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Vorstudie
Stand: 25.09.2019
Betreuung:
………………………..
(Unterschrift)
planungsgruppe
puchestadtplanung umweltplanung consulting gmbh
309 BP Vorstudie 1-b.docx
Gemeinde Friedland
Bebauungsplan Nr. 050 Photovoltaikanlagen „Vor dem Mühlenberge“ und „Schmiedeköpfe“, Ortschaft Niedergandern
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Golmckesgraben 2
37120 Bovenden
IMPRESSUM:
Projekt: Bebauungsplan Nr. 050 Photovoltaikanlagen „Vor dem Müh-
lenberge“ und „Schmiedeköpfe“, Ortschaft Niedergandern,
Gemeinde Friedland
Projektnummer: 309 BP Vorstudie 1-b.docx
Kommune: Gemeinde Friedland
Groß Schneen
Bönneker Straße 2
37133 Friedland
Auftragnehmer:
Häuserstraße 1
37154 Northeim
Mitarbeiter: Dipl.-Ing. Mathias Flörke, M.Sc.
Tessa Pfahl, M.Sc.
Dipl. Geogr. Thomas Fatscher
Lisa Egger, M.A.
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309 BP Vorstudie 1-b.docx
I GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
INHALTSVERZEICHNIS
1 Vorbemerkungen 3
1.1 Rechtsgrundlagen 3
1.2 Verfahren 3
2 Hintergrund der Planung 4
2.1 Aufstellungsanlass und Planungserfordernis 4
2.2 Bedarfsnachweis 5
2.3 Ziele und Zwecke der Planung 5
2.4 Planungsalternativen 6
2.5 Geltungsbereich 6
2.6 Bestand 8
3 Voraussichtliche Auswirkungen auf übergeordnete Planungen
/Planungsvorgaben 8
3.1 Raumordnung und Landesplanung 8
3.2 Landschaftsschutzgebietsverordnung 10
3.3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (2017) 10
3.4 Flächennutzungsplan 10
4 Projektbeschreibung 13
5 Auswirkung der Planung auf die städtebauliche Entwicklung
und Ordnung 15
5.1 Lage und Landschaftsbild 15
5.2 Nutzungen 17
5.3 Erschließung / Verkehr 18
5.4 Immissionsschutz 18
6 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und der zu
erwartenden Auswirkungen 18
6.1 Checkliste zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB 19
6.2 Bemerkungen zur Checkliste 20
6.2.1 Schutzgüter 20
6.2.2 Schutzgebiete 23
6.2.3 Landschaftsplan 23
6.2.4 Klimaschutz 24
6.2.5 Sonstiges 24
6.3 Fazit 25
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309 BP Vorstudie 1-b.docx
II GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
7 Festsetzungen 25
8 Hinweise 25
8.1 Gehölzpflanzungen 26
8.2 Altlasten und Abfälle 28
8.3 Bauzeitenregelung 28
9 Städtebauliche Werte, Kosten 28
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 050 – Teilbereich „Schmiedeköpfe“ 7 Abbildung 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 050 – Teilbereich „Vor dem
Mühlenberge“ ..................................................................................................... 7 Abbildung 3 Darstellung „Schmiedeköpfe“ im wirksamen Flächennutzungsplan von 2006 11 Abbildung 4 Darstellung „Vor dem Mühlenberge“ im wirksamen Flächennutzungsplan von
2006 .................................................................................................................. 11 Abbildung 5 13. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Teilbereich
„Schmiedeköpfe“............................................................................................... 12 Abbildung 6 13. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Teilbereich „Vor dem
Mühlenberge“ ................................................................................................... 13 Abbildung 7 Vorhabenskizze am Anlagenstandort „Schmiedeköpfe“ .................................. 14 Abbildung 8 Vorhabenskizze am Anlagenstandort „Vor dem Mühlenberge“ ...................... 15 Abbildung 9 Luftbild des Teilbereiches „Schmiedeköpfe“ ..................................................... 16 Abbildung 10 Luftbild des Teilbereiches „Vor dem Mühlenberge“ ......................................... 17
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1 Standortgerechte Bäume und Sträucher 26
Tabelle 2 Flächenbilanz 28
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3 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 050 Photovoltaikanlagen „Vor
dem Mühlenberge“ und „Schmiedeköpfe“, Ortschaft Niedergandern ist
• das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634),
• die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.11.2017 (BGBI. I S. 3786),
• die Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBl. I, 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
04.05.2017 (BGBl. I. S. 1057),
1.2 Verfahren
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedland hat in seiner Sitzung am 11.03.2019 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 050 Photovoltaikanlagen „Vor dem Müh-
lenberge“ und „Schmiedeköpfe“, Ortschaft Niedergandern gefasst. Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB ortsüblich bekanntgemacht worden.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Öffentlichkeits-
beteiligung) in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (1) BauGB fand nach Bekanntmachung am __.__.____ vom __.__.____ bis
__.__.____ statt.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
__.__.____ gemäß § 4 (1) BauGB bis zum __.__._____ beteiligt.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedland in seiner Sitzung am __.__.____ dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 050 Photovoltaikanlagen „Vor dem Mühlenberge“ und
„Schmiedeköpfe“, Ortschaft Niedergandern, einschließlich der Entwurfsbegründung zuge-
stimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 050
Photovoltaikanlagen „Vor dem Mühlenberge“ und „Schmiedeköpfe“, Ortschaft Niedergan-
dern wurde nach Bekanntmachung am __.__.____ vom __.__.____ bis einschließlich
__.__.____ durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wur-
den mit Schreiben vom __.__.____ gemäß § 4 (2) und § 2 (2) BauGB beteiligt.
Der Rat der Gemeinde Friedland hat in seiner Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan Nr.
050 Photovoltaikanlagen „Vor dem Mühlenberge“ und „Schmiedeköpfe“, Ortschaft
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4 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Niedergandern nach Prüfung der nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
als Satzung beschlossen.
2 Hintergrund der Planung
2.1 Aufstellungsanlass und Planungserfordernis
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und damit die von
einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragene Energiewende in Deutschland eingelei-
tet. Damit verbunden ist der verstärkte Ausbau der regenerativen Energiequellen. Photovol-
taikanlagen bieten sich optimal als Energiegewinnung an und sind auch in unseren Breiten-
graden geeignet.
Zudem lenken der weltweite Klimawandel, einschließlich der in Deutschland rechtlich veran-
kerten Notwendigkeit zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, sowie das damit verbun-
dene Erfordernis zur Senkung der CO2-Emissionen den Fokus verstärkt auf die Nutzungsin-
tensivierung der erneuerbaren Energien, zunehmend auch auf kommunaler Ebene.
Photovoltaikanlagen zählen zu den erfolgversprechendsten Techniken zur Nutzung erneuer-
barer Energien. Das im Jahre 2000 beschlossene „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) för-
dert zudem die Errichtung von Photovoltaik durch eine kostengerechte Einspeisevergütung.
