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DORTMUNDER Bekanntmachungen
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
477
Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister, Dortmund-Agentur, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund
Telefon: (0231) 50-2 62 87, (0231) 50-2 62 88, (0231) 50-2 97 39 • Telefax: (0231) 50-2 62 90 •
E-Mail: d o r t mu n d er_ bekanntmachungen@stadtdo.de • Internet: www.dortmund.de
Erscheinungsweise: freitags – kostenlos • Bezugsquelle: Stadt Dortmund, Dortmund-Agentur, Zimmer 1, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Inhalt Seite
Tagesordnungen
In der 21. KW 2019 finden folgende Sitzungen statt:
Rat der Stadt 478
Donnerstag, 23.05.2019, 15.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Hauptausschuss und Ältestenrat 481
Donnerstag, 23.05.2019, 13.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche 483
Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Schulausschuss 484
Mittwoch, 22.05.2019, 12.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 485
Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Bezirksvertretung Lütgendortmund
Dienstag, 21.05.2019, 17.00 Uhr 486
Haus der sozialen Dienste, Werner Str. 10, 44388 Dortmund
Bezirksvertretung Eving 487
Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving,
August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund,
Sitzungssaal, Zimmer 8
Integrationsrat 489
Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1,
44135 Dortmund
Öffentliche Zustellungen
Für Herrn Ioan Pavel 490
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung Stadt Dortmund:
Bekanntmachung zur Europawahl 2019, 490
Sitzung des Stadtwahlausschusses
Bekanntmachung Bezirksregierung Arnsberg:
Ladung im Zusammenhang mit dem Enteignungs- 491
verfahren Stadt Dortmund ./. Werner
Inhalt Seite
Öffentliche Bekanntmachungen
Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde
der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
Antrag der Radeberger Gruppe KG, auf Erteilung 491
einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Brauerei durch Errichtung und Betrieb einer
Entalkoholisierungsanlage
Bekanntmachung Stadt Dortmund – Ordnungsamt
Allgemeinverfügung; Mitführungs- und Benut- 492
zungsverbot von Glasgetränkebehältnissen, vorbe-
haltlich des Gewinns der Deutschen Fußballmeister-
schaft der Saison 2018/2019 durch den BVB 09,
für den Zeitraum von Sonntag, den 19. Mai 2019
Öffentliche Ausschreibungen und Vergaben
Vergabe Heinrich-Böll-Gesamtschule, Innenhof 499
Bauteil A, Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Ausschreibung Rahmenvertrag über die Lieferung 500
von Abfallbehältern
Vergabe Gesamtschule Scharnhorst – Fassaden- 501
sanierung, Gewerk: Metallbauarbeiten Ausschreibung Albrecht-Dürer-Realschule, 501
Gewerk: Elektroninstallation
Ausschreibung Verbesserung des Überflutungs- 502
schutzes Dorneywald, Gewerk: Kanalbau/Land-
schaftsbau
Ausschreibung Dichtheitsprüfungen an Kanälen 502
und Schächten
Ausschreibung Umsetzung Spielschiff vom West- 502
falenpark in den Rombergpark, Gewerk: Demontage,
Transport und Montage
Ausschreibung Erkundungsbohrungen Grotenbach- 502 straße zwischen Haus-Nr. 27 und Haus-Nr. 19 in
Dortmund-Hombruch, B160/19, Gewerk: Erkun-
dungsbohrungen
Ausschreibung Deutsche Straße, Gewerk: Richt- 503
funkverbindung
Ausschreibung Immanuel-Kant-Gymnasium, 503
Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Ausschreibung Helmholtz-Gymnasium, 503
Energetische Sanierung, Gewerk: Malerarbeiten
(Fassadensanierung und Innenanstrich)
Ausschreibung Albert-Schweitzer-Realschule, Ge- 504 werk: Neugestaltung der Schulhof- und Grünflächen
Ausschreibung Mietvertrag Drehleitern 504
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
478
Tagesordnungen
des Rates, seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und Beiräte
In der kommenden Woche
finden folgende Sitzungen statt
a) Rat der Stadt:
Rat der Stadt
Donnerstag, 23.05.2019, 15.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sit-
zung des Rates der Stadt am 28.03.2019
1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
und öffentlichem Interesse
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen,
Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungs-
planes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB
hier:
I. Entscheidung über Stellungnahmen von Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange und Stellungnahmen während der ersten
Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Entscheidung über Stellungnahmen während
der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung;
III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Be-
gründung zur Änderung Nr. 11 des Bebau-
ungsplanes Hom 124; IV. Satzungsbeschluss;
Beschluss, Drucksache Nr.: 13740-19
3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223
– Königsbergstraße –
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungs-
dauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den
sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In
W 223
Beschluss, Drucksache Nr.: 13991-19
3.3 Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-
Haltepunktes Dortmund-Barop
Beschluss, Drucksache Nr.: 13075-18
3.4 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr Beschluss, Drucksache Nr.: 13074-18
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung vom
05.03.2019
Drucksache Nr.: 13074-18-E2
3.5 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur
räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Beschluss, Drucksache Nr.: 13088-18
3.6 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im
Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Beschluss, Drucksache Nr.: 13471-19
3.7 Bahnstrecke Dortmund – Lünen – Münster
– aktueller Sachstand Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14163-19
3.8 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die
ersten Teilmaßnahmen
Beschluss, Drucksache Nr.: 13819-19
3.9 SMART RHINO
Beschluss, Drucksache Nr.: 14144-19
3.10 Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13599-19 3.11 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde
Sozialstudie 2018
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12671-18
3.12 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum
Strobelallee"
Beschluss, Drucksache Nr.: 13930-19
3.13 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Beschluss, Drucksache Nr.: 14160-19
3.14 Parkordnung für den Westpark
Beschluss, Drucksache Nr.: 13537-19
hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 Drucksache Nr.: 13537-19-E1
3.15 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – Ergänzung
des Planungsbeschlusses
Beschluss, Drucksache Nr.: 14032-19
3.16 Neuwahl von Delegierten für die Abwasserver-
bände Emschergenossenschaft und Lippeverband
für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss, Drucksache Nr.: 14106-19
3.17 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer
Straße, westlich Schultenhof
– Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 –
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019, Drucksa-
che Nr.: 13715-19
hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019
Drucksache Nr.: 13715-19-E1
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
479
3.18 Optimierung der Hafeninfrastruktur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache
Nr.: 14390-19
3.19 Soziale Wohnraumförderung 2018–2022 und Mie-tenstufen in Nordrhein-Westfalen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache
Nr.: 14396-19
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins "Stadtbezirks-
Marketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sonderver-
mögen "Verpachtung Technologiezentrum Dort-
mund" zum 31.12.2018
Beschluss, Drucksache Nr.: 13830-19
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und
"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19
5.2 Übernahme von existenzsichernden Leistungen für
Bewohner/-innen bisher stationärer Wohneinrich-
tungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen
Beschluss, Drucksache Nr.: 13714-19
5.3 Dortmund ist und bleibt sicherer Hafen für geflüch-
tete Menschen Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Frak-
tion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,),
Drucksache Nr.: 14395-19
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
– Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirt-
schaftsjahr 2018
Beschluss, Drucksache Nr.: 13949-19
6.2 Einrichtung des Literaturstipendiums
"Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber" Dortmund
ab dem Jahr 2020 Beschluss, Drucksache Nr.: 13983-19
6.3 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dort-
mund"
Beschluss, Drucksache Nr.: 14155-19
6.4 Zukunftskonzept Botanischer Garten Romberg-
park
Beschluss, Drucksache Nr.: 13448-19
6.5 Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im
Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für
Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und An-
trag, Drucksache Nr.: 14076-19
7. Schule
7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den
Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schul-
jahr 2019/2020
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13154-19
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-
Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019
Drucksache Nr.: 13154-19
7.2 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Beschluss, Drucksache Nr.: 13848-19
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Eigenbetrieb FABIDO – Jahresabschluss und La-
gebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss, Drucksache Nr.: 13982-19
8.2 Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Aus-
schusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss, Drucksache Nr.: 14071-19
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresab-schluss 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13744-19
9.2 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-
bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für
Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19
9.3 DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13578-19
9.4 Jahresabschlussentwurf 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13483-19
9.5 Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit
den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Beschluss, Drucksache Nr.: 14102-19
9.6 Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusam-
menhang mit der Satzungsänderung der Kohlgar-
tenstiftung
Beschluss, Drucksache Nr.: 14002-19
9.7 Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haus-
haltsplanaufstellung
Beschluss, Drucksache Nr.: 14068-19
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öf-
fentliche Ordnung
10.1 Einstellung von Nachwuchskräften in den Haus-
haltsjahren 2020 und 2021
Beschluss, Drucksache Nr.: 13644-19
10.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-
ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18
10.3 Muttersprache schützen – gendergerechte Verwal-
tungssprache ablehnen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für
Deutschland), Drucksache Nr.: 13908-19
10.4 Umbesetzung in Gremien Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),
Drucksache Nr.: 14072-19
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
480
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Missachtung des Ratsbeschlusses zur überwiegen-
den Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderwe-ges „Rheinischer Esel“ durch den Oberbürgermeis-
ter
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
13034-18
11.1.2 Falschinformation des Naturschutzbeirates über
den Ratsbeschluss zur überwiegenden Nichtasphal-
tierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer
Esel" und Nichtinformation des Rates über die
Rücknahme des Widerspruchs des Naturschutzbei-
rates durch den Umweltdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
13602-19 11.1.3 100 Jahre demokratische Wahl des Rates der Stadt
Dortmund am 2. März 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
13606-19
11.1.4 Rücksichtslose Reiter in den Dortmunder Wäldern
durch fehlende städtische Umsetzung von § 58
Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
13614-19
11.1.5 Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilau-
fenden Hunden in Dortmund Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
13632-19
11.1.6 Rechtliche Möglichkeiten gegen illegale Schrott-
händler
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
13635-19
11.1.7 Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
14147-19
11.1.8 Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des
Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
14148-19
11.1.9 Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl
von Rats- und Bezirksvertretern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
14154-19
11.1.10 Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch
Reduzierung der Größe der Bezirksvertretungen
von 19 auf 11 Mitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
14157-19
11.1.11 Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
14359-19
11.1.12 Dortmunder Biertage 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
14360-19
11.1.13 Route Bierkultur Dortmund Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:
14361-19
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Linksextremes Zentrum Meilenstein in Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-
sache Nr.: 13809-19
11.2.2 Kosten für städtischen Beitritt zum "Netzwerk ge-
gen Antisemitismus"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-
sache Nr.: 13810-19
11.2.3 Geplante Kameraüberwachung im Bereich
Emscherstraße/Thusneldastraße Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-
sache Nr.: 13846-19
11.2.4 Dusch-Bus für Obdachlose
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-
sache Nr.: 13847-19
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Feststellung der Tagesordnung 1.2 Genehmigung der Niederschrift
2. Soziales, Arbeit und Gesundheit
– unbesetzt –
3. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung
– unbesetzt –
4. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
4.1 Entwicklung eines Grundstückes
4.2 Erwerb von Grundstücken
4.3 Bestellung eines Erbbaurechtes
4.4 Verkauf eines Grundstücks 4.5 Verkauf eines Baugrundstücks
4.6 Erwerb eines Betriebes
5. Personal und Organisation
5.1 Bestellung von Rechnungsprüferinnen/-prüfern
5.2 Dortmunder Stadtwerke AG
5.3 Vertragsverlängerung
5.4 Vertragsverlängerung
5.5 Bestellung
6. Verträge
6.1 Durchführung eines Bieterverfahrens
7. Anfragen
– unbesetzt –
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus, Friedensplatz
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
481
1, Zimmer 205, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen
Sitzung eingesehen oder über das Internet
(www.dortmund.de) abgerufen werden.
