große kreisstadt radeberg - radeberger spiegel
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Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Absender: Oberbürgermeister Vorlage-Nr.: SR082-2017 Bearbeiter: Gerhard Lemm in Zusammenarbeit mit: Ortsvorsteher Liegau-Augustusbad Gabor Kühnapfel Geschäftsführer Epilepsiezentrum Martin Wallmann
Datum: 15.11.2017 Aktenzeichen:
Beschlussvorlage
Planung eines Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums Kleinwachau Beratungsfolge:
Gremium am Status Abstimmung
Anw. Ja Nein Enth
Ortschaftsrat Liegau - Augustusbad 13.12.2017 Ö
Stadtrat 20.12.2017 Ö
Beschlussvorschlag: Die Stadt Radeberg bekennt sich zu dem Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Epilepsiezentrum Kleinwachau einen Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums zu schaffen, um eine optimale Beschulung der Grundschüler des Schulbezirks Liegau-Augustusbad sowie der Schüler der Förderschule G zu sichern. Zu diesem Zweck soll, soweit hierfür die notwendigen Finanzmittel unter Einberechnung einer hinreichenden Förderung bereitgestellt werden können, ein Schulneubau mit einer gemeinsam zu nutzenden Sporthalle entstehen und der bisherige Hortbereich nach Kleinwachau in das Gebäude des Gartenhauses verlegt werden. Grundlage der weiteren Planung soll die der Öffentlichkeit bereits vorgestellte Machbarkeitsstudie sein. Dabei sollen sowohl die Grundschule wie die Förderschule G weiter eigenständige Schulen mit ihren eigenen Lehrplänen bleiben. Die durch das neue Schulgesetz verbesserten Möglichkeiten zur Zusammenarbeit sollen jedoch zur Optimierung der Inklusion im Schulbereich genutzt werden. Das bisherige Schulgebäude der Grundschule Liegau-Augustusbad soll einer neuen Nutzung zugeführt werden, z.B. durch Umbau zu einer Wohnungsanlage. Gerhard Lemm Oberbürgermeister
Begründung: Ausgangspunkt der Überlegungen war die Tatsache, dass aufgrund des gestiegenen Bedarfs der Ludwig-Richter-Schule die dortige Sporthalle seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 nicht mehr zur Mitnutzung durch die Grundschule Liegau-Augustusbad zur Verfügung steht. Unter Zugrundelegung der aktuellen Schülerzahlenprognosen wird sich dies auch in den nächsten 15 Jahren nicht ändern. Die ohnehin schwierige Mitnutzung des Mehrzweckraums der benachbarten Kita kann schon aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten (Grundfläche/Höhe) nur begrenzt diese Lücke schließen. Ähnliches gilt für die Nutzung von Hallenzeiten im Sportsaal der Förderschule, wo zusätzlich auch organisatorische Probleme entstehen (Wegstrecke, Stundenpläne). Aber auch ohne dieses Problem, dass sich ja mit dem „einfachen“ Bau einer Sporthalle jedenfalls mit geringeren Mitteln lösen ließe, muss man feststellen, dass das 120 Jahre alte Schulgebäude der Grundschule den heutigen Anforderungen trotz aller bisherigen Anstrengungen der Stadt nicht gerecht werden kann, schon gar nicht unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei Liegau-Augustusbad um einen prosperierenden Ortsteil mit weiterem Wachstumspotential handelt. Zudem genügt auch die 2002 gebaute Förderschule infolge der aktuellen Belegung schon nicht mehr vollumfänglich den heutigen Anforderungen. Infolge des Wachstums der Ortschaft stößt auch die dortige Kita an ihre Grenzen und kann den steigenden Bedarf nicht mehr decken. Mit dem vorgeschlagenen Weg eines gemeinsamen Schulcampus incl. einer Verlagerung des Hortbereiches könnten alle 3 dargestellten Probleme auf einmal gelöst werden. Zudem würden sich die Voraussetzungen für die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) incl. des dazu gehörigen Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung deutlich verbessern. Für ein solches pilotprojektartiges Vorhaben bietet zudem aufgrund seiner langen Tradition des Miteinanders von Behinderten und Nichtbehinderten gerade der Ortsteil Liegau-Augustusbad auch die besten Voraussetzungen hinsichtlich der notwendigen Akzeptanz, wie auch die dazu bereits durchgeführten Gespräche sowie die hierzu angesetzte Einwohnerversammlung gezeigt hat. Für weitere Einzelheiten der Begründung wird auf die beigefügte Machbarkeitsstudie verwiesen. Anlage/n Machbarkeitsstudie Finanzielle Auswirkungen: Kurze Darstellung der einmaligen Beschaffungs- / Herstellungskosten, der