Mit dem EEG 2010 wird für Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen eine Einspeisevergütung
nur noch unter bestimmten Bedingungen gezahlt. Befindet sich eine Ackerfläche z.B. in ei-
nem Bereich, der längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einem Abstand bis zu
110 m liegt, zählt diese als „Sonstige Fläche“ und ist somit förderfähig.
Die Weidbusch GmbH & Co. KG beabsichtigt demnach in Friedland, Ortsteil Niedergandern an
zwei Standorten im planungsrechtlichen Außenbereich Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-
Anlagen) zu errichten. Bei den Standorten handelt es sich bisher um landwirtschaftliche Flä-
che bzw. Waldfläche. Beide Flächen grenzen nicht an im Zusammenhang bebaute Ortsteile
an und sind bisher unbebaut.
PV-Freiflächenanlagen sind keine im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Da durch sie Be-
einträchtigungen öffentlicher Belange zu erwarten sind, gelten für sie auch keine baupla-
nungsrechtliche Zulässigkeit als sonstige Vorhaben im Außenbereich. Daher erfordert die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Anlagen im Außenbereich grundsätzlich die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes.
Die Gemeinden haben gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für die Standorte Fläche für die Landwirtschaft so-
wie Fläche für den Wald dar.
Zur Baurechtsetzung ist, neben der Bebauungsplanaufstellung, die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes erforderlich. Die Plangebietsfläche hat insgesamt eine Größe von ca. 7,3 ha.
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5 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Be-
grenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Bundes-Immissionsschutzge-
setz zu beachten sind.
2.2 Bedarfsnachweis
Die Weidbusch GmbH & Co. KG beabsichtigt, den Bau von PV-Anlagen auf zwei Teilflächen in
Niedergandern. Großflächige PV-Anlagen, die im Außenbereich als selbständige Anlagen er-
richtet werden sollen, sind grundsätzlich nur im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung
zulässig.
Da die Errichtung von PV-Anlagen mit Bodenversiegelung und einer eingeschränkten Ent-
wicklung der natürlichen Vegetation einhergeht und Blendwirkungen zu berücksichtigen
sind, die das Landschaftsbild beeinträchtigen können, ist es empfehlenswert, die Anlagen
auf Flächen mit entsprechender Vorbelastung zu errichten. Die Fläche des Geltungsbereiches
befindet sich in direkter räumlicher Nähe zur Bundesautobahn 38 bzw. Bahngleisen und ist
demnach bereits vorbelastet.
Aufgrund dieser Vorbelastungen beider Teilbereiche des Plangebietes und deren räumlich ab-
getrennte Lage von Siedlungsstrukturen werden die in der Bebauungsplanaufstellung fest-
gesetzten Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen als besonders geeignet eingestuft.
2.3 Ziele und Zwecke der Planung
Folgende allgemeine Ziele und Zwecke liegen der Planung zur Aufstellung des Bebauungspla-
nes zugrunde:
• Auf zwei Flächen in Friedland, Ortschaft Niedergandern, sollen Photovoltaikfreiflä-
chenanlagen errichtet werden.
• Ein Bebauungsplan soll zur planungsrechtlichen Sicherung der beiden Bauvorhaben
aufgestellt werden.
• Konkret sollen die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches im Rahmen der Be-
bauungsplanaufstellung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Photovoltaikanlagen“ (SOPH) i.S.v. § 11 (2) BauNVO festgesetzt werden.
• Um das Entwicklungsgebot zu erfüllen wird der Flächennutzungsplan im Parallel-
verfahren zur Bebauungsplanaufstellung geändert (13. Änderung).
• Die Belange von Boden, Natur und Landschaft werden im Rahmen einer Umwelt-
prüfung gewürdigt und in einem Umweltbericht dokumentiert.
• Die artenschutzrechtlichen Belange sollen in durch eine faunistische Untersuchung
bzw. durch ein Artenschutzgutachten gewürdigt werden.
• In dem Bauleitplanverfahren sollen alle öffentlichen und privaten Belange einbe-
zogen werden. Ziel ist es, eventuell vorhandene, unterschiedliche Nutzungsan-
sprüche zu harmonisieren, Vorgaben für eine geordnete städtebauliche Entwick-
lung zu machen und den Bedarf nach Flächen für die Errichtung erneuerbarer
Energieträger zu decken.
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6 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
• Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedland die Ein-
leitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 050 Photovoltaik-
anlagen „Vor dem Mühlenberge“ und „Schmiedeköpfe“, Ortschaft Niedergandern
beschlossen.
2.4 Planungsalternativen
Räumliche Alternativen
In der Gemeinde Friedland finden sich keine vergleichbar geeigneten, verfügbaren und bereits
erschlossenen Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen auf Brach- bzw. vorbelasteten Flä-
chen. Die Errichtung von Photovoltaikmodulen auf bereits bebauten Flächen (z.B. Dächern)
sollte nicht als eine Alternative, sondern vielmehr als eine ergänzend zu verfolgende Mög-
lichkeit gesehen werden.
Das Lagekriterium entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen weist die Flächen
nach Erneuerbare-Energien-Gesetz den sogenannten „Sonstigen Flächen“ zu. Damit ist auf
ihnen die Errichtung von PV-Anlagen gut geeignet und förderfähig.
Inhaltliche Alternativen
Unter Beachtung der direkten räumlichen Nähe zur Bundesautobahn bzw. zu Schienenwe-
gen ist die alternative Nutzung im Plangebietes begrenzt. Eine Wohnnutzung beispielsweise
kann nicht in Frage kommen. Die Fläche „Vor dem Mühlenberge“ ist durch ihre schmale Keil-
lage zwischen zwei Verkehrsflächen nicht besonders attraktiv, ebenso die Fläche „Schmiede-
köpfe“, deren Nutzung als Weihnachtsbaumkultur bereits abgängig ist. Für diese Gebiete
wird eine gewerbliche Nutzung oder, wie im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung geplant,
eine Sondernutzung als am geeignetsten eingestuft, da es sich um Flächen handelt, die
kaum eine andere Nutzungsmöglichkeit zulassen.
Aufgrund der Förderfähigkeit als Standort für PV-Freianlagen gemäß EEG hat die Errichtung
von PV-Anlagen in der Abwägung ein höheres Gewicht als beispielsweise die Ansiedlung von
Gewerbe oder Industrie.
2.5 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich liegt in der Gemeinde Friedland, in der Ortschaft Niedergandern und
setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen.
Der räumliche Geltungsbereich des Teilbereiches „Schmiedeköpfe“ wird wie folgt begrenzt:
• Im Norden und Osten von den Bahngleisen (Halle – Hann. Münden)
• Im Süden von einem Feldweg
• Im Westen vom angrenzenden Wald
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7 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Abbildung 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 050 – Teilbereich „Schmiedeköpfe“
Der räumliche Geltungsbereich des Teilbereiches „Vor dem Mühlenberge“ wird wie folgt be-
grenzt:
• Im Norden und Osten durch die Bundesautobahn 38
• Im Südwesten und Westen durch die Bahngleise
• Im Südosten durch ein kleines Waldstück
Abbildung 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 050 – Teilbereich „Vor dem Mühlenberge“
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 7,3 ha und wird planungsrechtlich für die Errich-
tung von PV-Anlagen vorbereitet. Die Teilfläche „Vor dem Mühlenberge“ bemisst sich auf ca.