Hinweis:
Soweit eine Vertagung der o. g. Sitzung erforderlich sein
sollte, erfolgt die Fortsetzung dieser Sitzung am
24.05.2019 um 15.00 Uhr im Ratssitzungssaal, Friedens-
platz 1, 44135 Dortmund.
Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-
nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung
benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)
50-2 53 66, per Fax unter (0231) 50-2 22 40 oder per E-Mail unter bskodzik@stadtdo.de.
Ullrich S i e r a u
Vorsitz
b) Ratsausschüsse:
Hauptausschuss und Ältestenrat
Donnerstag, 23.05.2019, 13.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-
terzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW 1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sit-
zung des Hauptausschusses und Ältestenrates am
28.03.2019
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
2.1 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung
Dortmund im Verein „bewusst wie e.V.“
Beschluss, Drucksache Nr.: 14014-19
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen,
Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungs-
planes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB
hier:
I. Entscheidung über Stellungnahmen von Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange und Stellungnahmen während der ersten
Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Entscheidung über Stellungnahmen während
der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung;
III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Be-
gründung zur Änderung Nr. 11 des Bebau-ungsplanes Hom 124;
IV. Satzungsbeschluss;
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13740-19
3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223
– Königsbergstraße –
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungs-
dauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den
sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In
W 223,
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13991-19
3.3 Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-
Haltepunktes Dortmund-Barop Empfehlung, Drucksache Nr.: 13075-18
3.4 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13074-18
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung vom
05.03.2019
Drucksache Nr.: 13074-18-E2
3.5 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur
räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13088-18
3.6 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im
Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund Empfehlung, Drucksache Nr.: 13471-19
3.7 Bahnstrecke Dortmund – Lünen – Münster
– aktueller Sachstand
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14163-19
3.8 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die
ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13819-19
3.9 SMART RHINO
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14144-19
3.10 Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13599-19
3.11 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde
Sozialstudie 2018
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12671-18
3.12 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum
Strobelallee"
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13930-19
3.13 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14160-19
3.14 Parkordnung für den Westpark Empfehlung, Drucksache Nr.: 13537-19
hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019
Drucksache Nr.: 13537-19-E1
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
482
3.15 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt
– Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14032-19
3.16 Neuwahl von Delegierten für die Abwasserver-bände Emschergenossenschaft und Lippeverband
für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14106-19
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins
"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sonder-
vermögen "Verpachtung Technologiezentrum
Dortmund" zum 31.12.2018
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13830-19
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und
"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19
5.2 Übernahme von existenzsichernden Leistungen für
Bewohner/-innen bisher stationärer Wohneinrich-
tungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13714-19
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirt-
schaftsjahr 2018
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13949-19
6.2 Einrichtung des Literaturstipendiums
"Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber" Dortmund
ab dem Jahr 2020
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13983-19
6.3 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dort-
mund"
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14155-19
6.4 Zukunftskonzept Botanischer Garten Romberg-park
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13448-19
7. Schule
7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den
Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schul-
jahr 2019/2020
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13154-19
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-
Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019
Drucksache Nr.: 13154-19
7.2 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in
Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13848-19
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Eigenbetrieb FABIDO – Jahresabschluss und La-
gebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13982-19
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresab-
schluss 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13744-19
9.2 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-
bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für
Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19
9.3 DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13578-19
9.4 Jahresabschlussentwurf 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13483-19 9.5 Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund
GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit
den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14102-19
9.6 Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusam-
menhang mit der Satzungsänderung der Kohlgar-
tenstiftung
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14002-19
9.7 Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haus-
haltsplanaufstellung
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14068-19
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öf-
fentliche Ordnung
10.1 Einstellung von Nachwuchskräften in den Haus-
haltsjahren 2020 und 2021
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13644-19
10.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-
ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18
11. Anfragen
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Feststellung der Tagesordnung
1.2 Genehmigung der Niederschrift
2. Soziales, Arbeit und Gesundheit
– unbesetzt –
3. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung
– unbesetzt –
4. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
4.1 Entwicklung eines Grundstückes 4.2 Erwerb von Grundstücken
4.3 Bestellung eines Erbbaurechtes
4.4 Verkauf eines Grundstücks
4.5 Verkauf eines Baugrundstücks
4.6 Erwerb eines Betriebes
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
483
5. Personal und Organisation
5.1 Bestellung von Rechnungsprüferinnen/-prüfern
5.2 Dortmunder Stadtwerke AG
5.3 Vertragsverlängerung 5.4 Vertragsverlängerung
5.5 Bestellung
6. Verträge
6.1 Durchführung eines Bieterverfahrens
7. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
7.1 Beförderung Fachbereichsleitung
8. Angelegenheiten des Ältestenrates
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus, Friedensplatz
1, Zimmer 205, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder über das Internet
(www.dortmund.de) abgerufen werden.
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-
nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung
benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)
50-2 20 11, per Fax unter (0231) 50-2 22 40 oder per
E-Mail unter mguessgen@stadtdo.de.
Ullrich S i e r a u
Vorsitz
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden
Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-
terzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sit-
zung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentli-
che Ordnung, Anregungen und Beschwerden am
26.03.2019
2. Beratung von Eingaben
2.1 Eingabe Verzicht auf den Einsatz von Harvestern
im Stadtgebiet von Dortmund
Eingabe, Drucksache Nr.: 13428-19
2.2 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes
Eingabe, Drucksache Nr.: 13063-18
2.3 Schutz der Natur in Dortmund Eingabe, Drucksache Nr.: 13511-19
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Kriminalität bei Geduldeten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für
Deutschland), Drucksache Nr.: 14146-19
3.2 Geplante Amnestie für Ausreisepflichtige
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und
Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom
30.04.2019, Drucksache Nr.: 13899-19
3.3 Teilnahme von Menschen unter Betreuung an der
Europawahl
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Drucksache Nr.: 14377-19
3.4 Förderung des Fußverkehrs – Prüfauftrag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),
Drucksache Nr.: 14378-19
3.5 Weiterführung der Service- und Präsenzdienste
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
13806-19-E2
3.6 Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkrimina-
lität?
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
13273-19-E1
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
4.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und
"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19
4.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-
ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18
4.3 Geschäftsbericht 2018 des Vereins
"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19
4.4 Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Ko-ordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirks-
vertretungen
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14145-19
4.5 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14292-19
4.6 Parkordnung für den Westpark
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13537-19
hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019
Drucksache Nr.: 13537-19-E1
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten in der Kleppingstraße 21–23, 44135 Dortmund, Zimmer 216, und in der öffent-
lichen Sitzung eingesehen oder über das Internet
(www.dortmund.de) abgerufen werden.
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
484
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung
benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)
50-2 49 98, per Fax unter (0231) 50-2 37 19 oder per
E-Mail unter iwosny@stadtdo.de.
Christiane K r a u s e
Vorsitz
Schulausschuss
Mittwoch, 22.05.2019, 12.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-
terzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sit-
zung des Schulausschusses am 13.03.2019
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Informationen zu Sachstandberichten 2018:
"Masterplan Migration/Integration, Integration
durch Bildung, Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe" Mdl. Bericht,
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in
Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13848-19
3.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023
– 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Se-
kundarstufe I
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13911-19
3.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren
2019/2020 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14162-19
3.3.1 Anmeldezahlen Gesamtschulen
Mdl. Stellungnahme d. Verwaltung (B'90/Die Grü-
nen/Sitzung vom 13.03.2019)
Drucksache Nr.: 13827-19
3.4 Ruhrkonferenz – Schuleingangsphase
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
13676-19-E1
3.5 Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 13707-19-E2
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 6. Sachstandbericht zur Umsetzung des Landesvor-
habens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsket-
ten“
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13515-19
5.2 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und
"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde den Ratsmitgliedern, Fraktio-
nen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse
vorab zur Verfügung gestellt.), Drucksache Nr.:
13585-19
5.3 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-
ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18
6. Anträge / Anfragen
6.1 Fälle von Krätze an Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache
Nr.: 13988-19
6.2 Handlungsrahmen Schulbegleitung in Dortmund
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks,
Drucksache Nr.: 14332-19
6.3 Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in
Dortmund
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks, Drucksache Nr.: 14333-19
6.4 Trinkwasser an Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),
Drucksache Nr.: 14398-19
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Regularien
2. Vorlagen/Berichte der Verwaltung
2.1 Personalangelegenheiten 2.2 Personalangelegenheiten
3. Anträge/Anfragen
4. Mitteilungen und Berichte
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten im Stadthaus, Südwall 2–4,
Zimmer A 853, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen
Sitzung eingesehen oder über das Internet
(www.dortmund.de) abgerufen werden.
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-
nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
485
benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)
50-2 20 19, per Fax unter (0231) 50-1 00 07 oder per
E-Mail unter bfaerber@stadtdo.de.
Saziye A l t u n d a l – K ö s e
Vorsitz
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-terzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sit-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Fa-
milie am 27.03.2019
2. Vorlagen/Berichte der Verwaltung
– Jugendamt –
2.1 Abschließender Bericht über die Entwicklung der
Auslandsmaßnahmen im Jugendamt der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14025-19
2.2 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und
Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfe-
diensten
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14007-19
2.3 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr
2019/2020
Beschluss, Drucksache Nr.: 14151-19
2.4 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als
plusKita- und Sprachfördereinrichtungen Beschluss, Drucksache Nr.: 14161-19
2.5 Städtische Förderung des Jugendrings Dortmund
und der anerkannten Jugendverbände im Haus-
haltsjahr 2019
Beschluss, Drucksache Nr.: 14167-19
2.6 Grundsätze für die Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe
Beschluss, Drucksache Nr.: 12331-18
2.7 Dauerhafte öffentliche Anerkennung des Quer-
waldein e.V. Dortmund als Träger der freien Ju-
gendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss, Drucksache Nr.: 14357-19
3. Vorlagen/Berichte anderer Fachbereiche
3.1 Arbeitsbericht 2018 der in der AGOT zusammen-
geschlossenen Einrichtungen
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14307-19 3.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-
ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18
3.3 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und
"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme/(Die Vorlage wurde bereits den
Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der
Presse und dem Personalrat zur Verfügung ge-
stellt.), Drucksache Nr.: 13585-19
4. Anträge/Anfragen
4.1 Mietkosten FZW
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 13815-19-E1
4.2 Schallschutzmindernde Maßnahmen im Regenbo-
genhaus
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
13845-19-E1
4.3 Kontrollen durch das Veterinäramt in (Groß-)Ta-
gespflegestellen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
13849-19-E2
4.4 Entwicklung von zukunftsfähigen Jugendfreizeit-
stätten und (Szene-)Treffpunkten in Dortmund Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache
Nr.: 14142-19
4.5 Schließung von Tageseinrichtungen für Kinder;
hier Rübenkamp 33
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache
Nr.: 14383-19
4.6 Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"
Anfrage aus dem Behindertenpolitischen Netz-
werk, Drucksache Nr.: 14233-19
4.7 Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 13841-19-E2
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten im Stadthaus, Südwall 2–4,
Zimmer A 859, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen
Sitzung eingesehen oder über das Internet
(www.dortmund.de) abgerufen werden.
