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Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus bei Selbst- oder
Fremdgefährdung
19. September 2013, Kreishaus Düren
RECHTLICHE GRUNDLAGENFREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN & DOKUMENTATION
O
Inhalte
§§ Gesetzliche Vorgaben §§
Grundgesetz
BGB – Bürgerliche Gesetzbuch
StGB - Strafgesetzbuch
Grundgesetz
Nach dem Grundgesetz ist die Freiheit des Menschen unverletzlich
(Art. 1 GG)
Dieses Recht darf nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt
werden (Art. 104 GG)
Rechtliche Grundlagen
Beschränkungen sind geregelt imBetreuungsrecht BGB
Rechtfertigender Notstand, §34 Strafgesetzbuch StGB
Behandlungsvereinbarung – diese setzt voraus, dass der Patient in die
Maßnahme einwilligen kann
StGB - Strafgesetzbuch
§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz!
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor
die Tat begangen wurde
§ 13 StGB - Begehen durch Unterlassen(1)Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht = GARANT
§ 13 - ???
z.B. bei Selbst – oder
Fremdgefährdung Ärzte & Pflegende
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
• (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft
• Der Versuch ist strafbardas Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt wird….
• bei Verursachung von schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod…..
§ 239 Freiheitsberaubung StGB
• Strafrechtlich kann sich eine Fixierung als Freiheitsberaubung darstellen
• Dieses kann nur angenommen werden, wenn die Fixierung widerrechtlich
erfolgte!
§ 239 Freiheitsberaubung StGB
z.B.: Pflegende handeln pflichtwidrig, wenn sie einen Patienten ohne vorherige schriftliche Anordnung des Arztes fixieren
& es darüber hinaus unterlassen, sofort einen Arzt von dieser Maßnahme
zu unterrichten & dessen weitere Entscheidungen abzuwarten
§§ Freiheitsberaubung §§
Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt regelmäßig den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung
& ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund z.B. akute Gesundheitsgefährdung der zu fixierenden Person oder anderer Personen
vorliegt und dieser durch die Fixierung abgewendet werden kann
In diesem Fall ist eine richterliche Anordnung erforderlich oder sollte unverzüglich
beigebracht werden!
§§ Freiheitsberaubung StGB §§
• Eine eigenmächtige ( Teil -) Fixierung durch das Pflegepersonal kann nur zur Abwendung akuter Gefahren für den Patienten oder Andere, die keinen Aufschub dulden, zugelassen werden
Rechtfertigender Notstand § 34 StGB
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,
Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem
Anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der …..
Fixierung - nicht langfristig!Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr
abzuwenden
Notwehr - § 32 StGB, BGB § 227
§ 32 StGB - Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt
nicht rechtswidrigz.B. Einwilligungen zur OP bei Notfall!
Notwehr - BGB § 227(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist
nicht widerrechtlich(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche
erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder
einem anderen abzuwenden
Wer Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die
wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen
Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt
BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt, oder wenn
der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde
z.B. Demenz, Heimpflege,geistig nicht orientierte Pat. , etc.
- wichtig ist der Nachweis!
BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich
misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft
(2) Der Versuch ist strafbar
BGB Rechtliche Betreuung
§ 1896 Voraussetzungen § 1901 Umfang der Betreuung, Pflichten
des Betreuers§ 1901 a Patientenverfügung§ 1901 c Vorsorgevollmacht, schriftliche
Betreuungswünsche§ 1904 Genehmigung des Betr.gerichtes
bei ärztlichen Maßnahmen§ 1906 Genehmigung des Betr.gerichtes
bei der Unterbringung
BGB § 1906 Unterbringung
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehungverbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen/ seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder eheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt,
BGB § 1906 Unterbringung
2. …..eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, der ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann & der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen/ seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann
BGB § 1906 Unterbringung
(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig
Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr
verbunden ist; die Genehmigungist unverzüglich einzuholen
(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung dem Betreuungsgericht
anzuzeigen
BGB § 1906 Unterbringung
Die Absätze 1-3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer
Anstalt, Heim oder sonstiger Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein,
durch ……….mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren
Zeitraum oder regelmäßig die Freiheitentzogen werden soll
BGB § 1906
Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Absatz 4 setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst
Achtung : Überprüfung des Nachweises, ansonsten handelt es sich um Freiheitsberaubung / Körperverletzung
durch Ärzte, Betreuer und PP
BGB § 1906
Werden Medikamente zu Heil- oder Therapiezwecken ärztlich verordnet, ist § 1906 Abs.4 BGB
nicht anwendbar, auch wenn die Nebenwirkungen der Medikation zu einer Einschränkung des Bewegungsdranges führen
Warum so viel zu Gesetzen?