jährl. Folgekosten / -lasten und der objektbezogenen Einnahmen:
Veranschlagung:
Ergebnishaushalt:
Finanzhaushalt:
Haushaltsstelle:
Beteiligte Ämter Ergebnis Datum Handzeichen/Name
Machbarkeitsstudie 1
Machbarkeitsstudie
Stand 01.02.2017
Über die Zusammenlegung der Grundschule Liegau-Augustusbad und
der Förderschule Kleinwachau an einem Standort
einschl. einer gemeinsam genutzten Sporthalle
2 Machbarkeitsstudie
Verfasser: Architekturbüro Dauphin
Detlev Dauphin, Architekt
André Schreyer, Architekt
Markt 10_01454 Radeberg
Tel.: 03528 / 43 96 0
Fax: 03528 / 43 96 5
E-Mail: info@architekt-dauphin.de
2016/2017
Machbarkeitsstudie 3
Inhaltsverzeichnis
01 Einleitung 01 Anlass und Ziel der Machbarkeitsstudie 02 Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
02 Ausgangssituation
01 Lage Radebergs im Ballungsraum Dresden (Oberes Elbtal) / Landkreis Bautzen
02 Lage der Grund- und der Förderschule im Ortsteil Liegau - Augustusbad
03 Grundschule Liegau - Augustusbad: Potentiale und Defizite
04 Förderschule: Potentiale und Defizite 05 Kita Liegau - Augustusbad : Potentiale und Defizite
03 Analyse des Bedarfes
01 Entwicklung der Schülerzahlen in beiden Schulen in den nächsten Jahren
02 Umsetzung des Inklusionsgedankens / UN-Konvention
03 Schulkonzepte
04 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Sporthalle und Außenanlagen
05 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Grundschulneubau
06 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Hort
04 Schritte zur Realisierung
01 Standortsuche und Standortuntersuchung (Sporthalle und Grundschule)
02 Vergleich der Standorte
03 Klären der baurechtlichen Machbarkeit des Vorzugsstandortes
04 Klären der technischen Machbarkeit des Vorzugsstandortes
05 Variantenuntersuchung mit Grobkostenschätzung
05 Kosten- Nutzen-Analyse
01 Bewertung und Gegenüberstellung der Varianten und der mögliche Bauabschnitte 02 Fördermöglichkeiten (Land, Bund , EU)
06 Anhang
01 Literaturverzeichnis
4 Machbarkeitsstudie
Machbarkeitsstudie 5
01
Einleitung
Quelle: https://www.sachsen.schule/~gs-liegau-a/aktuelles/
6 Machbarkeitsstudie
01 Einleitung
01
„Denn unser Ziel muss sein, den Schulstandort Liegau zukunftssicher zu
machen – und die beste Bedingungen für alle Schüler zu schaffen!“ Gerhard Lemm, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Radeberg
01 Anlass und Ziel der Machbarkeitsstudie
Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 ist die Nutzung der 1,5 km
entfernten Turnhalle (einschließlich Außenanlagen) der Ludwig-Richter
Oberschule Radeberg für die Schüler der Grundschule Liegau-
Augustusbad nicht mehr möglich.
Laut Aussage der Stadtverwaltung Radeberg haben die Liegauer
Grundschüler voraussichtlich in den kommenden 15 Jahren keine
Chance mehr ihren Sportunterricht in der Halle der Ludwig-Richter-
Oberschule zu absolvieren, da die Halle vollumfänglich von den
Oberschulklassen belegt ist.
Derzeit wird der Schulsport der Grundschule im Mehrzweckraum der
benachbarten Kindertagesstätte durchgeführt. Der Mehrzweckraum verfügt nur über eine geringe Grundfläche und niedrige Hallenhöhe.
Daher können darin nicht alle Sportübungen und Ballsportarten
ausgeführt bzw. nur eingeschränkt ausgeführt werden.
Der Sportunterricht muss deshalb für einige Klassen gesplittet werden.
D.h. ein Teil der Klasse hat Sportunterricht - der andere Teil
Förderunterricht. Für diese Aufteilung werden aber zusätzliche Lehrer
benötigt.
Die Belegung des Mehrzweckraumes führt zu einer sehr starken
Einschränkung der sportlichen Aktivitäten der KITA-Kinder.
Ganztags- und tagesübergreifende Projekte können bereits jetzt nicht mehr realisiert werden.
