die aktuellen und neuesten rechtstipps im e-commerce
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für InformationstechnologierechtFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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Die aktuellen und neuesten Rechtstipps im E-Commerce nach Ihrer Auswahlecommerce conference München 07.11.2016
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für InformationstechnologierechtFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Frage Nr. 1Was gibt´s Neues vom Wertersatz nach einem Verbraucher-Widerruf?
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Aktuelles Urteil
Verbrauchern ist es im Rahmen von Fernabsatzverträgen vor einem möglichen Widerruf nicht gestattet, Waren über das Maß hinaus zu gebrauchen, wie es ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Anderenfalls müssen sie Wertersatz zahlen.
BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 55/15 - Katalysator
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Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
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Urteil bezieht sich jedoch auf die Rechtslage vor dem 13.6.2014 nach § 357 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F.
Danach hat der Verbraucher Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
„soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht …“
Grenze: Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft
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Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
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Voraussetzungen für Wertersatz nach § 357 Abs. 7 BGB n.F.
„Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war …“
Auf die Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft kommt es nicht mehr an!
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Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Wo ist jetzt der Unterschied?
Frage heute also: Wertverlust der Ware aufgrund einer Nutzung, die zur Prüfung der Eigenschaften, Funktionsweise und Beschaffenheit nicht notwendig war?
Können Waren nicht mittels einer Besichtigung, sondern nur nach einem Einbau ordnungsgemäß geprüft werden, gibt es keinen Wertersatz.
Aber: Grundsatzurteil steht dazu aus.
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Wertersatz nach Verbraucherwiderruf
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LEARNING 1Auf die Prüfungsmöglichkeiten im Ladengeschäft kommt es beimWertersatz nicht mehr an,sondern nur noch auf das Maß der Notwendigkeit der Prüfung!
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Frage Nr. 2Was sind gängige und zumutbare Zahlungsmittel in Onlineshops?
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§ 312 a BGB - Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
(4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.
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Zahlungsmitteln in Onlineshops
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Aktuelles Urteil:„Sofortüberweisung“ ist ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel im Sinne von § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB. Es kann als einzige Zahlungsart ohne Zusatzkosten angeboten werden.
OLG Frankfurt vom 24.8.2016, Az. 11 U 123/15, nicht rechtskräftig
Anders die Vorinstanz LG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2015, Az.: 2-06 O 458/14
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Zahlungsmittel in Onlineshops
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Gängige Zahlungsmittel
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Zahlungsmittel in Onlineshops
Rechnung,Vorab-Überweisung, Sofort-Überweisung,Lastschrift,Paypal, Kreditkarte …
Visa Electron,MasterCard Gold(OLG Dresden Urteil vom 03.02.2015, Az.: 14 U 1489/14).
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LEARNING 2Im B2C-Shop muss immer mindestens eine gängige und zumutbare Zahlungsartangeboten werden.
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Frage Nr. 3Müssen Amazon-Händler einen Link auf die OS-Plattform bereithalten?
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Seit 09.01.2016
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Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
Hinweis auf die EU-Streitbeilegungs-Plattform – Online-Dispute-Resolution (kurz: ODR), Verordnung (524/2013/EU) erforderlich.
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So geht´s:
„Als Onlinehändler sind wir (E-Mail-Adresse ist einzutragen) verpflichtet, Sie auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese ist über die folgende Internetadresse erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.“
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Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
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Fehlen des Hinweises ist wettbewerbswidrig:
Ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform ist eine Wettbewerbsverletzung. Die neue Informationspflicht besteht für Händler seit dem 09.01.2016. Die Plattform besteht seit dem 15.02.2016.
LG Bochum, Urteil vom 31.03.2016, Az.: 14 O 21/16
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Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Und wie sieht´s für Amazon-Händler aus?
Amazon-Händler müssen in ihren Angeboten keinen Link auf die OS-Plattform setzen, sondern Amazon als Plattformbetreiber ist dazu verpflichtet.
