dr. carola reimann die reform der pflegeversicherung entwurf eines gesetzes zur strukturellen...
Post on 05-Apr-2015
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Dr. Carola Reimann
Die Reform der PflegeversicherungEntwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG)
Dr. Carola Reimann
Gliederung
A Kurzvorstellung der Pflegeversicherung
B Vorstellung des Gesetzentwurfs
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Vorstellung Gesetzentwurf Diskussion
13 Jahre Pflegeversicherung
1995 Inkrafttreten des "Pflegeversicherungsgesetzes" (SGB XI) : häusliche Pflege wurde gestärkt
hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung
über 2 Mio. Pflegebedürftige erhalten jeden Monat verlässlich ihre Leistungen
weniger Sozialhilfeabhängigkeit (vor Pflegeversicherung: West 80%, Ost 100%):
2004 waren 5% im ambulanten und 25% im stationären Bereich auf Sozialhilfe angewiesen
Verbesserung der Pflegeinfrastruktur und mittlerweile über 700.000 Arbeitsplätze (ca. 300.000 neue seit 1995)
für deutlich mehr als 400.000 Pflegende zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge
Vorstellung Gesetzentwurf
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Vorstellung Gesetzentwurf
Reformnotwendigkeiten/Herausforderungen
Rücklagen von 1995 fast aufgebraucht
Leistungen seit 1995 unverändert
Betreuungsbedarf wird unzureichend abgedeckt (Demenzerkrankte)
Qualitätsprobleme durch illegale Beschäftigung
fehlende wohnortnahe und bedarfsgerechte Strukturen
Einbindung von ehrenamtlichem Engagement
Übergeordnete Trends: älter werdende Gesellschaft und zunehmende Zahl von Single-Haushalten
(bis 2030 wird die Zahl der über 85-jährigen um 1,8 Mio. steigen und sich damit gegenüber heute mehr als verdoppeln)
zunehmende Zahl demenzkranker Menschen (ca. 1 Million)
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Vorstellung Gesetzentwurf Diskussion
Reformnotwendigkeiten/Herausforderungen
Vorstellung Gesetzentwurf
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Vorstellung Gesetzentwurf Diskussion
„kleine Pflegereform“ im GKV-WSG
Die Gesundheitsreform enthält eine „kleine Pflegereform“:Die Gesundheitsreform enthält eine „kleine Pflegereform“:
Pflege nimmt an der integrierten Versorgung teil
Reha vor Pflege: Anspruch auf ambulante und stationäre Reha
Anspruch auf mobile Reha-Erbringung
Verbesserung der Palliativversorgung
Einführung eines Entlassungsmanagements nach Krankenhausaufenthalt
Präzisierung des Hilfsmittelanspruchs
Förderung neuer Wohnformen (Häuslichkeitsbegriff)
Weiterverwendungsoption nicht verabreichter Opiate
Vorstellung Gesetzentwurf
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
ReformschwerpunkteVorstellung Gesetzentwurf
I. Stärkung der ambulanten Versorgung
II. Versorgungsverbesserung für Demenzerkrankte
III. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
IV. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
V. Finanzierung
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
I. I. Ausgestaltung der finanziellen LeistungenAusgestaltung der finanziellen Leistungen::
Leistungen der Pflege seit 1995 unverändert
Leistungsdynamisierung:
Leistungen werden künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert (Beginn 2015, da die bisherigen Leistungsbeträge ab 2008 bis 2012 stufenweise angehoben werden)
Höhe der Anpassung wird von der Bundesregierung in Anlehnung an die Inflationsentwicklung in den vorangegangenen 3 Jahren festgelegt
Anstieg soll nicht höher sein als die Bruttolohnentwicklung im selben Zeitraum
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
I. I. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen - Pflegegeld:Ausgestaltung der finanziellen Leistungen - Pflegegeld:
Pflegegeld: Anhebung des Pflegegeldes bis 2012 wie folgt:
________________________________________________________________
In der vollstationären Versorgung werden die Stufe III und Stufe III in Härtefällenbis 2012 stufenweise wie folgt verändert:
Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert.
