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Fachangestellter fürBürokommunikation Fachangestellte fürBürokommunikationAusbildung in der Bundesverwaltung
Hinweisefür die praktische Ausbildung Stand: Mai 2001
Die praktische Ausbildung ...
am Arbeitsplatz besitzt in der Berufsausbildung Priorität gegenüber anderen Formen des Lernens.Nur hier können Auszubildende unter realen Bedingungen berufliche Erfahrungen sammeln, ihreberufsbezogenen Kompetenzen und Qualifikationen in der Praxis anwenden und erweitern.
Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten fürBürokommunikation vom 12. März 1992 (BGBl. I S. 507) in der Fassung der Änderungsverordnungvom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2066). Sie gibt den inhaltlichen als auch den zeitlichen Rahmenfür die Berufsausbildung und für die berufliche Zwischen- und die Abschlussprüfung vor.
Der Beruf Fachangestellte/r für Bürokommunikation ist als multifunktionaler Querschnittsberuf fürdie gesamte öffentliche Verwaltung konzipiert. Berufsanfänger sind für Aufgaben der Bürosachbe-arbeitung in der mittleren Funktionsebene qualifiziert. Der Schwerpunkt der dreijährigen Berufs-ausbildung liegt weniger in der Vermittlung von Detailwissen. In der Berufsausbildung sollen fachli-che Grundlagen gelegt und Aufgaben übergreifende, transferierbare Qualifikationen entwickeltwerden, auf denen die Absolventen aufbauen können und die ihren vielfältigen beruflichen Einsatzermöglichen.
Die Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikation betont, dass die Auszubil-denden zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden sollen, die insbesondere selb-ständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Hier wird die Forderung nach ausge-prägter Eigenverantwortlichkeit deutlich, die das Erkennen von Zusammenhängen und Auswirkun-gen beruflichen Handelns, verbunden mit Problemlösungs- und Entscheidungskompetenz, voraus-setzt. Diese Zielformulierungen sind mit hohem Anspruch an die Qualität der Berufsausbildung undihre Praxisnähe verbunden; vorwiegend theoretisch angelegte Ausbildungsformen schließen sieaus. Nach dem integrativen Vermittlungskonzept der Ausbildungsordnung sind fachliche und Auf-gaben übergreifende Ausbildungsinhalte handlungsorientiert miteinander zu verknüpfen. Zeitpunktund Dauer der Vermittlung sind in flexibel nutzbaren Zeitrahmen im Ausbildungsrahmenplan ange-geben, der Anlage der Verordnung über die Berufsausbildung ist.
Die Auszubildenden sollten zu Beginn der Berufsausbildung schrittweise mit überschaubaren Auf-trägen und exemplarischen Aufgaben aus dem Berufsalltag an komplexere Themen herangeführtwerden. Im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium können Selbständigkeit und Schwierigkeitsgradzunehmen und Auszubildende wie Mitarbeiter angeleitet werden, die in neue Aufgaben eingewie-sen werden. Besonderes Gewicht ist darauf zu legen, dass Auszubildende in realen Arbeitssitua-tionen eingesetzt werden und die praxisüblichen, zeitgemäßen Hilfsmittel, wie PC, Telefon undrechtliche Vorschriften, nutzen.
Staatliche Ausbildungsordnungen können nicht jede Einzelheit der Ausbildung regeln. DetaillierteFestlegungen würden die notwendige Flexibilität in der Ausbildungspraxis und die Bandbreitemöglicher Ausbildungsträger einschränken. Vor diesem Hintergrund sind die Hinweise für diepraktische Ausbildung entstanden. Sie beruhen auf dem Anliegen, ein vergleichbares Niveau inder Berufsausbildung zu erreichen und abweichenden Interpretationen der Ausbildungsordnungvorzubeugen.
Diese Umsetzungshilfen, die in erster Linie an die Ausbildungsverantwortlichen gerichtet sind, ge-winnen damit auch Bedeutung für die inhaltliche Gestaltung der Prüfungen. Ihr Entwurf ist vonAusbildungspraktikern entwickelt worden. Das Bundesverwaltungsamt als zuständige Stelle nachdem Berufsbildungsgesetz hat die mehrfach modifizierten Erläuterungen für die praktische Ausbil-dung aufgegriffen und mit dem Berufsbildungsausschuss abgestimmt, damit sie allen Ausbil-dungsträgern und den Prüfungsausschüssen in seinem Zuständigkeitsbereich als gemeinsamesInstrument zur Verfügung gestellt werden können.
Obwohl die Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikation erst Anfang der90er Jahre entstanden ist, sind einzelne Vermittlungsansätze des Ausbildungsrahmenplanes, zumBeispiel im Bereich der Informationsverarbeitung, überholt. Solche Elemente sollten zeitgemäßund dem aktuellen Bedarf angepasst in der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.
Auf der anderen Seite sieht die Ausbildungsordnung keine fremdsprachlichen Qualifikationen vor,die heute für viele Arbeitsplätze innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung unverzichtbarsind. Soweit Aufgabenbereiche der ausbildenden Stelle ausländische Kontakte einschließen, solltedie Chance genutzt werden, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse der Auszubildenden berufs-bezogen in der praktischen Ausbildung weiterzuentwickeln und der wachsenden Bedeutungfremdsprachlicher Kompetenzen gerecht zu werden. Eine adressatengerechte Kommunikation mitausländischen Bürgern und Einrichtungen setzt auch die Kenntnis kulturell bedingter, besondererUmgangsformen voraus.
Die Hinweise für die Durchführung der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz orientieren sich ander inhaltlichen Reihenfolge des Ausbildungsrahmenplanes. In der linken Spalte ihrer dreiteiligenStruktur sind die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zitiert, außerdem ist das Ausbildungsjahrangegeben. Die mittlere Spalte "Inhalte" enthält ihre Konkretisierung, in der rechten Spalte "Hin-weise" werden die Verbindung mit anderen Berufsbildpositionen dargestellt, methodische Beispielezur fallbezogenen Vermittlung aufgezeigt und zusätzliche Informationen gegeben. Der Anhangenthält neben Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan den von der Kultusministerkonfe-renz beschlossenen Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht, damit Abstimmungen erleich-tert werden.
Die definierten Ausbildungsinhalte sind auf die wesentlichen Anforderungen konzentriert undsachlogisch gegliedert in Stichworten dargestellt. Die keinesfalls abschließend formulierten Erläu-terungen und Vermittlungsbeispiele sind als unverbindliche Hilfestellung zu verstehen, die nicht indie notwendigen Gestaltungsfreiräume der Ausbildungsverantwortlichen eingreift. Die Ausbil-dungshinweise können abgeändert und auf die spezifischen Verhältnisse und Bedürfnisse desAusbildungsträgers zugeschnitten werden.
Weitere Informationen zur Ausbildungsordnung und allgemeine Erläuterungen zur Durchführungder Berufsausbildung enthalten die Broschüren Fachangestellte/r für Bürokommunikation - Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung - Herausgeber:
Bundesinstitut für Berufsbildung, Verlag BW Bildung und Wissen, ISBN 3-8214-7042-9
Fachangestellte/r für Bürokommunikation - Die geänderte Ausbildungsordnung, Zwischen- und Abschlussprüfungen- Erläuterungen für Prüfungsausschüsse und Ausbildungsträger - Herausgeber: Bundesverwaltungsamt
Fachangestellte/r für Bürokommunikation - Berufsausbildung und Beschäftigung in der Bundesverwaltung - Informa-tionen für Bundesbehörden (Skript aus Anlass der Neuordnung des Berufs im Jahr 1992) - Herausgeber: Bundes-verwaltungsamt
Berufsausbildung in der Bundesverwaltung - Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes, Einstellung und Betreuungvon Auszubildenden - Hinweise für Ausbildungsbehörden - Herausgeber: Bundesverwaltungsamt
Als zuständige Stelle nach § 84 Berufsbildungsgesetz dankt das Bundesverwaltungsamt allen, diean dieser gemeinsamen Grundlage für die betriebliche Ausbildung von Fachangestellten für Büro-kommunikation in der Bundesverwaltung beteiligt waren, für ihr besonderes Engagement. Auch imNamen des Berufsbildungsausschusses wird den Ausbildungsträgern und den Prüfungsausschüs-sen im Zuständigkeitsbereich des Bundesverwaltungsamtes empfohlen, sich im Interesse derÜbereinstimmung an den Hinweisen für die praktische Ausbildung zu orientieren.
Die Broschüre wird nicht alle Fragen beantworten können, ihre praktische Nutzung kann und sollzu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung führen. Wir freuen uns über kritische Anmerkungenaus der Praxis und Anregungen zur Ergänzung der Ausbildungshinweise.
Köln, im Juni 2001BUNDESVERWALTUNGSAMT
Zuständige Stelle nach dem BerufsbildungsgesetzReferat VIII 6, 50728 Köln
Telefon 01 88 83 58-0www.bundesverwaltungsamt.de
Inhalt Seite
Übersicht über die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Ausbildung ..................................... 1
Hinweise für die praktische Ausbildung.................................................................................................. 2
1 Der Ausbildungsbetrieb1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung............ 21.2 Berufsbildung............................................................................................................................................... 31.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung.................................................... 5
2 Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln............................ 7
3 Verwaltungsorganisation und -betrieb3.1 Verwaltungshandeln..................................................................................................................................... 93.2 Organisation und Funktionszusammenhänge.............................................................................................. 10
4 Bürowirtschaft4.1 Organisation des Arbeitsplatzes................................................................................................................... 124.2 Arbeits- und Organisationsmittel................................................................................................................... 134.3 Bürowirtschaftliche Abläufe..................................................................................................................... ..... 144.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen.................................................................................. 164.5 Statistik......................................................................................................................................................... 18
5 Informationsverarbeitung5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung.................................................................................................... 195.2 Bürokommunikation...................................................................................................................................... 205.3 Schreibtechnische Qualifikationen......................................................................................................... . ..... 225.4 Textformulierung und -gestaltung................................................................................................................. 235.5 Automatisierte Textverarbeitung................................................................................................................... 255.6 Datenschutz.................................................................................................................................................. 26
6 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination................................................................. 276.2 Organisationsaufgaben................................................................................................................................. 29
7 Finanzwesen7.1 Öffentliches Finanzwesen............................................................................................................................. 317.2 Kassenwesen................................................................................................................................ . .............. 33
8 Personalwesen8.1 Grundzüge des Personalwesens................................................................................................................. 348.2 Personalaufgaben........................................................................................................................................ 38
9 Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung9.1 Organisation und Arbeitsabläufe..................................................................................................... . ............ 419.2 Verwaltungsverfahren................................................................................................................................... 429.3 Rechtsanwendung........................................................................................................................................ 44
Anhang
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikation 46
Ausbildungsrahmenplan............................................................................................................................... 49
Rahmenlehrplan.............................................................................................................................................. 58
Beschluss des Berufsbildungsausschusses zur Konkretisierung der Ausbildungsordnung.. 78
Vorgaben der Ausbildungsordnung zur integrativen Vermittlung der Ausbildungsinhalte...... 81
Übersicht über die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Ausbildung
1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.1 Stellung und Aufgaben des Aus-bildungsbetriebes im Gesamtsys-tem der öffentlichen Verwaltung
1.2 Berufsbildung
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutzund rationelle Ressourcenver-wendung
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutzund rationelle Ressourcenver-wendung
2. Verhältnis zwischen Verwaltungund Bürger, bürgerorientiertesHandeln
2. Verhältnis zwischen Verwaltungund Bürger, bürgerorientiertesHandeln
2. Verhältnis zwischen Verwaltungund Bürger, bürgerorientiertesHandeln
3.1 Verwaltungshandeln 3.1 Verwaltungshandeln
3.2 Organisation und Funktions-zusammenhänge
3.2 Organisation und Funktions-zusammenhänge
4.1 Organisation des Arbeitsplatzes
4.2 Arbeits- und Organisationsmittel 4.2 Arbeits- und Organisationsmittel 4.2 Arbeits- und Organisationsmittel
4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe 4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe 4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe
4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell-und Vergabewesen
4.5 Statistik 4.5 Statistik
5.1 Grundlagen der Informationsver-arbeitung
5.2 Bürokommunikation 5.2 Bürokommunikation 5.2 Bürokommunikation
5.3 Schreibtechnische Qualifikationen 5.3 Schreibtechnische Qualifikationen 5.3 Schreibtechnische Qualifikationen
5.4 Textformulierung und -gestaltung 5.4 Textformulierung und -gestaltung 5.4 Textformulierung und -gestaltung
5.5 Automatisierte Textverarbeitung 5.5 Automatisierte Textverarbeitung 5.5 Automatisierte Textverarbeitung
5.6 Datenschutz 5.6 Datenschutz 5.6 Datenschutz
6.1 Kommunikation und Kooperationim Büro und Bürokoordination
6.2 Organisationsaufgaben 6.2 Organisationsaufgaben
7.1 Öffentliches Finanzwesen 7.1 Öffentliches Finanzwesen
7.2 Kassenwesen 7.2 Kassenwesen
8.1 Grundzüge des Personalwesens 8.1 Grundzüge des Personalwesens
8.2 Personalaufgaben 8.2 Personalaufgaben 8.2 Personalaufgaben
9.1 Organisation und Arbeitsabläufe 9.1 Organisation und Arbeitsabläufe
9.2 Verwaltungsverfahren 9.2 Verwaltungsverfahren
9.3 Rechtsanwendung 9.3 Rechtsanwendung
Stand: Mai 2001 Seite 1
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
1. Der Ausbildungsbetrieb
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
1.1 Stellung und Aufga-ben des Ausbildungs-betriebes im Gesamt-system der öffentli-chen Verwaltung
1. Ausbildungsjahr
Bezüge können hergestellt werdenzu den Berufsbildpositionen3.1 a Ziele des Verwaltungshandelns
erläutern; Grundsätze und Leit-linien anwenden
3.1 b Arten und Formen des Verwal-tungshandelns beschreiben
3.1 c Leistungen der ausbildendenStelle darstellen
a) staats- und verfas-sungsrechtliche Grund-lagen in der Bundesre-publik Deutschland inihren Bezügen zu denAufgaben der ausbil-denden Stelle darstellen
Wesentliche Grundlagen für die öffentlicheVerwaltung in ihrem Zusammenhang zu denAufgaben der ausbildenden Stelle• Bundesstaatsprinzip (Art. 20 I GG)• Demokratieprinzip (Art. 20 I und II GG)• Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 I 1 GG),
insbesondere Grundsatz der Gewaltentei-lung nach Art. 20 II 2 GG
• Rechtmäßigkeit der Verwaltung(Art. 20 III GG)Vorbehalt des GesetzesVorrang des Gesetzes
• Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 ff.)• Ausführung der Bundesgesetze und die
Bundesverwaltung (Art. 83 ff.GG)
Durchbrechung des Grundsatzes derGewaltenteilung (zum Beispiel Erlassvon Rechtsverordnungen)
b) Art und Rechtsform derausbildenden Stellebeschreiben
Rechtliche Grundlagen der ausbildenden StelleAufbau der Bundesverwaltung
Ausbildende Stelle in das Systemdes Verwaltungsaufbaus einordnen
Rechtliche Unterschiede zwischenKörperschaften, Anstalten und Stif-tungen des öffentlichen Rechtseinschl. Gebietskörperschaften
c) Aufgaben der ausbil-denden Verwaltung, ihrerechtlichen Grundlagenund ihre Bedeutung fürStaat und Gesellschaftbeschreiben
Hoheitliche VerwaltungFiskalische Verwaltung
VermittlungsbeispieleUnter Verwendung der Homepage ihrerAusbildungsbehörde können die Auszu-bildenden ermitteln:• Rechtsgrundlagen für die Errichtung
der Behörde• Aufgabenübertragung• Einordnung der Aufgaben anhand
des Geschäftsverteilungs- und desOrganisationsplanes
d) Aufgaben der für dieausbildende Stelle wich-tigen Organisationender Arbeitgeber undArbeitnehmer darstellen
Arbeitgeber und Arbeitgeberorganisationen desöffentlichen Dienstes, wie• Bundesrepublik Deutschland• Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)• Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber-
verbände (VKA)
Arbeitnehmerorganisationen, wie• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) im DGB• DBB Tarifunion
Zusammenwirken der Sozialpartner im Bereichdes Beamten-, Arbeits- und Tarifrechts
Stand: Mai 2001 Seite 2
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikation
1. Der Ausbildungsbetrieb
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
1.2 Berufsbildung
1. Ausbildungsjahr
a) rechtliche Vorschriftender Berufsbildung nen-nen
GrundgesetzBerufsbildungsgesetzJugendarbeitsschutzgesetz
AusbildungsordnungPrüfungsordnung für Abschlussprüfungen undGrundsätze für ZwischenprüfungenManteltarifvertrag für Auszubildende und er-gänzende Tarifverträge
Rahmenlehrplan der BerufsschuleBeschlüsse des Berufsbildungsaus-schusses beim Bundesverwaltungs-amt
b) Ausbildungsordnungmit dem Ausbildungs-plan der ausbildendenStelle vergleichen
AusbildungsrahmenplanAusbildungsplan der ausbildenden Stelle ge-mäß § 6 der Ausbildungsordnung
Überblick über den inhaltlichen undzeitlichen Ablauf der Ausbildung
c) Inhalte des Berufsaus-bildungsvertrages, ins-besondere die Rechteund Pflichten des Aus-bildenden und des Aus-zubildenden, erläutern
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowieZiel der Berufsausbildung, insbesondere dieBerufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbil-dungsstätte
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungs-zeit
Dauer der Probezeit
Zahlung und Höhe der Vergütung
Dauer des Urlaubs
Voraussetzungen, unter denen der Berufsaus-bildungsvertrag gekündigt werden kann
Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinba-rungen, die auf das Berufsausbildungsverhält-nis anzuwenden sind
Weitere Rechte und Pflichten der Vertrag-schließenden• Ausbildungs- und Lernpflicht• Freistellung• Ausbildungsmittel• Berufsschulbesuch• Berichtsheftführung• Förderung und Schutz der Auszubildenden• Zeugniserteilung• Weisungsgebundenheit• Verschwiegenheitspflicht• Sorgfaltspflicht
Folgen der Pflichtverletzung
Vgl. auch Berufsbildposition 8.1"Grundzüge des Personalwesens"
Rechte und Pflichten:Regelungen des BBiG, JArbSchG,MTV Azubi (-O)
Stand: Mai 2001 Seite 3
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
1. Der Ausbildungsbetrieb
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
1.2 Berufsbildung
d) Bedeutung und Aufga-ben der Jugend- undAuszubildendenvertre-tung im Rahmen derBerufsausbildung be-schreiben
Gesetzlicher Auftrag der Jugend- und Auszubil-dendenvertretung
Zusammenarbeit mit dem Personalrat und derDienststelle
Vgl. § 61 BPersVG
e) Notwendigkeit weitererberuflicher Qualifizie-rung begründen
Fortbildungsbedarf wegen
• Änderung gesetzlicher Grundlagen• organisatorischen und technischen Wandels• europäischer Integration• beruflichen Aufstiegs
f) wichtige beruflicheFortbildungsmöglichkei-ten und berufliche Auf-stiegsmöglichkeitenbeschreiben
Informationen über interne und externe Fortbil-dungsangebote
• Anpassungsfortbildung• Aufstiegsfortbildung zum/zur Verwaltungs-
fachwirt/in• Begabtenförderung Berufliche Bildung• Bildungsurlaub
Fortbildungsbedarf an einem betrieb-lichen Beispiel erläutern
ZugangsbedingungenFreistellungsmöglichkeiten nachtariflichen BestimmungenAnmeldeverfahrenGebührenDauerVollzeit- oder dienstbegleitendeFormPrüfungen
Zertifikate
Stand: Mai 2001 Seite 4
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
1. Der Ausbildungsbetrieb
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
1.3 Arbeitssicherheit,Umweltschutz undrationelle Ressour-cenverwendung
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr
Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und
Vergabewesen4.5 Statistik7.1 Öffentliches Finanzwesen7.2 Kassenwesen
a) Bedeutung von Arbeits-sicherheit, Umwelt-schutz und rationellerRessourcenverwendungan Beispielen der aus-bildenden Stelle erklä-ren
Arbeitssicherheit
• Verhinderung von Personen- und Sach-schäden durch sicherheitsgerechtes Ver-halten und technische Vorkehrungen
Umweltschutz
• Schonende und umweltgerechte Verwen-dung der Ressourcen
• Spannungsfeld zwischen optimalen Arbeits-bedingungen, Schädigung der Umwelt undVerminderung der natürlichen Ressourcen
Notwendigkeit von Sicherheitsmaß-nahmen
Betriebliche Maßnahmen zur Ar-beitssicherheit, zum Beispiel durchBeschaffung geeigneter Büromöbelund Arbeitsgeräte
b) betriebliche Einrichtun-gen für den Arbeits-schutz, die Unfallverhü-tung und den Umwelt-schutz beschreiben
• Arbeitsschutzausschuss• Fachkraft für Arbeitssicherheit• Sicherheitsbeauftragter• Betriebsarzt/-Augenarzt• Ersthelfer• Beauftragter für den Umweltschutz
Teilnahme an sicherheitstechnischenPrüfungen
c) berufsspezifische Ar-beitsschutz- und Unfall-verhütungsvorschrifteneinhalten, geeigneteMaßnahmen zur Verhü-tung von Unfällen imeigenen Arbeitsbereichergreifen und sich beiUnfällen situationsge-recht verhalten
Arbeitsschutzvorschriften, zum Beispiel
• Arbeitsstättenverordnung• Arbeitsschutzgesetz• Arbeitssicherheitsgesetz• Richtlinie für den betriebsärztlichen und
sicherheitstechnischen Dienst• Arbeitszeitgesetz• Bildschirmarbeitsverordnung
Unfallverhütungsvorschriften, zum Beispiel
• SGB VII• Bundesausführungsbehörde für Unfallversi-
cherung• Vorschriften der zuständigen Berufsgenos-
senschaft
Maßnahmen
• Kennzeichnung von Unfallgefahren• Möglichkeiten für Vorsorgemaßnahmen,
zum Beispiel zur Vermeidung von Gefah-renquellen
• Notrufe, Abfolge von Meldungen
§§ 14, 22 SGB VII
Merkblätter oder Aushänge desUnfallversicherungsträgers
Vermittlungsbeispiele• Erkundungsaufgabe: Arbeitsschutz
und unfallverhütende Maßnahmender ausbildenden Stelle ermitteln
• Vorschläge zur Kennzeichnung derunfallträchtigen Orte
• Wer ist bei Unfällen zu informieren?
