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Bayerisches Landesamt fürUmwelt
Elektronisches Nachweisverfahren
Länder - eANV
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Elektronisches Nachweisverfahren - Länder-eANV Bayerisches Landesamt fürUmwelt
Elektronisches Nachweisverfahren
Seit 1. 4. 2010 :- Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen bei der zuständigen Behörde
(in Bayern: LfU) registriert sein
- Die Register sind von allen Beteiligten elektronisch zu führen !
Firmen Behörde
ZKS-AbfallZKS-Abfall
Nur Schnittstelle,keine Behörde
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Elektronisches Nachweisverfahren - Länder-eANV Bayerisches Landesamt fürUmwelt
Die ZKS-Abfall bietet den Teilnehmern des elektronischen Nachweisverfahrens verschiedene Lösungen zur Kommunikation an:
• einen Provider zu nutzen, der als beauftragter Dienstleister tätig wird,
• die Nutzungsrechte an speziell für das elektronische Nachweisverfahren entwickelte Software zu erwerben sowie
• die firmeneigene Software auf die neuen Anforderungen zu erweitern und den Länder-eANV zu nutzen,
• Mischformen aus den 3 vorgenannten Alternativen.
Achtung : Pflichten und Verantwortung im Rahmen des KrW-/AbfGund der NachwV bleiben wie bisher beim Erzeuger, Beförderer und Entsorger (auch bei Unterstützung durch einen Beauftragten)
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Was ist der „Länder – eANV“ ?
• Zurzeit kostenfreies Internetportal für Anwender, die
- ein geringes jährliches Aufkommen an „Nachweispapier“ haben (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine)
- sich selbständig in das Programm einarbeiten wollen- sich sicher sind, ein lückenloses Register führen zu können
• Kontakt: Nicht die zuständigen Behörden, sondernHotline der ZKS-Abfall: 0180 5 / 04 2010*(*ecotel, 14 Cent/Min a. d. Festnetz, max. 0,42€/Min. aus dem Mobilfunk)
oder support@zks-abfall.de
• Alle Anwendungen wie Ausfüllen von Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen sowie Einfügen von Ergänzungen (Anhänge, ergänzende Formblätter, Bemerkungen usw.) sind grundsätzlich möglich
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Vorteile:
• Kein Provider notwendig
• Bis auf Weiteres kostenlos
• Bei gleichartigen Abfällen und/oder gleichen Beteiligten können Standard-Vorlagen verwendet werden (Zeitersparnis)
• Alle notwendigen Funktionen vorhanden
• Eigene Verantwortung für Nachweisverfahren
• „Ausweichprogramm“ falls Provider ausfällt
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Probleme:
• Momentan nur begrenzte Teilnehmerzahl zeitgleich möglich
• Programm mit geringen Kontrollfunktionen, relativ unkomfortabel
• Schwierigkeiten müssen selbständig gelöst werden(Ansprechpartner: ZKS-Hotline)
• Regelmäßige Abfrage des elektronischen Postfaches und Datenpflege
• Bestimmte Eingabestrukturen :- Reihenfolge beachten (Erzeuger-Beförderer-Entsorger-Behörde)- Prüfziffern berechnen- keine - Taste in der Task-Leiste verwenden; - Speicherung vor und nach dem Signieren notwendig; - bei Fehlercode „9“ nochmalige Eingabe (wird demnächst behoben)
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Voraussetzungen zur Nutzung desNutzung des LLäändernder--eANVeANV
- PC mit Internetzugang und BMU-Schnittstelle ( XML-Format; Version 1.04 )
- EDV-Erfahrung
- Signaturausstattung:1. Signaturgerät, das mindestens derKategorie 2 entspricht, und2. Signaturkarte
Achtung : Lieferfrist beachten
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Vorgehensweise
1. Anmelden am Länder-eANVdurch Eröffnung eines Kontos
2. Anmelden einer Betriebsstätte
3. Eingabe einesEntsorgungsnachweises
4. Erstellen der Begleitscheine
Bestätigung durch diejeweils
zuständigeBehörde
Kenntnisnahme und
Prüfung durchBehörde
Zuteilung der Zugangsdaten
durch ZKS
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Struktur des Länder-eANV
•
Konto- Name- Anschrift- E-mail
Rolle:Erzeuger Rolle:
BefördererRolle:
EntsorgerRolle:
Sonstiges
MaklerBeauftragterusw.