Das ca. 850m entfernte sächsische Epilepsiezentrum Radeberg
gemeinnützige GmbH - Kleinwachau hat der Grundschule
Ausweichzeiten von 11:30 bis 13:00 Uhr im Sportsaal der Förderschule
angeboten, welche aber aus organisatorischen Gründen (Wegstrecke,
Vereinbarkeit mit den Stundenplänen, etc. ) nur teilweise in Anspruch
genommen werden können. Zudem ist dieser Sportsaal nicht größer als
der Mehrzweckraum der KITA.
Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus der nicht vorhandenen
Außenanlage für Leichtathletik im Außenbereich der Grundschule.
Der Inhalt des Lehrplanes für Sport an Grundschulen im Freistaat
Sachsen kann derzeit nur eingeschränkt bzw. in Teilen gar nicht erfüllt werden. Zum einen gibt es keine Sporthalle und zum anderen keine
Machbarkeitsstudie 7
Freiflächen für den Sportunterricht.
� Es soll ein Standort für einen Sporthallenneubau, (einschl. Außensportanlagen), welcher für beide Schulen (Grundschule und Förderschule) zur Verfügung steht sowie von beiden Schulstandorten gut fußläufig zu erreichen ist, gefunden werden.
Desweiteren entspricht das 120 Jahre alte Grundschulgebäude in Liegau-Augustusbad nicht den Anforderungen an heutige Schulneu-bauten bzw.
den modernen Unterricht:
Die Platzverhältnisse und die Raumstrukturen lassen keine Bereiche für
Differenzierung / Inklusion zu. Fachkabinette sind nicht in ausreichender
Anzahl vorhanden.
Das Gebäude ist weder barrierefrei noch verfügt es über eine Aufzugs-anlage. Durch die Hanglage des Gebäudes gestaltet sich eine Um-setzung zur barrierefreien Erschließung als sehr aufwendig und somit kostenintensiv.
Die ca. 15 Jahre alte Förderschule für geistig Behinderte im Epilepsie-
zentrum erfüllt, einschl. Barrierefreiheit, alle Anforderungen an einen modernen Schulbau. Die ursprünglich als einzügig geplante Schule wird
derzeit zweizügig geführt und hat desweiteren Bedarf an zusätzlichen
Räumen und Fachkabineten.
� Es soll in der Nähe der neuen Sporthalle die Möglichkeit eines Schulneubaues - als Inklusionsgrundschule - geprüft werden. Die gemeinsame Nutzung von Fachkabineten durch die Grund- und Förderschule ist in Erwägung zu ziehen.
Ferner sieht sich Radeberg verpflichtet, die UN-Behindertenrechts-
konvention (UN-BRK) umzusetzen.
Das sächsische Kabinett hat dazu am 8. November 2016 den Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.
� Ein Schritt in diese Richtung könnte dabei sein ein gemein-sames Turnhallenprojekt, ein weiterer Schritt die Zusammen-legung der Grundschule Liegau-Augustusbad und der Förderschule Kleinwachau an einem Standort und damit Begegnung und gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
Das Architekturbüro Dauphin wurde am 14.11.2016 vom Sächsischen
Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH Kleinwachau in
Abstimmung mit der Stadtverwaltung Radeberg mit der Erstellung
einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
8 Machbarkeitsstudie
01 Einleitung
02
02 Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention (UN-BRK)
http://behindern.verhindern.
sachsen.de/aktionsplan.html
Die UN-BRK konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die
spezifische Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland rechtsverbindlich. Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich damit verpflichtet, alle
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung dieser
Rechte zu erreichen. In den Prozess der Ausarbeitung von politischen
Konzepten zur Umsetzung der UN-BRK sind die Menschen mit
Behinderungen über die sie vertretenden Verbände von Anfang an aktiv
einzubeziehen.
Einen entsprechenden Auftrag zur Erarbeitung eines Landesaktionsplans
zur Umsetzung der Konvention haben die Regierungsparteien im
Freistaat Sachsen im Koalitionsvertrag für die 6. Legislaturperiode
erteilt. Die Federführung seitens der Staatsregierung übernimmt dabei
das für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständige
Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS).
Im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - Kabinettbeschluss vom 8.
November 2016 - wird zu Schulen - hier im Speziellen zu Grund- und
Förderschulen - unter Pkt. 5.2. folgendes festgeschrieben:
5.2.1 Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention
Die UN-BRK fordert in Artikel 24, das Recht von Menschen mit
Behinderungen auf Bildung durch ein inklusives Bildungssystem auf allen
Ebenen und im gesamten Lebensverlauf zu sichern. Menschen mit
Behinderungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre
Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur
Entfaltung bringen können. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Dafür wollen die
Vertragsstaaten sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit dem Ziel der
Inklusion wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen
in einem Umfeld angeboten werden, welches die bestmögliche
schulische und soziale Entwicklung gestattet.
