grenzüberschreitende bewegung von waren in internationalen postsendungen
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Grenzüberschreitende Bewegung von Waren in
internationalen Postsendungen
Referentin: Jana MassjuraStudiengang: Zollwesen
Ziel und Aufgaben der ArbeitZiel der Arbeit: die Untersuchung der Beförderung der
Waren in Internationalen Postsendungen (weiter-IP).
die Untersuchung der allgemeinen
Vorschriften über die internationale
postalische Verbindung
die Bestimmung der Arten von IP
die Aufspürung der Besonderheiten der Zollrechtsverhältnis
se
die Untersuchung der Verbote und
der Beschränkungen
die Bestimmung der Stelle und der Rolle der Anwendung von
technischen Mittel der Zollkontrolle der
Waren in IP
Aufgaben:
Quellen:Таможенный кодекс Республики Беларусь от 4.01.2007 г.,
Таможенный кодекс Таможенного союза от 27 ноября 2009 г., Дугин, Г.А. Технические средства таможенного контроля (ТСТК),
Всемирная почтовая Конвенция
О почтовой связи: Закон Респ. Беларусь от 15.12.2003г.
Официальный сайт Всемирного почтового союза http://www.upu.int/
Официальный сайт РУП «Белпочта» http://belpost.by/
Bestimmungen in Postverkehr http://www.zoll.de/
Struktur der Arbeit1. Allgemeine Vorschriften über Bewegung von Waren in den internationalen Postsendungen
1.1 Der Begriff und die Arten der Postsendungen1.2 Internationale Dokumente, die bei der
Bewegung von Postsendungen verwendet werden2. Zollregulierung der Bewegung von Waren in den internationalen Postsendungen
2.1 Verbote und die Beschränkungen von der Bewegung2.2 Die Ordnung der Bezahlung von Zollabgaben
3. Technische Mittel der Zollkontrolle von internationalen Postsendungen
Arten der IP
•Die Absendungen der schriftlichen Korrespondenz;
•Die Sendungen;
•Die Überweisungen von Geld (postalisch, elektronisch);
•Die Absendungen der internationalen beschleunigten Post EMS.
Verbote1. Die Gegenstände, die Einfuhr im Land der Festsetzung untersagt sind;
2. Die leicht verderblichen Lebensmittel;
3. Die Gegenstände des nicht anständigen oder unsittlichen Charakters;
4. Die radioaktiven Stoffe;
5. Die biologischen Stoffe;
6. Die Drogen, die Psychostoffe;
7. Starkwirkende, giftigen, feuergefährlichen, explosiven und andere gefährliche Stoffe;
Die Ordnung der Bezahlung von Zollabgaben
Zollwert Zollsatz
Bis 120,- EUR Abgabenfrei
Von 1 000,- EUR 60% vom Zollwert, aber nicht weniger als 4,- EUR pro 1 kgim Überschreitungsteil des Betrags 1 000,- EUR
Von 120,- EUR bis 1 000,- EUR
30% vom Zollwert, aber nicht weniger als 2,- EUR pro 1 kg im Überschreitungsteil des Betrags 120,- EUR
1) die Feststellung der Zugehörigkeit von
Gegenstände zu den bestimmten Gruppen,
den Arten, den Klassen, den Typen;
2) die Aufspürung der charakteristischen
Merkmale der Verstecke oder der
versteckten Einlagen.
Ziele der Zollintroskopy von Objekten
Technische Mittel der Zollkontrolle Durchsicht der Briefe und der kleinen Pakete
Röntgenapparate für die Zollkontrolle allen Sendungen
Normen der belarussischen Gesetzgebung entsprechen den Normen des internationalen Rechtes;
Für die Ausführung der Zollabwicklung ist das Vorhandensein der Zollerklärung CN 22 oder CN 23 notwendig;
Die Verbote - in den normativen Rechtsakten, in der Gesetzgebung des Postverkehrs bestimmt;
Bei der Zollkontrolle werden in der maximalen Stufe die technischen Mittel der Zollkontrolle verwendet.
Zusammenfassung
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