Stand: Mai 2001 Seite 5
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
1. Der Ausbildungsbetrieb
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
1.3 Arbeitssicherheit,Umweltschutz undrationelle Ressour-cenverwendung
d) wichtige Vorschriftenüber Brandverhütungund Brandschutzeinrich-tungen beachten
BrandschutzvorschriftenVerhalten im Brandfall, Maßnahmen zur Brand-bekämpfungBrandschutzmittel, Feuerlöscher(Standort, Bedienung)Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notaus-gängen
e) zur Vermeidung be-triebsbedingter Umwelt-belastungen im berufli-chen Einwirkungsbe-reich beitragen
Betriebliche Maßnahmen zum Umweltschutz
• Reduktion von Umweltbelastungen durchEinsatz umweltschonender und energie-sparender Büromaschinen, Geräte undBürobedarfsartikel
• Möglichkeiten der Abfallreduzierung und
-verwertung
Beispiele zur Vermeidung betriebs-bedingter Umweltbelastungen• im Büro, z.B. Umweltpapier,
lösungsmittelfreie Kleb- und Kor-rekturstoffe
• im Wasch-, Reinigungs- undHygienewesen, z.B. biologischvoll abbaubare Reinigungsmittel
• im Verpflegungsbereich, z.B.Getränkeautomaten, Geschirr
AbfalltrennungRecyclingfähige Materialien
VermittlungsbeispielErkundungsaufgabe: Entsorgungspraxisund deren Umweltverträglichkeit in derausbildenden Stelle
f) zur rationellen Energie-und Materialverwendungim beruflichen Einwir-kungsbereich beitragen
Sparsame Verwendung von Energie und Was-ser, zum Beispiel
• Beleuchtungsumfang und -dauer• Regulierung der Raumtemperatur• Energiesparschaltungen
Sparsame Verwendung von Büromaterial
Zum Beispiel
• Einsatz von Energiesparlampen• Wasserstoppschalter in Toiletten• Durchflussverminderer an Was-
serhähnen
VermittlungsbeispielKraftstoffverbrauch von Dienst-Kfz ermit-teln und beurteilen
Zum Beispiel
• Papier• Reinigungsmittel• Toner• Disketten
Stand: Mai 2001 Seite 6
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
2 Verhältnis zwischenVerwaltung und Bür-ger, bürgerorientier-tes Handeln
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Fertigkeiten und Kenntnissedieser Berufsbildposition sind wäh-rend der gesamten Ausbildungs-dauer zu vermitteln. Ihre Vermittlungsoll nach den Vorgaben der Ausbil-dungsordnung insbesondere imZusammenhang mit folgenden Be-rufsbildpositionen erfolgen:3. Verwaltungsorganisation und -betrieb5. Informationsverarbeitung6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben9. Fachaufgaben einzelner Fachberei-
che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung
Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qualifi-kationen geeignet (vgl. Vorwort).
a) Situation und Interessendes Bürgers bei derAufgabenerledigungangemessen berück-sichtigen
Beachtung der Situation der Bürger• vor einer Antragstellung oder einer Ent-
scheidung der Verwaltung• nach der Bearbeitung eines Antrages• Bewilligung/Ablehnung
Das Spannungsverhältnis zwischen Wünschendes Bürgers und Rechtmäßigkeit des Verwal-tungsvorganges erkennen und im Rahmen derErmessensausübung unter Beachtung derGrundsätze des Verwaltungshandelns berück-sichtigen
vgl. 3.1 a / Seite 9
b) Dienstleistungs- undEingriffsverwaltung inihren unterschiedlichenVoraussetzungen undAnforderungen für dasVerhältnis zwischenVerwaltung und Bürgerbeschreiben
Unterscheidung der Verwaltungsformen
• Leistungsverwaltung• Eingriffsverwaltung
Vermittlungsbeispiele
Erarbeitung von Merkmalen einer bürger-nahen Verwaltung
Erarbeitung von zentralen Fragestellun-gen innerhalb eines Projektes oder einerGruppenarbeit:• Wann kommen Bürger mit Verwal-
tungshandeln in Berührung?• Wann und wie werden Bürger durch
Verwaltungshandeln eingeschränkt?• Wann und wie können Bürger ihre
Rechte geltend machen?• Welche Barrieren gibt es im Umgang
zwischen Bürger und Verwaltung?
c) Aufklärung, Beratungund Auskunft situations-gerecht und bürger-orientiert vornehmen
Zum Beispiel
• Zuständigkeiten• Leistungsangebot• Antragsmöglichkeiten• Rechtsvorschriften• Verfahrenswege
Formen und Arten von Anträgen
VermittlungsbeispielHomepage der eigenen Ausbildungsbe-hörde bewerten und mit anderen natio-nalen oder internationalen Homepagesvergleichen
Stand: Mai 2001 Seite 7
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
c) Aufklärung, Beratungund Auskunft situations-gerecht und bürger-orientiert vornehmen
(Fortsetzung)
Berücksichtigung der Situation der Bürger oderAdressaten
Beachtung zeitlicher, örtlicher, per-sönlicher und inhaltlicher Gesichts-punkte
Darstellung von Ausdrucks- undKommunikationsformen
d) Inhalt und Form vonSchriftsätzen und münd-lichen Mitteilungen nachInformationsziel undAdressatenkreis für denBürger transparent ge-stalten
Auswahl der geeigneten Mitteilungsform und-art
• Bescheide• Kurzmitteilungen• Vordrucke• E-Mail• Mündliche Mitteilungen
Transparenz von Informationen
• Ausdruck (klar, einfach)• Form der Ausführung (verständlich, zielge-
richtet; mündlich, schriftlich)• Darstellung von Vorschriften
Empfohlenes Hilfsmittel:BBB-Arbeitshandbuch "BürgernaheVerwaltungssprache" (erhältlich beimBundesverwaltungsamt)
e) Wirkungen des Verwal-tungshandelns auf dieÖffentlichkeit an Bei-spielen beschreiben
Veröffentlichungen zu Verwaltungsentschei-dungen in Presse, Funk, Fernsehen und Inter-net
Individuelle Betroffenheit der Bürger von Ver-waltungsentscheidungen
Vermittlungsbeispiel
Projekt: Untersuchung der Wirkung vonVerwaltungshandeln auf die Bürger nachArt des Verwaltungshandelns
Stand: Mai 2001 Seite 8
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
3. Verwaltungsorganisation und -betrieb
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
3.1 Verwaltungshandeln
2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung
Im 3. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen derBerufsbildpositionen 9 "Fachaufgabeneinzelner Fachbereiche, Verwaltungs-verfahren und Rechtsanwendung" fort-zuführen.
a) Ziele des Verwaltungs-handelns erläutern;Grundsätze und Leit-linien anwenden
Darstellung der Ziele des Verwaltungshandelns,zum Beispiel
• Innere Sicherheit und Ordnung• Soziale Sicherung• Kulturelle Förderung• Umweltschutz
Grundsätze des Verwaltungshandelns• Rechtmäßigkeit (Gesetzesvorrang, Geset-
zesvorbehalt)• Zweckmäßigkeit• Verhältnismäßigkeit• Vertrauensschutz• Wirtschaftlichkeit• Gleichbehandlung• Pflichtgemäße Ermessensausübung
Leitlinien für das Verwaltungshandeln, zumBeispiel Richtlinien vorgesetzter Instanzen
Siehe auch Berufsbildposition 1.1"Stellung und Aufgaben des Ausbildungs-betriebes im Gesamtsystem der öffentli-chen Verwaltung"
Wichtig ist, dass die Auszubildendendie Ausführung von Rechtsvorschrif-ten als Erfüllung gesetzlicher Aufträ-ge erkennen.
b) Arten und Formen desVerwaltungshandelnsbeschreiben
Verwaltungshandeln mit Außenwirkung• Öffentlich-rechtlicher Bereich
RealakteVerwaltungsakteErlass von Rechtsverordnungen und Sat-zungenÖffentlich-rechtlicher Vertrag
• Privatrechtlicher BereichRealakteRechtsgeschäfte
Verwaltungshandeln mit Innenwirkung• Einzelakte• Verwaltungsvorschriften
Die Auszubildenden sollen unter-schiedliche Verwaltungshandlungenzuordnen können, zum BeispielAuskünfte, Bestellungen, Beratun-gen, Verträge, Haushaltsplanung,Bescheide, Dienstanweisungen,mündliche Weisungen.
Formgebundenheit und Formfreiheit
Kauf-, Miet- und Leasingverträge
c) Leistungen der ausbil-denden Stelle darstellen
Nach außen gerichtete Leistungen• Fachaufgaben der ausbildenden Stelle
Nach innen gerichtete Leistungen, zum Beispiel
• Personal-, Haushaltswesen, Ausbildung
Homepage der Ausbildungsbehörde
Stand: Mai 2001 Seite 9
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
3. Verwaltungsorganisation und -betrieb
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
3.2 Organisation undFunktionszusammen-hänge
1. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
a)
b)
Aufbau- und Ablaufor-ganisation der ausbil-denden Stelle erläutern
Dienst- und Geschäfts-ordnung anwenden,Geschäftsverfahrenbeherrschen
Mögliche Formen der Aufbauorganisation• Einliniensystem• Mehrliniensystem• Stabliniensystem• Matrixorganisation• Projektorganisation• Teamorientierte Organisation
Bildung von Organisationseinheiten
Darstellung der Organisation• Organisationsplan• Geschäftsverteilungsplan
Aufbauorganisation der ausbilden-den Stelle zuordnen
Vermittlungsbeispiele• Zuständigkeiten anhand des Ge-
schäftsverteilungsplanes prüfen
• An der Erstellung und Aktualisierungvon Organigrammen mitwirken
Zweck und Grundregeln der Geschäftsordnung
Aufgaben- und Verantwortungsbereiche derMitarbeiter und Vorgesetzten
Dienstweg
Zeichnungsregelungen
Beteiligungs- und MitzeichnungspflichtenermittelnGeschäftsgangvermerke fertigenDie Beteiligung anderer Organisations-einheiten herbeiführenRücksprachen und Besprechungen
c) Zentralisierung undDezentralisierung sowieDelegieren von Aufga-ben und Verantwortungan Beispielen der aus-bildenden Stelle dar-stellen
Auswirkungen von Zentralisation und Dezentra-lisation auf die Aufgabenerledigung
Bedeutung der Delegation für die Aufgabener-ledigung
VermittlungsbeispieleAnhand von Beispielen aus dem Verwal-tungsalltag die Vor- und/oder Nachteilebestimmter Maßnahmen darstellen:• Bündelung von Aufgaben• Mischarbeitsplätze• IT-unterstützte Sachbearbeitung• Neuverteilung von Aufgaben
Verlagerung von Zuständigkeitenund KompetenzenSpezialisierungEinbeziehung von Mitarbeitern in denEntscheidungsprozess
d) Informationswege in derausbildenden Stelledarstellen und das Zu-sammenwirken zwi-schen Funktionsberei-chen beschreiben
Adressat von Informationen
Voraussetzungen der Informationsweitergabe
Zusammenarbeit zwischen Funktionsbereichen• nach innerbehördlicher Aufgabenteilung• in vor- und nachgelagerten Bereichen
Formen mittelbarer Zusammenarbeit durchInformations- bzw. Datenträger• schriftlich• kommunikationstechnisch, zum Beispiel
durch interne und externe Datennetze
Informationsquellen, zum Beispiel• Dienstanweisungen• Dienstbesprechungen• Aushänge• Mitteilungen• Pressedienst• Internet
Stand: Mai 2001 Seite 10
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3. Verwaltungsorganisation und -betrieb
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3.2 Organisation undFunktionszusammen-hänge
d) Informationswege in derausbildenden Stelledarstellen und das Zu-sammenwirken zwi-schen Funktionsberei-chen beschreiben
(Fortsetzung)
Formen unmittelbarer Zusammenarbeit,zum Beispiel
• Besprechungen• Arbeitsgruppen• Projekte
Zusammenarbeit und Verantwortung bei Ar-beitsteilung
• Beteiligung der Vorgesetzten auf demDienstweg
• Zeichnungsregelungen und Verantwor-tungsübernahmeZeichnungMitzeichnungSchlusszeichnungZeichnungsvorbehalte für Vorgesetzte
• Notwendigkeit und Verpflichtung der Zu-sammenarbeit und des Informationsaustau-sches zwischen Mitarbeitern, Vorgesetztenund Organisationseinheiten
Entwicklung und Förderung vonKommunikationskompetenz(vgl. 6.1 Kommunikation und Kooperationim Büro)
Vermittlungsbeispiele• Vorlagen für den Dienstweg vorbe-
reiten• Beteiligung durch Mitzeichnung eines
Vorganges herbeiführen• Bei der Bearbeitung von Mitzeich-
nungsvorgängen mitwirken• Bei der Vorbereitung von Unterlagen
für Rücksprachen mitwirken• Informationen an Andere (Mitarbeiter,
Vorgesetzte, Org.-Einheiten) weiter-geben
• Bei der technischen Fertigstellungvon Stellungnahmen mitwirken(Schreiben bis zur Unterschriftsreife)
• Bei der Vor- und Nachbereitung vonBesprechungen und ihrer Durchfüh-rung mitwirken
• Protokolle erstellen• Servicedienste
e) Aufgaben, Anforderun-gen und Zusammenwir-ken typischer Büroar-beitsplätze darstellen
Darstellung von Aufgaben typischer Büroar-beitsplätze, zum Beispiel
• gestaltende Aufgaben• ausführende Aufgaben
Verbindungen zu anderen Arbeitsplätzen
Anforderungen an Qualifikationen (Fertigkeiten,Kenntnisse, Fähigkeiten) und Belastbarkeit
Der Zusammenarbeit ist bei arbeits-teiliger Aufgabenerledigung zum Er-reichen des Arbeitszieles besondereBedeutung beizumessen. Pflicht undNotwendigkeit der Zusammenarbeitsollen die Auszubildenden im kon-kreten Fall als Teil der Aufgabe er-kennen und die geeignete Form desZusammenwirkens umsetzen.
f) zur Verbesserung vonArbeitsabläufen im ei-genen Arbeitsbereichbeitragen
Ergebnisorientierte Verbesserungsvorschläge,zum Beispiel
• durch Einbeziehung anderer Aufgabenbe-reiche
• zur Vermeidung von Doppelarbeit• zur Vereinfachung von Routinetätigkeiten• zur Optimierung der Kommunikationswege
Aspekte der Effizienz, Qualität undWirtschaftlichkeit
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4. Bürowirtschaft
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4.1 Organisation desArbeitsplatzes
1. Ausbildungsjahr
a)
b)
Möglichkeiten der Ar-beitsplatz- und Arbeits-raumgestaltung unterBerücksichtigung ergo-nomischer Grundsätzean Beispielen des Aus-bildungsbetriebes erläu-tern
einschlägige Vorschrif-ten für Büroarbeitsplät-ze beachten und deneigenen Arbeitsplatzsachgerecht gestalten
Einschlägige Vorschriften, zum Beispiel
• Arbeitsschutzregelungen• DIN-Vorschriften• Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze
Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten imArbeitsraum, zum Beispiel
• Aufstellung und Anordnung der Arbeitsplät-ze (Beleuchtung, Kommunikation, Koopera-tion)
• Temperaturregulierung• Lärmschutz
Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten amArbeitsplatz, zum Beispiel
• Arbeitstisch• Arbeitsstuhl• Übersichtliche und funktionale Anordnung
von Arbeits- und Organisationsmitteln• IT-Ausstattung (Aufstellen der Tastatur,
Sichtverhältnisse)
Vermittlungsbeispiele
• Mitwirkung bei der Gestaltung vonArbeitsplätzen (insbesondere Bild-schirmarbeitsplätze)
• Teilnahme an Besprechungen mitdem arbeitsmedizinischen Dienst
Konzeption eines behindertenge-rechten Arbeitsplatzes
Links-/Rechtshänder
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4. Bürowirtschaft
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4.2 Arbeits- undOrganisationsmittel
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-
che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung
a) betriebliche Arbeits- undOrganisationsmittelfachgerecht handhabensowie wirtschaftlich undumweltgerecht einset-zen
Nutzung von Arbeitsmitteln, zum Beispiel
• IT-Geräte und Zubehör• Kommunikationsanlagen• Software• Diktier- und Wiedergabegeräte• Rechengeräte• Kopiergeräte
Nutzung von Organisationsmitteln, zum Beispiel
• Karteien• Software• Plantafeln• Vordrucke
Grundsatz des zeit- und kostensparenden Ein-satzes der verfügbaren Mittel unter Berücksich-tigung ökologischer Aspekte
Dieser aufgabenübergreifende Aus-bildungsinhalt kann im betrieblichenAusbildungsplan jedem Einsatzbe-reich zugeordnet werden.
Vermittlungsbeispiele
• Bedienungsanleitungen und Handbü-cher einsetzen
• Vordrucke und Stempel entwickelnoder verbessern
• Kartei anlegen oder fortschreiben• Vor- und Nachbereitungsarbeiten für
die Datenverarbeitung erledigen• Auslastungen feststellen (z.B. bei
Kopiergeräten)• Recherchen im Internet
b) rechtzeitige Wartungund Instandsetzung vonBüromaschinen und-geräten veranlassen
Wartungskontrolle
• Wartungsverträge• Wartungsplan• Wartungstermine• Wartungspersonal
Instandsetzung
• Unverzügliche Mitteilung über Geräteausfalloder Störung
• Ansprechpartner• Vereinbarung von Terminen
Vermittlungsbeispiele• Instandsetzung einleiten• Auftragsdurchführung kontrollieren
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4. Bürowirtschaft
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4.3 BürowirtschaftlicheAbläufe
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-
che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung
Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).
a) Posteingang bearbeiten,Postverteilung durch-führen und Postausgangkostenbewusst bearbei-ten
Behandlung von Posteingängen• Mitwirkung bei der Postübernahme durch
den Postempfangsbeauftragten oder Be-vollmächtigten
• Führung des Posteingangsbuchs• Vollständigkeit eingegangener Postsendun-
gen• Reklamation fehlerhafter Sendungen• Öffnungsverbote• Irrläufer• Besondere Eingänge wie Wert- und Ein-
schreibesendungen, Paketsendungen, Te-legramme, Eilsendungen, Telefax-Schreiben
• Sendungen mit persönlicher Anschrift
Bearbeitung von zu öffnenden Eingängen undWeiterleitung innerhalb der ausbildenden Stelle• Eingangsstempel• Auszeichnungen gemäß Geschäftsvertei-
lungsplan• Überprüfung der Vollständigkeit der Post-
sendung• Nachweis besonderer Anlagen, Vermerken
fehlender Anlagen• Mitwirkung bei der Führung des Postein-
gangsbuches
Bezüge können auch zu den Berufs-bildpositionen 3.2 a und b (Organi-sation, Geschäftsordnung) und 6.1 k(Schriftgutverteilung) hergestellt wer-den.
Daten- und Leerkontrolle
Beachtung behördeninterner Vor-schriften
Behandlung von Postausgängen• Versandreife des Postausgangs• Versandformen und Versandwege• Verpackungsmaterial und Allgemeines zur
Postverpackung• Postgebühren und Freimachung• Posteinlieferung• Aufzeichnungen zum Postausgang und zur
Gebührenabrechnung• Sonstiger Einsatz von Geräten und Maschi-
nen bei der Postbearbeitung• Nachweis über die Absendung im Akten-
stück
Auswahl der wirtschaftlichsten Ver-sandart nach• Kosten• Dauer• Sicherheit• Wert• Zustellungsart
• IT-unterstützter Postversand
• Behördenübergreifender Post-austausch
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4. Bürowirtschaft
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4.3 BürowirtschaftlicheAbläufe
b) Registraturarbeitensachgerecht durchfüh-ren, Aufbewahrungs-fristen beachten
Ablegen von Schriftgut (zentral, dezentral) nachden internen Regelungen
Registraturarten und -systeme
Technische Möglichkeiten der Schriftgutaufbe-wahrung
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Verwaltungsinterne Aufbewahrungsfristen
Unter dem Oberbegriff Aktenbildung:• Aktenarten• Aktenplan• Entwicklung von Geschäftszei-
chen• Teilung und Zusammenführung
von Akten
Neuanlage und Führen von Akten• Erstellen von Inhaltsverzeichnis-
sen• Aktenführung entsprechend der
Suchkriterien• Regelungen über Ablageorte
einhalten• Schriftgut auf Anforderung bereit-
stellen• Schriftgut in Akten einordnen und
paginieren• Wiedervorlagen annehmen, ver-
wahren und termingerecht aus-geben
• Aussondern von Schriftgut vorbe-reiten
• Akteneinsichtsrechte und-beschränkungen
• Dokumentenmanagement-systeme
Siehe auch Berufsbildpositionen8.2 c (Führen von Personalakten)5.6 (Datenschutz)
c) Dateien und Karteienführen und zur Erfüllungvon Arbeitsaufgabeneinsetzen
Unterscheiden von gesetzlich vorgeschriebe-nen und verwaltungsinternen Dateien und Kar-teien
d) Termine planen, über-wachen und erforder-liche Maßnahmen ein-leiten
Terminarten• Kontinuierliche, spezielle Termine• Kurz-, mittel-, langfristige Termine
Terminplanungs- und Überwachungsmittel• Terminkalender• Termindateien/-karteien
Terminplanung und -überwachung• Abstimmung• Benachrichtigung• Mahnung
Siehe auch Berufsbildposition 6.1 h(Terminplanung und -überwachung)
Stand: Mai 2001 Seite 15
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4. Bürowirtschaft
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4.4 Materialbewirtschaf-tung, Bestell- undVergabewesen
2. Ausbildungsjahr
Folgende Berufsbildpositionen sindin die Vermittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und
rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz
a) Grundsätze desBeschaffungswesensbeschreiben
Sachliche Notwendigkeit• Erstbeschaffung• Ersatzbeschaffung
Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Vermittlungsbeispiele• Bedarf ermitteln oder nachprüfen• Möglichkeiten anderweitiger Bedarfs-
deckung prüfen• Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
prüfen, Festlegungen
Beachtung der Zweck-Mittel-Relation
Maximal-/Minimal-Prinzip (Ökonomi-sches Prinzip)
Beachtung der sachlichen Notwen-digkeit und des Grundsatzes derSparsamkeit
b) Beschaffungswesen derausbildenden Stelledarstellen
Zum Beispiel
• Zentrale oder dezentrale Beschaffung• Beschaffungswege
Vorteile, Nachteile
c) bei der Materialverwal-tung und bei dem Ver-gabeverfahren mitwir-ken
Materialverwaltung
• Materialnachweise• Materialausgabe• Materialaussonderung• Unterhalt, Pflege, Reparatur, Wartung
IT-unterstützte bzw. manuelle Mate-rialnachweise und -ausgabe
Verfahren der Materialaussonderung
Vermittlungsbeispiele• Führen von Karteien bzw. Dateien
über Geräte, Material und Mobiliar• Werte für Verbrauchsmaterial ermit-
teln• Bedarfsplanung erstellen• Bei Inventuren mitwirken• Reparaturkarteikarten/Reparatur-
dateien führen• Kosten von Reparatur/Aussonderung
gegenüberstellen• Abwicklung von Wartungs-, Miet-
und vergleichbaren Verträgen über-wachen
• Pflege und Wartung von Bürogerätennach bestimmtem Zeitplan vorneh-men/veranlassen
Stand: Mai 2001 Seite 16
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4. Bürowirtschaft
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4.4 Materialbewirtschaf-tung, Bestell- undVergabewesen
c)
d)
bei der Materialverwal-tung und bei dem Ver-gabeverfahren mitwir-ken
bei der Beschaffungund Entsorgung vonMaterialien nach wirt-schaftlichen und ökolo-gischen Gesichtspunk-ten mitwirken
Vergabegrundsätze(BHO, Vergabeverordnung, VOL/A)
• Wettbewerbsgrundsatz(insbesondere öffentliche Ausschreibung)
• Vergabekriterien
Vergabearten
• Öffentliche und beschränkte Ausschreibung• Freihändige Vergabe
Hinweis auf die Bestimmtheit des Vergabege-genstandes
z.B. Leistungsbeschreibung/PflichtenheftKauf/Miete/Werkvertrag
Grundzüge des Vergabeverfahrens
• Einheitliche Angebotsfristen und Öffnungs-termine
• Vertraulichkeit, Verhandlungsverbot• Angebotsprüfung und -wertung
Die Teilinhalte des Buchst. c "beidem Vergabeverfahren mitwirken"und des Buchst. d "bei der Be-schaffung ... mitwirken" sind durchBeschluss des Berufsbildungsaus-schusses vom 28. Mai 1998 konkre-tisiert worden (s. Inhalte inder mittleren Spalte).
