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Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Titelblatt
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Dirk Kaiser / Andreas Merchiers / Bernd Fuchs
Treasury Management
Vorlesungen über Finanzierung und Investition am
Fachbereich Wirtschaft (FB W)
der
Hochschule Bochum Bochum University of Applied Sciences
Teil I:
Geldkreislauf und Cash Flow Statement
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Die Dozenten
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Die Dozenten (1): Prof. Dr. Dirk Kaiser
1962 Geboren in Krefeld 1983 - 1989
UNIVERSITÄT BONN Studium der Volkswirtschaftslehre, Diplom
1989 - 1994
FERNUNIVERSITÄT HAGEN Assistent am Lehrstuhl für Bank- und Finanzwirtschaft, Promotion
1994 - 1996
Mitarbeiter im Beteiligungsbereich eines Kreditinstituts in Düsseldorf
1996 PORTLAND STATE UNIVERSITY, Oregon, USA Gastdozent
1996 - 1999
Leiter des Beteiligungsbereichs eines internationalen Touristikunternehmens in Düsseldorf
1999 - 2002
Leiter der Zentralen Mandatsbetreuung eines Kreditinstituts in Düsseldorf
seit 2002 Professor für Finanzmanagement, Banken und Versicherungen an der HOCHSCHULE BOCHUM (BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES) http://www.hochschule-bochum.de/fbw/personen/kaiser.html
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Die Dozenten (2): Dr. Andreas Merchiers
1976 Geboren in Iserlohn 1996 - 2002
RWTH AACHEN Studium des Maschinenbaus, Schwerpunkt Fertigungstechnik, Diplom
2002 - 2004
RWTH AACHEN Wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium, Diplom
2002 - 2007
RWTH AACHEN Assistent am Werkzeugmaschinenlabor (WZL), Promotion
2007 - 2008
GEBR. EICKHOFF MASCHINENFABRIK U. EISENGIEßEREI GMBH Strategische Unternehmensplanung
2009 - 2010
EICKHOFF ANTRIEBSTECHNIK GMBH Produktionsleitung
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Die Dozenten
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seit 2010 KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG; Begabtenförderung und Kultur Mitglied der Prüfungs- und Auswahlkommission für Kandidaten
seit 2011 TECHNISCHE FACHHOCHSCHULE GEORG AGRICOLA ZU BOCHUM Lehrbeauftragter in den Fächern Fabrikplanung und PPS
2011 - 2012
SCHALKER EISENHÜTTE MASCHINENFABRIK GMBH Technische Leitung / Prokurist
seit 2013 SCHALKER EISENHÜTTE MASCHINENFABRIK GMBH Geschäftsführer
seit 2015 HOCHSCHULE BOCHUM Lehrbeauftragter für das Fach Treasury Management
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Die Dozenten (3): Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs
1962 Geboren in Andernach 1984 - 1994
UNIVERSITÄT BONN Studium der Politologie: Zwischenprüfung; Studium der Volkswirtschaftslehre: Diplom
1995 TERTIA GMBH, Bonn Weiterbildung Controlling-Intensivseminar
1996 Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens für Existenzgründer in Duisburg
1996, 1998 - 1999
SYSECA GMBH, Siegburg; SOFTLUTION AG, Bornheim Freiberufliche Tätigkeit als Berater für Softwareunternehmen; STEUER- UND WIRTSCHAFTSAKADEMIE BONN Dozent für Controlling
1996 - 2007
EURO-BUSINESS COLLEGE, Bonn, Düsseldorf, Hamburg und Jena Freiberuflicher Dozent für Unternehmensführung und Controlling
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Die Dozenten
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1998 - heute
FACHHOCHSCHULE BONN-RHEIN-SIEG, St.Augustin; RHEINISCHE FACHHOCHSCHULE, Köln Freiberuflicher Dozent für Unternehmens-Consulting, Personalwirtschaft, Or-ganisationsentwicklung, Marketing, Controlling, Investition und Finanzierung
1997 - 2005
IHK KÖLN, Zweigstelle Oberberg, Gummersbach Mitglied bzw. Vorsitz des Prüfungsausschusses zum(r) Betriebswirt/in IHK
2006 – 2007
ZHEJIANG INDUSTRY & TRADE POLYTECHNIC COLLEGE, Wenzhou, Shanghai, China Eigeninitiative: Projekt „Kooperationsbestrebungen zur Zusammenarbeit von internationalen Bildungseinrichtungen“
2008 - 2012
FOM / BA HESSISCHE BERUFSAKADEMIE, STANDORT BOCHUM FOM / VWA ESSEN Freiberuflicher Dozent für Investition, Finanzierung und Risikomanagement
2009 - 2012
BA BOCHUM FOM / VWA ESSEN Freiberuflicher Dozent für strategisches Management, Unternehmensführung und Rechnungswesen, insb. internationales Rechnungswesen nach IFRS
Seit 2008 HOCHSCHULE BOCHUM Freiberuflicher Dozent für Treasury Management
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Sprechstunden
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Prof. Dr. Dirk Kaiser:
Sprechstunde im Wintersemester 2015/2016
_________, _____ Uhr – _____ Uhr Raum AW 5-17
Notieren Sie sich bitte hier die am Start der Lehrveranstaltung und auf der Homepage von Prof. Kaiser bekannt gegebenen aktuellen Sprechstundenzeiten!
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Sprechstunden
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Dr. Andreas Merchiers:
Sprechstunde im Wintersemester 2015/2016
im Anschluss an die Vorlesung
Notieren Sie sich bitte hier die am Start der Lehrveranstaltung von Dr. Merchiers bekannt gegebenen, genauen Daten!
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Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs:
Sprechstunde im Wintersemester 2015/2016
Nach Vereinbarung: Bernd.Fuchs@t-online.de T.: (02241) 971128 (AB) M.: (0160) 1618468
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Überblick
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Treasury Management
Überblick
1 Tausch 2 Geld 3 Monetäre Strom- und Bestandsgrößen 4 Geldkreislauf 5 Investivsaldo 6 Außenfinanzierung 7 Innenfinanzierung
8 Grundüberlegungen und Teil 1 der dynamischen Verfahren
9 Dynamische Verfahren, Teil 2
6D
allgemein VOKOFIMA
VFP Dominanz Kapitalwert
Interner Äquivalente Amortisations-Zinsfuß Annuität dauer
4F
Innen Außen
Eigen Fremd
Geldkreislauf und Cash Flow Statement (TMI) „4F“
Wirtschaftlichkeits- rechnung (TMII) „6D“
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Literaturhinweise
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Treasury Management I
Literaturhinweise
Beide Teile orientieren sich an: Kaiser, D. Treasury Management. Betriebswirtschaftliche Grund-
lagen der Finanzierung und Investition, 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Wiesbaden: Gabler (2011).
Ergänzende Literaurhinweise zum Bereich “Geldkreislauf und Cash Flow Statement“ (TMI): Bitz, M. / Stark, G. Finanzdienstleistungen, 9., erweiterte und aktualisierte
Auflage, Berlin: De Gruyter Oldenbourg (2014). Drukarczyk, J. / Lobe, S. Finanzierung – Eine Einführung unter deutschen Rah-
menbedingungen, 11., überarbeitete Auflage, Stuttgart: UTB Lucius & Lucius (2014).
Olfert, K. / Reichel, C. Finanzierung, 14., aktualisierte und verbesserte Auflage, Ludwigshafen: Kiehl (2008).
Perridon, L. / Steiner, M. / Rathgeber, A. Finanzwirtschaft der Unternehmung, 16., überarbeitete und erweiterte Auflage, München: Vahlen (2012).
Wöhe, G. / Bilstein, J. / Ernst, D. / Häcker, J. Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 11. Auflage, München: Vahlen (2013).
(Ergänzende Literaturhinweise zum Bereich “Wirtschaftlichkeitsrechnung” (TMII) werden dort gegeben.)
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Treasury Management I
Randnummernschlüssel
Tausch und Geld
Voraussetzungen des Tauschs (2); Tauschverträge (3, 4, 5, 6); Kassa‐, Finanzierungs‐ und Terminverträge (7); Geldfunktionen (10); Grundmuster der Geldverwendung (9); Liquidität (12, 13, 14); Zahlungsfähigkeit (15).
Monetäre Strom‐ und Be‐standsgrößen
Strombestandsgleichung (16); Internes vs. externes Rechnungswesen (23); Monetäre Bestandsgrößen (18, 20, 21, 22); Monetäre Stromgrößen, Schmalenbachsches Balkenschema (24); Fallstudien I‐III (25); Liquiditätsreserven (27); Potenzielles liquides Unternehmensvermögen (28, 29, 30); Schutz der Zahlungsfähigkeit (31).
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Geldkreis‐lauf
Das Unternehmen und seine Umwelt (32); Faktormärkte (33); Absatzmärkte (34); Primär‐ und Sekundärmärkte (38); Finanzmärkte, Eigen‐ und Fremdfinanzierung (35, 36); Unternehmen als Finanziers (37); Staat, Steuern (40); Sonstiges (42); Geldkreislauf (44); Anwendung der Strombestandsgleichung (45); Betriebswirtschaftliches Cash flow statement (46, 47, 48, 49): (i) Innenfinanzierung (IFRS: CF from operating activities), (ii) Investivsaldo (IFRS: CF from investing activities), (iii) Außenfinanzierung (IFRS: CF from financing activities); Finanzwirtschaftliche Begriffsbestimmungen (50, 51, 52).
Investivsaldo Begriffsbestimmungen (56, 57); Investitionsentscheidungen (sinngemäß auf Innen‐ und Außenfi‐nanzierung übertragbar, 59).
Außen‐finanzierung
Begriffsbestimmungen (62); Unsicherheit vs. Risiko, finanzwirtschaftliche Risiken (63, 64, 65, 66, 67); Covenants: Finanzierungsvertragliche Zusatz‐ und Nebenabspra‐chen (29, 30, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78); Standardfinanzierung vs. Emissionsfinanzierung (80, 81, 82, 83, 84, 85, 86);
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Börsen (88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103); IPO, Going public (132); Insolvenzverfahren (104, 105, 106); Eigen‐ und Fremdfinanzierung, Mezzanine finance (107, 108); Stille Gesellschaft (109); Stammaktien vs. Vorzugsaktien (110); Genusscheine (111); Eigenfinanzierung im Unternehmenslebenszyklus (113); Maßnahmen der Eigenfinanzierung vs. Erhöhungen des Eigenka‐pitals (114); Gründung im Standardbereich (116, 117, 118, 119); Einlagen‐ bzw. Kapitalerhöhung im Standardbereich (120, 121, 122); Gründung im Emissionsbereich (124); Kapitalerhöhung im Emissionsbereich (125, 126, 127, 128, 129); Bezugsrecht, Underpricing (130); IPO (132); Befristung von Fremdfinanzierung (133); Grundmuster bei Auszahlung und Rückzahlung (134, 135, 136); Standardfremdfinanzierung (138, 139); Emissionsfremdfinanzierung (141, 142, 143).
Innen‐finanzierung
Begriffsbestimmungen (146); Lieferantenkredit: Durchmischung von Elementen des Kassaver‐trags und des Finanzierungsvertrags (147, 148); Allgemeine Geschäftsbedingungen (149, 150); Direkte und indirekte Ermittlung (151, 152, 153).
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Folien
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Treasury Management
Folien
Treasury Management
Literaturhinweise
Beide Teile orientieren sich an:
Kaiser, D. Treasury Management. Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Finanzierung und Investition, Wiesbaden: Gabler (2008).
