die arbeitsweisen der kinder – und jugendschutzdienste in ihrer vernetzung

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Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung. Ein Fall beim KJSD wird bekannt. 1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste 2. Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste - PowerPoint PPT Presentation

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Die Arbeitsweisen der Kinder – und

Jugendschutzdienste in ihrer

Vernetzung

1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und

Jugendschutzdienste2. Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste 3. Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienst4. Der Erstkontakt 5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation 5. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt...6. Beendigung des Beratungssettings

Ein Fall beim KJSD wird bekannt...

Der Kinder und Jugendschutzdienst...

...vertritt Kinderrechte

...ist eine ambulant arbeitende Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle

...arbeitet nach dem kindzentrierten Ansatz

...ist aufsuchend

...arbeitet unter Schweigepflicht

...ist ständiger Ansprechpartner für betroffene Kinder und Jugendliche

...leitet in Krisensituationen sofortige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein

Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste

Schutz bieten vor weiteren Gefahren

Anbieten von Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und für die künftig

Lebensgestaltung Traumaberatung zur Aufarbeitung der Folgen und Auswirkungen erfahrener

Gewalt Unterstützung und Hilfe in zivil- und strafrechtlichen Verfahren Vermittlung sowie Begleitung von Kontakten zu erzieherischen, sozialen,

medizinisch-therapeutischen und juristischen Hilfeformen

Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste

Erstinformationen/ Zugangswege im Fall

1. Jugendamt

2. Kindergarten

3. Polizei

Vorstellung der Familie und des Zugangs

Kinder- und Jugendschutzdienst

Selbstmeldung

Schule

Freunde

Kindergarten

Familien-angehörige

Bekannte

NachbarnJugendamt

Polizei

BeratungsstellenmedizinischeEinrichtungen

Einrichtungen derJugendarbeit undJugendhilfe

Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienste

1. Klärung des Schutzes

2. Anamnese / Situationsklärung

3. Auftragsklärung / Zugang zum Kind Stabilisierung der LebenssituationStärkung und Hilfen für Tochter Traumaberatung Gerichtsbegleitung

Der Erstkontakt mit der Mutter

Erstgespräch erfolgt

erste Auftragsklärung wird vereinbart Grunddaten der Klienten werden erfasst (freiwillig) Motivation und Überweisungskontext werden geklärt Beziehungsaufbau, Vertrauensebene schaffen, Kind/ Jugendlichen über seine Rechte aufklären Kind stärken, dass es den Weg mit geht Informationen sammeln und geben

Der Erstkontakt

Schutz des Kindes herstellen bzw. überprüfen

zu entsprechenden Institutionen Kontakt aufnehmen (Polizei, Jugendamt, Inobhutnahmestelle, Klinik) Hilfeplanung nach §36 KJHG Krisenintervention bei Suizidalität und Selbstverletzendem Verhalten

Ziele

Kinderschutzdienst

Gespräch mit dem nicht

misshandelnden Elternteil oder

anderem Familienmitglied bzw.

Vertrauensperson

Gibt es weitere Opfer? wenn ja, Kontaktaufnahme

Zugänge/ Kontakt zu

Einbeziehung des

Jugendamtes

in Zusammenarbeit mit der

Polizei, Jugendamt u.a.

Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind

Kinderschutzdienst

Information über mögliche

familienrechtliche, zivilrechtliche

und strafrechtliche

Interventionen evtl. Rechtsanwalt/in

einschalten, Weissen Ring

informieren

Zugänge/ Kontakt zu

Jugendamt, Rechtsanwalt/in,

Familiengericht, Kriminalpolizei,

Staatsanwaltschaft

Polizei, Frauenhaus

Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind

1. Familiengespräch

2. psychosoziale Beratung und Begleitung des 8-jährigen durch einen Kollegen

des KJSD

3. psychosoziale Beratung und Begleitung der Tochter

4. psychosoziale Beratung und Begleitung der Mutter

5. psychosoziale Beratung und Begleitung der weiteren zwei betroffenen Mädchen

Arbeit mit dem betroffenen Kind und dem System

langfristig, kindzentriert, geschlechtsspezifisch

solange, wie das Kind es benötigt

Traumaberatung stabilisierende Verfahren, die vor Überflutung schützen Erstaufarbeitung

Beratung zu Alltagserfahrungen und Lebensplanung

Sexualaufklärung bei sexueller Gewalt

Psychosoziale Beratung des Kindes

1. Jugendamt Unterhaltsvorschuss / ASD Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistandschaft Heimeinweisung Sozialpädagogische Familienhilfe

2. pro familia Schwangerschaftsberatungsstellen/

Stiftung Mütter in Not

3. Shia – Verein zur Kinderbetreuung

4. Schule und Kindergarten

5. Kinderärztin

Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....

...im Rahmen der Gerichtsbegleitung:

1. Rechtsanwälte

2. Gutachter

3. Polizei

4. Staatsanwaltschaft

5. Versorgungsamt/ OEG

6. Weisser Ring

Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....

Kinderschutzdienst

Schulen

Kindereinrichtungen

Weisser Ring

Polizei

Staatsanwaltschaft

Rechtsanwälte

Gericht

Jugendamt

Einrichtungender Jugendhilfe

medizinischeEinrichtungen

Kinder- und Jugendschutz-dienste

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation

KJSD

berät Kind und Eltern, bzw.

Bezugspersonen Opferschutzmaßnahmen

einleiten ( Weisser Ring,

richterliche Vernehmung) stellt Schutz des Kindes

her

einschalten eines/r

Rechtsanwaltes/in

Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht

Anzeigeaufnahme Ermittlungen erste Vernehmung des Kindes eventuell richterliche

Vernehmung oder zivilrechtliche

Maßnahmen

Wenn es zu einer Strafanzeige kommt.....

Vorbereitung auf die Verhandlung (Gericht besuchen, mit Richter/in

sprechen, Gespräche bei dem Rechtsanwalt/ der Rechtsanwältin,

Vorbereitung der Angehörigen/ Geschwister, Vorbereitung

Zeugenschutzzimmer) Einleitung einer Nebenklage Begleitung des Kindes während der Verhandlung Vermeidung des Kontaktes zwischen Täter und Opfer

Begleitung bei Gerichtsverfahren

Personen: 5 Kinder

Gewaltformen: schwerer sexueller Mißbrauch mit analer und vaginaler Vergewaltigung ab

dem Kindergartenalter Vergewaltigung in der Partnerschaft häusliche Gewalt in Form von schlagen mit den Fäusten, mit Gürteln und

werfen von Gegenständen Bedrohungen mit Waffengewalt körperliche Gewalt gegen die leiblichen Söhne

Strafmaß: 12 Jahre

Ergebnisse der Gerichtsverhandlung

Überprüfung der gemeinsam gestellten Ziele

evtl. Vermittlung an andere Beratungsstellen,

niedergelassene Kinder – und Jugendlichentherapeuten auch nach Beendigung der Beratung besteht die Möglichkeit der

erneuten Kontaktaufnahme des Kindes bei Bedarf

Beendigung des Beratungssettings

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