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8 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
3,7 ha, die Teilfläche „Schmiedeköpfe“ auf ca. 3,6 ha. Maßgeblich ist die zeichnerische Fest-
setzung im Bebauungsplan.
Räumlich umfasst die Bebauungsplanaufstellung die Flurstücke 79/2, 79/3, 79/4, Flur 3 („Vor
dem Mühlenberge“) sowie die Flurstücke 128/3, 134, 340/125 und 346/135, Flur 2 („Schmie-
deköpfe“) der Gemarkung Niedergandern.
Maßgeblich ist im weiteren Verfahren die zeichnerische Festsetzung des Geltungsbereiches im
Planteil des Bebauungsplanes.
2.6 Bestand
Bei der Fläche „Vor dem Mühlenberge“ handelt es sich um eine derzeit als Ackerland ge-
nutzte Fläche. Das Gelände des Plangebietes liegt auf 195 m ü NN und weist keine nennens-
werte Hanglage auf. An ihrer Nord- und Südseite wird sie jeweils durch Böschungen zur Au-
tobahn bzw. zu Bahngleisen begrenzt. Dieser Teil des Plangebietes liegt etwa 900 m vom
Siedlungsgebiet des Ortsteiles Reckershausen entfernt.
Die Fläche „Schmiedeköpfe“ liegt unmittelbar südlich eines Bahndreiecks. Bei der Fläche han-
delt es sich um eine in Gehölzbestände eingebettete, abgängige Weihnachtsbaumkultur. Die
Geländehöhe steigt von Nordosten von 235 m ü NN auf ca. 245 m ü NN im Südwesten an.
Die Fläche befindet sich direkt angrenzend an ein Gleisdreieck und bildet die südlichste Spitze
des Gemeindegebietes von Friedland.
3 Voraussichtliche Auswirkungen auf übergeord-
nete Planungen /Planungsvorgaben
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Ziele, Grundsätze, Darstellungen und Fest-
setzungen übergeordneter Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
3.1 Raumordnung und Landesplanung
Gemäß § 1(4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Das Ge-
genstromprinzip (§ 1 (3) ROG) ist anzuwenden. Demnach soll sich die Entwicklung, Ordnung
und Sicherung der Teilräume in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes
einfügen. Gleichzeitig sollen die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes
auch die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen.
Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (2017):
Maßgebend ist das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) von 2017. Dort
heißt es in Bezug auf Photovoltaikanlagen:
Raumordnungsziel 4.2 01:
„Die Nutzung einheimischer Energieträger und erneuerbarer Energien soll unterstützt wer-
den. Die Träger der Regionalplanung sollen darauf hinwirken, dass unter Berücksichtigung der
regionalen Gegebenheiten der Anteil einheimischer Energieträger und erneuerbarer Energien
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309 BP Vorstudie 1-b.docx
9 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
insbesondere der Windenergie, der Solarenergie, der Wasserkraft, der Geothermie sowie von
Biomasse und Biogas raumverträglich ausgebaut wird.“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 050 Photovoltaikanlagen „Auf dem Mühlenberge“
und „Schmiedeköpfe“ trägt zur Erreichung dieses Raumordnungszieles bei.
Die Plandarstellung des LROP enthält für das Gemeindegebiet der Gemeinde Friedland, wie
im Übrigen für das gesamte niedersächsische Binnenland, keine zeichnerische Darstellung
von Gebieten für Solarenergie. Durch die textliche Formulierung stellen sich die Ziele der nie-
dersächsischen Landesregierung wie folgt dar:
• Der Einsatz erneuerbarer Energien und somit auch der Solarenergie ist sinnvoll.
• Der raumverträgliche Ausbau soll durch die Träger der Regionalplanung erfolgen.
Regionales Raumordnungsprogramm Göttingen (2010):
Maßgebend ist das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Göttingen aus dem
Jahre 2010. Dort heißt es in Bezug auf Photovoltaikanlagen:
Raumordnungsgrundsatz 4.2 01 – 4.2 02
„Bei der Energieversorgung sind unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Land-
schaft – die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar-, Wind- und Wasser-
kraft […] in zunehmendem Maße auszuschöpfen und zu fördern. Bei der Nutzung von Solar-
und Windkraft sind die Belange des Orts- und Landschaftsbildes besonders zu berücksichti-
gen.“
Durch die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird dem Grundsatz der Raumord-
nung, die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in zunehmendem Maße auszu-
schöpfen und zu fördern, Rechnung getragen. Die Belange des Orts- und Landschaftsbildes
werden angemessen berücksichtigt.
Darstellung im Regionalen Raumordnungsprogramm
Das Plangebiet ist im RROP als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft dargestellt. Außer-
dem zusätzlich als Vorbehaltsgebiet Erholung.
Vorbehaltsgebiete sollen gem. § 7 (3) Satz 2 Nr. 2 ROG bestimmten raumbedeutsamen
Funktionen oder Nutzungen vorbehalten bleiben, denen bei der Abwägung mit konkurrie-
renden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen
ist.
Außerdem ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Vorbehaltsfläche für die Land-
wirtschaft – auf Grund hohen Ertragspotentials – im RROP Göttingen dargestellt.
Kapitel 2.1 stellt dar, dass es sich bei den Flächen dennoch um sogenannte „Sonstige Flä-
chen“ gem. EEG 2010 handelt, die sich für die Errichtung von PV-Freianlagen besonders an-
bieten. In diesem Fall überwiegt das öffentliche Interesse nach einem geeigneten Standort
für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien das nach Fläche für die Landwirtschaft. Insbe-
sondere, da die PV-Freianlagen nach der Nutzungsaufgabe (falls kein repowering stattfindet
nach etwa 30 Jahren) vollständig zurückgebaut und die Flächen daraufhin wieder für die
landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen könnten.
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10 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Nördlich angrenzend an den Teilbereich „Vor dem Mühlenberge“ verläuft die A38, die im
RROP Göttingen als Vorranggebiet Autobahn dargestellt ist. Westlich davon sowie nördlich
der Fläche „Schmiedeköpfe“ sind Schienenwege, die als Vorranggebiet Hauteisenbahnstrecke
gelten, dargestellt. Die Planaufstellung verursacht keinen Konflikt mit diesen Darstellungen,
da die Nutzungsanforderungen der Autobahn sowie der Bahngleise bei der Planung bzw. der
Bauausführung im späteren Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden.
3.2 Landschaftsschutzgebietsverordnung
Beide Teilbereiche liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Leinebergland“.