Ergänzende Literaurhinweise zum Bereich “Geldkreislauf und Cash Flow Statement“: Bitz, M. / Stark, G. Finanzdienstleistungen, 8. Auflage, München / Wien:
Oldenbourg (2008). Drukarczyk, J. Finanzierung – Eine Einführung mit sechs Fallstudien,
9. Auflage, Stuttgart: UTB (2003). Olfert, K. / Reichel, C. Finanzierung, 14., aktualisierte und verbesserte Auflage,
Ludwigshafen: Kiehl (2008). Perridon, L. / Steiner, M. Finanzwirtschaft der Unternehmung, 14., überarbeitete
und erweiterte Auflage, München: Vahlen (2006). Wöhe, G. / Bilstein, J. Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 9.,
überarbeitete und erweiterte Auflage, München: Vahlen (2002).
(Ergänzende Literaturhinweise zum Bereich “Wirtschaftlichkeitsrechnung” warden dort gegeben.)
Stehen im Internet zur Verfügung: http://www.hochschule-bochum.de/ fbw/personen/kaiser/downloads.html
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Klausur
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Treasury Management
Klausur
Wann? Januar / Februar bzw. Juni / Juli Wo? On the campus
Wie lange? 90 Minuten
Aufgabe 1 Geldkreislauf und Cash Flow Statement
Aufgabe 2 Geldkreislauf und Cash Flow Statement
Aufgabe 3 Wirtschaftlichkeitsrechnung
Aufgabe 4 Wirtschaftlichkeitsrechnung
(“x-2”: Übungsklausur; “x-1”: Repetitorium)
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Tausch und Geld
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Treasury Management
Warum?
1. Tausch 2. Geld
„FINANZIERUNG“, „INVESTITION“
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Bedingungen für das Entstehen einer Tauschwirtschaft (Abb. 1-1)
Marktwirtschaft
nicht vor
multipleTauschwünsche
vorliegen liegen
(=Tauschwirtschaft)Ressourcensteuerung
per Direktive
Subsistenz-wirtschaft
kommen zurEntfaltung
werdenignoriert
Walter Eucken, 1891-1950: Ordoliberalismus
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Rechtliche Abbildung des Tauschs durch Tauschverträge:
Rechtsgeschäfte im Überblick (Abb. 1-2)
verpflichtendegegenseitige Hauptpflichten
(z. B. Kauf, § 433 BGB, Darlehen, § 488 BGB)
nicht empfangsbedürftige(z.B. Testament, § 1937 BGB)
empfangsbedürftige(z.B. Kündigung, § 620 II BGB)
(z. B. Bürgschaft, § 765 BGB)einseitig verpflichtende
Rechtsgeschäfte
einseitige
z. B. Gesellschaft, § 705 BGB,wirtschaftlicher Verein, § 22 BGBVerträge
nicht gegen-läufige
gegen-läufige Hauptpflicht vs. Nebenpflicht
(z. B. Verwahrung, § 688 BGB)zwei bzw. mehrseitig
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Zeitliche Grundmuster von Tauschverträgen (Abb. 1-3)
t=0 t=2Kassavertrag
Finanzierungs-vertrag
Terminvertrag
VertragsabschlussLeistung
Gegenleistung
Vertragsabschluss
Gegenleistung
Vorleistung
VertragsabschlussGegenleistung
Leistung
pacta sunt servanda (Römisches Recht vs. Common law)
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Aufgabe 1-1
Viktor und Gerda befinden sich in einer einfachen Tauschwelt, die in fast allen wesentlichen Eckpunkten der bis hierhin entwickelten entspricht. Insbesondere stehen nur die Zeitpunkte t=0 und t=2 für Vertragsabschluss, Leistung und Gegenleistung zur Verfügung. Al-lerdings wollen wir zur Variation nun annehmen, dass Viktor und Gerda nicht nur in der Gegenwart (t=0, „early contracting“), son-dern auch in der Zukunft (t=2, „late contracting“) Verträge ab-schließen können. Wie in der Rechtspraxis muss der Vertragsab-schluss aber stets bis zur Erbringung des ersten Vertragsbestand-teils vollzogen sein, er ist niemals nur eine Dokumentation bereits umgesetzten Tauschgeschehens („ex ante contracting“).
Welche zusätzlichen Muster für Tauschverträge ergeben sich durch diese Abschwächung des Annahmenkataloges für Viktor und Gerda?
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Aufgabe 2-1
Viktor und Gerda befinden sich wieder in der aus Aufgabe 1-1 bekannten Modellwelt mit den beiden Zeitpunkten t=0 und t=2 und den in Abbildung 1-4 dargestellten tauschver-traglichen Möglichkeiten. Beide haben sich nun zudem auf die Einführung von Geld als allgemein akzeptiertem Tauschmittel geeinigt. Gerda schlägt Viktor im Zeitpunkt t=2 einen späten Kassavertrag vor, mit dem sie ihm Mar-zipan gegen Zahlung eines mehr als großzügigen Geldbe-trages abkaufen würde
Ein guter Tausch aus Sicht von Viktor?
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“Funktionen” des Geldes
1) Tauschmittel 2) Wertaufbewahrungsmittel 3) Recheneinheit 4) Gesetzliches Zahlungsmittel
Zutreffend? Vollständig?
kkk !
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Tauschakt 1 Tauschakt 2 Zeit
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Im Jahr 1946…
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Muster der Geldverwendung (Abb. 2-1)
t=0 t=2
GVM 1: Geldverwendungsmuster 1("Güter gegen Geld")
GVM 2: Geldverwendungsmuster 2("Geld gegen Geld")
Terminvertrag(GVM 1)
VertragsabschlussGüterleistung
GeldgegenleistungVertragsabschluss
Kassavertrag
Finanzierungs-
(GVM 2)
(GVM 1)
vertrag
Geldgegenleistung
Geldvorleistung
VertragsabschlussGeldgegenleistung
Güterleistung
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Aufgabe 2-2
Die Güterwelt aus Sicht von Viktor und Gerda reduziere sich einstweilen auf Quittenbonbons. Veränderungen ihrer indivi-duellen Quittenbonbonbestände wollen sie durch q symbolisie-ren. (Statt mit „Quittenbonbons“ könnten wir q allgemeiner auch mit „Quantität“, also „Menge“, übersetzen.) Veränderun-gen ihrer Geldbestände bringen beide durch m zum Ausdruck („Money“). Ferner wollen beide einen Kassavertrag durch das Symbol KV darstellen, einen Finanzierungsvertrag durch FV und einen Terminvertrag durch TV . An Vertragssymbolen wie auch an Vertragsbestandteilen soll der Index t=0,2 den Zeit-punkt der Kontrahierung bzw. Erbringung signalisieren.
Bringen Sie die in Abbildung 1-4 dargestellten Tauschmög-lichkeiten in dieser Symbolik zum Ausdruck!
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Liquidität
John Maynard Keynes (1883-1946)
Money is liquidity.
H. G. Moulton, 1918
„Liquidity is tantamount to shiftability.“
Österreichisches Paradigma der informativen Updates und der Entscheidungsrevision
informationAnfangs-
Updateinformativer
t=0 t=1 t=2
abschlussVertrags- Entscheidungs-
revision
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Zahlungsfähigkeit
Fähigkeit, alle wirtschaftlichen Zahlungsverpflichtungen zu begleichen
Fähigkeit, alle rechtlichen
Zahlungsverpflich-tungen zu begleichen
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Monetäre Strom- und Bestandsgrößen
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Strombestandsgleichung
Anfangsbestand ‐ Summe der Abflüsse + Summe der Zuflüsse = Endbestand
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Aufgabe 3-1
Viktor und Gerda haben einen Ferienjob bei der Bittersüß Privat-brauerei AG bekommen. Gerda erfasst die ein- und ausgehenden Mengen, Viktor fährt den hauseigenen LKW. Als beide am Mon-tagmorgen der 27. Kalenderwoche um 7.00 Uhr den Dienst antre-ten, sind im Biercontainer noch 500 Hektoliter (hl) Gerstensaft. (Antialkoholiker mögen sich die Aufgabe alternativ auf „Apfel-saft“ umformulieren.) Im Laufe der Woche fährt Viktor achtmal mit dem Dreiachser vor und zapft jeweils 20 hl des Getränkes ab, um die umliegenden Händler und Gaststätten zu beliefern. Diens-tags ist Brautag bei Bittersüß: Aus der kupfernen Pfanne leitet der Braumeister 300 hl frisches Bier in den Container.
Welchen Bestand im Container kann Gerda am Freitag um 15.45 Uhr weitermelden, wenn nirgendwo undichte Stellen im Behälter sind?
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Monetäre Bestandsgrößen I
Zahlungsmittel = Bargeld (Münzen und Banknoten) ± Saldo der jederzeit, also “auf Sicht” fälligen Bankkonten
Finanzvermögen = Zahlungsmittel + sonstige Ansprüche aus Finanzierungsverträgen - sonstige Verpflichtungen aus Finanzie- rungsverträgen (außer Eigenfinanzierung)
Reinvermögen = Finanzvermögen (Eigenkapital) + Sachvermögen
Betriebsvermögen
Finanzielles Residuum
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Monetäre Stromgrößen: Schmalenbachs Balkenschema (Abb. 3-1)
(1) (2) (3)
Externes Rechnungswesen
(4) (5) (6)
(7) (8) (9)
Internes RechnungswesenLeistungen
Einzahlungen
Einnahmen
Erträge
Eugen Schmalenbach, 1873-1955
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Aufgabe 3-2
Beim Marzipan- und Nougatkontor werden im Geschäftsjahr 2025 unter anderem die Geschäftsvorfälle (1) bis (6) verzeich-net. Geben Sie in Form einer mehrspaltigen Tabelle jeweils an, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie aus Sicht des Unterneh-mens im laufenden Geschäftsjahr mit
- Einzahlungen (+) oder Auszahlungen (-), - Einnahmen (+) oder Ausgaben (-) sowie - Erträgen (+) oder Aufwendungen (-)
verbunden sind! (1) Die Feinschokolade AG überweist € 6.500 für Schokoladenrohmasse,
die sie zuvor auf Ziel bezogen hatte. (2) Verkauf von Marzipan mit einem Buchwert von € 8.000 für € 10.000.
€ 5.000 werden von der Feinschokolade sofort bezahlt, beim Rest nimmt sie Lieferantenkredit in Anspruch.
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(3) Die Auszubildende Gesine Schmitz wird zur Sparkasse ge-schickt, um € 1.365,75 aus der Gesellschaftskasse auf das Gi-rokonto des Unternehmens einzuzahlen.
(4) Der Künstler Pablo Guerrero überweist für den Zeitraum 1.11.2025 bis 31.10.2026 € 1.200 Miete für sein Atelier im Firmengebäude.
(5) Mit Schreiben vom 1. Februar des Jahres erkennt die Berbomburger Lloyd Sachversicherung AG den in 2024 entstandenen Brandschaden an und übernimmt Versicherungsschutz in Höhe von € 7.200. Die Zah-lung wird aber erst später auf das laufende Konto eingehen.
(6) Es brennt auch im Jahr 2025 – diesmal in einer Lagerhalle, sodass Ku-vertüre (besonders hochwertige Schokolade zum Verzieren und Abde-cken) im Wert von € 1.800 vernichtet wird. Bis zur genauen Klärung der Ursache, die voraussichtlich im nächsten Januar erfolgen wird, er-kennt der Lloyd den Schaden wiederum nicht an.
