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Stand: 28,10.2014 iÜ
jrm
Freie und
Landesbetrieb
Hansestadt Hamburg
Straßen, Brücken und Gewässer
Landesbetrieb Straßen. Brücken und Gewässer. Postfach 101422. D - 20009 Hamburg Geschäftsbereich - GF/PB Geschäftsführung Projekt Busbeschleunigung
Sachsenfeld 3-5 D - 20097 Hambum
Geschäftszeichen (bei Antworten bitte anqeben) Gz.: GF/PB Hamburg, den 26.11.2014
Verkehrsplanung ; Busbeschleunigungsprogramm, Metrobuslinien 2/3
Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße
Schlussverschickung
1. Verschickung LSBG - GF/PB vom 15.05.2014
Anlagen : 1. Erläuterungsbericht 2. Abwägungsvermerk 3. Übersichtsplan i.M. 1:5.000,
Lageplan i.M. 1:250, 4. Beitrag zur AU-Bau gern. § 57 LHO
Zeichn.-Nr.: Zeichn.-Nr.:
öffentliche Verkehrsmittel:
S 3, S 31 Hammerbrook Bus 25, 112 Hammerbrook/City-Süd
LSBG Landesbeirieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die verkehrstechnische Planung der Baumaßnahme am Knotenpunkt Bahrenfelder ChausseeA/on- Sauer-Straße (einschließlich Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee/Regerstraße) im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms ist abgeschlossen und wird hiermit
schlussverschickt.
Änderungswünsche wurden von verschiedenen Dienststellen eingebracht. Die während des Ab- stimmungsverfahrens eingebrachten Bedenken und Anregungen wurden diskutiert und abgewogen.
Die Stellungnahmen aus der 1. Verschickung und die vorgenommenen Änderungen sind in dem beigefügten Abwägungsvermerk festgehalten.
Einzelheiten der Planung sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht und den Lageplänen zu ent- nehmen.
Entwurfs- und Baudienststelle ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projektteam Busbeschleunigung - GF/PB - bzw. Fachbereich Baudurchführung - S3 -.
Die Verkehrsplanung wurde am 15.09.2014 vom Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona zur Kenntnis genommen.
Die Wegweisung wurde mit dem Schreiben vom 17.10.2014 von deij^^^^^^| angeordnet.
Die Verkehrszeichen und die LSA-Schaltunterlagen (Festzeitsteuerung) wurden mit dem Schreiben vom 26.08.2014 für die LSA 836: Bahrenfelder Chaussee/Regerstraße und mit dem Schreiben vom 05.09.2014 für die LSA 167: Bahrenfelder ChausseeA/on-Sauer-Straße von der an- geordnet.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushaltstitel „Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms“ der Freien und Hansestadt Hamburg.
Baubeginn ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Entwurfsdienststelle: Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Projektgruppe Busbeschleunigung (GF/PB)
Baumaßnahme: Busbeschleunigungsprogramm MetroBus-Linie 2/3
Teilbaumaßnahme: Umbau des Knotenpunktes
Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer-Straße
Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung
INHALT
1 ANLASS DER PLANUNG 2
2 VORHANDENER ZUSTAND 3
2.1 Lage und Funktion im Straßennetz 3
2.2 Aufteiiung der Fahrbahn und Nebenfiächen, Oberfiächenbefestigung 4
2.3 Beiastungswerte 5
2.4 ÖPNV 7
2.5 Ruhender Verkehr 7
2.6 Grün- und Baumbepfianzung 8
2.7 Öffentiiche Beieuchtung 8
2.8 Wegweisende Beschiiderung 9
2.9 Straßenmöbiierung 9
2.10 Leitungen 9
3 GEPLANTER ZUSTAND 11
3.1 Pianungsansatz 11
3.2 Einzeiheiten der Pianung 19
3.2.1 ÖPNV 21
3.2.2 Ruhender Verkehr 22
3.2.3 Barrierefreiheit 22
3.2.4 Grünflächen / Baumpfianzungen 22
3.2.5 Öffentiiche Beieuchtung 23
3.2.6 Wegweisende Beschiiderung 23
3.2.7 Straßenmöbiierung 23
3.2.8 Versorgungsieitungen 23
3.2.9 Straßenentwässerung 23
4 PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN 24
5 UMSETZUNG DER PLANUNG 24
5.1 Grunderwerb 24
5.2 Entwurfs- und Baudienststeiie 24
5.3 Kosten und Finanzierung / Haushaitstitei 24
5.4 Bauzeit 24
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 2
1 ANLASS DER PLANUNG
Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungs- und Beschäftigungswachstums in der Freien
und Hansestadt Hamburg und der damit verbundenen stetigen Steigerung der Fahrgast-
zahlen sollen gemäß der Drucksache 20/2508 des Senats vom 06.12.2011 mehrere
Metrobuslinien durchgehend beschleunigt und für die Fahrgäste komfortabler gestaltet
werden. Die Metrobuslinien bedienen vor allem stark nachgefragte Verbindungen
zwischen Stadtteilen und städtischen Achsen ohne Schnellbahn verkehr und fungieren
ergänzend als Zubringer zu den Schnellbahnen.
Die Umsetzung entsprechender Busbeschleunigungsmaßnahmen ist in zwei Ausbau-
zielen bis 2016 bzw. 2020 beabsichtigt. Geplant sind die Einführung von LSA-
Vorrangschaltungen, der Bau von neuen Bussonderfahrstreifen sowie die Überprüfung
sämtlicher Haltestellen.
Die vorliegende Planverschickung umfasst eine Teilmaßnahme der Gesamtbeschleuni-
gung der MetroBus-Linien 2 und 3, die als Bestandteil des Ausbauziels Phase A bis
2016 realisiert sein soll.
Dabei handelt es sich um den Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-
Sauer-Straße (LSA-Knotennummer 167), der aus zwei Teilknoten besteht sowie um eine
Busbevorzugung an der rund 300 m weiter nordwestlich gelegenen Fußgängerlicht-
signalanlage im Knotenpunktbereich der Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße (LSA-
Knotennummer 836).
Im Bereich des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße befindet sich
die Bushaltestelle Von-Sauer-Straße. Neben den MetroBus-Linien 2/3 verkehrt hier die
Nachtbuslinie 602.
Die aktuellen Verkehrsunfalldaten von der Verkehrsdirektion (VD) dokumentieren, dass
sich im Zeitraum vom 07.01.2011 bis 19.12.2013 insgesamt 46 Verkehrsunfällen im
Bereich des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße ereigneten. Die
Auffälligkeit der Unfälle im Längsverkehr relativiert sich in ihrer Bedeutung angesichts
der hohen Verkehrsbelastung. Im Bereich der Unfallfolgen mit Personenschaden ist
keine Häufung registriert.
Am Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße waren im Zeitraum vom
31.01.2011 bis 30.12.2013 insgesamt 30 Verkehrsunfällen zu verzeichnen. Nach den
vorgegebenen Schwellwerten zählt der Knotenpunkt nicht als Unfallhäufungsstelle.
Gleichwohl sind die Einbiegen- und Kreuzen-Unfälle - hervorgerufen durch einbiegende
Fahrzeuge aus der unsignalisierten Nebenrichtung auf die bevorrechtigte Bahrenfelder
Chaussee - als typisch erkennbar. Zudem zeigt sich eine Auffälligkeit im östlichen
Abschnitt durch Unfälle zwischen dem ruhenden Verkehr und vorbeifahrenden Fahr-
zeugen.
Zusätzlich zu der Umgestaltung des Knotenpunktes in Bezug auf die Busbeschleuni-
gung wird ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Radverkehrs sowie die
Belange der Barrierefreiheit gelegt. Ergänzend erfolgt für den ruhenden Verkehr eine
Neuordnung der vorhandenen Parksituation.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 3
2 VORHANDENER ZUSTAND
2.1 Lage und Funktion im Straßennetz
Der signalisierte Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße befindet sich
im Bezirk Hamburg-Altona im Stadtteil Hamburg-Bahrenfeld.
Die als Vorfahrtstraße ausgewiesene Fahrbeziehung Bahrenfelder Chaussee (Ost) /
Von-Sauer-Straße gehört zum Streckenverlauf der Bundesstraße B431 und stellt als
Zubringer zur Bundesautobahn A7 eine der wichtigsten Straßenverbindungen im Bezirk
Altona dar. Die in Ost-West-Richtung verlaufende Bahrenfelder Chaussee gehört zum
Hauptverkehrsstraßennetz Hamburgs und hat als Bindeglied zwischen Stresemann-
straße und Luruper Chaussee ebenfalls eine bedeutende Rolle für die Verbindung
zwischen dem Stadtzentrum und den nordwestlichen Randbezirken.
Östlich des Knotenpunktes bindet von Süden kommend der Woyrschweg vorfahrt-
geregelt an die Bahrenfelder Chaussee an. Es sind lediglich die Fahrbeziehungen
„rechts rein - rechts raus“ zugelassen. Im weiteren Verlauf westlich des Knotenpunktes
befindet sich die unsignalisierte Einmündung Norburger Stieg, wobei der Norburger
Stieg als zuführende Einbahnstraße eingerichtet ist (für Radfahrer in Gegenrichtung frei).
Hier ist nur das Rechtseinbiegen gestattet. Zwischen dem Knotenpunkt Bahrenfelder
Chaussee / Von-Sauer-Straße und dem Knoten Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße
mündet die vorfahrtgeregelte Straußstraße in die Bahrenfelder Chaussee ein. Die als
wegführende Einbahnstraße eingerichtete Straußstraße verbindet die Bahrenfelder
Chaussee mit der Von-Sauer-Straße. Weiter westlich des Knotens wird die Bahrenfelder
Chaussee von der Regerstraße gekreuzt. Im westlichen Arm des vorfahrtgeregelten
Knotenpunktes ist eine signalisierte Querung für Fußgänger integriert. Die aus Richtung
Süden kommende Regerstraße ist als zuführende Einbahnstraße eingerichtet. Hier ist
nur das Rechtseinbiegen zugelassen.
Geprägt ist das Quartier um den Knotenpunkt maßgeblich durch mehrgeschossige
Wohngebäude sowie durch eine kleinteilige Bebauungsstruktur. Im Knotenpunktbereich
sind in den Erdgeschossen überwiegend Gewerbebetriebe angesiedelt. So sind hier
unter anderem eine Sparkassenfiliale, eine Fahrschule, ein Nähatelier, ein Beauty Shop,
eine Sportbootschule und ein Geschäft für Friseurbedarf sowie ein Kiosk vorzufinden.
