ferienfreizeiten 2016 - ekjm mannheim
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FerienFreizeitenwww.freizeiten.ekjm.de
Evangelisches Kinder- und
Jugendwerk Mannheim
201
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Vorwort Dekan
• Sommer, Sonne• Tapetenwechsel • neue Freundinnen und Freunde • gemeinsam mit Gleichaltrigen unterwegs • Spaß haben• Gemeinschaft erleben
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Teamerinnen und Teamern der evangelischen Jugend wünsche ich schöne Ferientage und Gottes Segen für alles, was Ihr vorhabt.
Dekan Ralph HartmannEvangelische Kirche in Mannheim
Ferienzeitist Frei-Zeit!
Überblick Freizeiten 2016
Deutschland Kinder-Ferien-Aktionen
Fasching FA 16 / 01 | 8.2. - 12.2.2016 | 6 - 12 Jahre 6
Pfingsten FA 16 / 02 | 17.5. - 20.5.2016 | 6 - 12 Jahre 6
Sommer FA 16 / 03 | 5.9. - 9.9.2016 | 6 - 12 Jahre 6
Herbst FA 16 / 04 31.10. - 4.11.2016 | 6 - 12 Jahre 6
Freizeiten
Ober-Mumbach, Ritterfreizeit | 23.5. - 28.5.2016 | 10 - 14 Jahre 7
Friedelsheim, Pfalz | 30.7. - 6.8.2016 | 7 - 11 Jahre 8
Ludwigshafen, Bodensee | 13.8. - 21.8.2016 | 10 - 13 Jahre 9
Sylt, Nordsee | 28.8. - 7.9.2016 | 12 - 15 Jahre 10
Kroatien
Mali Lošinj, Zeltfreizeit | 20.8. - 1.9.2016 | 14 - 16 Jahre 14
Schottland
West Highland Way, Wanderung | 28.7. - 14.8.2016 | 16 - 19 Jahre 15
Niederlande Ijsselmeer, Segeln | 7.8. - 13.8.2016 | 14 - 17 Jahre 11
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Das sind wir
Das Freizeiten-Team der Evangelischen Jugend Mannheim (ejm) organisiert einzigartige Ferienfreizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unsere langjährige Erfahrung sichert Teilnehmern und Eltern den hohen Standard an Qualität, Sicherheit und pädagogischer Betreuung, der das Kennzeichen aller öffentlich ausge-schriebenen Freizeiten der Evangeli-schen Kinder- und Jugendabeit der Landeskirche Baden ist.
Was uns ausmacht
Das Wohlbefinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht im Mittelpunkt unserer ansprechenden und abwechs-lungsreichen Programm-Angebote. Diese orientieren sich stets an Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugend-lichen. Motivierte, engagierte Mitarbeite-rInnen schaffen von Beginn des Urlaubs an eine Atmosphäre zum Wohlfühlen und ermöglichen der Gleichaltrigengruppe wo immer möglich die aktive Mitgestaltung ihres Ferienaufenthaltes.
Wir sind Freizeit
Wir reisen ökologisch
Schonender Umgang mit der Umwelt ohne Beeinträchtigung von Reisespaß, das ist bei der ejm gesichert. Laufend überprüfen wir dazu immer neue Mög-lichkeiten umweltentlastenden Reisens und bieten deshalb auch keine aufwen-digen Fernreisen an. Arbeitsplätze und Wirtschaft unserer besuchten Regionen fördern wir durch Nutzung regionaler Produkte und Dienstleistungen. Kultur und Gesellschaft, Land und Leuten im Gastland begegnen wir auf respektvolle Weise. Unsere Preise sind in aller Regel Komplettpreise und enthalten Kosten für z.B. Ausflüge, Eintrittsgelder oder Sportprogramme; zusätzliches „Taschen- geld” wird dabei selten oder gar nicht benötigt.