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-
nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
486
benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)
50-2 52 69, per Fax unter (0231) 50-1 00 07 oder per
E-Mail unter sabine.weber@stadtdo.de.
Friedhelm S o h n
Vorsitz
c) Bezirksvertretungen:
Bezirksvertretung Lütgendortmund
Dienstag, 21.05.2019, 17.00 Uhr
Haus der sozialen Dienste, Werner Str. 10,
44388 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW 1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 50. Sit-
zung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am
09.04.2019
2. Einwohnerfragestunde
3. Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Bitte um Durchführung eines Ortstermins zur
Überprüfung der Beschilderung auf der Provinzial-
straße403–405
Sonstige Eingabe, Drucksache Nr.: 14340-19 4.2 Bitte um Unterstützung bei der Finanzierung von
öffentlichen Sitzmöglichkeiten an versch. Stellen
in Bövinghausen und im Bereich Haus Dellwig
Sonstige Eingabe, Drucksache Nr.: 14385-19
5. Finanzen und Liegenschaften
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins
"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19
6.2 HH-Mittel der BV;
allgem. Vereins- und Kulturförderung,
hier: Veranstaltungsförderung der Seniorenbegeg-nungsstätte – Fortbildung für Ehrenamtliche in der
Seniorenarbeit
Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:
14207-19
7. Schule
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 (Inter-)Kulturförderung der Sparkasse 2019;
Konzertabend "Klezmermusik gegen Antisemitis-
mus" – Antrag des Vereins "Russische Heimatmu-
sik in Lütgendortmund"
Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:
13996-19
8.2 Interkulturelle Förderung der Sparkasse 2019;
Antrag der Stadtteilbibliothek zur Förderung von zwei Lesungen des Autors Hermann Schulz
Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:
14339-19
9. Kinder und Jugend
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und
"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immo-
bilien
11.1 Beabsichtigte Teileinziehung der Julius-Vogel-
Straße zwischen Haus Nr. 44 und Sebrathweg in Dortmund-Oespel
Beschluss, Drucksache Nr.: 13925-19
11.2 Abbruch und Neubau der Gehwegbrücke
(BW 1485) über den Schultesiepen im Volksgarten
Bövinghausen – Beschlusserhöhung
Beschluss, Drucksache Nr.: 13865-19
11.3 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13089-18
11.4 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerin-
nen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13818-19
11.5 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-
bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für
Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19
11.6 Bereitstellung von Fahrradständern im Bereich des
Schloss´ Dellwig Antrag zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:
14366-19
11.7 Defekte Bank in Parkanlage Dortmund-Marten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
14289-19
11.8 Querungshilfe Bövinghauser Straße in Höhe des
Bürgerhauses
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
14287-19
11.9 Fahrradständern am Heimatmuseum am Dellwiger
Schloss
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-sache Nr.: 14366-19-E1
11.10 Schaffung weiterer Parkplätze/Einrichtung einer
Bewohnerparkzone an der Idastraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-
sache Nr.: 14373-19
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
487
11.11 Konzept gegen sog. "LKW-Schleichverkehre"
(Stau-Umfahrung) im Dortmunder Westen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-
sache Nr.: 14372-19 11.12 Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für
den Fahrradverkehr
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-
sache Nr.: 14370-19
11.13 Berichterstattung zur Vorstellung des Projektes
"Lokal willkommen"
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-
sache Nr.: 14368-19
12. Mitteilungen
12.1 Einwohnerfragestunde:
Rodungen einer Grünfläche im Bereich
Echeloh/Hoddenfeld (60), Drucksache Nr.: 13870-19-E4
12.2 Herrichtung des Zugangs zum Kommunalfriedhof
Lütgendortmund an der Klarastraße
(68), Drucksache Nr.: 12634-18-E1
12.3 Einwohnerfragestunde;
Verkehrssituation Lütge Vöhde
(66), Drucksache Nr.: 12852-18-E6
12.4 Parken auf dem Marktplatz in Marten
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
13621-19-E1
12.5 Beschluss- und Auftragsverfolgung; hier die erledigten Vorgänge
Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:
14386-19
12.5.1 Autowerkstatt in Bövinghausen
(32), Drucksache Nr.: 13620-19-E1
12.5.2 Straßenbegrenzung vor KiTa Spatzennest,
Westricher Straße
(66), Drucksache Nr.: 12976-18-E1
12.5.3 Einwohnerfragestunde;
Bau von Mehrfamilienhäusern in Dortmund-
Oespel/Sämannweg (61), Drucksache Nr.: 12852-18-E7
12.5.4 30er-Zone Martener Ortskern
(66), Drucksache Nr.: 13624-19-E1
13. Anfragen
13.1 Lärmbelastung durch die A40
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:
14365-19
13.2 Busanbindung Neubaugebiet in Bövinghausen
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
08103-17-E3
13.3 Unfallbrennpunkt Idastraße/Martener Straße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 09984-18-E3
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle der Bezirksvertre-
tung Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31,
Zimmer 22, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder über das Internet (www.dortmund.de) abgerufen
werden.
Heiko B r a n k a m p
Bezirksbürgermeister
Bezirksvertretung Eving
Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving,
August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund,
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sit-
zung der Bezirksvertretung Eving am 20.03.2019
2. Einwohnerfragestunde
3. Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung
Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit
in den Stadtbezirken (Transferaufwendungen)
4.1.1 Unterstützung eines Sommerfestes des Archivs für
populäre Musik im Ruhrgebiet e.V. am 06.07.2019
Beschluss, Drucksache Nr.: 13977-19
4.2 Verwendung der Mittel Sparkasse Dortmund zur
Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
4.2.1 Unterstützung des Jazzfrühschoppens des Evinger
Geschichtsvereines e.V. am 25.08.2019
Beschluss, Drucksache Nr.: 14393-19
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Verwendung der Haushaltsmittelmittel der Be-
zirksvertretung Eving im konsumtiven und investi-
ven Bereich
5.1.1 Förderantrag Förderverein Nordfriedhof e.V.
Beschluss, Drucksache Nr.: 14073-19
5.1.2 Antrag des Gartenvereines Waldblick e.V. auf Un-
terstützung bei den Anschaffungskosten für einen Aufsitzrasenmäher und zur Wärmedämmung für
die Decke des Vereinsheimes
Beschluss, Drucksache Nr.: 14379-19
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
488
5.1.3 Einrichtung einer weiteren Sitzgruppe Schulhof
Brechtener Grundschule (Nordgebäude)
hier: Finanzierung der Maßnahme aus Haushalts-
mitteln der Bezirksvertretung Eving Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:
06482-16-E3
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins
"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19
7. Schulen
7.1 Durchführung eines Königsschießens auf dem
Schulhof der Herder-Grundschule am 31.05. und
01.06.2019
Beschluss, Drucksache Nr.: 13725-19
7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 – 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und
Sekundarstufe I –
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13911-19
7.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren
2019/2020 zu den weiterführenden Schulen der
Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14162-19
8. Kultur, Sport und Freizeit
9. Kinder und Jugend
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immo-
bilien
11.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der Bürgerin-
nen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung Empfehlung, Drucksache Nr.: 13818-19
hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (FBI)
Drucksache Nr.: 13818-19-E1
11.2 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13089-18
11.3 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-
bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für
Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19
11.4 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Ergänzung
des Planungsbeschlusses
Empfehlung, Drucksache Nr.: 14032-19 11.5 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertra-
ges über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr.
1 BauGB – Bau einer Stichstraße westlich der
Straße Im Löken in Dortmund-Brechten
Antragstellerin: DRH Deutsche Reihenhaus AG,
Poller Kirchweg 99, 51105 Köln
Beschluss, Drucksache Nr.: 14092-19
11.6 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Niedereving"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13822-19
11.7 Änderung Vorfahrtsregelung Heuweg/Ecke Brech-
tener Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
14371-19
11.8 Verkehrszählung in Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
14374-19
11.9 Prüfauftrag Ampel-/Kontaktschaltung Evinger
Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 14375-19
11.10 Einrichtung von Bücherschränken im Stadtbezirk
Eving
hier: Einrichtung eines Bücherschrankes an der
Evinger Straße
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grü-
nen, CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 10940-18-
E3
11.11 Kennzeichnung und Absperrung der Ausgleichs-
fläche an der Ellinghauser Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-sache Nr.: 14183-19
12. Mitteilungen
12.1 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbau-
amtes
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
12480-18-E1
12.2 Neues LKW-Verkehrskonzept für den Stadtbezirk
Eving, Drucksache Nr.: 09805-17-E2
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
12569-18-E2
12.3 Kontrollmechanismen des Jugendamtes zur Über-prüfung der Arbeit dezentraler Jugendhilfeeinrich-
tungen in freier/privater Trägerschaft
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
03237-15-E1
12.4 Informationen zu den Ergebnissen der Anmelde-
verfahren zu den weiterführenden Schulen der
Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/2017
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
04218-16-E7
13. Anfragen
13.1 Parksituation in der Belle-Alliance-Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.: 13918-19
13.2 Gesamtverkehrskonzept Holthausen/Brechten
unter Berücksichtigung der Verkehrszunahme
durch das Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Anfrage zum Sachstand
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
489
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:
07525-17-E3
13.3 Neustrukturierung im Bereich Evinger Markt und
den nachfolgenden Straßen: Deutsche Straße Nr. 136 bis 138,
Bayrische Straße Nr. 74 bis 55,
Bayrische Straße Nr. 60 bis 68,
Waldecker Straße, Lüdinghauser Straße
hier: Anfrage zum Sachstand
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:
05103-16-E3
13.4 EV 138 – geplante Fuß- und Radwegebrücke über
die (BAB) A 2 mit Anschluss an die Straße
„Güldene Eiche“
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:
14363-19 13.5 Sachstandsbericht Sportplatz Elisabeth-Grund-
schule
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
14367-19
13.6 Sicherheitsrisiken auf der Evinger Straße durch zu-
nehmenden LKW-Verkehr
hier: Anfrage zum Sachstand
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
12553-18-E2
14. Mitteilungen aus dem Gremieninformations-
system hierzu: Mitteilung Geschäftsführung
Drucksache Nr.: 14389-19
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Feststellung der Tagesordnung
1.2 Genehmigung der Niederschrift über den nichtöf-
fentlichen Teil der 37. Sitzung der Bezirksvertre-
tung Eving am 20.03.2019
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle der Bezirksvertre-
tung Dortmund-Eving, Städtische Bezirksverwaltungs-
stelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2–4, Zim-
mer 3, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder
über das Internet (www.dortmund.de) abgerufen werden.
