gewalt gegen frauen im sozialen nahraum. zahlen und daten Über das ausmaß der gewalt in der...
Post on 06-Apr-2015
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Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum
ZAHLEN UND DATEN
Über das Ausmaß der Gewalt in der Familie gibt es nur Schätzungen. Die Dunkelziffer ist sehr hoch.
Die Betroffenen von Gewalt im familiären Bereich sind meist Frauen und deren Kindern. Misshandler/Täter sind die männlichen Familienmitglieder (Ehemänner/Ex-Partner, Lebensgefährte, Freunde...)
Laut Schätzungen ist in Österreich jede fünfte Frau von Gewalt durch einen nahen männlichen Angehörigen betroffen.
90% aller Gewalttaten an Frauen und Kinder passieren in der Familie und im sozialen Nahraum
AUSMASS AN GEWALTAN FRAUEN
37 % aller im Rahmen einer Untersuchung in Deutschland befragten Frauen (10.000) gaben an, seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche Gewalt erlebt zu haben.Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, Berlin 2004 Internet-Download: www.bmfsfj.de
•In Österreich passiert mehr als die Hälfte aller Morde pro Jahr im Familienkreis. Die Opfer sind mehrheitlich Frauen und Kinder.
•2004 wurden von insgesamt 184 Morden und Mordversuchen in ganz Österreich 133 im sozialen Nahraum verübt, das entspricht gerundet 73 Prozent.
•In 70 % der Fälle werden nicht nur Frauen, sondern auch ihre Kinder misshandelt.
DEFINITION VON GEWALT
„Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck der historisch ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, die dazu geführt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert und daran gehindert wird, sich voll zu entfalten“
United Nations (Hg.): The Beijing Declaration and the Platform for Action, Fourth World Conference on Women Beijing, China 4-15 September 1995
GESCHICHTE
Gewalt an Frauen/Gewalt in Beziehungen 1970er Jahren: eine private
Angelegenheit/ein Tabu/Provokation 1980er Jahren: Gewalt langsam als Problem
sichtbar (Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe)
1997: anerkannt als gesellschaftspolitisches Problem (Gewaltschutzgesetz, Interventionsstellen und 1999 Frauenhelpline)
FRAUENHÄUSER
1972: erstes Frauenhaus in Europa: England/London
1978: erstes Frauenhaus in Wien
2007: gesamt: 29 Frauenhäuser
(25 autonome Frauenhäuser und 4
nicht- autonome Frauenhäuser)
WEITERE HILFSEINRICHTUNGEN
1980er Jahre: ersten Frauenberatungsstellen und Migrantinneneinrichtungen
Mitte der 1980er Jahre: ersten Notrufe für sexuelle Gewalt/Vergewaltigung
1997: Gewaltschutzgesetz und Interventionsstellen gegen Gewalt
1999: Frauenhelpline gegen Männer
TÄTERARBEIT IN ÖSTERREICH seit 1985
•Arbeit mit Gewalttätern ist wichtig für die Opfer•Täterarbeit ist auch Opferschutz•Täterarbeit als Chance für Gewalttäter•Gewalttäter müssen lernen Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen!
•Männerberatungsstellen in allen Bundesländern•Anti-Gewalttraining für Täter in Wien
WAS IST EIN FRAUENHAUS?
Zufluchtstätte für Frauen und ihre Kinder, die vor dem Misshandler flüchten müssen
Frauenhäuser bieten: Schutz und Sicherheit Beratung/Betreuung/Unterstützung Prozessbegleitung und: Bildungsangebote
PRINZIPIEN DER FRAUENHAUSARBEIT
Soforthilfe Anonymität Parteilichkeit Hilfe zur Selbsthilfe Feministischer Ansatz Vielfalt
FRAUENHAUS-STATISTIK
2005: suchten 3.256 Frauen und Kinder Schutz und Hilfe in 25 Frauenhäusern
1.655 Frauen 1.601 Kinder
Davon waren 48% Migrantinnen
und 52% Österreicherinnen
GESETZE ZUM SCHUTZ VOR GEWALT
Sicherheitspolizeigesetz:
Die Polizei ist seit 1. MAI 1997 berechtigt, den Gewalttäter
(meist ist es der Partner, Ehemann, Lebensgefährte etc..)