Im Bereich der Dreiecksfläche zwischen den Straßen Bahrenfelder Chaussee / Von-
Sauer-Straße / Straußstraße sind durch den Investor „Von-Sauer-Straße
zwei Wohnblöcke geplant, in denen neben
Wohnungen und Einzelhandelseinrichtungen auch Studentenapartments entstehen
sollen.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt in den Hauptverkehrsstraßen (Bahrenfelder
Chaussee, Von-Sauer-Straße) 50 knn/h. Die Wohnstraßen Regerstraße, Norburger
Stieg, Woyrschweg und Straußstraße sind mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf
30 km/h Verkehrs beruhigt.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 4
Das Planungsgebiet erstreckt sich in der Bahrenfelder Chaussee von der Haus-
nummer 44 im Osten bis zur Fußgängerlichtsignalanlage unmittelbar westlich der
Regerstraße. In der Von-Sauer-Straße endet der Planungsbereich hinter der vorhande-
nen Fußgängerfurt.
2.2 Aufteilung der Fahrbahn und Nebenflächen, Oberflächenbefestigung
Bahrenfelder Chaussee
Der Straßen raum der Bahrenfelder Chaussee weist im östlichen Knotenpunktbereich
eine Breite von rund 35 m auf. Die rund 22 m breite Fahrbahn besteht aus sechs Fahr-
streifen, ist bituminös befestigt und mit Bordkanten aus Naturstein eingefasst. Die
Fahrbahn unterteilt sich stadtauswärts in zwei Geradeausfahrstreifen und zwei schräg-
links abbiegende Fahrstreifen jeweils mit einer Breite von 3,25 m. Die zwei entgegen
gerichteten, stadteinwärts geführten Fahrstreifen sind 3,50 m breit. Die beiden Fahrtrich-
tungen sind durch eine 1,00 - 2,40 m breite Mittelinsel baulich voneinander getrennt. Die
im unmittelbaren Knotenpunktbereich vorhandenen vier Fahrstreifen stadtauswärts
entwickeln sich rund 105 m vor der signalisierten östlichen Fußgänger-ZRadfahrer-
querung über die Bahrenfelder Chaussee aus zwei Fahrstreifen. Im weiteren Straßen-
verlauf Richtung Westen hinter dem Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-
Straße weist die in vier Fahrstreifen unterteilte Fahrbahn eine Breite von rund 13 m auf.
Ca. 95 m hinter der signalisierten westlichen Querung der Bahrenfelder Chaussee
verengt sich die Fahrbahn auf einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit einer Breite von
jeweils 5,70 m.
Die Radfahrer werden im östlichen Bereich beidseitig auf 1,00 m- 1,50 m breiten, mit
roten Betonsteinpflaster 25*25 cm befestigten, separaten Radwegen geführt. Auf Höhe
der Sparkasse wird der Radweg in einen veralteten, bituminös befestigten, 0,75 m-
1,00 m breiten Radweg überführt. Dieser setzt sich bis zum Knoten Regerstraße auf
nördlicher Seite fort. In Fahrtrichtung stadteinwärts werden Radfahrer im Mischprinzip
auf der Fahrbahn geführt und rund 40 m vor dem Knotenpunkt Bahrenfelder
Chaussee / Von-Sauer-Straße auf einen separaten, bituminös befestigten Radweg
aufgeleitet. Der Gehweg ist in diesem Bereich für Radfahrer freigegeben. Aufgrund der
mangelhaften Ausführung der Radfahrsituation wurde die Radwegebenutzungspflicht im
westlichen Abschnitt der Bahrenfelder Chaussee aufgehoben.
Die vorhandenen Gehwege sind im gesamten Planungsbereich mit Betongehweg platten
50*50 cm befestigt und variieren zwischen einer Breite von 2,00 m bis 8,50 m. In den
Wurzelbereichen der Bäume ist der Gehweg teilweise unbefestigt. Die mit Betonplatten
belegten Sicherheitsstreifen sind zwischen 0,65 m und 1,65 m breit.
Die im Planungsbereich liegenden Gehweg Überfahrten sind mit Wabensteinpflaster
befestigt.
Die ca. 50 m lange, mit Betonpflaster befestigte Busbucht in Fahrtrichtung Westen liegt
unmittelbar hinter der Einmündung Norburger Stieg. In der Gegenrichtung befindet sich
die ca. 47 m lange, mit Großpflaster befestigte Busbucht unmittelbar hinter der Einmün-
dung Woyrschweg. An beiden Haltestellen sind Fahrgastunterstände vorhanden.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 5
Von-Sauer-Straße
Die als Vorfahrtstraße ausgewiesene Von-Sauer-Straße ist im Knotenpunktbereich ca.
14 m breit und besteht aus zwei Fahrstreifen je Richtung. Die beiden Fahrtrichtungen
sind baulich durch eine 1,50 m-2,00 m breite Mittelinsel getrennt. Der Gesamtstraßen-
raum weist eine Breite von rund 25 m auf. Die Fahrbahn ist bituminös befestigt und mit
Bordkanten aus Naturstein eingefasst.
Die beidseitig vorhandenen separaten Radwege sind rund 1,25 m breit und mit rotem
Betonsteinpflaster 10*20 cm befestigt.
Die mit Betongehwegplatten 50*50 cm befestigten Gehwege sind 1,85m (Nordseite)
bzw. 3,15 m (Südseite) breit. Die ebenfalls mit Betongehwegplatten 50*50 cm befestig-
ten Sicherheitsstreifen variieren in der Breite zwischen 1,15 cm und 1,25 cm.
2.3 Belastungswerte
Eine aktuelle Verkehrszählung von Dienstag, dem 23.08.2011 im Knotenpunktbereich
Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße weist Querschnittsbelastungen von rund
19.500 Kfz/24h für den nordwestlichen Straßenabschnitt und rund 47.800 Kfz/24h für
den südöstlichen Abschnitt der Bahrenfelder Chaussee auf. Der Schwerverkehrsanteil
liegt bei 5,5% (nordwestlicher Abschnitt) bzw. 4,3% (südöstlicher Abschnitt). In der
Von-Sauer-Straße ist am Knotenpunkt eine Querschnittsbelastung von rund
28.600 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 4,3 % registriert worden.
Die Knotenpunktströme in den Spitzenstunden morgens, mittags und abends sind in den
nachfolgenden Abbildungen (mit Angabe Kfz/h und SV-Anteil) graphisch dargestellt
(entnommen aus den Zählunterlagen der
Abbildung 1: Knotenpunktbelastung in der Spitzenstunde morgens (07:45 - 08:45 Uhr)
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 6
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Abbildung 2: Knotenpunktbelastung in der Spitzenstunde mittags (13:30 -14:30 Uhr)
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Abbildung 3: Knotenpunktbelastung in der Spitzenstunde abends (16:30 -17:30 Uhr)
Aus der verkehrstechnischen Knotenpunktbewertung in der Voruntersuchung „Metro-
Bus-Linien 2 und 3: Machbarkeitsstudie zur Busbeschleunigung im Streckenabschnitt
Luruper Chaussee - Bahrenfelder Chaussee - Stresemannstraße zwischen Stadion-
straße und Kieler Straße“ durch das hervor, dass der Knoten in
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 7
den Hauptverkehrszeiten fahrstreifenbezogen von einer sehr hohen Auslastung sowie
von starken Abbiegeströmen der Relation Von-Sauer-Straße <> Bahrenfelder Chaussee
gekennzeichnet ist. Zeitweise, insbesondere stadteinwärts und in den Hauptverkehrszei-
ten sind am Knotenpunkt hohe Wartezeiten und längere Rückstaus zu beobachten. Die
berechneten maßgebenden Bewertungskenngrößen liegen in der morgendlichen Spit-
zenstunde im Grenzbereich der Qualitätsstufen D und E.
2.4 ÖPNV
Der Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße wird von den MetroBus-
Linien 2 und 3 sowie der Nachtbuslinie 602 befahren.
Die MetroBus-Linie 2 fährt über die Luruper Chaussee und Bahrenfelder Chaussee von
Schenefeld nach Altona und verbindet die Stadtteile Lurup, Bahrenfeld, Altona-Nord und
Ottensen. Die Linie verkehrt werktags sowie Sonn- und Feiertags durchschnittlich in
einem 10-Minuten-Takt mit Gelenkbussen sowie Standardbussen. Außerhalb der
Spitzenzeiten verkehrt die Linie Sonn- und Feiertags in einem 20-Minuten-Takt.
Die MetroBus-Linie 3 verkehrt über die Luruper Chaussee, Bahrenfelder Chaussee und
Stresemannstraße von Schenefeld bis nach Tiefstack und verbindet die Stadtteile
Osdorf, Bahrenfeld, Altona-Nord, St. Pauli, die Neu- und die Altstadt und endet in
Tiefstack. Werktags bedient die Linie 3 die Haltestellen in einem 10-Minuten-Takt mit
Gelenkbussen und Standardbussen. In den morgendlichen bzw. nachmittäglichen
Spitzenzeiten werden die Taktzeiten auf bis zu 5 Minuten verdichtet. Sonn- und Feier-
tags fährt die Linie 3 außerhalb der Spitzenzeiten in einem 20-Minutentakt.
Beeinflusst sind die Metrobuslinien besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bei Groß-
veranstaltungen in den Arenen und der Trabrennbahn, bei Spielen der Fußball-
bundesliga sowie bei Störungen auf der A7.
2.5 Ruhender Verkehr
Bahrenfelder Chaussee
In der Bahrenfelder Chaussee sind im unmittelbaren Knotenpunktbereich auf Höhe der
Hausnummer 62 in Fahrtrichtung stadtauswärts vier mit Wabensteinpflaster befestigte
Längsparkstände mit einer Breite von 2,55 m vorhanden. Die vier Parkstände sind mit
zeitlicher Einschränkung (Mo-Fr 8-18 h, Sa 8-12 h) für 2 Stunden mit Parkscheibe (VZ
1040-32) eingerichtet.
Im weiteren Verlauf ist eine ungeordnete, mit Grant befestigte Fläche vorhanden, die
ebenfalls zum Parken genutzt wird. Die Fläche weist eine Größe von 13*6 m auf.
Zwischen Von-Sauer-Straße und Regerstraße sind in der Bahrenfelder Chaussee auf
nördlicher Fahrbahnseite weitere vierzehn, mit Wabensteinpflaster befestigte Schräg-
parkstände vorhanden. Sechs dieser Parkstände sind mit zeitlicher Einschränkung (Mo-
Fr 8-18 h, Sa 8-12 h) festgelegt.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 8
Westlich der Schräg parkstände sind sechs, mit Wabensteinpflaster befestigte Längs-
parkstände eingerichtet.
In Fahrtrichtung stadteinwärts sind zwischen Regerstraße und Straußstraße fünf mit
Wabensteinpflaster befestigte Längsparkstände vorhanden. Diese sind durch die öffent-
liche Beleuchtung sowie durch Gehwegparken unterbrochen.
Zusätzlich ist das Parken am Fahrbahnrand zwischen Regerstraße und Von-Sauer-
Straße außerhalb der Hauptverkehrszeiten zugelassen (absolutes Halteverbot im
Zeitraum Mo-Fr 6-9 h).
