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Dokumentation Werkstatt
Vollgutlager Neukölln15.10.2018
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Dokumentation Werkstatt II
INHALT Zusammenfassung ......................................................................................................................................... 2
Werkstattergebnisse und Online-Kommentare zum Entwurf der Grundsätze ........................................ 8
1 Präambel .................................................................................................................................................. 8
2 Umgang miteinander ............................................................................................................................ 11
3 Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen stärken ............................................................. 13
4 Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren ............................. 16
5 Beteiligungskonzept entwickeln .......................................................................................................... 18
6 Anregung von Beteiligung .................................................................................................................... 21
7 Frühzeitigkeit / Zeit ............................................................................................................................... 23
8 Viele Verschiedene beteiligen ............................................................................................................... 25
9 Information und Transparenz .............................................................................................................. 28
10 Verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung ................................................... 31
11 Budget/Ressourcen ............................................................................................................................. 33
12 Begleitung, Bewertung und Weiterentwicklung der Leitlinien Bürger*innenbeteiligung ........... 36
Kommentare des Themenspeichers ....................................................................................................... 38
ANHANG im separaten Dokument: Abschriften der Kommentare und Präsentationen der Pecha-Kucha-Beiträge aus der Werkstatt und der Kommentare aus der Online-Beteiligung
Dokumentation Werkstatt II
www.leitlinien-beteiligung.berlin.de
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Zusammenfassung Am 15. Oktober 2018 wurde im Rahmen der Erarbeitung von Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung die zweite Werkstatt zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Auf dieser Werkstatt wurde der Entwurf der Grundsätze für die Leitlinien vorgestellt. Auch online gab es über mehrere Wochen die Möglichkeit, den Entwurf der Grundsätze zu kommentieren. Der Prozess der Leitlinienentwicklung ist damit nicht abgeschlossen. Es werden noch Instrumente für die Umsetzung der Grundsätze erarbeitet und die Öffentlichkeit wird auch im weiteren Prozess beteiligt.
Diese Dokumentation informiert über die Ergebnisse aus der zweiten Werkstatt und der Online-Beteiligung zum Entwurf der Grundsätze für die Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung. Sie fasst zunächst kurz den bisherigen Arbeitsprozess und den Ablauf der zweiten Werkstatt sowie die am häufigsten genannten Kommentare der Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf der Grundsätze zusammen. Anschließend stellt sie Kommentare und Zustimmungen zu den jeweiligen Grundsätzen vor. Ein Anhang in einem separaten Dokument enthält die Abschrift aller auf der zweiten Werkstatt und online abgegebenen Kommentare.
Bisheriger Arbeitsprozess
Der Senat von Berlin hat beschlossen, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weiter zu stärken. Ein zentraler Schritt auf diesem Weg ist die Erarbeitung und Formulierung von Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung. Diese Leitlinien sollen eine Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik sein. Sie formulieren gemeinsame Prinzipien und Mindeststandards für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und schaffen mehr Transparenz darüber, wie man sich einbringen und was man erwarten kann. Die Erarbeitung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung ist ein Prozess, der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen organisiert und durch verschiedene Dienstleister neutral begleitet wird. Dabei kooperiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit weiteren Senats- und Bezirksverwaltungen, die ebenfalls mit Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung betraut sind, wie z. B. die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Auftakt für diesen Prozess war das Stadtforum unter dem Motto „Beteiligen! Wie reden wir zukünftig über Stadtentwicklung?“ am 26. Juni 2017, das online unter www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtforum/de/beteiligen/
dokumentiert ist. Nach dem Stadtforum konnten sich Bürgerinnen und
Bürger für die Teilnahme an einem Arbeitsgremium bewerben. Sie wurden so ausgelost, dass die Verteilung von Geschlecht, Alter, Wohnbezirk und weiteren Merkmalen der Bevölkerung von Berlin entspricht. Das berufene Arbeitsgremium besteht aus 12 in dieser Weise ausgelosten Berliner Bürgerinnen und Bürgern sowie 12 Personen aus Politik und Verwaltung. Es erarbeitet den Entwurf der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit und verschiedener Institutionen, Verbände, Interessenvertretungen, Fachöffentlichkeit und Verwaltungen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich online unter www.leitlinien-beteiligung.berlin.de und vor Ort in den Werkstätten zu beteiligen. In der ersten Werkstatt am 19.03.2018 und der begleitenden Online-Beteiligung konnte die Öffentlichkeit zunächst Themen und Inhalte einbringen, die ihr für den Entwurf der Leitlinien wichtig sind. Sie sind online unter www.leitlinien-beteiligung.berlin.de/material/ verfügbar. Das Arbeitsgremium hat dann den
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Entwurf der 12 Grundsätze der Leitlinien erarbeitet, der online und auf der zweiten, hier dokumentierten, Werkstatt am 15.10.2018 der Öffentlichkeit präsentiert und zur Diskussion gestellt wurde.
Ziel und Ablauf der Werkstatt II am 15.10.2018
Ziel der zweiten Werkstatt und der begleitenden Online-Beteiligung war es, der Öffentlichkeit den vom Arbeitsgremium formulierten Entwurf der Grundsätze der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung vorzustellen, sie zu diskutieren und die hier dokumentierten Kommentare der beteiligten Bürgerinnen und Bürger für die Weiterentwicklung des Entwurfs der Grundsätze zu nutzen.
Auf der Werkstatt wurde zunächst, nach einer kurzen Einführung in das Thema, der Entwurf der 12 Grundsätze durch Mitglieder des Arbeitsgremiums vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung hatten zum einen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen in einem sog. „Pecha-Kucha-Format“ (Kurzvortragsformat, je Organisation fünf Minuten mit fünf Vortragsfolien) die Gelegenheit, diesen Entwurf zu kommentieren. In einem sog. „Grundsätze-Parcours-Format“ hatten dann zum anderen alle anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich an 12 dafür eingerichteten Stationen mit den Entwürfen der einzelnen Grundsätze auseinanderzusetzen, Fragen zu stellen und ihre Kommentare schriftlich abzugeben. Zusätzlich gab es an diesen Stationen auch die Möglichkeit, durch eine einfache Abgabe von „Zustimmungskugeln“, vergleichbar einem „like“, der online abgegeben werden kann, zu signalisieren, wenn sie im Großen und Ganzen mit dem entworfenen Grundsatz einverstanden waren.
Die Werkstatt wurde im Vollgutlager in Berlin-Neukölln veranstaltet. Insgesamt haben sich 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Werkstatt beteiligt.
Die Hauptmoderation der Werkstatt übernahm Susanne Walz, L.I.S.T. GmbH. Die Vorbereitung und Durchführung der Werkstatt erfolgte in Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
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und Wohnen mit den prozessbegleitenden Dienstleistern nexus Institut, MediaCompany, Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG, Liquid Democracy e.V. und BSM. Die Dokumentation der Werkstatt wurde vom nexus Institut übernommen.
Hier das Programm der Werkstatt:
ZEIT INHALT
18:00 Begrüßung und Einführung im Plenum
Einführung in das Thema und den Kontext der Leitlinienentwicklung
18:15 Vorstellung des Entwurfs der Grundsätze für die Leitlinien durch Mitglieder des Arbeitsgremiums
18:35 Pecha-Kucha – 1. Teil Kommentierung der Grundsätze durch 5 eingeladene Organisationen
19:15 Pause 19:30 „Grundsätze-Parcours“ – 12 Stationen
20:15 Pecha-Kucha – 2. Teil Kommentierung der Grundsätze durch weitere 5 eingeladene Organisationen
20:45 Dank und Ausblick 21:00 Ende und Ausklang
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Ergebnisse aus Werkstatt II und Online-Beteiligung auf einen Blick
Hier sind die Kommentare aus dem Grundsätze-Parcours und den Pecha-Kucha-Beiträgen sowie dem Online-Dialog zum Entwurf der Grundsätze für das schnelle Lesen zusammengefasst. Dabei sind vorrangig die Kommentare berücksichtigt, die bei verschiedenen Grundsätzen mehrfach genannt wurden. Da es Sinn der Werkstatt war, konkret die Grundsätze durch die Kommentare der Teilnehmenden zu verbessern, wurden diese meist genannten Hinweise bestimmten, dazu passenden Grundsätzen in der folgenden Zusammenfassung zugeordnet.
Ganz bewusst wurde aber darauf verzichtet, die Grundsätze konkret durch bestimmte Umformulierungen oder Ergänzungen zu anzupassen, weil das die Aufgabe des Arbeitsgremiums sein wird, wenn alle Kommentare auch aus anderen zukünftigen Veranstaltungen gesammelt worden sind.
Im Sinne der Dokumentation für die Teilnehmenden der Werkstatt und als Arbeitsgrundlage für das Arbeitsgremium bietet das zweite Kapitel „Werkstattergebnisse und Online-Kommentare zum Entwurf der Grundsätze“ eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse zu den einzelnen Grundsätzen. Darüber hinaus sind alle Kommentare sowie die Präsentationen der Pecha-Kucha-Beiträge im separaten Anhangsdokument zu finden.
Die meistgenannten Kommentare waren:
Deutlicher machen, was unter Beteiligung verstanden wird: Grundsatz 1: PräambelDer Begriff „Beteiligung“ sollte in den Grundsätzen weiter präzisiert werden. Es ist noch nicht klar genug, was genau mit Beteiligung gemeint ist. Dazu wäre es sinnvoll, in Anlehnung an die bekannten Stufen der Beteiligung festzulegen, was unter Beteiligung in den Grundsätzen der Leitlinien
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verstanden wird, das heißt, ab welcher Stufe der Partizipation von Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gesprochen wird.
Verbindlichkeit der Grundsätze klären: Grundsatz 4: Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren Die Verbindlichkeit der Grundsätze und der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung sollte genauer beschrieben werden. Zum einen geht es dabei um die Verbindlichkeit bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen. Die Leitlinien müssen zu einer Beteiligung führen, in der die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden und sie Einfluss nehmen können. Dafür soll Beteiligung frühzeitig stattfinden, wenn noch Entscheidungsspielräume vorhanden sind. Zum anderen ist es wichtig, die Verbindlichkeit der Leitlinien für die Berliner Bezirke zu klären, um zu verhindern, dass einzelne Bezirke Beteiligungsprozesse und ihre Ergebnisse ignorieren.
Beteiligung inklusiv gestalten – angemessene Beteiligungsformate finden: Grundsätze 3: Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen stärken; 5: Beteiligungskonzept entwickeln; 8: Viele Verschiedene beteiligen In Beteiligungsprozessen ist es wichtig, verschiedene Personengruppen einzubeziehen. Welche Personen unbedingt beteiligt werden müssen, ist dabei für jeden Beteiligungsprozess unterschiedlich. Wichtig ist, dass oft unterrepräsentierte Gruppen, wie zum Beispiel Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, zukünftig häufiger und besser einbezogen werden. Hierfür ist es von Bedeutung, angemessene, passende Formate der Beteiligung zu finden. Das umfasst unter anderem eine bessere Kombination von Online- und Präsenzformaten, um auch jenen Personen die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben, die nicht zu einer Veranstaltung kommen können oder wollen. Um die Hürden für die Teilnahme an Beteiligungsveranstaltungen möglichst niedrig zu halten, ist bei der Gestaltung auf Barrierefreiheit zu achten.