Vermittlungsbeispiele
• Bewerberkreis erkunden• Preise ermitteln• Vergabeverfahren festlegen und
begründen• Vergabeunterlagen zusammenstellen• Ausschreibung oder freihändige
Vergabe vorbereiten• Öffnungsvermerk erstellen• Vergleichsberechnungen/Kosten-
vergleiche fertigen• Prüfungsvermerk erstellen• Zuschlagsvermerk erstellen• Beteiligung des Titelverwalters bzw.
des Beauftragten für den Haushaltherbeiführen
• Auftragserteilung vorbereiten• Unterrichtung der nicht berücksich-
tigten Bewerber vorbereiten• Leistung prüfen und abnehmen• Anweisung des Rechnungsbetrages
vorbereiten• Mängelrüge formulieren und schrei-
ben
Berücksichtigung von Entsorgungskosten undUmweltbelastung im Rahmen der Beschaffung
Entsorgungsregelungen der ausbildendenStelle
Entsorgung von Sonderabfällen Zum Beispiel
• Angebotsprüfung und Angebots-wertung bei chemischen Abfällen
• Herstellerinformationen überReinigungsmittel
Stand: Mai 2001 Seite 17
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4. Bürowirtschaft
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4.5 Statistik
2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und
rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz
a) Anwendungsmöglich-keiten von Statistiken inder ausbildenden Stellebeschreiben
Anwendungsbereiche, zum Beispiel
• Finanz- und Personalwesen• Organisation• Hausverwaltung• Fachaufgaben
Zweck von Statistiken, zum Beispiel
• Externe Meldepflichten• Internes Berichtswesen• Entscheidungsvorlagen• Bürgerorientierte Information• Vorbereitung und Kontrolle von Entschei-
dungen
Statistiken erstellen, zum Beispiel
• Frauenförderstatistik• in der Materialbeschaffung• im Finanz- und Kassenwesen• im Personalwesen• über Kosten im Rahmen der
Hausverwaltung• in den Fachbereichen
b) Daten für die Erstellungvon Statistiken beschaf-fen, aufbereiten und ingeeigneter Form dar-stellen
Herkunft, Beschaffung, Aufbereitung von Datenaus verschiedenen Fachbereichen oder Orga-nisationseinheiten für unterschiedliche Zieleund Zielgruppen
Darstellung von Daten• Tabellen• Graphiken
Für eine Statistik geeignete Erhe-bungsart auswählen• Beobachtung• Befragung• Messung
Datenermittlung zur statistischenDarstellung durchführen• Statistisches Datenmaterial ord-
nen• Errechnung von Messzahlen• Statistische Werte in Tabellen-
form darstellen• Statistische Werte graphisch
darstellen
c) Statistiken auswertenund Ergebnisse aufbe-reiten
Absichten und Ziele der Statistikerhebung
Bewertung nach verwaltungsrelevanten Ge-sichtspunkten• Leistungsentwicklung im Zeitvergleich• Materialverbrauch• Aufgabenentwicklung
Darstellung von Auswertungsergebnissen
Zum Beispiel
• Frauenanteil ermitteln• Anteil der Teilzeitbeschäftigten
ermitteln• Ergebnisse der Kosten- und
Leistungsrechnung auswerten• Stromverbrauch ermitteln• Telefonkosten vergleichen• Darstellung in Tabellen, Graphi-
ken
Stand: Mai 2001 Seite 18
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5. Informationsverarbeitung
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5.1 Grundlagen derInformations-verarbeitung
1. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
a) Gründe und Ziele fürden Einsatz der Informa-tions- und Kommunika-tionstechnik erläutern
Gründe und Ziele, zum Beispiel
• Wirtschaftlichkeit• Schnellere Verfügbarkeit von Informationen• Abbau von Routinetätigkeiten• Zusammenführung bisher arbeitsteilig
durchgeführter Arbeiten• Rationalisierung• Erhöhung der Effektivität• Verbesserung der Auskunfts- und Bera-
tungsmöglichkeiten (Bürgerorientierung)
b) Auswirkungen von In-formations- und Kom-munikationstechnikenauf Arbeitsorganisation,Arbeitsbedingungenund Arbeitsanforderun-gen an Beispielen derausbildenden Stelleerklären
Wirkungsweise von Informations- und Kommu-nikationstechniken auf die Arbeitsabläufe
Vor- und Nachteile des IT-Einsatzes
VermittlungsbeispielUnterschiede zu manuellen Arbeitswei-sen durch Gespräche mit Mitarbeiternund Verantwortlichen erkunden
Zum Beispiel
• Ergonomische Faktoren• Bildschirmtauglichkeit• Softwarekompatibilität• Erhöhter Schulungsbedarf
Technische Kooperationsbeziehun-gen, zum Beispiel
• Stand-Alone-Plätze• Mehrplatzsystem• Internes Netz• Externe Kommunikationsmög-
lichkeiten• Internet
Stand: Mai 2001 Seite 19
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5. Informationsverarbeitung
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5.2 Bürokommunikation
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-
che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung
Im 3. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen derBerufsbildposition 9 "Fachaufgabeneinzelner Fachbereiche, Verwaltungs-verfahren und Rechtsanwendung" fort-zuführen.
a) Aufbau und Funktioneines Datenverarbei-tungssystems der aus-bildenden Stelle be-schreiben
IT-Einsatz in der ausbildenden Stelle
• Hardware Eingabe- und Ausgabeeinheiten Zentraleinheit Externe Speicher Dialoggeräte
• Software Betriebssysteme Steuerungsprogramme Standard- und Anwenderprogramme
• Funktionen entsprechend den Anforderun-gen der ausbildenden Stelle, zum Beispiel
Adressenverwaltung Reisekostenabrechnung Haushaltsüberwachung Personalverwaltung
Vermittlungsbeispiele• Vorbereitung von Dienstreisen durch
Nutzung der elektronischen Fahr-planauskunft
• Bearbeitung ausgewählter Aufgabender Fachbereiche mit Hilfe speziellerSoftware
b) unterschiedliche Ar-beitsaufgaben derausbildenden Stellemit Hilfe von Bürokom-munikationstechnikenlösen
Arbeitsaufgaben verschiedener Fachbereiche/Organisationseinheiten
Nutzung von Bürokommunikation-stechniken, wie• Telefon• Telefax• E-Mail• Mailbox• Internet/Intranet• Arbeitsplatzrechner (PC, Work-
station)• IVBB
Entwickeln von• Texten• Tabellen• Graphiken• Datenbankanwendungen
Stand: Mai 2001 Seite 20
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5. Informationsverarbeitung
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5.2 Bürokommunikation
c) Fachliteratur, Dokumen-tationen und andereHilfsmittel nutzen
Umgang mit Handbüchern und Beschreibungenvon Bürokommunikationssystemen
Zum Beispiel
• Fachbücher• Fachzeitschriften• Nachschlagewerke• Bedienungsanleitungen• Internet/Intranet
d) die Notwendigkeit derPflege gespeicherterInformationen an Bei-spielen der ausbilden-den Stelle darstellen
Aufgaben der Datenpflege
• Sicherung der Aktualität und Aussagekraft• Vermeidung von Fehlern und Fehlerdupli-
zierung
Verzeichnisstrukturen
Feststellung der Aktualität von Da-teien• Dateien reorganisieren• Notwendige Änderungen vor-
nehmen
e) Daten sichern, Daten-sicherung begründen,unterschiedliche Ver-fahren aufzeigen
Sicherung gegen Unbefugte (Missbrauch)
Schutz vor technischen Pannen (Datenverlust)
Datensicherungsmaßnahmen
Organisatorische Regelungen für den Arbeits-platzrechner-Einsatz
Digitale Signatur, Verschlüsselungbei Datenaustausch, insbesonderebei Internet-Nutzung
SicherungsprogrammeSpezielle AufbewahrungsorteRegelmäßige SpeicherungAnlegen von SicherungskopienSchreibschutzAutomatische DatensicherungVirensuchprogramme
ZugangsberechtigungenNutzungsbeschränkungenOffene/geschlossene Netze
f) Schutzvorschriftenund Regelungen fürBildschirmarbeitsplätzebeachten
Arbeitsschutzregelungen, zum Beispiel
• Bildschirmarbeitsplatzverordnung• Tarifvertragliche Regelungen• Dienstvereinbarungen
Stand: Mai 2001 Seite 21
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5. Informationsverarbeitung
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5.3 SchreibtechnischeQualifikationen
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Die Auszubildenden sollen die Mög-lichkeiten einer rationellen Schrift-guterstellung nutzen. Die Vermittlungsoll anwendungsbezogen im Zu-sammenhang mit Arbeitsaufgabenerfolgen.
a) Textverarbeitungsgerätesystemgerecht handha-ben
Nutzung von Textverarbeitungssystemen
b) Tastschreiben beherr-schen
Tastatur nach DIN 2137 Nutzung von Lernsoftware
Erstellen von Schriftgut
c) in der ausbildendenStelle eingesetzte Auf-nahme- und Wieder-gabegeräte bedienen
Funktionsweise von Aufnahme- und Wieder-gabegeräten
Stand: Mai 2001 Seite 22
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5. Informationsverarbeitung
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5.4 Textformulierung und-gestaltung
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:3.1 Verwaltungshandeln9 Fachaufgaben einzelner Fachberei-
che, Verwaltungsverfahren undRechtsanwendung
Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).
a)
b)
Texte nach vorgegebe-nen Sachverhaltenunter Nutzung vonNachschlagewerkenerstellen
Texte des Schriftver-kehrs sachlich richtigund sprachlich einwand-frei formulieren undgliedern
Verfassen von Texten unter Nutzung vonNachschlagewerken, zum Beispiel
• Wörterbücher• Lexika• Fachbücher
Empfohlenes Hilfsmittel:BBB-Arbeitshandbuch "BürgernaheVerwaltungssprache" (erhältlich beimBundesverwaltungsamt)
c) Schriftstücke für unter-schiedliche Anlässeentwerfen und gestalten
Gestaltung von Schriftstücken unter Beachtunginterner Regelungen
Siehe auch Berufsbildpositionen6.2 e Einladungen ... erstellen8.2 a ... Schriftstücke fertigen ...
Briefe (Einladungen, Anfragen, Mit-teilungen)BerichteBescheide
SchriftartHervorhebungGliederung
d) Schriftstücke nach Vor-lage und unter Verwen-dung von Tonträgernnormgerecht maschi-nenschriftlich anfertigen
DIN-gerechte Anfertigung von Schriftstücken DIN 5008
e) Protokolle nach inhalt-lichen Vorgaben auf-nehmen und erstellen
Ergebnisprotokolle
• Aufbau• Gestaltung
Teilnahme an Sitzungen und Be-sprechungen
Siehe auch Berufsbildposition6.2 f Sitzungen und Besprechungen ...
nachbereiten
Stand: Mai 2001 Seite 23
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5. Informationsverarbeitung
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5.4 Textformulierung und-gestaltung
f) Tabellen erstellen sowiebei der Gestaltung vonVordrucken mitwirken
Gestaltung von Tabellen und Vordrucken
• Übersichtlichkeit (optische Kriterien)• Verständlichkeit• Prägnanz• Vollständigkeit• Normgerechtheit
Empfohlenes Hilfsmittel:BBB-Arbeitshandbuch "Arbeitsge-rechte und Bürgernahe Vordrucke"(erhältlich beim Bundesverwaltungsamt)
DIN 5008
Zum Beispiel
• Vordruck für den Urlaubsantragunter Berücksichtigung derZweckmäßigkeit und Verständ-lichkeit
• Tabellen über Abwesenheits- undKrankheitszeiten
Bezüge können auch zu der Berufs-bildposition 5.2 b "unterschiedlicheArbeitsaufgaben ... mit Hilfe von Büro-kommunikationstechniken lösen" herge-stellt werden.
Stand: Mai 2001 Seite 24
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5. Informationsverarbeitung
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5.5 Automatisierte Text-verarbeitung
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und
Vergabewesen4.5 Statistik7.1 Öffentliches Finanzwesen7.2 Kassenwesen
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Texte eingeben, aufru-fen und bearbeiten
Texte speichern, verwal-ten, pflegen und sichern
Textbausteine undSerienbriefe erstellen
spezielle Funktionendes eingesetzten Text-systems anwenden
Texte mit Hilfe externerDienste übermitteln
in der ausbildendenStelle eingesetzte Text-systeme bei der Anwen-dung sachgerecht undwirtschaftlich nutzen,beurteilen und, soweitzweckmäßig, Verbesse-rungsvorschläge ent-wickeln
Vergabe von Dateinamen
Volltextrecherche
Anlegen von Verzeichnissen
Aktualisieren von Dateien
Datensicherung
Funktionen und Anwendungsgebiete von Text-bausteinen und Serienbriefen
Dateiverknüpfungen
Übernahme von Daten aus Datenbanken
Erstellen von Makros
Nutzung von Zusatzfunktionen, zum Beispiel
• Telefax• Datennetze• E-Mail
Eingabe über Tastatur, Texterken-nung oder Spracherkennung
Ausschöpfung funktionaler Möglich-keitenSinnvolle DateiverwaltungSchnelle ZugriffsmöglichkeitenZugriffssperren
Stand: Mai 2001 Seite 25
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5. Informationsverarbeitung
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5.6 Datenschutz
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr ist die Ver-mittlung der Inhalte im Rahmen fol-gender Berufsbildpositionen fortzu-führen:4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und
Vergabewesen4.5 Statistik7.1 Öffentliches Finanzwesen7.2 Kassenwesen
a)
b)
Vorschriften des Daten-schutzes einhalten
die Vorschriften zumDatenschutz und zurDatensicherheit bei derErhebung und Behand-lung von Daten anwen-den
Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere
• Schutz personenbezogener Daten• Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Unterscheidung zwischen Datenschutz undDatensicherheit
Regelungen zum Datenschutz und zur Datensi-cherheit bei Speicherung, Übermittlung, Verän-derung, Vernüpfung und Löschung personen-bezogener Daten
Siehe auch Berufsbildposition 8.2 c"... Datenschutzbestimmungen im Perso-nalwesen beachten"
VermittlungsbeispielBenachrichtigung über die Speicherungpersonenbezogener Daten
Stand: Mai 2001 Seite 26
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6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
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6.1 Kommunikation undKooperation im Büround Bürokoordination
1. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).
a)
b)
Anlässe und Partnermündlicher Kommunika-tion in der ausbildendenStelle unterscheiden
Kommunikationsregelnin verschiedenen beruf-lichen Situationen an-wenden und zur Ver-meidung von Kommuni-kationsstörungen bei-tragen
Typische Kommunikationsanlässe
Umgang mit verschiedenen Kommunikations-partnern
Beachtung der formellen und informellenKommunikationsregeln• in der gesamten Behörde• innerhalb der Arbeitseinheit
Situationsgerechte Kommunikation in ver-schiedenen beruflichen Situationen,zum Beispiel
• bei Anfragen• bei Beschwerden, Reklamationen• bei Terminabstimmungen• bei Rücksprachen
Unterschiedliche Wirkungen von Kommuni-kationsformen auf den Gesprächspartner
Zum Beispiel
• Erteilen von Auskünften• Beratungen• Entgegennahme von Reklama-
tionen• Weiterleitung von Informationen• Mitarbeiterbesprechungen• Sitzungen, Tagungen• Präsentationen• Rücksprachen
Zum Beispiel
• Vorgesetzte• Mitarbeiter des Bereichs• Mitarbeiter anderer Fachbereiche• Auszubildende• Bürger, Kunden• Vertreter anderer Behörden
Bezüge können auch zu der Berufs-bildposition 9.3 b "Anliegen klären, aufsachgerechte Antragstellung hinwirken,Anträge annehmen und Sachverhalteermitteln" hergestellt werden.
Vermittlungsbeispiele• Auskünfte erteilen• Besucher empfangen und weiterleiten• Telefonate mit anderen Behörden,
anderen Organisationseinheiten oderBürgern führen
Zu berücksichtigen sind• Zuständigkeiten nach der GO• die behördlichen Informations-
wege• sachgerechte Unterrichtung von
Vorgesetzten und Ausbildern• Wahrung der Vertraulichkeit
Verbale/nonverbaleDirekte/indirekte, z.B. Telefonat,Videokonferenz
Stand: Mai 2001 Seite 27
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6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
6.1 Kommunikation undKooperation im Büround Bürokoordination
c) Aufgaben kooperativlösen
Partner- und Gruppenarbeit
Projektarbeit
Gemeinsame ZielformulierungArbeitsteilung oder gemeinsameDurchführungErfolgskontrolle
d) Zusammenarbeit inner-halb der Abteilung undmit den einzelnen Funk-tionsbereichen erläutern
Abstimmung von Arbeitsabläufen und Zu-ständigkeitenWeisungsbefugnisseUnterschriftenregelungInformationswegeBeteiligungs- und Unterrichtungspflichten
Bedeutung der Zuständigkeitsrege-lungen für die Aufgabenbewältigung;GO und Geschäftsverteilungsplan
e) Telefonanlagen undZusatzeinrichtungenhandhaben
f)
g)
Telefongespräche vor-bereiten, führen und dieErgebnisse aufbereitenund weiterleiten
Anfragen entgegenneh-men, weiterleiten undAuskünfte erteilen
Gesprächsverlauf planen und vorbereitenTelefonnotizen verfassenAktenvermerke anfertigenInformationen weitergeben
Wahrung von Vertraulichkeit undDatenschutz
h) Termine unter Berück-sichtigung von Vor- undNachbearbeitungszeitenplanen, koordinierenund überwachen; Ter-minkalender führen
Terminabstimmung
Nutzung von Überwachungsmitteln,zum Beispiel• Terminmappen• Terminkalender• Software
Maßnahmen bei Terminänderungen
Siehe auch Berufsbildposition 4.3 d"Termine planen, überwachen und erfor-derliche Maßnahmen einleiten"
Unterschiedliche Anlässe, zum Bei-spiel• Dienstreise• Vortrag/Referat• Sitzung/Besprechung• Besucherempfang
WiedervorlagenKalendersoftware
i) Besucher empfangen,anmelden, informierenund betreuen
Informationsmaterial vorbereitenInterne Gesprächspartner über den Anlass desBesuchs unterrichtenÜbliche Empfangs- und Anmeldemodalitäten
k) eingehende schriftlicheInformationen, insbe-sondere Post, Berichte,Zeitungen, Zeitschriften,sichten, verteilen undbearbeiten
Berücksichtigung von• internen Verteilern• Zuständigkeiten
Anbringen von Bearbeitungsvermerken
Zum Beispiel im Fachbereich, in derBibliothek
Siehe auch Berufsbildposition 4.3 a(Posteingang, Postverteilung)
Stand: Mai 2001 Seite 28
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
6.2 Organisations-aufgaben
1. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist in die Ver-mittlung einzubeziehen.
Diese Berufsbildposition ist für dieFörderung fremdsprachlicher Qua-lifikationen geeignet (vgl. Vorwort).
a) Arbeitsabläufe organi-sieren
Gliederung der Arbeitsschritte
Planung bzw. Vorbereitung von• Arbeitsmitteln• Arbeitsräumen• Arbeitszeit (Terminplanung)
Abstimmung mit anderen Organisationsein-heiten
Planungstechniken, zum Beispiel
Erstellen von Ablaufplänen undChecklisten, Netzplantechnik
b)
c)
d)
Reiseunterlagen be-schaffen und zusam-menstellen
Verkehrsverbindungenermitteln und Verkehrs-mittel bedarfsgerechtauswählen
Reservierungen vor-nehmen
Mitwirkung bei der Vorbereitung von Dienstrei-sen
Zum Beispiel
• Ausfüllen von Dienstreiseanträ-gen nach Vorgaben
• Beschaffung von Stadtplänen• Beschaffung und Nutzung von
Hotelverzeichnissen• Ausstattung und Preise der Ho-
tels vergleichen• Zusammenarbeit mit den Ver-
kehrsämtern• Nutzung elektronischer Medien
(Informationsangebote der Städteim Internet, Routenplaner, DB-Fahrplan)
• Bereitstellung von Unterlagen fürDienstreisen
Ermittlung der wirtschaftlichsten Verkehrsver-bindungen und Verkehrsmittel
Planung von Dienstreisen• Kosten• Reisedauer• Anzahl der Personen• Reiseroute• Reisetermin
Buchungen, Buchungsbestätigungen, Stornie-rungen
Zum Beispiel
• Ermittlung von Verkehrsverbin-dungen mit Bahn, Flugzeug oderSchiff nach vorgegebenen An-kunfts- bzw. Abfahrtszeiten
• Bestellung von Fahrkarten undFlugscheinen
• Bereitstellung von Dienstwagenveranlassen
Beachtung der gesetzlichen Reise-kostenregelungen und behördenin-ternen Dienstanweisungen
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit undSparsamkeit
Stand: Mai 2001 Seite 29
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
6.2 Organisations-aufgaben
e)
f)
Einladungen für Sitzun-gen und Besprechungenerstellen und verteilen
Sitzungen und Bespre-chungen nach sachli-chen und zeitlichenVorgaben vor- undnachbereiten
Erstellen und Versenden von Einladungen underforderlichen Unterlagen
Anlass der SitzungTerminOrt, SitzungsraumTagesordnungAn- und AbreiseinformationenKostenabrechnungsinformationenUnterbringungsregelungenTeilnehmer
Vorbereitungsarbeiten Zum Beispiel
• Reservierung von Räumen• Bereitstellung technischer Geräte• Sonstige Ausgestaltung von
Tagungsräumen• Gewährleisten der Kommunikati-
onsverbindungen für die Teil-nehmer
• Organisation der Verpflegung• Sitzungsmaterial• Ggf. Vorbereitung von Rahmen-
programmen
Nachbereitung von Sitzungen und Besprechun-gen
Zum Beispiel
• Erstellen von Protokollen, Ver-sand vorbereiten
• Auswertung und Umsetzung derSitzungsergebnisse
Siehe auch Berufsbildposition 5.4 e"Protokolle ... erstellen"
g) Reisekosten abrechnen Gesetzliche bzw. tarifvertragliche Grundlagen(z.B. BRKG)
Berechnen von Reisekostenvergütungen fürInlandsdienstreisen• Fahrkostenerstattung• Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung• Tage- und Übernachtungsgeld• Nebenkosten
Die Berufsbildposition 6.2Buchst. g ist durch Beschlussdes Berufsbildungsausschussesvom 28. Mai 1998 konkretisiertworden (s. Inhalte in der mittlerenSpalte).
