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Übersetzung aus dem Russischen
20 – 0738
[Wappen]
ERLASS
DES OBERBÜRGERMEISTERS DER STADT MOSKAU
29. April 2020, Nr. 52-UM
Über die Änderung der Erlasse des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 40-UM
vom 04. April 2020 und Nr. 43-UM vom 11. April 2020
Nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 25 der Stadt Moskau „Über Rechtsakte der Stadt Moskau“
vom 8. Juli 2009 wird verfügt:
1. Der Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 40-UM „Über die
Besonderheiten der Anwendung von Haftungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die
bei erhöhter Alarmbereitschaft in der Stadt Moskau geltenden Vorschriften durch
Organisationen und Einzelunternehmer“ vom 04. April 2020 wird geändert, wobei
Ziff. 1.4. des Erlasses wie folgt neu gefasst wird:
[Die Protokolle über Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 20.6¹ des Gesetzbuchs der
Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten sind bei Verstößen gegen folgende
Vorschriften durch Organisationen und Einzelunternehmer u.a. von bevollmächtigten
Bediensteten folgender Behörden aufzusetzen:]
„1.4 Moskauer Verwaltungsbehörde für Inspektion im Straßenverkehr betreffend die
Einhaltung der bei erhöhter Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften durch
Eigentümer (Besitzer) von Kraftfahrzeugen sowie durch die im Bereich der
Verkehrsdienstleitungen tätigen Arbeitgeber bei der Organisation des
Arbeitsprozesses, einschließlich der Messung der Körpertemperatur von
Arbeitnehmern an deren Arbeitsplatz (darunter auch stichprobenartig bei
Taxifahrern).“
2. Der Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 43-UM „Über die
Bestätigung der Regeln zur Ausstellung und Verwendung von digitalen
Passierscheinen zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau während der erhöhten
Alarmbereitschaft in der Stadt Moskau“ vom 11. April 2020 (in der Fassung der
Erlasse des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 45-UM vom 18. April 2020 und
Nr. 47-UM vom 21. April 2020) wird geändert, wobei die Anlage zum Erlass gemäß
der Anlage zu diesem Erlass zu lesen ist.
3. Die Ausführung des Erlasses wird von mir persönlich überwacht.
Der Oberbürgermeister der Stadt Moskau S. S. Sobjanin
[Siegel]
Durch digitale Unterschrift bestätigt: Departement für Informationstechnologien
der Stadt Moskau Datum: 2020.04.29 13:48:66 +03´00
Anlage zum Erlass des Oberbürgermeisters
der Stadt Moskau Nr. 52-UM
vom 29. April 2020
Anlage zum Erlass des Oberbürgermeisters
der Stadt Moskau Nr. 43-UM
vom 11. April 2020
Regeln zur Ausstellung und Verwendung
von digitalen Passierscheinen zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau
während der erhöhten Alarmbereitschaft in der Stadt Moskau
1. Durch die Regeln zur Ausstellung und Verwendung von digitalen Passierscheinen zur
Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau während der erhöhten Alarmbereitschaft in der Stadt
Moskau (im Weiteren – „Regeln“) werden einzelne Maßnahmen festgelegt, um die
Einhaltung der während der erhöhten Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften in der Stadt
Moskau zu gewährleisten.
2. Ab dem 15. April 2020 dürfen sich Personen in den im Erlass Nr. 12-UM des
Oberbürgermeisters der Stadt Moskau vom 5. März 2020 „Über die Einführung der erhöhten
Alarmbereitschaft“ (im Weiteren – „Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau“)
vorgesehenen Fällen und unter Einhaltung der durch diese Regeln festgelegten Vorschriften
außerhalb Ihres Wohnortes (Aufenthaltsortes) aufhalten.
3. Die Berechtigung von Personen, sich außerhalb ihres Wohnortes (Aufenthaltsortes)
aufzuhalten und sich unter Nutzung von Verkehrsmitteln (u. a. von öffentlichen
Verkehrsmitteln, einschließlich Eisenbahn, U-Bahn, Pkw und Lkw) fortzubewegen, ist
nachzuweisen durch Vorlage:
3.1. eines digitalen Passierscheins zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau (im
Weiteren – „digitaler Passierschein“), welcher nach Maßgabe der vorliegenden Regeln unter
Vorlage eines Identitätsausweises ausgestellt wird. Der digitale Passierschein kann sowohl in
Papierform als auch in elektronischer Form unter Verwendung individueller technischer
Geräte (Mobiltelefone oder sonstige mobile Geräte) vorgezeigt werden.