Oliver S t e n s
Bezirksbürgermeister
d) Beiräte: keine Sitzungen
Integrationsrat
Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1,
44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeich-
nung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sit-
zung des Integrationsrates am 26.03.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
– unbesetzt –
3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/
mündliche Berichte
3.1 Vorstellung der "Jüdischen Kultusgemeinde Dort-
mund"
mündlicher Bericht,
3.2 Vorstellung der Polnischen Katholischen Mission
zu Dortmund
mündlicher Bericht,
3.3 Vorstellung Film "Jede Sprache ist ein Schatz!"
– Bericht zum Thema Mehrsprachigkeit
mündlicher Bericht,
4. Anträge/Anfragen 4.1 Nachwuchskräfte mit Zuwanderungsgeschichte
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
13852-19-E1
5. Vorlagen
5.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins
"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19
5.2 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und
"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19
5.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den
Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schul-jahr 2019/2020
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13154-19
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-
Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019
Drucksache Nr.: 13154-19
6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen
und Bezirksvertretungen
7. Mitteilungen
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
490
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten in der Geschäftsstelle des
Integrationsrates, Betenstraße 19, Zimmer 2.14, 44122
Dortmund, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder über das Internet (www.dortmund.de) abgerufen
werden.
Aysun T e k i n
Vorsitz
Hinweis zur Einsicht in Sitzungsunterlagen
Die allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung sind:
montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Für die Bezirksverwaltungsstellen gelten folgende
Sprechzeiten:
montags und dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
bis 15.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00
Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis
17.00 Uhr.
Im Internet unter www.dortmund.de
Öffentliche Zustellungen
Für Herrn Ioan Pavel, wohnhaft:
RO – 617335 Sat Podoleni, Str. Bociulesti Nr. 1050, liegt
beim Rechtsamt der Stadt Dortmund, Markt 6–8, Zimmer
208, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 07.05.2019,
Aktenzeichen 30/Owi CC 539 423 670.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 08.05.2019
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Öffentliche
Bekanntmachung
Bekanntmachung zur Europawahl 2019
Sitzung des Stadtwahlausschusses
Der Stadtwahlausschuss für die Europawahl 2019 tritt am
29. Mai 2019, um 16.00 Uhr,
im Rathaus, Saal Rothe Erde, Friedensplatz 1
zusammen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Benennung der schriftführenden Person und einer Stellvertretung
2. Verpflichtung der Beisitzer/-innen und der Schrift-
führung
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der
Wahl zum Europäischen Parlament in der Stadt Dort-
mund
Die Sitzung ist öffentlich.
Dortmund, den 08.05.2019
gez. Norbert D a h m e n
Stadtwahlleiter
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
491
Öffentliche
Bekanntmachung
Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg
Ladung im Zusammenhang mit dem Enteignungs-
verfahren Stadt Dortmund ./. Werner
Die Stadt Dortmund hat beantragt, zur Realisierung ihres
Bebauungsplanes „Hö 204“ ein Enteignungsverfahren
bezüglich des nachfolgend bezeichneten Grundstückes
bzw. Grundstücksteiles einzuleiten:
Gemarkung Benninghofen, Flur 3, Flurstück Nr. 203
tlw. zur Größe von ca. 168 m², eingetragen im Grund-
buch von Dortmund, Blatt 28883.
Als Eigentümer ist im vorgenannten Grundbuch Herr
Ulrich Werner, Dortmund, eingetragen.
Das Enteignungsverfahren wird gemäß § 108 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) durch die Anberaumung eines
Termins zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten
eingeleitet.
Die nicht-öffentliche Verhandlung findet statt am
Dienstag, 25. Juni 2019.
Sie beginnt um 9.30 Uhr mit einer Ortsbesichtigung des
verfahrensbetroffenen Grundstücksteils.
Anschließend wird die mündliche Verhandlung in der
Bezirksverwaltungsstelle Hörde
der Stadt Dortmund
Besprechungsraum Nr. 518
Hörder Bahnhofstraße 16
in
44263 Dortmund.
fortgesetzt.
Etwa vorhandene, der Enteignungsbehörde nicht bekannte
Berechtigte, z.B. Inhaber von nicht im Grundbuch einge-
tragenen Rechten an dem verfahrensbetroffenen Grund-
stück (z.B. Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte)
sowie Beteiligte, die nicht gesondert schriftlich geladen
worden sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte
spätestens in der mündlichen Verhandlung anzumelden
bzw. wahrzunehmen.
Der Enteignungsantrag mit seinen Beilagen kann bei der
Enteignungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Sei-
bertzstraße 1, 59821 Arnsberg, Zimmer 122) nach vorhe-
riger telefonischer Absprache – Tel. (02931) 82-26 26, Frau Kaiser – eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Enteignungsantrag sind mög-
lichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Bezirksre-
gierung Arnsberg schriftlich einzureichen oder zur Nie-
derschrift zu erklären.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei
Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsan-
trag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge ent-
schieden werden kann.
Die datenschutzrechtlichen Hinweise können unter dem
Link
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/d/daten-
schutz/index.php
nachgelesen werden.
Öffentliche
Bekanntmachung
Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte
Bochum, Dortmund und Hagen
Antrag der Radeberger Gruppe KG, Steigerstraße 20,
44145 Dortmund, auf Erteilung einer Genehmigung
zur wesentlichen Änderung der Brauerei durch Errich-
tung und Betrieb einer Entalkoholisierungsanlage gem. §§
16 und 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-
räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bun-
des-Immissionsschutzgesetz – BImSchG –) in der Neu-
fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S.1274, ber. 3753),
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
492
in der zurzeit gültigen Fassung, auf dem Gelände der
Brauerei in der Steigerstraße 20, 44145 Dortmund
Die Radeberger Gruppe KG, Steigerstraße 20, 44145 Dortmund, beantragt die Genehmigung zur Errichtung
und zum Betrieb einer Entalkoholisierungsanlage.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 16/6
BImSchG in Verbindung mit Ziffer 7.27.1 G des Anhangs
der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmi-
gungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV –) in der zurzeit
gültigen Fassung.
Des Weiteren ist die Errichtung und der Betrieb einer
Brauerei den in Nummer 7.26.2 Spalte 2 des UVPG ge-nannten Vorhaben zuzuordnen: „Errichtung und Betrieb
einer Brauerei mit einer Produktionskapazität von 3.000
Hektolitern Bier oder mehr je Tag, wenn die Anlage an
mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr in Be-
trieb ist“.
Für Anlagen dieser Art ist eine allgemeine Vorprüfung
des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.
Die Bewertung aufgrund überschlägiger Prüfungen der
vorgelegten Antragsunterlagen und der für die Entschei-dung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteili-
gen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen können.
Das Vorhaben bedurfte daher keiner Umweltverträglich-
keitsprüfung nach den Vorgaben des UVPG. Diese Fest-
stellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die gemäß § 5 Abs. 2 UVPG erforderliche Information
der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung.
Die Entscheidungsgründe liegen bei der Unteren Um-weltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und
Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Zimmer C.519,
aus und können dort während der Dienststunden eingese-
hen werden.
Im Auftrag
gez.
Winkelmann
Öffentliche
Bekanntmachung
Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund erlässt
folgende
A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G:
Vorbehaltlich des Gewinns der Deutschen Fußball-
meisterschaft der Saison 2018/2019 durch den BVB 09
ordnet das Ordnungsamt der Stadt Dortmund für den
Zeitraum von Sonntag, den 19. Mai 2019 von 5.00 Uhr
bis 24.00 Uhr Folgendes an:
I.1 Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasge-
tränkebehältnissen:
Für den o.g. Zeitraum sind das Mitführen und die Benut-
zung von Glasgetränkebehältnissen in dem unter Ziffer II
definierten Bereich außerhalb von geschlossenen Räumen
untersagt.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen durch Personen, welche diese
offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mit-
nahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.
I.2 Verkaufsverbot von Glasgetränkebehältnissen:
Für den o.g. Zeitraum ist der Verkauf von Glasgetränke-
behältnissen in dem unter Ziffer II definierten Bereich in-
nerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen unter-
sagt.
I.3 Verbot des Ausschankes in Glasgefäßen im Bereich
von Außengastronomien:
Für alle Gaststättenbetriebe in dem unter Ziffer II definier-
ten Bereich ergeht folgende Auflage/Anordnung:
Für den o. g. Zeitraum ist im Bereich von Außengastrono-
mien der Ausschank von bzw. die Abgabe von Getränken
in Glasgefäßen untersagt.
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
493
II. Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung
kann dem anliegenden Lageplan entnommen werden; er umfasst textlich folgende Bereiche:
● Die Strecke des Autokorso von der Oesterholzstraße
– beginnend ab Eberhardstraße, über den Borsigplatz,
die Weißenburger Straße, den Heiligen Weg, die
Ernst-Mehlich-Straße, die Märkische Straße, den
Südwall, den Hiltropwall, den Hohen Wall bis Wes-
tentor, jeweils in der gesamten Breite der öffentlichen
Wegefläche.
● Im Bereich des nördlichen Autokorso die Zuwegun-gen zu der Veranstaltungsfläche in folgenden Gren-
zen:
- Springorumstraße
von Eberhardstraße bis Flurstraße.
- Flurstraße
von Springorumstraße bis Wambeler Straße.
- Wambeler Straße
von Flurstraße bis Borsigplatz.
- Brackeler Straße
von Hausnummer 23 bis Borsigplatz.
- Soester Straße
von Hausnummer 35 bis Borsigplatz
- Tiefe Straße
von Zweigstraße bis Oesterholzstraße.
- Osterlandwehr
von Zweigstraße bis Oesterholzstraße.
- Enscheder Straße
von Oesterholzstraße bis Oestermärsch.
- Stahlwerkstraße
von Oestermärsch bis Robertstraße.
- Robertstraße von Stahlwerkstraße bis Oesterholzstraße.
● Den Bereich innerhalb des Dortmunder Wallrings
inkl. des Vorplatzes des Dortmunder Hauptbahnhofs
sowie die Zuwegungen dorthin in folgenden Gren-
zen:
- Im Süden:
Die Trasse der S-Bahnlinie der DB AG – S 4 –
von Unna nach Lütgendortmund sowie die
Ruhrallee von der Trasse der S-Bahnlinie bis zur Saarlandstraße, Saarlandstraße von der Einmün-
dung Ruhrallee bis zur Märkischen Straße und
die Märkische Straße von der Saarlandstraße bis
zum Heiligen Weg.
- Im Westen:
Möllerstraße von der Trasse der S-Bahnlinie S 4
bis zur Einmündung Rheinische Straße und
Ritterstraße von der Rheinischen Straße bis nörd-lich zur Trasse der Bahnlinie zum Hauptbahnhof.