bisher € 2008 2010 2012
Pflegestufe Monat Monat Monat Monat
Stufe I 205 215 225 235
Stufe II 410 420 430 440
Stufe III 665 675 685 700
bisher € 2008 2010 2012
Pflegestufe Monat Monat Monat Monat
Stufe III 1432 1470 1510 1550
Stufe III Härtefall 1688 1750 1825 1918
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
I. I. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen – ambulante Ausgestaltung der finanziellen Leistungen – ambulante SachleistungenSachleistungen
ambulante Sachleistungen (für Inanspruchnahme von Pflegediensten)
ambulante Sachleistungsbeträge werden bis 2012 stufenweise angehoben
*Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1 918 Euro monatlich bleibt unberührt.
bisher € 2008 2010 2012
Pflegestufe Monat Monat Monat Monat
Stufe I 384 420 440 450
Stufe II 921 980 1040 1100
Stufe III* 1432 1470 1510 1550
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
I. I. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen:Ausgestaltung der finanziellen Leistungen:
Tages- und Nachtpflege:
Ausbau des Anspruchs auf Tages- und Nachtpflege
neben dem Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld
schrittweise Anhebung der Leistungen für Tages- und Nachtpflege wie bei den ambulanten Pflegesachleistungen
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
II.II. PflegestützpunktePflegestützpunkte::
Bildung quartiersbezogener, wohnortnaher Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen
Ziel:Ziel: bessere Verzahnung und Abstimmung der wohnortnahen Angebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige
Kassen müssen auf Antrag der Bundesländer Pflegestützpunkte einrichten.
Es wird eine Anschubfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
III. III. Pflegebegleitung:Pflegebegleitung:
Verpflichtung der Pflegekassen (gesetzlich+privat) zur Vorhaltung von Pflegebegleitern
Ziel:Ziel: Verbesserung der Versorgung im konkreten Einzelfall und dient der umfassenden sowie zielgerichteten Unterstützung des Einzelnen
Aufgaben: Ermittlung und Feststellung des gesundheitlichen, pflegerischen und
sozialen Hilfebedarfs Zusammenstellung von individuellen Hilfs- und
Unterstützungsangeboten Unterstützung bei Umsetzung und Inanspruchnahme der erforderlichen
Leistungen
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
IV. IV. Verbesserte Rahmenbedingungen für neue Wohnformen/„Poolen“ Verbesserte Rahmenbedingungen für neue Wohnformen/„Poolen“ von Leistungsansprüchen:von Leistungsansprüchen:
Wohn- und Betreuungsangebote gewinnen zunehmend an Bedeutung, da die Mehrheit der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu Hause oder ambulant betreut werden möchte – Tragfähigkeit familiärer Strukturen nimmt ebenfalls ab
künftig wird das „Poolen“ von Leistungsansprüchen ermöglicht: Ansprüche auf Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung können gemeinsam mit weiteren Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden
die daraus entstehende Zeitgewinne sind ausschließlich zugunsten der Pflegebedürftigen zu nutzen
Möglichkeit des gemeinsamen Leistungsabrufes ist nicht allein auf betreutes Wohnen beschränkt – gemeinschaftliche Inanspruchnahme soll auch im Wohnquartier gefördert werden
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
I. Stärkung der ambulanten VersorgungVorstellung Gesetzentwurf
V. V. Einzelpflegekräfte:Einzelpflegekräfte:
Ziel:Ziel: ambulante Pflege soll individueller, bedarfsgerechter und persönlicher erbracht werden
Verträge mit Einzelpersonen jetzt auch möglich, wenn dadurch den Wünschen der Pflegebedürftigen besser entsprochen werden kann oder die Art der Versorgung besonders effizient ist (bisher nur Einzelverträge wenn Versorgung durch Pflegedienste nicht sichergestellt)
Pflegekassen haben für notwendige Versorgungsqualität zu sorgen