Insgesamt sind in der Bahrenfelder Chaussee im zu überplanenden Gebiet 15 Längs-
parkstände und 14 Schrägparkstände ausgewiesen; ergänzend sind außerdem Parkflä-
chen am Fahrbahnrand mit zeitlicher Einschränkung für ca. 15 Pkw und auf den Neben-
flächen für ca. 6 Pkw verfügbar.
Von-Sauer-Straße
In der Von-Sauer-Straße sind im betrachteten Abschnitt keine Einrichtungen für den
ruhenden Verkehr vorhanden.
2.6 Grün- und Baumbepflanzung
Bahrenfelder Chaussee
In der Bahrenfelder Chaussee ist beidseitig vereinzelt alter Baumbestand vorhanden.
Auf südlicher Straßenseite sind ca. 13 Bäume vorzufinden. Nördlich der Fahrbahn sind
ca. 23 Bäume in den Nebenflächen vorhanden. Auf der Dreiecksinsel zwischen der
Bahrenfelder Chaussee und Von-Sauer-Straße steht ebenfalls ein Baum.
Von-Sauer-Straße
In der Von-Sauer-Straße ist im betrachteten Bereich kein Baumbestand vorhanden.
2.7 Öffentliche Beleuchtung
Bahrenfelder Chaussee
Die öffentliche Beleuchtung wird im gesamten Planungsgebiet über Auslegermasten
(Peitschen) mit Langte Id leuchten sichergestellt.
In der Bahrenfelder Chaussee sind die Leuchten im St recken bereich auf südlicher
Fahrbahnseite und im Knotenpunktbereich wechselseitig angeordnet.
Ergänzt wird die öffentliche Beleuchtung im Knotenpunktbereich durch drei auf den
Verkehrsinseln platzierten Leuchten aus geraden Masten mit jeweils 2 Ansatzleuchten.
Von-Sauer-Straße
In der Von-Sauer-Straße stehen die Auslegermasten mit Langfeldleuchten auf der
südlichen Straßenseite.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 9
2.8 Wegweisende Beschilderung
Am Knotenpunkt sind auf der Dreiecksinsel in der Bahrenfelder Chaussee zwei Wegwei-
ser mit den Zielangaben „Schenefeld“, „Wedel“ und „A7“ sowie mit den innerörtlichen
Zielangaben „Lurup“ und „Osdorf“ aufgestellt. Die wegweisenden Verkehrszeichen sind
unbeleuchtet.
2.9 Straßenmöblierung
Im gesamten Planungsgebiet stehen zahlreiche Poller (aus Metall und aus Holz) sowie
Fußgängerschutzgitter. Zusätzlich sind an den Bäumen vereinzelt Baumschutzbügel
vorhanden.
Bahrenfelder Chaussee
Auf Höhe der nördlich angrenzenden Sackgasse „Boschstraße“ (Stat. 0+120) sind in den
Nebenflächen neben einer Uhr mit Werbung und einer Litfaßsäule der Verteilerschrank
eines Telekommunikationsanbieters aufgestellt.
Auf Höhe der Sparkasse steht ein Altkleidercontainer.
Im weiteren Verlauf auf Höhe der westlichen Fußgänger-ZRadfahrerquerung der Bahren-
felder Chaussee (Stat. 1+280) befinden sich im nördlichen Gehwegbereich eine Litfaß-
säule, eine Telefonsäule, ein Briefkasten sowie ein Briefmarkenautomat.
Im Bereich der westlichen Bushaltestelle (stadtauswärts) stehen vier Fahrradanlehnbü-
gel.
Im Knotenpunktbereich der Regerstraße steht auf nördlicher Fahrbahnseite eine weitere
Litfaßsäule (Stat. 1+050).
Von-Sauer-Straße
Im südlichen Einmündungsbereich der Von-Sauer-Straße in die Bahrenfelder Chaussee
steht in den Nebenflächen eine Infotafel der Firmal^^^^^H
2.10 Leitungen
In dem betrachteten Bereich sind Leitungen von verschiedenen Ver- und Entsorgungs-
unternehmen vorhanden. Ein aktueller Leitungsbestand ist anhand der Angaben der
Leitungsunternehmen angefertigt worden.
Der signalisierte Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße wird von
einem Steuerschrank versorgt. Dieser Schrank befindet sich auf Höhe der Hausnummer
64 (Stat. 1+300) im Gehwegbereich der Bahrenfelder Chaussee zwischen Fahrbahn und
Radweg.
Die Fußgängerlichtsignalanlage im Bereich des Knotenpunktes Regerstraße wird durch
ein separates Steuergerät versorgt. Der Standort befindet sich im nördlichen Nebenflä-
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 10
chenbereich der Bahrenfelder Chaussee zwischen Sicherheitsstreifen und Radweg auf
Höhe der Hausnummer 94 (Stat. 1 +010).
In der Bahrenfelder Chaussee sowie in der Von-Sauer-Straße sind neben weiteren
Schalt-ZVerteilerschränken in den Nebenflächen auch zahlreiche Schächte (Siele,
Telekommunikationsunternehmen) sowohl in den Nebenflächen als auch im Fahrbahn-
bereich vorhanden.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 11
3 GEPLANTER ZUSTAND
3.1 Planungsansatz
Zur Reduzierung der Verlustzeiten für die Metro Busse sowie zur Verbesserung der
allgemeinen verkehrlichen Situation werden die vorhandenen Lichtsignalanlagen Bah-
renfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße (LSA 167) und Bahrenfelder Chaussee / Reger-
straße (F-LSA 836) schalttechnisch mit einer verkehrsabhängigen Steuerung einschließ-
lich ÖV-Bevorrechtigung ausgestattet.
Die im Planungsprozess übliche Variantendiskussion zu sinnvollen baulichen Maßnah-
men wurde bereits im Rahmen der Voruntersuchung „MetroBus-Linien 2 und 3: Mach-
barkeitsstudie zur Busbeschleunigung im Streckenabschnitt Luruper Chaussee -
Bahrenfelder Chaussee - Stresemannstraße zwischen Stadionstraße und Kieler Straße“
geführt. Die hier enthaltenden Vorschläge zur Busbeschleunigung wurden nochmals in
zwei Gesprächsrunden mit den zuständigen Fachdienststellen vorabgestimmt. Hierbei
wurden verschiedene Detaillösungen konzipiert und die Vor-/Nachteile der einzelnen
Ausbauvariationen abgewogen (siehe Abschnitt 3.2).
Im Ergebnis der Variantendiskussion wurden die Randbedingungen und Anforderungen
der Entwurfslösung näher definiert: Demnach soll ein Busfahrstreifen stadteinwärts
zwischen Straußstraße und Von-Sauer-Straße eingerichtet und die Haltestelle in Fahrt-
richtung stadtauswärts näher an den Knotenpunktbereich verlegt werden. In diesem
Zusammenhang sind auch beide Haltestellenbereiche insgesamt ansprechender und
nutzerfreundlicher zu gestalten. Im Rahmen der LSA-Anpassungen wird die LSA mit
LED-Technik, akustischen/taktilen Signalgebern für Sehbehinderte sowie Anforderungs-
schleifen und Videodetektoren für Kfz ausgestattet.
Um möglichst großzügige Nebenflächen zu erhalten und die Konflikte im nichtmotorisier-
ten Verkehr - insbesondere für den Radverkehr - zu optimieren, werden im Planungsbe-
reich die Radwege auf den aktuellen Ausbaustandard gebracht und der Radverkehr im
Bereich zwischen Regerstraße und Von-Sauer-Straße auf die Fahrbahn verlagert. Durch
die beidseitigen Radfahrstreifen wird dem Radverkehr auf der Fahrbahn ein eigenstän-
diger Bereich zugeordnet, der für eine Entflechtung von Auto- und Fahrradverkehr sorgt,
ohne diesen jedoch strikt zu trennen. Die durch die Aufgabe des Radweges gewonne-
nen Flächen kommen dem Fußgängerverkehrzu gute.
Zusammengefasst sind der Entwurfslösung nachfolgende Rahmenbedingungen zu
Grunde gelegt worden:
• Optimierung der Verkehrsabläufe einschließlich der Signalsteuerung für die
MetroBus-Linien 2 und 3,
• Einbindung in die vorhandenen LSA-Koordinierungsstrecken L03 und ST01,
• Bemessung der Bushaltestellenlänge für zwei Doppelgelenkbusse (= 50 m),
• Einhaltung der vorhandenen Straßenbegrenzungslinien,
• Förderung des Radverkehrs,
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 12
• Ergänzung von Bo de nieitele menten zur Berücksichtigung der Belange von
mo bi Iitätse i ngesch rän kte n Pe rso ne n,
• weitestgehender Erhalt des Baumbestandes und der Parkstände,
• Berücksichtigung der geplanten Hochbaumaßnahme an der Ecke Von-Sauer-
Straße / Bahrenfelder Chaussee (Flurstücksnummern:
Es sind lediglich Deckenerneuerungen der überplanten Fahrbahnbereiche vorgesehen.
Der weitere Umfang der Tiefbauarbeiten wird auf notwendige Umbauarbeiten begrenzt
(Herstellung neuer Fahrbahnen, Rückbau Radwege, Neubau von Parkständen,...).
Bohrkerne zur Analyse des Asphaltaufbaus sowie Trummenuntersuchungen liegen noch
nicht vor. Diese Leistungen werden rechtzeitig durch den LSBG GF/PB im weiteren
Planungsprozess beauftragt.
In Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse können zusätzliche Kosten entstehen.
3.2 Variantendiskussion
Im Rahmen der Variantendiskussion wurden folgende Detaillösungen entwickelt und
bewertet:
Variante 0:
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cra E23
ra C-i I ! 'I
Die Variante 0 stellt die Grundvariante in Anlehnung an die Ausbauempfehlungen aus
der Voruntersuchung dar. Ausgehend hiervor wurden Detaillösungen und Festlegungen
u.a. für Fahrstreifen breiten, Radwegführungen, Bushaltestellenlage, Anordnung der
Furten usw. entwickelt. In dieser Ausgangsvariante liegt die Haltestelle stadtauswärts
hinter dem Knotenpunkt (= heutige Lage) und die vorhandenen Radverkehrsanlagen
werden beibehalten.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 13
Im Rahmen der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Bahrenfelder Chaussee
westlich der Von-Sauer-Straße wurde anfangs die Herstellung eines Schutzstreifens für
Radfahrer stadtauswärts im dargestellten Bereich diskutiert. Aufgrund der allgemeinen
Verkehrsabwicklung und Wechselwirkungen des Radverkehrs mit Fußgängern, Kfz-
Verkehr, ggf. Busverkehr/Bushaltestelle, ruhenden (bzw. ein-und ausparkenden) Ver-
kehr, Anzahl möglicher Pkw-Parkstände und andererseits der aktuellen problemlosen
Führung als Radweg wird ein Schutzstreifen zumindest im dargestellten Bereich verwor-
fen. Demgegenüber wird stadteinwärts die direkte Führung der Radfahrer über den
Knotenpunkt mit anschließender Aufleitung zum vorhandenen Radweg hinter dem
Knoten zur allgemeinen Verbesserung des Radverkehrs favorisiert.