Die Landschaftsschutzgebietsverordnung regelt in ihrem § 7 Vorhaben in Bauleitplänen in-
nerhalb des Landschaftsschutzgebietes Leinebergland. Diese Verordnung befindet sich aktu-
ell in der Offenlage und wird dahingehend geändert, dass unter anderem Photovoltaikanla-
gen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes zulässig werden:
„Sollen in Bauleitplänen Windenergieanlagen, Bioenergieanlagen, sonstige Anlagen zur Erzeu-
gung erneuerbarer Energien, Bestattungswälder[…] dargestellt oder festgesetzt werden, so
sind diese Darstellungen oder Festsetzungen mit dieser Landschaftsschutzgebietsverordnung
vereinbar, wenn der Landkreis im Aufstellungsverfahren zum Bauleitplan erklärt, dass diese
Einrichtungen an der im Bauleitplan bezeichneten Stelle dem Charakter und dem besonderen
Schutzzweck dieser Verordnung nicht widersprechen.“ (§ 7 (bzw. § 6) Entwurf – Verordnung
zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinebergland“)
Nach Abschluss des Verfahrens zur Änderung der LSG-Verordnung steht die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 050 nicht mehr im Konflikt zum Landschaftsschutzgebiet „Leineberg-
land“.
3.3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (2017)
Ziel und Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es unter anderem, eine nachhaltige
Entwicklung der Energieversorgung im Sinne des Klima- und Umweltschutzes anzustreben.
Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch soll
kontinuierlich gesteigert werden. Die geförderte Errichtung ist auf Flächen innerhalb eines
110 m breiten Korridors entlang von Schienenwegen und Autobahnen möglich.
Dieses Förderkriterium ist für beide Teilbereiche des Plangebietes (teilweise) zutreffend. Die
Fläche „Schmiedeköpfe“ liegt nicht vollständig innerhalb des 110 m Korridors.
3.4 Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Friedland aus dem Jahr 2006 stellt die bei-
den Teilbereiche wie folgt dar:
Teilbereich „Schmiedeköpfe“: „Fläche für den Wald“. Südlich angrenzend an den Teilbereich
ist eine Fläche als „Bestehende Ausgleichsfläche“ dargestellt und außerdem „Fläche für die
Landwirtschaft“. An der Bahnlinie im Norden ist ein „Sondergebiet Bahn“ dargestellt. Die
Fläche liegt innerhalb der Darstellung „Landschaftsschutzgebiet“.
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11 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Teilbereich „Vor dem Mühlenberge“: „Fläche für die Landwirtschaft“. Östlich der Teilbereichs-
fläche, auf der anderen Seite der Autobahn, stellt der FNP zwei „Bestehende Ausgleichsflä-
chen“ dar. Parallel zur A38 ist eine 110 kV Hauptversorgungsleitung oberirdisch (Strom)
durch die das Plangebiet verlaufend dargestellt. Die gesamte Fläche liegt innerhalb der Dar-
stellung „Landschaftsschutzgebiet“.
Abbildung 3 Darstellung „Schmiedeköpfe“ im wirksamen Flächennutzungsplan von 2006
Abbildung 4 Darstellung „Vor dem Mühlenberge“ im wirksamen Flächennutzungsplan von 2006
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12 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes von 2006 ist erforderlich, weil die Festsetzungen
des Bebauungsplanes von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen.
Dies kann im vorliegenden Fall gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren erfolgen.
Im Zuge des Änderungsverfahrens soll der Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebietes
wie folgt geändert werden:
Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für den Wald“ in
„Sondergebiet für Erneuerbare Energien“.
Diese Änderung dient dem Ziel des Ausbaus regenerativer Energiequellen. Sie beeinträchtigt
nicht die geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde.
Im Zuge dieser 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird außerdem aus Korrekturgrün-
den die Darstellung des Waldes und der bestehenden Ausgleichsfläche zugunsten landwirt-
schaftlicher Fläche zurückgenommen.
Abbildung 5 13. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Teilbereich „Schmiedeköpfe“
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13 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Abbildung 6 13. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Teilbereich „Vor dem Mühlen-
berge“
4 Projektbeschreibung
Die Weidbusch GmbH & Co. KG beabsichtigt den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf
einer Fläche von insgesamt ca. 7,3 ha auf zwei Flächen im der Ortschaft Niedergandern.
Die Solarmodule werden nach Südwesten („Vor dem Mühlenberge“) bzw. nach Süden
(„Schmiedeköpfe“) ausgerichtet.
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14 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Abbildung 7 Vorhabenskizze am Anlagenstandort „Schmiedeköpfe“
Quelle: Vorhabenbeschreibung Photovoltaikanlagen in Friedland; „Vor dem Mühlenberge“ und „Schmiedeköpfe“
der Weidbusch GmbH & Co. KG vom 09.01.2019
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309 BP Vorstudie 1-b.docx
15 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Abbildung 8 Vorhabenskizze am Anlagenstandort „Vor dem Mühlenberge“
Quelle: Vorhabenbeschreibung Photovoltaikanlagen in Friedland; „Vor dem Mühlenberge“ und „Schmiedeköpfe“
der Weidbusch GmbH & Co. KG vom 09.01.2019
Nach der Errichtung der Photovoltaikanlagen erfolgt voraussichtlich eine Einsaat z.B. mit ei-
ner Gras-/ Kleemischung auf den gesamten Flächen. Eine regelmäßige Mahd oder Bewei-
dung muss erfolgen, aber keine Düngung.
Sofern nach der Betriebsphase kein Repowering durchgeführt wird erfolgt der vollständige
Rückbau der Anlagen, so dass die Flächen im Anschluss wieder einer anderen Nutzungsart
zur Verfügung stehen.
5 Auswirkung der Planung auf die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung
5.1 Lage und Landschaftsbild
Das Plangebiet ist in zwei Teilbereiche unterteilt, die keinen direkten räumlichen Zusammen-
hang haben.
Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“ liegt an der südlichen Spitze Friedlands am Drei-Länder-Eck
(Niedersachsen, Thüringen, Hessen). Er liegt nur durch die Bahngleise (Halle – Hann. Münden)
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309 BP Vorstudie 1-b.docx
16 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
vom Ortsteil Eichenberg getrennt, nahe des Bahnhofes von Eichenberg. Östlich des Teilberei-
ches befindet sich die Gemeinde Hohengandern, die zum thüringischen Landkreis Eichsfeld
gehört. Bei der Teilfläche Schmiedeköpfe handelt es sich um eine abgängige Weihnachts-
baumkultur.
Die Fläche soll eingefriedet werden, was dem Schutz der PV-Freianlagen dient. Außerdem
soll der Bereich unterhalb der PV-Anlage als Beweidungsfläche für Schafe genutzt werden.
Das hätte eine abmildernde Wirkung auf den Eingriff in das Landschaftsbild an der Stelle.