Sicherheit geht vor
Unsere Busunternehmen suchen wir schon seit jeher mit höchster Sorgfalt aus. Alle BetreuerInnen sind in Gruppen- leitung ausgebildet und haben den dafür erforderlichen Nachweis erbracht (z.B. die Jugend-Leiter-Card JuLeiCa). Sie nehmen mehrmals jährlich an aktuel-len Fort- und Weiterbildungen teil. Bei ejm-Freizeiten sind genügend Betreuer- Innen vor Ort, die sich um die reisen-den Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen kümmern.
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Keine Lust auf Langeweile in den Ferien? Neue Freunde kennenlernen! Mehr über deine Stadt erfahren!
Dann bist du genau richtig bei „Mannheim entde-cken und kennenlernen“. Hier schauen wir hin-ter die Kulissen. Für uns öffnen sich Türen, Tore, Garagen und Vorhänge. Wir sind dort, wo nicht jede und jeder hinkommt. Wir aber schon!
Für 2016 haben wir wieder ein abwechslungs- reiches und spektakuläres Programm vorbereitet. Für jede und jeden ist etwas dabei. Technik, Kunst, Religionen und Kommunikation.
Der Spaß darf natürlich nicht fehlen, ebenso wie Spiele, gutes Essen und viel Zeit zum Chillen.
Unser Programm startet um 8.30 Uhr mit einem gemeinsa-men Frühstück in der Jugend-kirche auf dem Waldhof. Danach geht es auf Besichtigungstour in der Metropolregion. Das Mittag-essen gibt es entweder als Picknick oder wieder in der Jugendkirche. Nachmittags bleibt viel Zeit für Spiele, Sport und Bastelangebote. Um 16.30 Uhr endet das Tagesprogramm. Zum Abschluss findet am Freitag-Nachmittag dann der Gottesdienst mit unserem Jugendpfarrer statt.
In der Regel nehmen ca. 18 Kinder an den ein-zelnen Aktionen teil. Der Preis für die Woche Kinderferienprogramm liegt bei 60,- EUR/Kind. Darin enthalten sind Ausflüge, Fahrt, Verpfle-gung, Betreuung, Spiel- und Bastelmaterial. Zuschüsse können gewährt werden.
Kinder-Ferien-Aktionen Deutschland
Mannheim entdecken und kennenlernen
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Kinder-Ferien-Aktionen
Deutschland
Mit Führungen durch das Nationaltheater, die DUCKOMENTA, ein Detektiv-Museum und und und. Wir werden uns zu Fasching auch verkleiden. So, dass uns keiner erkennt!
Welche kleinen Tiere leben im Wald, welche ge-fährlichen hinter Glas, wo gibt es große Tiere und wo schwimmen Tiere vor unserer Nase. Lasst uns auf Entdeckungsreise gehen.
Was transportiert der LKW, wieviel Sand passt in die Baggerschaufel und wo werden Schiffe „gelöscht“? Kleine Füße vor riesigen Rädern.
Egal ob Moschee, Synagoge, katholische oder evan-gelische Kirche. Sie haben viel gemeinsam, aber auch große Unterschiede. Das wollen wir erkunden.
Mannheim entdecken und kennenlernen Und die passende Verkleidung macht`s
Von großen und kleinen Tieren
Logisch + Logistik = Gütertransport auf Straße, Schiene und Wasser
Gott hat viele Häuser - Religionen in Mannheim
FA 16 / 01FASCHINGSFERIEN8.2. - 12.2.2016
FA 16 / 02PFINGSTFERIEN17.5. - 20.5.2016
FA 16 / 03SOMMERFERIEN5.9. – 9.9.2016
FA 16 / 04HERBSTFERIEN31.10. - 4.11.2016
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OrtOber-Mumbach, Odenwald
Teilnehmeranzahl min. 20 - max. 34 Jungs
TeamPhilip Orschitt, Lutz Wöhrle, Michael Eberle, Simon Idemudia, Christian Rettig, Lucas Eufinger, Jakob Strammer, Jonas Buchloh, Dennis Bosecker
LeistungenUnterkunft in Mehrbettzimmern, Vollpension, Material, Versiche-rung, pädagogische Betreuung, Programm & Ausflug
Teilnehmerbeitrag160,- EUR
Willst du ein Ritter werden?
