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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
TVA-RevisionStand der Arbeiten
Cercle Déchets
29. Oktober 2013
Abteilung Abfall und Rohstoffe
2 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Abfallwirtschaft Schweiz
Leitbild 1986Ziele und Grundsätze
Wirksamkeitsanalyse der Abfallpolitik des Bundes 2006
TVA Stand 2013
Gut funktionierendes Gesamtsystem
Bedeutende Verbesserungen in der Abfallentsorgung
Gesellschaftliche Akzeptanz ist hoch
Kosten für die Abfallbewirtschaftung tiefer als vor 10 Jahren
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3 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
USG-Änderung (1)
1. USGneu
Die Bewilligungspflicht für Abfallanlagen soll nicht auf Deponien beschränkt bleiben
TVAAnpassung erst mit USG-Inkraftsetzung möglich
2. USGneu
Erlass von technischen und organisatorischen Vorschriften für Abfallanlagen
TVAKonkretisierung sind vorgesehen, wie allgemeine Vorschriften an Abfallanlagen mit Betriebsreglement, Materialbuchhaltung, Energienutzung etc.
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4 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
USG-Änderung (2)
3. USGneu
Stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen wird gestärkt
TVAKonkretisierungen sind vorgesehen bei Verbrennungs-rückständen, biogenen Abfällen, phosphorreichen Abfällen, Bauabfällen insbesondere Aushub- und Ausbruchmaterial, sowie verwertbaren Anteilen des Siedlungsabfalls
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5 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
ZielMit der Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle
vom 10. Dezember 1990 (TVA, SR 814.600) sollen die Anforderungen an die nachhaltige Entsorgung von Abfällen in der Schweiz definiert und damit dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Wandel Rechnung getragen werden.
Die Regelungen sollen derart ausgestaltet sein, dass sie einer modernen Abfallpolitik gerecht werden. Dabei soll auch die nachhaltige Nutzung von Rohstoffen berücksichtigt werden. Die Stoffkreisläufe sind, wenn möglich und sinnvoll, zu schliessen.
Mit der TVA-Revision will der Bund der sich in den letzten 20 Jahren signifikant geänderten Abfallwirtschaft Schweiz und den kommenden, sich schon teilweise heute abzeichnenden Entwicklungen (z.B. im Bereich der Technik) Rechnung tragen.
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Ziel
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6 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
52 Artikel6 Anhänge1 Vollzugshilfe
Fakten
Die Arbeiten sind auf Kurs !
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Ziel Fakten
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7 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Zeitplan
• heute: Vollversammlung Cercle Déchets
• Ende November 2013: Präsentation der neuen TVA bei der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Schweiz (KVU)
• Februar/März 2014: 1. Ämterkonsultation
• Juli 2014: Eröffnung der Anhörung
• Ab Dezember 2014: Auswertung der Stellungnahmen
• Sommer 2015: 2. Ämterkonsultation
• Ende 2015: Inkraftsetzung
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Ziel Fakten
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8 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Zweck
Die TVA soll:
Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowiedie Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oderlästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden;
die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen;
durch die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen als Ersatzrohstoffe eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffefördern.
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck
9 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Aufbau der TVA> Abfallwirtschaft CH Übersicht
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau
1. Kapitel: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe
2. Kapitel: Planung und Berichterstattung
3. Kapitel: Entsorgung von Abfällen
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über die Entsorgung
2. Abschnitt: Verwertung von Abfällen
3. Abschnitt: Ablagerung von Abfällen
4. Kapitel: Abfallanlagen
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über Abfallanlagen
2. Abschnitt: Zwischenlager
3. Abschnitt: Thermische Anlagen
4. Abschnitt: Kompostierungs- und Vergärungsanlagen
5. Abschnitt: Deponien
5. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
2. Abschnitt: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
3. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
Anhang 1: Aushub- und Ausbruchmaterial
Anhang 2: Für die Herstellung von Zement und Beton zugelassene Abfälle
Anhang 3: Auf Deponien zugelassene Abfälle
Anhang 4: Liste der Abfälle in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen
Anhang 5: Anforderungen an Deponiestandort und Deponiebauwerk
Anhang 6: Änderung bisherigen Rechts
10 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Grundsätze
• Kreisläufe sind zu schliessen – Schadstoffe sind aus dem Kreislauf auszuschleusen
• Abfälle sind stofflich und energetisch sinnvoll zu nutzen
• Abfälle sind vor der Ablagerung zu behandeln
• Abfälle sind von der Nahrungskette fernzuhalten
• Siedlungsabfälle sind, wenn es ökologisch angezeigt ist, separat zu sammeln und zu verwerten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze
11 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Schliessen von Kreisläufen> Abfallwirtschaft CH Übersicht
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze
12 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Berichterstattung
Die Kantone erstellen jährlich ein Verzeichnis der Abfall-Mengen zuhanden des BAFU
Format, Aufbereitung und Gliederung der Daten erfolgt nachden Vorgaben des BAFU (Vollzugshilfe)
DARWIS – gemeinsamer Standard von Kantonen und BAFUfür Abfalldaten
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung
13 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Ausbildung
Die Kantone sorgen für Aus- und Weiterbildung von Personen,die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung vonAbfällen ausüben.
