feuerwehrverband ostfriesland e. v
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Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Die Ausbildung
zum Maschinisten
VI. 1
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
VI. 2
Rechts-grundlage
n
VI. 3
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
gilt für alle Verkehrsteilnehmer
bei mehr als acht Fahrgastplätzen
zul. Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden
Beleuchtungseinrichtungen an Einsatzfahrzeugen
Warneinrichtungen an Einsatzfahrzeugen
VI. 4
Grundsätze der Straßenverkehrsordnung
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 1 Grundregeln
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
VI. 5
Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Verkehrsteilnehmer ist als Verband zu kennzeichnen
besondere Rechte unter Beachtung § 1 StVO
mit lichttechnischen Einrichtungen kenntlich zu machen
(z.b. Abrollbehälter / Standrohr)
Verkehrssicherungspflicht beachten
(auch auf Rad- und Gehwegen)
VI. 6
Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
nach einen Unfall unverzüglich halten Hilfe leisten
Personalien austauschen
Dienstfahrzeug (Polizei erforderlich) Merkblatt
ermöglicht Abweichung von StVO unter bestimmten Vorraussetzungen
Vorrecht vor anderen Verkehrsteilnehmern
Anzeige durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn
VI. 7
Straßenverkehrsrecht
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 35 „Sonderrechte“
Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden
Bedingungen:1. nur für Organisationen
FEUERWEHR Pol., Bw, Bundespolizei, KatS, Zoll, DLRG
2. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
Brandbekämpfung Hilfeleistung
VI. 8
Straßenverkehrsrecht
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 35 „Sonderrechte“
Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden Bedingungen:
3. Wenn dieses dringend geboten ist
Entscheidung durch FEL bzw.
Entscheidung durch Einsatzleiter
4. Unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Nur: - BehinderungNicht: - Gefährdung und /oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer !
VI. 9
Straßenverkehrsrecht
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 38 „Wegerecht“
1. Nur für Fahrzeuge, die mit Warneinrichtungen ausgerüstet sind, durch
- rote Lackierung - akustische Einrichtungen (Einsatzhorn) - optische Einrichtungen („Blaulicht“)
2. Akustische und optische Warneinrichtungen müssen eingeschaltet sein !
VI. 10
Straßenverkehrsrecht
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 38 „Wegerecht“
3. Hoheitliche Aufgaben
- Brandbekämpfung- Hilfeleistung
müssen wahrgenommen werden!
Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen !
VI. 11
Straßenverkehrsrecht
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug
Sofort anhalten
Fahrzeug an der Unfallstelle stehen lassen
Sicherung der Unfallstelle
Verletzte sofort versorgen
Polizei benachrichtigen
Andere beteiligte Fahrzeuge/Fahrer feststellen
Anschriften von Zeugen festhalten
VI. 12
Straßenverkehrsrecht
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug
Skizze/Foto von der Unfallstelle anfertigen
Zeitpunkt des Unfalls festhalten
Umfang der Beschädigung
Dienststelle informieren
Keine Erklärung zur Schuldfrage abgeben
Unfallort nicht verlassen
Bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge: Name / Anschrift / Versicherung festhalten
VI. 13
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Grundlage zu diesem Thema bildet generell die
Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“.
VI. 14
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
1. Geltungsbereich§1 Geltungsbereich
2. Begriffsbestimmungen§2 Begriffsbestimmungen
3. Bau und Ausrüstungen§3 Allgemeines§4 Bauliche Anlagen§5 Feuerwehrfahrzeuge§6 Leitern, usw.§7 Kraftbetriebene
Aggregate§8 Sprungrettungsgeräte§9 Luftheber§10 Hydraulische
Rettungsgeräte§11 Kleinboote§12 Persönliche
Schutzausrüstung4. Betrieb
§13 Allgemeines§14 Persönliche
Anforderungen§15 Unterweisung
§§16 Instandhaltung§17 Verhalten im Feuerwehrdienst§18 Feuerwehranwärter, JF ...§19 Wasserförderung§20 Betrieb von
Verbrennungsmotoren§21 Sprungrettung§22 Abseilübung§23 Luftheber§24 Hydraulisch betriebene
Rettungsgeräte§25 Dienst an und auf Gewässern§26 Tauchereinsatz§27 Einsatz mit
Atemschutzgeräten§28 Einsturz- und Absturzgefahren§29 Gefährdung durch
elektrischen Strom5. Prüfungen
§30 Sichtprüfungen§31 Regelmäßige Prüfungen
6. Ordnungswidrigkeiten§32 Ordnungswidrigkeiten
7. Übergangsregelungen
VI. 15
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Der Verband der Gemeinde-Unfallversicherungen
Die Freiwilligen Feuerwehren gelten
versicherungsrechtlich als Unter-
nehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen.
Warum gibt es die UVV ?
Wer erläßt die UVV ?
VI. 16
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
die UVV hat Gesetzescharakter
jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet, die UVV zu
beachten und danach zu handeln Vorgesetzte sind
verantwortlich für die Einhaltung der UVV die Feuerwehrangehörigen
sollen über die Gefahren im Dienst
informiert sein
Welchen Einfluss hatdie UVV auf das
Dienstgeschehen ?
VI. 17
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Welchen Einfluss hatdie UVV auf das
Dienstgeschehen ?
31%
14%
14%
10%
8%
6%
4%4%
3%6%
Stolpern, Umknicken, Ausrutschen
Der FM wird von einem bewegtenGegenstand (Schlauchkupplung) getroffen
Der FM klemmt oder quetscht sich
Der FM erleidet Verletzungen durchAtemgifte
Der FM schneidet sich an spitzenGegenständen
Der FM wird von herabfallendenGegenständen getroffen
Der FM fällt von einem erhöhten Standplatz(Leiter, Dach, in Grube)
Der FM erleidet Verbrennungen
Unfall im Straßenverkehr
Sonstige
VI. 18
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Befolgen von Weisungen
Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen
VI. 19
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Beseitigen von Mängeln
keine unbefugte Benutzung von Einrichtungen / Fahrzeugen
VI. 20
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 5: Feuerwehrfahrzeuge und - anhängerVerladen, Transport und Entladen der Geräte
§ 7: Kraftbetriebene Aggregate Be- und Entladen, Tragen, Inbetriebnahme, Betrieb
VI. 21
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 17: Verhalten im Feuerwehrdienst
Es dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerdenermöglichen.Ausnahme:Einsatz zur Rettung von Menschenleben !
§ 20: Betrieb von Verbrennungsmotoren
Sie müssen so betrieben werden, dass eine Gefährdung durchAbgase nicht eintritt.
VI. 22
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
§ 35: Fahrzeugführer; hier: Fahrer, bzw. MaschinistAnforderungen:
18. Lebensjahr vollendet Körperlich und geistig geeignet Unterweisung und Nachweis der Befähigung Aufgaben zuverlässig erfüllen§ 36: Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen
Wirksamkeit der Bestätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüfen Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel beobachten kleinere Mängel sind selbst zu beheben andere Mängel sind dem Gerätewart zu melden bei Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, Betrieb einstellen
VI. 23
Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Motorsäge mit sicherheitstechnischer Ausrüstung
Schutzkombination „Forsthelm“mit Gesichts- und Gehörschutz
Tragzeit: max. 5 Jahre
spezielle Hosemit SchnittschutzeinlagenForm C = Rundumschutz
Alter:mind. 18 Jahre
Sicherheitshandschuhe
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