In den sechs Tagen, die Du zusammen mit vielen anderen Knappen, Rittern und Freiherrn in unse-rem Ritterlager verbringst, wirst du dich dieser He-rausforderung stellen!
Tauch mit uns ab in die mythenhafte Welt des Mit-telalters zu Arthur, Jvanhoe, Löwenherz und Co.
Bei Wettkämpfen, Feiern und Werkstätten erlernst du alles was du brauchst, um beim großen Finale zum Ritter geschlagen zu werden. Nach erfolgrei-chen Schlachten und gefundenen Schätzen ver-bringen wir die Abende am lodernden Lagerfeuer.
Wir orientieren uns an den Kardinaltugenden wie Weisheit, Gerechtigkeit, Hoffnung, Liebe und Tap-ferkeit.
Auf unserer Burg werdet ihr in Orden eingeteilt, die von gut ausgebildeten Herzögen geleitet werden.
Die besondere Ritterfreizeit für Jungs
23.5. - 28.5.2016
10 - 14 JahreDeutschland
VeranstalterEvang. Kinder- und Jugendwerk Heidelberg in Kooperation mit dem Jugendwerk Mannheim
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Zeltlager Friedelsheim
Langeweile in den Ferien und keinen Bock, zu Hause zu bleiben? Dann pack deine Sachen und fahr mit uns ins Adler-Camp.
Du bist gespannt, was dich erwartet? Freu dich auf Spaß, Action und Abenteuer! Wir werden gemein-sam spielen, basteln und herumtoben. Außerdem stehen eine aufregende Nachtwanderung und ein Besuch im Schwimmbad auf unserem Programm. Und das ist nicht alles! Eine spannende Zeit verbrin-gen wir bei unseren Ausflügen in den Kurpfalzpark und den Holiday-Park. Abends lassen wir dann die ereignisreichen Tage am Lagerfeuer ausklingen. Die Nächte verbringen wir in gemütlichen Rundzelten. Frühstück und Mittagessen bereiten wir gemein-sam zu, abends wird für uns gekocht. Während der gesamten Zeit im Zeltlager ist bestens für gut ge-schulte Betreuung und für Sicherheit gesorgt.
Wir freuen uns auf eine unvergessliche Woche mit dir!
30.7. - 6.8.20167 - 11 Jahre
Deutschland
OrtFriedelsheim, Pfalz
Teilnehmeranzahlmin. 20 - max. 44
Team Achim Lorösch, Antonia Welker, Anatoli Rabinstein, Anne Süß, Imme Wendrich, Ronja Kolb und Jens Gräfe u.a.
LeistungenÜbernacht in Gruppenzelten (je 5 Personen), 3 Mahlzeiten, Geträn-ke, Busfahrt ab/bis Mannheim, Ausflug, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
Schlafsack und Isomatten wer-den auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
TeilnehmerbeitragNormalpreis 199,- EUR*
Förderpreis 99,- EUR* (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)
„Adler helfen Menschen“ ist auch in diesem Jahr wieder unser bewährter Kooperati-onspartner. Gesponsert wird unser Zeltlager zusätzlich von „Odenwald QUELLE“ und „Holger Tours“.
* jeweils inkl. 1
0,- EUR Taschenge
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Pack die Badehose ein und verbringe mit uns er-lebnisreiche Tage am größten See Deutschlands. Dich erwartet eine große Villa mit direktem Blick aufs Wasser und einem riesigen Grundstück.
Auf dem hauseigenen Fußball- und Volleyballplatz können wir uns zusammen so richtig auspowern.Unsere gemeinsame Zeit verbringen wir außerdem mit Bastelaktionen, Gruppenaktivitäten und vielfälti-gen Ausflügen. Unter anderem laden die nahe Stadt Konstanz und der Affenberg Salem zu aufregenden Besuchen ein. Und wenn es uns zu heiß werden sollte, bietet uns der nahe gelegene Bodensee eine wohltuende Abkühlung. Abends können wir den Tag gemütlich am Lagerfeuer ausklingen lassen.
Das erfahrene Küchenteam vor Ort versorgt uns mit leckerem Essen.