3.2. eines Dienstausweises, z. B.: Ausweis eines Militärangehörigen, eines Staats-
oder Kommunalbediensteten (bzw. einer Person, welche ein öffentliches Amt auf Staats-
oder Kommunalebene vertretungsweise bekleidet), eines Richters, Anwalts oder Notars
(sowie ihrer Assistenten), Redaktionsausweis oder sonstiges Dokument zur Bestätigung der
Identität und der Befugnisse eines Journalisten, Ausweis oder Personalkarte einer (privaten)
Sicherheitskraft (im Weiteren – „Dienstausweis“). Zur Fortbewegung mit beliebigen
Verkehrsmitteln sind von Dienstausweisinhabern gemäß der vom Departement der Stadt
Moskau für Informationstechnologien bestätigten Regeln die in Ziff. 5 dieser Regeln
genannten Angaben zu machen.
Die Fortbewegung von Dienstausweisinhabern mit einem Pkw-Taxi ist zulässig, wobei das
Vorhandensein eines gem. Ziff. 5 dieser Regeln beschafften Buchstaben-Zahlen-Codes beim
Fahrgast zu überprüfen ist.
Dabei sind Begleitpersonen von Dienstausweisinhabern nicht von der Verpflichtung befreit,
eigene digitale Passierscheine mitzuführen.
3.3. eines entsprechenden digitalen Passierscheins für den Fall der Abwesenheit
vom Wohnort (Aufenthaltsort), welcher nach Maßgabe der von den zuständigen Behörden des
Verwaltungsgebiets Moskau festgelegten Regeln ausgestellt sein muss.
3.4. einer Sondergenehmigung für das Befahren des Straßennetzes der Stadt
Moskau mit einem Schwergut- und /oder Großfahrzeug, ausgestellt gemäß Beschluss Nr.
215-PP der Regierung der Stadt Moskau „Über die Bestätigung der Regelungen zur
Erbringung der Dienstleistung ‚Ausgabe einer Sondergenehmigung für das Befahren des
Straßennetzes der Stadt Moskau mit einem Schwergut- und /oder Großfahrzeug‘ durch die
Stadt Moskau“ vom 22. März 2018 sowie eines Passierscheins, der zur Einfahrt nach Moskau
und zur Fortbewegung innerhalb der Stadt mit Lastkraftfahrzeugen berechtigt und gemäß
Beschluss Nr. 379-PP der Regierung der Stadt Moskau „Über die Beschränkung des
Lastkraftverkehrs in der Stadt Moskau und die Bestätigung des Außerkrafttretens einzelner
Rechtsakte der Regierung der Stadt Moskau“ vom 22. August 2011 ausgestellt wurde.
Dabei sind Personen, welche sich mit Fahrzeugen aufgrund solcher Genehmigungen bzw.
solcher Passierscheine fortbewegen, auch deren Begleitpersonen, von der Verpflichtung
befreit, digitale Passierscheine mitzuführen.
3.5. eines digitalen Passierscheins zur Ausübung einer Volontärstätigkeit.
4. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau ist ein
digitaler Passierschein mitzuführen, welcher nach Maßgabe der vorliegenden Regeln
ausgestellt sein muss – mit Ausnahme der in Ziff. 3.2 dieser Regeln genannten Fälle
sowie bei Fortbewegung in der Stadt Moskau mit Lastkraftfahrzeugen zwischen 22:00
und 06:00 Uhr:
4.1. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau zwecks
Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Erbringung von Dienstleistungen (Ausführung
von Arbeiten) gemäß zivilrechtlichen Verträgen wird ein digitaler Passierschein für den
in Ziff. 6.6. dieser Regeln genannten Zeitraum ohne Beschränkungen hinsichtlich Anzahl
der Fahrten oder deren Streckenverlauf ausgestellt. Zur Fortbewegung gemäß
angegebenem Zweck darf für denselben Zeitraum lediglich ein digitaler Passierschein
ausgestellt werden. Zwecks Ausstellung eines digitalen Passierscheins sind folgende
Angaben zu machen:
4.1.1. Nachname, Vor- und ggf. Vatersname.
4.1.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines
anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als
Identitätsnachweis gilt.
