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05.06.2009 | Fachgebiet Raum- und Infrastrukturplanung | Dorferneuerung in Hessen | 1
Einführung in die Planung
Übung zur Vorlesung „Einführung in die Planung“ bzw. „Raum- und Infrastrukturplanung I“ (Prof. Monstadt)
Dorferneuerung in Hessen –
nachhaltige, integrierte Dorfentwicklung
in Richen und Allmendfeld[Richen I www.richen.eu] [Allmendfeld I maps.google.de]
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Einführung in die Planung
Übung zur Vorlesung „Einführung in die Planung“ bzw. „Raum- und Infrastrukturplanung I“ (Prof. Monstadt)
Stichwort: Dorferneuerung und Instrumente der Bauleitplanung
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Instrumente der Raumplanung?
Unterscheidung:
formelle Instrumente
informelle Instrumente
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Instrumente der Raumplanung?
Unterscheidung:
formelle Instrumente
informelle Instrumente
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Formelle Instrumente in der Bauleitplanung
Standardinstrumente:
Flächennutzungsplan
(qualifizierter) Bebauungsplan
Instrumente reichten nicht aus, um Verwirklichung städtebaulicher Zielvorstellungen zu garantieren
hoher Verfahrensaufwand bei der Aufstellung von Bauleitplänen
=> Erweiterung des Instrumentenkastens im BauGB
Bindung an Ziele der Raumordnung, haben materielle Planzielbestimmungen des § 1 BauGB zu beachten
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Bauleitplanungsergänzende Instrumente
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Stadtumbaumaßnahme
Ersetzende Instrumente
Ergänzende Instrumente
Gestaltungssatzung nach LBO
Innenbereichssatzung
Außenbereichssatzung
VEP
Erhaltungssatzung
…
Bebauungsplan der Innenentwicklung
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Bauleitplanungsergänzende Instrumente
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Stadtumbaumaßnahme
Ersetzende Instrumente
Ergänzende Instrumente
Gestaltungssatzung nach LBO
Innenbereichssatzung
Außenbereichssatzung
VEP
Erhaltungssatzung
…
Bebauungsplan der Innenentwicklung
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Ersetzende Instrumente
Grundlage: § 34 f. BauGB
treten an die Stelle eines Bebauungsplans
klare Abgrenzung von Innen-/Außenbereich
beschränkte Schaffung von Baurecht ohne BP
=> Innenbereichssatzung=> Außenbereichssatzung
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Innenbereichssatzung
Klarstellungssatzung
Entwicklungssatzung
Ergänzungssatzung
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Innenbereichssatzung - Klarstellungssatzung
Klarstellungssatzung, § 34 (4) 1.
Gemeinde kann im Zusammenhang bebauten Ortsteil eindeutig kennzeichnen
kein Aufstellungsverfahren, keine Genehmigung, nur Bekanntmachung
Rechtsklarheit/Rechtssicherheit für Baugenehmigungsbehörde und Bauherren
deklaratorisch, kein neues Baurecht
Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34
Ortskern von Richen!
Entwicklungssatzung
Ergänzungssatzung
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Innenbereichssatzung
§ 34 BauGB
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.[…]
(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung1. der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise
errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs oder der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken dient,
2. städtebaulich vertretbar ist und3. auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar
ist…[…]
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Innenbereichssatzung - Entwicklungssatzung
Klarstellungssatzung
Entwicklungssatzung, § 34 (4) 2.
bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (z.B. für Splittersiedlungen vor 1960)
konstitutiv: Baurecht für neu einbezogene Grundstücke
vereinfachtes Verfahren (Beteiligung Betroffener und berührter Behörden), Bekanntmachung
bestehende Bebauung muss noch unbebaute Flächen prägen, Fortentwicklung zu im Zusammenhang bebauten Ortsteil muss möglich sein
Satzungsgebiet muss bereits Baufläche im FNP sein => Satzung an gemeindlichen Entwicklungsziele ausgerichtet
einzelne Festsetzungen zu Art/Maß der baulichen und sonstigen Nutzung möglich
Ergänzungssatzung
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Innenbereichssatzung - Ergänzungssatzung
Klarstellungssatzung
Entwicklungssatzung
Ergänzungssatzung, § 34 (4) 3.
