gasschutz und luftschutz 1936 nr.2 februar
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7/25/2019 Gasschutz Und Luftschutz 1936 Nr.2 Februar
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B E R LIN
IM FE BR UAR 936
NR.
2
6. J A HRGANG
ZEITSCHRIFT FR D S GES MTE GEBIET DES G S
UND LUFTSCHUTZES DER ZIVILBEVLKERUNG
MllTEILUNGSBL Tr MTLICHER N CHRICHTEN
Katastrophenabwehr
und
Luftschutz
Eine vergleichende Betrachtung
Erich Ha
m pe
stellvertretender
Reichsfhrer
der
Technischen
Nothilfe
Allgemeines.
Die Bekmpfung VOn
Katastrophen
und die Ab .
wehr von Schden cincs Luftangriffes haben man
ehes gemeinsam.
Hicr
wic dort handclt cs sich
darum, da
Leben
und
Eigentum
eines kleineren
o.der greren Teiles der Bevlkerung bedroht
stnd
und geschtzt
werden
mssen.
In
gleichartiger
Weise sind hierzu vorbeugende Manahmen, Vop
bereitungen
zur wirksamen Abwehr und Abwehr.
manahmen selbst erforderlich.
Die
Durchfhrung
der
Abwehr
geschieht auerdem in beiden Fllen
durch Einsatz verschiedenartiger Hilfskrfte unter
einheitlicher Leitung. Denn nur solche
Unglcks.
flle knnen als Katastrophen bezeichnet werden.
~ i e ein Aufgebot
von Hilfsmitteln
und Hilfskrften
uber
das
gewhnliche Ma hinaus zu ihrer Bekmp'
fung bedingen. Schadcnfeuer, die durch die Feuer,
wehr im tglichen Leben bekmpft werden, be '
grenzte
Hochwasserschden,
Betriebsunf lle dcs
Alltags fallen nicht hierunter; sie lassen sich durch
die hierfr geschaffencn s t n i ~ e n Hilfseinrichtun,
gen beseitigen, ohne da besondere
l'lanahmen
er '
forderlich werden.
Haben somit Katastrophenschutz und
Abwehr
v.on
Schden, die durch Luftangriffe zu erwartcn
slryd
ci
ne weitgehende
gemeinsame Grundlage, so
zeIgt eine nhere Betrachtung jedoch auch
einc
Reihe von Unterschieden.
Die Katastrophe
tritt
meist vllig berraschend ein.
In
dieser Ober.
rasehung liegt zu einem groen Teil der besondere
Gefahrencharakter der Katastrophe. Weder Zeit
noch Ort noch Umfang noch Art pflegen bis zum
Eintritt
der
Katastrophe vorher bekannt zu sein.
der
Abwchr
von
Schden von Luftangriffen
l ~ g n
die Voraussetzungen wesentlich anders. Ein
f1:htig durchgefhrter
Luftschutz
mu verhindern
ko
nnen
,
da
ein
Luftandriff und
damit der Eintritt
o.on Schden
vllig berraschend erfolgen. Eine
berraschung darf hier nur die Ausnahme bilden.
Auch die rtlichen Grenzen der Schden eines
Luftangriffes
sind durch
das Stadtgebiet
oder
das
Gebiet wichtiger Industrieanlagen bestimmt. Weiter
i t
sich bis zu einem gewissen Grade der mg.
liehe Umfang der Schden ermessen und danach
die
Strke
der notwendigen Abwehr
bereits
in der
Vorbereitung bestimmen.
Vor
allem aber ist die
Art
der Schden, die bekmpft
werden
mssen,
von
vornherein bekannt. Denn sie ergeben sich aus
der Wirkung der
Angriffsmittel
der
Flieger, die
be.
kannt
und
berechenbar ist. Auch in dieser Hin-
sicht sind fr die
Abwehr
feste Unterlagen ge.
geben, auf denen sie
planmig
aufgebaut werden
kann.
Ein anderes Bild wiederum ergibt die Durch-
fhrung der
Abwehr
selbst. Bei der
Katastrophe
handelt es sich meist um einen oder doch nur
wenige Katastrophenherde.
Die
vielfach bei Ka .
tastrophen beobachtete Duplizitt der Ereignisse
scheidet hierbei aus, so interessant an sich auch die
Tatsache
sein mag, da Katastrophen meist zeit.
lich kurz hintereinander in einer
Kette
an verschie.
denen
Stellen
aufzutreten
pflegen
und
dann
ln.
gere Zeit wieder ganz ausbleiben.
Die
Abwehr
selbst aber hat es meist immer nur mit einer
GroschadensteIle
zu tun. Beim
Luftangriff
ist der
schlagartige Eintritt
einer
Unmasse verschieden.
artigster SchadensteIlen hingegen das Bezeichnende.