- Im Osten:
Saarbrücker Straße ab der Weißenburger Straße,
Hans-Litten-Straße, Kaiserstraße von
der Hans-Litten-Straße bis zur Hohenzollern-
straße, Kronprinzenstraße von der Einmündung
Hohenzollernstraße bis zum Heiligen Weg. Und
Heiliger Weg bis zur Kreuzung Märkische
Straße.
- Im Norden: Die Trasse der Bahnlinie zum Hauptbahnhof von
Ritterstraße bis zum Dortmunder Hauptbahnhof
und der nördliche Wallring von Königswall bis
Schwanenwall sowie die Geschwister-Scholl-
Straße.
III. Androhung von Zwangsmitteln:
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung
wird in den Fällen von I.1 das Zwangsmittel des unmittel-baren Zwanges in Form der Wegnahme der mitgeführten
Glasbehältnisse und in den Fällen von I.2. und I.3. jeweils
ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000,- € angedroht.
Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwal-
tungsgericht nach § 61 VwVG NRW auf Antrag der Voll-
zugsbehörde die Ersatzzwangshaft anordnen.
IV. Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofor-
tige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet, mit der
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
494
Folge, dass eine evtl. eingelegte Klage keine aufschie-
bende Wirkung hat.
V. Bekanntgabe
Diese Verfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwal-
tungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG
NRW) mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag
als bekannt gegeben.
Begründung zu I:
Am 18. Mai 2019 werden die Spielpaarungen des letzten
Bundesligaspieltags der Saison 2018/2019 ausgetragen.
Für den Fall, dass der BVB Deutscher Fußballmeister wird, findet am 19.05.2019 im Stadtgebiet Dortmund eine
Titelfeier statt. Schwerpunkt der Veranstaltung ist ein Au-
tokorso vom Borsigplatz bis zum Dortmunder U.
Der Beginn des Auto-Korsos ist für 14.09 Uhr geplant.
Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahr 2012 ist mit einer
Dauer von mind. vier Stunden zu rechnen. Ausgehend von
einer „Belegung“ des Streckenbeginns zwei bis drei Stun-
den vor Start des Auto-Korsos und einer Nachlaufzeit von
mindestens einer Stunde nach Beendigung, ist von einer
Gesamtveranstaltungszeit von 11.00–20.30 Uhr auszuge-hen. Die ersten Sperrmaßnahmen erfolgen bereits ab 7
Uhr, so dass der zeitliche Rahmen der Allgemeinverfü-
gung von den beteiligten Sicherheitsbehörden einver-
nehmlich für erforderlich gehalten wird, um eine gesi-
cherte Veranstaltung und An- und Abreise der Besucher/
-innen zu gewährleisten.
Es ist zu erwarten, dass die Veranstaltung ca. zweihun-
derttausend Besucher anziehen wird. Die Einschätzung zu
dem Publikumsaufkommen wird von den beteiligten Si-
cherheitsbehörden geteilt.
Erfahrungen mit der Loveparade der Vorjahre in Berlin
(bis 2006) und Essen (2007) sowie während der Fußball-
WM 2006 in Dortmund haben gezeigt, dass der Einsatz
von Glasgetränkebehältnissen bei Großveranstaltungen
grundsätzlich mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Aufgrund der enormen Besucheranzahl dieser Großveran-
staltungen kam es dort bedingt durch die zahlreich mitge-
führten Glasbehältnisse und der unsachgemäßen Entsor-
gung von Glasgetränkebehältnissen schon in kürzester
Zeit zu ganz erheblichem Glasbruch sowohl im unmittel-
baren Veranstaltungsbereich, wie auch auf den Hauptzu-wegungen dorthin. Trotz bereitgestellter Glascontainer
waren die genutzten öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze von einem regelrechten „Scherbenmeer“ übersäht.
Personenschäden, in erster Linie Schnittverletzungen, und
Sachschäden (u. a. Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen
des Rettungsdienstes) waren die Folge dieser nicht ord-
nungsgemäßen Glasentsorgung. So erfolgte der überwie-
gende Anteil der insgesamt 4.500 Hilfeleistungen bei der
Loveparade 2007 in Essen aufgrund von Schnittverletzun-gen.
Insbesondere bei hoher Emotionalisierung stellt das Mit-
führen von Glas eine Gefährdung von unbeteiligten Per-
sonen und Einsatzkräften dar. Vermehrter Alkoholgenuss
bei Veranstaltungen steigert häufig die Gewaltbereitschaft
der Besucher/-innen, mit der Folge möglicher, erheblicher
Verletzungen bei den Betroffenen. Nicht zuletzt aus die-
sen Gründen werden innerhalb von Veranstaltungsräumen
(z.B. Westfalenhallen, Signal Iduna Park, Borussia Park,
Schalke Arena, Lanxess-Arena) und bei öffentlichen Ver-
anstaltungen (Karneval, Loveparade 2008, Meisterfeiern 2011 und 2012 etc.) Getränke nur noch in Kunststoff- oder
Pappbechern ausgegeben.
Um diesen Gefahren im Falle der Durchführung der Meis-
ter-Feier zu begegnen, werden das o.g. Mitführ- und Be-
nutzungsverbot (I.1.) sowie das Verkaufsverbot (I.2.) er-
lassen.
Rechtsgrundlage für die getroffenen Anordnungen ist § 14
Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord-
nungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528). Danach können die Ord-
nungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um
eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Durch die Verbote soll sichergestellt werden, dass keine
Glasbehältnisse in den Veranstaltungsbereich und auf den
Zu- und Abwegen gelangen. Die Verbote sind geeignet,
die oben aufgezeigten Gefahren von Glas und Glasbruch
in einem stark besuchten Bereich abzuwehren. Dies bestä-
tigen u.a. die Erfahrungen, welche die Stadt Dortmund an-lässlich der Loveparade 2008 mit einem gleichlautenden
Verbot gemacht hat. Die Zahl der Schnittverletzungen lag
danach gegenüber ähnlichen Veranstaltungen ohne Glas-
verbot ganz erheblich niedriger.
Auch ein entsprechendes Glasverbot anlässlich der Meis-
terfeiern des BVB am 15.05.2011 und 13.05.2012 haben
nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden maßgeblich
zu einem geordneten Ablauf der Veranstaltung beigetra-
gen.
Der Alkoholkonsum und das Verhalten euphorisierter Fußballfans sind aufgrund vielfältiger einschlägiger Vor-
kommnisse nicht unbekannt und begründen die Annahme
eines gegenüber anderen Aktivitäten – beispielsweise
Kulturveranstaltungen – erheblich gesteigerten Risikopo-
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
495
tentials. Insofern kommt der Meisterfeier bei differenzier-
ter Betrachtung von der Gefahrenlage her eine Sonderstel-
lung zu. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass im Ver-
anstaltungsbereich eine gefahrlose Entsorgung massen-haft mitgeführter Glasbehältnisse mangels entsprechender
Möglichkeiten überhaupt nicht absehbar ist.
Die Verbote sind zudem erforderlich, da kein milderes
Mittel erkennbar ist.
Neben der Polizei und Vertretern anderer Organisationen
und Einrichtungen steht auch die Ordnungsbehörde bei
der Gefahrenabwehr in der Verantwortung, zu der anste-
henden Titelfeier Maßnahmen zu treffen, um den durch
mitgeführte Gläser und Flaschen und den damit verbun-
denen erheblichen Gefährdungen von Personen und Sa-chen sowie der Verletzung der Rechtsordnung entgegen
zu wirken.
Die Stadt Dortmund hat ebenfalls Präventivmaßnahmen
ergriffen. So enthalten die für den 19.05.2019 erteilten Er-
laubnisse zum Betrieb von Ausschankständen als Auflage
ein Glasverbot, so dass die Versorgung der Besucher/
-innen durch die Verwendung anderer Materialien sicher-
gestellt wird, um damit zusätzlichen Glasbruch und das
Entstehen von Gefahren zu vermeiden.
Auch der Veranstalter der Feier ist bestrebt, die Versor-
gung der Besucher/-innen durch die Verwendung anderer
Materialien sicherzustellen, um damit zusätzlichen Glas-
bruch und das Entstehen der Gefahr zu vermeiden.
Allerdings haben die Erfahrungen in Berlin und Essen ge-
zeigt, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen, um
den Veranstaltungsbereich sicher zu gestalten, so dass das
Mitführverbot ergänzend zu erlassen ist.
Weitere Maßnahmen, die die von den Glasbehältnissen bzw. Scherben ausgehenden Gefahren bannen oder aber
zumindest auf ein hinzunehmendes Maß reduzieren könn-
ten, stehen nicht zur Verfügung.
Die bisherigen, weniger einschneidenden Maßnahmen,
wie z.B. erhöhter Polizeieinsatz und der Einsatz von Fla-
schensammlern reichen nicht aus, um den Innenstadtbe-
reich sicher zu gestalten. Auch mit der Aussprache von
Aufenthaltsverboten oder Platzverweisen im Einzelfall
kann den Gefahren letztlich nicht wirksam begegnet wer-
den. Maßnahmen gegen die Verantwortlichen, die durch
das Fallen- oder Stehenlassen oder durch den Einsatz ihrer Flaschen als Wurf- oder Schlagwerkzeug in einer Ausei-
nandersetzung Verletzungsgefahren verursachen, sind
nicht wirksam möglich. Ein Vorgehen lediglich gegen
einzelne Störer bietet keinen ausreichenden Schutz bei der
Masse der Besucher.
Der Gesundheitsschutz der Besucher, Unbeteiligter, der
Ordnungskräfte sowie der Schutz der Rechtsordnung sind
wichtige Gemeinwohlbelange, die die unter Ziff. I.1 ange-
ordneten Verbote rechtfertigen. Die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit sowie der Schutz der Rechts-
ordnung genießen einen höheren Stellenwert als das Inte-
resse an der lediglich kurzfristigen Einschränkung der all-
gemeinen Handlungsfreiheit. Aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes folgt die Pflicht des Staates, sich schüt-
zend vor Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unver-
sehrtheit zu stellen und diese gegebenenfalls auch vor Ein-
griffen von Seiten Dritter zu schützen.
Hierbei wurden die widerstreitenden Interessen unter Be-
achtung der Grundrechte und der Verhältnismäßigkeit ge-
geneinander abgewogen. Von den Glasbehältnissen (Fla-schen und Gläsern) geht eine erhebliche Gefahr für Leib
und Leben sowie für die Gesundheit der Besucher und
Ordnungskräfte aus. Um die Sicherheit dieser Personen-
kreise zu gewährleisten, ist es gerechtfertigt, die allge-
meine Handlungsfreiheit zu beschränken und die unter
Ziff. I.1 angeordneten Verbote in einem befristeten Zeit-
raum und für einen örtlich begrenzten Bereich auszuspre-
chen.