Bezirke einbinden – von guten Beispielen lernen: Grundsätze 1: Präambel und 11: Budget/ Ressourcen Für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsätze der Leitlinien ist es wichtig, die Berliner Bezirke stärker in die Umsetzung einzubinden. Zum einen sollen die Erfahrungen mit lokaler Beteiligung genutzt werden, um die Qualität von Beteiligungsprozessen zu verbessern. Dabei soll von guten Beispielen aus den Berliner Bezirken, aber auch aus anderen Städten gelernt werden. Zum anderen ist die Gültigkeit der Berliner Leitlinien für die Bezirksebene zu klären. Es sollte deutlich werden, wie eine Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und dem Land Berlin aussehen könnte. Dies betrifft insbesondere auch Fragen des Budgets: Bei einer geplanten Umsetzung der Leitlinien auf Bezirksebene ist die Finanzierung von eventuell notwendigen Einrichtungen in den Bezirken zu klären.
Neutralität in Beteiligungsprozessen gewährleisten: Grundsätze 2: Umgang miteinander und 3: Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen stärken Die Neutralität der Prozessbegleitung ist für das Vertrauen in Beteiligungsprozesse sehr wichtig. Die Gewährleistung der Neutralität erscheint jedoch als problematisch, da die Prozessbegleitung als Auftragnehmer oftmals vom Auftraggeber (Verwaltung) abhängig ist. Grundsätzlich ist es aber für eine neutrale Prozessbegleitung wichtig, dass Beteiligungsprozesse von professionellen, gut ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. Maßnahmen zur Ausbildung weiterer Expertinnen und Experten können dabei hilfreich sein.
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Informationen bereitstellen und verständlich kommunizieren: Grundsatz 9: Information und Transparenz Damit sich Bürgerinnen und Bürger über kommende Vorhaben und damit zusammenhängende Beteiligungsprozesse informieren und einbringen können, müssen entsprechende Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um sicherzustellen, dass die Informationen für möglichst viele Personen zugänglich sind, müssen sie barrierefrei und leicht verständlich aufbereitet sein. Des Weiteren sollten sie über verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung gestellt werden.
Private Investoren mit ins Boot holen: Grundsatz: 11 Budget und Ressourcen Für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsätze der Leitlinien ist es wichtig, dass sich nicht nur die öffentliche Hand und städtische Betriebe an die Leitlinien binden, sondern sich auch private Investoren an den Leitlinien orientieren. Dies ist im Sinne einer breiten Beteiligung zu möglichst vielen Vorhaben zweckmäßig, da private Investoren für die Entwicklung verschiedener räumlicher Vorhaben der Stadtentwicklung in Berlin verantwortlich sind. Eine Situation, in der zu Vorhaben privater Investoren keine Beteiligung stattfindet, wäre für Bürgerinnen und Bürger Berlins unbefriedigend.
Klarheit über verschiedene Rollen in Beteiligungsprozessen schaffen: Grundsatz 2: Umgang miteinander An Beteiligungsprozessen sind immer verschiedene Akteure beteiligt (aus Bürgerschaft, Politik, Verwaltung etc.), die im Prozess verschiedene Rollen und Aufgaben haben. Für einen erfolgreichen Beteiligungsprozess sollten diese Rollen möglichst für alle Teilnehmenden transparent sein. Mit den verschiedenen Rollen gehen in der Regel auch unterschiedliche Machtverhältnisse einher. Diese sollten ebenfalls wahrgenommen und transparent gemacht werden. Für einen erfolgreichen Beteiligungsprozess ist es wichtig, einen gemeinsamen Umgang mit diesem Ungleichgewicht zu finden.
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Werkstattergebnisse und Online-Kommentare zum Entwurf der Grundsätze
1 Präambel
Ziel der Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der
Stadtentwicklung ist es, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
und eine Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und
Bürgerschaft zu fördern.
Die Leitlinien sollen einen Rahmen für die Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern setzen, um damit gute Lösungen für
Projekte und Vorhaben der räumlichen Stadtentwicklung,
einschließlich ihrer Auswirkungen, zu finden.
Die Leitlinien dienen dazu, verbindliche Standards für die gesetzlich
nicht geregelten Formen der Beteiligung ("informelle Beteiligung") zu
schaffen, die die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) ("formelle Beteiligung") ergänzt. Bei der
"informellen Beteiligung" müssen sich die Beteiligungsprozesse an
den aufgestellten Grundsätzen der Leitlinien orientieren und deren
Berücksichtigung dokumentieren."
Sie berücksichtigen bereits bestehende Leitlinien, wie die der Bezirke
und der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Sie gelten für alle
Prozesse und Projekte der räumlichen Stadtentwicklung auf
Bezirksamts- und Senatsebene.
Unter Bürgerinnen und Bürgern verstehen wir in diesen Leitlinien alle
Menschen, die in Berlin wohnen oder arbeiten.
Die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der
Stadtentwicklung gelten dauerhaft und sind nicht an eine Wahlperiode
gebunden. Sie müssen aber regelmäßig geprüft und bei Bedarf
weiterentwickelt werden.
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Das Ziel der Leitlinien wurde sowohl im Grundsätze-Parcours als auch in einem Pecha-Kucha-Beitrag kommentiert. Es soll klarer benannt werden, dass das Ziel von Beteiligung die Förderung der Akzeptanz von Entscheidungen sei. Beteiligung sei ein Mittel zur Stärkung der lokalen Demokratie. Als zusätzliche positive Effekte von Beteiligung wurden in einem Pecha-Kucha-Beitrag außerdem genannt: eine Orientierung der Planung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger schütze vor Fehlinvestitionen und eine höhere Identifikation mit dem eigenen Umfeld durch Beteiligung beuge Vandalismus vor.
Auch eine genauere Definition des Begriffs „Beteiligung“ wurde im Online-Dialog und dem Grundsätze-Parcours gewünscht. Es müsse erläutert werden, was unter Beteiligung verstanden wird. Die Kommentare hinterfragten, ob die Vermittlung von Informationen bereits Beteiligung sei oder nur die Voraussetzung dafür. Es wurde unter anderem auf die vier Beteiligungsstufen verwiesen, die in den Beteiligungsleitlinien der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften genannt werden. Zwei Pecha- Kucha-Beiträge sahen die Koproduktion als anzustrebende Form der Bürgerbeteiligung an, da nur auf dieser Beteiligungsstufe Mitbestimmung umgesetzt sei. Des Weiteren wurde die Frage gestellt, ob Beteiligung auch die Verantwortung für die Ergebnisse aus der Beteiligung umfasse.
Auch die Definition der Begriffe Bürgerinnen und Bürger wurde hinterfragt, die im 5. Absatz des Grundsatz-Entwurfs enthalten ist. Im Grundsätze-Parcours und im Online-Dialog wird eine weiter gefasste und offenere Definition angemahnt, die nicht an den Stadtgrenzen ende und alle Personen einschließe, denen Berlin am Herzen liege. Weitere Kommentaren empfehlen, in der Definition ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch Kinder und Jugendliche angesprochen sind. Als konkrete Änderung der Formulierung wurde vorgeschlagen, den Begriff „wohnen“ im 5. Absatz, zweite Zeile durch „leben“ zu ersetzen. Dieser Begriff sei breiter gefasst und schließe mehr Personen ein, zum Beispiel Obdachlose.
Viele Kommentare bezogen sich auf den Geltungsbereich der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, auf den im zweiten Absatz der Präambel eingegangen wird. Sowohl in den Kommentaren des Grundsätze-Parcours als auch in einigen Pecha-Kucha-Beiträgen wurde eine
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Erweiterung des Geltungsbereichs gefordert: Stadtentwicklung könne nicht nur auf räumliche Aspekte reduziert werden. Es solle ein ressortübergreifender Ansatz verfolgt werden, der auch Verkehr, soziale Aspekte, ökologische Auswirkungen sowie Fragen der politischen Ökonomie und Verteilung umfasst. Der ressortübergreifende Ansatz sei in der Kinder- und Jugendbeteiligung besonders wichtig.
In diesem Zusammenhang sei es auch von Bedeutung, selbstorganisierte Formen der Beteiligung zu berücksichtigen und anzuerkennen. Sowohl auf dem Grundsätze-Parcours als auch in einem Pecha-Kucha-Beitrag wurde betont, dass die informelle Beteiligung als „Graswurzel-Beteiligung“ weit vor jeder offiziellen Beteiligung beginne. Die Leitlinien würden deshalb bisher nur einen Teil dessen erfassen, was die organisierte Stadtgesellschaft in „Bottom-up-Initiativen“ bereits einspeise.
Einige Kommentare des Grundsätze-Parcours und des Online-Dialogs beschäftigten sich mit der Verbindlichkeit der informellen Beteiligung und ihrem Verhältnis zur formellen Beteiligung. Die Verbindlichkeit der Leitlinien müsse genauer erläutert werden. Es müsse deutlich werden, dass die Leitlinien rechtlich nicht bindend sind, sondern verbindliche Standards für die an Beteiligungsprozessen beteiligten Akteure darstellen. In diesem Zusammenhang solle auch das Verhältnis der informellen Beteiligung zur formellen Beteiligung und deren Abgrenzung zueinander genauer erläutert werden. In zwei Kommentaren wurde zudem die Frage gestellt, ob und wie sich informelle Beteiligung durch die Entwicklung von Leitlinien stärker formalisieren würde und welcher Spielraum dann für „neue“ informelle Beteiligung bliebe.
Als weiterer Aspekt wurde die Geltung der Leitlinien zu den Bezirken genannt. Da die meisten Stadtentwicklungsprojekte in der Verantwortung der Bezirke lägen, solle das lokale Wissen der Bezirksämter für die Entwicklung der Leitlinien genutzt werden. Des Weiteren müsse geklärt werden, ob die Bezirke aufgrund eines Beschlusses des Senats bzw. des Abgeordnetenhauses zur Übernahme der Leitlinien verpflichtet werden können und ob hierfür nicht ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlungen notwendig sei.
Im Grundsätze-Parcours wurde auch die langfristige Gültigkeit der Leitlinien angesprochen. Um sicherzustellen, dass mit einem möglichen Wechsel der Regierung nach Neuwahlen die Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung nicht ihr Gültigkeit verlieren, müsse die Verbindlichkeit der Leitlinien präzisiert werden.
Auch wenn im Grundsatz 12 konkrete Evaluierungszeiträume genannt werden, sei die Formulierung in im 6. Absatz der Präambel, dass die Leitlinie regelmäßig überprüft werden, nicht eindeutig genug. Es müsse ein fester Turnus der Überprüfung der Leitlinien beschrieben werden.
Zustimmung: 44 Likes auf der Werkstatt, 10 Likes im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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2 Umgang miteinander
Die Beteiligung soll neutral begleitet und moderiert werden, um den
Positionen einzelner Personen oder Gruppen keinen Vorrang im
Beteiligungsprozess zu geben.