Die Aus- und Weiterbildung muss den technologiespezifischeStand der Technik bei der Entsorgung von Abfällen vermitteln.
OdA- Umwelt
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung
14 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Verwertungspflicht
Abfälle sind nach dem Stand der Technik stofflich und energetisch zu verwerten, wenn eine Verwertung möglichist.
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht
15 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Siedlungsabfälle
Verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier,Karton, Metalle und Textilien sind soweit wie möglich getrennt zu sammeln und stofflich zu verwerten.
Sonderabfälle aus Haushalten und Unternehmungen mit bis zu 10 Vollzeitstellen sind getrennt zu sammeln und zu ent-sorgen.
Die Kantone sorgen für notwendige Infrastruktur.
Inhaber von Abfällen aus Unternehmen mit mindestens 10 Vollzeitstellen müssen verwertbare Anteile von Abfällen ver-gleichbarer Zusammensetzung getrennt sammeln und stoff-lich verwerten.
Motion Fluri ?
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle
16 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Biogene Abfälle
Biogene Abfälle sind als Dünger stofflich zu verwerten, wenn sie sich dafür unter Berücksichtigung ihrer Nährstoff- undSchadstoffgehalte eignen.
Biogene Abfälle, die sich nicht für die Verwertung eignen, sind soweit möglich und sinnvoll als Ersatzbrennstoff zu verwerten oder thermisch zu behandeln.
Der Energiegehalt ist nach dem Stand der Technik zu nutzen.
Das Anhang 4 legt für die verschiedenen Arten von Anlagen ge-eignete Abfälle in einer Liste fest.
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle
17 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Phosphorreiche Abfälle
Aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasser-reinigungsanlagen oder aus der Asche aus der Verbrennungvon solchem Klärschlamm ist Phosphor nach dem Stand der Technik zurückzugewinnen und zu verwerten.
Soll der phosphorhaltige Rückstand als Dünger verwendet werden, sind bei der Rückgewinnung des Phosphors auch Schadstoffe soweit zu entfernen, dass der Dünger die Anforderungen von Anhang 2.6 ChemRRV einhält.
Aus Tier- und Knochenmehl ist Phosphor nach dem Stand derTechnik zurückzugewinnen und stofflich zu verwerten.
Stand der Technik wird in der Vollzughilfe zur TVA definiert – Anforderungen umfassen mindestens: Schadstoffentfrachtung, Düngerwirkung, Wirkungsgrad und Machbarkeit der Verfahren sowie die Wirtschaftlichkeit.
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle
18 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Bauabfälle
• Entsorgungskonzept
• Ermittlungspflicht für umwelt- oder gesundheitsgefährdende Schadstoffe
• Entsorgungsnachweis
• Trennung von Bauabfällen
• Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial
• Verwertung von abgetragenen Ober- und Unterboden
• Entsorgung von Ausbauasphalt
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein
19 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Regelungsvorschlag Ausbauasphalt
Recycling gestattet
In Mischanlage nach dem Stand der Technik, so dass das Produkt max. 250 mg/kg PAK enthält (= 5‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)
Direkter Heisseinbau nicht gestattet
Recycling gestattet
Kalteinbau mit Auflagen (Kataster, chem. Analyse) analog Kt. AG
Recycling gestattet
•Asphaltgranulat kann heiss und kalt eingebaut werden
Übergangslösung 1(Variante Kt. AG)
Recycling gestattet
In Mischanlage nach dem Stand der Technik, so dass das Produkt max. 250 mg/kg PAK enthält (= 5‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)
Direkter Heisseinbau nicht gestattet
Recycling nicht gestattet
Thermische Entsorgung
Ablagerung auf einer Reaktordeponie
Recycling gestattet
•Asphaltgranulat kann heiss und kalt eingebaut werden
Übergangslösung 2 (BAFU-Richtlinie)
ZIEL: Entfernung aus dem Kreislauf
Recycling nicht gestattet
Asphaltgranulat mit mehr als 250 mg/kg PAK muss thermisch entsorgt werden
Recycling gestattet
•Asphaltgranulat kann heiss und kalt eingebaut werden
Regelung TVA
Übergangs-frist
250 mg PAK pro kg
Ausbauasphalt (= 5‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)
1‘000 mg PAK pro kg
Ausbauasphalt (= 20‘000 mg PAK pro kg Bindemittel)
ÜbergangslösungÜbergangslösung künftige Lösung künftige Lösung
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Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle - Ausbauasphalt
20 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Kunststofffolien
Kunststofffolien aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- undLandwirtschaftsbetrieben sind nach dem Stand der Technik stofflich zu verwerten.