Zwar stellt der Verzicht auf das Mitführen von Glas eine
Einschränkung dar, die jedoch durch den Einsatz alterna-tiver Materialien ( z.B. Kunststoff/ Hartplastik) soweit mi-
nimiert werden kann, das diese Einschränkung im Ver-
hältnis zur aufgezeigten Gefahrenlage für den angeordne-
ten kurzen Zeitraum als zumutbar und vertretbar bewertet
wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass
das Getränkeangebot in diesen Behältnissen in den letzten
Jahren beträchtlich zugenommen hat. Aus ordnungsbe-
hördlicher Sicht kann der oben genannten Gefahr nur
durch einen grundsätzlichen Verzicht auf Glasgetränkebe-
hältnisse begegnet werden.
Aus den v. g. Gründen ist daher die Untersagung des Mit-
führens und der Benutzung von Glasgetränkebehältnissen
im beschriebenen Umfang geeignet, erforderlich und im
Hinblick auf die Gefahrenlage auch als angemessen anzu-
sehen.
Von dem unter Ziffer I.1 angeordneten generellen Mitfüh-
rungsverbot von Glasgetränkebehältnissen sind lediglich
diejenigen Personen auszunehmen, die Glasbehältnisse
offensichtlich und ausschließlich zum häuslichen Ge-
brauch mitführen. Damit besteht für Anlieger innerhalb
des Verfügungsgebietes die Möglichkeit, Getränke nach Hause zu bringen.
Hierdurch kann zwar nicht gänzlich ausgeschlossen wer-
den, dass z.B. infolge wahrheitswidriger Angaben zum
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
496
häuslichen Gebrauch dennoch unbefugter Weise Glasge-
tränkebehältnisse zum dortigen Verbrauch in das Verbots-
gebiet gelangen, es ist jedoch zu erwarten, dass der Ge-
brauch von Glas eine hinreichende Beschränkung erfährt, die ausreicht, den abzuwehrenden Gefahren wirksam zu
begegnen.
Grundsätzlich hat das Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen die Maßnahme eines Glasver-
botes in eingegrenzten Bereichen und zu einer begrenzten
Zeit insoweit auch bestätigt (Beschluss v. 09.10.2010,
Az.: 5 B 1475/10).
Um die zuvor beschriebene Gefährdungsreduzierung
nachhaltig zu gewährleisten und dem Mitführungsverbot
einen Sinn zu geben, muss für den genannten Personen-kreis jedoch auch der Nachschub von Glasbehältnissen
unterbrochen werden. Vor diesem Hintergrund ist ein ne-
ben dem Mitführungsverbot auch ein Verkaufsverbot (Zif.
I.2) für die in dem räumlichen Geltungsbereich ansässigen
Gewerbetreibenden die logische Konsequenz dazu.
Die Inanspruchnahme der Gewerbetreibenden, insbeson-
dere der Tankstellen- und Trinkhallenbetreiber erfolgt da-
bei auf der Grundlage des § 19 OBG NRW, wonach die
Ordnungsbehörde auch Maßnahmen gegen andere Perso-
nen richten kann, wenn die Inanspruchnahme der Verhal-tens- oder Zustandsstörer keinen Erfolg verspricht.
Erfahrungen mit der Loveparade in Essen im Jahr 2007
haben gezeigt, dass das bestehende Mitführungsverbot für
Glasbehältnisse im direkten Veranstaltungs- und veran-
staltungsnahen Bereich nicht ausgereicht hat, um die zu-
vor beschriebenen Gefährdungen auszuschließen, da der
anliegende Einzelhandel in diesem Bereich weiterhin Ge-
tränke in Glasgefäßen in erheblichem Umfang abgegeben
hat. Die Einzelhändler konnten dabei über einen entspre-
chenden Appell, auf Glas zu verzichten, nicht hinreichend motiviert werden. Offensichtlich gingen die Besucher da-
von aus, dass in den Bereichen, in denen örtliche Gewer-
betreibende Getränke in Glasgefäßen anboten, die Mit-
nahme außerhalb der Geschäfte auch zulässig sei. Insofern
wurde ein Anreiz für die Besucher geschaffen, gegen das
Mitführungsverbot zu verstoßen.
Das Verkaufsverbot ist geeignet, zu verhindern, dass Glas
in den Veranstaltungsbereich gelangt. Ein milderes Mittel
ist nicht erkennbar.
Der Verzicht auf Glas stellt zwar eine beträchtliche Ein-schränkung des Gewerberechtes (Art 12 GG; § 1 GewO)
dar. Das Verkaufsverbot ist jedoch auf einen kurzen Zeit-
raum begrenzt und umfasst ausschließlich die aus ord-
nungsbehördlicher Sicht stark betroffenen Bereiche der
Veranstaltung und der Hauptzuwegungen für die Besu-
cher/-innen. Durch den Einsatz alternativer Materialien
(z.B. Kunststoff/ Hartplastik) können sich die betroffenen
Einzelhändler zudem rechtzeitig darauf einstellen. Orga-nisatorisch und logistisch dürfte es kein Problem darstel-
len, für den v. g. engen Zeitkorridor auf alternative Ver-
packungen umzusteigen, zumal nicht der generelle Ver-
kauf von Getränken ausgeschlossen ist, sondern nur der
Verkauf von Glasgetränkebehältnissen.
Ferner sind die gewerblichen Interessen nicht oder nur in
geringem Maße beeinträchtigt, da das Ladenöffnungs-
recht am Sonntag ohnehin nur sehr eingeschränkte Ver-
kaufsmöglichkeiten zulassen würde.
Dem gegenüber steht das erhebliche Gefährdungspoten-tial für Besucher/-innen der Meister-Feier sowie auch ei-
nes unbeteiligten Personenkreises von Dortmunder Bür-
ger/-innen. In Abwägung des Grundrechtgedankens auf
körperliche Unversehrtheit ist diesen Aspekten im kon-
kreten Fall eine höhere Gewichtung einzuräumen. Den
aus der Erfahrung zurückliegender Veranstaltungen zu be-
fürchtenden Gefährdungslagen mit dem Risiko erhebli-
cher Personen- und/oder Sachschäden muss bei der Ent-
scheidung für ein umfassendes Glasverbot Vorrang einge-
räumt werden gegenüber den Einzelinteressen an einer un-
eingeschränkten Gewerbeausübung.
Ergänzend zu dem Mitführ- und Verkaufsverbot wird ge-
mäß § 5 Abs. 1 und 2 Gaststättengesetz (GastG) – vom
05.05.70 (BGBl. I. S. 465) in der zurzeit gültigen Fassung
die Verwendung von Glasbehältnissen in Außengastrono-
mien von Gaststätten durch die unter Punkt I.3. festgelegte
Auflage/Anordnung untersagt.
Um die oben beschriebenen Gefahren nachhaltig und
wirksam zu bekämpfen, ist es zudem erforderlich, weitere
„Glasquellen“ und damit Ursachen für die beschriebenen Gefahrenlagen im definierten örtlichen Verfügungsbe-
reich auszuschließen. So ist es während der Fußball WM
2006 im Bereich der Dortmunder Innenstadt zu einer mas-
siven Gefährdung der Allgemeinheit gekommen, weil in
Außengastronomiebereichen zahlreiche Schankgefäße
aus Glas zu Bruch gegangen sind. Durch die auf den öf-
fentlichen Verkehrsflächen herumliegenden Scherben wa-
ren in gleicher Art und Weise wie zuvor beschrieben er-
hebliche Gefährdungen des Straßenverkehrs als auch der
Gäste festzustellen. Entsprechende Verbote anlässlich
dieser Veranstaltung wurden von den betroffenen Gastro-
nomen als notwendig erachtet und führten zu einer Ent-spannung der Situation – gleiches ist auch für die Meister-
Feier des BVB 09 in Dortmund zu erwarten.
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
497
Es ist davon auszugehen, dass während des genannten
Verfügungszeitraumes ein Großteil der Gäste in Gaststät-
ten aus den Besucher/-innen der Meister-Feier bzw. Fuß-
ballfans besteht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung, aber auch nach den konkreten Erfahrungen der letzten Lovepa-
rade-Veranstaltungen in Berlin (bis 2006) und Essen
(2007) und anderen Fußballgroßveranstaltungen der Ver-
gangenheit ist aufgrund des erwarteten hohen Besucher-
aufkommens und mit zunehmenden Alkoholgenuss mit
fahrlässigen, aber auch mutwilligen Zerstörungen gläser-
ner Schankgefäße zu rechnen. Die Verwendung leerer
Glasbehältnisse als Wurfgeschoß ist zu befürchten.
Um den genannten Gefahren zu begegnen ist es erforder-
lich, auf der Grundlage von § 5 GastG das o.g. Benut-
zungsverbot zu erlassen. Demnach können Gewerbetrei-benden, die ein erlaubnispflichtiges bzw. erlaubnisfreies
Gaststättengewerbe betreiben, jederzeit Auflagen/Anord-
nungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkun-
gen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und
sonst gegen erhebliche Nachteile und Gefahren oder Be-
lästigungen für die Anwohner des Betriebsgrundstückes
oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit er-
teilt werden.
Das Verbot ist geeignet, die oben aufgezeigte Gefahr von
Glas und Glasbruch in einem stark besuchten Bereich ab-zuwehren.
Ferner ist ein milderes Mittel zur Beseitigung der be-
schriebenen Gefahren nicht erkennbar. Dies gilt insbeson-
dere vor dem Hintergrund, dass das Verbot der Benutzung
von Glas lediglich für den Bereich der Außengastrono-
mien und somit untergeordneten Betriebsteil der Gaststät-
ten gilt.
Der Verzicht auf Glas stellt eine Einschränkung des Ge-
werberechtes (Art 12 GG; § 1 GewO) dar. Das Verwen-dungsverbot ist jedoch auf einen kurzen Zeitraum be-
grenzt und umfasst ausschließlich die Außengastrono-
mien in den aus ordnungsbehördlicher Sicht stark be-
troffenen Bereichen der Veranstaltung und der Hauptzu-
wegungen für die Besucher/-innen. Durch den Einsatz al-
ternativer Materialien (z.B. Kunststoff/ Hartplastik) kön-
nen sich die betroffenen Gastwirte zudem rechtzeitig da-
rauf einstellen. Organisatorisch und logistisch dürfte es
kein Problem darstellen, für den beschriebenen engen
Zeitkorridor auf alternative Ausschankgefäße umzustel-
len, zumal nicht die generelle Abgabe (alkoholischer) Ge-
tränke ausgeschlossen ist, sondern nur der Ausschank in Glasgetränkebehältnissen.
Die wirtschaftlichen Interessen der Gastwirte sind durch
diese Anordnung nicht beeinträchtigt, da ihnen nicht der
Ausschank an sich untersagt, sondern lediglich die Wahl
der Behältnisse eingeschränkt wird. Es ist nicht erkennbar,
dass es durch die Nutzung von Plastik- oder Pappbehält-
nissen zu Einnahmeverlusten der Gastwirte kommt.