Grundsätzlich ist auf die Verwendung einer leichten und
verständlichen Sprache zu achten.
Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ist der Umgang miteinander
so zu regeln, dass sich alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend
begegnen. Das bedeutet konkret:
Transparenz über Interessen und Rollen herstellen
Rahmenbedingungen für Beteiligung benennen
Ehrlichkeit
Für unterschiedliche Meinungen Raum lassen und sie
dokumentieren
Machtverhältnisse transparent darstellen und hinterfragen
Einwände sind wichtiger Bestandteil von
Beteiligungsprozessen. Sie können sich auf Inhalte von
Planungen, aber auch auf die Beteiligung bei der Planung
beziehen. Einwände sollen dokumentiert werden und es soll
eine Stellungnahme dazu geben. Für alle Beteiligten soll klar
werden, wann und in welcher Form im Beteiligungsprozess
diese Stellungnahme erfolgt und welche Instanz letztlich über
die Annahme oder Ablehnung der Einwände entscheiden
kann.
In den Kommentaren wurde der Grundsatz „Umgang miteinander“ insgesamt positiv aufgenommen. Der formulierte Umgang sei eine zentrale vertrauensbildende Maßnahme und Voraussetzung für eine erfolgreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Als wichtig wurde dabei auch der gewaltfreie, wertschätzende Umgang aller Akteure miteinander genannt.
Im Grundsätze-Parcours und Online-Dialog wurde angemerkt, besonderes Augenmerk auf den Umgang mit einzelne Personengruppen zu legen, insbesondere auf Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben. Grundsätzlich solle eine Haltung, die sich gegen Diskriminierung ausspricht, noch deutlicher werden: Der Umgang solle nicht rassistisch, sexistisch, anti-semitisch oder homophob sein. Ein weiterer Kommentar betonte die Wichtigkeit, dass in Beteiligungprozessesn insbesondere auch ein respektvoller Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung notwendig sei, um die Kommunkation aller Beteiligten auf Augenhöhe sicherzustellen. Es gebe aber auch Grenzen der Meinungsvielfalt. Intoleranz sei nicht akzeptabel. Beteiligungsprozesse müssten Raum für unterschiedliche Meinungen lassen, die sich aber im Rahmen des Grundgesetzes bewegen müssten.
In weiteren Kommentaren aus Grundsätze-Parcours, Online-Dialog und Pecha-Kucha-Beiträgen wurde angemahnt, einige verwendete Begriffe genauer zu erläutern, insbesondere die beiden Begriffe
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„Machtverhältnisse“ und „Neutralität“. Beim Begriff „Machtverhältnisse“ sei unklar, ob damit Zuständigkeiten, Gesetze oder etwas anderes gemeint sei. Es wurde angemerkt, dass Machtverhältnisse oftmals nicht eindeutig seien und es deshalb sinnvoll sein könne, die Interessen einzelner Akteure darzustellen und zu hinterfragen. Zum Begriff „Neutralität“ wurde angemerkt, dass die Neutralität der Trägerinnen und Träger eines Beteiligungsprozesses, die zum Beispiel für die Gestaltung und Moderation von Beteiligungsveranstaltungen verantwortlich seien, durch die Abhängigkeit vom Auftraggeber gefährdet sein könnten. Es wurde gefragt, wie Neutralität rechtlich festgeschrieben werden kann. Um den Begriff „Neutralität“ genauer zu fassen, sei es wichtig, mit einem „System von Checks und Balances“ zu arbeiten, das insbesondere bei einzelnen Verfahrensschritten, wie zum Beispiel der Stellungnahme zu Einwänden, anzuwenden sei. Ein weiterer Kommentar stellte den Sinn der Neutralität in Frage und regte an, ob es nicht wichtiger sei, die Schwachen zu stärken. Konkret wurde dabei auf die Neutralität der Moderation von Beteiligungsverfahren eingangen. Sie empfahlen, dass eine Moderation neutral und professionell sein solle, was in der Regel den Einsatz von ausgebildeten Moderatorinnen und Moderatoren voraussetze. In einem Kommentar wurde eine trägerunabhängige Moderation und Realisierung von Beteiligungsprozessen vorgeschlagen. Diese könne über die Einrichtung eines Fonds realisiert werden, in den alle Investoren einzahlen und der transparent verwaltet wird
Grundsätzlich verweisen einige Kommentare darauf, Informationen zu kommenden Vorhaben zur Verfügung zu stellen. In einem Kommentar des Grundsätze-Parcours wurde vorgeschlagen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht seien, sich über zukünftige Vorhaben zu informieren. Die Informationen sollten so aufbereitet sein, dass sie altersgerecht und möglichst inklusiv seien.
Damit eng zusammenhängend ist der nächste beim Umgang miteinander genannte Aspekt: die Verwendung einer gemeinsamen und verständlichen Sprache, die stets erfolgen solle. Zum einen wurde gefragt, was genau eine leichte und verständliche Sprache sei und wie sie gefunden werden könne. Zum anderen wurden aber auch konkrete Vorschläge gemacht, wie zum Beispiel die aktive Einbeziehung anderer Sprachen und Kulturen oder die Übersetzung in Gebärdensprache. In diesem Zusammenhang sei es auch wichtig, den (strukturellen) Analphabetismus mitzudenken. Neben der Verwendung einer verständlichen Sprache sei es bei raumwirksamen Vorhaben aber ebenfalls wichtig, verständliche bildliche Darstellungen zu verwenden, da reguläre Pläne für Laien oftmals unverständlich seien.
Zustimmung: 57 Likes auf der Werkstatt, 10 Likes Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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3 Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen stärken
Die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der
Stadtentwicklung sind eine Basis, um die Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern zu erleichtern. Beteiligung ist auch eine Form von
freiwilligem Engagement, das gestärkt werden soll.
Dazu gehört auch die Stärkung und Einbindung benachteiligter
Menschen und Personengruppen, damit sie ihre Interessen im
Beteiligungsprozess vertreten können.
Eine Anlaufstelle für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der
Stadtentwicklung soll es ermöglichen, dass sich die Bürgerinnen und
Bürger zu geregelten Öffnungszeitung und mit Mentorinnen und
Mentoren auf die Beteiligungsprozesse des Landes vorbereiten und
dort Vorschläge und Positionen einbringen können. Die Beteiligung
wird auf Anregung von Politik, Verwaltung oder Bürgerinnen und
Bürgern durchgeführt.
Viele Kommentare zum dritten Grundsatz bezogen sich auf die Akteure und Zielgruppen, die durch die Leitlinien in Beteiligungsprozessen gestärkt werden sollten. Es wurde hinterfragt, wie verschiedene Personengruppen (zum Beispiel Betroffene, Menschen mit Migrationshintergrund, Bildungsferne, Benachteiligte, Ältere, Kinder und Jugendliche) erreicht werden könnten. Da in Beteiligungsprozessen oftmals nur die lokale Bevölkerung wahrgenommen werde, wurde gefragt, wie anderen Personengruppen, die auch ein inhaltliches Interesse haben (zum Beispiel Wohnungssuchende), einbezogen werden könnten. Eine gezielte, auf die jeweilige Personengruppe
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zugeschnittene Ansprache, sei notwendig. Hierfür könnte man vorhandene Institutionen, wie zum Beispiel Kinder- und Jugendinteressenvertretungen, einbeziehen oder sie zumindest vorab über kommende Beteiligungsprozesse informieren. In einigen Kommentaren wurde konkret nach der Definition des Begriffs „benachteiligt“ im 2. Absatz des Entwurfs des Grundsatzes gefragt. Es wurde vorgeschlagen, stattdessen den Begriff „betroffene“ zu verwenden. Benachteiligt seien immer betroffene Bürgerinnen und Bürger in Entwicklungsgebieten. Diese bräuchten insbesondere Stärkung und Sicherheit in Beteiligungsprozessen. Es sei ebenfalls nicht klar, was mit der „Stärkung“ dieser Gruppe gemeint ist: Gehe es dabei um die gezielte Unterstützung, damit sich Benachteiligte besser einbringen können? Des Weiteren sei es wichtig, Zielgruppen mit dem höchsten Bedarf stärker zur Teilnahme an Beteiligungsprozessen zu motivieren, damit deren Bedürfnisse nicht unterrepräsentiert seien.
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Eine weitere Gruppe von Kommentaren beschäftigte sich mit dem Thema Anlaufstelle und Mentorinnen/Mentoren, auf die im 3. Absatz des Grundsatzes eingegangen wird. Viele Kommentare betonten, dass sowohl die Mentorinnen und Mentoren als auch das Personal der Anlaufstelle neutral sein müsse. Die Mentorinnen und Mentoren müssten hauptamtlich tätig sein, um hohe Professionalität, Verlässlichkeit, Kontinuität und Qualität zu gewährleisten. Auch die Ausgestaltung einer Anlaufstelle wurde kommentiert. Besonders wichtig sei es, auch Berufstätigen den Besuch oder die Kontaktaufnahme zu dieser Stelle zu ermöglichen. Dazu brauche es eine breite Palette von Kontaktaufnahme-, Informations- und Beratungsmöglichkeiten bzw. -angeboten. Es müssten dabei ganz unterschiedliche Tagesabläufe, Zeitbudgets sowie Mobilitäts- und Kommunikationsgewohnheiten und (Vor-) Kenntnisse der Menschen bedacht werden. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, statt einer zentralen Anlaufstelle mehrere dezentrale Anlaufstellen nach dem Vorbild von Quartiersbüros zu schaffen. Eine Anlaufstelle könne aber kein Ersatz für offene Fachämter sein. Auch die Mentorinnen und Mentoren sollten möglichst flexibel erreichbar sein. Eine aufsuchende und begleitende Arbeit der Mentorinnen und Mentoren sei denkbar.
Im Rahmen des Grundsätze-Parcours und des Online-Dialogs wurden konkrete Beteiligungsformate vorgeschlagen, die für eine Stärkung der Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen verwendet
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werden könnten. Neben Community Planning und Anwaltlicher Planung wurde auch die Entwicklung einer Beteiligungsapp genannt, mit der insbesondere die jüngere Generation angesprochen werden sollte. Online-Beteiligung solle verstärkt eingesetzt werden, da sich dort auch schüchterne Menschen trauten, ihre Meinung zu äußern. Durch die Verwendung der richtigen Online- und Offline-Formate solle sichergestellt werden, dass nicht nur diejenigen, „die am lautesten schreien“ die Ergebnisse eines Prozesses bestimmen. Dafür sollten Beispiele erfolgreicher Bürgerbeteiligungsprozesse aus anderen Städten als Best-Practice-Beispiele herangezogen werden.
Eine Reihe weiterer Kommentare thematisierte die Vermittlung von Beteiligungskompetenzen. In diesem Zusammenhang sei es besonders wichtig, dass bereits im frühen Alter relevantes Wissen in Schulen vermittelt und Beteiligung gelebt werde. Dadurch werde es wahrscheinlicher, dass sich Schülerinnen und Schüler auch als Jugendliche und Erwachsene weiter gesellschaftlich und politisch einbringen.
