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Post on 05-Apr-2015
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ERSTUNTERWEISUNG
Bitte lesen!
Diese Präsentation wird Ihnen von Industrieservice Bromberger kostenlos zur
Verfügung gestellt. Sie muss zu Zwecken der Unterweisung auf Ihren Betrieb
angepasst werden. Wenn Sie eine Anpassung durch uns wünschen, nutzen Sie
das Kontaktformular auf der nächsten Seite oder auf unserer Homepage. Sie
können uns auch gern eine E-Mail schreiben oder anrufen. Gern führen wir
Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch. Unsere Kontaktdaten erhalten
Sie durch Doppelklick auf die vCard.
Viel Spaß beim Durchstöbern
Steffen Bromberger
INDUSTRIESERVICE BROMBERGERIngenieurbüro für Arbeitssicherheit
Gartenstraße 306242 Braunsbedra
Tel. 034633-90662post@is-bromberger.dewww.is-bromberger.devCard (vCard.vcf)
Inhalt
Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb
Wer ist Sicherheitsfachkraft, wer sind die Sicherheitsbeauftragten, wer ist
der Betriebsarzt?
Was ist zu tun bei festgestellten Defiziten im Arbeitsschutz?
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.
Verhalten bei einem Unfall
Wer ist Ersthelfer, wo ist das Erste-Hilfe-Material? Wer ist unser
Durchgangsarzt?
Brandschutz: Wo ist der nächste Feuerlöscher und wie wird er benutzt?
Wie verhalte ich mich im Alarmfall?
Welche persönliche Schutzausrüstung ist obligatorisch?
Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!
Stellenwert des Arbeitsschutzes im Betrieb
Arbeitsschutz ist Aufgabe von Geschäftsführung, Vorgesetzten und
Mitarbeitern!
Alle arbeiten gleichermaßen verantwortungs-
bewusst bei der täglichen Umsetzung von
Arbeitsschutzmaßnahmen mit.
Jeder hat die Pflicht, auf erkannte
Gefahren hinzuweisen sowie das
Recht auf Beseitigung von Gefahren-
potentialen.
Pflichten der Vorgesetzten
Der Vorgesetzte ist verantwortlich für:
die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter
das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter
den sicheren Zustand der Arbeitsmittel
den bestimmungsgemäßen Umgang mit
Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
die Auswahl und den Einsatz der persön-
lichen Schutzausrüstung (PSA)
den Schutz der Umwelt.
Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für
die eigene Sicherheit und Gesundheit
das sicherheitsgerechte Durchführen der
übertragenen Aufgaben
das konsequente Tragen der persönlichen
Schutzausrüstung
das Melden von Mängeln und unsicheren
Ereignissen.
Jeder Mitarbeiter hat das Recht,
dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen
Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.
in betrieblichen Angelegenheiten von der zuständigen Person angehört zu werden.
Informationen und Schulung
Die Beauftragten
BetriebsarztHerr Dr. Michael Benninger
030 / 94382779
SicherheitsingenieurHerr Steffen Bromberger
034633 / 90662
Sicherheitsbeauftragte Herr Arno Nym
Produktion
Frau Monika MustermannVerwaltung
Herr Sven SicherWerkstatt
Herr Bernd BeauftragtVerwaltung
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Halten Sie Ihren Arbeitsplatz
sauber und ordentlich
Verstellen Sie keine
Not- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
Essen und Trinken
Sie nicht am Arbeitsplatz
Verhalten bei einem Notfall
Unfall Vergiftung Erkrankung
S o f o r t i g e H i l f e l e i s t u n gS o f o r t i g e H i l f e l e i s t u n g
Sittliche Pflichtzur HilfeleistungSittliche Pflichtzur Hilfeleistung
Rechtliche Pflichtzur Hilfeleistung
Rechtliche Pflichtzur Hilfeleistung
Unsere Ersthelfer
Bereich 1Herr Markus Mustermann02345 / 6789
Bereich 2Herr Arno Nym01234 / 5678
Bereich 3Herr Hans Haumich 01234 / 5678
Frau Monika Mustermann 01234 / 5678
Was ist versichert
Arbeitsunfall
Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall sind:
Unfall bei versicherter Tätigkeit
"konkrete Verrichtung" im Rahmen der
versicherten Tätigkeit
innerer Zusammenhang zwischen der
versicherten Tätigkeit und dem Unfall
muss bestehen.
eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind
nicht versichert
Was ist ein Wegeunfall
Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls
Beinaheunfall in den Vordruck eintragenArbeitsunfall ohne Arztbesuch in Verbandbuch eintragenDas Verbandbuch finden Sie im VerbandkastenArbeitsunfall mit mehr als drei Ausfalltagen an Berufsgenossenschaft melden
Unser Betrieb ist Mitglied in der
Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik
Gustav-Heinemann-Ufer 130D-50968 KölnTelefon: 0221 3778-0Telefax: 0221 3778-1199
E-Mail: info@bgetf.de
Verbandbuch
Dient der Nachweispflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft
Was wird eingetragen?
Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang
des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens,
Art und Umfang der Verletzung bzw.
Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise
der Erste-Hilfe-Maßnahme,
sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die
Erste Hilfe geleistet haben,
Erste-Hilfe-Material
Unser Erste-Hilfe-Material finden Sie an folgenden Standorten
Büro
Werkstatt
Lager
Der Aushang zur Ersten Hilfe befindet sich an
folgenden Standorten:
Büro
Werkstatt
Lager
Durchgangsärzte
Gehen Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einem Durchgangsarzt ,wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft
die Unfallverletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeitdie ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich über eine Woche anHeil- und Hilfsmittel sind zu verordnenes handelt sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen
Unsere Durchgangsärzte finden Sie auf dem Notfallplan!
Voraussetzung für Verbrennungsvorgänge
Brennstoff
Sauerstoff
Zündquelle
Ist eine der drei Komponenten nicht vorhanden, kann es nicht brennen.
Sauerstoff
Brennstoff
Zündquelle
Feuerlöscher
Wasserlöscher
CO2-Löscher
Schaumlöscher
Pulverlöscher
Feuerlöscher richtig einsetzen
Feuer in Windrichtung angreifen
Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen
Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
Genügend Löscher auf einmal einsetzen
Vorsicht vor Wiederentzündung
Eingesetzte Feuerlöscher neu füllen lassen
Brandschutzeinrichtungen
Handfeuermelder
…in der Nähe des Feuers betätigen
Telefon…112 wählen
…wer meldet…was ist passiert…wo ist es passiert…wie viele Verletzte…
welche Art von Verletzungen…warten auf Rückfragen
Wenn der Brand nicht zu löschen ist
Selbstschutz geht vor!
Rettungswege und Notausgänge müssen stets frei und unverstellt sein
und dürfen nie abgeschlossen sein,
Fenstern und Türen schließen
Sammelplatz aufsuchen,
Anweisungen abwarten,
Keine Aufzüge verwenden
Zufahrt für Rettungseinsatzkräfte frei halten
Richtiges Heben und Tragen am Arbeitsplatz
Nutzen Sie Hilfsmittel
So heben und tragen Sie richtig:
1.Mit leicht gespreizten Beinen in die Knie
gehen, die Wirbelsäule gerade halten und
so die Last aufnehmen.
2.Die Last körpernah heben und tragen,
nie ruckartig anheben
3.Das Verdrehen der Wirbelsäule beim
Heben und Abstellen von Lasten
vermeiden.
Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, AnstoßenStellen Sie sich einmal folgende Fragen:Sind Verkehrswege und Arbeitsbereiche in Ihrem gesamten Betrieb überall eben und ohne Stolperstellen?Achten Sie und die Vorgesetzten darauf, dass gelagertes Material nicht in Verkehrswege hineinragt?Werden Kabel und Schläuche (z. B. von Schweißgeräten) so verlegt, dass keine Stolperstellen entstehen?Werden Fußböden sauber gehalten und insbesondere Rutschgefahren sofort beseitigt?Ist Ihnen bekannt, dass Stolpern, Rutschen und Stürzen die häufigsten Unfallursachen darstellenTragen Sie geeignetes Schuhwerk?Benutzen Sie beim Treppensteigen den Handlauf?Stehen Schubladen offen?Wird darauf geachtet, dass vor allem auf Treppen keine Gegenstände getragen werden, welche die Sicht einschränken?
Umgang mit elektrischen Geräten
Informieren Sie sich vor der Benutzung von Elektrogeräten über die
besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dies können Betriebsanleitungen und
Betriebsanweisungen sein.
Benutzen Sie nur geprüfte Elektrogeräte.
Verwenden Sie keine beschädigten Leitungen und Steckvorrichtungen und
keine Betriebsmittel mit defekter Abdeckung
Melden Sie Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrische
Geräten oder Anlagen sofort Ihrem Vorgesetzten.
Verwenden Sie Geräte bis zu ihrer Instandsetzung
nicht weiter und entziehen Sie sie der
Benutzung durch andere Personen
Weitere Gefahren am Arbeitsplatz
Für alle weiteren Gefährdungen, Tätigkeiten und Gefahrstoffe haben wir
Betriebsanweisungen erlassen.
1. Anwendungsbereich
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
4. Verhalten bei Störungen
5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
6. Sachgerechte Entsorgung /
Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
7. Folgen der Nichtbeachtung
Persönliche Schutzausrüstung
Kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz!
Der Genuss von Alkohol wird dem privaten Bereich zugeordnet.Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung für den Eintritt des Unfalles derart bedeutsam war, dass demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Das bedeutet, dass von der Berufsgenossenschaft keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot während der Arbeitszeit und der Arbeitspausen!
Unfallverhütungsvorschrift ,,Grundsätze der Prävention” BGV A1, § 15 (2)Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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