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Zur kompakten Gestaltung des Knotenpunktes wurde eine Führung der Rechtsabbieger
über eine Dreiecksinsel angedacht. Aufgrund der Schleppkurvenproblematik, des sehr
geringen Abbiegeaufkommens und der zusätzlichen Straßenquerung für Fußgänger wird
diese Detaillösung wieder verworfen. Zumal würde der bauliche Aufwand in keinem
Verhältnis zum Gewinn hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit stehen.
Vielmehr wurde festgelegt, dass ein Rechtsabbiegen aus der Bahrenfelder Chaussee in
die Von-Sauer-Straße prinzipiell entbehrlich wäre. Als Alternative kann für die wenigen
Abbieger (deutlich unter 10 Kfz/h bzw. ca. 160 Kfz/24h) die Straußstraße genutzt wer-
den. In den weiteren Planungen ist somit ein Rechtsabbiegeverbot zugrunde zu legen.
1
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 14
Variante 1:
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7
In Variante 1 wurden die Detaillösungen und Festlegungen zu Variante 0 eingearbeitet.
Aus Kostengründen soll - soweit möglich - die nördliche Bordkante aus östlicher Rich-
tung bis Höhe Boschstraße und die südliche Bordkante zwischen Regerstraße und
Woyrschweg gehalten werden. Die Breite der Fahrstreifen ist darauf abzustellen: ca. 60
bis 70 cm können auf die 3,25 m für die äußeren/mittleren Fahrstreifen und 3,00 m für
die inneren Fahrstreifen je Richtung insgesamt zugerechnet werden. Die erst vor kurzem
neu hergestellte Bushaltestelle stadtauswärts wird - u.a. aus Kostengründen - beibehal-
ten; hier kann aber nur ein Bus zum Fahrgastwechsel stehen. Vor der Einmündung
Norburger Stieg wird deshalb ein Busfahrstreifen als zusätzlicher AufsteIIbereich für
einen zweiten Bus eingerichtet. Insgesamt sind ca. 7 Bäume im nördlichen Bereich zu
fällen. Zur besseren Verkehrsabwicklung der Radfahrer stadteinwärts ist zwischen
Norburger Stieg und Boschstraße der Radweg für einen Zweirichtungsverkehr zu
dimensionieren. In der Folge sind die beiden Furten über die Bahrenfelder Chaussee zu
tauschen (Fußgängerfurt rechts, Radfahrerfurt links) und die Breite der Radfahrerfurt
jeweils an einen Zweirichtungsverkehr anzupassen. Aufste I Iberei che für linksabbiegende
Radfahrer sind vorzusehen.
Variante 2:
Die direkte Führung der Radfahrer stadtauswärts in Richtung Von-Sauer-Straße wird in
erster Linie aus Gründen der Verkehrssicherheit (erhöhte Gefährdung der Fußgänger)
verworfen. Zumal wird befürchtet, dass die Radfahrerfurt über den Knotenpunkt verbo-
tenerweise auch durch Fußgänger genutzt werden könnte.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 15
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Variante 3:
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Variante 3 stellt die Weiterentwicklung der Variante 1 dar. Die heutigen Schrägpark-
stände werden in Längsparkstände umgewandelt, so dass nur zwei Bäume überplant
werden. Insgesamt können nur 12 Stellplätze hergestellt werden (vorhanden: 18 ausge-
wiesenen Stellplätze und 5 Stellplätze im „wilden“ Parken). Für Linksabbieger in die
Straußstraße wurde durch eine überbreite Fahrbahn eine Aufstellfläche von ca. 12 m
berücksichtigt. Die heute signalisierte Einmündung Woyrschweg soll zukünftig als
Gehwegüberfahrt und vorrangeregelt gestaltet werden.
Seitens VHH wird als entscheidendes Manko die Länge der Bushaltestelle stadtauswärts
genannt. Für eine spürbare Verbesserung der Busabwicklung/Busbetriebsabläufe ist
eine Doppelhaltestelle (Länge: 50 m) wesentlich günstiger einzuschätzen und wird
nunmehr als zwingendes Kriterium bezeichnet.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 16
Variante 4:
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In Variante 4 wird nunmehr eine Doppelhaltestelle stadtauswärts berücksichtigt. Auf-
grund der verfügbaren Flächen ist eine Anordnung nur zwischen den Furten über die
Bahrenfelder Chaussee möglich. Diese Lage wird auch als wesentlich günstiger bzgl.
Weglänge und Abwicklung insbesondere für die Fahrgäste mit Quelle/Ziel der neuen
Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite („Bahrenfelder Spitze“) eingeschätzt. Für
die Lösung müssten drei Bäume entfernt werden.
Ein 50 m langer Ha bestellen bereich hinter dem Norburger Stieg könnte zwar auch
geplant werden, würde aber a) relativ abseits vom Knotenpunkt und den Furten als
Querungsmöglichkeit liegen, b) deutlich mehr Bäume überplanen und c) keine oder nur
ganz geringe Flächen für Pkw-Stellplätze freihalten.
Als Alternative zur Gehwegüberfahrt Woyrschweg wird hier die mögliche Ausbildung
einer normalen vorranggeregelten Einmündung (ggf. als Einbahnstraße) aufgezeigt.
Im Weiteren wird die Variante 4 als Vorzugsvariante deklariert. Zum einen sichert diese
Variante die größtmöglichen Vorteile für den Betriebsablauf der Busse im Zusammen-
hang mit der allgemeinen Verkehrsabwicklung aller Verkehrsteilnehmer. Andererseits
werden der Ausbauaufwand und somit die Kosten durch das größtenteils Halten von
Bordkanten auf das notwenige Mindestmaß beschränkt. Für die Entwurfsplanung sind
nur noch verschiedene Detaillösungen abzustimmen.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 17
Variante 5:
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Die Variante 5 zeigt die vorabgestimmte Ausbauplanung von der Fußgänger-LSA an der
Regerstraße (oben) bis zum signalisierten Knotenpunkt Bahrenfelder ChausseeA/on-
Sauer-Straße (unten).
Der Kfz-Verkehr in der Bahrenfelder Chaussee wird stadtauswärts nur noch über einen
Fahrstreifen abgewickelt. Die dadurch gewonnenen Flächen werden für einen separaten
Bussonderfahrstreifen stadteinwärts zwischen Straußstraße und Woyrschweg genutzt.
Dadurch können die MetroBusse bei ROT an der LSA an den haltenden Kfz bis zur
Haltelinie vorbeifahren und am Anfang der nächsten Freigabe sofort hinderungsfrei
abfließen. Außerdem wird im Rahmen der verkehrsabhängigen Steuerung am Knoten-
punkt eine Busbeschleunigung in beiden Richtungen berücksichtigt.
Die Bushaltestellen stadteinwärts und stadtauswärts sind jeweils auf eine Länge von
50 m (für zwei Gelenkbusse) dimensioniert. Die Wartefläche für Fahrgäste kann an der
Haltestelle stadteinwärts deutlich vergrößert werden.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 18
An den Längsparkständen ist ein 2,00 m breiter Rangier-ZManövrierstreifen geplant, so
dass Behinderungen für den fließenden Verkehr durch Ein- und Ausparkvorgänge
nahezu ausgeschlossen werden können.
Der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Bahrenfelder Chaussee westlich
der Von-Sauer-Straße wird durch die Markierung von beidseitigen Radfahrstreifen
(1,75m breit) auf der vorhandenen Fahrbahn Rechnung getragen. Im Bereich der
vorhandenen/geplanten Längsparkstände wird ein Sicherheitsstreifen (0,50 m breit)
zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen eingeplant. Der Radwegverlauf in der Bahren-
felder Chaussee stadtauswärts zwischen Norburger Stieg und der Überleitung in den
Radfahrstreifen wird begradigt. Zwischen Norburger Stieg und der westlichen Furt über
die Bahrenfelder Straße wird der Radweg auf der nördlichen Seite für einen Zweirich-
tungsverkehr ausgebaut. Stadteinwärts wird der Radfahrstreifen kurz hinter der Strauß-
straße in einen überbreiten Busfahrstreifen überführt. Im Knotenpunktbereich ist eine
direkte Führung und Aufleitung zum vorhandenen Radweg vorgesehen.
Der Woyrschweg soll vorerst als Gehwegüberfahrt ausgebildet und nicht signalisiert
werden.
Insgesamt werden 4 Bäume überplant.
Variante 6:
In Variante 6.1 müssen alle Radfahrer aus der Bahrenfelder Chaussee - West das neue
Radfahrsignal beachten. Abbiegende Radfahrer werden erst im Furtbereich aufgeleitet.
Aufgrund der vergleichsweise unübersichtlichen Abwicklung des Radverkehrs und der
erhöhten Konfliktpotenziale zu den Fußgängern wird diese Detaillösung verworfen.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 19
I I ZTi ■< m tü ' ; I I ^ I j
Als Komfortlösung erfolgt in Variante 6.2 die Aufleitung der Radfahrer stadteinwärts vor
dem Knotenpunkt (ca. 10 m vorder Furt), so dass abbiegende Radfahrer nicht bei ROT
anhalten müssen und weitgehend hinderungsfrei ihren Weg fortsetzen können. Außer-
dem wird die Radfahrerfurt über die Bahrenfelder Chaussee linksseitig angeordnet und
eine Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer stadteinwärts eingeplant.
3.3 Einzelheiten der Planung
Eine grundlegende Änderung der Bestandssituationen am Knotenpunkt Bahrenfelder
Chaussee / Von-Sauer-Straße beinhaltet die Ergänzung des Querschnitts um einen
Busfahrstreifen stadteinwärts zwischen der Station 1+160 und der Haltestelle Von-
Sauer-Straße. Die benötigte Fahrbahnfläche resultiert aus dem Wegfall des zweiten
Fahrstreifens in Fahrtrichtung stadtauswärts sowie aus dem Eingriff in die nördlichen
Seitenflächen. Dieser zweite Fahrstreifen ist für eine qualitätsgerechte Verkehrsabwick-
lung nicht zwingend erforderlich. Eine weitere wesentliche Änderung für den Kfz-Verkehr
ist der Verzicht auf das äußerst gering belastete Rechtsabbiegen von der Bahrenfelder
Chaussee in die Von-Sauer-Straße. Hierdurch wird eine Optimierung des Verkehrsab-
laufes stadteinwärts sowie eine erhöhte Verkehrssicherheit für die kreuzenden nichtmo-
torisierten Verkehrsteilnehmer über die Von-Sauer-Straße gewährleistet.
