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Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen
Präambel
Mit der Vorlage der überarbeiteten Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung
von Kindern in Tageseinrichtungen wurden Qualitätsansprüche und -indikatoren erarbeitet, die den
Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit in den Kitas beschreiben. Sie bilden die Grundlage
für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Kitas und für die externe Evaluation.
Gemäß Beschluss der Vertragskommission vom 17.10.2012 stellen künftig die überarbeiteten
„Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtun-
gen“ eine verbindliche Orientierung für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen
dar. Sie beschreiben den Rahmen, innerhalb dessen die Träger eigene Konzeptionen umsetzen und
fachliche Schwerpunkte bilden.
Auf der Grundlage der internen Evaluationsergebnisse haben die jeweiligen Träger und Verbände die
Qualitätssicherung und -entwicklung der Kindertageseinrichtungen seit 2005 kontinuierlich verbes-
sert. Die bereits von den Trägern und Verbänden hierzu entwickelten Verfahren und Instrumente zur
externen Evaluation finden Eingang in das Akkreditierungsverfahren.
Die Vereinbarungspartner des Landesrahmenvertrages (LRV) sowie der Landeselternausschuss
Kindertagesbetreuung (LEA) haben sich auf vorliegende Eckpunkte verständigt. Diese beschreiben
Ziele, Aufgaben, Anforderungen und Verfahren zur Durchführung der externen Evaluation der Quali-
tät von Kitas und bilden die Grundlage für die weitere gemeinsame Arbeit der AG Qualität sowie für
den Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung bzw. zur Weiterentwicklung des LRV.
Die interne Qualitätsentwicklung und -sicherung und die externe Evaluation der Qualität von Kin-
dertageseinrichtungen dienen der Reflexion der fachlichen Arbeit. Dabei besteht der zusätzliche
Wert der externen Evaluation insbesondere darin, dass die interne Evaluation durch einen Blick von
außen erweitert wird und passgenaue Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Qualität gege-
ben werden.
1
Aufgaben der externen Evaluation
• Stärkenorientierte, fachlich fundierte Einschätzung der erreichten Qualität
• Fachlich fundierte Einschätzung von Entwicklungsbedarfen
• Konkrete Empfehlungen für die Planung und Umsetzung weiterer Entwicklungsschritte und
Maßnahmen
• Grundlage für eine landesweite Qualitätsberichterstattung schaffen.
Rechtliche und fachliche Grundlagen
Die Grundlagen für die externe Evaluation sind:
• Die in § 79a SGB VIII definierten Aufgaben des öffentlichen Trägers für die Qualitätsentwicklung
in der Kinder- und Jugendhilfe
• § 17 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
• Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen
• Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrich-
tungen
• Trägerspezifische Fachkonzepte
• Verbands- und trägerspezifische Verfahren und Instrumente zur externen Evaluation.
Eckpunkte
Die externe Evaluation von Kitas dient der fachlich fundierten Einschätzung der Qualität in Hambur-
ger Kindertageseinrichtungen und deren Weiterentwicklung. Sie ist rechtlich und strukturell von der
Kita-Aufsicht zu trennen.
• Werden im Rahmen der externen Evaluation der Qualität in Kitas Sachverhalte bekannt, die auf eine Kindeswohlgefährdung hinweisen, ist die Kita-Aufsicht der BASFI zu informieren1.
• Werden im Rahmen der externen Evaluation der Qualität in Kitas gravierende Verstöße gegen Regelungen des Landesrahmenvertrags, des KibeG oder des SGB VIII bekannt, so sind diese der Kitaträgerberatung der BASFI zu melden2 .
• Das Instrument der externen Evaluation der Qualität in Kitas dient nicht der Ressourcen- steuerung durch die BASFI.
• Die zuständige Fachbehörde beauftragt eine unabhängige wissenschaftliche Organisation mit
der Konzeptentwicklung, der Planung und Akkreditierung der externen Evaluation von Kitas.
Die Leistungsbeschreibung für ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wird unter Betei-
ligung der „AG Qualität“ gestaltet.
1 Hierzu wird ein Merkblatt entwickelt.2 Hierzu werden ein Merkblatt und ein entsprechendes Verfahren entwickelt.
2
• Es können unterschiedliche Verfahren zur externen Evaluation der Qualität in Kitas zugelassen
werden. Voraussetzung ist die Erfüllung bzw. Anwendung noch zu definierender methodischer
und fachlicher Standards. Die Zulassung erfolgt durch das von der BASFI beauftragte Akkreditie-
rungsinstitut (siehe oben).
• Der Kita-Träger beauftragt eine der akkreditierten Organisationen mit der Durchführung des Ver-
fahrens der externen Evaluation. Die akkreditierte Organisation ist rechtlich und organisatorisch
unabhängig vom Träger sowie seinem Dachverband.
• Kita und Träger werden als komplexes System betrachtet. Dabei werden die Qualitätsdimensio-
nen der Orientierungs-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität aus verschiedenen Perspektiven
in den Blick genommen (Perspektive der Kinder, der Eltern, der pädagogischen Fachkräfte, der
Kitaleitung, des Trägers).
• Die externe Evaluation der Qualität von Kitas wird in einem mindestens vierjährigen
Rhythmus durchgeführt. Anlassgebunden kann ein kürzerer Zeitabstand (z.B. zwei Jahre) fest-
gelegt werden3.
• Die einrichtungs- bzw. trägerspezifischen Ergebnisse werden in geeigneter4 Form veröffentlicht.
• Die von der BASFI beauftragte Organisation erstellt in einem regelmäßigen Rhythmus übergrei-
fende wissenschaftlich fundierte Berichte zur Qualitätsentwicklung in den Hamburger Kitas und
ist zur Rechenschaft gegenüber der BASFI verpflichtet5. Dieser Bericht wird in geeigneter Form
veröffentlicht6.
• Die „AG Qualität“ trifft sich in einem regelmäßigen Rhythmus und begleitet den Prozess der
externen Evaluation der Qualität von Kitas.
• Alle zugelassenen Verfahren berücksichtigen einen Kanon von Qualitätsaspekten bzw.
-bereichen, welcher im Rahmen der externen Evaluation der Qualität in den Blick genommen
werden soll. Dieser Kanon basiert auf § 2 KibeG (Aufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder)
sowie § 8 LRV (Bildung und Sprachförderung) sowie den Kita-Bildungsempfehlungen. Er kann
durch trägerspezifische Aspekte ergänzt werden7.
Beschwerdemanagement
Für Fälle, in denen das interne Beschwerdemanagement der Kita nicht zu einer Lösung führt, wird
ein transparentes und einheitliches Verfahren entwickelt, welches sicherstellt, dass elterliche Be-
schwerden im Zusammenspiel von Kita, Träger, BASFI und LEA bearbeitet werden.
3 Die Definition relevanter Anlässe wird in der AG Qualität abgestimmt.4 Die Ausgestaltung wird in der AG Qualität abgestimmt.5 Die Ausgestaltung wird in der AG Qualität abgestimmt.6 Die Ausgestaltung wird in der AG Qualität abgestimmt.7 Die Entwicklung dieses Verfahrens erfolgt in der AG „Beschwerdemanagement“ unter Federführung der BASFI.
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