Dem gegenüber steht das erhebliche Gefährdungspoten-
tial für Besucher/-innen der Feieraktivitäten sowie auch
eines unbeteiligten Personenkreises von Dortmunder Bür-
ger/-innen. In Abwägung des Grundrechtgedankens auf
körperliche Unversehrtheit ist diesen Aspekten im kon-
kreten Fall eine höhere Gewichtung einzuräumen.
Aus den v. g. Gründen ist daher die Untersagung der Be-
nutzung von Glasgetränkebehältnissen in Außengastrono-
mien im beschriebenen Umfang geeignet, erforderlich
und im Hinblick auf die Gefahrenlage auch als angemes-
sen anzusehen.
Begründung zu II:
Um eine wirkungsvolle Reduzierung von Glasbruchschä-
den und Schnittverletzungen zu gewährleisten, erstreckt
sich der räumliche Geltungsbereich für die angeordneten
Maßnahmen zu Ziffer I.1–I.3 auf die Strecke des Autokor-
sos sowie darüber hinaus auf die Hauptzugangswege und
deren Umfeld. Somit besteht die Möglichkeit, frühzeitig
den sicheren Zu- und Abgang der Besucher der Titelfeier aufrecht zu erhalten.
Die Grenzen des Geltungsbereiches werden unter Berück-
sichtigung des von den Sicherheitsbehörden sowie den
Verkehrsbetrieben erarbeiteten Verkehrskonzeptes für er-
forderlich gehalten.
Darüber hinaus ist mit erheblichen Besucheraufkommen
am Dortmunder Hauptbahnhof sowie den S-Bahn-Halte-
punkten „Möllerbrücke“ und „Stadthaus“ zu rechnen, da
diese Haltepunkte am Veranstaltungstag von den Besu-chern der Titelfeier massiv genutzt sein werden. Die an-
reisenden Besucher werden dann über die Gehwege der
Möllerstraße und den Bereich innerhalb des Wallrings
zum Veranstaltungsbereich gelenkt.
Aufgrund des bestehenden Veranstaltungs- und Wege-
konzeptes ist somit im Bereich der Allgemeinverfügung
mit einem hohen Aufkommen an Besucher/-innen zu
rechnen, die der Mannschaft auf der Korsostrecke zuju-
beln möchten. Die hierfür genutzten Straßenflächen und
die Hauptzuwegungen befinden sich überwiegend in ei-
nem dicht besiedelten Wohngebiet bzw. liegen mitten in der City von Dortmund. Diese Bereiche müssen von sämt-
lichen Gefährdungspotentialen freigehalten werden.
Dabei mussten auch Neben- und Verbindungsstraßen der
Hauptzuwegungen in den Verbotsbereich aufgenommen
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
498
werden, um wirksam den Gefahrenlagen begegnen zu
können. Bereits zur WM 2006 und anderen Großveran-
staltungen in Dortmund wurden die Bereiche in der City
um den Alten Markt von den Besucher/-innen stark fre-quentiert. Zu berücksichtigen ist nämlich das hohe Besu-
cheraufkommen als solches und die Tatsache, dass es sich
teilweise um auswärtige und somit ortsunkundige Veran-
staltungsteilnehmer handelt. Das bedeutet, dass auch die
Nebenstraßen im gesamten Areal als Zu- und Abwege ge-
nutzt werden, weil mit einem erheblichen Fußgängerpen-
delverkehr zwischen Innenstadt und Autokorso zu rech-
nen ist.
Der Streckenverlauf des Auto-Korsos ist annähernd iden-
tisch mit dem der Meisterfeier 2012. Insbesondere im Be-
reich rund um den Borsigplatz wurde der Verbotsbereich im Jahr 2012 bereits aufgrund der Erfahrungen mit der
Meisterfeier 2011 auf die unmittelbar angrenzenden Stra-
ßenbereiche erweitert. In 2011 wurde das Glasverbot dort
auf die unmittelbare Korsostrecke beschränkt, mit der
Folge, dass die Besucher sich an den zahlreichen Kiosken
in den Nebenstraßen mit Glasflaschen versorgten und
diese in den Veranstaltungsbereich einbrachten. Dies
konnte im Jahr 2012 durch den erweiterten Verbotsbe-
reich weitestgehend verhindert werden.
Der Verbotsbereich wurde insoweit lediglich an die durch Baumaßnahmen in Teilen geänderte Streckenführung an-
gepasst.
Begründung zu III:
Die Androhung von Zwangsmitteln erfolgt auf der Grund-
lage der §§ 55, 59, 60 und 63 des Verwaltungsvollstre-
ckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen –
VwVG NRW – in der zurzeit gültigen Fassung.
Als Zwangsmittel kommen gem. § 57 VwVG NRW Er-
satzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang in
Betracht.
Bei Verstößen gegen das unter Ziffer I.1 verfügte Mitfüh-
rungsverbot wird auf der Grundlage des § 62 VwVG
NRW das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges an-
gedroht.
Gem. § 58 Abs. 3 VwVG NRW darf der unmittelbare
Zwang nur angewendet werden, wenn andere Zwangsmit-
tel nicht zum Ziel führen oder untunlich sind. Dies ist vor-liegend der Fall.
Zweck des Mitführungsverbotes ist es, die Veranstal-
tungsfläche sowie die Zuwegungen dorthin von Glasgefä-
ßen frei zu halten, um die in der Begründung beschriebe-
nen Gefahren zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund
muss ein Zwangsmittel angedroht werden, dass zum so-
fortigen Erfolg führt. Durch ein anderes Zwangsmittel kann nicht wirksam verhindert werden, dass Glas in den
Veranstaltungsbereich gelangt und dort benutzt wird. In-
sofern ist die Anwendung des unmittelbaren Zwanges
auch verhältnismäßig.
Bei Verstößen gegen das unter Ziffer I.2 verfügte Ver-
kaufsverbot sowie das Benutzungsverbot zu Ziffer I.3
wird auf der Grundlage des § 60 VwVG NRW ein
Zwangsgeld von jeweils 3.000 € angedroht.
Die Androhung der Ersatzvornahme in Bezug auf Punkte
I.2 und I.3 scheidet im vorliegenden Fall schon deshalb aus, weil die Einhaltung des Glasverbotes ausschließlich
vom Willen des Ordnungspflichtigen abhängt und die da-
mit verbundenen Vorgänge von keinem anderen bewirkt
werden können.
Da gem. § 58 Abs. 3 VwVG NRW der unmittelbare
Zwang nur angewendet werden darf, wenn andere
Zwangsmittel nicht zum Ziel führen oder untunlich sind,
konnte als Zwangsmittel für Verstöße gegen Ziffer I.2 und
Ziffer I.3 nur ein Zwangsgeld angedroht werden.
Die Zwangsgeldandrohung ist verhältnismäßig (§ 58
VwVG NRW), weil die Höhe des angedrohten Zwangs-
geldes in einem angemessenen Verhältnis zu seinem
Zweck steht.
Eine Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen braucht nach
den Vorgaben des § 63 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW nicht
bestimmt zu werden, da im Wege dieser Allgemeinverfü-
gung eine Unterlassung – hier: Unterlassung des Mitfüh-
rens von Glas, des Verkaufs von Getränken in bzw. des
Ausschanks in Glasbehältnissen – erzwungen werden soll.
Begründung zu IV:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt auf der
Grundlage des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichts-
ordnung – VwGO – in der z. Z. gültigen Fassung. Sie ist
zum Schutze der Allgemeinheit notwendig, da nur so si-
chergestellt werden kann, dass die getroffene Anordnung
unmittelbar vollziehbar ist.
Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ergibt sich daraus, dass die
Beseitigung der bestehenden Gefahr für die öffentliche Si-
cherheit keinen weiteren Aufschub duldet. Die Gefahren
für so bedeutende Individual-Schutzgüter wie Gesundheit,
Leben und Eigentum unbeteiligter Personen sind so
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
499
schwerwiegend, dass nicht erst der Abschluss eines ver-
waltungsgerichtlichen Verfahrens abgewartet werden
kann.
Durch die Vollzugsfolge wird die Versorgung mit Geträn-
ken nicht eingeschränkt. Der persönliche Bedarf kann
durch die Nutzung von Plastik- oder Pappbehältnissen
problemlos gedeckt werden.
Wirtschaftliche Einnahmeverluste der Einzelhändler so-
wie der Gastwirte können durch die Verwendung der al-
ternativen Materialien ebenfalls verhindert werden.
Das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollzie-
hung der Anordnungen und damit der Verhinderung von
Gefahren für die körperliche Unversehrtheit überwiegt in-soweit das eventuelle Aufschubinteresse der hiervon Be-
troffenen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters
der Stadt Dortmund – Ordnungsamt – kann innerhalb ei-
nes Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die
Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Bahn-
hofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamtin/en der Geschäfts-
stelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so
sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektroni-
schen Dokuments an die elektronische Poststelle des Ge-
richts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es
muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein oder von der ver-
antwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Über-
mittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rah-
menbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe
der Verordnung über die technischen Rahmenbedingun-
gen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be-
sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-
Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November
2017 (BGBl. I S. 3803).
Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines von
Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde
deren/dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann
gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der auf-
schiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen beantragt werden.
Hinweis:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.
Stadt Dortmund
– Ordnungsamt –
Dortmund, den 13.05.2019
Beate S i e k m a n n
Leiterin des Ordnungsamtes
Öffentliche
Ausschreibungen
und Vergaben
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-mund hat nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme
nach freihändiger Ausschreibung vergeben.
Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 20, Abs. 3 und
gemäß Nr. 1.4 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Fi-
nanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wis-
senschaft, Forschung und Technologie und des Ministeri-
ums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009
-AZ: 121 – 80-20/02-
a) Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,
Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:
(0231) 50-2 82 07, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:
cluehrs@stadtdo.de
b) Freihändige Vergabe, Vergabe-Nr.: B004/19
c) Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:
Heinrich-Böll-Gesamtschule, Innenhof Bauteil A,
Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
d) in Dortmund
e) Beauftragtes Unternehmen:
Mennigmann GmbH, Sitz: 59077 Hamm
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
500
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Leis-tung nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben.
Ausschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung
von Abfallbehältern
Bekanntmachung gemäß § 28 Abs. 2 UVgO
a) Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsab-
gabe auffordernden Stelle:
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.
Bezeichnung und Anschrift der den Zuschlag er-
teilenden Stelle: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.
Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die
Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen
sind:
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, Zimmer 315, Viktoriastraße 15, 44122 Dort-
mund.
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellen-
vergabeordnung (UVgO).
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote
einzureichen sind:
Angebote sind elektronisch oder schriftlich einzu-
reichen (siehe Bedingungen in den Vergabeunterla-
gen).
d) Art und Umfang der Leistung:
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Lie-
ferung von diversen Abfallbehältern gemäß Leis-
tungsbeschreibung.
Der Rahmenvertrag wird durch die Erteilung von
Einzelabrufen erfüllt. e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose:
Gesamtvergabe.
f) Zulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungs-
frist: Der Vertrag wird ab Auftragserteilung für die Dauer
von zwei Jahren abgeschlossen. h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die
Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge-
sehen werden können:
Elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarkt-
platz Metropole Ruhr (Zu den unter
http://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/
genannten Nutzungsbedingungen können die Verga-
beunterlagen kostenlos angefordert und heruntergela-
den und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen
werden.)
i) Angebotsfrist: 11.06.2019, 23.59 Uhr Bindefrist: 31.07.2019.