Abbildung 9 Luftbild des Teilbereiches „Schmiedeköpfe“
Quelle: NIBIS® Kartenserver (2014) Luftbilder Niedersachsen -Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG), Hannover. 2019
Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“ liegt im Westen Friedlands, an der Bundeslandgrenze
zu Hessen. Die nächstgelegenen Siedlungsbereiche sind im Nordosten Reckershausen und im
Südosten Niedergandern. Die Fläche wird als Ackerland genutzt und hat aufgrund der Keil-
lage zwischen zwei Verkehrswegen (A38 und Bahngleise Göttingen – Bebra) keine Bedeutung
für das Landschaftsbild. Durch die Begrenzung der Fläche im Norden durch die A38 und im
Süden durch die Bahngleise, die jeweils auf einem Damm geführt werden, ist die Fläche stark
vorbelastet und als schmaler Schlauch ausgeprägt.
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17 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Abbildung 10 Luftbild des Teilbereiches „Vor dem Mühlenberge“
Quelle: NIBIS® Kartenserver (2014) Luftbilder Niedersachsen -Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG), Hannover. 2019
Das Landschaftsbild wird also an beiden Teilbereichen von Verkehrsflächen dominiert und
zeichnet sich durch eine periphere Lage aus.
Eine genaue Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplante Nut-
zung erfolgt im Umweltbericht.
5.2 Nutzungen
Die Nutzungsstruktur im Geltungsbereich zeichnet sich durch ackerbauliche Nutzung „Vor
dem Mühlenberge“ bzw. aufgeforstete Fläche „Schmiedeköpfe“ (Weihnachtsbaumkultur)
aus. Es handelt sich um den Außenbereich, der nicht direkt an im Zusammenhang bebaute
Ortsteile angrenzt. Weitere Nutzungen im Umfeld des Plangebietes sind neben landwirt-
schaftlicher Fläche bewaldete Fläche und Verkehrswege (Bundesautobahn bzw. Bahngleise).
An die Teilfläche „Schmiedeköpfe“ grenzt westlich der Bahngleise ein Siedlungsgebiet der
Ortschaft Eichenberg-Dorf an.
Durch die Ausrichtung der Solarmodule ist eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs auf
der A38 sowie des Bahnverkehrs auszuschließen. Eine mögliche Beeinträchtigung des Bahn-
verkehrs westlich der Fläche „Vor dem Mühlenberge“ durch Lichtreflexionen kann durch die
Verwendung von Solarmodulen mit reflexionsarmen Glasoberflächen vermieden werden.
Die geplante Nutzung als Standort für PV-Anlagen steht nicht in Konflikt mit den angren-
zenden Nutzungen.
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18 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Durch die Planung kann der Geltungsbereich nicht mehr landwirtschaftlich bzw. als Weih-
nachtsbaumkultur genutzt werden. Auf der Fläche „Schmiedeköpfe“ erfolgt vor der Errich-
tung der PV-Anlage eine Rodung der Weihnachtsbaumkultur.
Nach Nutzungsaufgabe und Rückbau der PV-Anlagen könnten die Flächen wieder beispiels-
weise der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Während der Nutzungsdauer ist
unterhalb der PV-Anlagen beispielsweise eine Beweidung durch Schafe möglich.
5.3 Erschließung / Verkehr
Für den Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“ kann die Erschließung und somit die Feuerwehrzu-
fahrt von der östlich verlaufenden K 122 oder von der südlich verlaufenden B 80 über einen
Feldweg erfolgen.
Für den Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“ kann die Erschließung über den östlichen Feld-
weg aus Niedergandern erfolgen. Es ist ein an der westlichen Grenze des Plangebietes und
den Bahngleisen verlaufender Erschließungsweg vorgesehen.
Aufgrund der speziellen Nutzung auf den Flächen ist eine Erschließung für die Errichtung, die
Wartung, eventuelle Notfälle und weitere Arbeiten zwingend erforderlich. Mit weiterem
Ziel- und Quellverkehr ist nicht zu rechnen.
Außerhalb der Bau- und Rückbauzeit der Anlagen ist kaum mit Verkehr zu rechnen weshalb
die Auswirkungen auf den bestehenden Straßenraum als sehr gering eingeschätzt werden.
5.4 Immissionsschutz
Bei der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungsart ist kein spezieller Schutz vor Immissionen
notwendig. Die Lärmimmissionen beispielsweise, die durch die Autobahn entstehen, erzeu-
gen keine negativen Auswirkungen auf das Vorhaben.
Mit dem Auftreten schädlicher Immissionen ist in der Umgebung des Plangebietes nicht zu
rechnen.
6 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und
der zu erwartenden Auswirkungen
Ziel des vorliegenden Vorentwurfes (Umweltbericht Stufe 1) ist es, die Umweltbelange an-
hand einer Checkliste einer Kurzprüfung zu unterziehen, um bereits im Vorfeld mögliche Be-
troffenheiten von Umweltbelangen herauszuarbeiten. Auf dieser Basis können der Detaillie-
rungsgrad des Umweltberichtes sowie mögliche Bearbeitungsschwerpunkte festgelegt wer-
den.
Das Plangebiet setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen, für die teilweise unterschiedli-
che Betroffenheiten bestehen können. Falls dem so ist werden jeweils die Betroffenheiten
für Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“ und Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“ gesondert er-
läutert.
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19 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
6.1 Checkliste zur Berücksichtigung der Belange des Um-
weltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
Belang
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Schutzgüter
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften X
Schutzgut Boden / Bodenwasserhaushalt / Grundwasser X
Flächeninanspruchnahme X
Schutzgut Oberflächengewässer X
Schutzgut Klima / Luft X
Wirkungsgefüge der Schutzgüter untereinander X
Schutzgut Landschaftsbild X
Biologische Vielfalt X
Schutzgebiete / Geschützte Objekte
Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne der EU-Vogelschutzricht-linie 79/409/EWG
X
Gebiete der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (EU-Richtlinie 92/43/EWG)
X
Naturschutzgebiete gem. § 23 BNatSchG X
Nationalparke gem. § 24 BNatSchG X
Biosphärenreservate gem. § 25 BNatSchG X
Landschaftsschutzgebiete gem. § 26 BNatSchG X
Naturparke gem. § 27 BNatSchG X
Naturdenkmale gem. § 28 BNatSchG X
Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG X
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG X
Sonstige
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Ge-sundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
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Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Belang
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Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
X
Vermeidung von Emissionen X
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern X
Nutzung erneuerbarer Energien X
Sparsame und effiziente Nutzung von Energie X
Darstellung von Landschaftsplänen X
Darstellung von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Ab-fall- und Immissionsschutzrechts (einschl. Wasserschutzgebieten WHG, Heilquellenschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten WHG)
X
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenz-werte nicht überschritten werden
X
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen der Schutzgü-ter, dem Menschen und Kultur- und Sachgütern
X
Auswirkungen durch Gebiete, die der Störfallverordnung unterlie-gen
X
6.2 Bemerkungen zur Checkliste
Durch die Planungen werden Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet.