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Drei Unternehmen aus Berbomburg
(Fallstudien I-III, Tab. 3-1) Kuhl, Vollkrass
& Partner Marzipan- und Nougat-
kontor von 1873 Berbomburger
Feinschokolade Rechtsform OHG GmbH AG
Gründung 1. Januar 2025 1. September 1873 1. Juli 2025
Gegenstand des Unternehmens
Gründer- und Absolventenberatung, PC-Großhandel
Großhandel in Rohmaterialien für die Süßwarenproduktion
Herstellung und Vertrieb von Süßwaren
Werbeslogan „Stay kuhl – call the consultant!” “Süße Rohstoffe – just in time!“ „Kein Tag ohne Schokolade!“
Sitz Berbomburg Berbomburg Berbomburg
Gesellschafter per 31.12.2025
Petra Kuhl (70%), Jürgen Vollkrass (25%), Angela Heftig (5%), alle Berbomburg
Johannes Freytag (50%), Thomas Freytag (50%), beide Berbomburg
Allgemeine Lebensmittelwerke AG, Berbomburg (100%)
Angestellte 5 15 150
Hausbank, Kreditlinie auf laufendem Konto
Sparkasse Berbomburg AöR (€ 50.000)
Volksbank Berbomburg eG (€ 300.000)
Bankhaus Berbomburg AG (€ 1.000.000)
Rechtliche Besonderheiten
o Selbstschuldnerische Bürgschaft von Groß- vater Kuhl zugunsten Sparkasse für Darlehen
o Grundschuld auf Geschäftsgebäude zugunsten Sparkasse
o Pauschalzusage der Deutsche Forderungs- liquidierung AG für Ankauf von Lieferan- tenforderungen bis € 100.000 gegen vorher- gehende Sicherungsabtretung ihrer Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen
o Geschäftsführungsmitglied Peter Melasse ist Träger eines Aufsichtsratsmandats bei der Feinschokolade
o Kontor liefert bei Eigentumsvor-behalt auf der Ware und fallwei-se auch gegen zusätzliches Wechselakzept
o Harte Patronatserklärung Alleingesell- schafterin zugunsten Feinschokolade
o Dem Vorstand wurde vom Auf- sichtsrat ein Katalog zustimmungs- pflichtiger Geschäfte erlassen
o Anteile am Unternehmen sind als Inhaberaktien ausgestaltet; Einzel- verwahrung durch Konzernmutter
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Monetäre Strom- und Bestandsgrößen
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Kuhl, Vollkrass & Partner
Bilanzen (Tab. 3-2, 4-3)
Aktiva KVP OHG, Bilanz zum 31. Dezember 2025vor Gewinnverwendung, Angaben in T€
Anlagevermögen EigenkapitalGebäude Eigenkapital KuhlBetriebs- und Geschäftsausstattung Eigenkapital VollkrassWertpapiere des Anlagevermögens 1 Eigenkapital HeftigWertpapiere des Anlagevermögens 2 Bilanzgewinn
Umlaufvermögen FremdkapitalWaren Verbindlichkeiten gegenüberForderungen aus Lieferungen und Kreditinstituten
Leistungen Verbindlichkeiten ausFestgeld Lieferungen und LeistungenGirokontoKasse
Bilanzsumme Bilanzsumme 960
5020
130
100
650
10
66020
1010
Passiva
300
10960
550
410
175
297223
205
10
Aktiva KVP OHG, Bilanz zum 01. Januar 2025Angaben in T€
Anlagevermögen EigenkapitalGebäude Eigenkapital KuhlBetriebs- und Geschäftsausstattung Eigenkapital Vollkrass
Umlaufvermögen FremdkapitalWaren Verbindlichkeiten gegenüberGirokonto Kreditinstituten
Bilanzsumme Bilanzsumme70
Passiva
200
900
500
400
300200
330
900
50150
700
700
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Marzipan- und Nougatkontor
Gewinn- und Verlustrechnung (Tab. 4-1)
2025 20241. Umsatzerlöse 210 2602. Erhöhung (+) bzw. Verminderung (-) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 20 -103. Andere aktivierte Eigenleistungen 6 44. Sonstige betriebliche Erträge 16 25. Materialaufwand 142 1516. Personalaufwand 42 317. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 38 428. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10 49. Erträge aus Beteiligungen 2 210. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2 211. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4 312. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 213. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12 1014. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16 2315. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6 1216. Sonstige Steuern 2 217. Jahresüberschuss 8 9
Marzipan- und Nougatkontor von 1873, Berbomburg Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 (€ Mio.)
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Liquiditätsreserven
Beispiele
Termingelder Certificates of Deposit Commercial Paper
Festverzinsliche Wertpapiere Aktien Genussscheine
1. im Bestand 2. hohe Liquidität 3. für betrieblichen Leistungsprozess
nicht erforderlich
Hohe Primärmarkt-liquidität durch kurze Laufzeit
Hohe Sekundärmarkt-liquidität durch ausgepägte Shiftability (Eintauschbarkeit)
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Potenzielles liquides Unternehmensvermögen
Beispiele
Liquide Bestandteile im Privatvermögen voll haftender Gesellschafter einer OHG oder KG sowie von Kommandi-tisten einer KG, sofern sie ihre Einlage noch nicht voll er-bracht haben
Liquide Bestandteile im Privatvermögen von Genossen, für die nach Satzung der Genossenschaft eine Nach-schusspflicht besteht
Bürgschaften und Garantien zugunsten des Unternehmens (sofern Regress wenig wahrscheinlich9
Harte Patronatserklärungen
1. ex ante verlässliche Vermögens-zuwächse für finanzielle Anspannungsphasen
2. hohe Liquidität
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40
Schutzringe um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens (Abb. 3-3)
Zahlungs-pflichten!
Zahlungs-pflichten!
plUv
LiRZMZahlungs-
fähigkeit
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Aufgabe 3-3
Ergänzend zu Tabellen 3-1, 3-2 und 4-3 werden weitere Informationen zum Unternehmen Kuhl, Vollkrass & Partner OHG angegeben: Die Aktien der Speiseeis AG (Wertpapiere des Anlagevermögens 1) und
der Regenschirm AG (Wertpapiere des Anlagevermögens 2) sind im re-gulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert; die Kursno-tizen stehen per Jahresultimo bei 130% bzw. 120% des aktuellen Buchwertes.
Das Festgeld hat per Jahresultimo eine Restlaufzeit von 120 Tagen. Das Privatvermögen von Frau Kuhl beträgt nach Einlage € 500.000;
hiervon sind € 100.000 liquide. Für Herrn Vollkrass lauten die entspre-chenden Zahlen € 400.000 bzw. € 200.000, für Frau Heftig € 100.000 bzw. € 50.000.
Großvater Kuhl steht dem Unternehmensprojekt seiner Enke-lin und ihrer Freunde aktuell skeptisch gegenüber, weil diese
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sich seines Erachtens zu viel „Verliebt in Berbomburg“ im Fernsehen anschauen.
i) Wie hoch sind die Zahlungsmittel, das Finanzvermögen, das Sach-
vermögen und das Reinvermögen bei KVP zum 31. Dezember 2025? ii) Welche Vermögensgegenstände im Bestand von KVP per Jahresulti-
mo 2025 kommen als Liquiditätsreserven in Betracht, welche denkba-ren Zugänge als potenzielles liquides Unternehmensvermögen? Wel-che Beträge wird die Treasury vermutlich für beide Größen ansetzen?
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43
Die Gutenbergsche Neueinteilung der Produktionsfaktoren (Fig. 4-1)
(Volkswirtschaftlich)
Faktor
Klassisch
Werk-stoffe
dispositiv
Betriebswirtschaftlich
Elementar-faktoren
Dispositiver
Boden
Kapital
Arbeit
Betriebs-mittel
Arbeit
objektbezogen
Adam Smith, 1723-1790
David Ricardo, 1773-1823
Erich Gutenberg, 1897-1984
Karl Marx, 1818-1883
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Konstruktion des Geldkreislaufs
Schritt 1
AI
AM
AP
Faktor-märkte
Geldkreislauf
Unternehmen
ZM0 ZM1
Betrieblicher Leistungsprozess
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Konstruktion des Geldkreislaufs
Schritt 2
AI
AM EU
AP
Absatz-märkte
Faktor-märkte
Geldkreislauf
Unternehmen
ZM0 ZM1
Betrieblicher Leistungsprozess
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Primär- und Sekundärmärkte (Abb. 4-2)
Definition 4-1 a) PRIMÄRMÄRKTE sind Märkte, an denen Tauschverträge abge-
schlossen (t=0) und durch Erbringung von (Vor-)Leistung und Gegenleistung (t=0 und t=2) erfüllt werden.
b) SEKUNDÄRMÄRKTE sind Märkte, an denen abgeschlossene, je-doch noch nicht endgültig erfüllte Tauschverträge ihrerseits ge-tauscht werden (t=1).
inFinanzierungsvertrag
ausFinanzierungsvertrag
Tauschdes
Finanzierungsvertrages
Abschluss, Vorleistung Gegenleistung
Zeitt=0 t=1 t=2
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Konstruktion des Geldkreislaufs
Schritt 3
AI
AM EU
AP
EE AD AL EF AZ AT
Absatz-märkte
Faktor-märkte
Finanzmärkte
Geldkreislauf
Unternehmen
ZM0 ZM1
Betrieblicher Leistungsprozess
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Aufgabe 4-1
Viktor (V wie „Vorleistung“) und Gerda (G wie „Gegenleistung“) möchten ei-nen Finanzierungsvertrag abschließen; symbolisch: 2000 mmFVFV . Sie haben sich auf ein Fremdfinanzierungsprojekt in Form eines gewöhnlichen Kreditvertrages geeinigt. Noch in t=0 leistet Viktor die vereinbarte Vorleistung in Höhe von € 10.000,00 an Gerda, sodass aus seiner Sicht gilt:
€00,000.100 Viktorm . Gerda ist in t=2 aus dem Kreditvertrag zu folgender Gegenleistung verpflichtet: (1) Tilgung der Vorleistung zum Nennwert; (2) fes-ter Kreditzins in Höhe von 068,0Kr pro Periode, wobei die in t=1 fälligen Zinsen kapitalisiert werden. i) Wie hoch ist die Gegenleistung, die Viktor bei planmäßigem Verlauf des
Kreditvertrages in t=2 erhält? ii) Gehen Sie nun vorübergehend davon aus, nicht Gerda, sondern die KVP
OHG habe die Vorleistung in diesen Finanzierungsvertrag erhalten. Über-setzen Sie den Vertrag aus Sicht von KVP in unsere Symbolik für die Bezie-hungen eines Unternehmens zu seiner Umwelt!
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Aufgabe 4-2
Ausgangspunkt sei der Kreditvertrag aus Aufgabe 4-1. Aufgrund neu zufließender Information entsteht für Viktor zwischenzeitlicher Zahlungsmittelbedarf, sodass er seine ursprüngliche Entscheidung revidiert und seine Forderung für € 10.720,15 per Kassa an einen Dritten verkauft. i) Ordnen Sie die im Zusammenhang mit diesem Kreditvertrag
dargestellten Vorgänge Primärmarkt und Sekundärmarkt zu! ii) Bringen Sie den sekundären Tauschvorgang mit Hilfe der in
Aufgabe 2-2 entwickelten Symbolik zum Ausdruck! iii) Wie hoch ist der Sekundärmarktzins?