Auch eine barrierefreie und interkulturelle Kommunikation wurde für die Stärkung der Menschen in Beteiligungsprozessen empfohlen. Zusätzlich sei die Offenlegung von Informationen und Daten eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger eine qualifizierte Meinung bilden können.
Zustimmung: 69 Likes auf der Werkstatt, 10 Likes und ein Dislike im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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4 Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren
Der Entscheidungsspielraum soll vor Beginn eines
Beteiligungsprozesses offengelegt und erläutert werden. Innerhalb
dieses Spielraums soll Ergebnisoffenheit garantiert werden. Die Stelle,
die für ein Vorhaben verantwortlich ist, soll klar benennen und
darstellen, zu welchen Punkten, zu welcher Zeit (Anfang und Ende)
und auf welcher Ebene Einflussmöglichkeiten für die Bürgerinnen und
Bürger bestehen, wo die Grenzen liegen und wer auf welcher
Grundlage am Ende der Beteiligung entscheidet. Dazu gehört auch,
die angestrebten Ziele einer Planung und der Beteiligung zu
kommunizieren und Varianten aufzuzeigen.
Besonders viele Kommentare (Grundsätze-Parcours, Online-Dialog, Pecha-Kucha-Beiträge) thematisierten die Begrenzung des Entscheidungsspielraums. Es sei unklar, wer über den Entscheidungsspielraum entscheide und dies gegenüber der Öffentlichkeit vertrete. Eine Begrenzung des Entscheidungsspielraums müsse legitimiert sein und begründet werden (zum Beispiel durch rechtlich übergeordnete, vorangegangene Planungen). In einzelnen Kommentaren wurde davon ausgegangen, dass Politik und Verwaltung die Entscheidungsspielräume festsetzen, da sie ein eigenes Interesse an einer bestimmten Form der Umsetzung eines Projektes hätten. In der Praxis werde es schwer sein, Entscheidungsspielräume trennscharf zu definieren, da es auch in Verwaltung und Politik ein diffuses Feld von unterschiedlichen Interessen gebe, die sich zum Teil ausschließen. Im Online-Dialog wurde ein konkreter Formulierungsvorschlag für den ersten Satz gemacht: "Der Entscheidungsspielraum soll vor Beginn eines Beteiligungsprozesses offengelegt und erläutert werden. Politische Interessen und rechtliche Sachverhalte, die ihn eingrenzen, sollen transparent gemacht werden."
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Damit eng zusammenhängend wurde in einigen Kommentaren die Frage gestellt, welche Einflussnahme auf den Entscheidungsspielraum die Bürgerinnen und Bürger hätten. Es müsse von Seiten der Verwaltung und der Politik auch eine Diskussionsoffenheit geben, wenn der Entscheidungsspielraum für die beteiligten Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptabel sei, d.h. es müsse eine Möglichkeit geben, den vorgegebenen Entscheidungsspielraum in Frage zu stellen. Dies könne zum Beispiel durch Veto-Möglichkeiten umgesetzt werden.
Weitere Kommentare setzten sich mit dem Charakter der Beteiligung auseinander. In verschiedenen Kommentaren des Grundsätze-Parcours wurde kritisch angemerkt, dass die im Grundsatz-Entwurf erwähnte Ergebnisoffenheit falsche Erwartungen wecke, da sie als „totale Mitentscheidungsmöglichkeit“ verstanden werden könne. Dabei gehe es bei vielen Beteiligungsprozessen nicht mehr um das „Ob“ sondern nur noch um das „Wie“. Dazu passt der Kommentar, in dem gefordert wurde, dass es für grundsätzliche Fragen der Stadtentwicklung ein standardisiertes Verfahren (zum Beispiel einen Volksentscheid) geben solle, im dem vom Volk über das „Ob“ entschieden werden solle. Grundsätzlich müsse es ein „Erwartungsmanagement“ geben, um falschen Erwartungen vorzubeugen. Viele Entscheidungen unterlägen der Landeshaushaltsordnung und dem sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Mitsprache hätte in solchen Fällen seine Grenzen. Oft seien Entscheidungsspielräume das eigentliche Problem von Beteiligungsprozessen: Die Entscheidungsspielräume müssten daher ein Kernpunkt bei Beteiligung sein.
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Im Zusammenhang mit dem Grundsatz „Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren“ wurde auch die Rolle der Bezirke thematisiert. Die Bezirkspolitik müsse über Partizipation weiter aufgeklärt werden, um zu verhindern, dass sie bei Beteiligung nur zuschaue und die Ergebnisse nicht anerkenne. Ziel müsse es sein, dass die Ergebnisse von Beteiligung von der Bezirkspolitik trotz kritischer Stimmen anerkannt werden.
Die Akzeptanz von Ergebnissen der Beteiligung wurde in einer weiteren Reihe von Kommentaren thematisiert. Es wurde gefragt, wie mit Konflikten bei der Akzeptanz von Ergebnissen umzugehen sei, insbesondere wenn eine kleine Gruppe sich vehement gegen ein Vorhaben aussprechen würde. Ziel müsse es sein, dass alle Seiten die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen akzeptieren, unabhängig davon wie sie ausfielen. Auch ein „Scheitern“ gelte es zu akzeptieren, da daraus Neues entstehen könne.
Zustimmung: 45 Likes auf der Werkstatt, 10 Likes im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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5 Beteiligungskonzept entwickeln
Für Projekte der räumlichen Stadtentwicklung wird rechtzeitig ein
Beteiligungskonzept entwickelt, das detailliert den Ablauf des
Beteiligungsprozesses darstellt. Treten während des
Planungsprozesses neue Erkenntnisse oder veränderte
Rahmenbedingungen auf, soll das Beteiligungskonzept bei Bedarf in
Kooperation mit den Beteiligten angepasst werden [Budget und
Zeitplanung werden berücksichtigt].
In ausgewählten Einzelfällen wird das Beteiligungskonzept partizipativ
entwickelt.
Werden Beteiligungsprozesse von Bürgerinnen und Bürgern angeregt
und von den zuständigen Stellen angenommen, dann wird das
Beteiligungskonzept für das Verfahren partizipativ erstellt, [d.h. die
Bürgerinnen und Bürger, die Beteiligung angeregt haben, werden
Mitglied im begleitenden Projektgremium und das
Beteiligungsverfahren mit festlegen.]
Das Beteiligungskonzept klärt die jeweiligen Rollen und
Zuständigkeiten im Prozess und zeigt mögliche Beteiligungsvarianten
auf.
Das Beteiligungskonzept soll die Zielgruppen der Beteiligung und
vielfältige Beteiligungsmethoden benennen, die das Erreichen
verschiedener Zielgruppen fördern.
Zum Beteiligungsprozess gehört die Definition der Form, in welcher
das Ergebnis vorliegen soll.
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Aus allen Kommentierungsmöglichkeiten zu diesem Grundsatz gab es Anmerkungen zu Macht und Entscheidung. Dabei wurde deutlich: Entscheidungsspielräume und auch, wer letztlich entscheidet, sollten von Anfang an transparent sein. Das sei auch im Beteiligungskonzept anzuführen. Hierzu wurde bei der Werkstatt angemerkt, dass sich bereits die Beteiligungsmethode auf den Einfluss der Teilnehmenden auswirkt. Aus einem Pecha-Kucha-Beitrag wurde ergänzt, dass Entscheidungen im Konsens getroffen werden sollten. In einem Kommentar auf der Werkstatt wurde gewünscht, dass im 5. Absatz Aussagen zur Legitimation der Entscheidung angefügt werden. In einem Online-Kommentar wurde angemerkt, dass auch bei der Entscheidung über das Beteiligungskonzept eine Beteiligung erfolgen könnte und zur Vereinfachung für Beteiligungsprozesse auch Musterkonzepte erarbeitet werden könnten.
Auf der Werkstatt wurden in verschiedener Hinsicht Anmerkungen zu zeitlichen Aspekten formuliert. Es wurde vor allem eine klare und transparente Zeitplanung angemahnt. Dabei wurde sowohl vor Endlosdebatten gemahnt wie auch auf den Grundsatz Frühzeitigkeit verwiesen. Formuliert wurde auch die Befürchtung, dass Bürgerbeteiligung den Bau von Wohnungen verzögern könnte. Mehrere Werkstatt-Kommentare bezogen sich auf die zeitliche Abstimmung zwischen Planungsprozess und Beteiligung, wobei auch gefragt wurde, ab welcher Projektgröße überhaupt ein Beteiligungsprozess eingeleitet werden sollte.
Was Zuständigkeiten betrifft, wurden auf der Werkstatt verschiedene Vorschläge gemacht. Es solle klarer werden, wer das Beteiligungskonzept entwickelt. Es solle konkreter darüber informiert werden, für welche Projekte der räumlichen Stadtentwicklung es ein Beteiligungskonzept geben wird und wer im Einzelfall darüber entscheidet. Auch darüber, wer die Evaluation übernehme und welche die für die Umsetzung der Beteiligung zuständigen Stellen sind, solle informiert werden. In einem Online-Kommentar wurde zudem die Frage gestellt, ob es möglich sei, Beteiligung anzuregen, ohne zur Mitwirkung in einem Gremium verpflichtet zu sein.
Verschiedene Hinweise und Fragen gab es auch zu möglichen Zielgruppen. In Bezug auf Beteiligung über Social Media wurde in einem Online-Kommentar angemerkt, dass alle Beteiligungskonzepte eine
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miteinander abgestimmte Online- und Vor-Ort-Beteiligung enthalten sollten. Zur Verbreitung von Informationen über Beteiligungsprozesse, so ein weiterer Online-Kommentar, sollten die bereits bekannten Stadtteilvertretungen einbezogen werden. Ein Pecha-Kucha-Beitrag bekräftigt hierzu, dass es wichtig sei, passende Methoden zur Einbindung aller Bürgerinnen und Bürger zu finden. Die Werkstatt-Kommentare bestätigen dies und führen aus, dass Online-Beteiligung nicht alle Bürgerinnen und Bürger erreicht. Ferner sei eine einfache Sprache zu benutzen. Für die Beteiligung von Kindern und Jugendliche wäre der Landeskoordinierungskreis „Mitbestimmen in Berlin“ (Drehscheibe Kinder- und Jugendbeteiligung) einzubeziehen.
Zu Ressourcen wurde in einem Werkstatt-Kommentar die Frage gestellt, wie bei einer hohen Anzahl von Beteiligungsprozessen ausreichend Ressourcen gefunden werden können. Als Ressource wurden aber nicht nur Geld- und Personalmittel für Beteiligungsprozesse benannt, sondern auch Mittel für Online-Instrumente wie eine Darstellung der Vorhabenliste und ihre Projekte im Internet.