Du merkst, Spaß ist vorprogrammiert – also komm mit, wir freuen uns auf dich!
HausfreizeitLudwigshafen am Bodensee
13.8. - 21.8.2016
10 - 13 JahreDeutschland
OrtLudwigshafen, Bodensee
Teilnehmeranzahlmin. 18 - max. 20
Team Patrick Fallenbacher, Julia Mucha, Gerrit Bauer, Marco Straub und Janine Fuchs
LeistungenFahrt mit der Bahn / dem Bus, ab/bis Mannheim, Übernachtung in 4/6 Bett-Zimmern, Vollverpfle-gung, Ausflug, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
TeilnehmerbeitragNormalpreis 399,- EUR
Förderpreis 199,- EUR (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)
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OrtHaus Leuchtfeuer - Hörnum
Teilnehmeranzahlmin. 20 - max. 24
Team Fabian Meinzer, Selina Kokott, Lisa Discher, Tabea Bühler und Marvin Pätz
LeistungenBahnfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Mehr-Bett Zim-mern, Vollverpflegung, Versiche-rungen, Ausflug, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag465,- EUR
Hausfreizeit NordseeHörnum auf Sylt
Komm mit uns an die wunderschöne Nordseeküs-te - wir laden Dich ein! Abenteuer, abwechslungs-reiche Aktionen und natürlich jede Menge Spaß sind bei uns vorprogrammiert.
Neben einer Wattwanderung und Inselerkundun-gen bleibt uns noch genug Zeit zum Sonne tanken am Strand. Egal, ob du dich beim Beachvolleyball oder Fußball auspowerst – das Meer bietet dir stets eine erfrischende Abkühlung.
Außerdem warten spannende Gruppenspiele, wie eine Inselschnitzeljagd, Capture the Flag und vie-les mehr auf dich.
Das Haus "Leuchtfeuer" inmitten der Sanddünen wird für elf Tage unser Zuhause sein. Dort bereiten wir auch gemeinsam unser Essen zu. Unsere Aben-de lassen wir beispielsweise mit einem wärmenden
Lagerfeuer bei gemütlichem Bei-sammensein ausklingen.
Auf eine unvergessliche Zeit mit dir freuen wir uns schon jetzt!
28.8. - 7.9.201612 - 15 Jahre
Deutschland
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OrtIjsselmeer, Makkum
Teilnehmeranzahl min. 12 - max. 14
TeamCarolin Beez, Jurek Beckmann, Gregor Hollerbach und Maike Harbarth
LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Vollverpflegung, Schiffsmiete, Hafengebühren, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag485,- EUR
Segeln auf dem Ijsselmeer
Eine eindrucksvolle Segeltour. Das holländische Ijsselmeer. Die Kunstmetropole Amsterdam. Das alles erwartet dich in diesem Sommer.
In zwei Kleinbussen fahren wir zu unserem Able-ge-Hafen Makkum. Von dort aus setzen wir die Segel, und starten unser einwöchiges Abenteuer. Auf unserem Schiff – der Noordster – lernst du das Leben auf einem Einmaster hautnah kennen und unterstützt das erfahrene Schiffspersonal beim Hissen der Segel. Doch nicht nur auf See erwartet dich ein mächtig abwechslungsreiches Programm. Auch bei den unterschiedlichen Landgängen kannst du Amsterdam und andere Hafenstädte erkunden. Unsere Mahlzeiten bereiten wir gemein-sam in unserer gut ausgestatteten Bordkombüse zu. Die Nacht verbringst du in der gemütlich einge-richteten Vier-Bett Kajüte. Erleb‘ unser Nachbar-land auf die ganz besondere Art und Weise.
Wir, der Captain und seine Crew erwarten dich!
7.8. - 13.8.2016
14 - 17 JahreNiederlande
Kinder-Ferien-Aktionen & Freizeiten
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West Highland Way, Wanderung 15
16 - 19 Jahre
Friedelsheim, Pfalz 8
7 - 11 Jahre
Ludwigshafen, Bodensee 9
10 - 13 Jahre
Ijsselmeer, Segeln 11
14 - 17 Jahre
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...