Stand: Mai 2001 Seite 30
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
7. Finanzwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
7.1 Öffentliches Finanz-wesen
2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und
rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz
a) Zweck und Gliederungdes Haushaltsplanesbeschreiben
Rechtliche Grundlagen der Haushalts- undWirtschaftsführung
Zweck und Bedeutung des Haushaltsgesetzesund des Haushaltsplanes und seiner weiterenAnlagen• Rechtliche Bedeutung• Politische Bedeutung• Finanzwirtschaftliche Bedeutung• Gesamtwirtschaftliche Bedeutung• Kontrollfunktion
GG, StWG, HGrG, BHO, Vorl. VV-BHO, HG
Gliederung des Haushaltsplanes
• Gesamtplan Haushaltsübersicht Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan
• Einzelpläne Ministerialprinzip Realprinzip
• KapitelTitel (Titelgruppen)Funktionen
Vermittlungsbeispiele• Titel bestimmen• Ein- und Auszahlungsvorgänge den
Objektkonten zuordnen
Einnahmearten, zum Beispiel
• Steuern• Allgemeine Zuwendungen• Gebühren• Beiträge• Sonstige Einnahmen (z.B. aus
Kapitalvermögen, Spenden)
Ausgabearten, zum Beispiel
• Personalausgaben• Sächliche Verwaltungsausgaben• Bauausgaben• Ausgaben für Investitionen• Finanzierungsausgaben
Haushalts- und Bewirtschaftungsgrundsätzeund ihre Ausnahmen• Gesamtdeckungsprinzip• Bruttoprinzip• Ausgeglichenheit• Einheit und Vollständigkeit• Spezialisierung (Einzelveranschlagung,
sachliche Bindung)• Jährlichkeit• Vorherigkeit• Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit• Genauigkeit und Wahrheit• Öffentlichkeit
VerpflichtungsermächtigungenFestlegungenHaushaltssperrenHaushaltsvermerke
Flexibilisierung von Ausgaben
Stand: Mai 2001 Seite 31
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
7. Finanzwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
7.1 Öffentliches Finanz-wesen
b) Unterschiede zwischenstaatlichem und kommu-nalem Haushaltsrechtnennen
Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft
Begriff der Haushaltsautonomie
Darstellung der Rechtsgrundlagen(Gesetz/Satzung)
Verwaltungs- und Vermögenshaus-halt
c) Grundzüge der Aufstel-lung und des Zustande-kommens des Haushaltsin der ausbildendenStelle beschreiben
Beschreibung des Haushaltskreislaufs Vermittlungsbeispiele• Rechnerische Vorarbeiten für die
Beiträge zum Voranschlag leistenund die Ergebnisse in Tabellen oderÜbersichten darstellen; Begründun-gen vorbereiten
• Abgabetermine der Beiträge zumVoranschlag überwachen
• Beiträge zum Voranschlag sammeln,Eingänge vermerken und Beiträgesachlich zuordnen
Beauftragter für den Haushalt
d) Einnahme- und Ausga-bearten des Haushalts-planes der ausbildendenStelle darstellen
Einnahmearten
Ausgabearten
Kapitel/Kassenanschlag der ausbil-denden Stelle
e) Unterschiede zwischenden Abgabearten be-schreiben
Es wird empfohlen, die Inhalte in derdienstbegleitenden Unterweisung zuvermitteln
Steuern = Keine Gegenleistung für besondereLeistungen der öffentlichen Hand, z.B.Realsteuer
Beiträge = Gegenleistung für die Möglichkeit derInanspruchnahme von öffentlichen Lei-stungen, z.B. Erschließungsbeiträge
Gebühren = Gegenleistung für tatsächlich bean-spruchte öffentliche Leistungen, z.B.Verwaltungs-, Benutzungsgebühren
Stand: Mai 2001 Seite 32
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
7. Finanzwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
7.2 Kassenwesen
2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Im 2. Ausbildungsjahr sind folgen-de Berufsbildpositionen in die Ver-mittlung einzubeziehen:1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und
rationelle Ressourcenverwendung5.5 Automatisierte Textverarbeitung5.6 Datenschutz
a) Arten und Merkmale derKassenanordnungenaufzählen
AnnahmeanordnungAuszahlungsanordnungUmbuchungsanordnungFestlegungen
b) Rechnungen prüfen,Kassenanordnungenfertigen, Haushalts-überwachungslisteführen
Überwachung der BewirtschaftungPrüfung eingehender RechnungenSachliche und rechnerische RichtigkeitAnordnungsbefugnis
Regelungen der Vorl. VV-BHO zu§ 34
Vermittlungsbeispiele• Auszahlungsanordnungen aufgrund
von Rechnungen oder sonstigerzahlungsbegründender Unterlagen(sowie Annahme- und Umbuchungs-anordnungen) vorbereiten
• Eingaben und Stornierungen vonFestlegungen im automatischen Be-leg- und Dialogverfahren durchführen
• Einzelne Rechnungspositionen mittatsächlicher Lieferung (Lieferschein)vergleichen
• Bestätigungsvermerk auf Rechnun-gen anbringen
• Rechnungsbetrag überprüfen; Skon-tierung berücksichtigen
• Eintragungen in HKR-Kontoauszügenkontrollieren; Unstimmigkeiten mitTitelverwalter und der Bundeskasseklären; Auszüge an den Titelverwalterweiterleiten
c) Belege für Zahlungsvor-gänge erstellen und beider Zusammenstellungder Buchungsbelegemitwirken
Belege, u.a. für
• Einzahlungen• Auszahlungen• Umbuchungen
d) Kassenanordnungen aufihre formale Richtigkeitund Vollständigkeitprüfen
Mindestinhalt einer förmlichen Kassenanord-nung
Überprüfung der Bestandteile derKassenanordnung• Bezeichnung der Kasse• Betragsbezeichnung• Zahlungsgrund• Zahlungspflichtiger bzw. Empfangs-
berechtigter• Fälligkeitstag• Buchungsstelle• Haushaltsjahr• Sachliche und rechnerische Fest-
stellung• Belegnummer• Unterschrift des Anordnungsbefugten
• Zuordnung der Kassenanordnungenzu den KontenBewirtschafternummerHaushaltsstelleObjektnummerVerarbeitungsschlüssel
• Erläuterungen im Kontoauszug
Stand: Mai 2001 Seite 33
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
8. Personalwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
8.1 Grundzüge desPersonalwesens
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr
Die Inhalte der Zwischenprüfungim Personalwesen sind durch Be-schluss des Berufsbildungsaus-schusses vom 28. Mai 1998 kon-kretisiert worden (siehe Seite 38und Anhang).
a)
b)
c)
Arbeits-, Ausbildungs-und Dienstverhältnissehinsichtlich Rechts-grundlagen, Art, Be-gründung und Beendi-gung unterscheiden
Pflichten und Rechtevon Auszubildenden,Arbeitern, Angestelltenund Beamten erläutern
Grundzüge des Arbeits-und Tarifrechtes dar-stellen
Grundlagen für Arbeits- und Ausbildungsver-hältnisse• BGB• Tarifvertragsgesetz• BAT/BAT-O und ergänzende Tarifverträge
Begründung von Arbeitsverhältnissen
Allgemeines Arbeitsrecht, z.B.• Arbeitszeitgesetz• Bundesurlaubsgesetz• Entgeltfortzahlungsgesetz
Kollektives Arbeitsrecht, z.B.• Tarifverträge• Verhältnis von Arbeitsgesetzen
zu Tarifverträgen (Günstigkeits-prinzip)
• Dienstvereinbarungen
Grundlagen für Ausbildungsverhält-nisse siehe Berufsbildposition 1.2 a(rechtliche Vorschriften der Berufsausb.)
Vertrag auf unbestimmte ZeitVertrag auf bestimmte Zeit (befristet)• für Angestellte (BAT, BAT-O)• für Arbeiter (MTArb)• für Auszubildende (MTV Azubi,
MTV Azubi-O)
Vermittlungsbeispiele• Arbeitsverträge und Nebenabreden
vorbereiten• Personalakten anlegen• Weitere Organisationseinheiten über
Neueinstellungen informieren
Inhalt von Arbeitsverträgen VertragspartnerEinstellungsdatumDauer des ArbeitsverhältnissesBezeichnung der Beschäftigungs-dienststelleVereinbarung über die Anwendungdes BAT sowie der ergänzendenTarifverträgeOrt, Datum und rechtsgültige Unter-schrift
Beendigung privatrechtlicher Arbeitsverhält-nisse
Arten der Beendigung• Außerordentliche Kündigung• Ordentliche Kündigung• Vertraglicher Zeitablauf• Auflösungsvertrag• Erreichen der Altersgrenze• Erwerbsunfähigkeitsrente
Vermittlungsbeispiele• Verfügungsentwurf zur Beendigung
eines Arbeitsverhältnisses erstellen• Unterlagen mit Bedeutung für die
Beendigung des Arbeitsverhältnissessammeln/ordnen
Stand: Mai 2001 Seite 34
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
8. Personalwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
8.1 Grundzüge desPersonalwesens
Vermittlungsbeispiele• An Kündigungsvorgängen mitwirken• Kündigungsschreiben entwerfen• Berechnung von Kündigungsfristen
auf der Grundlage der Beschäfti-gungszeiten (§ 19 BAT)
• Auflösungsverträge vorbereiten• Zeitpunkt der "Unkündbarkeit" fest-
stellen• Arbeitsbescheinigungen vorbereiten• Betroffene Org.-Einheiten informieren• Personalakten abschließen
a)
b)
c)
Arbeits-, Ausbildungs-und Dienstverhältnissehinsichtlich Rechts-grundlagen, Art, Be-gründung und Beendi-gung unterscheiden
Pflichten und Rechtevon Auszubildenden,Arbeitern, Angestelltenund Beamten erläutern
Grundzüge des Arbeits-und Tarifrechtes dar-stellen
(Fortsetzung)
Pflichten und Rechte der Arbeiter und Ange-stellten
Zum Beispiel
• Arbeitspflicht• Treuepflicht• Allgemeine Pflichten• Haftung• Pflicht zur ärztlichen Untersu-
chung
• Anspruch auf Vergütung oderLohn
• Fürsorgeansprüche• Urlaubsanspruch• Anspruch auf Zeugniserteilung• Anspruch auf Personalaktenein-
sicht
Die Vermittlung von Rechten undPflichten kann im engen Zusammen-hang mit der Position 8.2 "Personal-aufgaben" und deren Tätigkeitsfel-dern erfolgen
Begründung und Beendigung von Ausbildungs-verhältnissen
Siehe auch Berufsbildposition 1.2 c(Berufsausbildungsvertrag)
Vertragspartner§ 4 Abs. 1 BBiGManteltarifvertrag für Auszubildende(-O) sowie ergänzende TarifverträgeOrt, Datum und rechtsgültige Unter-schriftBestehen der AbschlussprüfungVertraglicher ZeitablaufOrdentliche/außerordentliche Kündi-gungAuflösungsvertrag
Pflichten und Rechte der Auszubildenden, er-gänzende Bestimmungen des MTV Azubi (-O)
Siehe auch Berufsbildposition 1.2 c(Rechte und Pflichten des Auszubilden-den)
Stand: Mai 2001 Seite 35
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8. Personalwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
8.1 Grundzüge desPersonalwesens
Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Dienst-verhältnisse
Arten von Beamtenverhältnissen
BeamteGG, BRRG, BBG
• auf Widerruf• auf Probe• auf Lebenszeit• auf Zeit
VermittlungsbeispielÜberprüfung der Zugangsvoraussetzun-gen an ausgewählten Beispielen
a)
b)
c)
Arbeits-, Ausbildungs-und Dienstverhältnissehinsichtlich Rechts-grundlagen, Art, Be-gründung und Beendi-gung unterscheiden
Pflichten und Rechtevon Auszubildenden,Arbeitern, Angestelltenund Beamten erläutern
Grundzüge des Arbeits-und Tarifrechtes dar-stellen
(Fortsetzung)
Begründung von Beamtenverhältnissen durchErnennung
Wirksamkeit der Ernennung• Formen und Verfahren der Ernennung• Inhalte der Ernennungsurkunden• Aushändigung der Ernennungsurkunden• Einwilligung des zu Ernennenden
Vermittlungsbeispiele• Ernennungsurkunden vorbereiten• Nachweise der Urkundenaushändi-
gung vorbereiten
Beendigung von Beamtenverhältnissen• Eintritt in den Ruhestand• Entlassung
Vermittlungsbeispiele• Ruhestands- oder Entlassungsurkun-
den vorbereiten• Daten für Dienstzeugnisse ermitteln• Personalakten abschließen
Pflichten der Beamten Zum Beispiel
• Dienstleistungs- und Gehorsams-pflicht
• Amtsverschwiegenheit• Uneigennützigkeit• Haftung
Rechte der Beamten Zum Beispiel
• Fürsorge durch den Dienstherrn• Koalitionsfreiheit• Dienst- und Versorgungsbezüge• Zeugniserteilung• Urlaub
Stand: Mai 2001 Seite 36
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8. Personalwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
8.1 Grundzüge desPersonalwesens
d) Vorschriften der Arbeit-nehmerschutzgesetzedarstellen
Bedeutung und Auswirkung der Arbeitsschutz-gesetze, zum Beispiel
• Jugendarbeitsschutzgesetz• Mutterschutzgesetz• Bundeserziehungsgeldgesetz (Elternzeit)• SGB IX (Behindertenrecht)• Kündigungsschutzgesetz• Arbeitsplatzschutzgesetz
Vermittlungsbeispiele• Erst- und Nachuntersuchungen nach
dem JArbSchG überwachen und Be-scheinigungen anfordern
• Schutzfristen nach den Mutterschutz-bestimmungen berechnen
• Beginn und Ende der Elternzeit be-rechnen
• Aushangpflichten erfüllen
e) Zweck und Ziel des Per-sonalvertretungsgeset-zes oder des Betriebs-verfassungsgesetzesdarstellen, Grundzügedes Wahlverfahrens, derZusammensetzung undder Aufgaben der Per-sonalvertretung sowiedie Beteiligungsartenbeschreiben
Personalrat als Interessenvertretung der Be-schäftigten
Wahlverfahren
Aufbau der Personalvertretung
Aufgaben der Personalvertretung
Siehe auch Berufsbildposition 1.2 d(Jugend- und Auszubildendenvertretung)
AmtszeitAktives oder passives WahlrechtGruppenprinzipWahlvorschriften
GruppenVorsitzender, VorstandJugend- und Auszubildendenvertre-tungVertretung der SchwerbehindertenStufenvertretungen
Interessenvertretung der Beschäf-tigten, zum Beispiel
• Einhaltung von Tarifverträgenund Schutzvorschriften
• Dienstvereinbarungen
Beteiligungsrechte und -formen Vertrauensvolle ZusammenarbeitMonatsgespräch
Anhörung, Beratung, TeilnahmeMitwirkungMitbestimmungInitiativrecht
f) Grundzüge des Sozial-versicherungs-, desZusatzversorgungs- unddes Kindergeldrechtesdarstellen
Grundzüge des Sozialversicherungsrechts• Krankenversicherung• Pflegeversicherung• Rentenversicherung• Arbeitslosenversicherung• Unfallversicherung
Grundzüge des Zusatzversorgungsrechts• Versorgungstarifvertrag
Höhe des Kindergeldes im Regelfallbei vorgegebener Anspruchsberechtigung
Stand: Mai 2001 Seite 37
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8. Personalwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
8.2 Personalaufgaben
1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Die Inhalte der Zwischenprüfungim Personalwesen sind durch Be-schluss des Berufsbildungsaus-schusses vom 28. Mai 1998 kon-kretisiert worden (siehe auch An-hang):
Im 2. Fach der Zwischenprüfung soll derPrüfling für Angestellte und Auszubilden-de
a) Arbeiten im Zusammenhang mit per-sonellen Veränderungen durchführen,insbesondere Verträge und Schrift-stücke fertigen;dazu zählen Tätigkeiten wie- Arbeitsverträge entwerfen- Auflösungsverträge entwerfen- Kündigungsfristen berechnen- Kündigungsschreiben entwerfen
b) Vorgänge im Zusammenhang mitArbeits- und Fehlzeiten, insbesondereUrlaubs-, Krank- und Unfallmeldungenbearbeiten;dazu zählen Tätigkeiten wie- Urlaubsansprüche berechnen- Unfallmeldungen bei Arbeitsunfällen
aufnehmen
a) Arbeiten im Zusammen-hang mit personellenVeränderungen durch-führen, insbesondereVerträge und Schrift-stücke fertigen, Berech-nungen durchführen
Arbeiten im Zusammenhang mit Einstellungs-verfahren
Vermittlung wesentlicher Inhalte anausgewählten Beispielen• Stellenbeschreibung anfordern• Stellenanzeigen nach Vorgaben
entwerfen• Bewerbungsunterlagen erfassen
und auswerten• Einladungen und Absagen vorbe-
reiten• Ergebnisse von Auswahlverfah-
ren zusammenstellen• Sonstige Unterlagen von Bewer-
bern anfordern• Bevorzugt einzustellende Bewer-
ber, z.B. Schwerbehinderte• Beteiligung der Personalvertre-
tung• Einstellungszusagen entwerfen• Einstellungsuntersuchungen
veranlassen• Bei der Vorbereitung von Arbeits-
verträgen und Verfügungen mit-wirken
• Personalakten anlegen• Urkundenkopien zur Beglaubi-
gung vorbereiten
Stand: Mai 2001 Seite 38
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
8. Personalwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
8.2 Personalaufgaben
a) Arbeiten im Zusammen-hang mit personellenVeränderungen durch-führen, insbesondereVerträge und Schrift-stücke fertigen, Berech-nungen durchführen
(Fortsetzung)
Arbeiten im Zusammenhang mit Höhergruppie-rungen
Zum Beispiel• Bewährungsaufstieg• Vertretung nach § 24 BAT• Beteiligung der Personalvertre-
tung• Bei der Vorbereitung von Ände-
rungsverträgen mitwirken
Arbeiten im Zusammenhang mit dem Aus-scheiden von Personal
Berechnungen Der Inhalt "Berechnungen durch-führen" ist durch Beschluss desBerufsbildungsausschusses vom 28.Mai 1998 konkretisiert worden(siehe auch Anhang):
AngestelltenvergütungAnspruch, Zusammensetzung und Höheder Bruttovergütung bei vorgegebenerEingruppierung
Arbeiterlöhne, BeamtenbesoldungÜberblick über die Zusammensetzung
KündigungsfristenMutterschutzfristenDauer der Elternzeit
Berechnung von Dienst-, Beschäfti-gungs- und Jubiläumsdienstzeiten
b) Vorgänge im Zusam-menhang mit Arbeits-und Fehlzeiten, insbe-sondere Urlaubs-,Krank- und Unfallmel-dungen bearbeiten
Bearbeitung von
• Vorgängen im Zusammenhang mit Arbeitszeiten Erholungsurlaub Sonderurlaub Zusatzurlaub nach dem SGB IX
(Behindertenrecht) Arbeitsbefreiung Bildungsurlaub Erziehungsurlaub
• Krankmeldungen Dauer der Arbeitsunfähigkeit Ärztliches Attest
• Unfallmeldungen Fristgerechte Meldungen an den Unfallver-
sicherungsträger
Vermittlungsbeispiele• Ermittlung des Jahresurlaubs• Führen der Urlaubsdateien• Führen der Fehlzeitenstatistik• Berechnung der Entgeltfortzahlungs-
fristen• Berechnung nach Werk- oder Ar-
beitstagen
Stand: Mai 2001 Seite 39
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
8. Personalwesen
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
8.2 Personalaufgaben
c) weitere mitarbeiterbezo-gene Unterlagen bear-beiten, Regeln für dasFühren von Personal-akten und Datenschutz-bestimmungen im Per-sonalwesen beachten
Mitwirkung bei• Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung• Anträgen auf Bewilligung einer Nebentätig-
keit• Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen
Regeln für das Führen von Personalakten• Allgemeine Vorschriften• Äußere Ordnung• Innere Ordnung
Datenschutz in Personalangelegenheiten
Aufbewahrung (Sicherung)VersandBearbeitungshinweiseEinsichtnahmeGewährung von AkteneinsichtAufbewahrungsfristenVerlust
Vermittlungsbeispiele• Personalakten anlegen• Aufbewahrungsfristen berechnen• Wiedervorlagen überwachen
Stand: Mai 2001 Seite 40
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
9.1 Organisation undArbeitsabläufe
2. Ausbildungsjahr(im 1. Fachbereich)
3. Ausbildungsjahr(im 2. Fachbereich)
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist währendder gesamten Ausbildung in denFachbereichen einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr (1. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung
Im 3. Ausbildungsjahr (2. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:3.1 Verwaltungshandeln5.2 Bürokommunikation
Die Fachaufgaben dienen insbeson-dere als Instrument für die Vermitt-lung des Verwaltungsverfahrens undder Rechtsanwendung.
a) Organisation und Zu-ständigkeiten des Fach-bereiches darstellen
Aufgaben des Fachbereichs
Aufbauorganisation innerhalb des Fachbereichs
Entscheidungs-, Weisungsbefugnisse, Zeich-nungsberechtigung
Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichenoder Organisationseinheiten
Arbeits- und Organisationsmittel
b) Arbeitsabläufe im Fach-bereich erläutern
Inhaltliche, zeitliche und räumliche Gestaltungvon Arbeitsabläufen
Verteilung der Aufgaben und Arbeitsmittel
Reihenfolge der Aufgabenerledigung
Vor- und nachgelagerte Stellen
Stand: Mai 2001 Seite 41
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
9.2 Verwaltungsverfahren
2. Ausbildungsjahr(im 1. Fachbereich)
3. Ausbildungsjahr(im 2. Fachbereich)
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist währendder gesamten Ausbildung in denFachbereichen einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr (1. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung
Im 3. Ausbildungsjahr (2. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:3.1 Verwaltungshandeln5.2 Bürokommunikation
Die Fachaufgaben dienen insbeson-dere als Instrument für die Vermitt-lung des Verwaltungsverfahrens undder Rechtsanwendung.
a) Verwaltungsmaßnah-men dem nicht förm-lichen oder einem be-sonderen Verwaltungs-verfahren zuordnen
Anwendungsbereich des Verwaltungsverfah-rensgesetzes
Grundsatz der Nichtförmlichkeit
Grundbegriffe des allgemeinen Verwaltungs-verfahrens• Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit• Beteiligte• Geheimhaltung• Amtssprache
Ablauf des allgemeinen Verwaltungsverfahrens
• Tätigwerden der Behördenach pflichtgemäßem Ermessenauf Antragvon Amts wegen
• Untersuchungsgrundsatz
• Beratungs- und Auskunftspflichten
• Verfahrensrechte Beteiligter(Anhörung, Akteneinsicht)
• Entscheidung und Bekanntgabe
Abgrenzung förmlicher Verwaltungsverfahren
§§ 1, 2, 9 VwVfG
Einfache, zweckmäßige und zügigeDurchführung von Verwaltungsver-fahren
Hinweis auf• Bevollmächtigte, Beistände,
Vertreter• Ausgeschlossene Personen und
Befangenheit
Hinweis auf• Beweismittel• Mitwirkungspflicht Beteiligter
Stand: Mai 2001 Seite 42
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
9.2 Verwaltungsverfahren
b) Zustandekommen,Inhalt, Bekanntgabe,Rücknahme und Wider-ruf von Verwaltungsak-ten erklären
Begriff des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG)
Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes(§ 37 VwVfG)
Inhalt des schriftlichen Verwaltungsaktes
• Erlassende Behörde (Kopf)• Entscheidungssatz• Begründung• Rechtsbehelfsbelehrung• Unterschrift
Abgrenzung des Verwaltungsaktesvon• Auskunft• Realakt• Allgemeinverfügung• öffentlich-rechtlichem Vertrag
Unterscheidung von Verwaltungs-akten• begünstigende und belastende• anordnende (befehlende), fest-
stellende und gestaltende• einseitige und mitwirkungsbe-
dürftige• formfreie und formgebundene
Nebenbestimmungen
Bekanntgabe
Wirksamkeit und Bestandskraft
Voraussetzungen für Rücknahme und Widerrufvon Verwaltungsakten
Befristung, Bedingung, Widerrufs-vorbehalt, Auflage, Auflagenvorbe-halt
Fehlerhafte Verwaltungsakte• rechtmäßige - schlicht rechtswid-
rige - nichtige• wirksame - unwirksame
c) form- und fristgerechteEinlegung von Wider-sprüchen überprüfen
Widerspruchsfrist
Form des Widerspruchs
Zuständige Behörde
Abgrenzung nicht förmlicher Rechts-behelfe, zum BeispielGegenvorstellung, Dienstaufsichts-beschwerde
Hinweis auf weitere formale Zuläs-sigkeitskriterien• Widerspruchsbefugnis• Statthaftigkeit• Zulässigkeit des Verwaltungs-
rechtsweges• Beteiligungs- und Handlungs-
fähigkeit
d) die förmliche Zustellungaufgrund besondererVorschriften oder be-hördlicher Anordnungveranlassen
Art der Zustellung nach Vorschrift oder Zweck-mäßigkeit
Zustellungsarten nach dem Verwaltungszustel-lungsgesetz
Wirkung der Zustellungsarten• Zeitpunkt der Zustellungswirkung• Beweiswert• Abwesenheit des Empfängers
Einwurf-EinschreibenÜbergabe-EinschreibenÜbergabe-Einschreiben mit Rück-scheinPostzustellungsurkundeGegen EmpfangsbekenntnisVorlegen der UrschriftÖffentliche Zustellung
Stand: Mai 2001 Seite 43
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
9.3 Rechtsanwendung
2. Ausbildungsjahr(im 1. Fachbereich)
3. Ausbildungsjahr(im 2. Fachbereich)
Die Berufsbildposition 2 "Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln" ist währendder gesamten Ausbildung in denFachbereichen einzubeziehen.