4.1.3. Telefonnummer, betrieben von einer in der Russischen Föderation
tätigen Telefongesellschaft (im Weiteren – „Telefonnummer“). .
4.1.4. E-Mail-Adresse (optional).
4.1.5. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln außer öffentlichen
Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi - staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur
Fortbewegung genutzt wird.
4.1.6. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln -
Nummer der elektronischen Karte („Troika“, „Strelka“), die zur Bezahlung von Fahrten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln sowie von städtischen Serviceleistungen genutzt wird, oder der
Sozialkarte, ausgegeben aufgrund von Beschlüssen der Exekutivbehörden der Stadt Moskau
und des Verwaltungsgebiets Moskau (von diesen bevollmächtigter Organisationen), eines
Monatsfahrscheins für eine unbegrenzte Zahl von Fahrten mit Straßenbahn, Bus und
Trolleybus und für 70 Fahrten mit der Moskauer Metro, der Monorail Moskau und/oder auf
dem Kleinen Moskauer Eisenbahnring, eines provisorischen einheitlichen Sozialtickets oder
eines provisorischen vergünstigten Tickets (im Weiteren – „elektronische Karte“).
4.1.7. Bezeichnung der Organisation (unabhängig von der Eigentumsform und
vom individuellen Unternehmer), in der man einer Tätigkeit nachgeht, für deren
Wahrnehmung der digitale Passierschein ausgestellt werden soll (im Weiteren –
„Arbeitgeber“).
4.1.8. Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitgebers (für medizinische
Einrichtungen nicht obligatorisch).
4.2. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau
zwecks Inanspruchnahme medizinischer Hilfe in einer medizinischen Einrichtung wird ein
digitaler Passierschein ausgestellt – gültig für einen Kalendertag, ohne Beschränkung der
Anzahl der Passierscheine im Verlauf einer Kalenderwoche. Zwecks Ausstellung eines
digitalen Passierscheins sind folgende Angaben zu machen:
4.2.1. Nachname, Vor- und ggf. Vatersname.
4.2.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines
anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als
Identitätsnachweis gilt.
4.2.3. Geburtsdatum.
4.2.4. Telefonnummer.
4.2.5. E-Mail-Adresse (optional).
4.2.6. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen
Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi - staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur
Fortbewegung genutzt wird.
4.2.7. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln -
Nummer der elektronischen Karte.
4.2.8. Bezeichnung der medizinischen Einrichtung.
4.2.9. Fahrstrecke (Wohn- bzw. Aufenthaltsadresse der Person sowie faktische
Adresse der medizinischen Einrichtung).
4.3. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau aus
einem anderen als in Ziff. 4.1. und 4.2. dieser Regeln genannten Grund wird ein digitaler
Passierschein für einen Kalendertag ausgestellt. Die Ausstellung von Passierscheinen für
solche Zwecke ist maximal zwei Mal pro Kalenderwoche zulässig. Zwecks Ausstellung eines
digitalen Passierscheins sind folgende Angaben zu machen:
4.3.1. Nachname, Vor- und ggf. Vatersname.
4.3.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines
anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als
Identitätsnachweis gilt.
4.3.3. Telefonnummer.
4.3.4. E-Mail-Adresse (optional).
4.3.5. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen
Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi - Staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur
Fortbewegung genutzt wird.
4.3.6. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln - Nummer der
elektronischen Karte.
4.3.7. Fahrtziel unter Berücksichtigung der per Erlass des Oberbürgermeisters
der Stadt Moskau verfügten Einschränkungen.
4.3.8. Fahrstrecke (Wohn- bzw. Aufenthaltsadresse der Person sowie
faktische Adresse des Zielortes).