Unter dem Stichwort Transparenz wurde in Kommentaren auf der Werkstatt gewünscht, dass das Beteiligungskonzept veröffentlicht wird und in der Dokumentation des Beteiligungsprozesses auch die „Gelernten Lektionen“ angeführt werden. Zudem wurde die Einrichtung eines „Leerstandskatasters“ angeregt. Ein Online-Kommentar wies darauf hin, dass es noch viele unklare Begriffe gebe. So werde das Beteiligungskonzept im Aktiv als handelnde Person verwendet.
Regelmäßige Umfragen dazu, wie Bürgerinnen und Bürger in Berlin wohnen und arbeiten wollen, und ein möglicher Beteiligungsrat, der partizipativ besetzt sein sollte, wurden in weiteren Kommentaren vorgeschlagen.
Zustimmung: 29 Likes auf der Werkstatt, 9 Likes im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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6 Anregung von Beteiligung
Beteiligungsprozesse an der Stadtentwicklung werden üblicherweise
von Politik und Verwaltung angeregt. Sie können aber auch von
Wirtschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerinnen
und Bürgern angeregt werden.
Für die Anregung von Beteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger
gibt es ein festgelegtes Verfahren. Die Bürgerinnen und Bürger
können von der Anlaufstelle für Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern bei der Anregung von Beteiligung unterstützt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen so frühzeitig und über
verschiedene Informationskanäle informiert werden, dass sie
Beteiligung auch anregen können, wenn diese nicht vorgesehen ist.
Beteiligungsprozesse erfolgen auf Beschluss der gewählten
Vertretungen des Landes Berlin (Abgeordnetenhaus) und seiner
Bezirke (Bezirksverordnetenversammlung) sowie durch die jeweils
zuständigen Verwaltungen.
Bei den Werkstatt-Kommentaren gab es zu diesem Grundsatz mehrere Vorschläge, die sich auf Niedrigschwelligkeit bezogen. Hierzu gehörten, Unterschriften wie in Stuttgart auf der Online-Plattform der Vorhabenliste zu sammeln, eine einfache Sprache zu verwenden und eine Chance auf Anregung für Menschen zu bieten, die nicht in Gruppen organisiert sind und auch keine Erfahrung mit Lobbyarbeit haben. Vor diesem Hintergrund wurde auch vorgeschlagen, Anregung von
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Beteiligung ohne Unterstützergewinnung zu ermöglichen. Auch die Online-Kommentare betonten, dass Anregung einfach sein solle: „Kann ich nicht einfach irgendwo ein Kreuzchen setzen, das sagt: ich will mitreden?“.
Zum Verfahren der Anregung wurden ebenfalls vielfältige Kommentare abgegeben. So wurde auf der Werkstatt die Frage notiert, mit welcher Frist (z. B. vier Wochen) nach Veröffentlichung auf der Vorhabenliste eine Beteiligung angeregt werden kann. In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, wann für einen Beteiligungsprozess eine „partizipative“ und eine „normale“ Konzeptentwicklung erfolgt. In den Online-Kommentaren wurde vorgeschlagen, dass es eine Einteilung in erkennbare Nutzergruppen wie Verwaltung, Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) und betroffene anonyme Bürgerinnen und Bürger geben sollte. Dazu wurde in einem Werkstatt-Kommentar die Frage gestellt, ob auch nicht institutionalisierte Initiativen die Möglichkeit der Anregung erhalten. Als Hindernis wurde gesehen, dass zu einem frühen Planungszeitpunkt die Inhalte des Vorhabens noch vage seien: „Wie lockt man die Bürger zu diesem frühen Zeitpunkt zu einem Workshop?“ Bezüglich des ersten Satzes des 2. Absatzes wurde angemerkt, dass dieser noch missverständlich sei. Weiterhin wurde notiert, dass das Verfahren der Anregung transparent werden sollte. Für Bürgerinnen und Bürger müsse sichtbar werden, in welchem Prozessschritt sich die angeregte Beteiligung befinde. Dabei sollte auch deutlich werden, auf welcher Grundlage das Abgeordnetenhaus am Ende entscheidet.
Zu Beteiligungs- und Informationsverfahren wurde auf der Werkstatt vorgeschlagen, Formate zu entwickeln, die mit Ehrenamt und Dienstzeit vereinbar sind. Bei der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern soll auch der Nutzen der Beteiligung herausgestellt werden („warum soll jemand etwas tun? Was hat er / sie persönlich davon?“). Zur internetbasierten Bürgerbeteiligung gab es auf der Werkstatt sowohl Argumente für ihren Einsatz als auch dagegen.
Zur Beteiligungsverfahren gab es weiterhin Kommentare, die sich mit einem Dissens über die Durchführung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigt haben. So wurde auf der Werkstatt folgende Befürchtung notiert: wenn Politik und Verwaltung über die Durchführung einer von Bürgerinnen und Bürgern angeregten Beteiligung entscheiden, könnten nicht gewollte Beteiligungsverfahren verhindert werden. „Was ist, wenn Beteiligungsprozesse zwar ‚angeregt‘ werden, aber nicht durch Abgeordnete/BVV beschlossen werden? Was sind die Kriterien?“. Da die derzeitige Formulierung zu unkonkret sei, wurde die Frage notiert, was bei einem Dissens passieren würde.
Zur Anlaufstelle wurde auf den Beteiligungsprozess „Stadtwerkstatt Berlin Mitte“ mit dem Hinweis verwiesen, Doppelstrukturen zu vermeiden. Bezüglich der Anlaufstelle wurde auf der Werkstatt weiterhin die Frage notiert, ob diese auch für die Wirtschaft zuständig sei. Für die Wirtschaft sollten klare Regeln festgelegt werden, so dass „Kapital nicht Recht aushebelt“. Dazu wurde gefragt, aus wie vielen Personen die Anlaufstelle bestehen würde. Weitere Anmerkungen bezogen sich darauf, dass im zweiten Satz des 2. Absatzes „sollen“ statt „können“ eingesetzt werden könnte, also dass Bürgerinnen und Bürger von der Anlaufstelle beraten werden „sollen“.
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Weiterhin wurde notiert, dass Beteiligung in das Curriculum der Demokratie/politischen Bildung einzubeziehen wäre.
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7 Frühzeitigkeit / Zeit
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Planungen und
Projekten der Stadtentwicklung soll frühzeitig beginnen. Frühzeitig
bedeutet, dass Beteiligung bereits in der Phase der Analyse des Ortes
und der Phase der Zielfindung stattfinden muss, weil hier
entscheidende Weichen für die Planung gestellt werden.
Zur frühzeitigen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gehört im
Vorfeld auch eine frühzeitige Information über
Stadtentwicklungsvorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten in einer
Vorhabenliste.
Es muss für die Bürgerinnen und Bürger genügend Zeit bestehen,
sich sachkundig zu machen. Hierfür müssen ihnen die notwendigen
Zugänge und eine unabhängige fachliche Beratung zur Beantwortung
von Fragen zur Verfügung stehen.
Die frühzeitigen Informationen sollen aktiv durch Nutzung
verschiedener Informationskanäle an die Bürgerinnen und Bürger
herangetragen werden.
Mehrere Kommentare aus der Werkstatt bezogen sich bei diesem Grundsatz auf die Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen. Zur Zielgruppe Bürgerinnen und Bürger wurde notiert, dass diese gut aufbereitetes Material benötigten. Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Schichten sollten Zugang zu Informationen bekommen. Als Problem wurde benannt, dass zu einem frühen Zeitpunkt
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der Planung das Interesse an Beteiligung niedrig sei, während es im Laufe des Prozesses ansteige, wenn die Möglichkeiten der Einflussnahme allerdings abnehmen würden. Für die Zielgruppe Wirtschaft sei eine zeitlich kalkulierbare Beteiligung wichtig, dass erhöhe auch die Akzeptanz für die Durchführung von Beteiligungsprozessen. Für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche wurde daran erinnert, dass für sie außerhalb von Abendveranstaltungen besondere Formate anzubieten wären.
Zum Zeitpunkt der Frühzeitigkeit wurde empfohlen, nicht nur frühzeitig zu informieren, sondern auch schon zu beteiligen. Verschiedene Anmerkungen bezogen sich darauf, dass Frühzeitigkeit noch nicht klar genug definiert sei. Ein Vorschlag zur genaueren Eingrenzung benennt dafür den Zeitabschnitt vor der Auslosung von Planungswettbewerben. Ein weiterer Vorschlag beinhaltete, bereits dann, wenn ein Vorhaben erwogen werde, mit der Bevölkerung über das „ob“ zu sprechen. Es wurde ebenso notiert, dass eine Frühzeitigkeit der Information und das Aufzeigen von Varianten (Grundsatz 4 „Entscheidungsräume festlegen“, letzter Satz) im Widerspruch zu einander stehen könnten. Zur Terminierung von Veranstaltungen wurde in einem Online-Kommentar angeregt, dass eine Veranstaltung frühestens vier Wochen nach Veröffentlichung auf der Vorhabenliste erfolgen darf.
In einem Online-Kommentar wurde betont, dass für eine gute Kommunikation nicht nur ein Zeitpunkt für die frühzeitige Bürgerbeteiligung definiert werden muss, sondern auch für die Veröffentlichung des Vorhabens auf der Vorhabenliste. Als Beispiel wurde die Stadt Heidelberg angeführt, nach deren Leitlinien ein Vorhaben drei Monate vor der Behandlung in kommunalen Gremien zu veröffentlichen sei. Bei der Werkstatt wurde hinzugefügt, dass die Informationen nicht nur online zur Verfügung gestellt werden sollten, sondern dass es hierfür einen lokalen Raum geben müsste. Es wurde weiterhin angeregt, auch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten zu geben, Vorhaben auf der Liste einzustellen. Hinsichtlich der Bewerbung von Veranstaltungen sollten Werbeträger in U- und S-Bahnen sowie andere öffentlicher Plätze mit hoher Personenfrequenz berücksichtigt werden.
Mehrere Hinweise bezogen sich auf den Umfang der Vorhabenbeschreibung. Die Bereitstellung von Informationen müsse für die Verwaltung bearbeitbar bleiben, gleichzeitig sollten wesentliche Informationen vermittelt werden, ohne dass es zu einer Datenflut und damit Überforderung von Bürgerinnen und Bürgern komme. Zu den digitalen Medien wurde angemerkt, dass hier unbedingt auf Barrierefreiheit zu achten sei.
Zum Ortsbezug wurde angemerkt, dass sich Frühzeitigkeit nicht nur auf konkrete Orte, sondern auch auf übergeordnete Ziele und Vorgaben beziehen solle. Das wurde so erläutert, dass Beteiligung nicht nur zu materiellen Projekten, sondern auch bei der Festlegung genereller Ziele und Prinzipien der räumlichen Planung erfolgen soll, wie es z. B. auch bei den Leitlinien geschehen ist.
Weitere Kommentare bezogen sich hier auch auf die Anlaufstelle und dabei vorrangig auf die Empfehlung, eine „neutrale“ Beratung zu gewährleisten.
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8 Viele Verschiedene beteiligen
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern soll möglichst viele
verschiedene Bürgerinnen und Bürger und Zielgruppen (z. B.