5.2.5.2 Förderschulen
• Öffnung von Förderschulen auch für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.
• Ausbau gemeinsamer Projekte von Förderschulen mit benachbarten Regelschulen
Machbarkeitsstudie 9
• Zulassung der Deutschen Gebärdensprache für gehörlose Schüler in
prüfungsrelevanten Fächern in der Schule im Sinne eines
Nachteilsausgleiches
5.2.5.4 Integrative Unterrichtung
• Abstimmung von Grundschule mit Ganztagsangeboten und Schulhort hinsichtlich der Gewährleistung einer inklusiven Betreuung
• Eltern können in Abstimmung mit der Schule entscheiden, ob ihr Kind im Rahmen der integrativen Unterrichtung an einer wohnortnahen Regelschule oder einer Förderschule unterrichtet wird. Treffen von angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, damit die Qualität der integrativen Unterrichtung gesichert werden kann.
• Anpassung und zunehmend barrierefreie Gestaltung von
Unterrichtsmaterialien für Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
• Treffen angemessener Vorkehrungen für betroffene Schüler zur
Gewährleistung des gemeinsamen Unterrichtes an der Regelschule.
(z. B.: eine auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmte Organisation
und Methode des Unterrichts, angepasste Lehr- und Lernmittel,
angepasste Kommunikationsformen, Assistenz)
10 Machbarkeitsstudie
Machbarkeitsstudie 11
02
Ausgangssituation
Quelle: http://www.kleinwachau.de/typo3temp/pics/0be5241e8a.jpg
12 Machbarkeitsstudie
02 Ausgangssituation
01
01 Lage Radebergs im Ballungsraum Dresden
(Oberes Elbtal) / Landkreis Bautzen Landkreis Bautzen
Große Kreisstadt
Radeberg
Fläche:1) 29,74 km²
Einwohnerzahl:1) 18.252
Ortsteile:
Liegau-Augustusbad
Großerkmannsdorf
Ullersdorf
1) Quelle: Statistisches Landesamt
Sachsen Stand 30.06.2015
Machbarkeitsstudie 13
02 Ausgangssituation
02
02 Lage der Grund- und der Förderschule
im Ortsteil Liegau-Augustusbad
Gemeindefläche Ortsteil
Liegau-Augustusbad:
Fläche: 3,4 km²
Einwohnerzahl: 2.028
Quelle: http://www.radeberg.de/
inhalte/radeberg/_inhalt/
politik_ortsrecht/
ortsrecht/satzungen/h/hh-
s_anlagen_print.pdf
14 Machbarkeitsstudie
02 Ausgangssituation
03
03 Grundschule Liegau-Augustusbad
Potentiale und Defizite
Grünes Klassenzimmer
Parkplatz
Öffentlicher Weg
Pausenhof
Machbarkeitsstudie 15
02 Ausgangssituation
03 I Vorhandene Gebäudestruktur
Erdgeschoß
Obergeschoß
Dachgeschoß
Vorhandene Netto-Grundfläche: ca. 535 m2 Schulgrundstück inkl. Pausenflächen*: ca. 2.270 m2
Grünes Klassenzimmer: ca. 700 m2
*exkl. Freianlagen für Schulsport
(Flächen anhand Luftbild Geoportal Sachsen ermittelt)
16 Machbarkeitsstudie
02 Ausgangssituation
03 I Realisierung der Lehrplanziele unter den baulichen Gegebenheiten
Lehrplan Grundschulen - Sportunterricht
Herausgeber: Sächsisches
Staatsministerium für Kultus
Die Lehrpläne wurden erstellt
durch Lehrerinnen und Lehrer der
Grundschulen in Zusammenarbeit
mit dem Sächsischen Staatsinstitut
für Bildung und Schulentwicklung
"Lernziele und Lerninhalte sind verbindlich. Sie kennzeichnen grundlegende Anforderungen in den Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung, Werteorientierung. " "Der Auftrag der Grundschule leitet sich aus der Verfassung des
Freistaates Sachsen und dem Schulgesetz ab. Es ist Aufgabe der Grundschule grundlegendes Wissen zu vermitteln, die Entwicklung und Ausbildung von Methoden-, Lern- und Sozialkompetenz zu fördern sowie auf Werte zu orientieren. "
"In der Grundschule erleben die Schüler Regeln und Normen des
sozialen Miteinanders. "
Ziele und Aufgaben des Faches Sport:
"Der Sportunterricht leistet einen eigenständigen und unver-zichtbaren Beitrag zur Bewegungs- und Gesundheitserziehung. Ausgehend von den erreichten individuellen Lernständen der Kinder
zum Schulanfang vermittelt der Sportunterricht in der Grundschule
den Schülern eine grundlegende motorische, sportliche und soziale Handlungsfähigkeit und fördert das Interesse an Bewegung, Spiel und Sport.