4.4. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau zur
Ausübung einer Volontärstätigkeit wird ein für einen Kalendertag gültiger digitaler
Passierschein ausgestellt ohne Begrenzung der Anzahl der Passierscheine im Verlauf einer
Kalenderwoche. Zwecks Ausstellung eines digitalen Passierscheins sind folgende Angaben zu
machen:
4.4.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.
4.4.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines
anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als
Identitätsnachweis gilt.
4.4.3. Telefonnummer.
4.4.4. E-Mail-Adresse (optional).
4.4.5. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen
Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi – staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur
Fortbewegung genutzt wird.
4.4.6. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln –
Nummer der elektronischen Karte (falls diese genutzt wird).
4.4.7. Persönliche Nummer des Volontärs, vergeben durch die Staatliche
budgetäre Einrichtung der Stadt Moskau „Ressourcenzentrum für Ausbau und Förderung der
Volontärbewegung «Moswolontjor»“ (im Weiteren – „Moswolontjor“).
Beachtet der Volontär die Bedingungen zur Ausübung der Volontärstätigkeit nicht,
besteht die Möglichkeit zum Erhalt eines digitalen Passierscheins nach Ziff. 3.5. dieser
Regeln nicht mehr.
4.5. Zur Fortbewegung unter Nutzung von im Ausland angemeldeten Kraftfahrzeugen sind
zusätzlich zu den Angaben, welche zur Fortbewegung gemäß in Ziff. 4.1.-4.4. dieser Regeln
angegebenen Zwecken mitzuteilen sind, folgende Angaben zu machen:
4.5.1. Für natürliche Personen als Eigentümer von Kraftfahrzeugen: Nachname,
Vorname, ggf. Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Meldeadresse in der Russischen
Föderation, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4.5.2. Für juristische Personen als Eigentümer von Fahrzeugen: Name der juristischen
Person, Angaben zur Meldeadresse der juristischen Person, Steueridentifikationsnummer bzw.
deren Analog.
4.5.3. Serie und Nummer der Zulassungsbescheinigung für das Kraftfahrzeug.
4.5.4. Bilder der Vorder- und der Rückseite der Zulassungsbescheinigung für das
Kraftahrzeug sowie Bilder des Führerscheins.
5. Zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau mit beliebigen Verkehrsmitteln auf der
Grundlage eines Dienstausweises gelten folgende Verpflichtungen:
5.1. Zur Fortbewegung mit einem Pkw-Taxi ist ein Buchstaben-Zahlen-Code
analog zu dem in Ziff. 15 dieser Regeln genannten zu erhalten. Zwecks Erstellung des
Buchstaben-Zahlen-Codes sind folgende Angaben zu machen:
5.1.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.
5.1.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines
anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als
Identitätsnachweis gilt.
5.1.3. Nummer des Dienstausweises (Registernummer des Anwalts,
Registrierungsnummer des Notars).
5.1.4. Telefonnummer.
5.1.5. E-Mail-Adresse.
5.2. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln sind folgende
Angaben zu machen:
5.2.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.
5.2.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines
anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als
Identitätsnachweis gilt.
5.2.3. Nummer des Dienstausweises (Registernummer des Anwalts,
Registrierungsnummer des Notars).
5.2.4. Nummer der elektronischen Karte.
5.2.5. Telefonnummer.
5.2.6. E-Mail-Adresse.
5.3. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen Verkehrsmitteln und
Pkw-Taxis sind folgende Angaben zu machen:
5.3.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.
5.3.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines
anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als
Identitätsnachweis gilt.
5.3.3. Nummer des Dienstausweises (Registernummer des Anwalts,
Registrierungsnummer des Notars).
5.3.4. Staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur Fortbewegung
genutzt wird.
5.3.5. Telefonnummer.
5.3.6. E-Mail-Adresse.
6. Es wird Folgendes festgelegt:
6.1. Personen, die bis einschließlich 21. April 2020 einen digitalen Passierschein
zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer Pkw-Taxis erstellt haben, und dabei entweder
keine Angaben über das staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und/oder die Nummer der
elektronischen Karte oder aber falsche Angaben, auch Angaben zum staatlichen Kennzeichen
des Kraftfahrzeugs, die nicht mit den in dem Registrierungsdokument angegebenen
übereinstimmen, gemacht haben, müssen für die weitere Nutzung des entsprechenden
digitalen Passierscheins bis spätestens 22. April 2020 die Angaben nach den in Ziff. 6.2.
dieser Regeln festgelegten Vorschriften machen.