Allein 28 alte Menschen starben in den letzten zehn Jahren in Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
22 in Pflegeheimen, 2 in der eigenen Wohnungund 4 in Kliniken!
82 % dieser Menschen litten an Demenz
von bisher 23 überprüften Fällen lagen insgesamt
16 mal Fehlanwendungen des Gurtsystems &6 mal Fehlanwendungen des Bettgitters vor!
• 2 Menschen starben durch Kopftieflage –der Oberkörper rutscht aus dem Bett,
der Kopf hängt nach unten!
• die meisten Menschen starben durch Strangulation, blieben in zu locker angelegten
Gurten mit dem Hals hängen!• ……. sowie Thoraxkompressionen
• In sechs Verfahren kam es zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung – Geldstrafen zwischen
90 – 120 TagessätzenNach Bezlanovich, 2010
Zeitpunkt des Todes
Zeitraum bis zum Auffinden der Patienten
von 15 Minuten bis zu mehrerenStunden!
Richterliche GenehmigungenDie Gesamtzahl gerichtlich genehmigter unterbringungsähnlicher Maßnahmen
in Heimen, Kliniken oder sonstigen Einrichtungen in der BRD hat sich
innerhalb eines Jahrzehnts fast verdoppelt!
Jahr 2000 - 52.536 GenehmigungenJahr 2009 - 96.092 Genehmigungen
nach § 1906 , Absatz 4, BGB
• es gibt keine verankerten gesetzlichen Vorgaben zu FEM
• häufig angewendet bei Sturzrisiko, Weg – Hinlauftendenzen, Selbstgefährdung
• bei FEM werden nach wenigen Stunden Halluzinationen & Wahnvorstellungen beobachtet
• Meistens verbunden mit noch mehr Unruhe und Aggressivität !
• verstärken das Gefühl des Ausgeliefertseins, der Hilflosigkeit, erschweren das situative Verständnis
FEM – Freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen werden zentral nicht erfasst – deutschlandweit gibt es keine
elektronisch abrufbaren, statistischen Angaben!
Risiken der FEM / Fixierung• Abbau der Körperfunktionen• Durchblutungsstörungen• Inkontinenz, Herz-Kreislauf Belastung• Dekubitalulcera• Verletzungen, Hautabschürfungen• IMMOBILITÄT !! • Angst & Unruhe, bis hin zur Aggressivität
Fixierungen bei Patienten
Jede Fixierung ist für den Patienten ein schwerwiegender Eingriff in seine
Würde!
Der Einsatz von Schutzmaßnahmen ist immer ein Eingriff in die Freiheitsrechte eines
Patienten
Die fortlaufende, intensive Abstimmung innerhalb des multiprofessionellen Teams
hat zu erfolgen!
Vorbeugung & Alternativen, wie• Korrekte Medikation
• Zuwendung & Beschäftigung• Hausstandards / Verfahrensanweisungen• Schulungen der Pflegekräfte hausintern &
von den Herstellern der Produkte
• Sturzprophylaxe - nicht nur mit Bettgitter!• Antisturzmatten, Protektoren, Hilfsmittel
• Bett - & Pflegenester am Boden• Bewegung ermöglichen
• ausreichend Pflegekräfte!
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Die freiheitsentziehendeMaßnahme bedarf einer
richterlichen Entscheidung!