Der ÖPNV profitiert zudem von den neuen Bushaltestellen, die aufgrund ihrer Dimensio-
nierung auch den wachsenden Fahrgastzahlen bzw. -Wechselaufkommen gerecht
werden. Aufgrund der Lage am Fahrbahnrand wird der Fahrkomfort an der Haltestelle
stadteinwärts durch den Wegfall des direkt aufeinander folgenden Richtungswechsels
merklich verbessert. Zusätzlich wird der Wartebereich durch den Gewinn an Neben-
flächen großzügiger gestaltet.
Aufgrund einer angepassten LSA-Schaltung und einer integrierten Anforderung für den
ÖPNV werden die Verlustzeiten für die Busse minimiert.
Bahrenfelder Chaussee
Der Fahrbahnverlauf wird nach Abstimmung mit den beteiligten Fachdienststellen unter
Beibehalten des beidseitigen Bordkantenverlaufs im östlichen Knotenpunktbereich
entwickelt. Somit ergibt sich folgende Aufteilung der Fahrstreifen: In Richtung stadtaus-
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 20
wärts weist die Bahrenfelder Chaussee zukünftig einen Geradeausfahrstreifen mit einer
Breite von 3,35 m auf, der sich im weiteren Verlauf parallel zur Busbucht auf 3,25 m
verzieht. Die beiden südlich daran angrenzenden, schräglinks abbiegenden Fahrstreifen
haben eine Breite von jeweils 3,25 m. Ergänzt wird der Querschnitt durch zwei 3,25 m
breite Fahrstreifen stadteinwärts. Getrennt sind die beiden Fahrtrichtungen durch eine
Verkehrsmittelinsel mit einer einvernehmlich abgestimmten - von den Regelbreiten
gemäß PLAST 9 minimal abweichenden - 2,40 m breiten Aufstellfläche für den queren-
den nichtmotorisierten Individualverkehr.
In Richtung stadteinwärts vom Knotenpunkt Regerstraße bis Station 1+120 ist der
Querschnitt der Bahrenfelder Chaussee mit zwei Fahrstreifen und einer Breite von
jeweils 3,25 m geplant. Zwischen Station 1 + 120 und 1+170 weitet sich der Querschnitt
stadtauswärts auf, um somit das ungehinderte Vorbeifahren der Kfz an wartenden,
linksabbiegenden Fahrzeugen in die Straußstraße zu ermöglichen. Ab Station 1+160
entwickelt sich stadteinwärts zusätzlich zu den zwei Fahrstreifen ein überbreiter Bus-
fahrstreifen, der vom ÖPNV als auch von den Radfahrern befahren werden darf. Dieser
weist eine Breite von 4,75 m auf. Auf Höhe der Station 1+200 (ca. 80 m vor der ersten
signalisierten Querung) wird die Fahrbahn stadteinwärts auf zwei Fahrstreifen mit einer
Breite von 3,00 m bzw. 3,25 m aufgeweitet. Die Länge der zwei Fahrstreifen sowie des
Busfahrstreifens sind der Verkehrsbelastung angepasst und bietet dem Bus bei ROT an
der LSAein i.d.R. ungehindertes Vorbeifahren an den wartenden Kfz bis zum Haltebal-
ken am Knotenpunkt. Im Verlauf hinter dem Knotenpunkt unmittelbar nach der Bushalte-
stelle Von-Sauer-Straße endet der Busfahrstreifen, so dass sich der Bus wieder mit dem
Kfz-Verkehr verflechtet.
Im Hinblick auf die Unfallstatistiken am Knotenpunkt Regerstraße wird zukünftig aus
Richtung Norden kommend nur noch die Fahrbeziehung „rechts rein-rechts raus“
zugelassen. Somit entfällt der Konflikt der einbiegenden Fahrzeuge aus der Regerstraße
mit Kfz auf der bevorrechtigten Bahrenfelder Chaussee.
Eine weitere Änderung für den Kfz-Verkehr ist die Einrichtung der Einmündung des
Woyrschweg als Gehwegüberfahrt mit einer vorranggeregelten Verkehrsabwicklung
außerhalb der Signalisierung.
Der stadtauswärts führende Radweg auf der nördlichen Straßenseite wird zwischen der
östlichen Furt und der Einmündung Norburger Stieg erneuert. In der westlichen Bahren-
felder Chaussee wird der Radverkehr zukünftig auf einem 1,50 m breiten Radfahrstreifen
auf der Fahrbahn geführt. Die Breite ergibt sich aus der im Bestand zur Verfügung
stehenden Fahrbahnfläche, da die Lage der Bordkanten unverändert bleiben soll. Auf
Höhe der Station 1+120 wird der Radverkehr von dem neu angelegten, 1,625 m breiten
separaten Radweg in den Nebenflächen auf den Radfahrstreifen überführt.
In Fahrtrichtung stadteinwärts werden die Radfahrer bis zum Knotenpunkt Bahrenfelder
Chaussee / Von-Sauer-Straße auf einem 1,50 m breiten Radfahrstreifen bzw. im Bus-
se nd erfahrstreifen geführt und hinter dem Knoten auf den Radweg aufgeleitet. Zwischen
der östlichen Furt über die Bahrenfelder Chaussee und dem Ende der Bushaltestelle
stadteinwärts wird der Radweg erneuert und mit einer Breite von 1,625 m angelegt. Auf
Höhe der Station 0+200 schließt er an den Bestand an.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 21
Nicht nur in den beiden Furten wird der Radverkehr zukünftig auf einer Breite von 3,00 m
im Zweirichtungsverkehr geführt, sondern auch zwischen dem Norburger Stieg und der
westlichen Furt sowie auf dem kurzen Abschnitt zwischen der Einmündung Woyrschweg
und der anschließenden (östlichen) Furt. Die Zweirichtungsradwege weisen eine Breite
von 2,50 m auf.
In den Bereichen ohne separaten Radweg (aufgrund des neugeplanten Radfahrstrei-
fens) profitieren die Gehwege von zusätzlichen Flächen. Eine Mindestbreite von 2,00 m
wird bei den Gehwegen nicht unterschritten.
Bezüglich der zulässigen Geschwindigkeiten auf den Fahrbahnen (50 km/h) sind keine
Änderungen vorgesehen.
Von-Sauer-Straße
In der Hauptrichtung werden keine Änderungen an der vorhandenen Fahrbahn vorge-
nommen. Die Verkehrsmittelinsel muss aufgrund der geänderten Radverkehrsführung in
der Bahrenfelder Chaussee mit Trennung von der vorhandenen Fußgängerfurt über die
Von-Sauer-Straße angepasst werden. Die Fußgängerfurt wird weiter in Richtung Kno-
tenpunkt verlegt. Zudem wird eine direktere Querung angestrebt, so dass die Zwischen-
zeiten für die Fußgänger und die Länge der Furt zu minimiert werden kann.
Für den Geh-und Radverkehr in den Nebenflächen ergeben sich keine Änderungen.
Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h für Kfz bleibt unverändert.
3.3.1 ÖPNV
Die Bushaltestelle „Von-Sauer-Straße“ wird in Fahrtrichtung stadtauswärts in den
Knotenpunkt zwischen östlicher und westlicher Querungsstelle für den nichtmotorisierten
Individualverkehr über die Bahrenfelder Chaussee verlegt. Die in Zukunft zwischen der
Station 1+310 und 1+360 eingerichtete Busbucht weist eine Breite von 3,39 m (aufgrund
der Bus-Schleppkurven) und eine Länge von 51,0 m auf.
Die in Fahrtrichtung stadteinwärts liegende Haltestelle am Fahrbahnrand bzw. im Bus-
se nd erfahrstreifen wird auch zukünftig direkt hinter der Einmündung Woyrschweg liegen.
Die 3,25 m breite Bushaltestelle ist zwischen der Station 0+135 und 0+190 geplant und
ebenfalls mit einer Länge von 51,0 m bemessen. Der sich vor dem Knotenpunkt auf
Höhe der Station 1+160 entwickelnde Sonderfahrstreifen ermöglicht den Bussen ein
Vorziehen bis zum ersten signalisierten Teilknotenpunkt.
Nach den Angaben der Verkehrsbetriebe werden aufgrund der weiter steigenden
Fahrgastzahlen bei bereits heute sehr stark ausgelasteten Bussen auf den Linien 2 und
3 künftig Doppelgelenkbusse eingesetzt. Die Dimensionierung der Haltestellenlänge
entspricht somit den zukünftigen Anforderungen bzgl. eines gleichzeitigen Halts von
zwei Doppelgelenkbussen.
Die Haltestellen werden in Betonbauweise hergestellt und mit Sonderborden mit einer
Ansicht von 16 cm eingefasst. An beiden Haltestellen sind Fahrgastunterstände geplant.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 22
3.3.2 Ruhender Verkehr
Aufgrund des Parkdrucks und des vor Ort ansässigen Einzelhandels wird ein besonde-
res Augenmerk auf den möglichen Erhalt der im Bestand vorhandenen Anzahl an
Parkständen gelegt. Durch die Verlegung der Busbucht in Fahrtrichtung stadtauswärts
ist eine Verlegung und Neuordnung der hier vorhandenen Parkstände nötig. Die neu
geplanten Längsparkstände sind jeweils 2,10 m breit und 5,20 m lang. Das unerlaubte
Parken auf der befestigten Nebenfläche an der Einmündung Norburger Stieg (ca. 6
Stellplätze) entfällt ebenso wie das Parken am Fahrbahnrand stadteinwärts zwischen
Regerstraße und Von-Sauer-Straße (ca. 15 Stellplätze); dafür werden im Rahmen der
Hochbaumaßnahme „Bahrenfelder Spitze“ neue Stellplätze auf dem Grundstück, in der
Straußstraße und ggf. in den Nebenflächen auf den südlichen Fahrbahnseite nachge-
wiesen.
In der Summe gehen gegenüber dem heutigen Bestand zwei Parkstände verloren
(Bestand nach Erneuerung: 27 Längsparkstände).
Bahrenfelder Chaussee
In der Bahrenfelder Chaussee entstehen in Fahrtrichtung stadtauswärts insgesamt
16 Parkstände in Längsaufstellung. Die sechs Längsparkstände kurz vor der Reger-
straße bleiben bestehen. In entgegengesetzter Richtung bleiben die fünf im Bestand
vorhandenen Längsparkstände ebenfalls unverändert.
Von-Sauer-Straße
Keine Veränderungen gegenüber dem Bestand geplant.
3.3.3 Barrierefreiheit
Sämtliche signalisierten und unsignalisierten Querungen im Planungsgebiet werden
barrierefrei ausgebaut. An den Querungen sowie an den Bushaltestellen werden taktile
Bodenelemente verbaut. Zusätzlich werden an allen Querungsstellen Antrittshöhen von
3 cm gewählt. Diese können sowohl von blinden Menschen wahrgenommen als auch
von Rollstuhlfahrern überwunden werden. Die Planung der Details erfolgt mit der Fort-
schreibung der Planungsunterlage auf Grundlage der PLAST 10.