Anwohnerinnen und Anwohner, aktuell und zukünftig Betroffene,
Wirtschaft, Vereine, Initiativen) erreichen. Dabei ist besonders darauf
zu achten, dass möglichst alle relevanten Altersgruppen berücksichtigt
und aktiv und direkt angesprochen werden, um ihre Teilnahme im
Beteiligungsprozess sicherzustellen. Es sollen auch diejenigen
Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden, die sich selten
beteiligen oder die indirekt von einer Planung betroffen sind. Dafür
sollte der Zugang über quartiersnahe Organisationen genutzt werden,
die diese Menschen erreichen oder deren Interessen sie aktiv im
Beteiligungsprozess vertreten können.
Auch die privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen sollen zur Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern und zur Umsetzung der Leitlinien motiviert werden.
Abhängig vom jeweiligen Stadtentwicklungsprojekt wird geklärt, wer
betroffen ist und welche Gruppen im Beteiligungsprozess
einzubeziehen sind. Im „Beteiligungskonzept“ soll jeweils dargestellt
werden, wie diese Gruppen und welche Gruppen ermittelt wurden.
Um möglichst viele und verschiedene Bürgerinnen und Bürger
einzubeziehen und für eine Beteiligung zu aktivieren, soll eine
zielgerichtete, niedrigschwellige und milieuspezifische Ansprache,
Öffentlichkeitsarbeit und aktive Werbung für Beteiligung erfolgen.
Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollen spezielle
Formate eingesetzt werden.
Nach Abschluss eines Beteiligungsprozesses ist die Vielfalt der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dokumentieren.
Zum diesem Grundsatz wurden verschiedene Beiträge zu konkreten Methoden verfasst. So wurde die Frage aufgeworfen, was getan werden kann, damit sich nicht immer die gleichen Personen beteiligen. Hier wurde ergänzend auch nach der Öffentlichkeitsarbeit und einem Budget gefragt. Auch wurde die Befürchtung geäußert, dass skeptische Bewohnerinnen und Bewohner Beteiligungsveranstaltungen dominieren könnten. Konkret wurde der Hinweis zum letzten Absatz gegeben, dass nach Beteiligungsveranstaltungen auch Verbesserungsvorschläge notiert werden sollen, die bei der Einladung zur nächsten Veranstaltung zu berücksichtigen seien. Ein weiterer Vorschlag beinhaltet, Zielgruppenanalysen durchzuführen. Dabei sollten bei Wohnungsbauprojekten auch die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner, die noch nicht vor Ort sind, einbezogen werden.
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Hinsichtlich einer breiten Beteiligung wurden bei der Werkstatt, den Pecha Kucha-Beiträgen und beim Online-Beteiligungsverfahren verschiedene Vorschläge unterbreitet. So wurde in einem Pecha-Kucha-Beitrag ausgeführt, dass Mieterinnen und Mieter die Qualitäten von Gebieten und den Änderungsbedarf aus der eigenen Betroffenheit heraus gut kennen. Dazu wurde ergänzt, dass bei Wohnungsprojekten hinsichtlich Neubau und Bestand unterschiedliche Perspektiven und einzubeziehende Zielgruppen zu berücksichtigen seien. Es wurde wiederholt die Befürchtung geäußert, dass viele Menschen nicht erreicht werden. Ein anderes Problem, so ein Online-Kommentar, sei, dass Bürgerinnen und Bürger nur knappe Zeitressourcen hätten. Auf der Werkstatt wurden darüber hinaus einzelne Gruppen benannt, die einbezogen werden sollten. So wurde vorgeschlagen, ältere Menschen gezielt anzusprechen. Ein anderer Vorschlag erinnert daran, Neubürgerinnen und Neubürger einzubeziehen. Weiterhin wurde notiert, dass unmittelbar betroffene Gruppen stärker im Fokus der Beteiligung stehen müssten. Ein Werkstatt-Beitrag erinnert dabei an die Methodenvielalt, indem auch Formate für „Nichtakademiker“ angeboten werden sollen.
Die Repräsentativität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Beteiligungsprozessen bildete vor allem auf der Werkstatt einen weiteren Schwerpunkt der Kommentierungen. So wurde die Frage gestellt, wann eine Beteiligung wirklich repräsentativ sei. Konkret wurde angeregt, dass im zweiten Satz des 1. Absatzes nicht nur Altersklassen zu nennen seien, sondern umfassender „alle Schichten, Altersstufen, Milieus und auch Menschen mit Behinderung“. Es wurde weiterhin diskutiert, ob „möglichst viele Beteiligte“ das richtige Ziel sei oder eine repräsentative Beteiligung besser sei. Bezüglich des dritten Satzes des 1. Absatzes wurde in dieser Hinsicht vorgeschlagen, dass dem Empowerment von Initiativen Grenzen gesetzt werden sollte.
Es gab auch einige Hinweise, die unter Ausgrenzung/ Ausschluss zusammengefasst werden können. So wurde bei der Werkstatt die Frage notiert, wie man bei sensiblen Projekten die Beteiligung fair begrenzen könnte. Auch wurde vorgeschlagen, Personen, die kein Vorwissen oder die Bereitschaft, sich zu informieren, mitbringen, nicht zu beteiligen. Ein Online-Kommentar empfahl eine Präzisierung der Beteiligung „vieler Verschiedener“: „Was ist z. B. mit Bewohnerinnen und Bewohnern aus den Außenbezirken? Was ist mit Jugendlichen oder Senioren mit Migrationshintergrund? In
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welche Sprachen muss übersetzt werden, damit alle Berlinerinnen und Berliner mitmachen können?“ Weiterhin wurde in einem Pecha-Kucha-Beitrag angemerkt, dass der Name einer Person allein nicht unbedingt Transparenz schaffe. Vielmehr wäre auch die Rolle der Person in dem zur Diskussion stehenden Vorhaben anzuführen.
Auf ressourcenstarke Gruppen bezogen sich ebenfalls einige Beiträge. So sollten Personen, die im Interesse von Lobbygruppen sprechen, dies offenlegen. Es gab auf der Werkstatt die Befürchtung, dass Gruppen aus der Wirtschaft im Hintergrund Einfluss nehmen könnten. Auf der anderen Seite wurde in einem Online-Beitrag geschrieben, dass organisierte Gruppen auf jeden Fall zu beteiligen seien, da sie auch gemeinwohlorientierte Interessen bzw. die Interessen Benachteiligter vertreten können.
Auf der Werkstatt wurde gefordert, dass eine barrierefreie Ansprache für Menschen mit Behinderung gewährleistet sein müsse. Die Barrierefreiheit beziehe sich dabei zum einen auf Räumlichkeiten für Beteiligungsveranstaltungen, zum anderen auf die Gestaltung von Webseiten in der Weise, dass sich blinde Menschen mit einer entsprechenden Software diese vorlesen lassen können.
Bezüglich der Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen wurde der Hinweis gegeben, dass sie überall dort beteiligt werden sollten, wo ihre Belange und Interessen berührt werden. Das heiße, dass Kinder nicht nur bei Spielplätzen und Jugendeinrichtungen einbezogen werden sollten, sondern auch bei anderen Planungen wie z.B. von Parks oder Straßen. Für die Ansprache von Kindern und Jugendlichen wären Qualitätsstandards zu entwickeln und zu beachten. Vor diesem Hintergrund wurde auf der Werkstatt vorgeschlagen, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bereits in der Präambel der Leitlinien genannt werden solle. In den Online-Kommentaren wurden die Hinweise notiert, dass für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen spezielle Formate notwendig seien und zu ihrer Ansprache auch Schulen aus dem entsprechenden Viertel einbezogen werden könnten. Dies wurde ebenso in verschiedenen Pecha-Kucha-Beiträgen betont.
Bezüglich der Umsetzung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern durch private Wohnungsunternehmen wurde angemerkt, dass es nicht reichen würde, sie hierfür zu motivieren. Sie sollen, so lässt sich die Anregung interpretieren, stärker in die Pflicht genommen werden. Weiterführend wurde auf der Werkstatt der Vorschlag geäußert, dass auch die Bauwirtschaft frühzeitig Beteiligung durchführen sollte. Ein Pecha-Kucha-Beitrag machte hingegen deutlich, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Vorleistung gegangen seien und bereits für ihre Vorhaben eigene Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern entwickelt hätten.
Des Weiteren wurden einige Vorschläge notiert, die sich auf das Beteiligungskonzept beziehen und es wurde die Frage gestellt, wie ein Stadtentwicklungsprojekt definiert ist.
Zustimmung: 48 Likes auf der Werkstatt, 9 Likes im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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9 Information und Transparenz
Im Sinne einer ehrlichen und offenen Aufklärung und zur Schaffung
von Transparenz sollen bei Projekten der räumlichen
Stadtentwicklung wichtige Grunddaten in einer Vorhabenliste
veröffentlicht werden. Bei Beteiligungsprozessen sind zudem alle
vorliegenden wichtigen Informationen zu rechtlichen und technischen
Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen
bekannt zu machen.
Die Informationen sollen für die Bevölkerung verständlich,
zielgruppenbezogen und gut zugänglich über eine zentrale Online-
Plattform und auf herkömmlichen Kommunikationswegen (z. B.
Öffentlichkeitsarbeit in Radio, Fernsehen, Zeitungen, Flyern)
kontinuierlich bereitgestellt werden.
In den Kommentaren zu diesem Grundsatz erhielt sowohl im Grundsätze-Parcours als auch online die Idee der Einrichtung einer zentralen Online-Plattform zur Informationsverbreitung besondere Zustimmung. Diese Plattform sollte vollständig und in allen Belangen transparent sein. Diese könne nicht nur zur Bekanntmachung von Beteiligungsprozessen genutzt werden, sondern auch, um zusätzliche, das Projekt betreffende Informationen bereitzustellen und zu verlinken. Zentral sei außerdem eine verständliche Sprache, um möglichst viele Menschen (z.B. auch bildungsferne Gruppen, Jugendliche) zu erreichen.
In vielen Kommentaren wurde eine genauere Definition der Begriffe „wichtige Grunddaten“ und „Vorhaben“ gewünscht. Es sei weder klar, um welche Art von Vorhaben es sich handle, noch welche Projekte überhaupt auf einer Vorhabenliste diskutiert werden sollen. Zudem bleibe unklar, was mit
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Vorhaben passiere, die nicht auf der Liste veröffentlicht werden. Sofern Planungen ohne Beteiligung durchgeführt werden, müsste dafür eine Begründungspflicht eingeführt werden.
In diesem Zusammenhang verwiesen zwei Online-Kommentare darauf, dass eine verbindliche Unterstützung durch die Bezirke und Senatsverwaltungen bei der Erstellung einer Vorhabenliste und eine Neustrukturierung der Vorhabenliste notwendig seien: Die Idee einer Vorhabenliste als Teil der frühzeitigen Beteiligung wurde zwar als gut bewertet, Bezirke und Senatsverwaltungen müssten jedoch verpflichtet werden, alle Vorhaben auf der Liste zu veröffentlichen sowie diese regelmäßig (d.h. nach festgelegten Zeitabschnitten) zu aktualisieren. Zudem seien Protokolle aus den Ausschusssitzungen nicht in der Online-Vorhabenliste zu finden. Zentral sei außerdem, dass es eine direkte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geben müsse, Beteiligung anzuregen.
