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Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oderdurch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche.
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmtenModernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energie-ausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4).
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen.
Datenerhebung Bedarf/ Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
1Gültig bis:
Aussteller
Datum Unterschrift des Ausstellers
Hauptnutzung/Gebäudekategorie
Adresse
Gebäudeteil
Baujahr Gebäude
Baujahr Wärmeerzeuger1)
Baujahr Klimaanlage1)
Nettogrundfläche2)
Erneuerbare Energien
Lüftung
Anlass der Ausstellung
des Energieausweises
Gebäude
NeubauVermietung/ Verkauf
Modernisierung (Änderung/ Erweiterung)
Aushang bei öffentlichen GebäudenSonstiges (freiwillig)
Gebäudefoto (freiwillig)
1) Mehrfachangaben möglich 2) Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte /gekühlte Teil der Nettogrundfläche
25.02.2020
Verkaufsstätten
Graflingerstr. 121, 94469 Deggendorf
REAL
1993
1993
2005
8.558 m²
Dipl.-Ing. (FH) Max AschenbrennerBruckmayer Ing.-Gesellschaft mbHZellertalstr. 194256Drachselsried 25.02.2010
Anforderungen gemäß EnEV2)
Primärenergiebedarf
Ist-Wert kWh/(m2 ·a) Anforderungswert kWh/(m2 ·a)
Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten
Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten
Für Energiebedarfsberechnungen
verwendetes Verfahren
Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 EnEV
Verfahren nach Anlage 2 Nr. 3 EnEV („Ein-Zonen-Modell“)
Vereinfachungen nach § 9 Abs. 2 EnEV
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Erläuterungen zum BerechnungsverfahrenDie Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternativeVereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingun-gen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sindspezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche.
1) Freiwillige Angabe 2) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von § 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4) nur Hilfsenergiebedarf
EndenergiebedarfJährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für
Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung4) Kühlung einschl. GebäudeBeleuchtung Befeuchtung insgesamt
Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“
Aufteilung Energiebedarf[kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung4) Kühlung einschl. Gebäude
Beleuchtung Befeuchtung insgesamt
Nutzenergie
Endenergie
Primärenergie
Ersatzmaßnahmen3)
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG
Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind eingehalten.
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 8 EEWärmeG
Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft.
Primärenergiebedarf
Verschärfter Anforderungswert kWh/(m2 ·a)
Wärmeschutzanforderungen
Die verschärften Anforderungswerte sind eingehalten.
Gebäudezonen
Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%]
Weitere Zonen in Anlage
Graflingerstr. 121REAL
175 162
0 50 100 150 200 250 300 350 400 ≥490
Dieses Gebäude175 kWh/(m²·a)
EnEV-AnforderungswertNeubau
EnEV-Anforderungswertmodernisierter Altbau
CO2-Emissionen1) 46 [kg/(m²·a)]
Erdgas HStrom-Mix
111,00,6
0,00,0
0,024,3
0,00,1
0,00,0
111,025,0
83,3111,6111,6
0,00,00,0
24,324,363,3
0,00,10,2
0,00,00,0
107,6136,0175,1
1
2
3
4
5
Verkaufsräume mit RLT
Nebenräume
Büros
Verkehrsflächen
WC
7.162
863
124
350
59
84
10
2
4
1
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser)
Stromverbrauchskennwert
Der Wert enthält den Stromverbrauch für:
Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges:
1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezi-fische Werte pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegendes Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab.
Verbrauchserfassung – StromZeitraum
von bis
Ablesewert[kWh]
Kennwert[kWh/(m2 ·a)]
GebäudenutzungGebäudekategorieoder Nutzung, ggf.mit Prozentanteil
Sonderzonen
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Durchschnitt
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m2 ·a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Heizung Warmwasser Kennwert
Energieträger Zeitraum
von bis
Energie-verbrauch
[kWh]
AnteilWarmwasser
[kWh]
Klima-faktor
%
%
%
Energiebedarf – Seite 2Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf fürdie Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werdenrechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogenerDaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzer-verhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetischeQualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardi-sierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Primärenergiebedarf – Seite 2Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergieauch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energie-träger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damiteine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zumZeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudesnach § 9 Abs. 1 Satz 2 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischenQualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes frei-willig angegeben werden. Der Skalenendwert des Bandtachometers beträgt, auf die Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „EnEVAnforderungswert modernisierter Altbau“ (140 % des „EnEV Anforderungswerts Neubau“).
Wärmeschutz – Seite 2Die Energieeinsparverordnung stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an dieenergetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie beiNeubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.