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
keine.
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe
der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
siehe Vergabeunterlagen; VOL/B
l) Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzule-
gende Unterlagen, die für die Beurteilung der Eig-
nung des Bewerbers oder Bieters verlangt werden:
Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabe-
stelle sind vom Bieter Angaben zu machen und Er-
klärungen abzugeben. Die Aufforderung durch die Vergabestelle erfolgt erst nach Angebotsöffnung. Die
Angaben und Erklärungen können per Brief, Fax oder
E-Mail an die Vergabestelle gesandt werden:
a) Angaben über die Art und Größe des Unterneh-
mens (Anzahl Mitarbeiter/-innen und Produkt-
portfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unterneh-
mens sowie den Umsatz bezüglich der besonde-
ren Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäfts-
jahre. c) Eine Liste der wesentlichen, in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der
öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
d) Erklärung über die Eintragung in das Berufsre-
gister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und
Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist
zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise
nachgewiesen werden kann.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu ver-
langt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Be-
scheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Indust-
rie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse).
Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zuge-
lassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Ver-
merk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie"
trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der
verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und
das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei ei-
ner Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Rund-
erlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
„Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
501
öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR
12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auf-
tragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und
den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorhe-
rigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind
ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses
Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungs-
verzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
Wenn im Auftragsfall erwogen wird, Nachunterneh-
mer einzusetzen, ist dies bereits mit Angebotsangabe, dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und die
Nachunternehmer schriftlich namentlich zu benen-
nen. Ferner ist bereits mit Angebotsabgabe eine ent-
sprechende Verpflichtungserklärung des Nachunter-
nehmers miteinzureichen.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer,
die in der Ausschreibung genannten Eignungsnach-
weise unaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen
m) Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der
Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschrei-
bungen:
Der Download der Vergabeunterlagen ist kostenlos
n) Angabe der Zuschlagskriterien:
wirtschaftlichstes Angebot (100 % Preis).
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund hat nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme
nach beschränkter Ausschreibung vergeben.
Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 20, Abs. 3 und
gemäß Nr. 1.4 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Fi-
nanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wis-
senschaft, Forschung und Technologie und des Ministeri-
ums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009
– AZ: 121 – 80-20/02 –
a) Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund,
Tel.: (0231) 50-2 82 07, Fax.: (0231) 50-2 94 58,
E-Mail: cluehrs@stadtdo.de b) Beschränkte Ausschreibung, Vergabe-Nr.: B042/19
c) Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:
Gesamtschule Scharnhorst – Fassadensanierung,
Gewerk: Metallbauarbeiten
d) in Dortmund
e) Beauftragtes Unternehmen:
Firma Metallbau Funke, Sitz: 59329 Wadersloh
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Bau-maßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu ver-
geben.
Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,
Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:
(0231) 50-2 55 75, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:
sschauerte@stadtdo.de
Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:
Albrecht-Dürer-Realschule,
Gewerk: Elektroninstallation
in Dortmund
Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:
Elektroinstallation
voraussichtlicher Ausführungszeitraum:
Baubeginn: 05.08.2019
Bauende: Juli 2020
Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung
ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung han-
delt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festge-
legt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgese-
hen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bie-
tern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen
berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf
die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre
Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
502
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt
nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-
fentliche Ausschreibung zu vergeben.
Bauvorhaben:
Verbesserung des Überflutungsschutzes Dorneywald,
Gewerk: Kanalbau/Landschaftsbau
Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:
ca. 600 m³ Schütt- und Setzpacklage aufbrechen und
abfahren
ca. 2.500 m³ Bodenaushub für die Herstellung von 2 Re-
genrückhaltebecken bis ca. 1,50 m Tiefe ausheben und abfahren
ca. 440 m Stahl-Gittermattenzaun liefern und setzen.
ca. 800 t Frostschutzmaterial liefern und einbauen
ca. 735 m² Asphalttragschicht und –decke einbauen
Bauzeit: ca. 5 Monate
Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-
terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-
gang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt
nachfolgend näher beschriebene Leistung durch ein Of-
fenes Verfahren zu vergeben.
Leistung:
Dichtheitsprüfungen an Kanälen und Schächten //
Aktenzeichen: L154/19
Umfang der zu vergebenden Leistungen:
Ausgeschrieben wird ein auf 2 Jahre befristeter Vertrag,
der Dichtheitsprüfungen gemäß Leistungsbeschreibung
vorsieht. Mit der Ausführung ist voraussichtlich am
01.08.2019 zu beginnen.
Es besteht eine Verlängerungsoption um weitere zwei
Jahre.
Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-
terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-
gang gebührenfrei zur Verfügung:
http://evergabe.nrw.de/VMPCenter.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt
nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch
öffentliche Ausschreibung zu vergeben.
Bauvorhaben:
Umsetzung Spielschiff vom Westfalenpark in den
Rombergpark, Gewerk: Demontage, Transport und
Montage
Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:
Demontage, Transport und Montage
Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-
terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-
gang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt
nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-
fentliche Ausschreibung zu vergeben.
Bauvorhaben:
Erkundungsbohrungen Grotenbachstraße zwischen
Haus-Nr. 27 und Haus-Nr. 19 in Dortmund-Hom-
bruch, B160/19, Gewerk: Erkundungsbohrungen
Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:
8 St. Bohrungen für Aufschluss-, Orientierungs-,
Verfüll- und Einpressbohrungen als Vollkronen
240 m Drehbohrungen
Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-
terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-gang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
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Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt
nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-
fentliche Ausschreibung zu vergeben.
Bauvorhaben:
Deutsche Straße, Gewerk: Richtfunkverbindung
Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:
Erstellung einer Richtfunkstrecke zur Deutschen Straße
10
Durch den Aufbau einer Richtfunkstrecke soll die Anbin-
dungsgeschwindigkeit auf mind. 1 GBit/s ausgebaut wer-
den, um die Umsetzung moderner Client-/Server-Kon-zepte sowie Telefonie über Netzwerk (VoIP) zu ermögli-
chen.
Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-
terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-
gang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Bau-
maßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu ver-
geben.
Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,
Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.: (0231) 50-2 82 15, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:
imehlgarten@stadtdo.de
Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:
Immanuel-Kant-Gymnasium, Gewerk: Landschafts-
gärtnerische Arbeiten
in Dortmund
Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Baubeginn: 27. KW 2019
Bauende: 33. KW 2019
Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung
ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A
nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung han-
delt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festge-
legt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgese-
hen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bie-tern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen
berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf
die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre
Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Bau-
maßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu ver-
geben.
Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,
Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:
(0231) 50-2 55 75, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:
sschauerte@stadtdo.de
Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:
Helmholtz-Gymnasium, Energetische Sanierung
Gewerk: Malerarbeiten (Fassadensanierung und
Innenanstrich)
in Dortmund
Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:
Malerarbeiten (Fassadensanierung und Innenanstrich)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Baubeginn: 05.08.2019 Bauende: 01.07.2019
Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung
ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A
nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung han-
delt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festge-
legt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgese-
hen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bie-
tern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen
berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf
die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre
Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
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Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt
nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-
fentliche Ausschreibung zu vergeben.
Bauvorhaben:
Albert-Schweitzer-Realschule, Gewerk:
Neugestaltung der Schulhof- und Grünflächen
Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:
225 m³ bituminöse Decke aufnehmen und entsorgen
400 m Bahnen aus Betonpflaster herstellen
300 m Betonbord herstellen
2.800 m² vorh. Tragschichten egalisieren 2.100 m² Asphaltdecken herstellen
400 m² Fallschutzbelag aus Kunststoff herstellen
450 m² wassergebundene Decken herstellen
500 m² Rasenfläche herstellen
Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-
terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-
gang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Leis-
tung nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben.
Ausschreibung: L234/19 – Mietvertrag Drehleitern
Bekanntmachung gemäß § 28 Abs. 2 UVgO
a) Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsab-
gabe auffordernden Stelle:
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.
Bezeichnung und Anschrift der den Zuschlag er-
teilenden Stelle:
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.
Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die
Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen
sind: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, Zimmer 315, Viktoriastraße 15, 44122 Dort-
mund.
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellen-
vergabeordnung (UVgO).
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:
Angebote sind elektronisch oder schriftlich einzu-
reichen (siehe Bedingungen in den Vergabeunterla-
gen).
d) Art und Umfang der Leistung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Anmie-
tung von Drehleitern gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich ab dem
01.07.2019. Der Vertrag wird für eine Dauer von 24
Monaten geschlossen.
e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Es erfolgt eine Gesamtvergabe.
f) Zulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungs-
frist: –
h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die
Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge-
sehen werden können:
Elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarkt-
platz Metropole Ruhr (Zu den unter
http://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/
genannten Nutzungsbedingungen können die Verga-beunterlagen kostenlos angefordert und heruntergela-
den und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen
werden.)
i) Angebotsfrist: 07.06.2019, 23.59 Uhr
Bindefrist: 30.08.2019.
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
keine.
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe
der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
siehe Vergabeunterlagen; VOL/B
l) Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzule-
gende Unterlagen, die für die Beurteilung der Eig-
nung des Bewerbers oder Bieters verlangt werden:
Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabe-
stelle sind vom Bieter Angaben zu machen und Er-
klärungen abzugeben. Die Aufforderung durch die
Vergabestelle erfolgt erst nach Angebotsöffnung. Die
Angaben und Erklärungen können per Brief, Fax oder
E-Mail an die Vergabestelle gesandt werden:
a) Angaben über die Art und Größe des Unterneh-
mens (Anzahl Mitarbeiter/-innen und Produkt-
portfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unterneh-mens sowie den Umsatz bezüglich der besonde-
ren Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäfts-
jahre.
Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019
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c) Eine Liste der wesentlichen, in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der
öffentlichen oder privaten Auftraggeber d) Erklärung über die Eintragung in das Berufsre-
gister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und
Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist
zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise
nachgewiesen werden kann.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen
Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu ver-
langt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Be-
scheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Indust-
rie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse).
Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zuge-lassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Ver-
merk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie"
trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der
verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und
das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei ei-
ner Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Rund-
erlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
„Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR
12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auf-
tragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und
den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorhe-
rigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses
Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungs-
verzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
Wenn im Auftragsfall erwogen wird, Nachunterneh-
mer einzusetzen, ist dies bereits mit Angebotsangabe,
dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und die
Nachunternehmer schriftlich namentlich zu benen-
nen. Ferner ist bereits mit Angebotsabgabe eine ent-
sprechende Verpflichtungserklärung des Nachunter-
nehmers miteinzureichen.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer,
die in der Ausschreibung genannten Eignungsnach-weise unaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
m) Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der
Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschrei-
bungen:
Der Download der Vergabeunterlagen ist kostenlos n) Angabe der Zuschlagskriterien:
niedrigster Preis
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