6.2. Personen dürfen bei den Angaben, die sie bei der Erstellung des digitalen
Passierscheins gemäß diesen Regeln gemacht haben, nach den vom Departement der Stadt
Moskau für Informationstechnologien festgelegten Vorschriften Änderungen einfügen, auch
das staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und die Nummer der elektronischen Karte.
Zum Einfügen von Änderungen ist der Buchstaben-Zahlen-Code des digitalen Passierscheins
mitzuteilen.
Zur Bestätigung der Änderung der Angaben ist ein Bestätigungsode einzugeben,
welcher an die gemäß Ziff. 4 dieser Regeln angegebene Telefonnummer geschickt wird.
6.3. Die in Ziff. 3.2. dieser Regeln genannten Personen dürfen nach den in Ziff. 5
dieser Regeln festgelegten Vorschriften Änderungen an den gemachten Angaben über die
Nummer der elektronischen Karte und/oder das staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs,
welches zur Fortbewegung genutzt wird, vornehmen.
6.4. Bei den gemäß diesen Regeln zu machenden Angaben dürfen gleichzeitig das
staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur Fortbewegung genutzt wird, und die
Nummer der elektronischen Karte mitgeteilt werden.
6.5. Personen, die bis einschließlich 30. April 2020 einen digitalen Passierschein zur
Fortbewegung mit im Ausland angemeldeten Kraftahrzeugen erstellt haben und dabei die in
Ziff. 4.5. dieser Regeln genannten Angaben nicht gemacht haben, haben diese Angaben
zwecks weiterer Nutzung des jeweiligen Passierscheins auf der offiziellen Webseite des
Oberbürgermeisters und der Regierung der Stadt Moskau (bei Vorliegen eines persönlichen
Accounts) gemäß den in Ziff. 6.2. dieser Regeln festgelegten Vorschriften im Zeitraum 01.-
04. Mai 2020 zu machen.
6.6. Passierscheine, welche gemäß den in Ziff. 4.1. dieser Regeln festgelegten
Vorschriften für den Zeitraum bis 30. April 2020 ausgestellt wurden, bleiben bis
einschließlich 04. Mai 2020 gültig. Zur weiteren Nutzung des jeweiligen Passierscheins nach
dem 04. Mai 2020 ist der jeweils gültige Passierschein im Zeitraum bis zum 04. Mai 2020 zu
verlängern oder es ist ein neuer digitaler Passierschein gemäß den in Ziff. 4.1. dieser Regeln
festgelegten Vorschriften zu beantragen.
Digitale Passierscheine werden bis einschließlich 11. Mai 2020 verlängert bzw. neue
digitale Passierscheine werden für den Zeitraum bis einschließlich 11. Mai 2020 ausgestellt.
7. Die Ausstellung von digitalen Passierscheinen erfolgt ab dem 13. April 2020 nach
elektronischer Beantragung über die offizielle Website des Oberbürgermeisters und der
Regierung der Stadt Moskau, über den Zentralen Auskunftsdienst der Regierung der Stadt
Moskau unter der Telefonnummer +7 (495) 777-77-77 oder per SMS an die Kurzwahl-
Sondernummer 7377, mit Ausnahme von Fällen, in welchen digitale Passierscheine gemäß
Ziff.4.5. dieser Regeln ausgestellt werden.
Die Ausstellung von digitalen Passierscheinen gemäß Ziff. 4.5. dieser Regeln erfolgt ab dem
30. April 2020 auf der Grundlage einer elektronischen Beantragung auf der offiziellen
Webseite des Oberbürgermeisters und der Regierung der Stadt Moskau (bei Vorliegen eines
persönlichen Accounts).
Die Bestätigung des Berechtigung, einen digitalen Passierscheins zur Ausübung einer
Volontärstätigkeit zu erhalten, erfolgt mittels Informationsaustauschs zwischen dem
Departement der Stadt Moskau für Informationstechnologien und „Moswolontjor“.