Endenergiebedarf – Seite 2Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungs-bedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der End-energiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung derEnergieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwen-dige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringenBedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung desVerbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparver-ordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der Energieeinsparver-ordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardi-siertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf derBasis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwertegeben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. EinRückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einerNutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich änderndenNutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab.Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Ver-gleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. DieVergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit demBundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Die Skalenendwerte der Bandtachometer betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligenVergleichswerts.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
4Erläuterungen
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweisgemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gebäude
Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig)
Modernisierung gemäß Nummern:Primärenergiebedarf [kWh/(m2·a)]Einsparung gegenüberIst-Zustand [%]Endenergiebedarf [kWh/(m2·a)]Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%]CO2-Emissionen [kg/(m2·a)]Einsparung gegenüberIst-Zustand [%]
Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2
Hauptnutzung/Gebäudekategorie
Aussteller
Datum Unterschrift des Ausstellers
Adresse/Gebäudeteil
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
Nr. Bau- oder Anlagenteile Maßnahmenbeschreibung
Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Maßnahmen zur kostengünstigenVerbesserung der Energieeffizienz
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierungsind möglichsind nicht möglich
Graflingerstr. 121, 94469 DeggendorfREAL Verkaufsstätten
1
2
3
Außenwand
Dach
Heizungsanlage
140 mm Dämmung der Außenwände
150 mm Dachdämmung
Neuer Gasbrennwertkessel
175
136
46
147
108
40
28
28
6
0
0
0
0
0
0
Dipl.-Ing. (FH) Max AschenbrennerBruckmayer Ing.-Gesellschaft mbHZellertalstr. 194256Drachselsried 25.02.2010
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oderdurch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche.
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmtenModernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energie-ausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4).
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen.
Datenerhebung Bedarf/ Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
1Gültig bis:
Aussteller
Datum Unterschrift des Ausstellers
Hauptnutzung/Gebäudekategorie
Adresse
Gebäudeteil
Baujahr Gebäude
Baujahr Wärmeerzeuger1)
Baujahr Klimaanlage1)
Nettogrundfläche2)
Erneuerbare Energien
Lüftung
Anlass der Ausstellung
des Energieausweises
Gebäude
NeubauVermietung/ Verkauf
Modernisierung (Änderung/ Erweiterung)
Aushang bei öffentlichen GebäudenSonstiges (freiwillig)
Gebäudefoto (freiwillig)
1) Mehrfachangaben möglich 2) Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte /gekühlte Teil der Nettogrundfläche
25.02.2020
Verkaufsstätten
Graflingerstr. 121, 94469 Deggendorf
Praktiker
1991
1991
1991
5.059 m²
Dipl.-Ing. (FH) Max AschenbrennerBruckmayer Ing.-Gesellschaft mbHZellertalstr. 194256Drachselsried 25.02.2010
Anforderungen gemäß EnEV2)
Primärenergiebedarf
Ist-Wert kWh/(m2 ·a) Anforderungswert kWh/(m2 ·a)
Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten
Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten
Für Energiebedarfsberechnungen
verwendetes Verfahren
Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 EnEV
Verfahren nach Anlage 2 Nr. 3 EnEV („Ein-Zonen-Modell“)
Vereinfachungen nach § 9 Abs. 2 EnEV
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Erläuterungen zum BerechnungsverfahrenDie Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternativeVereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingun-gen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sindspezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche.
1) Freiwillige Angabe 2) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von § 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4) nur Hilfsenergiebedarf
EndenergiebedarfJährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für
Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung4) Kühlung einschl. GebäudeBeleuchtung Befeuchtung insgesamt
Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“
Aufteilung Energiebedarf[kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung4) Kühlung einschl. Gebäude
Beleuchtung Befeuchtung insgesamt
Nutzenergie
Endenergie
Primärenergie
Ersatzmaßnahmen3)
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG
Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind eingehalten.
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 8 EEWärmeG
Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft.
Primärenergiebedarf
Verschärfter Anforderungswert kWh/(m2 ·a)
Wärmeschutzanforderungen
Die verschärften Anforderungswerte sind eingehalten.
Gebäudezonen
Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%]
Weitere Zonen in Anlage
Graflingerstr. 121Praktiker
205 158
0 50 100 150 200 250 300 350 400 ≥480
Dieses Gebäude205 kWh/(m²·a)
EnEV-AnforderungswertNeubau
EnEV-Anforderungswertmodernisierter Altbau
CO2-Emissionen1) 55 [kg/(m²·a)]
Erdgas HStrom-Mix
121,61,0
0,00,0
0,031,4
0,00,0
0,00,0
121,632,4
74,9122,6123,1
0,00,00,0
31,431,481,7
0,00,00,1
0,00,00,0
106,3154,0204,9
1
2
3
4
5
Verkaufsräume
Nebenräume
Büros
Verkehrsflächen
WC
4.616
299
59
16
69
91
6
1
0
1
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser)
Stromverbrauchskennwert
Der Wert enthält den Stromverbrauch für:
Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges:
1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezi-fische Werte pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegendes Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab.