Einbezug einzelner Außenbereichsgrundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, wenn durch bauliche Nutzung geprägt
konstitutiv
keinen Darstellungen des FNP widersprechend
bei Einbezug in Innenbereich darf kein BP notwendig werden
Genehmigung der Satzung erforderlich
Begründung notwendig
einzelne Festsetzungen zu Art/Maß der baulichen und sonstigen Nutzung möglich
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Beispiel für Satzung nach § 34
[SRP, TU Dortmund, SoSe 2005]
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Beispiel für Satzung nach § 34
[SRP, TU Dortmund, SoSe 2005]
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Beispiel für Satzung nach § 34
[SRP, TU Dortmund, SoSe 2005]
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Ersetzende Instrumente - Außenbereichssatzung
§ 35 (6) Bau GB
bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, werden für weitere Vorhaben zugänglich gemacht
Wohngebäude/kleine Handwerks-, Gewerbebetriebe widersprechen nicht der Darstellung im FNP für Landwirtschaft/Wald
soll nicht Splittersiedlungen in den Außenbereich erweitern
darf nur bebauten Bereich umfassen
vereinfachtes Verfahren nach § 13 wie bei Satzungen nach § 34
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Bauleitplanungsergänzende Instrumente
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Stadtumbaumaßnahme
Ersetzende Instrumente
Ergänzende Instrumente
Gestaltungssatzung nach LBO
Innenbereichssatzung
Außenbereichssatzung
VEP
Erhaltungssatzung
…
Bebauungsplan der Innenentwicklung
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Ergänzende Instrumente
VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan), § 12 BauGB
Vorhabenträger macht Gemeinde für Flächen, deren Besitzer/Nutzer er ist, planerisch ausgearbeiteten Erschließungs-/Nutzungsvorschlag
Durchführung wird in städtebaulichem Vertrag (eigenes Instrument, § 11, 124 BauGB) vereinbart
Bestandteile:
VEP
vorhabenbezogener BP
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen BP
Bebauungsplan der Innenentwicklung, § 13a BauGB
Erhaltungssatzung
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Ergänzende Instrumente
VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan), § 12 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung, § 13a
Wiedernutzbarmachung von Flächen
Nachverdichtung
Aufstellung im beschleunigten Verfahren möglich
Weniger als 20.000 qm Grundfläche, bzw. im umfangreicheren Verfahren 20.000-70.000 qm
Erhaltungssatzung
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Ergänzende Instrumente
VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan), § 12 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung, § 13a BauGB
Erhaltungssatzung, § 172 BauGB
Unterstützt städtebauliche Maßnahmen
Erhaltung baulicher Anlagen/städtebaulicher Eigenart eines Gebietes, v.a. gestaltbezogen; Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Begleitung städtebaulicher Umstrukturierung
Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf der gemeindlichen Genehmigung
eigenständige Satzung oder Teil eines BP
keine Beteiligung, Begründung, Genehmigung nötig
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Bauleitplanungsergänzende Instrumente
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Stadtumbaumaßnahme
Ersetzende Instrumente
Ergänzende Instrumente
Gestaltungssatzung nach LBO
Innenbereichssatzung
Außenbereichssatzung
VEP
Erhaltungssatzung
…
Bebauungsplan der Innenentwicklung
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Ergänzende Instrumente: Gestaltungssatzung nach LBO
Nach § 81 HBO (Örtliche Bauvorschriften)
Gegenstand:
äußerliche Gestaltung baulicher Anlagen und Warenautomaten
Werbeanlagen
Ziele:
Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze, Gemeindeteile von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher Bedeutung
Schutz von Bau-/Naturdenkmälern
schützt nicht vor Abriss von Gebäuden (vgl. Denkmalinput)
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Bauleitplanungsergänzende Instrumente
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Stadtumbaumaßnahme
Ersetzende Instrumente
Ergänzende Instrumente
Gestaltungssatzung nach LBO
Innenbereichssatzung
Außenbereichssatzung
VEP
Erhaltungssatzung
…
Bebauungsplan der Innenentwicklung
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Städtebauliche Gesamtmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, §§ 165 ff.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme, §§ 136 ff.
Stadtumbaumaßnahme, §§ 171 a-d
=> besonderes Städtebaurecht => sehr weitreichende Instrumente zur grundlegenden Erneuerung von
Ortsteilen/Behebung städtebaulicher Missstände=> einheitliche Vorbereitung/zügige Durchführung=> große Eingriffe in die Eigentumsrechte (Enteigung, Freizug des
Stadtteils…=> aufwändige Verfahren (mit Beteiligung der Betroffenen)
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Instrumente der Raumplanung?
Unterscheidung:
Formelle Instrumente
Informelle Instrumente
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Informelle Instrumente
Interessensausgleich zwischen den Beteiligten, Konsens, Beeinflussung von Verhaltensweisen der Raumnutzer durch Information/Anreize
Implementation formeller Pläne/Programme
zielgerichtete Bündelung von Aktivitäten/Interessen
Aktivierung privater, staatlicher/kommunaler Ressourcen => Entwicklungsimpulse für den Raum
informelle Konzepte (Stadtentwicklungskonzepte, Städtenetze, MORO, aber auch Dorferneuerungskonzepte!)
Kennzeichen informeller Instrumente
konsens-, akzeptanzorientiert
eher Überzeugung als Anordnung
dazu da, Entwicklungen zu befördern
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Dorferneuerung und Instrumente der Raumplanung – Eure Aufgabe
Welche der Maßnahmen, die in eurem Dorfentwicklungskonzept aufgenommen sind, lassen sich mit formellen Instrumenten der Raumplanung nach BauGB umsetzen/unterstützen?
Wir sind auf eure Antworten in der Endpräsentation/im Endberichtgespannt!
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Links und Quellen
Handwörterbuch der Raumordnung – Ergänzende Instrumente zur Bauleitplanung
Beispiel für eine Gestaltungssatzung nach LBO (Innenstadt Groß- Umstadt): http://www.gross- umstadt.de/rathaus_verwaltung/satzungen/Bauen_Stadtentwicklung_Um welt/Gestaltungssatzung_Innenstadt.pdf
Schmidt-Eichstaedt, Gerd (2005): Städtebaurecht. Einführung und Handbuch mit allen Neuerungen des Europarechtsanpassungsgesetzes EAG Bau 2004 sowie des Gesetzes des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. Mai 2005. 4. Auflage, Kohlhammer: Stuttgart.
Internet: zahlreiche Klarstellungs-, Ergänzungs-, Entwicklungssatzungen, Außenbereichssatzungen mit Google zu finden
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Ausblick
12.06.: keine Übung
19.06.: freies Arbeiten mit Beratung
26.06.: Ersatztermin für den 12.06.!
03.07.: freies Arbeiten mit Beratung
10.07.: 13:30 - ca. 16:30 Abschlusspräsentation/Kritikrunde
17.07.: Abgabe der schriftlichen Ausarbeitungen
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