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Konstruktion des Geldkreislaufs
Schritt 4
AI
AM EU
AP
AS
EE AD AL EF AZ AT
Absatz-märkte
Faktor-märkte
Finanzmärkte
Staat
Geldkreislauf
Unternehmen
ZM0 ZM1
Betrieblicher Leistungsprozess
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Betrieblicher Leistungsprozess und Geldkreislauf (Abb. 4-3)
AI
AM EU
AP
ESB
AS ASB
EE AD AL EF AZ AT
Absatz-märkte
Faktor-märkte
Finanzmärkte
Staat Sonstiges
Geldkreislauf
Unternehmen
ZM0 ZM1
Betrieblicher Leistungsprozess
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Anwendung der Strombestandsgleichung
Zahlungsmittel zu Beginn ZM0 ± Ein-/Auszahlungen
Faktormärkte +EI-AI-AM-AP
+ Einzahlungen Absatzmarkt
+EU
± Ein-/Auszahlungen Sonstiges
+ESB-ASB
± Ein-/Auszahlungen Finanzmärkte
+EE-AD-AL+EF-AZ-AT -AE+ED+EL-AF+EZ+ET
- Steuern -AS = Zahlungsmittel zum Ende ZM1
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Betriebswirtschaftliches Cash Flow Statement
Innenfinanzierung EU+ESB -AM-AP-ASB-AS
(bzw. Innendefizit)
+ Investivsaldo -AI+EI-AE+ED+EL-AF+EZ+ET
+ Außenfinanzierung EE-AD-AL+EF-AZ-AT
(bzw. Außendefizit)
= Veränderung der ZM1-ZM0
Zahlungsmittel
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Aufgabe 4-4
Eröffnungs- und Schlussbilanz der KVP OHG für das Geschäfts-jahr 2025 liegen bereits vor (Tab. 3-2 und 4-3). Bei den Verbindli-chen gegenüber Kreditinstituten handelt es ich um das langfristi-ge Darlehen der Sparkasse. Im Geschäftsjahr 2025 werden bei KVP die folgenden 15 Geschäftsvorfälle verzeichnet: (1) Mit der Absicht einer dauerhaften Geldanlage werden börsennotier-
te Aktien der Regenschirm AG für € 10.000 und der Speiseeis AG für € 20.000 gegen Überweisung vom Girokonto erworben.
(2) Eine nicht benötigte Rohrpostanlage wird zum Buchwert von € 25.000 gegen bar verkauft.
(3) PC’s (Waren) im Rechnungsbetrag von € 75.000 werden an KVP ge-liefert und zu € 25.000 bar bezahlt. Weitere € 40.000 werden zu Las-ten des Kontokorrents überwiesen. Der Rest wird vom Lieferanten gestundet.
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(4) Angela Heftig wird zum 1.7. als weitere Gesellschafterin aufge-nommen. Als Einlage zahlt sie € 20.000 in die Gesellschaftskasse ein.
(5) Petra Kuhl entnimmt gegen Reduzierung des Saldos ihres Festkapi-talkontos per 1.7.2025 € 10.000 aus der Kasse und lässt sich weitere € 10.000 auf ihr privates Bankkonto überweisen.
(6) Rechnungsstellung über € 40.000 für Erbringung von Beratungsleistungen an die Berbomburger Feinschokolade AG i. Gr. und Zahlungseingang auf dem Girokonto.
(7) Rechnungsstellung über € 10.000 für Beratungsgespräche auf einer Absolventenmesse und Überweisung durch den Organisator auf das laufende Konto der OHG.
(8) Mieten für einen fremd genutzten Gebäudeteil in Höhe von € 20.000 werden fällig und der KVP OHG zur Gutschrift auf ihr Kontokor-rent überwiesen.
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(9) PC’s (Waren) im Buchwert von € 400.000 werden für € 650.000 verkauft. Der Erlös geht in Höhe von € 475.000 auf dem Girokonto ein; die restlichen € 175.000 werden den Ab-nehmern gestundet.
(10) Neue PC’s (Waren) für € 200.000 sowie Geschäftsausstattung für € 50.000 werden gegen Überweisung vom Girokonto beschafft.
(11) Am 1.11.2025 werden € 10.000 vom Girokonto abgebucht und als Festgeld für 180 Tage bei der Sparkasse angelegt.
(12) Löhne in Höhe von € 180.000 werden den Angestellten auf ihre Kon-ten überwiesen.
(13) Zu Lasten des laufenden Kontos werden fällige Darlehenszinsen in Höhe von € 35.000 an die Bank gezahlt.
(14) Eine Tilgungszahlung in Höhe von € 50.000 erfolgt durch Überwei-sung vom Kontokorrent.
(15) In zeitlicher Nähe zum Jahresabschluss werden auf das Anlagever-mögen folgende Abschreibungen vorgenommen: Gebäude: € 3.000; BGA: € 2.000.
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(i) Geben Sie in Form einer mehrspaltigen Tabelle jeweils an, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe diese Geschäftsvorfälle aus Sicht von KVP im Geschäftsjahr 2025 mit
- Einzahlungen (+) oder Auszahlungen (-), - Einnahmen (+) oder Ausgaben (-) sowie - Erträgen (+) oder Aufwendungen (-)
verbunden waren! (ii) Übersetzen Sie das Geschehen bei KVP in die Sprache des Geld-
kreislaufs!
(iii) Erstellen Sie das betriebswirtschaftliche Cash Flow Statement für KVP im Geschäftsjahr 2025!
(iv) Betrachten Sie das nachfolgende, der Praxis angenäherte Beispiel für eine Kapitalflussrechnung nach IFRS und machen Sie sich klar, dass sie im Kern die gleiche Struktur wie das betriebswirt-schaftliche Cash Flow Statement hat!
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Praxisnahes Beispiel für eine Kapitalfluss- rechnung nach IFRS
2025 2024EBIT 2.098 2.008Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.283 1.234Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen -161 291Veränderung des Netto-Betriebsvermögens 864 1.135Zahlungen Ertragsteuern -534 -544Eliminierung negativer Unterschiedsbetrag neues Konzernunternehmen 0 -412Sonstiges -350 -435Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit der fortgeführten Aktivitäten 3.200 3.277Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten -8 -14Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit gesamt 3.192 3.263Erstkonsolidierung neues Konzernunternehmen 186 108Unternehmensakquisitionen 0 -205Investitionen in Sachanlagen (ohne Finanzierungs-Leasing) -1.832 -1.799Sonstige Investitionen -290 -266Desinvestition 17 484Anlagenabgänge 688 395Cashflow aus Investitionstätigkeit der fortgeführten Aktivitäten -1.231 -1.283Cashflow aus Investitionstätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten -35 -19Cashflow aus Investitionstätigkeit gesamt -AI+EI-AE+EL-AF+ET -1.266 -1.302Gewinnausschüttungen
- an Gesellschafter der Konzernmutter -366 -334- an andere Gesellschafter -128 -122
Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 1.487 1.419Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -1.741 -1.568Gezahlte Zinsen -670 -605Erhaltene Zinsen 182 168Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzaktivität -21 16Cashflow aus Finanztätigkeit der fortgeführten Aktivitäten -1.257 -1.026Cashflow aus Finanztätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten 41 31Cashflow aus Finanztätigkeit gesamt EE-AD-AL+EF-AZ-AT+ED+EZ -1.216 -995
Summe der Cashflows gesamt 710 966Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel 1 -1Gesamtveränderung der Zahlungsmittel 711 965Zahlungsmittel 1. Januar gesamt ZM0 2.732 1.767Zahlungsmittel 31. Dezember gesamt ZM1 3.443 2.732
Konzern-Kapitalflussrechnung (€ Mio.)
EU+ESB-AM-AP-ASB-AS
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Balkenschema mit Geldkreislauf (Abb. 10-3)
Einzahlungen &Auszahlungen
ExternesRechnungswesen
(1) (2) (3)
(4) (5) (6)
(7) (8) (9)
InternesRechnungswesen
Erlöse & Kosten
Einnahmen & Ausgaben
Erträge & Aufwendungen
AI
AM EU
AP
ES B
A S AS B
E E AD AL EF A Z AT
Absatz-märkte
Faktor-märkte
F inanzmärkte
Staat Sonstige s
Ge ldkreislau f
Unternehmen
ZM 0 ZM1
Bet riebl icher Lei stungsprozes s
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Finanzwirtschaftliche Begriffsbestimmungen
Definition 4-2 Finanzwirtschaft Die FINANZWIRTSCHAFT eines Un‐ternehmens ist die Gesamtheit aller Prozesse, die im Wege von Einzah‐lungen und Auszahlungen die Hö‐he seiner Zahlungsmittelbestände beeinflussen.
Definition 4-3 Finanzierung, Finanzdefizit Unter FINANZIERUNG verstehen wir einen die Zahlungsmit‐tel eines Unternehmens erhöhenden Nettoeffekt finanzwirt‐schaftlicher Prozesse oder Prozessbündel. Entsprechend be‐zeichnet ein FINANZDEFIZIT einen die Zahlungsmittel redu‐zierenden Nettoeffekt solcher Prozesse oder Prozessbündel.
Definition 4-4 Finanzierungsmaßnahmen, Finanzierungsprojekte FINANZIERUNGSMAßNAHMEN sind Tauschgeschäfte, die im Falle ihrer Durchführung kausal zu einer Ein‐zahlung führen. Die Einzahlung kann aus einem zeitgleichen Kassa‐ oder Termintausch gegen Güter oder aus einem Finanzierungsvertrag gegen spätere Gegenleistung von Geld herrühren. Ist über die Durch‐führung einer Finanzierungsmaßnahme noch zu entscheiden, handelt es sich um ein FINANZIERUNGSPROJEKT.
Den Begriff „Kapital“ bitte äußerst vorsichtig verwenden! Zahlungsmittelorientierter Ansatz!
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Investivsaldo: Begriffsbestimmungen
Definition 5-1 Investivsaldo Unter dem INVESTIVSALDO verstehen wir den Saldo aller Einzahlungen und Aus‐zahlungen ‐AI+EI‐AE+ED+EL‐AF+EZ+ET, die im Zusammenhang mit den Investitionen eines Unternehmens anfallen.
Definition 5-2 Investitionsmaßnahme (Investition), In-vestitionsprojekt Eine INVESTITIONSMAßNAHME (oder auch kurz INVESTITION) ist eine durch Tausch erzeugte Zahlungsreihe, die (1) mit einer Auszahlung beginnt und (2) mindestens einen Vorzeichenwechsel aufweist. Ist über die Durchführung einer Investitionsmaßnahme noch zu entscheiden, handelt es sich um ein INVESTITIONSPROJEKT.
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Investivsaldo
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Investitionsentscheidungen: Begriff, Typen
Systematik lässt sich sinngemäß auf AUßENFINANZIERUNGSPROJEKTE und INNENFINANZIERUNGSPROJEKTE übertragen. Bei Innenfinanzie-rungsprojekten liegt allerdings nur fallweise „Zeitmoment“, also eine zeitliche Verwerfung zwischen ent-scheidungsrelevanten Größen, vor.
In der Veranstaltung TREASURY MANAGEMENT II, Wirtschaftlichkeitsrechnung, wird alleine auf Einprojekt- und Mehrprojekt-Einzelinvestitions-entscheidungen eingegangen. Pro-grammentscheidungen werden im HAUPTSTUDIUM behandelt.
Investitionsentscheidungen
Einzelinvestitionsentscheidungen
Investitionsprogrammentscheidungen
Einprojekt-Einzelinvestitionsentscheidungen
Mehrprojekt-Einzelinvestitionsentscheidungen
Definition 5-3 Investitionsentscheidung Eine INVESTITIONSENTSCHEI‐DUNG ist eine Auswahl aus In‐vestitionsprojekten und der Unterlassensalternative.
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Außenfinanzierung
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Außenfinanzierung: Begriffsbestimmungen
Definition 6-1 Außenfinanzierung, Außendefizit Unter AUßENFINANZIERUNG verstehen wir den positiven Saldo aller Einzahlungen und Auszahlungen EE-AD-AL+EF-AZ-AT, die (1) im Zusammenhang mit dem Ab‐schluss von Finanzierungsverträgen an‐fallen, sofern (2) das Unternehmen aus deren Kontrahierung eine Vorleistung er‐halten hat. Ist der Saldo hingegen negativ, handelt es sich um ein AUßENDEFZIT.