Juli August
September
28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Pfingstferien 6
6 - 12 Jahre
Ober-Mumbach, Ritterfreizeit 7
10 - 14 Jahre
Faschingsferien 6
6 - 12 Jahre
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Februar Mai
8 9 10 11 12 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 30 31
Deutschland
Schottland
Kroatien
Niederlande
13
Sommerferien 6
6 - 12 Jahre
Mali Lošinj, Zeltfreizeit 14
14 - 16 Jahre
Nordsee, Hörnum 10
12 - 15 Jahre
...
...
Juli August
September
28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Herbstferien 6
6 - 12 Jahre
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Oktober November31 1 2 3 4
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Februar Mai
8 9 10 11 12 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 30 31
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OrtMali-Lošinj
Teilnehmeranzahlmin. 20 - max. 29
Team Helge Wildmoser, Sven Schüßler, Anna Wagner, Janina Bauder und Eva Haberzettel
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Ausflug, Versicherungen,Vollverpflegung, Unterkunft in Bungalowzelten (Campingplatz), Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag595,- EUR
Sommercamp KroatienMali-Lošinj
Sonne satt, kristallklares Wasser und eine wunder-schöne Landschaft erwarten dich an den traum-haften Inselstränden Kroatiens.
Hier stehen unter schattenspenden Bäumen geräu-mige Zeltbungalows für uns bereit. Dank des naht-losen Übergangs von Campingplatz und Strand eröffnen sich uns zahlreiche Möglichkeiten wie Schnorcheln, Klippen springen, Kajak fahren und vieles mehr. Auf unserem Campingplatz können wir auch gemeinsam aktiv werden: Von Volleyball über Tischtennis bis hin zu Bogenschießen wird uns al-les geboten.
Die nahegelegene Stadt der Delfine, Mali-Lošinj, hat nicht nur eine wunderschöne Promenade, sondern lädt auch zum Eis essen und Bummeln ein. Als Ausflugsmöglichkeiten bieten sich eine Fahrradtour entlang der Küste und eine Bootstour auf dem Meer an. Geheimtipp der Region ist ein Aussichtspunkt, von dem aus mit etwas Glück De-lfine beobachtet werden können.
Nach einem erlebnisreichen Tag sorgen wir mit gemeinsam zubereiteten Mahlzeiten für unser leib-liches Wohl.
Verbringe eine unvergessliche Zeit unter der Son-ne Kroatiens – wir freuen uns auf dich!
20.8. - 1.9.201614 - 16 Jahre
Kroatien
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OrtWest Highland Way
Teilnehmeranzahl14
Team Christian Rettig, Teresa Kaeselitz, Franziska Pich und René Pätz
LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Fähre, Gepäcktrans-port, Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten / Jugendherbergen, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag699,- EUR
Erlebe mit uns zwei unvergessliche und abenteu-erliche Wochen in der schottischen Wildnis. Ge-meinsam wandern wir den berühmten West High-land Way von Milngavie nach Fort Williams - durch grüne Wiesen und Wälder, entlang der Seen und Flüsse, über Berge und durch Täler durchqueren wir die atemberaubenden schottischen Highlands. Nach gut machbaren Tagesetappen füllen wir unsere Mägen mit leckeren Gerichten, die wir in unserem geräumigen Küchenzelt gemeinsam zu-bereiten. Danach lassen wir den Abend gemütlich am Lagerfeuer oder mit einem lustigen Abendpro-gramm ausklingen.
Geschlafen wird in Dreierzelten, die wir zum Teil auf Campingplätzen oder in der Wildnis aufschlagen. Du bekommst jedoch nicht nur die schönsten Sei-ten der schottischen Landschaft zu sehen, auch London und Edinburgh laden zu einem Besuch ein. In Edinburgh bietet sich uns sogar die Gele-genheit, das legen- däre „Fringe-Festival“ hautnah mitzuerleben. Anreisen werden wir mit Kleinbussen, die während der Wande-rung auch dein Gepäck transportieren.
Wir freuen uns auf dich!
