die verantwortlichkeit der organe im rahmen der jahresabschlusserstellung
Post on 15-Feb-2016
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Die Verantwortlichkeit der Organe im Rahmen der
Jahresabschlusserstellung
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Bank für Handel und Industrie (BHI AG) 1995
Reinhard Fischer (Vorstand) Erhard Wressnig (Vorstand)
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Rieger Bank AG 1998 Wolfgang Rieger (Vorstand) Johannes Zierer (AR-
Vorsitzender) Walter Türke (Prüfer)
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Meta-Hotels AG 1999
TPA Treuhandpartner Austria (Prüfer)
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
LIBRO Disk Handels AG 2002 André Maarten Rettberg (Vorstand) Johann Knöbl (Vorstand) Kurt Stiassny (AR-
Vorsitzender) Bernhard Huppmann (Prüfer)
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Telekom Austria AG 2006 Heinz Sundt (Ex-Vorstand) Stefano Colombo (Ex-Vorstand) Martin Huber (Ex-ÖBB-
Vorstand)
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Immofinanz Beteiligungs AG (IBAG) 2007Constantia Privatbank AG
Karl Petrikovics (Vorstand)
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Österreichische Banknoten- und Sicherheitsdruckerei GmbH (OeBS) 2005 Michael Wolf (Geschäftsführer) Johannes Miller (Geschäftsführer) Kurt Meyer (Geschäftsführer) Wolfgang Duchatczek (Ex-AR-Präsident) Tigerlilly
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Hypo-Group-Alpe-Adria (Hypo)
1. Swap-Verluste 2006 Kulterer, Striedinger
2. Styrian Arways 2013 Kulterer
3. Vorzugsaktien I 2013 Kulterer, Striedinger, Gabriel, Kuchar
4. Vorzugsaktien II Kulterer, Kircher, Grigg
5. Sonderdividende 13 Beklagte (darunter Othmar Ederer)
Verantwortlichkeit der OrganeBeispiele für zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Umsatzwachstum der österreichischen Prüfungsgesellschaften
KPMG Deloitte PriceWaterhouseCoopers EY BDO
KPMG Deloitte PriceW.C. EY BDO0
50
100
150
200
160 122.5 87.5 82 47.5158.4 115.1 81.8 72 46.3
20132012
Umsätze in Mio
Wirksamkeit des Risikomanagements?
Wirksamkeit des IKS?
Stand der internen Revision?
Einhaltung des öCGK?
Fragen an den Abschlussprüfer
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Feststellungen aufgrund der Prüfung der für die Berichterstattung des Unternehmens wesentlichen EDV-Systeme?
Einhaltung unternehmensinterner Standards, Dokumentation bestehender Systeme?
Prüfungshandlungen zur Erkennung absichtlich herbeigeführter Fehldarstellungen im Jahresabschluss (fraud)?
Originale externer Bestätigungen Dritter (Kunden, Lieferanten, Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater)?
Fragen an den Abschlussprüfer
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Management Letter?
Hinweise auf die Gefährdung des zukünftigen Bestands des Unternehmens (going concern-Prämissen)?
Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und Ausnutzung von Ermessensspielräumen?
Rechnungslegungsrelevante Prozesse (zB Sale and lease back-Geschäfte, Verkauf von Forderungsbeständen, Sicherungsgeschäfte, etc)?
Fragen an den Abschlussprüfer
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Rechtsnatur des Prüfungsvertrages
Werkvertrag
Freier Dienstvertrag
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Honoraranspruch des Abschlussprüfers
§ 270 Abs. 1 UGB
Das Entgelt hat in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Prüfers und dem voraussichtlichen Umfang des Prüfer zu stehen.
§ 78 AktG
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder haben in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und Leistungen und zur Lage der Gesellschaft zu stehen.
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Der Kommunikation zwischen dem Abschlussprüfer einerseits und dem Vorstand sowie dem AR andererseits kommt größte Bedeutung zu. Prüfungsumfang und zeitliche Planung sind im Vorhinein festzulegen.
Auch wenn die Aufgabe des Abschlussprüfers nicht die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, sondern die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens von Vorstand und AR ist, übernimmt er doch auch die Verantwortung für die Evaluierung von Geschäftsrisiken und für die Bewertung interner und externer Einflussfaktoren.
Erwartungen des Aufsichtsrates von der Tätigkeit des Abschlussprüfers
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Der Aufsichtsrat erwartet vom Abschlussprüfer die Erlangung hinreichender Sicherheit, dass der geprüfte Abschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist und dass keine wesentlichen Verstöße gegen das Gesetz, die Satzung und die gültig gefassten Beschlüsse der Organe (AR und HV) vorliegen.
Der Aufsichtsrat erwartet vom Abschlussprüfer, dass dieser sich Informationen über die Branche einholt, Daten aus der Vergangenheit analysiert, Feststellungen aus den Vorjahren berücksichtigt, aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen beachtet, Gespräche mit Manager durchführt, das Gefahrenpotenzial einer absichtlichen Fehldarstellung in dem zu prüfenden Abschluss einschätzt und das Risiko von Malversationen mit dem Vorstand erörtert.
Erwartungen des Aufsichtsrates von der Tätigkeit des Abschlussprüfers
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
Der Aufsichtsrat erwartet vom Abschlussprüfer, dass dieser bei der Evaluierung von Geschäftsrisiken die Ergebnisse aus der Prüfung des IKS beachtet, Prüfungshandlungen vornimmt, um festzustellen, ob interne Kontrollen durch die Unternehmensleitung selbst ausgeschaltet werden können und ob ein allenfalls festgestellter Verstoß auf fraud der Unternehmensleitung selbst hindeuten kann.
Der AR erwartet vom Abschlussprüfer, dass dieser seiner unverzüglichen Berichtspflicht nachkommt, wenn er die Gefährdung des Unternehmensbestandes oder schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter gegen Gesetz oder Satzung oder wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems feststellt.
Der AR erwartet vom Abschlussprüfer, dass er konstruktive Verbesserungsvorschläge kommuniziert.
Erwartungen des Aufsichtsrates von der Tätigkeit des Abschlussprüfers
Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche
ICH DANKE FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT!
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