Definition 6-2 Außenfinanzierungsmaßnahme, Außenfinanzierungsprojekt Eine AUßENFINANZIERUNGSMAßNAHME ist eine Zahlungsreihe, die (1) mit einer Einzahlung beginnt und (2) mindestens einen Vorzeichen‐wechsel aufweist. Ist über die Durchführung einer Außenfinanzierungsmaßnahme noch zu entscheiden, handelt es sich um ein AUßENFINANZIERUNGSPROJEKT.
Definition 6-3 Außenfinanzierungsentscheidung Eine Außenfinanzierungsentscheidung ist eine Auswahl aus Außenfinanzierungsprojekten und der Unterlassensalternative.
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Unsicherheit vs. Risiko
FRANK KNIGHT (1885-1972): “Risk, Uncertainty, and Profit” (1921)
Unsicherheit im weiteren Sinne
„Echte” Unsicherheit, “nicht messbare Unsicherheit“ (unbekannte Verteilung)
“Risiko” im eigentlichen Sinne „messbare Unsicherheit“ (bekannte Verteilung)
GEORGE L. S. SHACKLE (1967): “The Years of High Theory” (1926 – 1939)
Das Jahrhundert der Entschei-dungstheorie
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Finanzierungsvertragliche Risiken
RISIKO DURCH ZEITLICHE ENTWICKLUNG (Risiko, dass durch das zeitliche Auseinanderfal-len, das “Zeitmoment”, zwischen Leistung und Gegenleistung verursacht wird.)
RISIKO DURCH MANGEL AN INFORMATION (Aber: wie viel Information ist überhaupt mög-lich? Die Trennlinie zum Risiko durch zeitliche Entwicklung ist schwierig zu ziehen.)
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Aufgabe 6-2
Geben Sie zu den folgenden Sachverhalten jeweils an, ob sie dem Risiko durch zeitliche Entwicklung oder dem Risiko durch Mangel an Informa-tion in der Finanzierungsbeziehung zuzuordnen sind! (1) Sie vergeben einen Kredit an KVP. Sie haben zuvor den Markt für
PC’s untersucht und kennen die dort bestehenden Absatzrisiken. (2) Sie vergeben einen Kredit an das Marzipan- und Nougatkontor
von 1873. Der Rohstoff Kakao wird in Dollar fakturiert. Eine tie-fer gehende Analyse des Dollardevisenmarktes haben Sie nicht durchgeführt.
(3) Sie vergeben einen Kredit an die Feinschokolade AG. Dann schlägt der Blitz in eine Schokoladenmaschine ein. Es war Ihnen bei den Kreditverhandlungen nicht bekannt, dass diese nicht versichert ist.
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Finanzierungsvertragliche Covenants
Beispiele
Einbeziehung in Adressatenkreis des MIS Mandat im Aufsichtsrat (insbesondere in Verbindung
mit Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte) Verwendungsauflagen Negativerklärungen Hypothek, Grundschuld Fahrnispfand Sicherungsübereignung Sicherungsabtretung (Zession) Bürgschaft, Garantie Harte Patronatserklärung
Zusätzliches Risiko durch zeitliche Ent-wicklung bei Finan-zierungsverträgen
Zu erwarten ist, dass Finanzierungsver-träge komplexer als Kassaverträge sind
Kreditsicherheiten
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Aufgabe 6-3
Ausgangspunkt sind die in Tabelle 3-1 zusam-mengestellten Informationen zu den drei Ber-bomburger Unternehmen. Untersuchen Sie, bei welchen der dargestellten Sachverhalte es sich um Ihnen bereits bekannte Covenants handelt und geben sie – soweit sinnvoll - jeweils an, ob akzessorische oder abstrakte Kreditsi-cherheiten vorliegen!
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Übertragbarkeit von Rechten aus Finanzierungsverträgen I (Abb. 6-1)
Definition 6-4 Wertpapier Unter einem WERTPAPIER verstehen wir eine Urkunde, ohne die ein in derselben verbrieftes Recht nicht ausgeübt werden kann.
Einzelurkunde vs. Globalurkunde Aufbewahrung durch den Eigentümer vs. Einzelverwahrung vs. (Giro‐)Sammelverwahrung
Recht
nicht als Wertpapier oderWertrecht verbrieft
verbrieft
Wertrecht
Wertpapier
Inhaberpapier Orderpapier Rektapapier
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Übertragbarkeit von Rechten aus Finanzierungsverträgen II (Tab. 6-1)
Kurzformel(n) Übertragbarkeit Beispiel(e)
Anspruch nicht als Wertpapier oder Wertrecht verbrieft
Das Recht ist unab‐hängig von irgendei‐nem Papier.
Durch Vertrag („Abtre‐tung“ oder „Zession““ ge‐nannt); § 398 BGB
„offene“ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuld‐scheindarlehen
Inhaberpapier Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Lautet auf Inhaber.
Einzelurkunde in Einzel‐verwahrung: Durch Eini‐gung und Übergabe des Wertpapiers; Globalurkunde in Sam‐melverwahrung: Durch Einigung und Umbu‐chung; §§ 929‐936 BGB
Inhaberaktie, Inhaberscheck, Inhaberschuld‐ verschreibung
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71
Orderpapier Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Lautet auf den Emp‐fänger (Name einer bestimmten Person oder deren Order).
Durch Einigung und Übergabe des indossierten Papiers; §§ 929‐936, 1292 BGB
Wechsel, Orderscheck, Namensaktie
Rektapapier Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier. Lautet auf den Na‐men einer bestimm‐ten Person.
Durch Vertrag („Abtretung“ oder „Zessi‐on““ genannt, § 398 BGB) und (umstritten) Überga‐be des Papiers
Sparkassenbrief, Rektascheck, Briefhypothek, Briefgrundschuld, Namensschuld‐ verschreibung
Wertrecht Das Recht folgt aus der Buchung.
Durch Einigung und Um‐buchung; §§ 929‐936 BGB
Bundeswertpapiere
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72
Aufgabe 6-4
Die Allgemeine Lebensmittelwerke AG denkt darüber nach, 40% ihrer Anteile an der Feinschokolade AG in die Hände Dritter zu geben, um Zahlungsmittel für wichtige Investitionsvorhaben im Konzern zu generieren, ohne den beherrschenden Einfluss auf die wichtige Konzerntochter zu verlieren. i) Wie lässt sich diese Übertragung hier rechtstechnisch
umsetzen? ii) Übersetzen sie das Vorhaben in die Ihnen bereits be-
kannte tauschvertragliche Symbolik (vgl. Aufgabe 2-2)!
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73
Emissionsfinanzierung
⇒ Finanzierungsverträge, die kumulativ folgende drei Zusatzkriterien erfüllen:
Verbriefung als Wertpapier oder Wertrecht
Fungibilität (§ 91 BGB, ISIN)
Ausreichender Free Float
FREMDEMISSION: Mit Hilfe eines Dritten (Kreditinsti-tut) oder Dritter (Konsortium aus Kreditinstituten)
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Aufgabe 6-4a
Betrachten Sie folgende Finanzierungsverträge:
Anteile an der KVP OHG Anteile an der Marzipan‐ und Nougatkontor von 1873 GmbH
Anteile an der Berbomburger Feinschokolade AG stille Gesellschaft nach § 236 I HGB von der Marzipan‐ und Nougatkontor von 1873 GmbH ausgegebene Unternehmensanleihen (Bonds)
von der KVP OHG ausgegebene Genussscheine Wechsel
Welche dieser Finanzierungsverträge könnten als Wertpapier verbrieft und damit grundsätzlich zur Basis einer Maßnahme der Emissionsfinanzierung gemacht werden?
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Börsen als hochgradig organisierte Märkte für Finanzierungsverträge I (Abb. 6-2)
Emissionscharakter (Primärmarkt!) ist not-wendig, nicht jedoch hinreichend für eine Börsennotierung
Wertpapierbörsen sind staatlich zugelassene und hochgradig organisierte Sekundärmärk-te für Finanzierungsverträge (im Fall von Optionsscheinen ferner auch für Terminverträge, die jedoch erst im Hauptstudium zum Gegenstand der Betrach-tung werden)
zum Handel an einer Börse bedürfen auch Börsenplätze in Deutschland
1. Frankfurt (hier Referenzpunkt)
2. Düsseldorf 3. München 4. Stuttgart 5. Berlin 6. Hamburg-Hannover
Börse im weiteren Sinne
öffentlich-rechtlicher Handelsveranstalter
privatrechtlicherBörsenträger
Deutsche Börse AGFrankfurterWertpapierbörse (FWB),
(Anstalt öffentlichen Rechts)
20./23. Mai 2011: Überleitung von XONTRO auf XETRA (in den Medien bisweilen auch als Ende des „Parketthandels“ etc. bezeichnet)
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Börsen als hochgradig organisierte Märkte für Finanzierungs- verträge II
Zwei Marktsegmente (unter-schiedliche Zulassungskriterien)
REGULIERTER MARKT Begleitung Prospekt 3 Jahresabschlüsse Mindestkurswert / Mindeststückzahl Streuung
FREIVERKEHR diverse „weiche“ Kriterien wenn nicht bereits andernorts bör-
sennotiert: Prospekt
Drei gesonderte Niveaus von Zulassungsfolgepflichten
GENERAL STANDARD Einzel- oder Konzernabschluss grds.
nach IFRS („Jahresfinanzbericht“) Halbjahresfinanzberichte Ad-Hoc-Publizität
PRIME STANDARD Einzel- oder Konzernabschluss grds.
nach IFRS („Jahresfinanzbericht“), deutsch und englisch
Halbjahres-/Quartalsfinanzberichte Ad-Hoc-Publizität Unternehmenskalender Analystenveranstaltung
ENTRY STANDARD Verpflichtungserklärung Konzernabschluss, grds. nach IFRS Unternehmenskurzportrait Quasi-Ad-Hoc-Publizität
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Börsen als hochgradig organisierte Märkte für Finanzierungsverträge III (Abb. 6-3)
(Innerhalb des Prime Standard:) verschiedene Marktauswahlindizes
DAX 30 größte deutsche Werte (Blue Chips)
MDAX 50 größte dem DAX nachfolgende Unter-nehmen klassischer Branchen (Midcaps)
TECDAX 30 größte dem DAX nachfolgende Unter-nehmen aus Technologiebranchen
SDAX 50 größte dem MDAX nachfolgende Unter-nehmen klassischer Branchen (Smallcaps)
Regulierter Markt
Freiverkehr(Open Market)
General Standard
DAX30
MDAX50
SDAX50
TecDAX30
Prime Standard
Entry Standard
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Börsen als hoch- gradig organisier-te Märkte für Fi-nanzierungs- verträge IV (Tab. 6-2)
Grundsätze der börsenmäßigen Preisfeststellung (Auswahl) Ordnungsmäßigkeit, Reflex der
wirklichen Marktlage Meistausführung bei Auktion Handel in anderen als den zu-
gewiesenen Wertpapieren durch Spezialisten nur, wenn hier-durch Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird
Früher übliche Preiszusätze
Kürzel Bedeutung
b bezahlt: alle Orders sind ausgeführt
bG bezahlt Geld: zum festgestellten Preis limi‐tierte Kauforders müssen nicht vollständig ausgeführt sein, es bestand weitere Nachfrage
bB bezahlt Brief: die zum festgestellten Preis li‐mitierten Verkaufsorders müssen nicht voll‐ständig ausgeführt sein, es bestand weiteres Angebot
G Geld: es fand kein Umsatz statt, zu diesem Bewertungspreis bestand nur Nachfrage
B Brief: es fand kein Umsatz statt, zu diesem Bewertungspreis bestand nur Angebot
‐ gestrichen: ein Preis konnte nicht festgestellt werden
ex D nach Dividende: erste Notiz unter Abschlag der Dividende
ex BR nach Bezugsrecht: erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts (Rn. 130)
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Aufgabe 6-5
Wir schreiben das Jahr 2030. Die Allgemeine Lebensmittelwer-ke AG hat mittlerweile für ihre Aktienanteile an der Berbom-burger Feinschokolade AG eine Sammelurkunde angelegt und eine International Securities Identification Number (ISIN) be-antragt und erhalten. Die Verwaltung der Anteile erfolgt durch die Clearstream Banking AG. Anschließend wurde ein 40%iges Aktienpaket an der Berbomburger Feinschokolade AG am re-gulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse platziert. (Man bezeichnet eine solche Heraufstufung zur Emissionsfinan-zierung mit anschließendem Börsengang übrigens auch als Going Public.)