Freiheitsentziehende Maßnahmen
• Freiheitsentziehende Maßnahmen liegen vor, wenn eine Person
gegen ihren natürlichen Willendurch mechanische Vorrichtungen
oder andere Weise in ihrer Fortbewegungsfreiheit
beeinträchtigt wird & sie diese Beeinträchtigung nicht ohne fremde Hilfe überwinden kann
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Fixierungen mit Gurten am Bett / StuhlBettgitter
Fixierdecken, etc. Einsperren des Menschen
sedierende Medikamente, Psychopharmaka, wenn sie gegeben werden , um den
Betroffenen am Verlassender Einrichtung zu hindern
Bei Nachweis der Selbst - / Eigen oder Fremdgefährdung… zum Schutz des Patienten
Auf eigenen Wunsch des Patienten auf ärztliche Anordnung
Wenn Gespräche, Zuspruch, etc. versagen & keine Einsicht des Betroffenen vorhanden
ist & ggfls. eine Medikation keine Besserung bewirkt
Nicht auf Wunsch von Angehörigen!
Wann fixieren?
Maßnahmen: Regelmäßig ? Dauerhaft ?Langfristig ?
Wegnahme von Sehhilfen, Rollstuhl & Rollatoren & Gehhilfen
Wegnahme von Kleidung & Schuhen, bzw. Bekleidung mit ,,Pflegehemden“
Ausübung physischen & oder psychischen Druck durch das Personal, wie Verbote, List , Zwang
oder Drohung, Einsatz von Signalsendern
Bei immobilen Patienten ist das Anbringen von Bettgittern nicht genehmigungspflichtig !
Beachte: Freiheitseinschränkend& Freiheitsbeschränkend
Wie wird fixiert?
mit Bettgitter – Vorsicht bei Unruhe des Patienten SturzgefahrJe nach Zustand des Patienten!
Bauchgurt & unbedingt Bettgitter, da ansonsten Strangulationsgefahr besteht
3 Punkt Fixierung: Bauchgurt mit einseitiger Hand - & Fußfixierung - diagonal
5 Punkt Fixierung: Bauchgurt und beide Hände & Füße werden fixiert nur im Extremfall / Psychiatrie
Fixierung mit Segufix
Seit Anfang 2013 müssen alle Bauchgurte mit einem Schrittgurt ausgestattet sein, welcher ein Herabrutschen / Strangulation verhindert!
Fixiersysteme fallen unter den Anwendungsbereich der Medizinprodukte-Betreiberverordnung! – Schulungen!
Korrekte Anwendung
Gurte müssen eng anliegen, dürfen aber nicht die Atmung behindern
Die Fixierung muss eng anliegen, ….. es muss möglich sein, die flache Hand zwischen Patient
& Gurt zu schieben, Bauchgurt mit entsprechender Größe auswählen
Eine Selbstgefährdung kann eintreten, wenn die Fixierung zu locker angelegt wird
Korrekte Anwendung
Überprüfung der Gurtsysteme vor jeder Benutzung!
Untersuchung der Materialien auf schadhafte Nähte, abgerissene
Teile & beschädigte Ösen Patent- und Klettverschlüsse auf Funktion &
sicheren Halt prüfen. Schadhafte Produkte können zu Verletzungen führen.
Beschädigte oder verschlissene Produkte nicht mehr benutzen!
Richtig fixieren!
Warnhinweis: Benutzen Sie die Seitenbefestigungen!
Die SEGUFIX Produkte niemals ohne Seitenbefestigungen benutzen.
Die Seitenbefestigungen verhindern, dass der Patient sich quer zur Körperachse im Bett dreht.
Ohne Seitenbefestigungen kann der Patient sich über den Bettrand hinaus drehen und strangulieren, mit möglicher Todesfolge!
Wenn… dann richtig fixieren
CAVE: Der Bauchgurt ist nicht am Bettrahmen zu befestigen,
sondern muss am Rahmen des verstellbaren Kopfteils im unteren Rahmenbereich
befestigt werden, da ansonsten Strangulationsgefahr besteht!