Wanderfreizeit Schottland
28.7. - 14.8.2016
16 - 19 JahreSchottland20.8. - 1.9.2016
14 - 16 Jahre
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Kinderzeltlager für 9 - 12 Jährige 29.7. - 5.8.2016 Preis: ca. 129,- EUR bei Anmeldung bis 9.7.16, danach ca. 139,- EUR
Teenzeltlagerfür 13 - 17 Jährige 5.8. - 13.8.2016 Preis: ca. 153,- EUR bei Anmeldung bis 16.7.16, danach ca. 163,- EUR
Weitere Infos und Flyer gibt`s beim CVJM Mannheim e.V.
www.cvjm-mannheim.de oder info@cvjm-mannheim.de,
K 2, 10-11, 68159 Mannheim Tel.: 0621 104500 Fax: 0621 24655
Kinder- und Teen-Zeltlager am Erlichsee
Manche Erlebnisse sind einfach jedes Jahr wieder sehr besonders und ein Gewinn für jeden Teilneh-mer und jede Teilnehmerin. So ist es auch mit den beliebten Freizeiten für Kinder und Jugendliche am Erlichsee in der Nähe von Hockenheim, die der CVJM Mannheim e.V. jedes Jahr anbietet.
Bei diesem gemeinsamen Aktiv-Urlaub geht es sowohl um Schwimmen, Spielen und Kanufah- ren wie auch darum, dass die Kinder und Jugend- lichen persönlich gestärkt werden und neue Er- fahrungen machen – Jede/r wird wertgeschätzt und soll seinen Platz in der Gemeinschaft haben.
Unser Zeltplatz gehört zum Freizeitzentrum Erlich-see mit zwei wunderschönen Seen zum Schwim-men und Kanufahren (Aufsicht gewährleistet), großen Wiesen und Sportflächen, Grill- und Lager-feuermöglichkeiten etc. und guten sanitären Ein-richtungen.
Viele Angebote und Programme lassen diese Wo-chen zu einem unvergesslichen Erlebnis für die Kinder und Jugendlichen werden: angefangen bei Zeiten mit der Bibel über Wasserspiele, Gelände- spiele, Lagerfeuer bis zu Nachwanderungen u.v.m.
ZeltlagerJuli - August 2016
Deutschland
Bleibe immer auf dem Laufenden ...www.facebook.com/EKJM.Freizeiten
www.freizeiten.ekjm.de
Auf unserer Facebook Seite er-hältst du alle Neuigkeiten aus erst- er Hand. In unseren Events und Bildergalerien kannst du dich aus- führlich über deine Freizeit infor-mieren und dich mit anderen Teil- nehmern vernetzen. Bei Fragen kannst du deine Teamern gerne direkt ansprechen.
Hier findest du alle wichtigen In-formationen zu den Freizeiten und Teamern. Du kannst in den Bilder-galerien der letzten Freizeiten stö-bern und dich bequem online für deine Wunschfreizeit anmelden.
ekjm 2.0
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Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!
Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!
Träger der FreizeitenPatenaktionen des sjr
Für Teilnehmende des Evangelischen Kin-der- und Jugendwerks Mannheim im Alter von 6 - 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden.
Wir sind gerne bereit auf Wunsch Un-terlagen zu zusenden. Für nähere Infor- mationen und bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.(siehe oben unter Veranstalter)
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mannheim
Achim LoröschSpeckweg 14 | 68305 MannheimTel.: 0621/777366-32Fax.: 0621/77736644E-Mail: achim.loroesch@ekjm.deWeb: www.freizeiten.ekjm.de
Stadtjugendring MannheimKennwort: FerienpateSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX
Verwendungszweck:Teilnehmer/In, Freizeit-Nr./OrtSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE36 6705 0505 0030 1680 03BIC MANSDE66XXX
Zuschüsse
Veranstalter/Impressum
So werden Sie FerienpateZiel des Projekts ist, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV- Familien eine Freizeit in den Sommerferi-en zu ermöglichen und so deren Ausgren-zung zu verhindern.
Dazu werden Firmen und Privatpersonen gesucht, die eine oder mehrere (Teil-)Pa-tenschaften übernehmen wollen. Bereits ab 20,- EUR ist eine Beteiligung möglich.