Es werden im Folgenden nur die Schutzgüter erläutert, für die eine Betroffenheit gesehen
wird bzw. für die ein näherer Erläuterungsbedarf hinsichtlich der Betroffenheitseinstufung zu
erkennen ist
Eine kurze Auswirkungsanalyse soll die zu erwartenden Konflikte verdeutlichen. Eine Vertie-
fung erfolgt nachfolgend im Umweltbericht Stufe 2.
6.2.1 Schutzgüter
Arten- und Lebensgemeinschaften / Artenschutz
Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“ wird derzeit als Weihnachtsbaumkultur genutzt. Die Fläche
selber und der direkt angrenzende Bereich übernehmen voraussichtlich wichtige Funktionen
für verschiedene Arten und Lebensgemeinschaften.
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21 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Außerdem liegt der Teilbereich in unmittelbarer Nähe zum Grünen Band (ehemalige inner-
deutsche Grenze), einem Refugium für seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten.
Zur genaueren Beurteilung des Artenvorkommens im Plangebiet wurden eine faunistische
Einschätzung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für das gesamte Plangebiet in
Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse teilweise vorliegen bzw. sich in Abstimmung befinden.
Die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
werden im Umweltbericht Stufe 2 gewürdigt und dort sofern erforderlich entsprechende
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, Ausgleich und Ersatz bzw. CEF-Maßnahmen
formuliert.
Die Lebensraumstruktur in Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“ und den angrenzenden
Bereichen ist aufgrund der ackerbaulichen Nutzung als homogen und die Artenvielfalt als
entsprechend gering einzustufen. Dennoch kann auch innerhalb von solch intensiv genutz-
ten und artenarmen Flächen ein Vorkommen einzelner geschützter Arten nicht ausgeschlos-
sen werden.
Zur genaueren Beurteilung des Artenvorkommens im Plangebiet wurden auch für diesen
Teilbereich eine faunistische Einschätzung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für
das gesamte Plangebiet in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse teilweise vorliegen bzw. sich
in Abstimmung befinden.
Die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
werden im Umweltbericht Stufe 2 gewürdigt und dort sofern erforderlich entsprechende
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, Ausgleich und Ersatz bzw. CEF-Maßnahmen
formuliert.
Flächen für PV-Anlagen werden aus Versicherungsgründen in der Regel eingefriedet, was
dem Schutz der PV-Freianlagen dient. Diese Einfriedung wird zumindest für größere Tierar-
ten eine Barriere darstellen. Es muss geprüft werden, inwieweit eventuell eine Unterbre-
chung von Wanderkorridoren bestimmter Tierarten zu erwarten ist.
Für beide Teilbereiche werden die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung sowie eine
eventuell anzuwendende Bauzeitenregelung für Gehölzrodungen im Umweltbericht Stufe 2
noch genauer gewürdigt bzw. konkretisiert.
Boden
Die anvisierte Nutzung der Fläche als Standort für PV-Anlagen ist mit einer geringen Erhö-
hung des Versiegelungsgrades verbunden. Es muss daher von einer Betroffenheit dieses Po-
tenzialkomplexes ausgegangen werden.
Durch die zu erwartende Versiegelung ist eine natürliche Bodenentwicklung in diesen Berei-
chen nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt, wodurch auch Auswirkungen auf das
Wirkungsgefüge Boden mit Bodenwasserhaushalt, Bodenfunktion, Bodenorganismen etc.
entstehen.
Bodenumlagerungen oder Bodenverdichtungen werden vorrangig während der Bauphase
auftreten, abhängig davon welcher Anlagentyp gebaut werden soll.
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22 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Zu beachten ist zudem, dass durch die Überdeckung des Bodens mit Solarmodulen eine Ver-
schattung des Bodens stattfindet und sich wahrscheinlich das Mikroklima und damit die
Flora und Fauna ändern werden.
Im Umweltbericht Stufe 2 muss eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Bodens
stattfinden, um im Rahmen einer Erheblichkeitseinschätzung entsprechende Aussagen zur
möglichen Kompensation formulieren zu können.
Flächeninanspruchnahme
Durch die Planung wird die Inanspruchnahme von Flächen vorbereitet. Bei dem Plangebiet
handelt es sich um Flächen, die bisher ackerbaulich bzw. als Weihnachtsbaumkultur genutzt
werden und aus planungsrechtlicher Sicht kein Bauland sind.
Obwohl die Flächen nicht großflächig versiegelt werden, wird es zu anlagenbedingten Boden-
versiegelungen durch Fundamente, Betriebsgebäude, den eventuellen Ausbau der Zufahrts-
wege etc. kommen. Außerdem kann es zu baubedingten Teilversiegelungen kommen durch
geschotterte Lager- und Abstellflächen oder Baustellenstraßen.
Insgesamt ist der Grad der Versiegelung auf einer Fläche für PV-Anlagen jedoch voraussicht-
lich gering.
Im Umweltbericht Stufe 2 muss eine Auseinandersetzung mit der Flächeninanspruchnahme
stattfinden.
Landschaftsbild
Beide Teilbereiche befinden sich nicht direkt an Siedlungsbereiche angeschlossen. Die Fläche
„Schmiedeköpfe“ liegt in mittelbarer Distanz zu einem Siedlungsgefüge. Als räumliche Barri-
ere befinden sich dazwischen Bahngleise. Die Fläche „Vor dem Mühlenberge“ kann als perip-
here Lage bezeichnet werden.
Das Landschaftsbild ist aufgrund der räumlichen Nähe zu Autobahn bzw. Schienenwegen an
beiden Teilbereichen bereits stark vorbelastet.
Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“ liegt an der südlichen Spitze Friedlands am Drei-Länder-Eck
(Niedersachsen, Thüringen, Hessen). Die Fläche liegt nur durch die Bahngleise getrennt, öst-
lich des Ortsteils Eichenberg, nahe des Bahnhofes Eichenberg. Östlich des Teilbereiches befin-
det sich die Gemeinde Hohengandern, die zum thüringischen Landkreis Eichsfeld gehört. Bei
der Teilfläche Schmiedeköpfe handelt es sich um eine abgängige Weihnachtsbaumkultur.
Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“ liegt im Westen Friedlands, an der Bundeslandgrenze
zu Hessen. Die nächstgelegenen Siedlungsbereiche sind im Nordosten Reckershausen und im
Südosten Niedergandern. Die Fläche wird als Ackerland genutzt und hat aufgrund der „Keil-
lage“ zwischen zwei Verkehrswegen (BAB 38 und Bahngleise) keine nennenswerte Bedeu-
tung für das Landschaftsbild.
PV-Anlagen sind technische Anlagen, die sich von der natürlichen Landschaft optisch abhe-
ben. Im unmittelbaren Nahbereich werden die Anlagen auch in ihren technischen Einzelhei-
ten wahrnehmbar sein.
Mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen können optische Störungen durch die Anlagen-
module verbunden sein, die sich im Zusammenwirken von Landschaftsbild und Mensch
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23 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
negativ zeigen können. Es sind z.B. Lichtreflexe und Spiegelungen, Polarisationen des reflek-
tierenden Lichtes, Silhouetteneffekte etc. möglich.