An allen signalisierten Querungsstellen wird die LSA mit Anforderungstastern inklusive
Richtungspfeilen sowie akustischen und taktilen Signalgebern ausgestattet. Bei der
Planung wurde auf eine von Einbauten freigehaltene Wegebeziehung geachtet.
3.3.4 Grünflächen / Baumpflanzungen
Im Bereich der zukünftigen Busbucht stadtauswärts und des Fahrstreifens stadteinwärts
sowie der verlegten Verkehrsinsel zwischen der Bahrenfelder Chaussee und der Von-
Sauer-Straße stehen vier Bäume, welche im Zuge der Umplanung entfernt werden
müssen.
Busbeschleunigungsprogramm Metrobuslinie 2/3: Umbau des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße - Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Seite 23
3.3.5 Öffentliche Beleuchtung
Die öffentliche Beleuchtung wird dem neuen Fahrbahnverlauf angepasst. Es werden
sechs Beleuchtungsmasten umgesetzt/ erneuert.
3.3.6 Wegweisende Beschilderung
Die im Bestand vorhandene wegweisende Beschilderung muss der Planung angepasst
werden. Durch die versetzte Lage der Verkehrsinsel im inneren Knotenpunktbereich ist
ein Standortwechsel auf die neu geplante Verkehrsinsel notwendig.
3.3.7 Straßenmöblierung
Für die Litfaßsäule, den Briefmarkenautomaten, den Schaltschrank und die Telefonsäule
auf Höhe der Station 1+280 ist ein neuer Standort abzustimmen, da diese im Bereich
der geplanten Parkstände stehen. Ein möglicher neuer Standort ist im Lageplan darge-
stellt.
Die Straßenmöblierung im Bereich der alten Busbucht stadtauswärts ist zu entfernen
und ggf. an geeigneter Stelle einzubauen.
In der Bahrenfelder Chaussee, auf Höhe Station 1+290, werden drei neue Fahrradbügel
sowie im Bereich der neuen Busbucht (Station 1+300) zwei neue Fahrradbügel aufge-
stellt.
3.3.8 Versorgungsleitungen
Eine notwendige Verlegung von Ver-/Entsorgungsleitungen bzw. Verteilerschränken
wird im weiteren Planungsverfahren geprüft. Anpassungen an verbleibende Schächte
und Schieberkappen werden erforderlich und rechtzeitig mit den betreffenden Unter-
nehmen abgestimmt.
Erforderliche Leitungsverlegungen werden ebenfalls mit den betreffenden Unternehmen
abgestimmt und vor Baubeginn ausgeführt.
3.3.9 Straßenentwässerung
Die Lage der Straßenabläufe wird dem geänderten Straßenverlauf angepasst. Die
genauen Standorte der Straßenabläufe werden mit der Fortschreibung der Planung im
Rahmen der Erstellung der Deckenhöhenpläne erarbeitet. Die Entwässerung der ge-
samten Verkehrsfläche erfolgt über die entlang der Fahrbahn angeordneten Wasserläu-
fe aus Gussasphalt in Trummen, die an das vorhandene Mischwassersiel der Hambur-
ger Stadtentwässerung angeschlossen werden.
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4 PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN
Grundlage für die Straßenplanung des Knotenpunktbereichs Bahrenfelder Chaus-
see /Von-Sauer-Straße ist der gültige B-Plan Bahrenfeld 30 vom 18.08.1970. Im weite-
ren Verlauf der westlichen Bahrenfelder Chaussee obliegen der Planung der B-Plan
Bahrenfeld 1 vom 03.02.1964 sowie der TB1 Blatt 2 vom 11.12.1956.
5 UMSETZUNG DER PLANUNG
5.1 Grunderwerb
Die vorliegende Straßenplanung bleibt innerhalb der öffentlichen Wegefläche. Grund-
erwerb ist daher nicht erforderlich.
5.2 Entwurfs- und Baudienststelle
Planung, Entwurf und Baudurchführung erfolgen durch den Landesbetrieb Straßen,
Brücken und Gewässer, Geschäftsbereich GF/PB.
Die Planungsunterlagen für die Verkehrsanlagen (einschließlich der signaltechnischen
Anlagen) wurden durch das
ra rbe itet.
5.3 Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel
Die Baukosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes Bahrenfelder Chaussee / Von-
Sauer-Straße werden vorläufig auf
Die Finanzierung erfolgt aus dem Titel (Maßnahme im Busbeschleuni-
gungsprogramm) der Freien und Hansestadt Hamburg.
5.4 Bauzeit
Die Realisierung der geplanten Maßnahme ist für das erste Halbjahr 2015 vorgesehen.
Verfasst:
Hamburg, den 28.10.2014
Aufqestellt:
Hamburg, den 14.11.2014
LSBG, GF/PB
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projektteam Busbeschleunigung GF/PB
Anlage Abwägungsvermerk
Hamburg, den 16.10.2014
Abwägung der einqeqanqenen externen Stellungnahmen Erstverschickunq der verkehrstechnischen Planung vom 15.05.2014
Busbeschleunigungsprogramm MetrobusMnien 2/3
Knotenpunkt Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer-Straße
INHALT
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
5
6
6
6
6
7
7
7
7
8
8
9
9
0
0
0
0
0
0
1
1
3
3
3
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 2
ABWÄGUNGSVERMERK
Die hst die nach hier versandten Unter-
iagen in obiger Angeiegenheit hinsichtlich etwaiger notwendig
werdender Wegweisungsanpassungen geprüft. (...) Der geplante
Standort des Tabellenwegweisers auf der neu herzustellenden/
verlegten Verkehrsmittelinsel ist nicht geeignet Der l/l/egn/i/e/ser
wird an dieser Stelle durch den davor stehenden LSA-Ausleger
verdeckt Dies ist der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in
hohem Maße abträglich. Es ist ein anderer Standort zu wählen,
an dem sichergestellt ist dass die Inhalte des Wegweisers von
allen Verkehrsteilnehmern ausreichend erkannt und gelesen wer-
den können.
Es wurden Änderungen im Lageplan bezüglich der zu versetzen-
den wegweisenden Beschilderung vorgenommen und erneut an
die gesendet. Der neue Standort wurde akzeptiert.
(...) anbei die (nur für den Radverkehr) ein-
vernehmliche Stellungnahme der
1. (...) Eine abschließende Festlegung der Verkehrstechnik
erfolgt in Abstimmung mit dem LSBG nach Herreichung
der signaltechnischen Unterlagen und wird gesondert von
der angeordnet Vorsorglich wird darauf hingewie-
sen, dass der Radfahrsignalgeber am 6,75 m Ausleger-
mast in der Bahrenfelder Chaussee stadteinwärts vor der
Von-Sauer-Straße in der Ausführung 200 0 eingeplant
werden muss, da die Distanz zum Standort des Radfah-
rers in Zusammenhang mit der Dominanz der K-Signal-
gruppe bei früherem Abbruch des R-Signals zu Fehl-
fahrtenführen könnte.
I in Abstimmung mit folgende Anmer-
kungen zur vorgelegten 1. Verschickung:
2. Es wird angeregt das VZ 261 im Norburger Stieg in ge-
wölbter Version zu wählen und ca. 3 m vorzuziehen. Das
dort befindliche VZ 209-30 sollte entfallen.
3. Das VZ 209-30 an der LSA vor der Regerstraße in Fahrt-
richtung Innenstadt sollte ebenfalls entfallen, weil der
Radverkehr nach rechts abbiegen darf. Stattdessen wird
vorgeschlagen die Fahrradmarkierung hinter der FLSA in
Richtung Regerstraße zu verschieben und eine größenan-
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
gepasste Pfeilmarkierung (VZ 297) „geradeaus und
rechts“ und daneben im IV Fahrstreifen eine Pfeilmarkie-
rung (VZ 297} „geradeaus“ in normaler Größe einzupla-
nen.
4. Mit dem neuen VZ 209-20 in der Regerstraße (Süd) hat
das dort befindliche VZ 131 im Altbestand zu entfallen, da
es sinnlos ist.
5. In den Einbahnstraßen Regerstraße, Straußstraße und
Norburger Stieg ist zu prüfen, ob die Beschilderung (inklu-
sive evtl. VZ 205) hinsichtlich der Freigabe von Einbahn-
straßen in Gegenrichtung für Radfahrer anzupassen ist.
(Anm.: Laut^^^^ sind Regerstraße und Norburger Stieg
für den Rad verkehr in Gegenrichtung freigegeben,
Straußstraße noch nicht Eine Prüfung erfolgt erst nach
Abschluss der dortigen Hochbaumaßnahmen.)
6. Die Bushaltestelle stadtauswärts sollte die gleiche Markie-
rung erhalten wie die stadteinwärtige.
7. Die Anzahl der erforderlichen VZ 224 und deren Standorte
sollte mit den Verkehrsbetrieben aufgrund ihrer Funktion
als Parkverbot überprüft werden.
8. Falls in der Altbeschilderung nicht vorhanden, ist hinter
dem Woyrschweg in Fahrtrichtung Innenstadt ein VZ 237
einzuplanen.
9. Das VZ 306 in der Bahrenfelder Chaussee vor dem
Woyrschweg sollte wegen des Wegfalls der Vorfahrt ent-
fallen. Die vorhandene Altbeschilderung ist auf Anpassung
zu prüfen, da zukünftig eine unbeschilderte Vorrangrege-
lung nach § 10 StVO aufgrund des abgesenkten durch-
gängigen Hochbords vor dem Woyrschweg bestehen wird.
In diesem Zusammenhang sollte auf Seite 14 des Erläute-
rungsberichts Absatz 4 das Wort „vorfahrtgeregelten“ in
„vorranggeregelten“ geändert werden. Aufgrund besonde-
rer örtlicher Gegebenheiten soll das VZ 205 im Woyrsch-
weg gemäß VwV-StVO zu den Zeichen 205 und 206
Randnummer 6, Ziffer VI, letzter Satz, zunächst erhalten
bleiben. Über eine endgültige Entfernung entscheidet
mittelfristig nach Unfalllage im Nachgang und un-
abhängig von den Umbaumaßnahmen.
Anlage Abwägungsvermerk Seite 3
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
10. Auf dem Radweg in Richtung Innenstadt vor dem
Woyrschweg sollte bereits vor der Querungsmöglichkeit
eine Pfeilmarkierung mittig auf dem Radweg markiert wer-
den, um Fehlfahrten linksseitig in Richtung Von-Sauer-
Straße zu reduzieren.
11. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Fahrtrichtung
Lurup sollte ebenfalls bereits vor der Querungsmöglichkeit
eine Pfeilmarkierung mittig auf dem Radweg markiert wer-
den, um Fehlfahrten linksseitig in Richtung Innenstadt zu
reduzieren.
12. In der gleichen Fahrtrichtung ist ungefähr Höhe Punkt
0+090, hinter dem Zusammentreffen des Radwegs von-
Sauer-Straße und der Querungsfurt aus der Bahrenfelder
Chaussee unbedingt ein VZ 237 erforderlich.
