diätrecht wird zusammengestrichen
Post on 03-Mar-2016
213 Views
Preview:
DESCRIPTION
TRANSCRIPT
Presse
Im vorigen Jahr wurden die Diabetiker-lebensmittel aus der deutschen Diät-verordnung (DiätV) gestrichen, nunsoll nach dem Willen der Kommissionandere Verordnungen und Richtlinienfür Diätetika der Deregulierung zumOpfer fallen. Schlankmacher und lak-tose- oder glutenarme Produkte wer-den danach zu normalen Lebensmit-teln und müssten sich an den Bestim-mungen für Nahrungsergänzungsmit-tel, für angereicherte Lebensmittel undfür gesundheitsbezogene Angaben(Health-ClaimsV) messen lassen.
Deregulierung sei zwar grundsätz-lich zu begrüßen, doch es sei fraglich,ob die weitgehende Abschaffung derDiätvorschriften Freiräume für dieWirtschaft schaffe, meint die Gum-mersbacher Lebensmittelrechtlerin Dr.Sandra Heck. Die Erfahrungen mit derHealth-ClaimsV lassen sie eher das Ge-genteil befürchten.
Ob die vorgesehene Übergangsfristvon zwei Jahren ausreiche sei ebensounklar wie die künftige rechtliche Po-sition so umsatzstarker Sortimente wie
laktosefreie Produkte oder Sportler-nahrung. Die gute Nachricht: Für dieHersteller von Baby- und Kleinkind-nahrung sowie Beikost ändert sich vo-raussichtlich wenig. Auch die Anbietervon Lebensmitteln für bestimmte me-dizinische Zwecke haben wenig zu be-fürchten: Der Vorschlag der Kommis-sion schreibt die bestehenden Vor-schriften weitgehend fort.
Prof. Ferdinand Haschke, Vizeprä-
sident von Nestlé Nutrition, lehnt dieStreichung großer Teile des Diätrechtstrotzdem ab. Es gebe keinen Grund, andem 35 Jahre lang bewährten Recht zurütteln, sagte der Präsident des Interna-tionalen Diätverbandes IDACE auf derJahrestagung des Verbands vorige Wo-che in Lissabon. Das allgemeine Le-bensmittelrecht reiche nicht aus, Si-cherheit und Gesundheitsschutz für ei-nen gefährdeten Teil der Bevölkerung
zu gewährleisten. Prof. Alfred Meyer istganz anderer Meinung. Der MünchnerLebensmittelrechtler begrüßt den Vor-schlag der Kommission als „notwendi-ge Bereinigung“. Regelungen für Nah-rungsergänzungsmittel, Anreicherun-gen und nährwert- und gesundheitsbe-zogene Aussagen genügen nach seinerAnsicht, um den Herstellern nach einerangemessenen Übergangszeit Rechts-sicherheit zu bieten.
Seriöse Anbieter von Gewicht redu-zierenden Diätprodukten müssen nachMeyers Ansicht die Prüfung ihrer Wir-kungsversprechen durch die Europäi-sche Lebensmittelbehörde Efsa nichtfürchten. Die „Winkelzüge“, die andere„unter dem Deckmantel des Diät-rechts“ machten, würden dagegen er-schwert. Das alte Recht biete „eine lyri-sche Basis“ für viele zweifelhafte Pro-dukte, die vor allem in Apotheken undim Internet verkauft würden.
Die wissenschaftliche Überprüfungder Frage, ob eine Ernährungstherapiewirkt oder nicht, würde künftig dieEfsa vornehmen. Ganz neu wäre dasnicht: Schon in jüngster Vergangenheitwurden einige Diätetika in Parma nachden Kriterien der Health-ClaimsV be-wertet: Produkte mit dem Enzym Lak-tase gegen Laktoseintoleranz, anderemit Pektin für Diabetiker und zuletztauch typische Schlankmacher. Wer aufdiesem Feld auch ohne Diätrecht aktivsein möchte, dem rät Meyer, so baldwie möglich einen gut durchdachtenAntrag nach der Health-ClaimsV zustellen. Die Voraussetzungen müsse dieKommission zügig schaffen.
Christoph Murmann/lz 26-11
Diätrecht wird zusammengestrichenDiätetika sollen Sonderstellung verlieren – Schlankmacher und Sportlernahrung als normale Lebensmittel – Viele Probleme
Brüssel. Die Europäische Kommissi-on will das Recht für Diätproduktezusammenstreichen. Künftig soll esnur noch eine Verordnung mit Rege-lungen für Säuglings- und Kleinkin-dernahrung sowie Lebensmittel fürbesondere medizinische Zwecke ge-ben. Für andere Diätetika geltendann die strengen Anforderungender so genannten Health-ClaimsVerordnung.
Diätregal: Viele Kunden suchen hier Gesundheit durch Essen.
Die Diätverordnung definiert diätetische
Lebensmittel als Lebensmittel, die für
eine besondere Ernährung bestimmt
sind. Die Zielgruppe sind:
� Personen, deren Verdauungs- oder Re-
sorptionsprozess oder Stoffwechsel
gestört ist,
� Personen, die sich in besonderen physio-
logischen Umständen befinden und
deshalb einen besonderen Nutzen aus
der kontrollierten Aufnahme bestimmter
in der Nahrung enthaltener Stoffe zie-
hen können und
� gesunde Säuglinge und Kleinkinder.
Diätlebensmittel müssen sich durch ihre
Zusammensetzung oder Herstellungs-
verfahren deutlich von Lebensmitteln
des allgemeinen Verzehrs unterscheiden.
FÜR EINE BESONDERE ERNÄHRUNG
TH
OM
AS
FE
DR
A
01. J
uli 2
011/
lz 2
6-11
top related