gliederung und ausrüstung der feuerwehren löschzug gefahrgut (lz-g) erlass des innenministeriums...
Post on 05-Apr-2015
163 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Gliederung und Ausrüstungder Feuerwehren
Löschzug Gefahrgut (LZ-G)
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holsteinvom 21. März 2001
OBM Claus Havemann, Zugführer LZ-G Stormarn, 10/2001
§ 1 Allgemeines
Einsätze bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern erfordertdas Zusammenwirken der unterschiedlichesten Kräfte:
•die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörden
•örtlich zuständige Feuerwehr
•Nachbarfeuerwehren im Rahmen der gemeindeübergreifenden
Hilfe
•LZ-G des Kreises
§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation
§2.1 Aufgaben der Feuerwehr
Sollte eine Ortswehr nicht zur Erfüllung der anstehenden Aufgabeausgerüstet sein, sind innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten ersteMaßnahmen zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen (z.B. Erkundung, Absperrmaßnahmen, ...)und die Nachalarmierung geeigneter Einsatzkräfte einzuleiten.
G - Gefahr erkennenA - Absperrung durchführenM - Menschenrettung durchführen (soweit möglich)S - Spezialkräfte anfordern
Folgemaßnahmen und die Entsorgung gefährlicher Stoffe und Güterfallen nicht unter die Sofortmaßnahmen und sind nicht durch dieFeuerwehr, sondern durch die zuständigen Stellen abzuwickeln.
§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation
§ 2.2 Aufgaben der Kreises
§2.2.1 Aufstellen des LZ-G Der Kreis hat den LZ-G aufzustellen und zu unterhalten
§2.2.2 AlarmplanungDer Kreis stellt mit der Kreiswehrführung die notwendigenAlarmpläne für den Einsatz der örtlichen Feuerwehren und dem LZ-G auf, Abstimmung mit den Nachbarkreisen isterforderlich.
§2.2.3 Informationssystem über gefährliche Stoffe und GüterInformationen können über Nachschlagewerke bezogenwerden, Kreise haben die durch das Innenministeriumzur Verfügung gestellte Informationssystem (ERI-Cards)vorzuhalten.
§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation
§ 2.3 Aufgaben und Stationierung des LZ-G
• Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern• kerntechnische Unfälle und Unfälle mit ionisierender Strahlung• Unfälle mit schädlichen Organismen• ggf. in Zusammenhang mit Bränden zur Beurteilung besonderer Gefahren
Hilfsfrist: 40 Minuten
daher ggf. dezentrale Stationierung
§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation
§2.4 Einsatzgebiet des LZ-GKreisgebiet und sonstige vom Träger zugewiesene Bereiche.Innerhalb des Kreises wird keine gemeindeübergreifende Hilfedurch den LZ-G geleistet.
§2.5 EinsatzleitungEinsatzleitung nach § 19 Brandschutzgesetz (Ortswehrführer, ...)Die Führung des LZ-G berät die Einsatzleitung
§ 2 Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation
§ 2.6 Status des LZ-G
Dem LZ-G kann auf Antrag des Trägers der Status der Gemeindefeuerwehr zuerkannt werden. (Geltung der Satzung)
Der LZ-G hat Mitglieder anderer Feuerwehren in einer Doppel-mitgliedschaft. Auf Antrag kann vom Dienst der Ortswehr für die Dauer der Mitgliedschaft im LZ-G freigestellt werden.
LZ-G Dienst hat vor dem Dienst in der Ortswehr Vorrang.