LG Dresden, Urteil vom 14.9.2016, 42 HK O 70/16 EV
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Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Und wie sieht´s für Amazon-Händler aus?
Amazon-Händler müssen in ihren Angeboten keinen Link auf die OS-Plattform setzen, sondern Amazon als Plattformbetreiber ist dazu verpflichtet.
LG Dresden, Urteil vom 14.9.2016, 42 HK O 70/16 EV
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Infopflicht OS-Schlichtungsplattform
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LEARNING 3Bauen Sie einfach überall einen Link auf die OS-Plattform ein und riskieren nichts!
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Frage Nr. 4Können wir weiterhin Cloud-Dienste bei US-Anbietern nutzen?
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So ging´s los:
Fall Schrems ./. Datenschutzbehörde Irland
Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG dürfen personenbezogene Daten aus der Europäischen Union (EU) nicht in Drittstaaten übertragen werde, es sei denn, in dem Drittstaat herrscht ein vergleichbares Datenschutzniveau. Das Datenschutzabkommen „Safe Habor“ mit den USA ist unzulässig. Die USA sind kein sicheres Drittland für die Datenverarbeitung.
EuGH, Urteil vom 06.10.2015, C- 362/14
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Safe Harbor
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Dann: Keine Reaktion der Unternehmen…
Rechtskräftige Bußgelder gegen Adobe, Punica und Unilever wegen fehlender Safe-Harbor-Umsetzung.
Hamburger Datenschutzbeauftragter, Pressemitteilung vom 06.06.2016
http://bit.ly/25IBGXF
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Safe Harbor
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Jetzt neues Abkommen USA – EU:Nachfolger des Safe-Harbour-Abkommens ist das neu ausgehandelte sog. EU-US Privacy Shield. US-Unternehmen können sich seit dem 01.08.2016 gemäß den Privacy-Shield-Grundsätzen gegenüber dem US-Handelsministerium zu den vereinbarten Datenschutzgrundsätzen verpflichten. Dazu können sie sich in eine entsprechende Liste eintragen und sich selbst dazu verpflichten, die Privacy-Shield-Verpflichtungen einzuhalten.
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Privacy Shield
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So gehen Sie vor:
1. Prüfung, ob Ihr Anbieter in der Liste eingetragen ist:
https://www.privacyshield.gov/list
2. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und eines über Auftragsdatenverarbeitungsvertrages mit
• entweder mit Verpflichtung, dass die Datenverarbeitung einschl. Backup innerhalb der EU stattfindet;
• oder bei DV außerhalb der EU Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln/ Binding Corporate Rules
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Privacy Shield
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Learning 4Nutzen Sie nur Cloud-Dienste von US-Anbietern, die sich zur Einhaltung der Privacy Shield-Grundsätzeverpflichtet haben.
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Kostenfreies Booklet zum Download
Cloud ComputingRechtliche Herausforderung für denDatenschutz im Unternehmen
2. Auflage, September 2016, Format 12 x 12 cm, 34 Seiten, pdf-Datei, 3,0 MB
http://bit.ly/2dmeNjq
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Frage Nr. 5Sind dynamische IP-Adressen „personenbezogene Daten“ und wie sollen wir datenschutz-rechtlich damit umgehen?
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Was ist das?
Eine „dynamische“ IP-Adresse ändert sich bei jeder neuen Internetverbindung. Anders als statische IP-Adressen erlauben dynamische IP-Adressen es nicht, anhand allgemein zugänglicher Dateien eine Verbindung zwischen einem Computer und dem vom Internetzugangsanbieter verwendeten physischen Netzanschluss herzustellen. Nur der Internetzugangsanbieter des Nutzers verfügt über die zu dessen Identifizierung erforderlichen Zusatzinformationen.
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Dynamische IP-Adressen
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Aktuelle Entscheidung:
Dynamische IP-Adressen, die von einem Website-Betreiber beim Zugriff auf seine allgemein zugängliche Website gespeichert werden, können für ihn ein personenbezogenes Datum darstellen, wenn an deren Speicherung ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. bei Straftaten). Denn: Grundsätzlich gibt es dann rechtliche Mittel, den Nutzer anhand von Zusatzinformationen zu ermitteln, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt.
EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-582/14 - Patrick Breyer ./. Bundesrepublik Deutschland
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Dynamische IP-Adressen
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Und was heißt das EuGH-Urteil jetzt für Online-Shops?
• Nach TMG ist die Speicherung von personenbezogenen Daten wie IP-Adressen ohne Einverständnis des Betroffenen nur für kurze Zeit zu Abrechnungszwecken zulässig.
• Der EuGH hält die Regelung für unzulässig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn ein berechtigtes Interesse des Shopbetreibers vorliegt, sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
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Dynamische IP-Adressen
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Wie sollen sich Shopbetreiber verhalten?
• Egal ob statische oder dynamische IP-Adressen (Shopbetreiberkann diese ohnehin nicht unterscheiden): es sind personenbezogene Daten
• Datenschutzrecht ist einzuhalten, d.h. es ist ein Einverständis für die Nutzung zu Werbezwecken erforderlich, aber es scheint eine Entwicklung weg vom Einverständnis hin zum „berechtigten Interesse“ (DSGVO) zu geben, die auch deutsche Datenschutzbehörden nicht mehr ignorieren können.
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IP-Adressen und Datenschutz
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LEARNING 5Zur Zeit ist noch unklar, wie die deutschen Datenschutzbehörden bis zum Wirksamwerden der DSGVO mit dem EuGH-Urteil umgehen.
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Kostenfreie Checkliste zum Download
Übersicht und Checkliste zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Was ist neu und was ist Ihr To Do bis 25.05.2018?
September 2016, 6 Seiten, pdf-Format, 102 KB
http://bit.ly/2cEGN3Y
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Frage Nr. 6Ist der Amazon Dash-Button nun zulässig oder nicht?
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Wie funktioniert er?
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Amazon Dash-Button
Ein kleiner Knopf wird z. B. an Haushaltsgeräten angebracht, über den Verbraucher per Knopfdruck einfach ein bestimmtes Produkt –etwa Waschmittel oder Kaffeebohnen – nachbestellen können.
Die Buttons sind mit einer Smartphone-App des Nutzers verbunden und lösen die Bestellung auf Knopfdruck automatisch aus.
Problematik betrifft alle Entwicklungen im Smart Home insgesamt.
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Was ist das Problem?
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Amazon Dash-Button
Abmahnung durch Verbraucherzentrale NRW – es wird zum Verfahren kommen. Problematisch in der aktuellen Version sinddie Nichtbeachtung
− der Informationspflichten im Fernabsatz (Artikelbeschreibung, Preisauszeichnung, Lieferbedingungen, Widerrufsbelehrung … )
− Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (Button-Lösung …)
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Wie ist die Lösung?
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Amazon Dash-Button
Sämtliche rechtliche Anforderungen müssten vorab über die angebundene Smartphone-App für das betreffende Produkt erfüllt werden. Alle gesetzlichen Pflichten müssten dann bereits bei der Registrierung der App mitberücksichtigt werden. Der Dash-Button wäre dann wirklich nur noch der eigentliche Bestell-Button – dann mit rechtmäßiger Beschriftung - sämtliche anderen Anforderungen an den Bestellvorgang würden zuvor über die App erfüllt. Art Abo-Modell oder laufender Vertrag, bei dem alle Inhalte einschließlich Preis vorab festgelegt sind, der Verbraucher aber erst später abruft.
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LEARNING 6Lassen Sie sich nicht gleich von rechtlichen Artikeln im Internet verunsichern, sondern suchen Sie nachkreativen Lösungen undUmsetzungen.
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Kostenfreies Booklet zum Download
Rechtssichere B2C-Online-ShopsWas Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben
2. Auflage, August 2016, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten, pdf-Datei, 1,5 MB
http://bit.ly/2fsnCLt
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Download der Präsentation unter…
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