Im 2. Ausbildungsjahr (1. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:4.2 Arbeits- und Organisationsmittel4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe5.2 Bürokommunikation5.4 Textformulierung und -gestaltung
Im 3. Ausbildungsjahr (2. Fachbe-reich) sind folgende Berufsbildposi-tionen in die Vermittlung einzubezie-hen:3.1 Verwaltungshandeln5.2 Bürokommunikation
Die Fachaufgaben dienen insbeson-dere als Instrument für die Vermitt-lung des Verwaltungsverfahrens undder Rechtsanwendung.
a) Grundsatz der Verhält-nismäßigkeit, bestimmteund unbestimmteRechtsbegriffe erläu-tern, Verhältnis mehre-rer Anspruchsgrundla-gen zueinander bei derRechtsanwendung be-schreiben
Rechtsquellen
Aufbau von Rechtsnormen• Vollständige Rechtsnormen• Hilfsnormen• Tatbestandsmerkmale• Rechtsfolge (Muss-, Soll-, Kann-Bestimmungen)• Legaldefinition• Unbestimmte Rechtsbegriffe
Rangordnung von RechtsquellenAußenwirkung
Materielle Vorschriften, Verfahrens-vorschriftenGrundsatz- , Auffang-, Ausnahme-vorschriftenVerweisungen
Anwendung von Rechtsnormen• Klärung des rechtserheblichen Sachverhalts• Ermittlung der rechtlichen Fragestellung• Ermittlung der anzuwendenden Rechts-
norm(en)• Klärung der Tatbestandsmerkmale• Subsumtion des Sachverhalts• Feststellung der Rechtsfolge
AnwendungsbereichZuständigkeiten
Hinweise zur Ermessensausübung• Entschließungs- und Auswahler-
messen• Ermessensreduktion
Hinweis auf typische Ermessens-fehler, wie• Ermessensüberschreitung• Ermessensmangel• Ermessensmissbrauch
Stand: Mai 2001 Seite 44
Hinweise für d ie prakt ische Ausbi ldung im Beruf Fachangestel l te/ r für Bürokommunikat ion
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung
VORGABEN DERAUSBILDUNGSORDNUNG INHALTE HINWEISE
9.3 Rechtsanwendung
a) Grundsatz der Verhält-nismäßigkeit, bestimmteund unbestimmteRechtsbegriffe erläu-tern, Verhältnis mehre-rer Anspruchsgrundla-gen zueinander bei derRechtsanwendung be-schreiben
(Fortsetzung)
Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und derGleichbehandlung
Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
Eignung, Erforderlichkeit und Ange-messenheit des Mittels
Typische unbestimmte Rechtsbe-griffe• Inhaltliche Klärung, Interpretati-
onsbedürftigkeit und Hilfsmittelder Interpretation, z.B. Verwal-tungsvorschriften, Rechtspre-chung, Kommentare
• Hinweis auf Beurteilungsspiel-raum
Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagenzueinander
Zum Beispiel spezialgesetzlicheRegelungen - allgemeine Normen
b) Anliegen klären, aufsachgerechte Antrag-stellung hinwirken, An-träge annehmen undSachverhalte ermitteln
Klärung von Anliegen und Sachverhalten Zum Beispiel• Befragung der Betroffenen• Einholen von Auskünften• Vorlage von Nachweisen, Erklä-
rungen• Aktenauswertung• Einholen von Gutachten• Ortsbesichtigung
c) Fristen und Termineberechnen, festsetzenund berücksichtigen
Gesetzliche Fristen
Berechnung von Fristen und Terminen
Zum BeispielAntrags- und Ausschlussfristen,Widerspruchsfrist
Einbeziehung in die Terminplanung
d) anhand praktischer Fälledie für einen Sachver-halt spezifischen Vor-schriften anwenden undAuskünfte erteilen
Erfüllung von Aufgaben in den Fachbereichender ausbildenden Stelle
Stand: Mai 2001 Seite 45
Verordnungüber die Berufsausbildung
zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation
vom 12. März 1992in der Fassung der Änderungsverordnung vom 21. Oktober 1999
Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzesvom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletztdurch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976(BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, verordnet derBundesminister des Innern im Einvernehmen mitdem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft:
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Büro-kommunikation/Fachangestellte für Bürokommunika-tion wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberufdes öffentlichen Dienstes.
§ 2
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 3
Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind minde-stens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. der Ausbildungsbetrieb1.1. Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbe-
triebes im Gesamtsystem der öffentlichenVerwaltung,
1.2 Berufsbildung,1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und ratio-
nelle Ressourcenverwendung;
2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bür-gerorientiertes Handeln;
3. Verwaltungsorganisation und –betrieb3.1 Verwaltungshandeln,3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge;
4. Bürowirtschaft4.1 Organisation des Arbeitsplatzes,4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Verga-
bewesen,4.5 Statistik;
5. Informationsverarbeitung5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung,5.2 Bürokommunikation,5.3 schreibtechnische Qualifikationen,5.4 Textformulierung und -gestaltung,5.5 automatisierte Textverarbeitung,5.6 Datenschutz;
6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und
Bürokoordination,6.2 Organisationsaufgaben;
7. Finanzwesen7.1 öffentliches Finanzwesen,7.2 Kassenwesen;
8. Personalwesen8.1 Grundzüge des Personalwesens,8.2 Personalaufgaben;
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwal-tungsverfahren und Rechtsanwendung9.1 Organisation und Arbeitsabläufe,9.2 Verwaltungsverfahren,9.3 Rechtsanwendung.
(2) Bei der Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-nisse nach Absatz 1 Nr. 9 sind unterschiedlicheFachaufgaben von zwei Fachbereichen der ausbil-denden Stelle zugrunde zu legen.
§ 4
Ausbildungsrahmenplan
(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollennach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anlei-tungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung derBerufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermit-telt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplanabweichende sachliche und zeitliche Gliederung derAusbildungsinhalte ist insbesondere zulässig, soweiteine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-gangen ist oder betriebspraktische Besonderheitendie Abweichung erfordern.
(2) Die in dieser Rechtsverordnung genannten Fer-tigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden,dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifi-zierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2des Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbe-sondere selbständiges Planen, Durchführen undKontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auchin den Prüfungen nachzuweisen.
Seite 46
§ 5
Durchführung der Berufsausbildung
(1) Während der Berufsausbildung beim Ausbilden-den soll der Auszubildende mit Vorgängen befasstwerden, die den im Ausbildungsrahmenplan be-zeichneten Fertigkeiten und Kenntnissen entspre-chend auszuwählen sind.
(2) Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbil-dung sind die im Ausbildungsrahmenplan bezeich-neten Fertigkeiten und Kenntnisse in einer dienstbe-gleitenden Unterweisung von 420 Stunden zu ver-mitteln. Dabei kommen insbesondere Fertigkeitenund Kenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 in Betracht;dem Auszubildenden sind Einsichten in Sinn, Zweckund Bedeutung der Rechts- und Verwaltungsvor-schriften, mit denen er fallbezogen befasst wird, zuvermitteln. Die dienstbegleitende Unterweisung istinhaltlich mit dem schulischen Rahmenlehrplan ab-zustimmen und zeitlich unter Beachtung der Pflichtdes Auszubildenden zum Besuch der Berufsschulezu organisieren.
§ 6
Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung desAusbildungsrahmenplanes für den Auszubildendeneinen Ausbildungsplan zu erstellen.
§ 7
Berichtsheft
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form ei-nes Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gele-genheit zu geben, das Berichtsheft während derAusbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat dasBerichtsheft regelmäßig durchzusehen.
§ 8
Zwischenprüfung
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eineZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mittedes zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in denAnlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr auf-geführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf denim Berufsschulunterricht entsprechend dem Rah-menlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er fürdie Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand pra-xisbezogener Fälle oder Aufgaben in insgesamthöchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsfä-chern durchzuführen:1. Bürowirtschaft,2. Verwaltung,3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
(4) Die in Absatz 3 genannte Prüfungsdauer kanninsbesondere unterschritten werden, soweit die Prü-fung in programmierter Form durchgeführt wird.
§ 9
Abschlussprüfung
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in derAnlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnissesowie auf den im Berufsschulunterricht vermitteltenLehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesent-lich ist.
(2) Die Prüfung ist schriftlich in den PrüfungsfächernBürowirtschaft, Verwaltung und Wirtschafts- undSozialkunde und praktisch in den PrüfungsfächernTextverarbeitung, Assistenz- und Sekretariatsaufga-ben sowie Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln imFachbereich durchzuführen.
(3) In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in dennachstehend genannten Prüfungsfächern je eineArbeit anfertigen:
1. Prüfungsfach Bürowirtschaft:
In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogeneAufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten be-arbeiten und dabei zeigen, dass er grundlegendeFertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete er-worben hat und Zusammenhänge versteht:a) Bürowirtschaft,b) Bürokommunikation.
2. Prüfungsfach Verwaltung:
In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogeneAufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebietenbearbeiten und dabei zeigen, dass er grundlegen-de Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat undZusammenhänge versteht:a) Finanzwesen,b) Personalwesen.
3. Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:
In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogeneAufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeits-welt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allge-meine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar-stellen und beurteilen kann.
(4) Die in Absatz 3 genannte Prüfungsdauer kanninsbesondere unterschritten werden, soweit die Prü-fung in programmierter Form durchgeführt wird.
(5) In der praktischen Prüfung soll der Prüfling Auf-gaben in den nachstehend genannten Prüfungsfä-chern bearbeiten:
1. Prüfungsfach Textverarbeitung:
In 55 Minuten soll der Prüfling eine praxisbezoge-ne Aufgabe zur Textformulierung und -gestaltungeinschließlich der formgerechten Briefgestaltungbearbeiten und dabei zeigen, dass er grundlegen-de Fertigkeiten und Kenntnisse in diesem Gebieterworben hat. Die Aufgabe zur Textformulierungund -gestaltung umfasst die Konzipierung einesTextes nach stichwortartigen Angaben und die Er-stellung und Gestaltung mit Hilfe einer alphanu-merischen Tastatur unter Berücksichtigung vonautomatisierter Textverarbeitung.
Seite 47
2. Prüfungsfach Assistenz- und Sekretariats-aufgaben:
In 65 Minuten soll der Prüfling eine von zwei ihmzur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgabenaus dem Gebiet Assistenz- und Sekretariatsauf-gaben mit Arbeits- und Organisationsmitteln bear-beiten und dabei zeigen, dass er grundlegendeFertigkeiten und Kenntnisse der DV-Anwendungerworben hat.
3. Prüfungsfach Bürgerorientiertes Verwaltungshan-deln im Fachbereich:
Der Prüfling soll eine Fachaufgabe aus einem derbeiden Fachbereiche nach § 3 Abs. 2 bearbeiten.Er soll dabei zeigen, dass er Aufgaben im Rah-men des Verwaltungsverfahrens und der Rechts-anwendung praxisbezogen und bürgerorientierterledigen kann. Die Aufgabe soll Ausgangspunktfür das folgende Prüfungsgespräch sein. DasPrüfungsgespräch einschließlich der Bearbei-tungszeit für die Prüfungsaufgabe soll für den ein-zelnen Prüfling nicht länger als 60 Minuten dau-ern.
(6) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungslei-stungen in zwei Prüfungsfächern mit mangelhaft undin dem weiteren Prüfungsfach mit mindestens aus-reichend bewertet worden, so ist auf Antrag desPrüflings oder nach Ermessen des Prüfungsaus-schusses in einem der mit mangelhaft bewertetenPrüfungsfächer die schriftliche Prüfung durch einemündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergän-zen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung denAusschlag geben kann. Das Prüfungsfach ist vomPrüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Er-gebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergeb-nisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichenErgänzungsprüfung im Verhältnis zwei zu eins zugewichten.
(7) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses habenalle sechs Prüfungsfächer das gleiche Gewicht.
(8) Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen imGesamtergebnis und in jeweils mindestens zwei derin Absatz 3 sowie in Absatz 5 genannten Prüfungs-fächer mindestens ausreichende Leistungen erbrachtwerden. Werden die Prüfungsleistungen in einemPrüfungsfach mit ungenügend bewertet, ist die Prü-fung nicht bestanden.
§ 10
Aufhebung von Vorschriften
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungs-pläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberu-fe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbil-dungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind,insbesondere für die Ausbildungsberufe Stenose-kretär/Stenosekretärin und Büroassistent/Büro-assistentin, sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehranzuwenden.
§ 11
Übergangsregelungen
(1) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind diebisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es seidenn, die Vertragsparteien vereinbaren für die nachdem 30. Juni 1991 begonnenen Ausbildungsverhält-nisse die Anwendung der Vorschriften dieser Ver-ordnung.
(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die am1. November 1999 bestehen, sind bis zum 31. De-zember 1999 die bis zum 31. Oktober 1999 gelten-den Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn,die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung dervom 1. November 1999 an geltenden Vorschriften.Für Wiederholungs- oder Ergänzungsprüfungennach diesem Termin sind diejenigen Vorschriftenzugrunde zu legen, auf deren Basis die erste Prü-fung vorgenommen worden ist.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
_____________________________________
Die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung überdie Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Büro-kommunikation vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2066) istam 1. November 1999 in Kraft getreten.
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Anlage I(zu § 4)
Ausbildungsrahmenplanfür die Berufsausbildung
zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation
- Sachliche Gliederung -
Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1. Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetrie-bes im Gesamtsystem der öffentlichen Ver-waltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundes-republik Deutschland in ihren Bezügen zu den Aufgaben derausbildenden Stelle darstellen
b) Art und Rechtsform der ausbildenden Stelle beschreiben
c) Aufgaben der ausbildenden Verwaltung, ihre rechtlichenGrundlagen und ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft be-schreiben
d) Aufgaben der für die ausbildende Stelle wichtigen Organisatio-nen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
1.2 Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen
b) Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsplan der ausbilden-den Stelle vergleichen
c) Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere dieRechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubilden-den, erläutern
d) Bedeutung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildenden-vertretung im Rahmen der Berufsausbildung beschreiben
e) Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen
f) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und beruflicheAufstiegsmöglichkeiten beschreiben
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelleRessourcenverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationellerRessourcenverwendung an Beispielen der ausbildenden Stelleerklären
b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallver-hütung und den Umweltschutz beschreiben
c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor-schriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung vonUnfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Un-fällen situationsgerecht verhalten
d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschut-zeinrichtungen beachten
e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen imberuflichen Einwirkungsbereich beitragen
f) zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beuflichenEinwirkungsbereich beitragen
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Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
2. Verhältnis zwischen Verwaltung und Bür-ger, bürgerorientiertes Handeln
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledi-gung angemessen berücksichtigen
b) Dienstleistungs- und Eingriffsverwaltung in ihren unterschiedli-chen Voraussetzungen und Anforderungen für das Verhältniszwischen Verwaltung und Bürger beschreiben
c) Aufklärung, Beratung und Auskunft situationsgerecht und bür-gerorientiert vornehmen
d) Inhalt und Form von Schriftsätzen und mündlichen Mitteilun-gen nach Informationsziel und Adressatenkreis für den Bürgertransparent gestalten
e) Wirkungen des Verwaltungshandelns auf die Öffentlichkeit anBeispielen beschreiben
3. Verwaltungsorganisation und -betrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
3.1 Verwaltungshandeln
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze undLeitlinien anwenden
b) Arten und Formen des Verwaltungshandelns beschreiben
c) Leistungen der ausbildenden Stelle darstellen
3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle er-läutern
b) Dienst- und Geschäftsordnung anwenden, Geschäftsverfahrenbeherrschen
c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren vonAufgaben und Verantwortung an Beispielen der ausbildendenStelle darstellen
d) Informationswege in der ausbildenden Stelle darstellen unddas Zusammenwirken zwischen Funktionsbereichen beschrei-ben
e) Aufgaben, Anforderungen und Zusammenwirken typischerBüroarbeitsplätze darstellen
f) zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbe-reich beitragen
4. Bürowirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
4.1 Organisation des Arbeitsplatzes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)
a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltungunter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Bei-spielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) einschlägige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten undden eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten
4.2 Arbeits- und Organisationsmittel
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)
a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerechthandhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen
b) rechtzeitige Wartung und Instandsetzung von Büromaschinenund -geräten veranlassen
Seite 50
Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)
a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Post-ausgang kostenbewusst bearbeiten
b) Registraturarbeiten sachgerecht durchführen, Aufbewah-rungsfristen beachten
c) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung von Arbeitsauf-gaben einsetzen
d) Termine planen, überwachen und erforderliche Maßnahmeneinleiten
4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Verga-bewesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4)
a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben
b) Beschaffungswesen der ausbildenden Stelle darstellen
c) bei der Materialverwaltung und bei dem Vergabeverfahrenmitwirken
d) bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nachwirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken
4.5 Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5)
a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildendenStelle beschreiben
b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufberei-ten und in geeigneter Form darstellen
c) Statistiken auswerten und Ergebnisse aufbereiten
5. Informationsverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)
a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und Kom-munikationstechnik erläutern
b) Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechni-ken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeits-anforderungen an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären
5.2 Bürokommunikation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)
a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems derausbildenden Stelle beschreiben
b) unterschiedliche Arbeitsaufgaben der ausbildenden Stelle mitHilfe von Bürokommunikationstechniken lösen
c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen anBeispielen der ausbildenden Stelle darstellen
e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedlicheVerfahren aufzeigen
f) Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätzebeachten
5.3 Schreibtechnische Qualifikationen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3)
a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben
b) Tastschreiben beherrschen
c) in der ausbildenden Stelle eingesetzte Aufnahme- und Wie-dergabegeräte bedienen
Seite 51
Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
5.4 Textformulierung und -gestaltung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4)
a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung vonNachschlagewerken erstellen
b) Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich ein-wandfrei formulieren und gliedern
c) Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und ge-stalten
d) Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträ-gern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen
e) Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstel-len
f) Tabellen erstellen sowie bei der Gestaltung von Vordruckenmitwirken
5.5 Automatisierte Textverarbeitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5)
a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten
b) Texte speichern, verwalten, pflegen und sichern
c) Textbausteine und Serienbriefe erstellen
d) spezielle Funktionen des eingesetzten Textsystems anwenden
e) Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln
f) in der ausbildenden Stelle eingesetzteTextsysteme bei derAnwendung sachgerecht und wirtschaftlich nutzen, beurteilenund, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwik-keln
5.6 Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6)
a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten
b) die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beider Erhebung und Behandlung von Daten anwenden
6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro undBürokoordination
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ausbil-denden Stelle unterscheiden
b) Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situatio-nen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstö-rungen beitragen
c) Aufgaben kooperativ lösen
d) Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und mit den einzel-nen Funktionsbereichen erläutern
e) Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben
f) Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisseaufbereiten und weiterleiten
g) Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte ertei-len
h) Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbei-tungszeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminka-lender führen
i) Besucher empfangen, anmelden, informieren und betreuen
k) eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post,Berichte, Zeitungen, Zeitschriften, sichten, verteilen und bear-beiten
Seite 52
Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
6.2 Organisationsaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) Arbeitsabläufe organisieren
b) Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen
c) Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsge-recht auswählen
d) Reservierungen vornehmen
e) Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen undverteilen
f) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichenVorgaben vor- und nachbereiten
g) Reisekosten abrechnen
7. Finanzwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
7.1 Öffentliches Finanzwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1)
a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben
b) Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haus-haltsrecht nennen
c) Grundzüge der Aufstellung und des Zustandekommens desHaushalts in der ausbildenden Stelle beschreiben
d) Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der aus-bildenden Stelle darstellen
e) Unterschiede zwischen den Abgabearten beschreiben
7.2 Kassenwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2)
a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen
b) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, Haus-haltsüberwachungsliste führen
c) Belege für Zahlungsvorgänge erstellen und bei der Zusam-menstellung der Buchungsbelege mitwirken
d) Kassenanordnungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollstän-digkeit prüfen
8. Personalwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)
8.1 Grundzüge des Personalwesens
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1)
a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlichRechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unter-scheiden
b) Pflichten und Rechte von Auszubildenden, Arbeitern, Ange-stellten und Beamten erläutern
c) Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechtes darstellen
d) Vorschriften der Arbeitnehmerschutzgesetze darstellen
e) Zweck und Ziel des Personalvertretungsgesetzes oder desBetriebsverfassungsgesetzes darstellen, Grundzüge desWahlverfahrens, der Zusammensetzung und der Aufgaben derPersonalvertretung sowie die Beteiligungsarten beschreiben
f) Grundzüge des Sozialversicherungs-, des Zusatzversorgungs-und des Kindergeldrechtes darstellen
Seite 53
Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
8.2 Personalaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2)
a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungendurchführen, insbesondere Verträge und Schriftstücke fertigen,Berechnungen durchführen
b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten,insbesondere Urlaubs-, Krank- und Unfallmeldungen bearbei-ten
c) weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten, Regelnfür das Führen von Personalakten und Datenschutzbestim-mungen im Personalwesen beachten
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Ver-waltungsverfahren und Rechtsanwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)
9.1 Organisation und Arbeitsabläufe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1)
a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstel-len
b) Arbeitsabläufe im Fachbereich erläutern
9.2 Verwaltungsverfahren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2)
a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einembesonderen Verwaltungsverfahren zuordnen
b) Zustandekommen, Inhalt, Bekanntgabe, Rücknahme und Wi-derruf von Verwaltungsakten erklären
c) form- und fristgerechte Einlegung von Widersprüchen über-prüfen
d) die förmliche Zustellung aufgrund besonderer Vorschriftenoder behördlicher Anordnung veranlassen
9.3 Rechtsanwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3)
a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und unbe-stimmte Rechtsbegriffe erläutern, Verhältnis mehrerer An-spruchsgrundlagen zueinander bei der Rechtsanwendung be-schreiben
b) Anliegen klären, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken,Anträge annehmen und Sachverhalte ermitteln
c) Fristen und Termine berechnen, festsetzen und berücksichti-gen
d) anhand praktischer Fälle die für einen Sachverhalt spezifi-schen Vorschriften anwenden und Auskünfte erteilen
Seite 54
Anlage II(zu § 4)
Ausbildungsrahmenplanfür die Berufsausbildung
zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation
- Zeitliche Gliederung-
A.
Bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und deren Fortführung nach Abschnitt B soll auf die Fertigkeiten und Kenntnis-se der Berufsbildpositionen 1, 3, 7, 8 und 9 ein Zeitraum von etwa 18 Monaten entfallen.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse zur Berufsbildposition 2 sind während der gesamten Ausbildungsdauer zu vermitteln. IhreVermittlung soll insbesondere in Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 5, 6 und 9 erfolgen.
B.1. Ausbi ldungsjahr
1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen
1.2 Berufsbildung,
3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge,
6.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination,
8.1 Grundzüge des Personalwesens,
8.2 Personalaufgaben
zu vermitteln.
2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen
4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,
5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung,
5.3 schreibtechnische Qualifikationen,
5.4 Textformulierung und -gestaltung,
6.2 Organisationsaufgaben
zu vermitteln.
3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen
1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung,
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
4.1 Organisation des Arbeitsplatzes,
4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,
5.2 Bürokommunikation,
5.5 automatisierte Textverarbeitung,
5.6 Datenschutz
zu vermitteln.
Seite 55
2. Ausbi ldungsjahr
1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen
4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen,
4.5 Statistik,
7.1 öffentliches Finanzwesen,
7.2 Kassenwesen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
5.5 automatisierte Textverarbeitung,
5.6 Datenschutz
fortzuführen.
2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten undKenntnisse der Berufsbildpositionen
5.3 schreibtechnische Qualifikationen,
8.1 Grundzüge des Personalwesens,
8.2 Personalaufgaben
fortzuführen.
3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildpositionen
3.1 Verwaltungshandeln,
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (für den ersten gewähltenFachbereich)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,
4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,
5.2 Bürokommunikation,
5.4 Textformulierung und -gestaltung
fortführen.
Seite 56
3. Ausbi ldungsjahr
1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten undKenntnisse der Berufsbildpositionen
3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge,
4.2 Arbeits- und Organisationsmittel,
4.3 bürowirtschaftliche Abläufe,
4.5 Statistik,
5.4 Textformulierung und -gestaltung,
5.5 automatisierte Textverarbeitung,
5.6 Datenschutz
fortzuführen.
2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten undKenntnisse der Berufsbildpositionen
5.3 schreibtechnische Qualifikationen,
6.2 Organisationsaufgaben,
7.1 öffentliches Finanzwesen,
7.2 Kassenwesen,
8.2 Personalaufgaben
fortzuführen.
3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse derBerufsbildposition
9. Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (für den zweiten gewähltenFachbereich)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1 Verwaltungshandeln,
5.2 Bürokommunikation
fortzuführen.
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Rahmenlehrplanfür den Ausbildungsberuf
Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. April 1992)
Allgemeine Vorbemerkungen
Berufsschulen vermitteln dem Schüler allgemeineund berufsbezogene Lerninhalte für die Berufsaus-bildung, die Berufsausübung und im Hinblick auf dieberufliche Weiterbildung. Soweit eine berufsfeld-breite Grundbildung in vollzeitschulischer Formdurchgeführt wird, wird auch die fachpraktischeAusbildung vermittelt. Allgemeine und berufsbezo-gene Lerninhalte zielen auf die Bildung und Erzie-hung für berufliche und außerberufliche Situationen.