In den Kommentaren fanden sich viele Vorschläge, um die Online-Plattform zugänglicher und umfassender zu gestalten, z.B.: Geoscoring, Verlinkungen von Kiezentwicklungsprojekten (z.B. Straßenkinder und Kältehilfe Apps), Veröffentlichung von Bau- und Planungsprojekten, Informationen zu sozialräumlichen Auswirkungen und Bereitstellung von Liegenschaftskataster. Informationen sollten nicht nur in Textform, sondern auch über anschauliche Visualisierungen wie Modelle, Karten und Beispielbilder dargestellt werden. Darüber hinaus schlug ein Kommentar vor, eine Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer über Serverkonten einzurichten, um zuverlässige und ernst gemeinte Beteiligung zu garantieren. Ebenso müssten Datenschutzregelungen beachtet werden. Für die Bereitstellung von technischen und rechtlichen Bedingungen auf der Online-Plattform, so ein Kommentar, habe die Verwaltung Sorge zu tragen.
Gleichzeitig verwies ein Kommentar auch auf die Notwendigkeit, genug Geld für „herkömmliche“ Kommunikationswege einzuplanen und in Zeitungen auf die Online-Plattform zu verweisen sowie zentrale Informationen ebenso über den Postweg zu verbreiten.
Weitere Kommentare betrafen das Thema Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen. Informationen (z.B. Gutachten, aktuelle Planungsstände) sollen ausnahmslos und für alle gut zugänglich sein. Ebenso sollten interne, das Projekt betreffende, Bedingungen (Machtverhältnisse,
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Budget und Personalressourcen) offengelegt werden. Festzulegen sei außerdem, ab welchem Zeitpunkt die Online-Vorhabenliste veröffentlich werden solle. Zwei Kommentare mahnten an, die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen in den Blick zu nehmen. Private Interessen von Beteiligten würden oft grundsätzlich verdeckt. Zudem benötige es eine Kontrolle über den Wahrheitsgehalt der Informationen („Wer überprüft die Ehrlichkeit?“). Des Weiteren wurde die Zugänglichkeit von relevanten parlamentarischen Informationen kritisiert: Die Parlamentsdokumentation müsse übersichtlicher gestaltet werden, da es manchmal bereits Anfragen von Bezirksverordneten zu bestimmten Vorhaben gebe, die nur über Drucksachennummern abgelegt seien und deshalb für die Bürgerinnen und Bürger schwer zu finden seien. Zudem ergebe die Schlagwortsuche nicht immer die gewünschten Ergebnisse, da die Überschriften nicht eindeutig gewählt wurden. Abhilfe könne ein Schlagwortregister schaffen.
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Einige Hinweise gab es auch bezüglich der Ressourcen für die Bereitstellung der Informationen. Es sei zu beachten, dass umfassende Information die Bereitstellung von zeitlichen und materiellen Ressourcen erfordere. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, wer die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit übernehme. Zudem setze eine aktive Beteiligung nicht nur eine Bringschuld von Bezirken und Senatsverwaltung, sondern auch eine Holschuld aller am Prozess Interessierten voraus.
Zustimmung: 48 Likes auf der Werkstatt, 9 Likes im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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10 Verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihr Engagement
und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und soweit, wie es der
Entscheidungsspielraum zulässt, berücksichtigt werden. Das setzt
voraus, dass der Entscheidungsspielraum erläutert wird. Der
Beteiligungsprozess soll die Grundsätze dieser Leitlinien beachten
und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an qualitätsvolle
Beteiligung entsprechen.
Deshalb muss zu den Ergebnissen der Beteiligung und damit zu den
Empfehlungen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger
verbindlich eine Rückmeldung erfolgen ("Rechenschaftspflicht").
Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist
transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Es soll deutlich werden, wie die Belange der Bürgerinnen und Bürger
in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Belange nicht
berücksichtigt wurden, soll dies begründet werden.
Bezüglich der Form der Rückmeldung wurde gefragt, ob diese mündlich oder schriftlich erfolgen solle. Zudem stelle sich die Frage nach einem Mindeststandard, der für Rückmeldungen aufgestellt werden soll. Ein Kommentar schlug vor, parallel zum Projekt ein Fortschritts-Monitoring einzuführen, das alle Beteiligten auf dem neusten Stand halte und ein kontinuierliches Feedback ermögliche. So könne auch ein unmittelbares Feedback erfolgen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
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In diesem Zusammenhang gab es eine Reihe von Kommentaren im Grundsätze-Parcours, die sich mit den Herausforderungen und Problemen im mehrstufigen Beteiligungsprozessen befassten. Zentral sei eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der einzelnen Schritte (z.B. der Werkstatt). Bei Fachveranstaltungen müssten alle Fachangestellten involviert sein und inhaltliche Inputs für die Veranstaltungen geben. Keine Rückmeldungen und die Abwesenheit von Fachangestellten auf entscheidenden Veranstaltungen sei „Gift für Beteiligungsprozesse“. Die Beachtung der verschiedenen Schritte sowie eine stetige Rückmeldung erlaube auch eine Beteiligung bei Zwischenergebnissen.
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Definitionsschwierigkeiten gab es vor allem bei dem Begriff „qualitätsvolle Beteiligung“. In zwei Kommentaren wurde gefragt, was genau darunter zu verstehen sei und was eine qualitätsvolle Beteiligung ausmache, insbesondere da sie durch die jeweiligen Planungs- und Beteiligungsvorhaben individuell definiert werde. Eine Möglichkeit sei es, nach einem abgeschlossenen Verfahren zu kommunizieren, was aus ihnen gelernt wurde, und zu reflektieren, was in diesem Verfahren gut und schlecht lief.
Im Hinblick auf die Verbindlichkeit von Rückmeldungen wurde vorgeschlagen, einen „Code of Conduct“ zu entwickeln, um diese zu garantieren. Ebenso wurde in einem Kommentar angeregt, die im Grundsatz genannte Rechenschaftspflicht mit einer zeitlich verbindlichen Festlegung zu konkretisieren. Hier wurde die Rechenschaftspflicht als zentrale und wichtige Komponente betrachtet, da Bürgerinnen und Bürger die Gewissheit bekämen, gehört zu werden. Bei guter Begründung könne man auch eine Ablehnung der Forderung hinnehmen.
Bereits zu Beginn eines Beteiligungsprozesses müsse klar werden, an welchen konkreten Punkten und in welchem Rahmen die Ergebnisse einer Beteiligung verbindlich seien.
Zustimmung: 51 Likes auf der Werkstatt, 10 Likes und ein Dislike im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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11 Budget/Ressourcen
Für die Planung, Durchführung und Bewertung von Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern bei Projekten der räumlichen
Stadtentwicklung ist im Landeshaushalt frühzeitig ein ausreichendes
Budget einzuplanen. Die Mittel müssen im Haushaltsplan des Landes
mit eigenem Titel benannt werden. [Hierfür sind das Land und der
Berliner Senat verantwortlich.]
Das Budget wird auf der bezirklichen Ebene durch die
Organisationseinheit "Sozialraumorientierte Planung" verwaltet.
Die Ressourcen sollen ohne aufwändige bürokratische Hürden zur
Verfügung gestellt werden.
Mit dem Budget sollen eine Anlaufstelle, Fachberaterinnen und
Fachberater und der Beteiligungsprozess mit vielfältigen
Beteiligungsmethoden und neutraler Begleitung finanziert werden.
Trägerinnen und Träger von privaten Bauvorhaben sollen von Politik
und Verwaltung angehalten werden, auch ein Budget für die
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern einzubringen, die über die
gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinausgeht.
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Dieser Grundsatz wurde innerhalb des Grundsätze-Parcours, des Online-Dialogs sowie in Pecha-Kucha-Beiträgen vergleichsweise häufig kommentiert. Bezüglich der Verwaltung und Verteilung von Ressourcen wurde gefragt, ob es ein dauerhaftes Budget für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern geben oder ob dieses projektbezogen sein solle. Die Anzahl der Befürworterinnen und Befürworter eines projektbezogenen Budgets war in etwa so hoch wie die eines dauerhaften Budgets. Dauerhafte Budgets sollten jedoch nach Projekt- und Beteiligungsgröße erhöht werden können. Es gab noch weitere Fragen, wie z.B., ob jedem Bezirk das gleiche Budget zur Verfügung gestellt werde, auch wenn die Anzahl der Beteiligungsprojekte in den Bezirken unterschiedlich sei, und wie hoch die Anzahl des zusätzlich benötigten Personals sei.
In diesem Zusammenhang gab es eine Reihe von Kommentaren, die Probleme der bezirklichen Verwaltung von Budgets thematisierten. Es war umstritten, ob die Bezirke die Budgets verwalten sollten, oder ob es eine zentrale berlinweite Anlaufstelle geben sollte. Die Mehrheit der Kommentare plädierte dafür, den Bezirken bei der Budgetverwaltung ausreichend Freiheiten zu lassen, jedoch wurden auch Probleme angesprochen: Eine „sozialorientierte Planung“ (2. Absatz) sei nicht in allen Bezirken vorhanden, somit fehle die zentrale Infrastruktur zur Umsetzung dieses Vorschlags. Bezirke verfügten zudem nicht über ausreichende finanzielle und vor allem personelle Ressourcen, die ihnen auch mittelfristig nicht zur Verfügung stünden, um Planung, Durchführung und Auswertung von Beteiligungsprozessen zu leisten oder damit externe Dienstleister zu beauftragen. Im Online-Dialog wurde dagegen vorgeschlagen, die Beantragung von Geldern über den Berliner Senat und das Land zu regeln, da Bezirksämter die Bereitstellung finanzieller Mittel mit der Begründung ablehnten, es seien keinerlei Mittel verfügbar.
Bei der Aufstellung von Budgetplänen müsse Folgendes beachtet werden: Die Entstehung von Folgekosten sei unbedingt durch eine Zusammenarbeit mit weiteren Stellen (z.B. Sozialämter) zu vermeiden. Die Verwaltung der Gelder müsse unbedingt transparent sein.
Für die Zugänglichkeit der Budgets für Bürgerinnen und Bürger sollten erste Anlaufstellen und Fachberaterinnen und Fachberater finanziert werden. Wichtig sei, dass Budgets den Bürgerinnen und
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Bürgern ohne bürokratische Hürden aktiv und kurzfristig zur Verfügung gestellt würden. Kriterien darüber, wer sie bekommt, müssten unbedingt festgelegt werden („first come, first serve?“).
Weitere Kommentare im Grundsätze-Parcours betrafen die Verhältnismäßigkeit von Budgets für Beteiligungsprozesse. Der (finanzielle) Aufwand für eine Beteiligung und der erhoffte Effekt bzw. der Nutzen sollten in einem akzeptablen Verhältnis stehen, damit Partizipation nicht zu einem Selbstzweck werde. Dazu gehöre auch ggfs. das Eingeständnis, sich ein Beteiligungsprojekt nicht leisten zu können. Dennoch belege die Höhe des Budgets die „Ernsthaftigkeit“ eines Projekts.
