ehrenamt , aufwendungs- vergÜtungen ( anlage 2 zum protokoll vom 04.04.2009 )

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EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 ). Quellenangaben : Der Verein , Kapitel 5.2.5 ( Haufe Index : 951054 ). Gliederung. Der ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter Arten der Vergütungen 2.1 Der Begriff des Aufwendungsersatzes 2.2 Die Ehrenamtspauschale - PowerPoint PPT Presentation

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EHRENAMT , AUFWENDUNGS-VERGÜTUNGEN

( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

Quellenangaben :Der Verein , Kapitel 5.2.5( Haufe Index : 951054 )

Gliederung

1. Der ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter2. Arten der Vergütungen2.1 Der Begriff des Aufwendungsersatzes2.2 Die Ehrenamtspauschale3. Zusammenfassung

1. Der Ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter

Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

VollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte

geringfügig Be-Schäftigte

ABM-Kräfte

Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

VollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte

geringfügig Be-Schäftigte

ABM-Kräfte

Freiberuflich Tätige( Honorarkräfte )

Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

VollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte

geringfügig Be-Schäftigte

ABM-Kräfte

Freiberuflich Tätige( Honorarkräfte )

Wahlämter nach SatzungÜbungsleiter

Helfer bei Festenund Veranstaltungen

2. Arten der Vergütung

Vergütungen

AufwandsersatzAufwands-

entschädigung

2.1 Aufwendungsersatz§ 670 BGB

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrages Auf-wendungen , die er den Umständen nach für erforderlich halten darf , so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet .

Was gehört zum Aufwendungsersatz ?

- Porto- Telefon- Fax- Internet- Fahrtkosten- Verpflegungs – und Übernach-

tungskosten- uäm.

Wer kann Aufwendungsersatz erhalten ?

- Grundsätzlich : alle beauftragten Organmitglieder

- Einzelheiten sind in der Satzung zu

regeln

Welche Regelungen sind in einer Satzung möglich ?

1. Möglichkeit• Keine Regelung • Folge :

1. alle Organmitglieder haben Anspruch auf

Aufwendungsersatz .2. für den Verein kann dies teuer

werden .

2. Möglichkeit• Die Organmitglieder erhalten im

Rahmen ihrer Tätigkeit weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB .

• Rechtlich zulässig ?

3. Möglichkeit• Siehe § 21 der Satzung des TGLD

Pauschalvergütungen• Zulässig , wenn der Freibetrag von € 256.– nicht überschritten wird .

2.2 Die Ehrenamtspauschale• Rechtsgrundlage : § 3 , 26a EStG Höhe : € 500.-- jährlich

Wer kann diese Pauschale erhalten?

Lösung

Vereinsämteraufgrung einer

Satzungsregelung

Personen , dievom Verein beauftragt

werden

VorstandAbteilungen

Usw.

PlatzwartSchiedsrichterKampfrichter

Wann kann die Ehrenamtspauschale gezahlt

werden ?

• Ab dem Zeitpunkt , wo eine Satzungsänderung im Vereinsregister eingetragen ist

Satzungsbeispiel• Bei Bedarf können Vereinsämter im

Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden .

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