Verbrauchserfassung – StromZeitraum
von bis
Ablesewert[kWh]
Kennwert[kWh/(m2 ·a)]
GebäudenutzungGebäudekategorieoder Nutzung, ggf.mit Prozentanteil
Sonderzonen
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Durchschnitt
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m2 ·a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Heizung Warmwasser Kennwert
Energieträger Zeitraum
von bis
Energie-verbrauch
[kWh]
AnteilWarmwasser
[kWh]
Klima-faktor
%
%
%
Energiebedarf – Seite 2Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf fürdie Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werdenrechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogenerDaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzer-verhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetischeQualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardi-sierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Primärenergiebedarf – Seite 2Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergieauch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energie-träger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damiteine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zumZeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudesnach § 9 Abs. 1 Satz 2 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischenQualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes frei-willig angegeben werden. Der Skalenendwert des Bandtachometers beträgt, auf die Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „EnEVAnforderungswert modernisierter Altbau“ (140 % des „EnEV Anforderungswerts Neubau“).
Wärmeschutz – Seite 2Die Energieeinsparverordnung stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an dieenergetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie beiNeubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.
Endenergiebedarf – Seite 2Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungs-bedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der End-energiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung derEnergieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwen-dige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringenBedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung desVerbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparver-ordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der Energieeinsparver-ordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardi-siertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf derBasis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwertegeben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. EinRückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einerNutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich änderndenNutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab.Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Ver-gleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. DieVergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit demBundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Die Skalenendwerte der Bandtachometer betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligenVergleichswerts.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
4Erläuterungen
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweisgemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gebäude
Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig)
Modernisierung gemäß Nummern:Primärenergiebedarf [kWh/(m2·a)]Einsparung gegenüberIst-Zustand [%]Endenergiebedarf [kWh/(m2·a)]Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%]CO2-Emissionen [kg/(m2·a)]Einsparung gegenüberIst-Zustand [%]
Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2
Hauptnutzung/Gebäudekategorie
Aussteller
Datum Unterschrift des Ausstellers
Adresse/Gebäudeteil
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
Nr. Bau- oder Anlagenteile Maßnahmenbeschreibung
Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Maßnahmen zur kostengünstigenVerbesserung der Energieeffizienz
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierungsind möglichsind nicht möglich
Graflingerstr. 121, 94469 DeggendorfPraktiker Verkaufsstätten
1
2
3
Außenwand
Dach
Heizungsanlage
Außenwanddämmung 140 mm
Dachdämmung 150 mm
Neuer Gas-Brennwertkessel
205
154
55
155
104
43
50
50
12
0
0
0
0
0
0
Dipl.-Ing. (FH) Max AschenbrennerBruckmayer Ing.-Gesellschaft mbHZellertalstr. 194256Drachselsried 25.02.2010
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oderdurch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche.
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmtenModernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energie-ausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4).
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen.
Datenerhebung Bedarf/ Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
1Gültig bis:
Aussteller
Datum Unterschrift des Ausstellers
Hauptnutzung/Gebäudekategorie
Adresse
Gebäudeteil
Baujahr Gebäude
Baujahr Wärmeerzeuger1)
Baujahr Klimaanlage1)
Nettogrundfläche2)
Erneuerbare Energien
Lüftung
Anlass der Ausstellung
des Energieausweises
Gebäude
NeubauVermietung/ Verkauf
Modernisierung (Änderung/ Erweiterung)
Aushang bei öffentlichen GebäudenSonstiges (freiwillig)
Gebäudefoto (freiwillig)
1) Mehrfachangaben möglich 2) Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte /gekühlte Teil der Nettogrundfläche
25.02.2020
Verkaufsstätten
Graflingerstr. 121, 94469 Deggendorf
Möbelmarkt Superplus
1993
1993
2000
4.759 m²
Dipl.-Ing. (FH) Max AschenbrennerBruckmayer Ing.-Gesellschaft mbHZellertalstr. 194256Drachselsried 25.02.2010
Anforderungen gemäß EnEV2)
Primärenergiebedarf
Ist-Wert kWh/(m2 ·a) Anforderungswert kWh/(m2 ·a)
Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten
Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten
Für Energiebedarfsberechnungen
verwendetes Verfahren
Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 EnEV
Verfahren nach Anlage 2 Nr. 3 EnEV („Ein-Zonen-Modell“)
Vereinfachungen nach § 9 Abs. 2 EnEV
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
2Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Erläuterungen zum BerechnungsverfahrenDie Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternativeVereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingun-gen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sindspezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche.