Die Person muss einen digitalen Passierschein und einen Buchstaben-Zahlen-Code
erhalten, die in Ziff. 5 dieser Regeln genannten Angaben machen, die Angaben gem. Ziff. 6
dieser Regeln bis spätestens fünf Stunden vor Beginn der Fortbewegung mit einem
Verkehrsmittel ändern.
8. Die Fortbewegung von Personen mit einem Pkw-Taxi, welches in das Register der für
das Moskauer Stadtgebiet erteilten Personen- und Gepäckbeförderungslizenzen eingetragen
ist, ist zulässig, wobei das Vorhandensein eines digitalen Passierscheins des Fahrgasts,
welcher ihn zur Fortbewegung gemäß der entsprechenden Fahrstrecke berechtigt, oder eines
Buchstaben-Zahlen-Codes zu überprüfen ist.
9. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Stadtgebiet Moskau außer den in Ziff. 3.2.
dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch das
Verwaltungsgebiet Moskau verlaufen, einen digitalen Passierschein, der gemäß den
vorliegenden Regeln zu beantragen ist. In einem solchen Fall berechtigt der gemäß den
vorliegenden Regeln ausgestellte digitale Passierschein zur Fortbewegung innerhalb des
Stadt- und Verwaltungsgebiets Moskau.
10. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Stadtgebiet Moskau außer den in Ziff. 3.2.
dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch andere
Föderationssubjekte der Russischen Föderation – jenseits des Verwaltungsgebiets Moskau –
verlaufen, einen gemäß den vorliegenden Regeln ausgestellten digitalen Passierschein bzw.
Buchstaben-Zahlen-Code zwecks Fortbewegung im Stadt- und/oder Verwaltungsgebiet
Moskau. In einem solchen Fall berechtigt der gemäß den vorliegenden Regeln ausgestellte
digitale Passierschein zur Fortbewegung innerhalb des Stadt- und Verwaltungsgebiets
Moskau.
Die Regeln zur Fortbewegung innerhalb anderer Föderationssubjekte der Russischen
Föderation – jenseits des Verwaltungsgebiets Moskau – werden von den Behörden der
jeweiligen Föderationssubjekte der Russischen Föderation festgelegt.
11. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Verwaltungsgebiet Moskau außer den in
Ziff. 3.2. dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch das
Stadtgebiet Moskau verlaufen, einen digitalen Passierschein, der nach Maßgabe der von den
zuständigen Behörden des Verwaltungsgebiets Moskau festgelegten Regeln zu beantragen ist.
In einem solchen Fall berechtigt der gemäß den genannten Regeln ausgestellte digitale
Passierschein zur Fortbewegung innerhalb des Stadtgebiets Moskau.
12. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Gebiet eines anderen Föderationssubjekts
der Russischen Föderation – jenseits des Verwaltungsgebiets Moskau – außer den in Ziff. 3.2.
dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch das Stadtgebiet
Moskau verlaufen, einen gemäß den vorliegenden Regeln ausgestellten digitalen
Passierschein.
13. Es wird Folgendes festgelegt:
13.1. Die vorliegenden Regeln finden keine Anwendung auf Personen unter 14
Jahren.
13.2. Die Fortbewegung innerhalb des Stadtgebiets Moskaus ohne Inanspruchnahme
von Verkehrsmitteln erfolgt ohne Beantragung eines digitalen Passierscheins – unter der
Bedingung, dass die im Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau enthaltenen
Vorschriften und Einschränkungen eingehalten werden.
13.3. Die Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen Verkehrsmitteln und
Pkw-Taxis im Stadtgebiet Moskau darf nicht erfolgen, ohne dass ein digitaler Passagierschein
unter Angabe des staatlichen Kennzeichens des entsprechenden Kraftfahrzeugs und/oder
Mitteilung von Angaben über ein solches staatliches Kennzeichen gemäß Ziff. 5.3. dieser
Regeln erstellt wurde.
13.4. Die Fortbewegung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau
darf ausschließlich unter Nutzung elektronischer Karten erfolgen. Bei Nichtangabe der
Nummer der elektronischen Karte gemäß diesen Regeln werden Personen nicht zur Nutzung
der öffentlichen Verkehrsmittel zugelassen.