Entsprechend diesen Zielvorstellungen sollen dieSchüler
• eine fundierte Berufsausbildung erhalten, aufderen Grundlage sie befähigt sind, sich auf ver-änderte Anforderungen einzustellen und neueAufgaben zu übernehmen. Damit werden auchihr Entscheidungs- und Handlungsspielraum undihre Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeits-platzes erweitert,
• unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Erfah-rungen Kenntnisse und Einsichten in die Zu-sammenhänge ihrer Berufstätigkeit erwerben,damit sie gut vorbereitet in die Arbeitswelt ein-treten,
• Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die ihrUrteilsvermögen und ihre Handlungsfähigkeit und-bereitschaft in beruflichen und außerberuflichenBereichen vergrößert,
• Möglichkeiten und Grenzen der persönlichenEntwicklung durch Arbeit und Berufsausübungerkennen, damit sie mit mehr Selbstverständnisihre Aufgaben erfüllen und ihre Befähigung zurWeiterbildung ausschöpfen,
• in der Lage sein, betriebliche, rechtliche sowiewirtschaftliche, soziale und politische Zusam-menhänge zu erkennen,
• sich der Spannung zwischen den eigenen An-sprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt be-wusst werden und bereit sein, zu einem Aus-gleich beizutragen und Spannungen zu ertragen.
Der Lehrplan für den allgemeinen Unterricht wirddurch die einzelnen Länder erstellt. Für den berufs-bezogenen Unterricht wird der Rahmenlehrplandurch die Ständige Konferenz der Kultusministerund -senatoren der Länder beschlossen. Die Lern-ziele und Lerninhalte des Rahmenlehrplans sind mitder entsprechenden, von den zuständigen Fachmi-nistern des Bundes im Einvernehmen mit dem Bun-desminister für Bildung und Wissenschaft erlasse-nen Ausbildungsordnung abgestimmt. Das Abstim-mungsverfahren ist durch das „Gemeinsame Er-gebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ geregelt. Derbeschlossene Rahmenlehrplan für den beruflichenUnterricht der Berufsschule baut grundsätzlich aufdem Hauptschulabschluss auf. Für Ausbildungsbe-rufe, die einem Berufsfeld im Berufsgrundbildungs-jahr zugeordnet sind, ist er in der Regel in eine
berufsfeldbreite Grundbildung und darauf aufbau-ende Fachbildung gegliedert. Dabei kann ein Rah-menlehrplan in der Fachstufe mit Ausbildungsord-nungen mehrerer verwandter Ausbildungsberufeabgestimmt sein.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und desRahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufs-ausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikati-on in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie -in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern -der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damitsind zugleich wesentliche Voraussetzungen für denEintritt in berufliche Weiterbildungsgänge geschaf-fen.
Der Rahmenlehrplan ist nach Ausbildungsjahrengegliedert. Er umfasst Lerngebiete, Lernziele, Lern-inhalte und Zeitrichtwerte. Dabei gilt:
Lerngebiete sind thematische Einheiten, dieunter fachlichen und didaktischen Gesichtspunktengebildet werden; sie können in Abschnitte gegliedertsein.
Lernziele beschreiben das angestrebte Ergebnis(z.B. Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen),über das ein Schüler am Ende des Lernprozessesverfügen soll.
Lerninhal te bezeichnen die fachlichen Inhalte,durch deren unterrichtliche Behandlung die Lern-ziele erreicht werden sollen.
Zeitr ichtwerte geben an, wieviel Unterrichts-stunden zum Erreichen der Lernziele einschließlichder Leistungsfeststellung vorgesehen sind.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischenVorgaben für den Unterricht. Selbständiges undverantwortungsbewusstes Denken und Handelnwird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformenvermittelt, in denen es Teil des methodischen Ge-samtkonzeptes ist.
Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vor-gehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Me-thoden, welche die Handlungskompetenz unmittel-bar fördern, sind besonders geeignet und solltendeshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessenberücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan un-mittelbar oder setzen ihn in einen eigenen Lehrplanum. Sie ordnen Lernziele und Lerninhalte den Fä-chern bzw. Kursen zu. Dabei achten sie darauf,dass die erreichte fachliche und zeitliche Gliederungdes Rahmenlehrplanes erhalten bleibt; eine weitereAbstimmung hat zwischen der Berufsschule undden örtlichen Ausbildungsbetrieben unter Berück-sichtigung des entsprechenden Ausbildungsrah-menplanes zu erfolgen.
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Berufsbezogene Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den AusbildungsberufFachangestellter/Fachangestellte für Bürokommuni-kation ist mit der entsprechenden Verordnung überdie Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten fürBürokommunikation vom 12. März 1992 (BGBl. IS. 507) abgestimmt. Der Ausbildungsberuf ist nachder Berufsgrundbildungsjahr-Anrechungsverord-nung der gewerblichen Wirtschaft dem Berufsfeld„Wirtschaft und Verwaltung“, Schwerpunkt „Rechtund öffentliche Verwaltung“, zugeordnet.
Soweit die Ausbildung im ersten Jahr in einemschulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt derRahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen Lern-bereich im Berufsgrundbildungsjahr für das Berufs-feld „Wirtschaft und Verwaltung“, Schwerpunkt„Recht und öffentliche Verwaltung“ (Beschluss derKultusministerkonferenz vom 19. Mai 1978).
Für die schulische Ausbildung gelten folgendeübergreifende Zielsetzungen:
1. Die Schülerinnen und Schüler sollen
• befähigt werden, in unterschiedlichen Zweigender öffentlichen Verwaltungen, aber auch in derWirtschaft, den erlernten Beruf auszuüben,
• Stellung, Aufgaben und Wirkung von Verwaltun-gen und Wirtschaftsbetrieben im gesellschaftli-chen und wirtschaftlichen Zusammenhang erfas-sen,
• ein breites, nicht nur auf die öffentliche Verwal-tung bezogenes Grundwissen erwerben und -darauf gestützt - wirtschaftliche, rechtliche, so-ziale und technische Zusammenhänge in der Ar-beitswelt und in der Gesellschaft erkennen undverantwortungsbewusst handeln,
• Verwaltungshandeln bürgerorientiert begreifenund beherrschen,
• betriebliche Aufgaben und Problemstellungenerfassen und lernen, Lösungsvorschläge zu ent-wickeln und zu begründen,
• sich bewusst werden, dass der Beruf zu speziali-sierten Tätigkeiten in Verwaltungseinheiten un-terschiedlicher Größe und Gliederung ebensobefähigen soll wie zur Bewältigung komplexererArbeitsaufgaben,
• die für ihre Tätigkeit in der öffentlichen Verwal-tung wesentlichen Rechtsvorschriften des priva-ten und öffentlichen Rechts in Grundzügen ken-nen und in geeigneten Fällen selbständig an-wenden,
• die Fähigkeit erwerben und bereit sein, in ver-antwortungsbewusster Weise sowohl selbständigals auch kooperativ in arbeitsteiligen Funktionenzu handeln und mit Arbeitsmitteln sachgerechtund sorgfältig umzugehen,
• befähigt werden, Informationen zu sammeln,auszuwerten, aufzubereiten und weiterzugeben,
• Informations- und Kommunikationstechniken alsHilfsmittel bei der Aufgabenbewältigung einset-zen,
• selbständig schriftliche Informationen sprachlichangemessen und formgerecht abfassen,
• mündliche Informationen sach- und situationsge-recht aufnehmen und weitergeben können,
• lernen, Fachliteratur zu nutzen,• die Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, Aus-
kunfts- und Informationswünsche zu erfassen,abzuschätzen und zu bearbeiten sowie sich si-tuationsgerecht zu verhalten,
• die Wirkung persönlichen Auftretens, der äuße-ren Erscheinung sowie verbaler und nonverbalerKommunikation auf andere Menschen erkennen,
• die Bedeutung von Kommunikation, Kooperationund Koordination als Grundlage für die Wahr-nehmung von Verwaltungs- und Sekretariatsauf-gaben erkennen und entsprechend handeln,
• über verschiedene Kommunikationsformen in-formiert sein, deren Anwendbarkeit in beruflichenSituationen beurteilen lernen und zwischen-menschliche Aspekte der Kommunikation be-rücksichtigen können,
• Problembewusstsein für die besondere Bedeu-tung des Umweltschutzes in der öffentlichenVerwaltung entwickeln und bei der Ausübung desBerufes berücksichtigen,
• gesetzliche und verwaltungsinterne Grundlagendes Datenschutzes anerkennen,
• Vorschriften und Maßnahmen des Arbeitsschut-zes kennen und berücksichtigen.
2. Während ihrer Berufsausbildung sollen dieSchülerinnen und Schüler erkennen,
• wie wesentlich es in der öffentlichen Verwaltungist, die Sprache mündlich und schriftlich zu be-herrschen,
• wie entscheidend die Qualität der Ausbildung unddie eigene Weiterbildung den beruflichen Werde-gang beeinflussen,
• dass der Erwerb wichtiger Arbeits- und Lerntech-niken und die Fähigkeit zum selbständigen Ler-nen eine wesentliche Voraussetzung für eine er-folgreiche Ausbildung und Berufsausübung ist.
Die modernen Informations- und Kommunikations-techniken haben einen zentralen Stellenwert.
Der Grundlagenvermittlung dient ein selbständigesLerngebiet „Informationsverarbeitung“. Darüberhinaus sind die modernen Informations- und Kom-munikationstechniken anwendungsbezogene Be-standteile der anderen berufsbezogenen Lernge-biete.
Ihre übende Anwendung erfordert kleinere Lern-gruppen (Teilungsunterricht).
3. Die künftige Entwicklung der Arbeitstechnikenund Arbeitsmittel kann dazu führen, dass Lernzieleund Lerninhalte dieses Rahmenlehrplanes aktuali-siert werden müssen.
Wo immer bei Lerninhalten die Formulierungen„z.B.“ oder „wie“ verwendet werden, sollen auchFreiräume für künftige Entwicklungen eröffnet wer-den.
Solche Lerninhalte sollen außerdem als exemplari-sche Vorgaben für den Unterricht verstanden wer-den.
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Stundenverteilung: „Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation“
Lerngebiete Zeitrichtwerte je Ausbildungsjahr
1. 2. 3. insgesamt
1. Allgemeine Wirtschaftslehre 40 80 40 160
2. Bürokommunikation und Büroorganisation 40 40 40 120
3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen --- 40 40 80
4. Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung 80 40 80 200
5. Informationsverarbeitung- Datenverarbeitung- Textverarbeitung- Kurzschrift
160 80 80 320(80)(120)(120)
Berufsbezogener Unterricht 320 280 280 880
Wochenstunden je Ausbildungsjahr 8 7 7 ---
1. Allgemeine Wirtschaftslehre
Die Schülerinnen und Schüler sollen
• einen Überblick über die Betriebsfunktionen der einzelnen Wirtschaftsbereiche erhalten, um die einzelwirtschaftlichenZusammenhänge im einzelnen Betrieb und der öffentlichen Verwaltung und deren Verknüpfung mit der Gesamtwirt-schaft zu erkennen und zu verstehen,
• ihre in der Praxis des Ausbildungsbetriebes erworbenen fachlichen Erfahrungen in den Unterricht einbringen, um aufdiese Weise Theorie und Praxis miteinander zu verknüpfen,
• die Fähigkeit erwerben, Arbeitsaufgaben im Beruf eigenständig zu erfüllen; d.h. zu planen, zu ordnen und die gefunde-nen Lösungswege zu begründen.
Solche Arbeitsaufgaben sind z.B. Vorgänge- der Materialbewirtschaftung und des bei Vertragsverletzungen rechtlich und ökonomisch richtigen Verhaltens,- der Leistungserbringung in der öffentlichen Verwaltung,- der rechtlich einwandfreien und ökonomisch richtigen Durchführung von Zahlungen.
Stundenverteilung: Allgemeine Wirtschaftslehre
Lernabschnitte Zeitrichtwerte
1. Berufsausbildung 5
2. Grundlagen des Wirtschaftens 10
3. Betrieblicher Leistungsprozess 10
4. Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Leistungsprozesses 40
5. Materialbewirtschaftung 10
6. Zahlungsverkehr und Kredite 30
7. Wirtschaftsordnung 15
8. Grundzüge der Wirtschaftspolitik 30
9. Steuern 10
Zeitrichtwerte insgesamt 160
Anmerkung: Die kurzschriftlichen Inhalte sind im Jahr 1999 aus der Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikationgestrichen worden. Die Kultusministerkonferenz vertritt die Auffassung, dass die im Berufsschulunterricht für Kurzschrift vorgesehenenStunden im Bereich der Informationsverarbeitung umgeschichtet werden sollten. Näheres wird von den Ländern oder den Berufsschulenselbst geregelt. Laut Kultusministerkonferenz sollte die Kurzschrift weiterhin als Wahlfach angeboten werden.
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Lernziele Lerninhalte
Allgemeine Wirtschaftslehre1. Berufsausbildung - 5 Stunden
Rechtliche Regelungen der Ausbildung kennen und überdie Pflichten und Rechte des Auszubildenden und desAusbildenden informiert sein
Duales AusbildungssystemBerufsbildungsgesetzAusbildungsverordnungAusbildungsvertragJugendarbeitsschutzgesetz
2. Grundlagen des Wirtschaftens - 10 Stunden
Wirtschaftliche Grundbegriffe kennen und sie im Zusam-menhang mit aktuellen Informationen über die Wirtschaftverwenden
Einzel- und GesamtwirtschaftVolks- und WeltwirtschaftBedürfnisse - BedarfAngebot - Nachfrage - PreisbildungGüter, Dienstleistungen, InformationenKonsumieren - Sparen - Investieren
Die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns unter Be-rücksichtigung ökologischer Erfordernisse begründen
Ökonomisches PrinzipSpannungsverhältnis zwischen Ökonomie und Ökologie
Aufgaben und Wirkung der Produktionsfaktoren im Wirt-schaftsprozess - besonders auch im Hinblick auf die Risi-ken und Chancen für das Ökosystem - kennen
Knappheit der Produktionsfaktoren und Umweltschutz
Ziele erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher sowie öffentli-cher Betriebe unterscheiden
GewinnerzielungVersorgungsprinzipKostendeckung
3. Betrieblicher Leistungsprozess - 10 Stunden
Den betrieblichen Leistungsprozess am Beispiel einesDienstleistungsbetriebes der öffentlichen Verwaltung un-tersuchen
Grundfunktionen - Beschaffung- Leistungserbringung- Absatz
Beurteilungs- - Bürgernähekriterien - Arbeitsbedingungen
- rationeller Energie- und Rohstoffeinsatz- Minimierung der Umweltbelastung
4. Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Leistungsprozesses - 40 Stunden
Ausgewählte Rechtsbegriffe kennen und anwenden Natürliche und juristische PersonenRechtsfähigkeit und GeschäftsfähigkeitSachen und RechteBesitz und Eigentum
Arten und Zustandekommen von Rechtsgeschäften er-läutern
Arten und Form von Rechtsgeschäften
Den Verpflichtungscharakter von Verträgen erkennen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft
Wichtige Verträge des Wirtschaftslebens kennen Überblick über Vertragsartenz.B. Dienstvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag
Inhalt und Grenzen der Vertragsfreiheit am Beispiel desKaufvertrages erörtern
Stellung der VertragsparteienAllgemeine GeschäftsbedingungenIntention des AGB-Gesetzes
Den Abschluss des Kaufvertrages erklären und seine Er-füllung durchführen und überwachen
Bestellung - AuftragsannahmeLieferungs- und ZahlungsbedingungenWareneingangsprüfungPrüfung von Rechnungen
Vertragsverletzungen kennen und Rechte situationsbezo-gen anwenden
MängelrügeLieferungsverzug
Einen Überblick über mögliche Unternehmensformen ge-winnen
EinzelunternehmenPersonengesellschaftenKapitalgesellschaftenÖffentlich-rechtliche Unternehmen
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Lernziele Lerninhalte
5. Materialbewirtschaftung - 10 Stunden
Die Bedeutung der Beschaffung von Gütern und Dienstenfür den betrieblichen Leistungsprozess erkennen und mögli-che Bezugsquellen feststellen
Angebotsvergleiche durchführen
BedarfsmitteilungBezugsquellenAusschreibung
Beurteilungskriterien
Tätigkeiten bei der Materialverwaltung beschreiben Eingangskontrolle, AbnahmePflegeAusgabeBestandskontrolle
Den störungsfreien Ablauf eins Beschaffungsvorganges vonder Planung bis zur Kontrolle nachvollziehen
6. Zahlungsverkehr und Kredite - 30 Stunden
Zahlungsformen in Wirtschaft und Verwaltung unterschei-den und für bestimmte Geschäftsfälle anwenden
BarzahlungScheckÜberweisung und ihre SonderformenKreditkarte
Zahlungsein- und -ausgänge unter dem Gesichtspunkt derLiquidität, der Verjährung, der Kontrolle offener Forderun-gen und der Skontowahrnehmung überwachen
TerminüberwachungZahlungsverzugVerjährungGesetzliche Zahlungstermine
Möglichkeiten des Einzugs offenstehender Forderungen inWirtschaft und Verwaltung in Grundzügen aufzeigen
MahnverfahrenGerichtliche ZwangsvollstreckungVollstreckungsprivileg der öffentlichen Verwaltung
Kredite nach Verwendung, Laufzeit und Sicherung unter-scheiden
Konsum- und InvestitionskreditKurz-, mittel- und langfristige KreditePersonal- und RealkrediteKassenkredit
Zwischen Kauf, Leasing und Kreditfinanzierung abwägen KapitalbindungLaufende KostenAnpassung an technische Entwicklung
7. Wirtschaftsordnung - 15 Stunden
Verstehen, dass Staaten ihre Wirtschaft unterschiedlichordnen können und sich dabei an den Chancen und Risikenzweier Modelle orientieren
Idealtypen in Grundzügen- Freie Marktwirtschaft- Zentralverwaltungswirtschaft
Die soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschlanderklären und beurteilen
Merkmale der sozialen Marktwirtschaft- Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen im Wirt-schaftsprozess
- Vertrags- und Gewerbefreiheit- privates und öffentliches Eigentum- soziale Sicherung und Gerechtigkeit- ökologische Verpflichtungunter Berücksichtigung der Rolle des Staates
8. Grundzüge der Wirtschaftspolitik - 30 Stunden
Geld- und Güterströme als Kreislauf darstellen Sektoren - Haushalte- Unternehmen- Staat- Ausland
Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den Sek-toren unter den Aspekten der Arbeitsteilung und Beschäfti-gung erkennen
Auswirkungen veränderter Geld- und Güterströme
Wirtschaftspolitische Hauptziele kennen, die Unvermeidbar-keit von Zielkonflikten verstehen und anhand aktueller ge-samtwirtschaftlicher Situationen Lösungsansätze erörternund beurteilen
WirtschaftswachstumVollbeschäftigungGeldwertstabilitätAußenwirtschaftliches GleichgewichtGesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte wie- Inflation - Deflation- Unterbeschäftigung - Überbeschäftigung
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Lernziele Lerninhalte
Aktuelle wirtschaftspolitische Grundprobleme analysierensowie ihre Bedeutung für betriebliche Entscheidungen undpersönliches Verhalten bedenken
Grenzen quantitativen WachstumsTechnischer Fortschritt und UmweltschutzDemografische EntwicklungEinkommens- und Vermögensverteilung
Formen und Richtungen gesamtwirtschaftlicher Entwicklun-gen unterscheiden und Einwirkungsmöglichkeiten desStaates und der Bundesbank kennen
Globale und nationale Trends, z.B.Bevölkerungsexplosion, Zerstörung von Lebensräumen,Wohlstandsmehrung im Nord-Süd-GefälleKonjunkturelle und saisonale Schwankungen der wirtschaft-lichen EntwicklungEinwirkungsmöglichkeiten- Konjunkturpolitik oder Steuerpolitik des Staates- Maßnahmen der Bundesbank
Möglichkeiten und Grenzen überstaatlicher Wirtschaftspoli-tik erkennen
Kompetenzen überstaatlicher Zusammenschlüsse undKonferenzen, z.B. EG, Gatt, OPEC, OECD
Bedeutung weltweit tätiger Unternehmen erkennen
9. Steuern - 10 Stunden
Die Steuererhebung durch den Staat beschreiben und amBeispiel zweier Steuerarten auf die mit der Erhebung ver-bundenen Probleme der Steuergerechtigkeit eingehen
Überblick über Steuerarten- nach dem Gegenstand der Besteuerung- nach der Art der Erhebung- nach dem Steuerberechtigten- nach dem SteuerträgerEinkommensteuer und Umsatzsteuer im Hinblick auf- Besteuerungstatbestände- Steuertarife- Steuerquote und Belastbarkeit
Einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen
2. Bürokommunikation und Büroorganisation
Die Schülerinnen und Schüler sollen• typische Bürotätigkeiten und Kommunikationsvorgänge selbständig planen und durchführen,• über Aufbau, Funktionszusammenhänge und Informationswege des Betriebes informiert sein,• Arbeitsabläufe und Kommunikationsprozesse im Büro analysieren und beurteilen,• neue Kommunikations- und Organisationsmittel - auf den jeweils gegebenen Betriebsablauf bezogen - wirtschaftlich und
ökologisch begründet im Büro einsetzen,• bereichsbezogene Organisationsarbeiten, z.B. Arbeitsabläufe im Sekretariat oder in Assistenzfunktionen planen, durch-
führen und nachbereiten,• verschiedene Aspekte der Arbeitsraum- und Arbeitsplatzgestaltung kennen und beurteilen.