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Die Aktie wird im Modell des fortlaufenden Handels mit untertägigen Auktionen gehandelt. Am Morgen des 16. Februar 2030 liegen dem elektronischen Handelssystem XETRA eine Verkaufsorder über 300 Stück bestens (Market Order) sowie auf die Preise € 48, € 49, € 50 und € 51 limitierte Verkaufsorders (Limit Orders) über 31, 16, 23 bzw. 12 Stück vor. Bei den Kauforders sind es 320 Stück billigst (Market Or-der) sowie auf die Preise € 48, € 49, € 50 und € 51 limitierte Kauforders (Limit Orders) über 15, 8, 21 bzw. 7 Stück. i) Geben Sie die obigen Preis- und Mengenangaben in einer (nur
mit ganzzahligen Preisen arbeitenden) Angebots- und Nachfra-getabelle wieder und ermitteln Sie, welchen Preis XETRA in der Eröffnungsauktion gemäß Meistausführungsprinzip feststellen
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wird! Versehen Sie den Preis fiktiv auch mit dem passenden der früher üblichen Preiszusätze!
ii) Hat sich die Berbomburger Feinschokolade AG mit ihrer Notie-rung im regulierten Markt nun „über die Börse“ finanziert?
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Das Insolvenzverfahren I (Tab. 6-4)
3 Eröffnungsgründe: Zahlungsunfähigkeit Drohende Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung
Insolvenzantrag durch den Gläubiger
Zahlungs‐unfähig‐keit
Drohende Zahlungs‐unfähigkeit
Über‐ schuldung
EU zulässig unzulässig unzulässig
OHG zulässig unzulässig unzulässig
KG (außer GmbH & Co. KG)
zulässig unzulässig unzulässig
GmbH & Co. KG zulässig unzulässig zulässig
eG zulässig unzulässig zulässig
GmbH (UG) zulässig unzulässig zulässig
AG zulässig unzulässig zulässig
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Das Insolvenzverfahren II (Tab. 6-5)
Für Einzelunternehmer, OHG und KG zwar kein zwingender insolvenzrecht‐licher Eröffnungsgrund; zu beachten sind aber die Vor‐schriften zum betrügerischen Bankrott (§ 283ff. StGB).
Insolvenzantrag durch den Schuldner
Zahlungs‐unfähig‐ keit
Drohende Zahlungs‐ unfähigkeit
Über‐ schuldung
EU zulässig zulässig unzulässig
OHG zulässig zulässig unzulässig
KG (außer GmbH & Co. KG)
zulässig zulässig unzulässig
GmbH & Co. KG
Pflicht zulässig Pflicht
eG Pflicht zulässig Pflicht
GmbH (UG) Pflicht zulässig Pflicht
AG Pflicht zulässig Pflicht
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84
Das Insolvenzverfahren III (Abb. 6-4)
Gesamtvermögen vor Aussonderung (§§ 35, 47, 48 InsO)
ausgesonderte Gegenstände (§ 47 InsO)Ersatzaussonderung (§ 48 InsO)
Insolvenzmasse (§ 35 InsO)
abgesonderte Befriedigung- aus unbeweglichen Gegenständen (§ 49 InsO)- aus anderen Pfandgegenständen (§ 50 InsO)
Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO)Sonstige Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO)
freie Insolvenzmasse
quotale Bedienung der Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO)
(gegebenenfalls:)
quotale Bedienung der nachrangigen Insolvenzgläubiger (§ 39 InsO)
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Maßnahmen der Eigen- und der Fremdfinanzierung, Mezzanine Finance (Abb. 6-5)
Laufzeit(Kriterium 1)
VuI-Rechte(Kriterium 2)
Gegenleistungfür Vorleistung(Kriterium 3)
WeitereGegenleistungen(Kriterium 4)
Rechtsstellungin Insolvenz(Kriterium 5)
Mezzanine-Finance
PureEquity
PureDebt
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Beispiele
Beispiele für reine Maßnahmen der Eigenfinanzierung („Pure Equity“) OHG‐Gesellschafter nach §§ 105‐160 HGB (in weiten Bereichen jedoch dispositiv)
Geschäftsführender GmbH‐Gesellschafter
Beispiele für reine Maßnahmen der Fremdfinanzierung („Pure Debt“) Kontokorrentkredit Klassischer Hypothekarkredit
Beispiele für Mezzanine Finance Stiller Gesellschafter nach § 236 I HGB (in weiten Bereichen jedoch dispositiv)
Stimmrechtslose Vorzugsaktie Genussschein
Zuordnung gemäß Kriterium 5 !?
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Abschließende Definitionen
Definition 6-5 Eigenfinanzierungsmaßnahme (-projekt), Fremdfinanzierungsmaßnahme (-projekt) a) Unter einer EIGENFINANZIERUNGSMAßNAHME
verstehen wir einen Finanzierungsvertrag, des‐sen Zahlungsreihe (1) aus Sicht der betrachteten Vertragspartei mit einer Einzahlung beginnt und (2) mindestens einen Vorzeichenwechsel aufweist, wenn der Vertrag (3) in der Insolvenz der Gegenpartei keine Gläubigeransprüche ver‐brieft. Ist über den Abschluss des Vertrages noch zu entscheiden, handelt es sich um ein EIGENFINANZIERUNGSPROJEKT.
b) Unter einer FREMDFINANZIERUNGSMAßNAHME verstehen wir einen Finanzierungsvertrag, des‐sen Zahlungsreihe (1) aus Sicht der betrachteten Vertragspartei mit einer Einzahlung beginnt und (2) mindestens einen Vorzeichenwechsel aufweist, wenn der Vertrag (3) in der Insolvenz der Gegenpartei Gläubigeransprüche verbrieft. Ist über den Abschluss des Vertrages noch zu entscheiden, handelt es sich um ein FREMDFINANZIERUNGSPROJEKT.
… im Zweifel: Kriterium 5
Definition 6-6 Eigenfinanzierung (-defizit), Fremdfinanzierung (-defizit) a) Unter EIGENFINANZIERUNG verstehen wir
den positiven Saldo EE‐AD‐AL aller Ein‐ und Auszahlungen, die im Zusammen‐hang mit Eigenfinanzierungsmaßnahmen stehen. Ist der Saldo negativ, handelt es sich um ein EIGENDEFIZIT.
b) Unter FREMDFINANZIERUNG verstehen wir den positiven Saldo EF‐AZ‐AT aller Ein‐ und Auszahlungen, die im Zusam‐menhang mit Fremdfinanzierungsmaß‐nahmen stehen. Ist der Saldo negativ, handelt es sich um ein FREMDDEFIZIT.
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Aufgabe 6-8
Die Berbomburger Feinschokolade AG macht für das Rumpfge‐schäftsjahr 2025 folgende Angaben (€ Mio.): Einzahlung (+)
Auszahlung (‐) Ertrag (+) Aufwand (‐)
(1) Umsatz +1.500 +1.600 (2) Material ‐800 ‐800 (3) Löhne ‐200 ‐200 (4) Steuern ‐100 ‐100 (5) Begebung von Genussscheinen +10 ±0 (6) Aufnahme eines stillen Gesellschafters nach § 236 I HGB +1 ±0 (7) Begebung stimmrechtsloser Vorzugsaktien +11 ±0 (8) Zinsen ‐50 ‐50 (9) Gewinnausschüttung ‐340 ±0 (10) Abschreibungen ±0 ‐60 (11) Zuschreibungen ±0 +20 (12) Bildung von Pensionsrückstellungen ±0 ‐30 Summe 32 380
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i) (Zur Wiederholung; vgl. Aufgabe 4‐4:) Erstellen Sie das betriebswirtschaftliche Cash Flow Statement für die Berbomburger Feinschokolade AG im Rumpfgeschäfts‐jahr 2025!
ii) Schlüsseln Sie den Zahlungsmittelbetrag, der der Berbombur‐ger Feinschokolade AG im Rumpfgeschäftsjahr 2025 durch Maßnahmen der Außenfinanzierung zugeflossen ist, mittels einer 2x2‐Matrix auf, deren beide Zeilen für die Segmente Standardfinanzierung und Emissionsfinanzierung stehen und deren beide Spalten die Segmente Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung abschichten!
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90
Entrepreneurship, Eigenfinanzierung und der Unternehmenslebenszyklus (Abb. 6-6)
Joseph A. Schumpeter, 08. Februar 1883 (Třešť) 08. Januar 1950 (Taconic)
Joel Dean, 1906-1979: Managerial Economics
durch Aufnahmeneuer Gesellschafter
Gründung
Einlagenerhöhung(Kapitalerhöhung)
durch diebisherigen Gesellschafter
LiquidationInsolvenz
Eigenfinanzierungs-
neues Unternehmen
Going Concern
maßnahmen
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91
Maßnahmen der Eigenfinanzierung und Erhöhungen des Eigenkapitals (Abb. 6-8)
xxx
Maßnahmen der Eigenfinanzierung
Erhöhungendes Eigenkapitals
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Unternehmensgründung im Bereich der Standardfinanzierung I
EINZELUNTERNEHMEN - wird formlos gegründet (kein Gesellschaftsvertrag erforder-lich);
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung oder Gewerbeerlaubnis; - wenn gewerbliche Betätigung und ein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich: Eintragung in Handelsregister zwingend; ansonsten Eintragung auf freiwilli-ger Basis möglich;
- wenn Handelsregistereintragung, dann kaufmännisches Rech-nungswesen (Doppik, GuV, Bilanz) etc.;
- kein Mindestnennkapital und keine Mindesteinbringung. OHG/KG - Gesellschaftsvertrag erforderlich, der allerdings nicht notariell
beurkundet zu werden braucht; - gegebenenfalls Gewerbeanmeldung oder Gewerbeerlaubnis; - stets in Handelsregister einzutragen (Konsequenzen wie oben); - kein Mindestnennkapital und keine Mindesteinbringung.
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Unternehmensgründung im Bereich der Standardfinanzierung II
GMBH (UG) - für Gründung stehen Standardverfahren und vereinfachtes Verfahren zur Verfügung; Voraussetzung für vereinfachtes Verfahren ist, dass die Gesellschaft höchstens drei Gesellschaf-ter und genau einen Geschäftsführer hat;
- Gesellschaftsvertrag (Standardverfahren) bzw. Musterproto-koll (vereinfachtes Verfahren) erforderlich, die jeweils notariell zu beurkunden sind;
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung oder Gewerbeerlaubnis; - als Formkaufmann immer in Handelsregister einzutragen; - verschiedene Vorschriften zu Mindestnennkapital und -
einbringung.