1) Freiwillige Angabe 2) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von § 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4) nur Hilfsenergiebedarf
EndenergiebedarfJährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für
Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung4) Kühlung einschl. GebäudeBeleuchtung Befeuchtung insgesamt
Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“
Aufteilung Energiebedarf[kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung4) Kühlung einschl. Gebäude
Beleuchtung Befeuchtung insgesamt
Nutzenergie
Endenergie
Primärenergie
Ersatzmaßnahmen3)
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG
Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind eingehalten.
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 8 EEWärmeG
Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft.
Primärenergiebedarf
Verschärfter Anforderungswert kWh/(m2 ·a)
Wärmeschutzanforderungen
Die verschärften Anforderungswerte sind eingehalten.
Gebäudezonen
Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%]
Weitere Zonen in Anlage
Graflingerstr. 121Möbelmarkt Superplus
146 143
0 50 100 150 200 250 300 350 ≥430
Dieses Gebäude146 kWh/(m²·a)
EnEV-AnforderungswertNeubau
EnEV-Anforderungswertmodernisierter Altbau
CO2-Emissionen1) 41 [kg/(m²·a)]
Erdgas HStrom-Mix
65,30,7
0,00,0
0,030,5
0,00,0
0,00,0
65,331,2
33,765,966,4
0,00,00,0
30,530,579,4
0,00,00,1
0,00,00,0
64,296,4
145,9
1
2
3
4
5
Verkaufsräume mit RLT
Verkaufsräume o. RLT
Nebenräume
Büros
Verkehrsflächen
2.462
1.738
413
75
46
52
37
9
2
1
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
3Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser)
Stromverbrauchskennwert
Der Wert enthält den Stromverbrauch für:
Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges:
1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezi-fische Werte pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegendes Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab.
Verbrauchserfassung – StromZeitraum
von bis
Ablesewert[kWh]
Kennwert[kWh/(m2 ·a)]
GebäudenutzungGebäudekategorieoder Nutzung, ggf.mit Prozentanteil
Sonderzonen
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Durchschnitt
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m2 ·a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Heizung Warmwasser Kennwert
Energieträger Zeitraum
von bis
Energie-verbrauch
[kWh]
AnteilWarmwasser
[kWh]
Klima-faktor
%
%
%
Energiebedarf – Seite 2Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf fürdie Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werdenrechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogenerDaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzer-verhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetischeQualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardi-sierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Primärenergiebedarf – Seite 2Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergieauch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energie-träger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damiteine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zumZeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudesnach § 9 Abs. 1 Satz 2 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischenQualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes frei-willig angegeben werden. Der Skalenendwert des Bandtachometers beträgt, auf die Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „EnEVAnforderungswert modernisierter Altbau“ (140 % des „EnEV Anforderungswerts Neubau“).
Wärmeschutz – Seite 2Die Energieeinsparverordnung stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an dieenergetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie beiNeubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.
Endenergiebedarf – Seite 2Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungs-bedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der End-energiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung derEnergieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwen-dige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringenBedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.
Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung desVerbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparver-ordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der Energieeinsparver-ordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardi-siertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf derBasis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwertegeben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. EinRückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einerNutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich änderndenNutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab.Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Ver-gleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. DieVergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit demBundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Die Skalenendwerte der Bandtachometer betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligenVergleichswerts.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
4Erläuterungen
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweisgemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gebäude
Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig)
Modernisierung gemäß Nummern:Primärenergiebedarf [kWh/(m2·a)]Einsparung gegenüberIst-Zustand [%]Endenergiebedarf [kWh/(m2·a)]Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%]CO2-Emissionen [kg/(m2·a)]Einsparung gegenüberIst-Zustand [%]
Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2
Hauptnutzung/Gebäudekategorie
Aussteller
Datum Unterschrift des Ausstellers
Adresse/Gebäudeteil
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
Nr. Bau- oder Anlagenteile Maßnahmenbeschreibung
Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Maßnahmen zur kostengünstigenVerbesserung der Energieeffizienz
Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierungsind möglichsind nicht möglich
Graflingerstr. 121, 94469 DeggendorfMöbelmarkt Superplus Verkaufsstätten
1
2
Außenwand
Heizungsanlage
Außenwanddämmung 140 mm
Neuer Gas-Brennwertkessel
146
96
41
127
77
36
19
19
4
0
0
0
0
0
0
Dipl.-Ing. (FH) Max AschenbrennerBruckmayer Ing.-Gesellschaft mbHZellertalstr. 194256Drachselsried 25.02.2010
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