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien
21 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Schredderleichtfraktion
Aus der Leichtfraktion, die bei der Zerkleinerung von metallischen Abfällen u.a. anfällt, sind Metallstücke ab einer Grösse von 20 mm vor der thermischen Behandlung zu ent-fernen und stofflich zu verwerten.
> TVA - Revision Ziel Fakten
> USG-Änderung > Zeitplan
> Themen Zweck Berichterstattung Ausbildung Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schrederleichtfraktion
22 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Elektroofenschlacke EOS
EOS kann ohne Analysen auf einer Inertstoffdeponie abgelagertwerden.
EOS darf nur im Rahmen von Tiefbauarbeiten verwertet werden,wenn Mindestanforderungen eingehalten sind.
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke
23 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Verwertung von Abfällen bei derHerstellung von Zement und Beton
als Rohmaterial: wenn Grenzwerte nach Anhang 2 eingehaltensind
als Brennstoff: Altreifen, Altöl, organische Lösungsmittel, Alt-holz, sortenreine Separatsammlungen, wenn eine stofflicheVerwertung nicht möglich ist und Klärschlamm, wenn Phosphorvorgängig zurückgewonnen wurde.
als Zumahl- und Zuschlagsstoff: Gips, Steinkohleflugasche,Hochofenschlacke und andere Abfälle, wenn die Grenzwertenach Anhang 1 eingehalten sind.
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton
24 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
AbfallanlagenAllg. Anforderungen an den Betrieb
Abfallanlagen sind nach dem Stand der Technik zu errichtenund zu betreiben.
Inhaber einer Abfallanlage muss sicherstellen:
Personalausbildung Annahme von geeigneten Abfällen Erstellen einer Materialbuchhaltung Umweltverträgliche Rückstandsentsorgung Erstellen eines Betriebsreglements Effiziente Nutzung der Energie aus Abfällen Einhalten der Anforderungen an Umwelt- und Gewässer- schutzgesetzgebung …
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein
25 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Zwischenlager
• Befestigter Platz notwendig
• 2 m Abstand vom höchstmöglichen Grundwasserspiegel
• Gär- und fäulnisfähige Abfälle dürfen nicht zwischenge- lagert werden (Behörde kann Ausnahme für höchstens 3 Monate geben)
• Abfälle dürfen höchstens 5 Jahre zwischengelagert werden
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
> USG-Revision
> TVA - Revision
Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager
26 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Thermische Anlagen• zugelassene Abfälle in thermischen Abfällen dürfen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung, brennbare Bauabfälle und andere brennbare Abfälle behandelt werden
werden Sonderabfälle zusammen mit anderen Abfällen behandelt - Auflagen zu organisch-halogenierten Verbindungen • Errichtung und Betriebkeine Abgase und Rückbrände
die anfallende Wärme wird nach dem Stand der Technik genutzt
Energiegehalt von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarerZusammensetzung wird zu 65 % genutzt
Schlacke enthält höchstens 2 Gew.% unverbrannte Anteile
Metalle werden aus der Filterasche zurückgewonnen
…
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Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen
27 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Kompostierungs- und Vergärungsanlagen
• In diesen Analgen dürfen nur biogene Abfälle behandelt werden, die sich für das entsprechende Verfahren eignen
• Anhang 4 enthält eine entsprechende Liste
• befestigter Platz (ausgenommen Feldrandkompostierung)
• Abwasser muss gesammelt und nötigenfalls behandelt werden
• Emissionen von klimawirksamen Gasen sind zu verhindern
• Lagerkapazität für Gärgut und Kompost von 3 Monaten
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Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären
28 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Mobile Abfallanlagen
In mobilen Abfallanlagen dürfen nur die am jeweiligenEinsatzort anfallenden Abfälle behandelt werden.