Das Bett in die tiefste Position bringen; Patientenklingel in Patientenreichweite
& Entriegelungsmagnet für PP in Reichweite legen!
WarnhinweisBettgitter müssen hochgestellt sein
Um Unfälle bei der Fixierung zu vermeiden, sind die Bettgitter hochzustellen (Ausnahme: 5-Punkt-Fixierung)
Achtung: Keine geteilten Bettgitter benutzen! - außer bei Verwendung eines Seitenschutzes,
der ein Hindurchrutschen des Patienten vollständig verhindert. Bei geteilten Bettgittern kann es vorkommen, dass der Patient trotz angelegter Fixierung durch den Spalt rutscht -
mit der Folge der Strangulation.
Bauchfixierung mit Bettgitter !!!
Magnetverschlüsse!!
WarnhinweisPatienten mit Herzschrittmacher
Bei Patienten mit Herzschrittmacher muss ein Sicherheitsabstand von 10 cm zwischen Herzschrittmacher und Magnetschlüssel eingehalten werden, da sonst bei den
Patienten Tachykardien ausgelöst werden können.
Bezüglich möglicher Beeinträchtigung anderer Patienten-Implantate durch starke Magnete die
Herstelleranweisungen beachten!
Engmaschige Kontrollen : VZ ,Fixierung, Krankenbeobachtung
Grund der Fixierung - ist vom Arzt auszufüllen, Verlauf muss vom Pflegepersonal protokolliert sein
Gründe, Sturzgefahr, etc. müssen aus der Dokumentation ersichtlich sein
Angehörigen – Information & Beistand leisten!
Patienten: Intimsphäre wahren – Betten nicht auf den Flur stellen , nach dem Motto: Besser im Blick!
Vorsicht: Druckstellengefahr bei Fixierung Hand/ Fuß
Maßnahmen sind so schnell wie möglich wieder aufzuheben, wenn für den Patient keine Gefahr mehr besteht!
Was ist in unserer Einrichtung zu beachten?
Bei Fixierung länger als 3 Tage - Meldung an die PD mit Kopie des Fixierungsprotokolles
Verlängerung der Fixierung wird vom Arzt dokumentiert & begründet
Ab dem 6. Tag - Einholung eines richterlichen Beschlusses - Arzt, SD
Ist ein Betreuer oder Bevollmächtigter befugt, diesbezüglich zu entscheiden ( BGB 1904)?
Einwilligung & Vorgabedokumente sind ausgefüllt & Nachweise in der Dokumentation
mit HZ sind erbracht!Verlauf wird während dieser Zeit dokumentiert!
Dokumentation
• Einwilligung! • Ärzte & Pflegekräfte
• Verlauf / Datum/ Uhrzeit• Nachweis BGB & 1906 – Unterbringung?
• Kopie in Akte• Verlauf dokumentieren auf Vorgabedokumenten
z.B. Fixierung gelöst, Zustand des Patienten, welche Maßnahmen, usw.
Es ist geschafft!
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit & das Interesse zu
diesem Vortrag & wünscheIhnen noch einen schönen Nachmittag!
N. Muckenheim, September 2013
Werden Medikamente zu Heil- oder Therapiezwecken ärztlich verordnet, ist § 1906 Abs.4 BGB nicht anwendbar, auch wenn die Nebenwirkungen der Medikation zu einer Einschränkung des Bewegungsdranges führen.
Ebenso gilt: Bei immobilen Patienten ist das Anbringen von Bettgittern nicht genehmigungspflichtig !
Wegnahme von Kleidung & Schuhe, bzw. Bekleidung mit ,,Pflegehemden“Wegnahme von Sehhilfen, Wegnahme Rollstuhl/ Gehhilfe…..
Ausübung physischen & oder psychischen Druck durch das Personal, wie Verbote, List , Zwang oder Drohung, Einsatz von
Signalsendern
Regelmäßig ??
Dauerhaft ??
Langfristig ??
Beachte Freiheitseinschränkend&Freiheitsbeschränkend
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