Stundenverteilung: Bürokommunikation und Büroorganisation
Lernabschnitte Zeitrichtwerte
1. Gestaltung von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitszeit 20
2. Arbeitsabläufe 15
3. Aufbauorganisation und Führung in Betrieben 20
4. Ablauforganisation 15
5. Kommunikationsformen 30
6. Aufgabenbezogene Kommunikation 20
Zeitrichtwerte insgesamt 120
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Lernziele Lerninhalte
Bürokommunikation und Büroorganisation
1. Gestaltung von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitszeit - 20 Stunden
Die Bedeutung von Umwelt- und Gesundheitsfaktoren für dieLeistungsfähigkeit erläutern
Z.B. Luft, Licht, Akustik, Farbe und Raumgestaltung,Bürolandschaft, Entlüftung und Klimaanlage
Betriebliche Arbeitszeit- und Pausenregelungen kennen undbeurteilen
Gleitzeiten, Kernzeiten, SchichtzeitenErmüdungskurven, Pausen
Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung sowie Arbeitsab-läufe insbesondere unter arbeitsmedizinischen und ökologi-schen Gesichtspunkten aufeinander beziehen
Z.B. anhand von ArbeitsstättenverordnungUnfallverhütungsvorschriftenRichtlinien der Berufsgenossenschaften für Bildschirm-arbeitsplätze
Arbeitsplatz, Tätigkeiten am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzbe-schreibung und dem Arbeitsplatz zugeordnete Geräte undAusstattung im Zusammenhang beurteilen
AusstattungslistenArbeitsplatzbeschreibungen
Einsatz von Diktiergeräten unter dem Gesichtspunkt derWirtschaftlichkeit beurteilen
Diktiergeräte
Den eigenen Arbeitsplatz in den betrieblichen Funktionszu-sammenhang einordnen und sachgerecht gestalten
Kennzeichnung im Organisationsplan/OrganigrammGestaltungskriterien
Veränderungen der Arbeitswelt allgemein und auf die eigeneArbeit bezogen erkennen
Z.B. in Gestalt von- Einsatz neuer Geräte und Organisationsmittel- Entlastungen und Belastungen- organisatorischen Veränderungen- weniger Standardisierung- Arbeitserweiterung, Arbeitsbereicherung
Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit erkennen und nutzen Z.B. VorschlagswesenVerbesserungsvorschläge für Arbeitsaufgaben,Arbeitsabläufe, Arbeitsbereicherung
Ein Problem am Arbeitsplatz systematisch bearbeiten, z.B.rationelle Informationsgewinnung und Informationsverarbei-tung durch Strukturierung von Bildschirminformation undErgonomie der Bildschirmqualität
Definition des ProblemsZielformulierungLösungsmöglichkeitenz.B. Beratung, BrainstormingEntscheidungDurchführungKontrolle
2. Arbeitsabläufe - 15 Stunden
Ein- und ausgehende Post bearbeiten und den Einsatz ver-fügbarer Hilfs- und Organisationsmittel planen und abwickeln
Arbeitsabläufe bei ein- und ausgehender PostVerfügbare Hilfs- und OrganisationsmittelPostvollmachten
Zweckmäßige Versandarten wählen
Registraturarbeiten sachgerecht durchführen AktenordnungAktenplanAufbewahrungsfristen
Registratursysteme und Mikroverfilmung anhand von Ver-gleichskriterien beurteilen
Formen der Registratur, MikroverfilmungVergleichskriterien,z.B. Kosten, Raumbedarf, Zugriff, Kapazität
3. Aufbauorganisation und Führung in Betrieben - 20 Stunden
Organisations- und Geschäftsverteilungspläne auswertenund Ordnungsmerkmale auffinden
Vertikale und horizontale Gliederung:Leistungsebenen, hierarchischer Instanzenaufbau,Abteilungsbildung;Zentralisation - Dezentralisation, z.B. Schreibdienst,Servicefunktionen
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Lernziele Lerninhalte
Kompetenz und Verantwortung als Merkmale der Instanzenund als Korrelat der Aufgabenstellung erkennen
Entscheidungs-, Weisungs-, Kontroll-, Unterschrifts- undVertretungsbefugnis
Stellenbeschreibung (Dienstpostenbeschreibung) an Bei-spielen durchführen und ihre Bedeutung für Stelleninhaberund Mitarbeiter sowie den Zusammenhang zur haushalts-rechtlichen Personalwirtschaft untersuchen
StellenbeschreibungStellenplanZusammenhang zur Stellenbewirtschaftung
Besondere Organisationsformen einordnen Z.B. Kommissionen, Ausschüsse, Projektgruppen, Fe-derführung, Amtshilfe
Informations- und Kommunikationsstrukturen kennzeichnen DienstwegDienstbesprechung, Sitzung, Konferenz
Auswirkungen der Mitbestimmung und Mitwirkung auf Ent-scheidungsverfahren und Informationssysteme an Beispielenaufzeigen
Personalvertretung als Vertretungsorgan außerhalb derLinienorganisation (Grundlagen des Personalvertretungs-rechts müssen vorher behandelt worden sein; s. Lernge-biet „Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung“)
Autoritäre und kooperative Führung als idealtypische Stilfor-men kennzeichnen und ihre Merkmale mit Erfahrungen ausGesellschaft, Betrieb und Schule vergleichen
Führungsstile- Idealtypen- Realtypen
Bedingungen einer funktionsfähigen Betriebsorganisationerörtern
Z.B. ausreichende Information der Mitarbeiter; Kooperati-onsbereitschaft; Berücksichtigung der informellen Bezie-hungen
4. Ablauforganisation - 15 Stunden
Am Beispiel bekannter Arbeitsabläufe die Notwendigkeiträumlich-zeitlicher Abfolgeregelungen verdeutlichen
Z.B. PosteingangMitzeichnungsverfahren
Geschäftsordnungen und Dienstanweisungen als Regelun-gen des Arbeitsablaufes an Beispielen erkennen und beur-teilen
GeschäftsordnungenDienstanweisungen
Einen Standardablauf planen
Anlässe für die Überprüfung bestehender Arbeitsabläufeaufzeigen und Ziele der Neu- oder Reorganisation ableiten
Z.B. Engpässe, Doppelarbeit, Leerläufe,z.B. Terminwahrung, Kosten, Minimierung der Durchlauf-zeit, Optimierung der Kapazitätsauslastung
Methoden der Ist-Aufnahme erläutern Befragungs-, Berichts- und Beobachtungsmethoden
Die Bearbeitung des Problems systematisieren Von der Definition des Problems bis zur Ergebniskontrolle
Termine planen und überwachen TerminabstimmungOrganisationsmittel, z.B. Terminkalender, Plantafel, Ter-mindateienTerminplanung, z.B. in der Personalwirtschaft, im Rech-nungswesen, bei der betrieblichen AusbildungBedeutung von TerminenFolgen der Nichteinhaltung von Terminen
5. Kommunikationsformen - 30 Stunden
Die verschiedenen Arten der schriftlichen Kommunikationkennen und hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Wir-kung (Schnelligkeit, Kosten) unterscheiden und entspre-chende Texte formulieren
Schriftliche Kommunikation- Einsatzgebiete, Verwendungsfälle, Besonderheiten- Brief- und Urschriftverkehr- Akten- und Telefonnotizen- Programmierte Texte- Vordrucke und Formulare- Vervielfältigte oder gedruckte Schriftstücke
Interne Vordrucke und Belege entwerfen und im Hinblick aufneue Organisationserfordernisse/Aufgabenstellung ändern
Z.B. Kurzmitteilungen, Telefonnotizen,Urlaubsmeldungen/Urlaubsanträge
Verfahren der Textvervielfältigung beurteilen Kopieren, Drucken
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Lernziele Lerninhalte
Die verschiedenen Arten der Telekommunikation kennen undhinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten beurteilen
Telekommunikation- Telefon- und Rufanlagen- Netzwerke wie• Teletex, Telefax• Datel, Bildschirmtext• ISDN
Arten mündlicher Kommunikation kennen und Besonderhei-ten berücksichtigen
Mündliche Kommunikation- Erteilen von Auskünften- Entgegennahme und Weiterleiten von Informationen- Akteneinsicht, z.B. bei Anfragen von Mitarbeitern zur
Personalakte oder im Umgang mit Bürgern oder ande-ren Behörden
Gesprächsnotizen
Nonverbale Kommunikation in unterschiedlichen Situationenerkennen, ihre Bedeutung einschätzen und das eigene Ver-halten - auch unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel -beobachten, verändern und kontrollieren
Nonverbale Kommunikation- Mimik- Gestik- äußeres Auftreten- Umgangsformen
6. Aufgabenbezogene Kommunikation - 20 Stunden
Protokollarten unterscheiden und Kurzprotokolle sach- undstilgerecht anfertigen
Verlaufs-/VerhandlungsprotokollBeschluss-/ErgebnisprotokollGedächtnisprotokoll
Verteiler für Protokolle festlegen und fortschreiben Verteilerdateien
Sitzungen und Tagungen vorbereiten und ihre Durchführungplanen
Erstellen einer Checkliste
Sitzungen und Tagungen nachbereiten ProtokollePresseberichtKostenabrechnung
Dienstreisen vor- und nachbereiten Beschaffung und Auswertung von InformationsmaterialReisekartei/-dateiVerkehrsmittel/ReservierungenReiseterminNachbereitung der Reise- Auswertung der Reiseberichte- Abrechnung der Reisekosten
3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen vermittelt die Berufsschule Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erfas-sung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen zur Planung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher, gesamtwirt-schaftlicher und gesellschaftlicher Vorgänge.
Die betriebliche Ausbildung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in unterschiedlichen Behörden. Die Berufsschulevermittelt allgemein gültige Grundlagen des Haushalts- und Kassenwesens im Überblick.
Die Schülerinnen und Schüler sollen• wirtschaftliche und gesellschaftliche Tatbestände und Entwicklungen mit Hilfe von Zahlen rechnerisch und grafisch
darstellen und beurteilen,• die Notwendigkeit zur Planung und Überwachung in den öffentlichen Haushalten erkennen,• die Bedeutung des Haushalts als Mittel zur Durchsetzung politscher Ziele erkennen und die Problematik langfristig
festgelegter Einnahmen- und Ausgabenstruktur als Einschränkung politischer Handlungsfähigkeit verstehen,• lernen, im Ausbildungsbetrieb Arbeitsaufgaben aus dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zu überneh-
men und sie in einem größeren organisatorischen und politischen Zusammenhang zu sehen,• befähigt werden, die Verfahren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens unter Nutzung der kaufmännischen
Rechentechniken und gegebenenfalls des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken anzuwenden.
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Stundenverteilung: Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Lernabschnitte Zeitrichtwerte
1. Verwaltungsbezogenes Rechnen 20
2. Statistik 20
3. Haushalts- und Kassenwesen 40
Zeitrichtwerte insgesamt 80
Lernziele Lerninhalte
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
1. Verwaltungsbezogenes Rechnen - 20 Stunden
Werden Dreisatz-, Durchschnitts-, Prozent- und Zinsrechnen nicht grundsätzlich in das Haushalts-, Kassen- und Rech-nungswesen integriert vermittelt, ist die berufsbezogene Anwendung dieser Formen des Wirtschaftsrechnens im Rah-men einer Einführung zu vermitteln.
Kaufmännische Rechenarten auf Verwaltungstatbeständeanwenden
Einfacher DreisatzDurchschnittsrechnenProzentrechnenZinsrechnen
2. Statistik - 20 Stunden
Im Rahmen dieses Lernabschnitts lassen sich in Verbindung mit Bürokommunikation oder Datenverarbeitung einfacheStatistik-Programme wirklichkeitsnah einsetzen.
Zweck statistischer Darstellung aus der Verwaltung erkennenund verstehen
Information der ÖffentlichkeitSelbstdarstellungKontrolle der Verwaltung
Möglichkeiten der Erfassung, Darstellung und Auswertungvon Daten mit Hilfe der Statistik nutzen
Vollerhebung - StichprobeBefragung - Beobachtung - ExperimentGliederungszahlen - Durchschnittswerte - Mittelwerte -Verhältniszahlen
Statistisches Material aus dem Erfahrungsbereich aufberei-ten
Tabelle, Diagramm angewandt auf z.B.Kennziffern aus dem HaushaltswesenLebenshaltungskostenGehaltsentwicklungEinwohner der GemeindePro-Kopf-VerschuldungEinsatz der BürokommunikationProduktivitätsvergleicheBesteuerung
Darstellungen aus z.B. Broschüren, Presse interpretierenund problematisieren
Interpretationskriterien, z.B. Zweck, Adressaten, Anlass
3. Haushalts- und Kassenwesen - 40 Stunden
Notwendigkeit und Zwecke der Haushaltsplanung der öffent-lichen Haushalte erläutern
Öffentliche HaushaltsplanungRechtsgrundlagen
Das Zustandekommen von Haushaltsgesetzen bzw. Haus-haltssatzungen im Rahmen der Gewaltenteilung beschreiben
Zustandekommen und Inhalt von Haushaltsgesetzenbzw. Haushaltssatzungen in Grundzügen
Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes nennen Z.B. Gesamtplan/Einzelpläne, Vermögens-/Verwaltungs-haushalt, Stellenplan, Sammelnachweise
Bedeutsame Grundsätze für die Aufstellung des Haushalts-planes darstellen
Allgemeine Haushaltsgrundsätze wie z.B. stetige Aufga-benerfüllung, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit,HaushaltsausgleichVeranschlagungsgrundsätze wie z.B. Kassenwirksamkeit,Einzelveranschlagung
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Lernziele Lerninhalte
Wichtige Einnahmequellen öffentlicher Haushalte beschrei-ben und die Verwendung von Haushaltsmitteln nennen
Steuern, Gebühren, Beiträge, Entgelte, Kreditaufnahmen;Personalausgaben, Investitionen, Schuldendienst
Die Ausführungsgrundsätze des Haushaltsplanes erklärenund Sonderfälle bei der Ausführung nennen
Grundsatz der sachlichen, betraglichen und zeitlichenBindung;außer- und überplanmäßige Ausgaben;Nachtragshaushalt
Methoden der Haushaltsüberwachung darstellen Einnahme- und Ausgabekontrolle durch Haushaltsüber-wachungslisten
Die Stellung und Aufgaben öffentlicher Kassen nennen KassensicherheitTrennung von Kasse und VerwaltungÜberblick über die wichtigsten Kassenaufgaben wie z.B.Zahlungsverkehr, Mahnungen, Buchungen
Bedeutung von Kassenanordnungen und beschreiben Grundsatz der Trennung von Anordnung und Ausführung
Arten und Inhalte von Kassenanordnungen nennen Z.B. Zahlungsanordnungen, Buchungsanordnungen; au-tomatisierte Verfahren
Notwendigkeit der Rechnungsprüfung darstellen Rechnungsprüfung, parlamentarische Kontrolle, Entla-stung, Haushaltskreislauf
4. Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung
Die Schülerinnen und Schüler sollen• die Aufgaben und den Aufbau des Staates kennen sowie die Bedeutung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland erkennen und verstehen,• ein demokratisches Rechtsverständnis entwickeln und das öffentliche Recht als Bestandteil der allgemeinen
Rechtsordnung kennenlernen,• wichtige Regelungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes und ihr Zustandekommen kennen sowie die
Bedeutung gesetzlicher Schutzvorschriften erkennen,• die Besonderheiten dienstrechtlicher Vorschriften öffentlicher Dienstverhältnisse beschreiben,• Mitwirkungs- und Mitbestimmungsregelungen in Unternehmen und öffentlicher Verwaltung kennen,• Grundzüge der sozialen Sicherung kennen und deren Bedeutung für den Einzelnen verstehen,• die Arten, Träger und Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns unterscheiden,• den Ablauf von Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung möglicher Rechtsbehelfe beschreiben,• die Grundzüge des Kommunalrechtes kennen,• Rechtskenntnisse und Rechtsquellen aufgabengerecht anwenden.
Stundenverteilung: Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung
Lernabschnitte Zeitrichtwerte
1. Staatsrecht 20
2. Arbeits- und Tarifrecht und dienstrechtliche Vorschriften 80
3. Soziale Sicherung 30
4. Verwaltungsrecht 50
5. Kommunalrecht 20
Zeitrichtwerte insgesamt 200
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Lernziele Lerninhalte
Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung
1. Staatsrecht - 20 Stunden
Aufgaben des Staates erklären OrdnungSicherheitSoziale Sicherung
Die Elemente des Staates nennen StaatsvolkStaatsgebietStaatsgewalt
Gründe für die Bildung von Staatengemeinschaften nennenund an Beispielen erläutern
Europäische GemeinschaftVereinte Nationen
Die Bedeutung der Grundentscheidungen des Grundgeset-zes erkennen
DemokratieSozialer RechtsstaatFöderalistisches Prinzip
Die Bedeutung der Grundrechte für das Verwaltungshan-deln erklären
GrundrechteBindung der VerwaltungVerwirkung und Einschränkung von Grundrechten
Ein Gesetzgebungsverfahren in Grundzügen darstellen Verfahrensschritte von der Gesetzesinitiative bis zumInkrafttreten eines Gesetzes
2. Arbeits- und Tarifrecht und dienstrechtliche Vorschriften - 80 Stunden
Die rechtliche Einordnung von Arbeitsverträgen erklären Gesetzliche und tarifvertragliche Voraussetzungen
Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmererläutern
Arbeitspflicht, Treuepflicht;Lohnfortzahlungspflicht, Fürsorgepflicht
Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnissesaufzeigen
Ordentliche Kündigung,außerordentliche Kündigung,Aufhebungsvertrag,Kündigungsschutz
Vorschriften über die Sicherheit am Arbeitsplatz kennen unddie Notwendigkeit von Arbeitsschutzvorschriften für alleArbeitnehmer erklären
Wesentliche Regelung des Arbeitsschutzes wie z.B.Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, GewO, AZO, Vor-schriften der Berufsgenossenschaften, Tarifverträge
Beispielhaft die Notwendigkeit zusätzlicher Vorschriften fürbesonders schutzbedürftige Gruppen erklären
MütterSchwerbehinderteJugendliche
Die Aufgaben der Sozialpartner und die Bedeutung derTarifautonomie in Grundzügen kennen
Sozialpartner und Tarifautonomie
Typische Inhalte von Kollektivvereinbarungen nennen Manteltarif, Lohntarif, Betriebs- und Dienstvereinbarun-gen
Mögliche Abläufe von Tarifverhandlungen beschreiben Konfliktfreier Ablauf von TarifverhandlungenKonflikte bei Tarifverhandlungen wie Streik und Aussper-rungSchlichtung
Grundlagen der Mitbestimmung in der gewerblichen Wirt-schaft beschreiben
Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmung
Grundlagen des Personalvertretungsrechts nennen PersonalvertretungsgesetzeOrgane
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrates kennenund Einwirkungsmöglichkeiten unterscheiden
Allgemeine Aufgaben und Pflichten, Mitbestimmung, Mit-wirkung, Abschluss von Dienstvereinbarungen
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Lernziele Lerninhalte
Individuelle Möglichkeiten der Mitbestimmung beschreiben z.B. Teilnahme an der Personalratswahl,Personalversammlung
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse und privatrechtlicheArbeitsverhältnisse unterscheiden und ihre Rechtsgrundla-gen nennen
Öffentlich-rechtlicher Status,Regelung insbesondere durch beamtenrechtliche Vor-schriften, Ernennung;privatrechtlicher Status, Regelung insbesondere durchVertrag, Tarifverträge, BGB
Arten von Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichenDienst unterscheiden
Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte, Arbeiter
Bedeutung und Geltungsbereich des BAT erläutern Tarifautonomie im öffentlichen Dienst, Regelungen durchweitere Tarifverträge
Eingruppierung in Vergütungsgruppen beispielhaft be-schreiben
Tätigkeitsmerkmale, Vergütungsgruppen, Höhergruppie-rung, z.B. durch Qualifizierung
Bestandteile der Vergütung unterscheiden Grundvergütung, Ortszuschlag, örtlicher Sonderzuschlag,vermögenswirksame Leistungen, Überstundenvergütung,Urlaubsvergütung
BAT-Bestimmungen bei der Beendigung des Arbeitsverhält-nisses nennen
Schriftform der Kündigung, ordentliche und außerordent-liche Kündigung, unkündbare Angestellte, Auflösungs-vertrag
Beamtengruppen nennen Berufsbeamte, EhrenbeamteBeamte auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe, auf WiderrufLaufbahngruppen
Rechte und Pflichten des Beamten nennen Rechte: z.B. Fürsorge und Schutz, Dienst- und Versor-gungsbezüge, UrlaubPflichten: z.B. volle Hingabe an seinen Beruf, uneigen-nützige Verwaltung seines Amtes, Beratung und Unter-stützung der Vorgesetzten, Diensteid, Amtsverschwie-genheit
Besonderheiten und Bestandteile der Beamtenbesoldungnennen
Besoldung nach dem Alimentationsgrundsatz; Besol-dungsdienstalter; Grundgehalt, Ortszuschlag, Zulagen,Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen;MehrarbeitsvergütungBesoldungsordnungen
Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprü-chen aus dem Arbeits- oder Beamtenverhältnis nennen
ArbeitsgerichtsbarkeitVerwaltungsgerichtsbarkeit
3. Soziale Sicherung - 30 Stunden
Grundgedanken der Solidarität von Versicherungseinrich-tungen kennen
Soziale SicherungGrundgedanke der Solidarität, Solidargemeinschaften
Zweige der Sozialversicherung beschreiben und nach ver-schiedenen Kriterien unterscheiden
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversi-cherung, Arbeitslosenversicherung;Träger, versicherter Personenkreis, Beiträge, Leistungen;Finanzierungsprobleme
Soziale Sicherung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn be-schreiben
Zusatzversorgung, Beamtenversorgung, Beihilfe
Freiwillige Versicherung von der Pflichtversicherung unter-scheiden
Vergleich zwischen gesetzlicher Sozialversicherung undprivaten Versicherungen
Sozialhilfe als staatliche Hilfe für wirtschaftlich Schwacheerklären
Sozialhilfe, Subsidiarität
Weitere staatliche soziale Leistungen und ihre sozialpoliti-sche Bedeutung am Beispiel erörtern
Z.B. Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbil-dungsförderung
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4. Verwaltungsrecht - 50 Stunden
Arten der öffentlichen Verwaltung nennen und an Beispielenihre Aufgaben erläutern
Hoheitliche und nichthoheitliche VerwaltungEingriffs-, Ordnungs- und Leistungsverwaltung
Träger der öffentlichen Verwaltung unterscheiden und Bei-spiele nennen
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichenRechtsBehördenbegriff
Grundlagen des Verwaltungshandelns aufzählen und nachihrer Rechtsqualität unterscheiden
VerfassungGesetzRechtsverordnungSatzungGerichtsurteilVerwaltungsvorschrift
Allgemeine Grundsätze für das Verwaltungshandeln erklä-ren
Z.B. Gesetzmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz,Verhältnismäßigkeit, pflichtgemäßes Ermessen, bürgero-rientiertes Verwaltungshandeln
Handlungsformen der Verwaltung nennen Z.B. hoheitliches Handeln und Handeln in privatrecht-lichen Formen, Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Ver-trag
Arten des Verwaltungsverfahrens erklären und Verfahrens-abschnitte nennen
Förmliches und nichtförmliches Verwaltungsverfahren:- Einleitung- Prüfung der Sach- und Rechtslage- Abschluss
Den Begriff des Verwaltungsaktes erläutern § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsakte nach verschiedenen Merkmalen unter-scheiden
Befehlende, gestaltende, feststellende und beurkundendeVerwaltungsakteEinseitige und mitwirkungsbedürftige VerwaltungsakteBegünstigende und belastende VerwaltungsakteFormfreie und an besondere Formen gebundene Ver-waltungsakte
Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes nennen undihre Bedeutung erklären
BefristungBedingungWiderrufsvorbehaltAuflage
Allgemeine Anforderungen an den Verwaltungsakt nennenund formelle Voraussetzungen für seine Wirksamkeit erklä-ren
Bestimmtheit und FormBegründungErmessenBekanntgabe:- Zeitpunkt- Zustellungsarten
Fehler eines Verwaltungsaktes kennen und Möglichkeitenzu deren Beseitigung nennen
Formale FehlerMaterielle FehlerNichtigkeitRücknahmeAufhebungBerichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
Typische Fälle des Widerrufs von rechtmäßigen Verwal-tungsakten kennen
Widerruf bei belastenden und begünstigenden Verwal-tungsakten
Die Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsmaßnahmen unter-scheiden
GegendarstellungDienstaufsichtsbeschwerdeWiderspruchKlage vor dem Verwaltungsgericht
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5. Kommunalrecht - 20 Stunden
Quellen des Kommunalrechts in ihrer Rangordnung be-schreiben
GrundgesetzLandesverfassungKommunalgesetze und VerordnungenSatzungen
Rechtsnatur und die Aufgaben der Gemeinde beschreiben GebietskörperschaftGrundsatz der AllzuständigkeitSelbstverwaltungsaufgabenAuftragsangelegenheiten
Organe der Gemeinde und ihre wesentlichen Aufgaben imjeweiligen Land erklären
Gemeindevertretung und andere OrganeAusschüsseEhrenamtliche Tätigkeit
Gemeindliches Satzungsrecht am Beispiel erläutern Z.B. Hauptsatzung, HaushaltssatzungMitwirkung der Organe beim Zustandekommen von Sat-zungen
Einflussmöglichkeiten des Bürgers auf kommunale Ent-scheidungen beschreiben
Z.B. Wahlen, Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren
Wesentliche Aufgaben der Kreise und ihrer Organe be-schreiben
AufgabenOrgane
Die Notwendigkeit staatlicher Aufsicht aufzeigen RechtsaufsichtFachaufsicht
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5. Informationsverarbeitung
5.1 Datenverarbeitung (80 Stunden)
Ziel der schulischen Ausbildung ist es, zur Anwendung von Systemen der automatisierten Datenverarbeitung (DV) zubefähigen. Die allgemeine Einführung in Hard- und Software der DV dient also dem Erwerb einer instrumentellenFähigkeit, die Grundlage und Voraussetzung dafür ist, DV-Technologie als Werkzeug zur Lösung von Sachaufgabennutzen zu können.
Berufstypische Sachverhalte sollten dabei sowohl in der Wahl von Beispielen im Rahmen dieser Einführung aufge-griffen als auch in den Unterricht zu den anderen Lerngebieten einbezogen werden (Integrationsprinzip).
Dabei ist davon auszugehen, dass DV nicht nur als eigenständiges Unterrichtsfach vermittelt, sondern anwenderbe-zogen und praxisnah in den anderen Lerngebieten eingesetzt wird.