Der Stadtjugendring sammelt die Spen-den ein und bezahlt damit Freizeiten bei den Jugendverbänden: von der Kinder-
sportwoche über das Zeltlager oder schö-ne Ferien auf dem Bauernhof im In- und Ausland ist alles dabei. Wer sich schon jetzt dafür interessiert und in diesem Jahr dabei sein möchte, kann sich bei Manfred Shita, Stadtjugendring Mannheim(0621/33856-12) informieren.
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REISEBEDINGUNGEN1. Anmeldung/Vertragsabschluss1.1 Mit der Freizeitanmeldung, welche ausschließlich mit dem Anmeldeformular erfolgen kann, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist, durch seine gesetz-lichen Vertreter) dem jeweiligen VA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingun-gen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den An-melder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmel-der wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.1.2 Der Reisevertrag bei Minderjährigen mit seinem ge-setzlichen Vertretern ist zu Stande gekommen, wenn die Anmeldung vom dem VA schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind. Bei volljährigen Teilnehmern bedarf die Annahme keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der VA dem TN die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VAs vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebo-tes zustande, wenn der TN innerhalb der Bindungsfrist dem VA die Annahme erklärt.
2. Leistungen2.1 Die Leistungsverpflichtung des VA ergibt sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hin-weise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem TN zur Verfügung gestellt wurden. Im Preis inbe-griffen sind - sofern nichts anderes angegeben ist - die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzei-ten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Der VA bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ Frei-zeitleiterin (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z.B. Ausflüge, Sportver-anstaltungen, Skipässe). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätig-ten Reiseangebots sind, vom FL lediglich als Fremdleis-tung vermittelt. 2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3 Der VA behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-baren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der TN vor Bu-chung selbstverständlich informiert wird.
3. Zahlungsbedingungen3.1 Zu den nachfolgenden Zahlungsbedingungen be-achten Sie unbedingt die Erläuterungen in den Wichtigen Hinweisen Ziffer 8.3.2 Nach Vertragsabschluss bei Erhalt der Reisebestäti-gung wird eine Anzahlung von € 75,- fällig. Wird die An-
zahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.3.3 Der gesamte Reisepreis ist zwei Wochen vor Rei-sebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebe-stätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an das EKJM bzw. VA zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen und Abweichungen von dem verein-barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab-schluss notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-heblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der ge-buchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewäh-rungleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VA ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem TN eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der VA behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimm-te Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrags-schluss der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der VA den TN unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Prei-serhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwerti-gen Reise zu verlangen, wenn der VA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die Rechte unverzüglich nach Erklärung des VAs über die Preiserhöhung der Rei-seleitung diesen gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson5.1 Der/die TN kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktritt-serklärung beim VA.5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, stehen dem VA eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt: bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Reisebeginn 10% zwischen dem 42 und 22 Tag vor Frei-zeitbeginn 20% des Reisepreises, vom 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7. Tag bis zum Reisebeginn 60% des Reisepreises.5.3 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rück-
REISEBEDINGUNGENtrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der / die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.5.4 Bis zum Reisebeginn kann der TN verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme der gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem VA als Gesamtschuldner für den Reisepreis.5.5 Lässt sich der TN durch eine geeignete Person ver-treten, oder wird eine Umbuchung vorgenommen, wird eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person erhoben.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 6.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des TN kein Anspruch auf anteili-ge Rückerstattung. Das VA bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an das den VA zurückerstattet worden sind.
7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist7.1 Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitaus-schreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hin-weise verpflichtet.7.2 Bei verschiedenen Freizeiten übernehmen die TN das Bettenmachen, beteiligen sich an der Reinhaltung des Hauses, beim Küchen- und Abwaschdienst und beim Einkaufen.7.3 Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge-ring zu halten.7.4 Der TN ist insbesondere verpflichtet, seine Bean-standungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der TN schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein An-spruch auf Minderung nicht ein.7.5 Der TN ist verpflichtet sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum ge-genüber dem VA geltend zu machen.7.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem VA erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VA bzw. seine Beauftragten (FL, örtliche Agen-tur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Pflicht haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter8.1 Das VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Rei-se den Reisevertrag kündigen, und zwar:8.1.1 1 bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das VA ist
verpflichtet, den TN unverzüglich nach Eintritt der Voraus-setzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unter-richten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.8.1.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durch-führung der Reise nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behalt er den Anspruch auf den Reise-preis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.8.1.3 Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträch-tigt ist. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisever-anstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine ange-messene Entschädigung verlangen.