aus der Wohnung oder dem Haus zu verweisen
Betretungsverbot: 10 Tage
Exekutionsordnung:
Einstweilige Verfügung (EV): 20 Tage bis 3 Monate oder
bis zum Ende der Scheidung
BUNDESGESETZ ZUM SCHUTZ VOR GEWALT
JahrWW/BV*
nach §38a SPGVerwaltungsstrafen
*
1997 1.449 (ca.) 138 (ca.)
1998 2.673 252
1999 3.076 301
2000 3.354 430
2001 3.283 508
2002 3.944 475
2003 4.180 633
2004 4.764 641
2005 5.618 668
Gesamt 32.341 4.046
€ 78 Mio. jährlich in Österreich
Quelle: Dr.in Birgitt Haller, Dr.in Evelyn Dawid: Kosten häuslicher Gewalt in Österreich, 2006
www.justiz.gv.at >Service >Broschüren
KOSTEN HÄUSLICHER GEWALT
OPFERRECHTE
ProzessbegleitungSeit 1.1.2006 alle Opfer von Gewaltverbrechen erhalten
kostenlose psychosoziale und juristische
Prozessbegleitung
VerbrechensopfergesetzSeit 1.7. 05: Alle Opfer von Gewaltverbrechen, die sich
rechtsmäßig in Österreich aufhalten, erhalten unter
bestimmten Umständen Leistungen aus dem
Verbrechensopfergesetz
OPFERRECHTE
Anti-Stalking Gesetz seit 1.7.2006 Stalking=Psychoterror Stalking in Österreich strafbar Beantragung durch eine Einstweilige
Verfügung bei Gericht oder Anzeige bei Gericht
Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung
Seit 1.7.2006 ebenfalls strafbar/ ein Offizialdelikt
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
seit 1988
Zusammenschluss der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser
Verein AÖF www.aoef.at
4 Einrichtungen:1. Informationsstelle gegen Gewalt:
informationsstelle@aoef.at, www.aoef.at2. WAVE (Women Against Violence Europe) Europäisches
Netzwerkoffice@wave-network.org, www.wave-network.org3. Frauenhelpline gegen Männergewalt 0800/222 555,frauenhelpline@aoef.at, www.frauenhelpline.at4. Literaturdokumentation:literaturdokumentation@aoef.at oder www.aoef.at,
www.plattformgegendiegewalt.at
PLATTFORM GEGEN DIE GEWALT IN DER FAMILIE seit 1993
Vernetzungsträgerin im FrauenbereichRedaktion der PlattformzeitungArbeitsgruppe: Migrantinnen und Gewalt
Kampagne des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt http://www.coe.int/t/dg2/
equality/DOMESTICVIOLENCECAMPAIGN/default_EN.asp oder: www.aoef.at
Europarat: Sitz in Straßburg bestehend aus 46 Staaten
Europarats -Task Force
Recommandation Rec(2002)
Dauer: 25. November 2006 –
8.März 2008
Blue-Print: Fahrplan der Kampagne
High-Level-Official – Kontaktperson auf Regierungsebene
Task Force – Nationale interministerielle Arbeitsgruppe
CEDAWConvention on the Elimination of all forms of
Discrimination Against Women
www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/Völkerrechtlich verbindlicher Vertrag
1982 – Österreich (von 185 Ländern) unterzeichnet und verpflichtet sich, Diskriminierung von Frauen zu bekämpfen.
CEDAW-Komitee: besteht aus 23 Expertinnen
Alle fünf Jahre Staatenberichte und NGO-Schattenberichte
27. Februar 2007: Komitee prüfte Österreich
Ergebnis: Concluding Comments
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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