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Zur Gründung der GmbH (Tab. 6-6)
Betrag bzw. Prozentsatz Paragraph
Mindestnennbetrag des Stammkapitals
€ 25.000 § 5 I GmbHG
Mindesteinzahlung insgesamt
50% vom Mindeststammkapital gemäß § 5 I GmbHG (also: € 12.500)
§ 7 II S. 2 GmbHG
Mindestnennbetrag pro Geschäftsanteil
€ 1 § 5 II GmbHG
Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil
25% des Nennbetrags des Geschäftsan‐teils
§ 7 II S. 1 GmbHG
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Aufgabe 6-9
Stellen wir uns vor, das Marzipan- und Nougatkontor sei nicht bereits 1873 gegründet worden, sondern solle vielmehr zu den oben skizzierten Regelungen des GmbH-Gesetzes ins Leben ge-rufen werden. Hierbei sei ein Stammkapital in Höhe von € 25.000 vorgesehen, das in zwei Stammeinlagen Johannes Freytag und Thomas Freytag zu je € 12.500 zerfällt. Vater Jo-hannes zahle auf seine Stammeinlage nur € 3.750 (entsprechend 30%) ein.
Wie viel muss Sohn Thomas dann einzahlen, damit die Gründung auch insofern den Vorschriften des GmbH-Gesetzes genügt?
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Zur Gründung der UG (Tab. 6-7)
Betrag bzw. Prozentsatz Paragraph
Mindest‐/ Höchstnennbetrag des Stammkapitals
€ 1 / € 24.999 § 5 a I GmbHG i.V.m § 5 I, II GmbHG
Mindesteinzahlung insgesamt
100% des Nennbetrages des tatsächlichen Stammkapitals
§ 5 a II GmbHG
Mindestnennbetrag pro Geschäftsanteil
€ 1 § 5 II GmbHG
Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil
100% des Nennbetrags des Geschäftsan‐teils
§ 5 a II GmbHG
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Einlagen- bzw. Kapitalerhöhung im Bereich der Standardfinanzierung I
EINZELUNTERNEHMEN - durch bisherigen Unternehmer problemlos im Wege der Auf-stockung des Kassenbestands oder der Banküberweisung mög-lich; Aufnahme einer weiteren Person würde hingegen Gesell-schaft entstehen lassen.
OHG/KG - Gesellschaftsvertrag muss Möglichkeit einer Einlagenerhöhung oder der Aufnahme eines neuen Gesellschafters explizit vorse-hen;
- bei Neugesellschaftern regelmäßig Bewertungsproblematik; - Einlagenerhöhung bisheriger Kommanditisten, Aufnahme ei-
nes neuen Gesellschafters und speziell Einlage eines neu hinzu-tretenden Kommanditisten sind zur Eintragung in das Han-delsregister anzumelden.
Aufnahme eines stillen Gesellschafters nach § 236 I HGB wäre Maßnahme der Fremdfi-nanzierung!
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Einlagen- bzw. Kapitalerhöhung im Bereich der Standardfinanzierung II
GMBH - wenn Gesellschaftsvertrag Nachschusspflicht vorsieht, kann Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit die Leis-tung weiterer Beiträge durch bisherige Gesellschafter beschlie-ßen;
- nachträglicher Beschluss einer Nachschusspflicht nur einstim-mig;
- effektive Kapitalerhöhung oder genehmigtes Kapital können jeweils mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen be-schlossen werden; machen Altgesellschafter von ihrem Bezugs-recht keinen Gebrauch, kann es zu Eintritt neuer Gesellschaf-ter kommen.
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Unternehmensgründung im Bereich der Emissionsfinanzierung
AG - gegebenenfalls Gewerbeanmeldung oder Gewerbeerlaubnis; - wie GmbH Formkaufmann; - Gründungsvorgang vollzieht sich i.W. in folgenden sieben Schritten:
1. Feststellung Satzung durch den oder die Gründer gemäß § 2 AktG und notarielle Beurkundung derselben gemäß § 23 I AktG;
2. „Errichtung“ Gesellschaft durch Übernahme aller Aktien durch Grün-der gemäß §§ 2, 29 AktG;
3. Bestellung erster Aufsichtsrat sowie Abschlussprüfer für erstes Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr durch Gründer gemäß § 30 I AktG;
4. Bestellung erster Vorstand durch Aufsichtsrat gemäß § 30 IV AktG; 5. Einzahlung des je Aktie eingeforderten Betrags gemäß § 36 II S. 1 AktG; 6. Anmeldung zur Eintragung in Handelsregister durch alle Gründer, Mit-
glieder Vorstand und Mitglieder AR gemäß § 36 I AktG; 7. Eintragung Gesellschaft in Handelsregister gemäß § 39 AktG (hierdurch
„Entstehung“ AG) und Bekanntmachung Eintragung gemäß § 10 HGB. - verschiedene Vorschriften zu Mindestnennkapital und -einbringung.
Vereinfachung: (1) Maßnahmen der Eigen‐finanzierung fallen bei AG nach Annahme stets in Bereich der Emissionsfinanzierung (obwohl möglich, dass Aktien nicht als Wert‐papier verbrieft sind, für sie keine ISIN be‐antragt wurde oder sie nicht breit gestreut sind); (2) Vernachläs‐sigung KGaA und SE.
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100
Zur Gründung der AG (Tab. 6-8)
Betrag bzw. Prozentsatz Paragraph
Mindestnenn‐ betrag Grundkapital
€ 50.000 § 7 AktG
Mindesteinzahlung insgesamt
25% vom geringsten Ausgabebetrag des Grundkapitals + Agio (€ 12.500 bei Mindest‐grundkapital und Verzicht auf Agio)
§ 36a I AktG
Mindestnennbetrag pro Aktie
€ 1, sofern Nennbetragsaktien (bei Stückaktien sinngemäß)
§ 8 II, III AktG
Mindesteinzahlung pro Aktie
25% vom geringsten Ausgabebetrag der Aktie + Agio
§ 36a I AktG
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101
Aufgabe 6-10
Im Auftrag der Allgemeinen Lebensmittelwerke AG hatte Jürgen Vollkrass von KVP im Frühjahr 2025 ein Gründungskonzept für die Berbomburger Feinschokolade AG ausgearbeitet. Vorgesehen war ein Grundkapital im Nennwert von € 50.000 für das neue Unterneh-men. Um einen späteren Börsengang zu ermöglichen, sollte es fein gestückelt werden, und zwar in 50.000 Aktien zu je € 1 Nennwert. Die einzelnen Aktien sollten ohne Agio, also zum Nennbetrag, ausge-geben werden.
Wäre es zulässig gewesen, wenn die Allgemeinen Lebensmittelwerke 40.000 Aktien zu je 20 % Einzahlung übernommen hätten (entspre-chend € 8.000) und die für die Produktion von Tütensuppen zuständige weitere Konzerntochter Polevka GmbH weitere 10.000 Aktien zu je 45 % (entsprechend € 4.500), sodass hierdurch also insgesamt € 12.500 (entsprechend 25 % vom Grundkapital) eingezahlt worden wären?
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102
Kapitalerhöhung im Bereich der Emissionsfinanzierung
Das Aktiengesetz bietet vier Optionen an, von denen isoliert betrach-tet jedoch nur Option 1 kausal zu Einzahlungen führt, unter Eintritt weiterer Bedingungen auch die Optionen 2 und 3. Nicht um eine Au-ßenfinanzierungsmaßnahme handelt es sich hingegen bei Option 4.
1. die Kapitalerhöhung gegen Einlagen (§§ 182-191 AktG) oder auch ordentliche Kapitalerhöhung;
2. die bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192-201 AktG); 3. das genehmigte Kapital (§§ 202-206 AktG); 4. die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207-220
AktG) oder auch nominelle Kapitalerhöhung.
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103
Kapitalerhöhung und Bezugsrechtshandel (Abb. 6-9)
xx x
+ x
"N": Nach demBezugsrechtshandel
"V": Vor Aufnahme des Bezugsrechtshandels
"W": Während desBezugsrechtshandels
A
A B
JA VP
WPNPA
EP
JAb
1
bPPbJA
PJPAP
EVJAb
EVN
ENW
W
PjPjPaVBaPaV
2
1
1
1
...
21
bPPB
PPb
B
VV
EVP
EN
N
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104
Aufgabe 6-11
(Ausgangspunkt ist Aufgabe 6-5. Alle Preisangaben in Euro.) Im Jahr 2031 möchte die mittlerweile am regulierten Markt börsenno-tierte Berbomburger Feinschokolade AG eine ordentliche Kapitaler-höhung durchführen. Aktuell laufen 000.50A alte Aktien um. Nun sollen 000.10J junge Aktien zum Emissionskurs 44EP ausgege-ben werden. Der Börsenpreis der alten Aktien unmittelbar vor Auf-nahme des Bezugsrechtshandels betrug 50VP . Die der obigen Her-leitung des rechnerischen Werts des Bezugsrechts zugrunde liegen-den Annahmen seien erfüllt.
i) Berechnen Sie den Mischpreis NP , der sich nach Ende des Bezugs-rechtshandels für die umlaufenden alten und jungen Aktien ergibt!
ii) Berechnen Sie den rechnerischen Wert des Bezugsrechts B für die Zeit des Bezugsrechtshandels!
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105
Initial Public Offering (IPO; Going Public)
t=1
"Underpricing"
t=1
denkbar: zwischenzeitliche(s)Verbriefung, ISIN-Gewährung oder
Floating
t=0 t=2 Zeit
Kapitalerhöhung)Aktien-preis
ersteBörsennotierung
von einigen Tagen bis zu
(Gründung oderOrigination
Zeitt=0 t=2
mehreren Jahren
Differenz zwischen erster Börsennotierung und Emissions-preis: “Underpricing” (übliches Szenario).
Möglich: (i) Verzögerung zwischen Gründung/Kapitalerhöhung (Ori-gination) und Verbriefung/ISIN/ Streuung; (ii) weitere Verzögerung bis zur ersten Börsennotierung
Unter einem Initial Public Offering (IPO) ver-stehen wir die erstmalige Börsennotierung der Aktien eines bestimmten Unternehmens.
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Beispiele für Maßnahmen der Fremdfinanzierung
Aufnahme von Kontokorrentkredit (kurzfristige Maßnahme der Stan-dardfremdfinanzierung; bequem; teuer; Kündigungsrisiko)
Aufnahme eines Hypothekarkredits (mittel-/langfristige Maßnahme der Standardfremdfinanzierung; arbeitsaufwendig; kostengünstig; verlässlich)
Aufnahme eines stillen Gesellschafters nach § 236 I HGB (stille Gesellschafter nicht so einfach zu finden)
Begebung von Unternehmensanleihen einschließlich Genussscheinen (mittel- und langfristige Maßnahme der Emissionsfremdfinanzierung; Emissi-onskosten vs. sehr günstige Finanzierungskosten)
Begebung von Commercial Paper (durch Banken: von Certificates of Deposit; kurzfristige Maßnahme der Emissi-onsfremdfinanzierung; Emissionskosten vs. günstige Finanzierungskosten)
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Die Befristung von Maßnahmen der Fremdfinanzierung
MAßNAHMEN DER EIGENFINANZIERUNG: charakteristisch langfristig
„BEFRISTUNG“ bezieht sich auf: 1) die Restlaufzeit
bzw. 2) die Kündigungsfrist.
Befristungkurzfristige Maßnahme langfristige Maßnahme
über 5 Jahre
der Fremdfinanzierung
1 Jahr 5 Jahre
der Fremdfinanzierungmittelfristige Maßnahmeder Fremdfinanzierung
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108
Aufgabe 6-12
Die Polevka GmbH (vgl. Aufgabe 6-10) macht für das Geschäftsjahr 2025 folgende Angaben (€ Mio.): Ertrag (+)
Aufwand (-) Einzahlung (+) Auszahlung (-)
(1) Umsatz +1.600 +1.600 (2) Material -950 -950 (3) Löhne -200 -200 (4) Steuern -100 -100 (5) Begebung von Genussscheinen mit einer Lauf-
zeit von 6 Jahren ±0 +4
(6) Begebung von Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit von 8 Jahren
±0 +3
(7) Übernahme Kapitalerhöhung 2025 durch Kon- zernmutter Allgemeine Lebensmittelwerke AG
±0 +8
(8) Aufnahme eines Bankkredits per 1. Oktober 2025 mit einerLaufzeit von 6 Monaten
±0 +5
(9) Zinsen -50 -50
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(10) Gewinnausschüttung ±0 -210 (11) Abschreibungen -55 ±0 (12) Zuschreibungen +20 ±0 (13) Bildung von Pensionsrückstellungen -25 ±0
Schlüsseln Sie in Form einer Tabelle zeilenweise die Maßnahmen der Fremdfinanzierung der Polevka GmbH im Geschäftsjahr 2025 in die Klassen kurzfristig, mittelfristig und langfristig auf!