9. Haftung9.1 Der VA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-tungsträger;3. Die Richtigkeit aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der VA nicht gem. Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der ver-traglich vereinbarten Reiseleistungen. Der VA haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrau-ten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätz-lich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und den TN hierfür ein entsprechender Beförderungsaus-weis ausgestellt, so erbringt der VA insoweit Fremdleis-tungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unterneh-men, auf die der TN ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch auch zugänglich zu machen sind.9.2 Die Haftung des VAs ist bei Schäden, die nicht Körper-schäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. Soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder2. soweit der VA für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den VA aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA bei Personenschäden bis € 75.000,00 je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden be-trägt je Kunde und Reise € 4.000,00. Liegt der Reisepreis über € 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss ei-ner Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-
REISEBEDINGUNGEN hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden, z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw. und die in der Reisebeschreibung - Ausschreibung - ausdrücklich als Fremdleistung gekenn-zeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an-zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. Gewährleistung/AbhilfeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen. Der VA kann die Abhilfe verwei-gern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der VA kann auch in der Weise Abhilfe schaf-fen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11. Minderung des ReisepreisesFür die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der TN eine entsprechende Herabset-zung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Rei-sepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
12. Kündigung des VertragesWird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beein-trächtigt und leistet der VA innerhalb einer angemes-senen Frist keine Abhilfe, so kann der TN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungs-gründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kün-digen. Dasselbe gilt, wenn dem TN die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund dem VA erkenn-baren Grund - nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es auch dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom VA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. Er schuldet dem VA den auf die in Anspruch genom-menen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn von Interesse waren.
13. SchadensersatzDer TN kann unbeschadet der Minderung oder der Kün-digung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der VA nicht zu vertreten hat.
14. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen, Gesundheitsbe-stimmungen und Versicherungen14.1 Das VA ist verpflichtet, die Teilnehmer über Bestim-mungen der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bekannt sind/oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Ohne besonde-re Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist und kei-ne Besonderheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft, Flücht-
lingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen. Soweit der VA ihrer Hinweispflicht nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomati-sche Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei denn, dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. Anga-ben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilneh-merlinnen können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies mit der Anmeldung im Freizeitumschlag schriftlich bekannt gegeben wird. 14.5 Jede/jeder TN ist bei Freizei-ten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine Krankenversicherung. Von der Unfallversicherung werden Heilkosten nur übernommen, soweit kein aus-reichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleis-tungspflichtig Bei Freizeiten im Ausland schließen wir eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmerpreise kei-ne Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisege-päckversicherung eingeschlossen sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskos-tenversicherung. Diese können Sie auch mit einer Rei-segepäckversicherung kombinieren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterlagen zu.
15. Verjährung, Datenschutz15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen-über dem VA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der TN solche Ansprü-che geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung ver-jähren in 3 Jahren.15.2 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom jeweiligen Veranstalter verwendet und nicht wei-tergegeben.
16. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
17. GerichtsstandDer TN kann den VA nur an dessen Sitz verklagen. Für Kla-gen des VA gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßge-bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleu-te oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des VAs maßgebend.
Evangelisches Kinder- und
Jugendwerk Mannheim
Speckweg 14 / Taunusplatz
68305 Mannheim
Bitte freimachen
Interne Vermerke | von ekjm auszufüllen:
Eingangsdatum
Anmeldebestätigung abgeschickt
Reiseversicherung beigelegt
In Ordner abgeheftet
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2016 für die Teilnahme an einer
Freizeit des ekj Mannheim
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Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift des Erziehungsberechtigten
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PLZ Ort
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