13. Gegenüber des Punktes 1+300 ist am südlichen Signal-
mast die Reihenfolge der Beschilderung von oben nach
unten umzuändem in VZ 205, ZZ 1002-24, VZ 209-30.
14. Das auf der Mittelinsel stadtauswärts an der Trennung zur
Von-Sauer-Straße eingezeichnete VZ 605-30 ist als 626-
30 zu bezeichnen, da es dauerhaft aufgestellt wird.
15. Am Norburger Stieg in Richtung Lurup ist das VZ 231 auf-
zustellen, weil die Radwegebenutzungspflicht bis zum Be-
ginn des Radfahrstreifens erforderlich ist, um den Radver-
kehr dort auf diesen aufleiten zu können.
16. Am Norburger Stieg in Richtung Innenstadt ist das VZ 231
mitZZ 1000-31 (Zweirichtungsverkehr) aufzustellen.
17. Bei der Querung an Punkt 1+300 ist am dortigen VZ 231
(Altbeschilderung) zusätzlich ein ZZ 1000-31 (Zweirich-
tungsverkehr) anzubringen.
18. Die Fahrradmarkierung im Norburger Stieg muss zusam-
men mit dem Linkspfeil entfallen, weil Radfahrer erstens
auch nach rechts abbiegen dürfen und zweitens Linksab-
bieger sich in der Einbahnstraße entsprechend § 9 (1)
StVO links einordnen müssen.
19. Nach Wegfall dieser Markierungen sollte die Radfurt über
den Norburger Stieg konisch den Radwegbreiten auf bei-
den Seiten angeglichen werden.
Anlage Abwägungsvermerk Seite 4
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 5
Allgemein:
20. Das örtlich^^^^^^ in Planung und Ausführung darauf
zu achten, dass die Beschilderungen für den Fußgänger-
und Radfahrerverkehr, die Beschilderungen für 30 km/h-
Zonen, sowie die Beschilderungen im ruhenden Verkehr
jeweils in der kleinsten Version vorgenommen werden.
21. Bezüglich der Planungsgrenze hinter der Regerstraße soik
te die Kompatibilität mit anderen Bauprojekten (z.B. EMS
HH) geprüft werden. Hinter der Autobahnbrücke wird
ebenfails ein Fahrradstreifen geplant Die Planungen soll-
ten daher aus Sicht des örtiichen m kontinuieriich Rad-
fahrstreifen zwischen Regerstraße und Siicherstraße bzw.
Lutherhöhe vorsehen und ggf. mit der Baudurchführung
der vorliegenden Planung koordiniert werden. Lediglich
der Bereich der Autobahnbrücke soli aufgrund der bevor-
stehenden Überdeckeiung zunächst ausgenommen sein.
Ansonsten wäre eine Auf- bzw. Abieitung zu prüfen. Der
im Plan in Höhe Regerstraße (Nord) im Aitbestand sicht-
bare bauliche Radweg im Veriauf der Bahrenfeider
Chaussee ist zurückzubauen.
zu 1 bis 4: Wird berücksichtigt.
zu 5: In den Einbahnstraßen Regerstraße, Straußstraße und Nor-
burger Stieg ist die Beschilderung hinsichtlich Vorfahrtregelung,
Einbahnstraße und Freigabe für den Radverkehr in Gegenrich-
tung ausreichend vorhanden und wird im Lageplan nachgetragen.
zu 6: Da es sich bei der Bushaltestelle stadtauswärts um eine
Busbucht handelt, wird hier keine Markierung vorgesehen.
zu 7: Wird in Abstimmung mit|^^|berücksichtigt.
zu 8 bis 19: Wird berücksichtigt.
zu 20: Wird zur Kenntnis genommen.
zu 21: Wird berücksichtigt.
Keine Stellungnahme eingegangen.
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 6
(...) aus brandschutztechnischer Sicht bestehen gegen die ge-
piante Baumaßnahme nur dann keine Bedenken, wenn foigende
Punkte beachtet werden:
1. Die Anforderungen an die Zuwegung für Rettungs- und
Löscharbeiten auf Grundstücken werden durch § HBauO
sowie die Technischen Baubestimmungen Nr. 7.4 „Richtii-
nie über die Fiächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“
in der jeweiis aktueiien Fassung verbindiich geregeit Die-
se sind entsprechend anzuwenden, insbesondere sind für
Fahrzeuge der Feuerwehr befahrbar zu haiten (kein
Hochbord in diesem Bereich)
2. Die Funktionsfähigkeit der Löschwasserentnahmesteiien
(Hydranten) ist zu erhaiten. insbesondere bei der Neu-
schaffung bzw. Veriegung von Parkpiätzen ist darauf zu
achten, dass in diesem Bereich keine Unterfiurhydranten
Hegen.
3. Bei der Neuordnung der Straßenmöbiierung ist auf die un-
eingeschränkte Anieiterbarkeit der Gebäude zu achten.
zu 1: Wird berücksichtigt.
zu 2: Wird berücksichtigt.
zu 3: Wird berücksichtigt.
(...) wir haben die o. g. Pianung erhaiten und zur Kenntnis ge-
nommen. Von unserer Seite gibt es dazu keine weiteren Anmer-
kungen.
Wird zur Kenntnis genommen.
(...) iaut mitgesandter Unteriagen erfoigt die Abieitung des hoch-
beiasteten Straßenabwassers ins Mischwassersiei. Seitens
dergepianten Maßnahme nichts hinzuzufügen.
Wird zur Kenntnis genommen.
im Bereich der o.g. Maßnahme sind keine aitiastverdächtige
Fiächen/Aitiasten etc. bei derll ||- registriert.
Gegen das Bauvorhaben bestehen aus Sicht des Boden- und
Grundwasserschutzes seitens der keine Bedenken.
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 7
Wird zur Kenntnis genommen.
Durch die Planung sind außer den vorhandenen Straßenverkehrs-
flächen keine im Eigentum der FHH stehenden Flächen betroffen.
Es ist weder Grunderwerb noch die Anmietung von Flächen für
Baustelleneinrichtungen vorgesehen.
Da somit keine Belange des betroffen sind, bestehen auch
keine Bedenken gegen die Planungen.
Wird zur Kenntnis genommen.
(...) Die Erschließungsanlagen Bahrenfelder Chaussee und Von-
Sauer-Straße sind endgültig hergestellte Erschließungsanlagen
im Sinne von § 127 (2) Nummer 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Es handelt sich aufgrund der bestehenden planerischen Auswei-
sung um beidseitig zum Anbau bestimmte Erschließungsanlagen.
(...) Die o.g. Baumaßnahme stellt keine beitragsfähige Ausbau-
maßnahme dar. Es werden hierfür keine Ausbaubeiträge erho-
ben.
Wird zur Kenntnis genommen
Keine Stellungnahme eingegangen
1. In den Planunterlagen (...) Hausanschlussleitungen sind
nur vereinzelt eingezeichnet, nicht eingezeichnete Haus-
anschlussleitungen können nur vor Ort durch den zustän-
digen Netzbetrieb angegeben werden. Private Wasse/ver-
teilungsleitungen sind uns nicht bekannt
2. Bei Bauarbeiten im Bereich erdverlegter Wasserleitungen
sind die Hinweise auf unserem Merkblatt zum Schutz erd-
verlegter Wasserleitungen zu beachten: (...)
3. Bei Tiefbauarbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist der
Abstand entsprechend des Merkblattes einzuhalten. Eine
Gefährdung unserer Anlagen ist auszuschließen.
4. Im Kreuzungsbereich verlaufen zwei bruchgefährdete
Graugussleitungen (DN 600 und DN 200), die im Vorwe-
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 8
ge erneuert werden müssen. Die Vorlaufzeit beträgt ca. 6-
9 Monate. Bitte setzen sie sich mit unserem Netzbetrieb in
Verbindung.
Eine Zustandsuntersuchung der vorhandenen Sielleitun-
gen im Bereich der oben genannten Straße Bahrenfelder
Chaussee/Von-Sauer-Straße ist erfolgt Es gibt leider eini-
ge Mängel. Diese sollten bis zum Baubeginn behoben
sein. Bitte setzen sie sich mit dem Sielbezirk 1/1/esf
in Verbindung.
6. Aktuelle Sielplanungen für den Bereich der geplanten
Straßenbaumaßnahme gibt es seitens der
zurzeit nicht
zu 1 bis 3: Wird zur Kenntnis genommen.
zu 4; Eine Abstimmung zwischen LSBG und ist
am 21.07.2014 erfolgt. Die betroffenen Leitungen werden vor Be-
ginn des Straßenbaus erneuert.
zu 5; Eine Abstimmung zwischen LSBG und ist
erfolgt. LSBG setzt sich mit dem Sielbezirk West in Verbindung.
zu 6: Wird zur Kenntnis genommen.
Hinweise für Arbeiten in der Nähe öffentlicher Sielanlagen sind zu
berücksich tigen.
Wird zur Kenntnis genommen.
Die begrüßt die Umgestaltung
des Knotenpunktes (...) und stimmt der geplanten Baumaßnahme
zu.
Die betrieblichen Belange der Stadtreinigung für die Müllabfuhr
und Straßenreinigung müssen gewahrt bleiben. Die Entsorgungs-
sicherheit während der Bauzeit muss gewährleistet werden. Vor
Baubeginn wird gebeten, rechtzeitig die Art und Dauer mitzutei-
len.
Nennenswerte erhöhte Betriebskosten werden für die Straßenrei-
nigung nicht entstehen.
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 9
Wird zur Kenntnis genommen.
(...) seitens des bestehen keine Bedenken ge-
gen die vorgelegte Planung.
Da ein Grunderwerb (orange schraffierte Fläche auf Lageplan-
auszug 2) sicher aufgrund der geplanten Bebauung möglich, aber
nicht zeitnah realisiert werden kann und somit eine bessere Ge-
staltung der nördlichen Nebenflächen ermöglichen könnte, bleibt
nur der Wunsch, zu prüfen, ob auf der Mittelinsel (siehe Lage-
planauszug Bahrenfelder Chaussee/Von-Sauer-Str. gelber Punkt)
ein großkroniger Baum eingeplant werden kann.
Die Belange des Grunderwerbs werden zur Kenntnis genommen.
Aufgrund bestehender Leitungen ist die Neupflanzung eines
Baumes im gewünschten Bereich nicht möglich.
(...) Die Abteilung Stadtgrün kann für die Errichtung eines Halte-
stellenunterstandes keinen vitalen und prägenden Straßenbaum
zur Fällung freigeben, wenn Alternativstandorte zur Verfügung
stehen (z.B. zwischen den Bäumen). Nach hiesiger Einschätzung
muß es möglich sein, den Fahrgastunterstand abweichend von
der Norm zu plazieren, wenn ein geschützter Baum erhalten blei-
ben kann. Zumal der Baum Bestandteil einer Vierergruppe ist und
die rückwärtige Bebauung vom Straßenverkehr abschirmt. Um
Berücksichtigung und Veranlassung einer Umplanung wird gebe-
ten.