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Aus- und Rückzahlung: Grundmuster (Abb. 6-10/11)
EF-Kriterium 3 EF-Kriterium 4
fest verzinslich
Roll-Over Kredit (Standardfinanzierung)
Floating Rate Notes (Emissionsfinanzierung) Unterschiedliche Bestimmungsmethoden für den
internen Zinsfuß (Treasury Management II)
1a Auszahlungsdisagio; 1a Auszahlungsagio 1z Rückzahlungsdisagio; 1z Rückzahlungsagio
Auszahlungsdisagio Rückzahlungsagio
1,0a z
T
Z
T Z
Ratentilgung Gesamtfällige Tilgung
ZZZ
T T
Z
Annuitätentilgung Zerobond Zeit
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Aufgabe 6-13
(Alle Zahlungsgrößen in Euro.) Die KVP OHG hat per 01.01.2026 (t=0) mit einem variabel verzinslichen Kredit Geld aufgenommen. Der vertraglich vereinbarte Nominalwert beträgt 1.000, die Laufzeit zwei Jahre. Als Aus-zahlungsquote wurde 98,0a festgelegt (Auszahlungsdisagio), als Rück-zahlungsquote 0,1z (Rückzahlung „zu pari“). Der Kredit war in zwei gleichen Raten am 31.12.2026 (t=1) und 31.12.2027 (t=2) zu tilgen. Als Re-ferenzzins für die beiden jeweils nachschüssig zum Jahresende fälligen Zinszahlungen auf die Restschuld am Jahresanfang wurde die BIBOR (Berbomburg Interbank Offered Rate) + 10 bp Spread festgelegt. Der zum 31.12.2026 anzuwendende Zinssatz (BIBOR per 1. Januar 2026) betrug
032,01vi , der zum 31.12.2027 (BIBOR per 1. Januar 2027) 030,0
2vi .
Stellen Sie den Kreditvertrag in der Ihnen aus Aufgabe 2-2 bekannten tauschvertraglichen Symbolik aus Sicht der KVP OHG dar und berechnen Sie hierbei auch den Geldbetrag der Zahlungsgrößen!
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Innenfinanzierung: Begriffsbestimmungen
Definition 7-1 Innenfinanzierung, Innendefizit Unter INNENFINANZIERUNG verstehen wir den positiven Saldo aller Einzahlungen und Auszah‐lungen EU+ESB-AM-AP-ASB-AS, die im Zusam‐menhang mit dem Abschluss von Kassaverträ‐gen innerhalb des betrieblichen Leistungspro‐zesses anfallen. Ist der Saldo hingegen negativ, liegt ein INNENDEFIZIT vor.
Grundsätzlich ließe sich Defi‐nition 4‐4 sinngemäß auf den Bereich der Innenfinanzierung übertragen und zu „Maßnah‐men der Innenfinanzierung“ und „Innenfinanzierungspro‐jekten“ verdichten. Wir be‐trachten jedoch den betriebli‐chen Leistungsprozess als fix, um den Analysebereich zu be‐grenzen. Entsprechend erübri‐gen sich diese spezielleren De‐finitionen.
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Lieferantenkredit: Durch‐mischung von typischen Elementen des Finanzie‐rungsvertrags (Zeitmoment zwischen Leistung und Gegenleistung) und des Kassavertrags (Geldver‐wendungsmuster). Im Er‐gebnis ein in Form von Gü‐tern „ausgezahlter“ Kredit‐vertrag.
Aufgabe 7-1
Nach Eingang einer entsprechenden Bestellung per Fax am 01. September 2026 liefert die Marzipan- und Nougatkontor von 1873 GmbH noch am glei-chen Tag 300 kg Marzipanrohmasse im Wert von € 450 an die Berbomburger Feinschokolade AG. Da das Kontor als Zahlungsziel den 31. August 2027 einräumt, begleicht die Feinschokolade die Rech-nung erst am Ende der Jahresfrist.
Nehmen Sie die Perspektive der Berbomburger Fein-schokolade AG ein und übersetzen Sie das Gesche-hen zwischen Abnehmer und Lieferant in die Ihnen aus Aufgabe 2-2 bekannte tauschvertragliche Symbolik! Erfassen Sie hierbei die Vorgänge zunächst „brutto“ durch zwei Tauschverträge und sodann „netto“ durch Zusammenfassung zu einem!
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„Covenants“ in der Innenfinanzierung Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kuhl, Vollkrass & Partner OHG für im Internet angebotene PC‐Hardware (Auszüge) (Tab. 7‐1)
Allgemeines Mit einer Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abwei‐chende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Liefer‐ bedingungen
Wir liefern innerhalb Deutschlands ab einem Nettoauftragswert von € 1.000,00 frei Haus inklusive Verpackung, darunter berechnen wir an‐teilige Kosten für Versand und Verpackung von € 20,00. Von uns ge‐nannte Lieferfristen sind unverbindlich.
Versand Die Lieferungen erfolgen per Post oder per Paketdienst. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berech‐nete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.
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Preise, Zahlungs‐ bedingungen
Alle bei KVP genannten Preise sind Bruttopreise inklusive der jeweils gülti‐gen Mehrwertsteuer. Offensichtliche Schreibfehler in unseren Angeboten binden uns nicht. Wir liefern innerhalb Deutschlands nur gegen Rechnung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Die Zahlungen erfolgen per Überwei‐sung auf unser Konto Nr. 71123000 bei der Sparkasse Berbomburg, BLZ: 420 561 00.
Rückgaberecht Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absen‐dung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen haben zu erfolgen an: Kuhl, Vollkrass & Partner OHG, Paradiesstraße 140, 44813 Berbomburg.
Eigentums‐ vorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Ge‐schäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Si‐cherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet.
Zeitmoment; Risiko durch zeitliche Entwicklung!!!
Covenant!!!
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Aufgabe 7-2
Erstellen Sie für die Marzipan- und Nougatkontor von 1873 GmbH ei-ne Quellen-GuV, indem Sie deren handelsrechtliche GuV (Tab. 4-1) nach nachfolgendem Schema (Tab. 7-2) umgliedern!
2025 2024UmsatzerlöseErhöhung (+) bzw. Verminderung (-) des Bestands an fertigen und unfertigen ErzeugnissenAndere aktivierte EigenleistungenMaterialaufwandPersonalaufwandAbschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
TeilbetriebsergebnisSonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstiges betriebliches ErgebnisBetriebsergebnis ("EBIT")
Erträge aus BeteiligungenErträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FinanzanlagevermögensSonstige Zinsen und ähnliche ErträgeAbschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensZinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis ("I")Außerordentliche ErträgeAußerordentliche Aufwendungen
Ao-ErgebnisGewinn vor Steuern ("EBT")
EE-Steuern ("T")Sonstige Steuern
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ("EAT")
Formblatt Quellen-GuV
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Schmalenbach’s Balkenschema für den betrieblichen Leistungsprozess (Abb. 7-1)
EBIT minus T + nicht zahlungswirksamer Aufwand (Korrekturtyp I) innerhalb des ‐ nicht zahlungswirksamer Ertrag (Korrekturtyp II) betrieblichen ‐ nicht aufwandswirksame Auszahlungen (Korrekturtyp III) Leistungs‐ + nicht ertragswirksame Einzahlungen (Korrekturtyp IV) prozesses = Innenfinanzierung
innerhalb des betrieblichen Leistungsprozesses
IV.III.
II.I.EBIT minus T
(Einzahlungen - Auszahlungen =)Innenfinanzierung
(Erträge - Aufwendungen =)
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Aufgabe 7-3
Ausgangspunkt ist Aufgabe 4-4. Für die Erstellung der GuV der KVP OHG sind of-fensichtlich nur die Geschäftsvorfälle (6), (7), (8), (9), (12) und (15) relevant. i) Betrachten Sie die nachfolgende GuV der KVP OHG und vollziehen Sie nach, dass
diese alle relevanten Geschäftsvorfälle abbildet! 2025
Umsatzerlöse 700Erhöhung (+) bzw. Verminderung (-) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0Andere aktivierte Eigenleistungen 0Materialaufwand 400Personalaufwand 180Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5
Teilbetriebsergebnis 115Sonstige betriebliche Erträge 20Sonstige betriebliche Aufwendungen 0
Sonstiges betriebliches Ergebnis 20Betriebsergebnis ("EBIT") 135
Erträge aus Beteiligungen 0Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35
Finanzergebnis ("I") -35Gewinn vor Steuern ("EBT") 100
EE-Steuern ("T") 0Sonstige Steuern 0
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ("EAT") 100
Quellen-GuV der Kuhl, Vollkrass & Partner OHG, Berbomburg, für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 (T€)
ii) Ermitteln Sie EBIT minus T für die KVP OHG im Geschäftsjahr 2025! ii) Führen Sie eine Überleitungsrechnung von EBIT minus T zur (bereits berechneten)
Innenfinanzierung durch! (Hinweis: Korrekturen ergeben sich durch die Ge-schäftsvorfälle (3), (9), (10), (15).)
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„Einfache Praktikerformel“ für Cash Flow
Jahresüberschuss (bzw. –fehlbetrag) + Abschreibungen ‐ Zuschreibungen + Bildung von Rückstellungen ‐ Auflösung von Rückstellungen = Cash Flow
Aufgabe 7-4
Ausgangspunkt sind die Angaben in den Aufgaben 4-4 und 7-3. Berechnen Sie nach einfacher „Prakti-kerformel“ den Cash Flow der Kuhl, Vollkrass & Partner OHG im Geschäftsjahr 2025!
Hochschule Bochum, FB W TMI: Geldkreislauf und Cash Flow Statement Prof. Dr. Dirk Kaiser / Dr. Andreas Merchiers / Diplom-Volkswirt Bernd Fuchs Symbole
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Geldkreislauf / Cash Flow Statement: Symbolverzeichnis AI Auszahlungen für Betriebsmittel, (Sach‐)Investitionen EI Einzahlungen aus Betriebsmitteln, (Sach‐)Desinvestition AM Auszahlungen für Material AP Auszahlungen für Personal EU Einzahlungen aus Umsatz EE Einzahlungen durch Eigenfinanzierungsmaßnahmen AD Auszahlungen für Dividenden und andere Gewinnausschüttungen AL Auszahlungen durch Liquidation, Kapitalherabsetzung etc. EF Einzahlungen durch Fremdfinanzierungsmaßnahmen AZ Auszahlungen für Zinsen AT Auszahlungen für Tilgungen AE Auszahlungen für Eigenfinanzierungsmaßnahmen (Finanzinvestition) ED Einzahlungen aus Dividenden und anderen Gewinnausschüttungen EL Einzahlungen aus Liquidation, Kapitalherabsetzung etc. AF Auszahlungen für Fremdfinanzierungsmaßnahmen (Finanzinvestition) EZ Einzahlungen aus Zinsen ET Einzahlungen aus Tilgungen AS Auszahlungen für Steuern ESB Sonstige betriebliche Einzahlungen ASB Sonstige betriebliche Auszahlungen
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