Aufgrund der Lage der beiden Teilbereiche des Plangebietes sind die anlagenbedingten mög-
lichen Auswirkungen als gering einzustufen. Reflexionen sind, je nach Sonnenstand, zeitlich
begrenzt zwar möglich, benachbarte sensible Nutzungen wie Wohngebiete etc. sind dadurch
aber voraussichtlich nicht betroffen.
Die Positionierung der Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Autobahn bzw. zu den
Schienenwegen kann als Maßnahme zur Vermeidung beurteilt werden.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind im Umweltbericht Stufe 2 genauer zu be-
trachten. Dort wird auch genauer auf die Topographie in Verbindung mit der Einsehbarkeit
der geplanten PV-Anlagen eingegangen.
Biologische Vielfalt
Die beiden Teilbereiche des Plangebietes weisen ein unterschiedliches Maß an biologischer
Vielfalt auf. Während Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“ aufgrund der Lage und Vornut-
zung keine hohe biologische Vielfalt aufweist, weist Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“ und ins-
besondere dessen direkte Umgebung eine hohe biologische Vielfalt auf.
Durch die Planung wird eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt erwartet. Die Weih-
nachtsbaumkultur ist jedoch ohnehin abgängig und würde auch ohne Planung entfernt
werden. Andererseits besteht unterhalb der PV-Anlagen die Möglichkeit, die Einsaat einer
vielfältigen und insektenfreundlichen Gras- und Kleemischung vorzunehmen, was den Ein-
griff mindern würde.
Der Umweltbericht Stufe 2 geht intensiver auf die Biotopstrukturen innerhalb des Plangebie-
tes ein und wird Aussagen dazu treffen, wie erheblich die Beeinträchtigung der biologischen
Vielfalt ist. Außerdem werden darin Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung kon-
kretisiert.
6.2.2 Schutzgebiete
Beide Teilbereiche liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Leinebergland“. Die
Landschaftsschutzgebietsverordnung soll allerdings dahingehend geändert werden, dass
Photovoltaikanlagen künftig innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes zulässig
sind. Die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung befindet sich bereits im Verfah-
ren, so dass diesbezüglich keine Konflikte zu erwarten sind.
6.2.3 Landschaftsplan
Inhalte und Darstellungen von Landschaftsplänen müssen im Umweltbericht beachtet wer-
den. Für den Bereich des Plangebietes wurden im Landschaftsplan der Gemeinde Friedland
Aussagen getroffen und Maßnahmen formuliert.
Im Landschaftsplan der Gemeinde Friedland sind folgende Informationen für das Plangebiet
dargestellt:
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24 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Böden:
• Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“: Weitgehend ungestörte Böden mit dichter Vegetationsbe-
deckung / Wald (überwiegend Laubholz)
• Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“: Böden mit Vegetationsbedeckung
Keiner der beiden Teilbereiche ist als Bereich mit besonderer Klimafunktionsfähigkeit klas-
sifiziert.
Landschaftsbildeinheiten:
• Leineflachhänge
Bedeutung für die landschaftsbildbezogene Erholung:
• Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“: Mittlere Bedeutung
Maßnahmenkarte:
• Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“:
− Fortwirtschaftliche Flächen mit überwiegend Laubholzanteil im Bestand
− Südlich angrenzend: Rechtsverbindlich festgesetzte oder bereitgestellte Fläche für Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen
• Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“:
− Landwirtschaftliche Fläche mit der Priorität zur Sicherung und Entwicklung von Grünland
− Suchraum mit der Priorität zur Umwandlung von Ackerland in Grünland/ bzw. abschnitts-
weiser Nutzung als Grünbrache
Im Umweltbericht Stufe 2 erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Darstellungen des Land-
schaftsplanes
6.2.4 Klimaschutz
PV-Anlagen wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus. Denn bei der solaren Energieerzeu-
gung geschehen keine klimaschädlichen Auswirkungen wie dies etwa bei der Nutzung fossi-
ler Brennstoffe zu erwarten ist. Daher ist die Errichtung von PV-Anlagen ein wichtiger Be-
standteil der politisch vorgegebenen Ziele hinsichtlich dem Klimaschutz.
6.2.5 Sonstiges
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass archäologische Bodendenkmäler angetroffen
werden. Zurzeit liegen jedoch keine Kenntnisse über das Vorkommen von Bodendenkmälern
vor. Sofern sich im Verfahren keine weiteren Erkenntnisse ergeben, müssen die kulturellen
Schutzgüter und sonstigen Schutzgüter als nicht betroffen eingestuft werden.
Die natur- und landschaftsbezogene Erholungsfunktion wird durch die Planung voraussicht-
lich nicht beeinträchtigt. Erholungsrelevante Flächen liegen nicht innerhalb des Plangebietes.
Alle erholungsrelevanten Wegeverbindungen zum Erreichen und Durchqueren der offenen
Landschaft bleiben bestehen.
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25 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
6.3 Fazit
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand muss damit gerechnet werden, dass mit dem Vorha-
ben Beeinträchtigungen der Umweltbelange verbunden sind.
Eine genaue Analyse und Bewertung der Konfliktpunkte erfolgt im weiteren Verfahren im
Umweltbericht Stufe 2. Dort werden neben einer Ermittlung der Erheblichkeit und der
Schwere der möglichen Beeinträchtigungen auch Möglichkeiten zur Konfliktlösung und Fest-
setzungsmöglichkeiten aufgezeigt, um die aufgeführten Schutzgüter hinreichend zu würdi-
gen.
7 Festsetzungen
Das Plangebiet lag bisher im planungsrechtlichen Außenbereich und unterlag demnach kei-
nen planungsrechtlichen Festsetzungen.
Es wird ein Angebotsbebauungsplan angestrebt, in dem mindestens die Art der baulichen
Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen festge-
setzt werden.
Um das Vorhaben im Plangebiet umsetzen zu können, wird die Art der baulichen Nutzung
zukünftig voraussichtlich gemäß § 11 (2) BauNVO als Sondergebiet festgesetzt, genauer als
Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ (SOPV). Im Sonsti-
gen Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ sind neben der Photovoltaikanlage auch alle Neben-
anlagen (zweckgebundene Gebäude und bauliche Anlagen, die für den technischen Betrieb
der Anlage erforderlich sind) zulässig.
Demnach sind im Sonstigen Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ folgende Nutzungen allge-
mein zulässig:
• Anlagen und Einrichtungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen
• Nebenanlagen gem. § 14 (1) 1 BauNVO
• Zufahrten, Baustraßen und Wartungsflächen.
Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes, die beispielsweise das Maß der baulichen Nut-
zung, die überbaubaren Grundstücksflächen oder grünordnerische Festsetzungen betreffen,
werden im weiteren Verlauf des Verfahrens aufgenommen und müssen im Zuge der Ent-
wurfsplanung geprüft werden.