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Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen
29 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Allgemeines zu Deponien
Inertstoffdeponie Reststoffdeponie Reaktordeponie
unverschmutztesAushubmaterial
übrigeInertstoffe
Reststoffe Schlackeübrige
Reaktorstoffe
Triage: Grenzwerte und Anforderungen an Abfälle (Anh. 3 TVA)
A B C D E
TVA 2010
≥50‘000m3 ≥ 100‘000m3 ≥ 100‘000m3 ≥ 300‘000m3 ≥ 300‘000m3
Die Kantone können mit Zustimmung des BAFU die Errichtung von Deponien mit geringerem Volumen bewilligen.
TVA 1990
TVA 2015
• Betriebsbewilligungen sind auf 5 Jahre zu beschränken.• Für die unterirdische Errichtung einer Deponie der Typen A, B und C bedarf es der Zustimmung des BAFU.
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein
30 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Standortanforderungen
Der Untergrund der Aufstandfläche sowie des Randbereichs von Deponien B - E soll aufgrund geringer Durchlässigkeit, Mächtigkeit, Homogenität sowie Schadstoffrückhalte-vermögen die Schadstoffausbreitung möglichst unterbinden.
Systemteil Beschreibung A U-Aushub B Inertstoffe C Reststoffe D Schlacke E Reaktorstoffe
Entwässerung Mineralische Ent-wässerungsschicht
Nach Bedarf Nach Bedarf d ≥ 0.5 m d ≥ 0.5 m d ≥ 0.5 m
Abdichtung Basis- und Flankenabdichtung
-- -- Gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Abs. 3 TVA
Gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Abs. 3 TVA
Gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Abs. 3 TVA
Untergrund Vervollständigung der geol. Mindestbarriere (Ersatz bei ISD)
--kf ≤ 1x10-7 d ≥ 0.6 m**
oder
kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6 m kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6 m kf ≤ 1x10-9 d ≥ 0.6m
Natürliche geol. Mindestbarriere *
-- kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m** kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m kf ≤ 1x10-7 d ≥ 2 m
Standort über nutzbaren unter-irdischen Gewässern
JA NEIN NEIN NEIN NEIN
in deren Randgebiete JA JA NEIN NEIN NEIN
* Nachweismethode erforderlich: für durchgehende Deckschicht respektive für dichtes, nicht wasserleitendes Festgestein.** Nur falls im Randgebiet von nutzbarem unterirdischem Gewässer
Bei Deponietypen C und D kann von Regel abgewichen werden, falls trotz mittlerem kf ≤ 1x10-7 keine durchgehende Schicht (kf ≤ 1x10-7 ) nachgewiesen werden kann. Bedingungen: 1. nicht im Karst, 2. keine wasserleitende Klüfte sowie 3. Risikobewertung, dass keine konkrete Gefahr für Verunreinigung des Grundwassers resp. oberirdischer Gewässer bestehen wird.
31 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Nachsorge von Deponien (1)
• Überprüfung der nach 1996 abgeschlossenen sowie der in Betrieb stehenden Deponien innerhalb von 5 Jahren hinsichtlich Nachsorge und Gefährdung.
• Vollzugshilfe für einheitliche Überprüfung.
• Vorgabe für einheitliches Monitoring ab in Krafttreten der neuen TVA.
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge
32 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Nachsorge von Deponien (2)> Abfallwirtschaft CH Übersicht
> USG-Revision
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Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge
33 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Nachsorge von Deponien (3)
Nachsorgezeit ist max. 50 Jahre
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge
34 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Änderung bisherigen Rechts
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)Für Zementwerke werden die Regelungen an gepasst
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)Export von Siedlungsabfall (Definition)
Altlasten-Verordnung (AltlV)Umgang mit Abfälle im Rahmen von Sanierungen
Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)Abgabesatz, Verwertung von Abfällen auf Deponien
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)Anhang 2.6 – Fremdstoffanteil in Recyclingdünger
Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo)Definition Bodenmaterial – Verwertung von Boden
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
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Ziel Fakten
> Zeitplan
> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge Änderung bisherigen Rechts
35 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
Vollzugshilfe zur TVA
1 VollzugshilfeVerschiedene Module, wie z.B. biogene Abfälle, Bauabfälle,thermische Anlagen, Deponien, EOS etc.
> Abfallwirtschaft CH Übersicht
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Ziel Fakten
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> Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge Änderung bisherigen Rechts Vollzugshilfe zur TVA
36 TVA-Revision | Cercle Déchets 29.10.2013BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe
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