Offene Fragen gab es insbesondere beim Thema Ressourcen von privaten Bauvorhaben. Demnach sei unklar, welche Art von Vorhaben in die Rubrik passten. Einig waren sich die Kommentare jedoch darin, dass private Unternehmer*innen verpflichtet werden sollten, Budgets für Partizipation bereitzustellen.
Im Online-Dialog sowie der Pecha-Kucha-Diskussion kam das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Sprache. Diese Zielgruppe sei wichtig und somit bei der Budgetplanung explizit einzubeziehen. Die Finanzierung einer Fachberatungsstelle könne in Zusammenarbeit mit der bezirklichen Koordinierungsstelle für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und/oder der Drehscheibe Kinder und Jugendpolitik erfolgen. Zudem müssten Methoden zur zielgerechten Ansprache jugendgerecht sein.
Zustimmung: 35 Likes auf der Werkstatt, 9 Likes im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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Dokumentation Werkstatt II
12 Begleitung, Bewertung und Weiterentwicklung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Es soll ein begleitendes Arbeitsgremium zur Umsetzung der Leitlinien
geschaffen werden und es sollen regelmäßige
Beteiligungskonferenzen stattfinden. Diese dienen dazu, mit einer
breiten Öffentlichkeit und Teilnehmerinnen und Teilnehmern von
Beteiligungsprozessen die Umsetzung und Wirksamkeit der Leitlinien
bei der Stadtentwicklung zu diskutieren und Empfehlungen für
Anpassungen zu formulieren.
Das begleitende Arbeitsgremium soll nach dem Vorbild des
Arbeitsgremiums eingesetzt werden, das die Leitlinien für Beteiligung
von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung erarbeitet hat.
Aufgabe des begleitenden Arbeitsgremiums ist die Prüfung und
Weiterentwicklung der Leitlinien sowie die Kontrolle ihrer Umsetzung.
Auch hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel fest einzuplanen.
Bei der Bewertung laufender und abgeschlossener
Beteiligungsprozesse sind auch Erfahrungen mit der Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern aus dem Quartiersmanagement und aus
anderen bürgernahen Prozessen und Programmen einzubeziehen.
Die Umsetzung der Leitlinien ist in allen Projekten der
Stadtentwicklung, in denen Beteiligung durchgeführt wird, zu
dokumentieren. Das schafft eine Grundlage, um die Umsetzung in der
Praxis zu bewerten. Nach zunächst zwei Jahren soll die Umsetzung
anhand der Dokumentationen ausgewertet werden. Auf dieser Basis
sollen die Leitlinien weiterentwickelt werden. Anschließend soll die
Umsetzung der Leitlinien in regelmäßigen Fünfjahresabständen
erneut bewertet werden.
Es wurde eine Befristung des begleitenden Arbeitsgremiums gewünscht, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Über die zeitliche Spanne wurden jedoch keine Aussagen gemacht. Begriffliche Unklarheiten gab es bei „Arbeitsgremium“ und „begleitendes Arbeitsgremium“, da hier nicht klar sei, ob damit dasselbe gemeint sei. Außerdem wurde laut einem Kommentar infrage gestellt, ob das Gremium für die Begleitung aller Stadtentwicklungsprojekte groß genug sei. Weitere Unklarheiten gab es bei der Begrifflichkeit „regelmäßige Beteiligungskonferenz“, die laut eines Kommentars zu präzisieren sei.
Zustimmung gab es hinsichtlich der Weiterentwicklung und Bewertung der Leitlinien. Diese solle umfassend von Betroffenen, Fachkräften und Interessierten vorgenommen werden und Dokumentationen und Fortschreibungspflichten beinhalten. Auch „best practices“ und „lessons learned“ sollten nach einem Verfahren ermittelt werden, um die Leitlinien stetig zu verbessern. Dazu sei es wichtig, dass auch Planungsprozesse und -vorhaben beachtet würden, in denen keine Beteiligung stattfand. In einem Online-Kommentar hob eine Person noch einmal die unabdingbare
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Rolle von Evaluationen hervor: Die Leitlinien bei der Stadtentwicklung zu diskutieren und bindende Empfehlungen für Anpassungen zu formulieren, sei „absolut notwendig, auch um Schwächen und Stärken der verwendeten Verfahren, aber auch der Kommunikation dazu zu erkennen und dann weiterzuentwickeln“.
Die Umsetzung der Leitlinien (erster Satz, 4. Absatz) solle einem Kommentar zufolge nicht nur dokumentiert, sondern veröffentlicht und somit allen am Prozess beteiligten Gruppen kontinuierlich zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig verwies ein weiterer Kommentar darauf, die Öffentlichkeit auch an Erfolgen teilhaben zu lassen („wertschätzender Umgang mit Erfolgen“).
Unverständnis und Fragen hingegen gab es zu Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Leitlinien. Was passiere, wenn jemand sich nicht an die Leitlinien halte? In einem Kommentar des Grundsätze-Parcours wurde vorgeschlagen, die Anlaufstelle zu bemächtigen, bei einem Verstoß auch zwischen dem festgelegten Zeitraum (letzte Zeile) zu reagieren und die Öffentlichkeit einzubeziehen. Ein Online-Kommentar mahnte außerdem, dass im Falle einer Nichtumsetzung der Ergebnisse nach einem Beteiligungsprozesses Verantwortliche ausgemacht werden müssten.
In zwei Kommentaren wurde noch auf die Zusammenarbeit mit anderen Senatsverwaltungen und/oder den verschiedenen Bezirken hingewiesen. Es gebe bereits Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auf bezirklicher Ebene, zum Beispiel im Bezirk Berlin-Mitte. Wie könnte eine Zusammenarbeit aussehen? Zentral sei zudem ein Abgleich mit anderen Senatsverwaltungen.
Zustimmung: 29 Likes auf der Werkstatt, 9 Likes im Online-Dialog.
Eine vollständige Auflistung aller Kommentare findet sich im Anhang (separates Dokument).
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Kommentare des Themenspeichers
Neben den 12 Stationen zu den Entwürfen der Grundsätze gab es im Rahmen des Grundsätze-Parcours als 13. Station den sog. Themenspeicher. An dieser Station konnten die Teilnehmenden Kommentare hinterlassen, die sich aus ihrer Sicht nicht den 12 Grundsätzen zuordnen ließen.
Die Auswertung der Kommentare ergab jedoch, dass ca. ein Drittel der Kommentare doch Grundsätzen zugeordnet werden konnten. Diese Kommentare werden daher hier nicht weiter vorgestellt, sind aber im Anhang weiterhin bei den Kommentaren des Themenspeichers aufgeführt und wurden bei der Erläuterung der Kommentare der einzelnen Grundsätze integriert.
Ein Großteil der Kommentare des Themenspeichers enthielt unterschiedliche grundsätzliche Anmerkungen zur Stadtentwicklung Berlins. Es müssten Grundsätze für Stadtentwicklung festgelegt werden, die eine nachhaltige, soziale und gerechte Entwicklung sicherstellten. Sie sollten eine nachhaltige Bauplanung umfassen, die auch die Wasserversorgung von privaten Wohnungsbaugesellschaften betreffe. Andere Kommentare beschäftigten sich mit der Ästhetik von Neubauten. So solle zukünftig die Architekturpsychologie und -ästhetik bei Neubauten berücksichtigt werden, um die „Schönheit von Neubauten“ sicherzustellen. Des Weiteren seien Maßnahmen notwendig, um den Müll in der Stadt einzudämmen. Das könne zum Beispiel durch finanzielle Honorierung von privaten Müllsammelaktionen erreicht werden. In einem weiteren Kommentar wurde auch auf bereits existierende Initiativen aus der Zivilgesellschaft verwiesen, die um eine Unterstützung durch die Öffentliche Hand baten. Zwei weitere Kommentare befassten sich mit der Anpflanzung von Giftpflanzen in öffentlichen Grünanlagen. Solche Pflanzen sollten entweder gekennzeichnet oder durch Beerensträucher ersetzt werden.
Eine Reihe von Kommentaren schlug weitere Grundsätze vor, die in die Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen werden sollten. Viele dieser Vorschläge verfolgten die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung. Es wurden unter anderem folgende Grundsätze vorgeschlagen:
- Grundsatz: nachhaltige Entwicklung fördern - Grundsatz der Aufklärung im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung - Grundsatz der Gewährleistung der Naturerfahrung - Grundsatz der Barriere-Freiheit und Inklusion - Grundsatz des Schutzes der biologischen Vielfalt und der Gesundheit aller Menschen - Grundsatz: nachhaltig zukunftsfähigen ökologischen Fußabdruck einhalten - Grundsatz: Einheit von Sozialem, Ökologischem und Ökonomischem beachten
Weitere Grundsatz-Vorschläge mit Bezug auf bestimmte inhaltliche Ziele von Stadtentwicklung sind im Anhang der Dokumentation zu finden.
Eine Gruppe von Kommentaren bezog sich auf Inhalt und Form der vorgestellten Grundsätze. Es wurde darauf verwiesen, dass das Sozialgesetzbuch VIII die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in allen sie betreffenden Angelegenheiten vorschreibe. Ein anderer Kommentar bat darum, die Grundsätze zielorientiert zu formulieren. Zwei Kommentare bezogen sich gezielt auf einzelne Personengruppen. Fachlich seien die Leitlinien unbestritten, aber sie setzten nicht da an, wo die Hemmnisse seien: Dem Misstrauen der Bürger gegenüber der Verwaltung. Andererseits wurde auch angemahnt, dass die Verwaltung als wichtige Akteurin und Adressatin durch die Grundsätze nicht
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abgeholt werde. Den Grundsätzen müssten nun gute Instrumente folgen. Weitere Kommentare zu Inhalt und Form der vorgestellten Grundsätze sind im Anhang der Dokumentation zu finden.
Im Themenspeicher wurden auch zwei weitergehende politische Forderungen eingebracht: Zum einen sollten die Rentenerhöhungen im nächsten Jahr nicht vom Wohngeld abgezogen werden. Zum anderen solle für eine saubere Stadt das Flaschen- und Dosenpfand von den Unternehmen wieder strenger eingefordert und das Pfand auf alle Glasflaschen und Dosen erhöht werden.
Es gab auch zwei Kommentare zum Veranstaltungsort: Zukünftig sollten die Veranstaltungen im Leitlinienprozess im Abgeordnetenhaus stattfinden. Da der Ort der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern essentiell sei, solle darauf geachtet werden, dass er barrierearm (auch akustisch) und wertschätzend sei.
Anhang in einem separaten Dokument: Abschriften der Kommentare und Präsentationen der Pecha-Kucha-Beiträge aus der Werkstatt und der Kommentare aus der Online-Beteiligung
Bildnachweis
Alle Fotos in der Dokumentation © Ralf Rühmeier
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