8 Hinweise
Im Folgenden werden weitere städtebauliche Ziele behandelt, die nicht als Festsetzungen in
den Bebauungsplan eingeflossen sind. Dies hat entweder seinen Grund darin, dass es für
diese Ziele keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gibt oder dass eine entsprechende
Festsetzung nicht mit dem Gebot der planerischen Zurückhaltung vereinbar gewesen wäre.
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26 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
8.1 Gehölzpflanzungen
Für Neuanpflanzungen wird empfohlen, dass grundsätzlich nur heimische Bäume und Sträu-
cher gepflanzt werden. Dies dient der Unterstützung des Artenschutzes. Nur standortge-
rechte, heimische Pflanzen sind für die Erhaltung der Artenvielfalt nützlich. Auf die Verwen-
dung von einzelnen Zuchtformen, insbesondere auch Krüppelwuchs und sonstigen artfrem-
den Wuchsformen, sollte verzichtet werden. Einen Anhaltspunkt, welche Baum- und
Straucharten standortgerecht sind, mag die folgende Liste geben:
Tabelle 1: Standortgerechte Bäume und Sträucher
Bäume 1. Ordnung (über 20 m) Bäume 2. Ordnung (bis 20 m)
Spitzahorn Acer platanoides Feldahorn Acer campestre
Rotbuche Fagus sylvatica Schwarzerle Alnus glutinosa
Esche Fraxinus excelsior Hainbuche Carpinus betulus
Stieleiche Quercus robur Vogelkirsche Prunus avium
Winterlinde Tilia cordata Traubenkirsche Prunus padus
Ulme Ulmus (in Arten) Holzbirne Pyrus pyraster
Bergahorn Acer pseudoplatanus Silberweide Salix alba
Speierling Sorbus domestica
Bäume 3. Ordnung (bis 12 m)
Holzapfel Malus sylvestris
Salweide Salix caprea
Eberesche Sorbus aucuparia
Großsträucher (bis 7 m) Mittelsträucher (bis 3 m)
Kornelkirsche Cornus mas Gem. Heckenkirsche Lonicera xylosteum
Roter Hartriegel Cornus sanguinea Schlehe Prunus spinosa
Haselnuss Corylus avellana Hundsrose Rosa canina
Zweigriffliger Weiß-dorn
Crataegus laevigata Echte Brombeere Rubus fruticosus
Eingriffliger Weiß-dorn
Crataegus monogyna Schwarze Weide Salix nigricans
Pfaffenhütchen Euonymus europaea
Liguster Ligustrum vulgare Kleinsträucher (bis 1,5 m)
Schwarzer Holunder Sambucus nigra Grauweide Salix cinerea
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27 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Korbweide Salix viminalis Purpurweide Salix purpurea
Wolliger Schneeball Viburnum lantana Rosmarinweide Salix rosmarinifolia
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus
Standortgerechte und altbewährte Obstsorten für den Streuobstbau in Südniedersachsen
Apfelsorten:
Alkmene Goldrenette v. Blenheim Ontario
Ananasrenette Graue Herbstrenette Graben-steiner
Prinzenapel
Baumanns Renette Harberts Renette Prinz Albrecht v. Preußen
Biesterfelder Renette Horneburger Pfannkuchen Rheinischer Bohnapfel
Boikenapfel Jakob Fischer Rheinischer Krummstiel
Boskoop, Roter Jakob Lebel Roter Berlepsch
Charlamowsky (Augustapfel) Kaiser Wilhelm Roter Eiserapfel
Danziger Kantapfel Kasseler Renette Rote Sternrenette
Geheimrat Dr. Oldenburg Klarpfel (Weißer) Schöner aus Herrnhut
Gelber Edelapfel Krügers Dickstiel Schöner v. Nordhausen
Gelber Richard Landsberger Renette Winterrambour
Goldparmäne Maunzenapfel Zuccalmaglio Renette
Birnensorten:
Clapps Liebling Gute Luise Nordhäuser Winterforellen-birne
Gellerts Butterbirne Köstliche von Charneaux Oberösterreichische Wein-birne
Gute Graue Neue Poiteau Pastorenbirne
Kirschsorten:
Süßkirschen Sauerkirschen
Büttners Rote Knorpelkirsche Heimanns Rubinweichsel
Gr. Schwarze Knorpelkirsche Morellenfeuer
Hedelfinger Riesenkirsche Schattenmorelle
Zwetschen- und Pflaumensorten:
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28 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Hauszwetsche (div. Typen) Mirabelle von Nancy Wangenheimer Frühzwet-sche
Bühler Frühzwetsche Ontariopflaume
8.2 Altlasten und Abfälle
Werden bei Erschließungs- oder Baumaßnahmen Anzeichen gefunden, die auf einen Altlas-
tenverdacht schließen lassen, ist der Landkreis Göttingen zu informieren. Alle bei Abriss und
Erschließungsarbeiten anfallenden Abfälle sind entsprechend den abfallrechtlichen Vorschrif-
ten zu entsorgen. Abfälle, die nichtverwertet werden, sind dem Landkreis Göttingen als öf-
fentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zur Beseitigung zu überlassen.
8.3 Bauzeitenregelung
Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist zum Schutz der als streng geschützt zu behandeln-
den Vogelarten eine Bauzeitenregelung zu berücksichtigen. Demnach dürfen zwischen dem
01. März und dem 31. Juli im Bereich des Plangebietes keine Maßnahmen zur Baufeldräu-
mung (Rodungen etc.) durchgeführt werden.
9 Städtebauliche Werte, Kosten
Tabelle 2: Flächenbilanz
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Friedland Kosten. Die
Planungskosten werden überwiegend von den Antragstellern übernommen und teilweise
von der Gemeinde Friedland. Durch das Verfahren entstehen der Gemeinde Friedland Ver-
waltungskosten.
Flächenbilanz des Plangebietes
Geltungsbereiche insgesamt ca. 7,3 ha
Teilbereich 1 „Schmiedeköpfe“ – Sonstiges Sonder-gebiet „Photovoltaikanlagen“ (SOPV)
ca. 3,6 ha
Teilbereich 2 „Vor dem Mühlenberge“ – Sonstiges Sondergebiet „Photovoltaikanlagen“ (SOPV)
ca. 3,7 ha
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29 GEMEINDE FRIEDLAND
Bebauungsplan Nr. 050 „PV-Anlagen Niedergandern“
Friedland, den __.__.____
Gemeinde Friedland
Der Bürgermeister
________________
(Friedrichs)
Quellenverzeichnis
EEG 2017: Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBI. I. S. 1066), das zuletzt
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBI. I. S. 706) geändert worden ist.
Landkreis Göttingen: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschafsschutz-
gebiet „Leinebergland“ für den Flecken Bovenden, die Gemeinden Gleichen, Friedland und
Rosdorf und die Gemeinden Ebergötzen, Landolfshausen und Waake der Samtgemeinde Ra-
dolfshausen im Landkreis Göttingen. Göttingen im Jahr 2019.
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