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Registrierung (sollte bereits bis 1. 4. 2010 erfolgt sein)
1. Eröffnung eines Kontos (Name, Anschrift, e-mail-Adresse)Wichtig:- e-mail-Adresse für Kontakt mit der ZKS-Abfall
Signatur und Versand an ZKS-Abfall
Bestätigung durch die ZKS-Abfall mit Angabe eines Benutzernamens und eines Passwortes an die angegebene e-mail-Adresse
2. Eingabe einer Betriebsstätte (oder Makler usw.) mit jeweiliger RolleEingabe der aktuellen Stammdaten (Name des Unternehmens, Adresse (auch e-mail), Ansprechpartner mit zugehörigen Telefon- und Faxnummern)
3. Integrieren der Betriebsstätte in das Konto
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Startseite der ZKS-Abfall:http://www.zks-abfall.de/DE/
Eröffnen eines Kontos im Länder-eANV
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2. Zuordnung eines Betriebes• Ändern des Passwortes
(mindestens 8-stellig, keine Sonderzeichen am Anfang und Ende)
• Vor Zuordnung muss einmalig eine Prüfziffer für jeden Betrieb (auch für Freistellungs- und privilegierte Entsorgungsnachweisnummer) vom System berechnet werden, um sicheren Datentransfers zu gewährleisten
• Zum bestehenden Konto muss anschließend ein Betrieb zugeordnet werden
• Erzeuger, Beförderer, Entsorger oder sonstige Rolle (Makler o. ä.) mit allen erforderlichen Stammdaten ins System eingeben
• Zuständig für - Entsorger- oder Bevollmächtigten-Nummer: LfU
- alle anderen: Kreisverwaltungsbehörden
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Prüfziffernberechnungzum sicheren Datenversand
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Feld ist noch gelb hinterlegt, solange die Nummer nicht vollständig ist
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3
„Behördliche Nummer “(9 stellig) eingeben →Prüfziffer wird vom System automatisch generiert
Spätere Eingabe: 10 stellige Nummer
1 23
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Vorgehensweise beim Signieren• 1. Vor der „Konto-Eröffnung“ :
- Signaturkarte sowie -gerät bestellen - Signaturgerät mit angegebener Software in PC integrieren- Signaturkarte frei schalten (Info liegt der Karte bei)
Wichtig: - Signaturkarte ist personengebunden - Rechtsverbindliche Unterschrift (§1 SigG 2001)- nicht übertragbar- 3-malige Falscheingabe der PIN führt z. T. zur vollst. Ungültigkeit
• 2. Signieren- Anweisungen im Programm folgen- Karte einlegen- PIN eingeben (mit „OK“ bestätigen)
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- Einlegen der bereits frei geschalteten Kartein das Signiergerät
- Lampe des Signiergerätes leuchtet grün
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Signaturkarte wurde akzeptiert
Bayerisches Landesamt fürUmwelt
Dokument, das signiert werden soll
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Kontrolle des Dokuments
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Signaturgerät mit eingelegter Karte blinktEingabe der 8-stelligen PIN-Nummer für Signaturkarte am Gerät
Achtung:Zügige Eingabe, da ansonsten Abbruch des Vorgangs(ca. 40 sek. für die erste Zahl, danach nur noch 5 sek. pro Zahl)
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Signatur war erfolgreich
Bestätigung der Signatur
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Ausdruckals Beleg empfohlen
(mindestens für eine Übergangszeit)
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• Erst nach der vollständigen Registrierung (Konto UND Betriebsstätteund Bestätigung durch Behörde) können Formulare (EN, VE, BGSusw.) ausgefüllt, Freistellungsanträge gestellt oder Register geführt
werden.
• Meldungen über gestellte EN, VE oder sonstige Nachrichten werden in der Regel über das elektronische Postfach geleitet (Bei Systemstörungen: Kontakt über e-mail).
• Die eingehenden Nachrichten sind zu speichern und dem Register auf dem betriebseigenen PC zuzuführen.
ACHTUNG: KEINE Speicherung der Daten bei der ZKS !