In
der Durchfhrung ist also die Abwehr
von
Katastrophen
einfacher; der Schwerpunkt der gan.
zcn verfgbaren Abwehrkraft
kann
auf diese eine
Stelle verlegt
werden.
Bei der Abwehr der Sch.
den
von
Luftangriffen dagegen besteht
stets
die
Gefahr der Zersplitterung der
Krfte
auf die viel ,
fachen SchadensteIlen.
Ein
gewisses Gegengewicht
bietet die Tatsache, da die Abwehr
der Schden
eines Luftangriffes sich auf
jederzeit einsatzbereite
und
fr ihro Aufgaben besonders ausgebildete Ein.
heiten
sttzen
kann , whrend die Abwehr von
Katastrophen
einen
Aufruf der
Hilfskrfte
notwen.
dig macht und die Wirksamkeit der Bekmpfung
von der
Geeignetheit
der aufgerufenen
Krfte
fr
die jeweiligen Aufgaben abhngt. Wiederum ver.
fgt die
Katastrophenabwehr
in Friedenszeiten
ber ein groes Reservoir an
Hilfskrften,
wh.
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7/25/2019 Gasschutz Und Luftschutz 1936 Nr.2 Februar
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rend die
Abwehr
eines Luftangriffes in
K r i e g s
zeiten nur auf bestimmte in der
Heimat
z u r c k ~
gebliebene Einheiten zurckgreifen kann.
Dieser letzte Vergleich
ndert
sich allerdings
zuungunsten der
Katastroph
enabwehr in
K r i e g s ~
zeiten, denn
dann
sind die hierfr verfgbaren
Hilfskrfte aufs uerste beschrnkt. Dabei darf
nicht
etwa
damit gerechnet werden, da
der
tritt
von Katastrophen
in Kriegszeiten geringer
sein
wird
als
in
Friedenszeiten.
berlegungen
lassen vielmehr das Gegenteil erwarten. An vielen
gefahrvollen
Posten werden
in Kriegszeiten E r ~
satzmnner
stehen. Ihre Fehler oder V e r s u m
nisse
knnen Ursachen
fr
Katastrophen
wep
den.
Auerdem
hat der Feind durch seine L u f t ~
waffe die Mglichkeit,
den
Keim fr
Katastrophen
i.n
das
Heimatland
zu tragen. W aldbrnde,
b e r ~
Hutungen, Sabotagen an besonders empfindlichen
Anlagen oder Bauten durch Einwirkung des G e g ~
ners sind denkbar. Diese
berlegungen
. sollten
dazu fhren, der
Katastrophenabwehr
in K r i e g s
zeit besonderes
Augenmerk
zu schenken.
Die
Erkenntnis
aus dieser kurzen Darlegung geht
folgerichtig dahin,
da
Katastrophenabwehr
und
ziviler Luftschutz sowohl Gemeinsames als auch
Unterschiedliches besitzen. I-Heraus ergeben sich
folgende Schlsse:
Katastrophenabwehr
ist nicht
mit
den Manahmen
des zivilen Luftschutzes
gleichzusetzen.
Es
bestehen aber gewisse gleiche
Grundlagen und wesensverwandte Z u s a m m e n
hnge. Diese letztere Tatsache macht es zur
Pflicht, die Fortschritte und Erfahrungen jedes
dieser beiden Gebiete stndig dahin zu b e r
prfen , ob sie fr das andere
Gebiet
nutzbringend
verwertet werden knnen.
Unter diesem
Gesichtspunkt
soll hier versucht
werden, in groen Zgen zu untersuchen, i n w i e
weit die Ergebnisse beim Aufbau des zivilen
L u f t
schutzes auch fr die
Katastrophenabwehr nutzbar
gemacht werden knnen. Diese Untersuchung e r ~
streckt sich nicht auf das Gebiet der
v o r b e u g e n ~
den Manahmen
- obwohl auch auf diesem e
biet viele gegenseitige Ergnzungen gegeben sind;
auf die vielen Einzelheiten in dieser Beziehung
zugehen,
wrde
aber den verfgbaren Raum weit
berschreiten - vielmehr sollen nur die a
nahmen
der or b e r e i t un g
und
der 0 ure h
f h run g des zivilen Luftschutzes auf ihre N u t z
barmachung fr die
Katastrophenabwehr
geprft
werden.
Vorbereitung.