Bedingungen zum Abschluss von Einzelverträgen: Abschluss von Einzelverträge nur dann, als dies zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung und Betreuung unter Berücksichtigung des in der Region vorhandenen Leistungsangebotes und den Wünschen der Pflegebedürftigen erforderlich ist
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
II. Versorgungsverbesserung für DemenzerkrankteVorstellung Gesetzentwurf
I. Zusätzlicher Leistungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Einführung von Verbesserungen für häusliche Versorgung Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz durch Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vom 01.01.2002 – jetzt werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen und der Kreis der Leistungsberechtigten ausgeweitet
Anhebung des zusätzlichen Leistungsbetrages für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2.400 € jährlich
diesen Betrag erhalten auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die nicht die zeitlichen Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllen und allgemeinen Betreuungsbedarf haben
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
II. Versorgungsverbesserung für DemenzerkrankteVorstellung Gesetzentwurf
II. Erhöhung der Fördermittel zum Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, für ehrenamtliche Strukturen sowie für Selbsthilfegruppen
Anhebung der Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben von 5 Mio € auf 25 Mio. € (damit stehen unter Bedingung der Kofinanzierung der Länder und Kommunen 50 Mio € pro Jahr zur Verfügung)
Ehrenamtlich Engagierte, Selbsthilfegruppen und ähnliche Personen und Gruppen werden in Kreis der förderfähigen Versorgungsstrukturen einbezogen
Förderung ist aus den aufgestockten Finanzmitteln jetzt möglich
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
II. Versorgungsverbesserung für DemenzerkrankteVorstellung Gesetzentwurf
III. Zusätzliche Demenzbetreuung in stationären EinrichtungenIII. Zusätzliche Demenzbetreuung in stationären Einrichtungen
Für demenziell Erkranke haben Heime künftig die Möglichkeit zusätzlich Betreuungsassistenten einzustellen. Für je 25 Demenzerkrankte soll eine Betreuungskraft von der Pflegeversicherung voll finanziert werden.
Diese sollen altersverwirrten Menschen helfen, ihren Tagesablauf zu bewältigen.
Dafür werden zusätzlich rund 200 Millionen Euro aufgebracht.
Bedingung: Die Betreuer müssen zusätzlich zum bestehenden Pflegepersonal eingestellt werden und es muss sich um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte handeln.
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
III. Einführung einer Pflegezeit für BeschäftigteVorstellung Gesetzentwurf
Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch (Pflegezeit):Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch (Pflegezeit):
Einführung eines Anspruchs auf unbezahlte Arbeitsfreistellung bei der Pflege durch Angehörige (Pflegezeit)
steht jedem Beschäftigtem einmalig zu, der eine Wahlmöglichkeit zwischen teilweiser oder vollständiger Freistellung hat
nach Pflegezeit: Rückkehrrecht zu den selben Arbeitsbedingungen, jedoch kein Rückkehranspruch auf denselben Arbeitsplatz (für Betriebe ab 15 Mitarbeitern)
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
IV. Qualitätssicherung und -entwicklungVorstellung Gesetzentwurf
I. Kontrolle der Pflegequalität
II. Transparenz: Wie erhalten Pflegebedürftige Informationen über Qualität
III. Weiterentwicklung der Qualität der Pflege
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung
V. FinanzierungVorstellung Gesetzentwurf
Finanzierung:Finanzierung:
zur Abdeckung der bestehenden leichten Unterdeckung der laufenden Ausgaben in der Pflegeversicherung und zur Finanzierung der vorgeschlagenen Verbesserungen der Leistungen erfolgt Anhebung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes um 0.25% auf 1,95% (sichert die Leistungen bis 2014)
Union hat sich dem gerechten Risikoausgleich PPV / SPV verweigert; daher konnten weitergehende Finanzierungsvorschläge zur Schaffung von Rücklagen nicht verwirklicht werden
für die SPD bleibt die Entwicklung hin zu einer echten Bürgerpflegeversicherung auf der Tagesordnung
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Vorstellung Gesetzentwurf
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Diskussion
Perspektiven der ReformVorstellung Gesetzentwurf
Pflegebedürftigkeitsbegriff:Pflegebedürftigkeitsbegriff:
Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens als mittelfristiger Reformschritt
Berücksichtigung sachlicher und finanzieller Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung
Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Begutachtungsverfahren
Abschluss des Gesamtvorhabens bis zum 30.11.2008
Die Pflegeversicherung Vorstellung Gesetzentwurf
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Diskussion
Perspektiven der ReformVorstellung Gesetzentwurf
SPD-Ziel:SPD-Ziel: Einführung eines kurzzeitigen Freistellungsanspruchs für Beschäftigte
I. Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch (kurzzeitige Freistellung - Pflegeurlaub) II:
Einführung eines Anspruchs auf kurzfristige bezahlte Arbeitsfreistellung bei der Pflege durch Angehörige (sog. Arbeitsverhinderung) (SPD-Vorschlag)
SPD-Forderung einer sozialen Absicherung: für kurzzeitige Freistellung wird Lohnersatzanspruch geschaffen (70 % des Bruttolohns für 10 Arbeitstage)
Lohnersatzanspruch wird jedem Beschäftigtem einmalig je Pflegebedürftigen gewährt
Kosten: ca. 100 Mio. € pro Jahr
Die Pflegeversicherung Vorstellung Gesetzentwurf
Dr. Carola Reimann
I. Entbürokratisierung
Einrichtungsträger und Pflegende bemängeln oft den überhöhten bürokratischen Aufwand bei der Versorgung Pflegebedürftiger
Reform enthält deshalb Maßnahmen zur Entbürokratisierung, wie die Vereinfachung oder Abschaffung von Informationspflichten
weitere Regelungen wurden zum großen Teil auf Anregung des „Runden Tisches Pflege“ aufgenommen:
Neustrukturierung der Qualitätssicherungsregeln; darüberhinaus sind von Einrichtungen und Trägern selbstveranlasste Zertifizierungen bei den Prüfungen des MDK hinsichtlich Prüfturnus und -tiefe zu berücksichtigen
Vereinfachung: alle Beteiligten sollen sich auf Bundesebene auf Anforderungen an Dokumentationen einigen, ohne Vernachlässigung des Dokumentationszwecks oder der Qualitätssicherung
Die Pflegeversicherung Diskussion
EntbürokratisierungVorstellung Gesetzentwurf Die Pflegeversicherung
Entbürokratisierung
Vorstellung Gesetzentwurf
Dr. Carola Reimann
Die Pflegeversicherung Diskussion
EntbürokratisierungVorstellung Gesetzentwurf
I. Entbürokratisierung
als zu aufwendig kritisierte Pflege-Buchführungsverordnung soll durch Möglichkeiten der Vereinbarungslösung entbehrlich werden
mit dem Ziel Bürokratieabbau, erhalten Pflegesatzparteien die Möglichkeit, befristete Modellprojekte zur Entwicklung besonderer pauschalierte Pflegesätze durchzuführen und zu erproben
Verringerung des Aufwands bei Kosten- und Einrichtungsträgern durch Abschaffung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen und durch Einschränkung der Möglichkeiten zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Abschaffung Bundespflegeausschuss und Verlängerung des Vorlageturnus des Berichts über Entwicklung der Pflegeversicherung auf 4 Jahre
Die Pflegeversicherung Diskussion
EntbürokratisierungVorstellung Gesetzentwurf Die Pflegeversicherung
Entbürokratisierung
Vorstellung Gesetzentwurf
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