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Nach der Registrierung: Eingabe von Nachweisen und Begleitscheinen möglich
•Rolle:
ErzeugerRolle:
BefördererRolle:
EntsorgerRolle:
Sonstiges
ENBGS
ENBGS
ENBGS
ENBGS
Behörde
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Erzeugen einesEntsorgungsnachweises ohne Freistellung für registrierten Betrieb (Konto und Betrieb sind bereits registriert)
Eingabe aller Daten wie bisher 1. Deckblatt, VE und DA durch Erzeuger; 2. AE durch Entsorger; (beim Länder-eANV: Reihenfolge beachten!)3. Weiterleiten an zuständige Behörde
1. Erzeuger:Deckblatt, VE und DA
2. Entsorger:AE
Signieren und Versand
3. Behörde:Bestätigung
Zuteilung der EN-Nummer (ohne Freistellung)
Signieren und Versand
Signierte Bestätigung
Signierte Bestätigung
Register
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Produktion
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Achtung: z. T. doppelte Eingabevon Daten bei EN und VE
x
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Laufzeit maximal 5 Jahre (exakt)(z.B. 27.04.2010 bis 26.04.2015)
Nur ganzzahlige t, keine m³
Gesamtmenge für die Geltungsdauer des EN
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Einfügen von - Dateien (Analysen, SDBl.)- Tabellen- Nachrichten usw.
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Formular-Speicherung
• Das Speichern sollte mindestens vor dem Signieren und vor dem Versenden eines jeden Vorgangs (EN, SN oder BGS) erfolgen, um einen Nachweis zu haben (Registerpflicht) oder ggf. auf ein fehlerhaft erstelltes Formular zurückgreifen und dieses ergänzen zu können
• Auch bei Versandproblemen (Fehlermeldung „9“) günstig
• Im Register abzuspeichern ist der von der Behörde bestätigte Entsorgungsnachweis
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Wichtig: Popup-Blocker muss vor jedem Speichervorgangdeaktiviert werden, sonst kein Speichern möglich
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Abfallschlüssel
Erzeugernr.
Empfohlenes Speicherverzeichnis
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Gespeichertes Dateiformat
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Hilfe-Funktion bei Betätigen des
am Ende eines Eingabefeldes?
Sonstige Funktionen:
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Vorlagez. B. für eine Abfallart zu einem bestimmtenEntsorger
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Vorlage für bestimmte Abfallart
vom Erzeugerzu einem bestimmten Entsorger
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Nach dem Signieren ist dieÄnderung des Dokumentes nur nacherneutem Übersignieren möglich
Layer-Technik
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Versenden von DEN, VE und DAan Entsorger
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Auswahl des EmpfängersIhres Formulars
EntwederErz. → Ents.
OderEnts. → Behörde
Nach Versand an die Behörde ist Änderung nur nach erneuter Signatur möglich
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Das elektronische Postfach
Verpflichtung der Abfallwirtschaftsbeteiligten, sich regelmäßig zu informieren
- Postfach abfragen
- Daten vom Postfach aufeigenem Rechner speichern
- e-mails abfragen
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Speicherung der Quittung max. 5 Tage bei ZKS
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• Speichern der Dateien (Versandprotokoll, Behördenbestätigungen usw.)
Achtung: Nach dem Abrufen der Nachricht und dem Speichern gilt die Nachricht als entnommen und „verschwindet“ aus dem Postfach
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Ausfüllen der Annahmeerklärung durch Entsorger :Vorgehen wie bei DEN und VE
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Begleitschein
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Automatische Generierung durch die ZKS-Abfall
Zugeteilte Nummer aus AntragEntsorgte Menge
Weiterleiten des Antrags nach Bedarf
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Je nach Bedarf
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12
3
Hier können Sie Ergänzungen vornehmen
oder Dateien einfügen
Weiteres Vorgehen wie gehabt
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Sollten Fragen und Probleme auftreten, dann bitte nicht so reagieren,
• sondern wenden Sie sich an Service-Help-Desk - telefonisch: 01805 / 04 2010* oder per E-Mail: support@zks-abfall.de.
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Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten
• des BMU http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php
• der ZKS-Abfallhttp://www.zks-abfall.de/DE/Home/homepage
• und des Bayerischen Landesamtes für Umwelthttp://www.lfu.bayern.de/abfall/fachinformationen/zentrale_stelle_abfallueberwachung/index.htm
• Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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