§ 3
Aufstellen von Einheiten zur Abwehr von Gefahrendurch gefährliche Stoffe und Güter
Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit
LZ-GGefahrgut - Einsatz-
komponente IGefahrgut - Einsatz
komponente II
1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt
1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14
-/1/3/ 4-/2/13/ 15
Kräfte für dieAblösung
Erkundungs-einheiten
Gefahrgut-ergänzungseinheit
Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit
LZ-GGefahrgut - Einsatz-
komponente IGefahrgut - Einsatz
komponente II
1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt
1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14
-/1/3/ 4-/2/13/ 15
Kräfte für dieAblösung
Erkundungs-einheiten
Gefahrgut-ergänzungseinheit
Führungseinheit LZ-G
Aufgaben
• Unterstützung der Einsatzleitung
• Verbindung halten
• Informationen beschaffen
• Informationen auswerten
• Koordination der Komponenten
Führungseinheit LZ-G
Gerät
• mindestens Einsatzleitfahrzeug ELW 1
Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit
LZ-GGefahrgut - Einsatz-
komponente IGefahrgut - Einsatz
komponente II
1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt
1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14
-/1/3/ 4-/2/13/ 15
Kräfte für dieAblösung
Erkundungs-einheiten
Gefahrgut-ergänzungseinheit
Gefahrgut-Einsatzkomponente I
Aufgaben
• Erkundung• Rettungsmaßnahmen• Löscheinsatz• Technische Hilfeleistung
Im Gefahrenbereich GSG
Gefahrgut-Einsatzkomponente I
Gerät
• Gerätewagen A/S (ReaktorErk)
• Gerätewagen Gefahrgut GW-G 3, alternativ GW-G2 nach alter
Norm mit Feuerwehranhänger P 250
• ABCErkKw (MZF)
Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit
LZ-GGefahrgut - Einsatz-
komponente IGefahrgut - Einsatz
komponente II
1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt
1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14
-/1/3/ 4-/2/13/ 15
Kräfte für dieAblösung
Erkundungs-einheiten
Gefahrgut-ergänzungseinheit
Gefahrgut-Einsatzkomponente II
Aufgaben
• Messungen GSG
• Behelfsdekontamination
• Folgemaßnahmen Entsorgung
• Ablösung Einsatzkomponente I
Gefahrgut-Einsatzkomponente II
Gerät
• ABC-Erkundungs-Kfz (MZF)
• ABC-Erkundungs-Kfz (MZF)
•Dekontaminationsfahrzeug
Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit
LZ-GGefahrgut - Einsatz-
komponente IGefahrgut - Einsatz
komponente II
1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt
1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14
-/1/3/ 4-/2/13/ 15
Kräfte für dieAblösung
Erkundungs-einheiten
Gefahrgut-ergänzungseinheit
Gefahrgut-Ergänzungseinheit
Aufgaben
• Sicherstellung eines dreifachen Löschangriffes
• Gerätebereitstellung
Aufgaben ausserhalb des Absperrung (Gefahrenbereich)
Gefahrgut-Ergänzungseinheit
Gerät
• LF mit mindestens 3000 l Wasser• ggf. Rüstwagen
Der LZ-G soll im Einsatz um diese Einheit erweitert werden. Eine oder mehrere Einheiten können im Rahmen der Alarmplanung aus dem örtlichen Bereich als gemeindeübergreifende Hilfe gebildet werden.
Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit
LZ-GGefahrgut - Einsatz-
komponente IGefahrgut - Einsatz
komponente II
1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt
1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14
-/1/3/ 4-/2/13/ 15
Kräfte für dieAblösung
Erkundungs-einheiten
Gefahrgut-ergänzungseinheit
Erkundungseinheiten
Aufgaben
• Vorauseinheiten zur Beurteilung der Gefahr
• ggf. Vorschlag an Einsatzleitung, den LZ-G zu
alarmieren
• Ausführung vorbereitender Maßnahmen zur
Optimierung des Einsatzes des LZ-G‘s
Erkundungseinheiten
Gerät
• CSA, Mess- und Warngeräte
• Fahrzeuge des Bundes oder Landes können eingebunden
werden
Löschzug Gefahrgut LZ-GFührungseinheit
LZ-GGefahrgut - Einsatz-
komponente IGefahrgut - Einsatz
komponente II
1 / 6 / 27 / 34 mind. doppelt besetzt
1/2/3/ 6 -/2/12/ 14 -/2/12/ 14
-/1/3/ 4-/2/13/ 15
Kräfte für dieAblösung
Erkundungs-einheiten
Gefahrgut-ergänzungseinheit
Kräfte für die Ablösung
Neben den Kräften der Gefahrgut-Ergänzungseinheiten und denErkundungseinheiten können je nach größe des Einsatzes weitereKräfte für die Ablösung benötigt werden.
Es wird daher empfohlen, weitere Feuerwehrleute in den Feuer-wehren auszubilden, die im Bedarfsfall als zusätzliche Ablöse-kräfte nachalarmiert werden können.
Ggf. können auch Kräfte des Nachbarkreises nach entsprechenderAbsprache oder Alarmplan herangezogen werden.
§ 3.1.4 Einsatzgliederung
Im Bedarfsfalll können auch nur einzelne Fahrzeuge,Einheiten oder Komponenten eingesetzt werden.
§ 4 Ausbildung und Übungen
GrundlageFwDv 2 und 500die ergänzenden zivilschutzbezogene Ausbildungnach den Vorgaben des Bundes
Der komplette LZ-G muss mindestens vier mal jährlich einegemeinsame Übung durchführen.
Hinweis: Die Kosten des LZ-G trägt des Kreis nach §§ 1 Abs. 2
und 33 Abs. 1 Ziffer 5 FAG. Für kostenpflichtige
Einsätze gilt der § 29 BrSchG entsprechend.
Vielen Dankfür die
Aufmerksamkeit
top related