Dabei erhalten Personen, die eine Berufstätigkeit bei öffentlichen Verkehrsbetrieben ausüben,
Zugang zu den öffentlichen Verkehrsbetrieben (zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel)
nach dem vor Inkrafttreten dieser Regeln gültigen Verfahren.
13.5. Die Einführung eines Registers der Kraftfahrzeuge, die zur Fortbewegung auf
dem Stadtgebiet Moskau zugelassen sind, erfolgt durch das Departement für Verkehr und
Ausbau der Straßeninfrastruktur der Stadt Moskau nach dem von ihm festgelegten Verfahren.
13.6. Die Fortbewegung natürlicher oder juristischer Personen im Stadtgebiet
Moskau unter Nutzung von Kraftfahrzeugen, welche nicht in das in Ziff. 13.5. dieser Regeln
genannte Register eingetragen sind, ist nicht zulässig. Bei Verstößen gegen die in dieser Ziffer
festgelegten Vorschriften werden Eigentümer (Besitzer) von Kraftfahrzeugen nach Maßgabe
der Gesetze über Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen.
Die Feststellung der Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch Bedienstete, die zur Aufsetzung von
Protokollen über Ordnungswidrigkeiten bevollmächtigt sind, oder durch automatische Bild-
oder Filmaufnahmegeräte bzw. Videoaufzeichnungsgeräte, oder mittels Bild- oder
Filmaufnahmen bzw. Videoaufzeichnungen.
13.7. Bei Feststellung von Verstößen, begangen unter Nutzung eines Kraftfahrzeugs
gegen die durch die Rechtsakte der Stadt Moskau festgelegten Regeln, welche auf die
Einführung und Einhaltung der bei erhöhter Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften auf
dem Moskauer Stadtgebiet abzielen, können die Personen, die für diese Rechtsverstöße zur
Verantwortung wegen einer Ordnungswidrigkeit gezogen werden, ihre Fortbewegung
fortsetzen, und das Kraftfahrzeug unterliegt keiner Beschlagnahme.
14. Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung von digitalen
Passierscheinen bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes können beim Zentralen Auskunftsdienst der
Moskauer Regierung unter der Telefonnummer +7 (495)777-77-77 eingeholt werden.
15. Der digitale Passierschein stellt einen Code aus Buchstaben und Ziffern im Format
XXXX-XXXX-XXXX-XXXX dar, dessen erster Teil das Ablaufdatum des digitalen
Passierscheins beinhaltet, der Überprüfbarkeit der gemachten Angaben dient und zu
Fortbewegungszwecken gemäß den gemachten Angaben zu verwenden ist.
16. Folgendes dient als Anlass zur Außerkraftsetzung (Annullierung) des digitalen
Passierscheins bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes:
16.1. Feststellung der Tatsache, dass bei Beantragung des digitalen Passierscheins
bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes unwahre Angaben gemacht wurden.
16.2. Verwendung des digitalen Passierscheins bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes unter
Verletzung der durch die vorliegenden Regeln festgelegten Vorschriften.
14.3. Verletzung der bei erhöhter Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften.
17. Die Regeln zur Ausstellung des digitalen Passierscheins bzw. Buchstaben-Zahlen-
Codes werden vom Departement für Informationstechnologien der Stadt Moskau festgelegt.
18. Wer die Rechtsnormen betreffend Einführung und Einhaltung der bei erhöhter
Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften im Stadtgebiet Moskau verletzt, u. a. durch
unwahre Angabe einschließlich Angaben zum staatlichen Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs,
wird gemäß den straf- und ordnungsrechtlichen Normen der Russischen Föderation zur
Verantwortung gezogen.
19. Es wird festgelegt, dass die Vorschriften zur obligatorischen Angabe der Nummer der
elektronischen Karte (Ziff. 4.1.6., 4.2.7., 4.3.6. dieser Regeln) und zur obligatorischen
Mitteilung von Angaben zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln durch
Dienstausweisinhaber (Ziff. 5 dieser Regeln) ab dem 22. April 2020 Anwendung finden.
Richtig: [Siegel]
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