elektronische meldebestätigung dr. christine bachofner robert minar
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Elektronische
Meldebestätigung
Dr. Christine Bachofner
Robert Minar
Elektronische MeldebestätigungFolie 2 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Elektronische Meldebestätigung
• Warum braucht man ein e-Government Musterverfahren?
• Warum wurde gerade die Meldebestätigung als Musterverfahren ausgewählt?
• Wie funktioniert die rein elektronische Abwicklung?
• Offene Fragen und Probleme
Elektronische MeldebestätigungFolie 3 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Warum Musterverfahren
• Rein elektronische Abwicklung vom Antrag bis zur Zustellung• Notwendige Bestandteile
– Identifikation (Bürgerkarte), elektronische Signatur, Formular, Registerabfrage, elektronische Bezahlung, Zustellung
• Zusammenspiel der Bestandteile muss erprobt werden• Auf Anregung von Prof. Posch in Zusammenarbeit zwischen
CIO, help.gv und Gemeinde Wien (MDI, ADV, Buchhaltung und Meldeservice) entwickelt
• Modular aufgebaut – einzelne Module werden innerhalb der Verwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt
Elektronische MeldebestätigungFolie 4 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Was ist eine Meldebestätigung
• Bestätigung aus dem ZMR– Mit aktuellen Personendaten
• Ausgenommen ZMR Zahl– Über alle aktuellen, aufrechten Adressdaten
• Inkl. gemeldet seit/bis Datum
• Kann nur für sich selbst beantragt werden!!– § 19 Abs 1 Meldegesetz
• „Die Meldebehörde hat ... auf Antrag zu bestätigen, daß, seit wann und wo der Antragsteller ... angemeldet ist.“
• Keine Auskünfte über dritte Personen – Meldeauskunft
Elektronische MeldebestätigungFolie 5 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Warum Meldebestätigung
• Einfaches Ein-Parteien-Antragsverfahren– Kann nur der Bürger selbst beantragen
• Verfahren direkt von der Meldebehörde – Verwendung der ZMR Zahl möglich – Kein zusätzliches Verfahrenskennzeichen notwendig
• Elektronische Signatur erforderlich• Verschiedene Zahlungskomponenten• Zustellung elektronisch möglich
Elektronische MeldebestätigungFolie 6 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Ablauf des e-Government Verfahrens 1
• Antrag– help.gv bietet Link zum entsprechenden Formular– Bürgerkarte und PIN Code– Formular automatisch vorbefüllt– Zusätzliche Auswahlmöglichkeit
• Z.B. wofür benötige ich die Meldebestätigung– Daten bestätigen
Elektronische MeldebestätigungFolie 7 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Ablauf des e-Government Verfahrens 2
• Elektronische Bezahlung– Zahlungsinformation– Zahlungsart wählen und tatsächlich BEANTRAGEN – mit
elektronischer Unterschrift– Zahlungsbestätigung durch Zahlungsanbieter (Bank,...)
an die Behörde
Elektronische MeldebestätigungFolie 8 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Ablauf des e-Government Verfahrens 3
• Verfahrensschritte im Hintergrund– Protokoll der Antragsdaten für die Behörde zur Überprüfung
der Richtigkeit der Angaben – Finanz– Erstellung einer Protokollzahl für das Verfahren– Rechnungsamt erhält Information über Vorgang und– Vergibt eine Transaktionszahl
• Über die im weiteren Verlauf alle Zahlungsinformationen laufen
• Die eine Zuordnung der Zahlung an den Geschäftsfall ermöglicht
Elektronische MeldebestätigungFolie 9 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Ablauf des e-Government Verfahrens 4
• Automatisch ablaufende „Behördentätigkeit“
– Spezielle Maßnahmen für das Musterverfahren „Elektronische Meldebestätigung“
• Daten werden ZMR übermittelt• Meldebestätigungsdaten werden retourniert
– Daten werden speziell aufbereitet und mit einer elektronischer Unterschrift versehen (XML)
Elektronische MeldebestätigungFolie 10 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Ablauf des e-Government Verfahrens 5
• Zustellung– Dokument an Zustellservice
– Dieser verständigt Bürger/in
– Bürger/in kann das Dokument (Meldebestätigung) vom Zustellservice abholen
– Bürger/in erhält einen Zahlungsbestätigung• Z.B. Bank und Wiener Rechnungsamt
Elektronische MeldebestätigungFolie 11 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Musterverfahren
• Internetadresse:
– http://meldung.wien.gv.at/ma62/egovmb
Elektronische MeldebestätigungFolie 12 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Offene FragenProbleme für zukünftige Projekte
• Reicht die Bürgerkarte light??• Unterschiedliche Daten zwischen Bürgerkarte + ZMR
– Z.B. durch Heirat
• Gebührenproblematik– E-Government-Antrag = schriftlicher Antrag
• Zahlen vor/nach Leistungserbringung• Überprüfung der richtigen Gebührenverrechnung
– Spezielle Protokollierung erforderlich
• Unterschiedliche Kosten zwischen verschiedenen Zahlungsdiensteanbietern und Zustellservices
Elektronische MeldebestätigungFolie 13 Dr. Bachofner/Minar
Juni 2003
Fragen??
Danke für die Aufmerksamkeit
Und bei Mitarbeiter/innen von
Help.gvStabsstelle IKT-Strategie des BundesGemeinde Wien – MDI, MA 14, MA 6
bei der Entwicklung
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