Die Schülerinnen und Schüler sollen• befähigt werden, ein eigenes, auf Kenntnissen und Erfahrungen gegründetes Urteil zu den neuen Informations- und
Kommunikationstechniken zu entwickeln,• Fachbegriffe der Datenverarbeitung im betrieblichen Zusammenhang richtig gebrauchen,• die Elemente eines Datenverarbeitungssystems und ihr prinzipielles Zusammenwirken kennen,• die Bereitschaft entwickeln, betriebliche Aufgabenstellungen systematisch zu bearbeiten und Lösungsansätze
modellhaft auf ein DV-Gerät zu übertragen,• im Computer ein „Werkzeug“ zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben sehen, das ihnen besonders bei Entschei-
dungsprozessen nützlich sein kann,• bereit sein, verantwortungsbewusst und sachgerecht ein DV-Gerät zu bedienen,• Standard-Software als typische PC-Werkzeuge am Arbeitsplatz als Sachbearbeiter einsetzen lernen,• ein Datenbank- und ein Tabellenkalkulationsprogramm sachgerecht bedienen lernen,• über den Informationsfluss im DV-Verbundsystem informiert sein,• die Wechselwirkungen zwischen technischen Möglichkeiten und sozialen sowie organisatorischen Anforderungen
an die DV kennen,• beim Umgang mit Dateien die Erfordernisse des Datenschutzes verantwortungsbewusst beachten und Maßnah-
men zur Datensicherung anwenden.
Diese Qualifikation kann nur erreicht werden, wenn die Schulen mit entsprechender Hardware ausgestattet sind. Dasanwendungs- und handlungsorientierte Konzept setzt voraus, dass der Unterricht zur Einführung in die Datenverar-beitung überwiegend an den Geräten erfolgt.
Stundenverteilung: Datenverarbeitung
Lernabschnitte Zeitrichtwerte
1. Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems
2. Arbeiten mit einem Betriebssystem
3. Entwickeln von Algorithmen
4. Standard-Software- Datenbank- Tabellenkalkulation- Graphik- Datenaustausch
5. Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Datenverarbeitung
Zeitrichtwerte insgesamt 80
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Lernziele Lerninhalte
Datenverarbeitung
1. Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems
Den Aufbau einer Datenverarbeitungsanlage im Überblickkennenlernen
Zentraleinheit (Prozessor, Hauptspeicher, Bus), Periphe-rie
Ein- und Ausgabegeräte kennen und voneinander unter-scheiden
Funktion von Peripherieeinheiten (z.B. Bildschirm undDrucker, Belegleser und Scanner)
Grundlagen interner Informationsdarstellung kennen Zweiwertige Logik, Bit, Byte, Codes (z.B. ASCII-Code)
Speichermedien kennen und einordnen Merkmale und Einsatzbereiche der gebräuchlichstenDatenträger (Speicherkapazitäten, Beleg, Magnetband,Diskette, Magnetplatte, optische Datenträger)
Auswahlgesichtspunkte für DV-Anlagen beachten Geschwindigkeiten, Kapazitäten, BenutzerfreundlichkeitPreis-Leistungs-Verhältnis
Software-Ebenen voneinander unterscheiden SystemsoftwareAnwendungssoftware
2. Arbeiten mit einem Betriebssystem
Funktion und Wirkungsweise eines Betriebssystems erken-nen und dessen Handhabung erproben
SystemstartWichtige Datenträger- und Dateioperationen, z.B.:Laufwerk/Verzeichnis wechseln, formatieren, kopierenusw.Stapeldateien
Anwenderfreundliche Bedieneroberflächen, z.B.:- Menüsysteme- graphische Oberflächen- Tools
3. Entwickeln von Algorithmen
Ausgewählte, einfache datenverarbeitungstechnische und/oder betriebliche Aufgabenstellungen analysieren und einerstrukturierten Problemlösung zuführen
Algorithmische GrundstrukturenProgrammentwicklungsprozesse, z.B.- Stapeldateiverarbeitung mit dem Betriebssystem- Makrofunktionen von Standardsoftware- Standardsoftware mit spezifischen Programmierspra-
chen4. Standardsoftware, Datenbank
Den Aufbau einer Datei kennen
Datenarten unterscheiden
Datei, Datensatz, Datenfeld
Stamm-, BewegungsdatenNumerische, alphanumerische DatenRechen-, Ordnungsdaten
Grundoperationen für einfache betriebliche Probleme aufeiner Datenbank durchführen
Problemstellung und Planung des DateiaufbausEinrichtung einer DateiEingeben, Löschen, Ändern, Selektieren, Sortieren,Ausgeben von DatensätzenFeldbezogene Funktionen, z.B. Summenbildung, rechne-rische Verknüpfung von Feldern
Aufbau einer relationalen Datenbank kennen
Planung von Datenbankanwendungen
Problemstellung
Verknüpfungen, z.B. über Schlüsselfelder,Ansichtsdefinitionen usw.
Operationen mit einer Datenbank durchführen Definieren von SchlüsselfeldernVerbundene Abfragen
Vorteile der Anwendung einer Datenbank erkennen Z.B. Anschriftendatei
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Lernziele Lerninhalte
Tabellenkalkulation
Grundoperationen für einfache betriebliche Probleme miteiner Tabellenkalkulation durchführen
Zeile, Spalte, Feld, BereichAdressierung: absolut, relativ, NamenFeldinhalte: Texte, Werte, Formeln, FunktionenProblemstellung und Problemanalyse: Anordnung derFelder, Ausgabedaten, Eingabedaten, FormelnErstellen einer Tabelle mit Texten, Werten und Formeln,z.B. anhand eines GebührenbescheidesFormatierung der FelderKopieren von BereichenSchutz von Feldern und Formeln
Anwendungsmöglichkeiten für Tabellenkalkulationen ken-nen
z.B. Statistik, Haushaltsüberwachungslisten
Vorteile der Anwendung eines Tabellenkalkulationspro-grammes beurteilen
Alternativrechnungen mit einer Tabelle, Unterstützung beider Entscheidungsfindung
Graphik
Gestalten von Graphiken Setzen und Verändern von z.B. Ordinate, AbszisseDarstellungsartenÜberschrift, Legende
Auswerten von Graphiken Auswirkungen unterschiedlicher Maßstäbe und Darstel-lungsarten
Datenaustausch
Zugriff auf einmal erfasste Daten durch unterschiedlicheStandardprogramme
Exemplarisch:- Tabelle aus einer Tabellenkalkulation in einen Text in-
tegrieren- Daten aus einer Tabellenkalkulation graphisch aufbe-
reiten
5. Rahmenbedingungen und Auswirkungen
Über Perspektiven und Grenzen der Computertechnologievor dem Hintergrund wesentlicher historischer Entwick-lungsschritte der Datenverarbeitung informiert sein
Geschichtliche Entwicklung der Datenverarbeitung (an-hand der Kriterien Leistung und Kosten)Erkennbare Entwicklungstendenzen der Computertech-nologie
Maßnahmen zur Sicherung von Daten kennen und beispiel-haft anwenden
Übliche Methoden der Datensicherung
Personenbezogenen Datenschutz als Persönlichkeitsschutzbeachten
Informationelle Selbstbestimmung
Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes verstehen Anforderungen des BDSG zu Erhebung, Speicherung,Übertragung, Änderung, Löschung und Auskunft
Aufgaben und Zuständigkeiten der Datenschutzbeauftragtennennen
Bundesdatenschutzgesetz
Arbeitsplatzanforderungen durch den steigenden Einsatzder DV in der Verwaltung überdenken
Veränderungen der beruflichen Tätigkeiten heute und inabsehbarer Zukunft, persönliche und soziale Konsequen-zen, Weiterbildung
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5.2 Textverarbeitung (120 Stunden)
In der Textverarbeitung vermittelt die Schule Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erfassung, Gestaltung und Ausgabevon Texten.
Der sichere Umgang mit Sprache und Schrift soll dabei gefördert werden.
Ziel des Unterrichts ist es,• die Griffwege auf der Tastatur nach DIN 2137 sicher im Tastschreiben zu erlernen, z.B. über Schreibmaschine,
Personal-Computer, Textsysteme• die DIN-Regeln 5009 und 5008 zu verstehen und sie bei der Texterfassung und Textgestaltung anwenden zu kön-
nen,• mit einem Textverarbeitungsprogramm arbeiten zu können,• die Einsicht zu vermitteln, dass Konzentration und Sorgfalt beim Einsatz elektronisch gesteuerter Geräte unerläss-
lich sind,• den Zusammenhang der Verarbeitung von Texten mit den Aufgaben der Informationsverarbeitung und den ande-
ren Lerngebieten aufzuzeigen.
Der Zeitbedarf für die Lernziele und Lerninhalte ist abhängig von den Vorkenntnissen der Schüler und den für denUnterricht vorgesehenen Leistungsanforderungen.
Lernziele Lerninhalte
Textverarbeitung
Normtastatur kennenlernen, benutzen und 10-Finger-Tatschreiben beherrschen
Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen
Korrekte Schreibhaltung einüben Ergonomie
Wesentliche Funktionen des jeweiligen Gerätes beherr-schen
Bestandteile und FunktionstastenÜbliche Nutzung von Datenträgern
Texte normgerecht, sicher und flüssig eingeben DIN 5008Anwendungen z.B. des Mittestrichs, Klammern, Zah-lengliederung
Texte bearbeiten und gestalten Schriftarten und ZeichenschritteHervorhebungen, Flattersatz, BlocksatzTabulatorfunktionenÜberschreiben, Löschen, EinfügenSuchen und Ersetzen
Geschäftsbriefe und andere Schriftstücke auch nach Stich-worten formulieren und formgerecht erstellen
Geschäftsbriefe auf Vordruck DIN 676Sonstige Schriftstücke, z.B. Lebenslauf, Postkarte, Ak-tennotiz, Protokoll, Bescheinigung, Geschäftsbriefe ohneVordruckeBeschriftung von Briefhüllen
Regeln für das Phonodiktat kennen DIN 5009
Texte organisatorisch verarbeiten Konstante Texte, Textbausteine, Anschriften/Listen, Seri-enbriefe, Haltebefehle, variable Formularmasken/Forma-tierung
Wesentliche Leistungskomponenten von Textsystemenbzw. Textverarbeitungsprogrammen auf dem PC kennen
Nutzungsbreite (Verhältnis des Einsatzes zu denNutzungsmöglichkeiten)Besondere Eignung für die vorgesehene VerwendungÜbliche Druckerarten und EinsatzmöglichkeitenAktuelle Beispiele des Kosten-/LeistungsverhältnissesÖkologische Aspekte
Wesentliche Gestaltungsmerkmale von Schriftstücken an-wenden
Schriftarten und SchriftgrößenVerteilung von Texten in der FlächeNutzung von geometrischen FigurenNutzung von Symbolen
Texterfassung und Textgestaltung an den Bürokommunika-tionsgeräten als Mittel der Integration betrieblicher Informa-tionsverarbeitung verstehen
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5.3 Kurzschrift (120 Stunden)
Fertigkeiten in Kurzschrift sind eine fachspezifische Qualifikation der Ausbildung zum Fachangestellten/zur Fachange-stellten für Bürokommunikation.
Kurzschrift ist ein Teilgebiet moderner Informationsverarbeitung und schließt die Fähigkeit ein, Stenogramme normge-recht in maschinenschriftliche Fassungen zu bringen. Ziel des Unterrichts ist es, das System der Deutschen Einheits-kurzschrift als Verkehrsschrift zu vermitteln, um• Kurzschrift als Arbeitsschrift anwenden zu können,• die Sprachkompetenz der Schüler zu verbessern,• Grundlagen für Aufstieg und berufliche Mobilität zu schaffen.
In der vorgesehenen Unterrichtszeit ist eine Fertigkeit von mindestens 80 Silben je Minute im Normalfall zu erreichen.
Bei entsprechenden Vorkenntnissen und gegebener Motivation können höhere Leistungen erzielt werden.
Die Schulen übernehmen hierbei die Aufgabe der systematischen Einführung in das System der Kurzschrift. Die an-gestrebte praktische Fertigkeit setzt Übung in der Schule sowie Übung und Anwendung der Kurzschrift in der ausbil-denden Stelle unabdingbar voraus.
Lernziele Lerninhalte
Kurzschrift
Das Wesen der Kurzschrift verstehen lernen Unterschied zwischen Kurzschrift und Langschrift:- vereinfachte Rechtschreibung- einfachere Schriftzeichen- sinnbildliche Selbstlautdarstellung- besondere Mitlautfolgezeichen- Kurzformen für häufig vorkommende Wörter und
Wortteile
Die Verwendungsmöglichkeiten der Kurzschrift und ihrenNutzen erkennen
Anwendungsbereiche:- Festhalten von Gedanken und Informationen- persönliche Korrespondenz- Unterrichtsnotizen- Entwürfe und Protokolle- Aufnahme von Diktaten, Reden und Verhandlungen
Die Verkehrsschrift als Arbeitsschrift erlernen Inhalt der §§ 1 bis 9 der Systemurkunde der DeutschenEinheitskurzschrift:- Größe, Form und Lage der Zeichen für Mitlaute, Mit-
lautfolgen und Selbstlaute im stenographischenSchreibraum
- Stellung und Verbindung der Zeichen- Regeln für deutsche Worterweiterungen und Wortzu-
sammensetzungen sowie für Fremdwörter und Eigen-namen
- Besonderheiten der stenographischen Rechtschreibung- Silbenzeichen- Verkürzungsregeln, Kürzel
Eine gut lesbare Diktat- und Arbeitsschrift nach den Regelnder Verkehrsschrift richtig schreiben
Beispielreihen und SätzeTexte unterschiedlichen Umfangs und Schwierigkeitsgra-des aus verschiedenen Lebensbereichen
Texte in einer Geschwindigkeit von mindestens 80 Silben/Minute kurzschriftlich aufnehmen
Bekannte und unbekannte einfache Texte unterschiedli-chen Umfangs aus verschiedenen Bereichen
Stenographische Texte lesen und Stenogramme übertragen Stenographische Texte in Büchern und ZeitschriftenWortgetreue Übertragung eigener Stenogramme unterBeachtung der DIN-Vorschriften
_______________________________________
Anmerkung: Die kurzschriftlichen Inhalte sind im Jahr 1999 aus der Ausbildungsordnung der Fachangestellten für Bürokommunikationgestrichen worden. Die Kultusministerkonferenz vertritt die Auffassung, dass die im Berufsschulunterricht für Kurzschrift vorgesehenenStunden im Bereich der Informationsverarbeitung umgeschichtet werden sollten. Näheres wird von den Ländern oder den Berufsschulenselbst geregelt. Laut Kultusministerkonferenz sollte die Kurzschrift weiterhin als Wahlfach angeboten werden.
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Berufsbildungsausschuss beim BundesverwaltungsamtSitzung in Frankfurt am Main am 27. und 28. Mai 1998
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Konkretisierung der Ausbildungsordnung für Fachangestellte für Bürokommunikation
Der Unterausschuss des Berufsbildungsausschusses hatte in der letzten Sitzung den Auftrag
erhalten, Regelungen nach § 44 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Durchführung der Berufs-
ausbildung zu nicht hinreichend konkret formulierten Inhalten der Ausbildungsordnung bzw. des
Ausbildungsrahmenplanes zu erarbeiten, um Übereinstimmung in Ausbildung und Prüfung her-
zustellen.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat jedoch dar-
auf hingewiesen, dass Ausbildungsordnungen auf der Grundlage des § 25 BBiG abschließend
geregelt sind und kein Gestaltungsraum für die zuständigen Stellen im Rahmen des § 44 BBiG
vorhanden ist. Konkretisierungen einer Ausbildungsordnung können nur in Form von Empfeh-
lungen vorgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Unterausschuss eine Empfehlung des Berufsbildungsaus-
schusses zur Umsetzung der Ausbildungsordnung vorbereitet (s. folgende Seiten). Sie enthält Aus-
sagen zu den Vermittlungsgegenständen im Beschaffungswesen, im Reisekostenrecht, das auf
Inlandsdienstreisen beschränkt wird, und zum Personalwesen, dessen Schwerpunkt im Tarifbe-
reich liegen soll. Das Thema "Eingruppierungen", das eher für die gehobene Funktionsebene
relevant ist, wird ausgeklammert. Konkretisiert sind darüber hinaus die Inhalte des 2. Fachs der
Zwischenprüfung, welches das Personalwesen zum Gegenstand hat und sich ebenfalls auf den
Tarifbereich konzentriert. Vergütungsberechnungen sollen in der Zwischenprüfung nicht gefor-
dert werden, weil diese sich nur auf die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres bezieht.
Die Arbeitnehmerbeauftragten regten an, die Aufzählung "Arbeitsverträge entwerfen, Auflö-
sungsverträge entwerfen ..." durch den Zusatz "nach Vorgabe" einzuschränken, weil hier keine
selbständigen Leistungen verlangt werden sollen. Die Arbeitgeberbeauftragten und Vertreter
der Berufsschulen sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Fachangestellte für Bürokommuni-
kation gehörten der mittleren Funktionsebene an, die bei den aufgeführten Tätigkeiten lediglich
mitwirke; Vorgaben seien sowohl in der Praxis als auch in den beruflichen Prüfungen die Regel.
Der Berufsbildungsausschuss beschloss die Konkretisierungen einstimmig. Sie werden allen
Ausbildungsbehörden, Trägern der dienstbegleitenden Unterweisung und Prüfungsausschuss-
mitgliedern zugeleitet und sollen Bestandteil der Ausbildungshinweise sowie des Prüferleitfa-
dens werden.
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Konkretisierung der Ausbildungsordnung
für den Beruf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"
Beschluss des Berufsbildungsausschusses beim Bundesverwaltungsamt
vom 28. Mai 1998
Einige Regelungen der Ausbildungsordnung für Fachangestellte für Bürokommunikation
haben zu unterschiedlichen Auslegungen im Hinblick auf den Umfang und die Tiefe der
zu vermittelnden und zu prüfenden Qualifikationen geführt. Der Grundsatz der Gleich-
behandlung der Auszubildenden gebietet jedoch, insbesondere in den Prüfungen im
Bereich des Bundesverwaltungsamtes als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungs-
gesetz eine Vergleichbarkeit der Anforderungen zu gewährleisten.
Der Berufsbildungsausschuss beim Bundesverwaltungsamt hat in seiner Sitzung am
27. und 28. Mai 1998 Klarstellungen zu fraglichen Regelungen beschlossen, die in der
nachfolgenden Übersicht dargestellt sind und in den Prüfungen berücksichtigt werden
sollen.
Der Berufsbildungsausschuss empfiehlt den ausbildenden Einrichtungen des Bundes,
sich hieran zu orientieren und die Schwerpunkte in der exemplarischen Vermittlung fun-
dierten Grundwissens anhand von Regelfällen zu setzen.
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Konkretisierung der Ausbildungsordnung für den Beruf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"
Beschluss des Berufsbildungsausschusses beim Bundesverwaltungsamt vom 28. Mai 1998
Zu Ziff. 4.4 Buchst. c und d des Ausbildungsrahmenpla-nes:
"bei dem Vergabeverfahren mitwirken""bei der Beschaffung ... mitwirken"
Vergabegrundsätze (BHO, VOL/A)Wettbewerbsgrundsatz (insbesondere öffentliche Aus-schreibung)Vergabekriterien
VergabeartenÖffentliche und beschränkte AusschreibungFreihändige Vergabe
Hinweis auf die Bestimmtheit des Vergabegegen-standesz.B. Leistungsbeschreibung/Pflichtenheft
Kauf/Miete/Werkvertrag
Grundzüge des VergabeverfahrensEinheitliche Angebotsfristen und ÖffnungstermineVertraulichkeit, VerhandlungsverbotAngebotsprüfung und -wertung
Zu Ziff. 6.2 Buchst. g des Ausbildungsrahmenplanes:
"Reisekosten abrechnen"
Gesetzliche bzw. tarifvertragliche Grundlagen(z.B. BRKG)
Berechnen von Reisekostenvergütungen fürInlandsdienstreisenFahrkostenerstattungWegstrecken- und MitnahmeentschädigungTage- und ÜbernachtungsgeldNebenkosten
Zu Ziff. 8.2 Buchst. a des Ausbildungsrahmenplanes:
Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Verände-rungen durchführen ... "Berechnungen durchführen"
AngestelltenvergütungAnspruch, Zusammensetzung und Höhe der Bruttover-gütung bei vorgegebener Eingruppierung
Arbeiterlöhne, BeamtenbesoldungÜberblick über die Zusammensetzung
KündigungsfristenMutterschutzfristenDauer des Erziehungsurlaubs
Zu § 8 Abs. 3 Ziff. 2 der Ausbildungsordnung:
2. Prüfungsfach der Zwischenprüfung "Verwaltung"
Im 2. Fach der Zwischenprüfung soll der Prüfling fürAngestellte und Auszubildende
a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Verän-derungen durchführen, insbesondere Verträge undSchriftstücke fertigen.
Dazu zählen Tätigkeiten wie- Arbeitsverträge entwerfen- Auflösungsverträge entwerfen- Kündigungsfristen berechnen- Kündigungsschreiben entwerfen
b) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehl-zeiten, insbesondere Urlaubs-, Krank- und Unfall-meldungen bearbeiten.
Dazu zählen Tätigkeiten wie- Urlaubsansprüche berechnen- Unfallmeldungen bei Arbeitsunfällen aufnehmen
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Vorgaben der Ausbildungsordnung zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte
Berufsbildpositionen Zeitpunkt Zeitrahmen Integrative Vermittlung1. Der Ausbildungsbetrieb1.1 Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbe-
triebes im Gesamtsystem der öffentlichenVerwaltung
1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate
1.2 Berufsbildung 1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und ratio-
nelle Ressourcenverwendung 2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate im Zusammenhang mit Positionen 4.4 / 4.5 / 7.1/ 7.2 fortzuführen
2. Verhältnis zwischen Verwaltung undBürger, bürgerorientiertes Handeln
während der gesamtenAusbildungsdauer
insbesondere im Zusammenhang mit Positio-nen 3 / 5 / 6 / 9
3. Verwaltungsorganisation und -betrieb einschließlich Position 22. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate einschließlich Positionen 4.2 / 4.3 / 5.2 / 5.43.1 Verwaltungshandeln3. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenhang mit Pos. 9 fortzuführen1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate
4. Bürowirtschaft4.1 Organisation des Arbeitsplatzes 1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate
1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenh. mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen
4.2 Arbeits- und Organisationsmittel
3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenh. mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen
4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe
3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate4.4 Materialbewirtschaftung, Bestell- und Verga-
bewesen2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.6
2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.64.5 Statistik3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate
5. Informationsverarbeitung einschließlich Position 25.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung 1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate
1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenh. mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen
5.2 Bürokommunikation
3. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenhang mit Pos. 9 fortzuführen1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate
5.3 Schreibtechnische Qualifikationen
3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate im Zusammenhang mit Pos. 3.1 / 9 fortzuführen
5.4 Textformulierung und -gestaltung
3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate im Zusammenhang mit Positionen 4.4 / 4.5 /
7.1 / 7.2 fortzuführen
5.5 Automatisierte Textverarbeitung
3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate im Zusammenhang mit Positionen 4.4 / 4.5 /
7.1 / 7.2 fortzuführen
5.6 Datenschutz
3. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben einschließlich Position 26.1 Kommunikation und Kooperation im Büro
und Bürokoordination1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate
1. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate6.2 Organisationsaufgaben3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate
7. Finanzwesen2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.67.1 Öffentliches Finanzwesen3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate einschließlich Positionen 1.3 / 5.5 / 5.67.2 Kassenwesen3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate
8. Personalwesen1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate8.1 Grundzüge des Personalwesens2. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate1. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate2. Ausbildungsjahr 3 - 4 Monate
8.2 Personalaufgaben
3. Ausbildungsjahr 3 - 5 Monate2. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate 1. Fachbereich
einschließlich Positionen 2 / 4.2 / 4.3 / 5.2 / 5.49.
9.19.29.3
Fachaufgaben einzelner Fachbereiche,Verwaltungsverfahren und Rechtsanwen-dungOrganisation und ArbeitsabläufeVerwaltungsverfahrenRechtsanwendung
3. Ausbildungsjahr 4 - 5 Monate 2. Fachbereicheinschließlich Positionen 2 / 3.1 / 5.2
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