Der betreffende Baum sannt Einfassung liegt unmittelbar im zu-
künftigen Einstiegsbereich der Haltestelle und nur ca. 0,85 m vom
geplanten Fahrbahnrand (Hochbordkante) entfernt. Ein Verschie-
ben des 51 m langen Haltestellenbereiches ist nicht möglich.
Deshalb wurden nochmals die Möglichkeiten einer Anpassung
des Fahrstreifenverlaufs (weiter südlich) einschließlich Bushalte-
stelle geprüft. Insbesondere aus Gründen der notwendigen Halte-
stellenlänge von 51 m (mit geradlinigem Bordverlauf im Haltestel-
lenbereich) und der fahrgeometrischen Anforderungen für den
Kfz- und Bus-Verkehr (Schleppkurven) ist die aktuelle Planung
nicht zu ändern.
Somit ist eine Entfernung des Baumes zwingend erforderlich, um
das Ge samtumbau ko nzept durchführen zu können. Die Möglich-
keit einer Ersatzpflanzung (ggf. an anderer Stelle) wird mit dem
Bezirksannt Altona, Abteilung Stadtgrün geprüft und abgestimmt.
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 10
Keine Stellungnahme eingegangen.
(...) wir haben den Bericht gelesen und die Pläne durchgesehen.
Unter Berücksichtigung der PLAST 10 haben wir keine weiteren
Anmerkungen zur Barrierefreiheit für körperbehinderte Menschen.
Wird zur Kenntnis genommen.
Keine Stellungnahme eingegangen.
„Die Pläne sind sehr merkwürdig - abgesehen davon, dass Bo-
denindikatoren nicht eingetragen sind, scheinen mir einzelne Li-
nien zu fehlen. So kann ich nicht immer eindeutig die Bordstein-
kante zuordnen. “
Kann es sein, dass es da ein Darstellungsfehler vorliegt, oder gibt
es andere Gründe?
Aufgrund des Aufwandes und in Abstimmung mit dem AG werden
im Rahnnen der Entwurfsplanung noch keine Bodenindikatoren
dargestellt. Nach Abstimmung der vorgelegten Planung erfolgt die
Einarbeitung der taktilen Bodenelemente erst in der Ausführungs-
planung. Auf die Berücksichtigung der Belange mobilitätseinge-
schränkter Personen wird allerdings schon im Erläuterungsbericht
auf den Seiten 12 (Kap. 3.1, letzter Absatz) und 16 (Kap. 3.2.3)
hingewiesen.
In den (Entwurfs-)Plänen sind - in Anlehnung an den üblichen
Standard - der Bestand „grau mit Dünnstrich“ und die geplanten
Änderungen „schwarz mit Dickstrich“ dargestellt. Insofern ist auch
überall eine durchgehende Bordkante (Hoch-, Tief- oder abge-
senktes Bord) dargestellt.
Keine Stellungnahme eingegangen.
Keine Stellungnahme eingegangen.
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Anlage Abwägungsvermerk Seite 11
Siehe Stellungnahme
1. Wir regen an, den Einmündungsbereich Regerstraße auf-
zuweiten, damit rechtsabbiegende Fahrzeuge aus der
Bahrenfelder Chaussee in die Regerstraße den fließenden
Verkehr nicht auf halten.
2. Wir bitten zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung für
die Straußstr. gedreht werden kann (wie Regerstr.}. Damit
könnte die Aufweitung für den Linksabbieger in der Bah-
renfelder Chaussee zu Gunsten einer Verlängerung der
Bus-/Fahrradspur entfallen.
3. Ist es möglich, die beiden Linksabbiegespuren in die Von-
Sauer-Straße nur aus der linken Fahrspur der Bahren-
felder Chaussee zu speisen? Wir erleben an dieser Stelle
zur Zeit regelmäßig einen Verkehrsstillstand, der vom A7-
Rückstau hervorgerufen wird. Dabei wird schon heute die
linke Spur deutlich stärker benutzt (Navi?). Diese Auftei-
lung könnte zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der
von den Bussen befahrenen rechten Spur beitragen. In
der Von-Sauer-Straße steht der Verkehr bei diesen Staus
dann gleichmäßig auf beiden Spuren.
4. Die Haltestelle stadteinwärts kann ein 18 cm-Bord erhal-
ten, die Haltestelle stadtauswärts in dem Bereich, der bei
der Einfahrt nicht überstrichen werden muss.
5. Bitte planen Sie in Richtung stadteinwärts einen verlänger-
ten FGU (5 Meter) ein, da hier auch ein Fahrkartenauto-
mat auf gestellt wird. Weitere Details hierzu: Wir bitten zu
prüfen, ob der Radweg an der Haltestelle Fahrtrichtung
stadteinwärts trotz der Einengung an der Hausecke später
verschwenkt werden kann, so dass der Fahrgastunter-
stand rd. 1,5 m neben dem Haltestellenmast eingeplant
werden kann. (...). Kann der Bitte aus bestimmten Grün-
den nicht nachgekommen werden, muss darauf geachtet
werden, dass der Unterstand den gezeichneten Abstand
von 2,0 m zwischen Werbeträger und Bord nicht unter-
schreitet, da sich in diesem Bereich die Tür Zwei des Bus-
ses (Rampe) befindet und der Bewegungsraum für mobili-
tätseingeschränkte Personen frei gehalten werden muss.
Weiterhin wurde die heute vorhandene Fahrgastinformati-
on (FIS) im vorliegenden Plan ausgetragen, ein neuer
Anlage Abwägungsvernnerk Seite 12
Standort aber nicht verzeichnet Wir bitten den Standort
rd. 2,0 m neben dem Fahrgastunterstand in Höher der
Rückwand nachzutragen.
6. Mit dem Standort des FGUs an der Haitesteile Fahrtrich-
tung stadtauswärts sind wir einverstanden.
zu 1: Im Rahmen einer weiteren Abstimmung am 30.06.2014
wurde einvernehmlich festgelegt, dass keine Aufweitung erfolgen
soll (geringes Rechtsabbiegeaufkommen, Baum müsste entfernt
werden, Wegfall von Pkw-Stellplätzen). Allerdings soll der heutige
Radfahrstreifen zwischen Haltestelle stadtauswärts und Reger-
straße ausgebaut und die Markierung der Radfahrerfurt in der
Regerstraße entfernt werden.
zu 2: Im Rahmen einer weiteren Abstimmung am 30.06.2014
wurde erörtert, dass ein Drehen der Einbahnstraßenregelung in
der Straußstraße nicht sinnvoll/möglich ist (u.a. erhebliche Um-
wegfahrten für Anlieger, nur geringes Linksabbiegeaufkommen
aus der Bahrenfelder Chaussee).
Einvernehmlich wurde außerdem festgelegt, den Aufstellbereich
für Linksabbieger aus der Bahrenfelder Chaussee auf eine Länge
von 1 Pkw-Einheit zu reduzieren. Die markierten Richtungspfeile
entfallen.
zu 3: Im Rahmen einer weiteren Abstimmung am 30.06.2014
wurde von erörtert, dass eine Änderung der
Markierung aufgrund der vorhandenen Belastungen und Rich-
tungsanteile sowie der Verkehrs rechtlichen Bestimmungen bei
einer abknickenden Vorfahrt nicht sinnvoll bzw. möglich ist. Ein
vorheriges Einordnen wäre außerdem kontraproduktiv für den
gesamten Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit im Zufluss.
zu 4: Wird berücksichtigt.
zu 5: Der verlängerte FGU (5 m) wird berücksichtigt. Der Radweg
am Beginn der Haltestelle Fahrtrichtung stadteinwärts in Höhe der
Einengung an der Hausecke wird entsprechend den Mindestradi-
en gemäß PLAST angepasst, so dass der Fahrgastunterstand
näher an der Haltestellenmast verschoben werden kann (Aller-
dings kann ein 1,5 m-Abstand nicht hergestellt werden!). Der Ab-
stand zum Hochbord wird eingehalten. Die vorhandene Fahrgast-
information (FIS) wird versetzt und im Lageplan dargestellt.
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
zu 6: Wird zur Kenntnis genommen.
Abwägung der eingegangenen externen Stellungnahmen
Keine Stellungnahme eingegangen.
Keine Stellungnahme eingegangen.
Mit der Versetzung unserer beiden FGU14011_1 sowie 14064,
jeweiis mit Werbeträger links, sind wir einverstanden. Die genaue
Positionierung der beiden Unterstände soiite in Abstimmung mit
erfolgen.
Falls bei dem FGU14064 an der Haitestelle Richtung stadtein-
wärts ausreichend Platz vorhanden und der Mindestabstand zwi-
schen Werbeträger und Bordstein von 1,50 m gewährleistet ist,
würde die SIA zu FGU14064 in der Von-Sauer-Straße Ecke Bah-
renfeider Chaussee, Fahrtrichtung innenstadt, entfalten.
Wird zur Kenntnis genommen.
Anlage Abwägungsvermerk Seite 13
LP 01
LP 02
und UnterschriftBearbeitet DatumÄnderungen und ErgänzungenIndex
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerGeschäftsbereich Straßen
Fachbereich -GF/PB-
Zeichnungs Nr.: Maßstab:
Planinhalt:
Baumaßnahme: Aufgestellt:
Unterschrift
Auftraggeber:
Leitzeichen LSBG
Teilbaumaßnahme:
Datum:
......................
Geprüft:
Unterschrift
Datum:
......................
Gesehen:
Unterschrift
Datum:
......................
2 3
Querschnitt A - A Bahrenfelder Chaussee
2 3
und UnterschriftBearbeitet DatumÄnderungen und ErgänzungenIndex
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerGeschäftsbereich Straßen
Fachbereich -GF/PB-
Zeichnungs Nr.: Maßstab:
Planinhalt:
Baumaßnahme: Aufgestell
Unterschrift
Auftraggeber:
Leitzeichen LSBG
Teilbaumaßnahme:
Datum:
......................
Geprüft:
Unterschrift
Datum:
......................
Gesehen:
Unterschrift
Datum:
......................
200 Ø
3
2
2
3
32
32
Querschnitt B - B Bahrenfelder Chaussee Querschnitt C - C Bahrenfelder Chaussee
2 3
und UnterschriftBearbeitet DatumÄnderungen und ErgänzungenIndex
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerGeschäftsbereich Straßen
Fachbereich -GF/PB-
Zeichnungs Nr.: Maßstab:
Planinhalt:
Baumaßnahme: Aufgestell
Unterschrift
Auftraggeber:
Leitzeichen LSBG
Teilbaumaßnahme:
Datum:
.......................
Geprüft:
Unterschrift
Datum:
.......................
Gesehen:
Unterschrift
Datum:
.......................
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