gefahrstoffverordnung 2005 die neue gefahrstoffverordnung referent: rainer hofmann ministerium für...
Post on 05-Apr-2015
105 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Gefahrstoffverordnung 2005
Die neue Gefahrstoffverordnung
Referent: Rainer Hofmann
Ministerium für Umwelt und Verkehr
Baden-Württemberg
Inhalt
• Überblick über die neue Gefahrstoffverordnung
• Aufbau der Gefahrstoffverordnung
• Beschaffung von Informationen
• Gefährdungsbeurteilung
• Zusammenarbeit verschiedener Firmen
• Schutzstufen
• Schutzmaßnahmen
• Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
Umsetzung von EG-Richtlinien
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe
Über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen
über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz
Chemikalienverbots-verordnung
Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung
Aufbau des Gefahrstoffrechts
Chemikaliengesetz
ChemG
Arbeitsschutzgesetz
ArbSchG
Gefahrstoffverordnung
GefStoffV
Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS
Die wichtigsten Änderungen
Einführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Einbeziehung der physikalisch-chemischen Eigenschaften in die Gefährdungsbeurteilung
Einfachere Auswahl der Schutzmaßnahmen durch 4 Schutzstufen
Einführung neuer Arbeitsplatzgrenzwerte
Änderungen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Aufbau der Gefahrstoffverordnung
1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§§ 1-3
2 Gefahrstoffinformation
§§ 4-6
3 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§§7-9
4 Ergänzende Schutzmaßnahmen und Arbeits-
medizinische Vorsorge
§§ 7 - 17
5 Verbote und Beschränkungen
§ 18
6 Vollzugsregelungen und Schlussvorschriften
§§ 19 - 22
7 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
§§ 23-26
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Anhang V
Anhang IV
Gefahrensymbole
Explosions-gefährlich
Hoch-entzündlich
Brandfördernd
Leichtentzündlich
Sehr giftig Giftig
Ätzend Reizend
Gesundheits-schädlich
Umweltgefährlich
Aufgabengruppen der Gefährdungsbeurteilung
Sicherheit von chemischen und
biologischen Stoffen
Zusammenwirken
Arbeitsstätte und Arbeitsorganisation
Anlagen-, Maschinen und Gerätesicherheit
Gestaltung von Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
Arbeitsschutz-organisation im Betrieb
Qualifikation der Beschäftigten
Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes
Gestaltung und Auswahl der Arbeitsmittel
Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen
Physikalischen Einwirkungen
Auswahl der Arbeitsstoffe
Umgang mit chemischen und biologischen Stoffen
Physikalisch-chemische und biologische
Einwirkung von Stoffen
Sicherheit von chemischen und biologischen Stoffen
Verfahrensschritte der Gefährdungsbeurteilung 1
1 Anlass für eine (erneute) Gefährdungsbeurteilung
2 Bestimmung des zu beurteilenden Arbeitsbereichs
Beurteilung des Teilbereichs „Gefahrstoffe“
3 Feststellung, ob bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe verwendet werden oder entstehen bzw. freigesetzt werden
4 Beschaffung der für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zu den Gefahrstoffen
5 Eintragung der Gefahrstoffe in das Gefahrstoffverzeichnis
6 Ermittlungen zur Beurteilung der Situation am Arbeitsplatz
7 Bewertung und Beurteilung der Informationen und der Ergebnisse der Ermittlungeninhalativ - dermal - physikalisch-chemisch
8 Zusammenführung in einer Gesamtbeurteilung „Gefahrstoffe“
9 Festlegung der Schutzstufen
10 Festlegung der Schutzmaßnahmen „Gefahrstoffe“
Verfahrensschritte der Gefährdungsbeurteilung 2
Zusammengefasste Gefährdungsbeurteilung aller Teilbereiche nach dem ArbSchG
11 Abstimmung und Zusammenfügen der Gefährdungsbeurteilung „Gefahrstoffe“ mit den Ergebnissen anderer Teilbereiche der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG
12 Durchführung der Schutzmaßnahmen
13 Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen
14 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Schutzstufenmodell
Geringe Gefährdung
Gefährdung
Hohe Gefährdung
Gefährdung durch krebserzeugende, erbgut-verändernde oder frucht-barkeitsgefährdende Stoffe
Schutzstufe 1
Schutzstufe 2
Schutzstufe 3
Schutzstufe 4
Auswahl der Schutzstufen 1
Schutzstufe 1
Schutzstufe 2
JA
NEIN
1. Geringe Gefährdung der Beschäftigten aufgrunda) der Arbeitsbedingungenb) einer nur geringen verwendeten Stoffmengec) einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition
2. Die Maßnahmen nach § 8 GefStoffV reichen zum Schutz der Beschäftigten aus
3. keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen
Auswahl der Schutzstufen 2
Schutzstufe 2
Schutzstufe 3
JA
NEIN
1. Die Maßnahmen nach §§ 8 und 9 reichen zum Schutz der Beschäftigten aus.
2. Keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen
Auswahl der Schutzstufen 3
Schutzstufe 3
Schutzstufe 4
JA
NEIN
1. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung
2. Tätigkeiten mit sehr giftigen und giftigen Stoffen
3. Keine Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen
Auswahl der Schutzstufen 4
Schutzstufe 4
JA
NEIN
Schutzstufe 3
JA
Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeits-gefährdenden Stoffen
Arbeitsplatzgrenzwert wird eingehalten oder Tätigkeit entsprechend eines veröffentlichten VSK
Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Individuelle Maßnahmen
Gestaltung der Arbeitsstätte
Gestaltung des Fertigungsver-fahrens
Auswahl des Arbeitsstoffes, Substitution
Konstruktive Gestaltung des Produkts
Geschlossenes Verfahren, Kapselung
Absaugung an der Entstehungsstelle
Raumluft-absaugung
Inspektion, Wartung, Instandsetzung
Ausbildung
Betriebsanweisung
Unterweisung
Zugangs-beschränkung
Einsatzzeit
Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung
Hautschutz
Hygiene-maßnahmen
Grenzwerte
bisher neu
MAK- WerteArbeitsplatzgrenzwerte
AGW
BAT - Werte Biologische Grenzwerte
BGW
TRK - Werte
Wirksamkeitskontrolle
• Offensichtlichkeitsprüfung
• Messung
• Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien VSK
• Abnahmemessung des Herstellers
Gefahrstoffverzeichnis
Bezeichnung des Gefahrstoffes
Gefährliche Eigenschaften des Gefahrstoffes
Menge oder Mengenbereich des Gefahrstoffes
Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff durchgeführt werden
Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter
Dokumentation
1. Datum der Überprüfung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit
2. Bezeichnung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit
3. Gefährdungen und Belastungen
4. Ergebnis der Ermittlung der Exposition
5. Festgelegte Schutzmaßnahmen
6. Durchgeführte Schutzmaßnahmen
7. Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen
Substitution
Geschlossenes System
Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte
Verringerung der Exposition nach dem Stand der Technik
Zugangsbeschränkung zu Arbeitsbereichen
Aufbewahrung der Stoffe unter Verschluss
Zusätzliche Ermittlungspflichten bei Ereignissen
Abgrenzung der Gefahrenbereiche
Begrenzung der Dauer der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen
Keine Luftrückführung in den Arbeitsbereich ohne vorherige Reinigung
Pflichtuntersuchung
§ 16 Abs. 1
Angebotsuntersuchung
§ 16 Abs. 3
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anh.V Nr. 1 bei Nichteinhaltung des Grenzwerts
Tätigkeiten nach Anhang V Nr. 2.1
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anh.V Nr. 1 bei Einhaltung des Grenzwerts und Exposition gegenüber Gefahrstoffen
Tätigkeiten nach Anhang V Nr. 2.2
Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen
Beschäftigte mit einer Erkrankung, die auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückzuführen sein kann
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Gefahrstoffverordnung 2005
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe
Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung
top related