Mit Recht
mit der
zivile Luftschutz den V o r
bereitungen in ruhiger Zeit eine ausschlaggebende
3edeutung fr die Wirksamkeit der Durchfhrung
1m Ernstfall zu. Er betont immer wieder, da es
im letzten Augenblick zu
spt
sei, Vorbereitungen
zu treffen, und
da
Improvisationen von v o r n
herein zum Scheitern verurteilt sind. Alle E r f a h
rungen besttigen
di
ese Auffassung. So ist es
Grundsatz im zivilen Luftschutz, die Fragen des
Luftschutzes bis ins letzte vorher durchzudenken
und die sich hi
era
us als ntig ergebenden V o r b e
reitungen bis ins kleinste zu treffen.
Zu
diesen
Vorbereitungen
ge
hren
als wichtigste
Punkte die fr eine
Nutzbarmachung
im Sinne der
Kata
st rophena
bwehr
herangezogen werden hnnen,
folgende:
1 Klrung der
Verantwortlichkeit
und Z u s t n
digkeit,
2. Feststellung der rtlichen G e f a h r c n m g l i c h
keiten,
3
3.
Festlegung der zur
Abwehr
erforderlichen
Manahmen
personeller
und
materieller Art.
Die Frage
der Verantwortlichkeit
und
Z u s t n d i g
keit im zivilen Luftschutz ist dahin geklrt,
da
der
Ortspolizeiverwalter fr die Durchfhrung aller
Vorbereitungen des zivilen Luftschutzes in seinem
Bereich zustndig ist. Die ber den Ortsbereich
h nausgehenden Vorbereitungen obliegen dem
glerungsprsidenten als Polizeiaufsichtsbehrde. Da
mit ist eine
jede Unklarheit
ausscheidende e i n ~
heitliche Regelung
der
Verantwortlichkeit
troffen.
Die Feststellung der rtlichen G e f a h r e n m c r l i c h ~
keiten bei einem Luftangriff hat der
O r t s p ~ i z e i
verwalter fr seinen Ortsbereich durchzufhren.
Die
Arten
der
Gefahren: S p r e n g ~ B r a n d ~ und
bomben liegen fest. Es kommt
nun
darauf an, zu
prfen, wie diese
Gefahrenarten
sich nach Lage
der
rtlichen Verhltnisse auswirken knnen. Diese
Erkundung bietet die Grundlage fr die d e m e n t
sprechend festzulegenden Vorbereitungen fr die
Abwehr.
Diese Vorbereitungen umfassen zunchst die
Aufstellung
der
auf
Grund der
rtlichen
E r k u n
dung bentigten Abwehrkrfte nach Art und
Strke. Sie erstrecken sich ferner darauf, die fr
diese Krfte bentigte Ausrstung sicherzustellen.
Weiter mssen ihre Unterbringung und jederzeitige
fernmndliche Erreichbarkeit in der Unterkunft
gewhrleistet sein. Auch mssen B e f r d e r u n g s
mittel in gengender Anzahl bereitstehen. Und
schlielich
mu
eine einheitliche und straffe
u s ~
bildung der einzelnen Sparten fr ihre Aufgaben
durchgefhrt werden,
damit
sie ihren Zweck im
Ernstfall auch erfllen knnen.
Zur Durchfhrung dieser Vorbereitungen mu
sich der Polizeiverwalter auf die Mitarbeit einer
Reihe
anderer
behrdlicher Stellen, insbesondere
der Kommunalverwaltung, wie auch von K r p e r
schaften und Verbnden sttzen. Die wichtigsten
Vertreter dieser Stellen vereinigt
cr
im
r b e i t s a u s ~
schu (Fachfhrerstab). Die Mitglieder dieses
Stabes
sind ihm fr die
Durchfhrung der
ihnen
bertragenen Aufgaben
verantwortlich.
Die Ergebnisse dieser Vorbereitungen bilden z u ~
sammengefat
schlielich ein geschlossenes Ganzes.
Der
Polizeiverwalter
hat damit
einen
bestimmt u m
rissenen Apparat in der
Hand,
mit dem
er
den
mglichen
Gefahren
eines Luftangriffes, nach
menschlichem Ermessen wohlgerstet, e n t g e g e n ~
treten
kann.
Es kommt nur
darauf an, ihn
den v e r ~
schiedenen mglichen Lagen
entsprechend
z w e c k ~
mig anzuwenden. Diese Anwendung wird durch
Planspiele
und
bungen
erprobt.
Inwieweit sind
nun
diese
Grundstze der V o r
bereitung auch fr die
Katastrophenabwehr
wendbar?
.
Di
e KlarsteIlung
der
Verantwortlichkeit und
Z u
stndigkeit
ist in gleicher
Weise
gegeben.
Noch
un
mittelbarer als
der
zivile Luftschutz
ist
dic
wehr
einer Ka tastrophe das ureigene
Amt der
Po
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