Vielfältige individuell und gemeinsam zu bewältigende Situationen bieten handlungs- und erlebnisorientierte Möglichkeiten zur Entfaltung von Sozialkompetenz. Gesundheitserziehung im Schul-
sport schließt physische Belastung, besonders bei der Schulung
von Ausdauer und Kraft, ebenso wie psychische Entlastung und soziales Wohlbefinden ein. Das Fach Sport bietet spezielle
Möglichkeiten, die Schüler für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu interessieren und zu motivieren. Im Zentrum des Sportunterrichtes der Grundschule steht die individuell bestmögliche Entwicklung von motorischer Handlungs-fähigkeit. Dies umfasst die Aneignung elementarer sportmotorischer
Fertigkeiten, die Schulung motorischer Fähigkeiten, die Entwicklung von Werten sowie einen entsprechenden Wissenserwerb.
Fazit: Die oben genannten Lernplanziele für den Sportunterricht können derzeit in Teilen gar nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden. Zum einen gibt es keine geeignete Sporthalle und zum anderen keine Freiflächen für den Sportunterricht.
Machbarkeitsstudie 17
02 Ausgangssituation
03 I IST-Zustand und Defizite
Das unter Denkmalschutz stehende Schulhaus wurde 1897 eingeweiht
und später baulich erweitert. Die damals übliche Lehrerwohnung wurde
nach 1945 in ein zusätzliches Klassenzimmer umgewandelt.
Seit 1991 ist das Schulhaus eine 1-zügige Grundschule.
Unter den ca. 75 Schülerinnen und Schülern ( ca. 19-20 Schüler pro
Klasse) befinden sich derzeit zwei Integrationskinder.
Die Schüler lernen in den Jahrgangsstufen:
1- 4 Klasse: alle 6-10 (11) jährig
Der Klassenteiler liegt in der Grundschule bei 28 Schülern.
Gegenwärtiger Stand:
5 Stammlehrer und 2 Gastlehrer unterrichten in 4 Klassenräumen
verteilt auf 2 Etagen. Davon ist ein Unterrichtsraum nur ca. 47 m2 groß.
An Fachkabinetten ist nur ein Werkraum mit 9 Arbeitsplätzen sowie ein
kleines Computerkabinett mit 8 PC-Plätzen vorhanden.
Sekretariat und Schulleiterin teilen sich derzeit Zeit ein ca. 11m2 kleines
Arbeitszimmer Das Lehrerzimmer ist seit 2013 im Dachboden
untergebracht.
Im bisherigen Lehrerzimmer (21 m2 ) ist ein kleines Computerkabinett
eingerichtet.
Das Gebäude und die vorhandenen WC-Anlagen sind nicht barrierefrei. Auch die Außenanlagen sind aufgrund der Hanglage der Schule nicht barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht.
− 2012 ist auf einem benachbartem Grundstück ein „Grünes
Klassenzimmer“ entstanden.
− 2013 Ausbau des Dachbodens als Lehrerzimmer. Im bisherigen Lehrerzimmer entstand ein Computerkabinett.
IST-Zustand
18 Machbarkeitsstudie
Folgende Ganztagsangebote (GTA) finden Nachmittags in den
Klassenräumen der Grundschule bzw. in der benachbarten KITA statt:
Bewegungstraining Hausaufgabenförderung
Englisch Töpfern
Theater Chor
Schach Hauswirtschaft
künstlerisches Gestalten Sport und Spiel
Derzeit wird der Schulsport der Grundschule im Mehrzweckraum der
benachbarten Kindertagesstätte durchgeführt. Der Mehrzweckraum
verfügt nur über eine geringe Grundfläche und niedrige Hallenhöhe.
Daher können darin nicht alle Sportübungen und Ballsportarten
ausgeführt bzw. nur einge-schränkt ausgeführt werden. Der
Sportunterricht muss deshalb für einige Klassen gesplittet werden. D.h.
ein Teil der Klasse hat Sportunterricht - der andere Teil Förderunterricht.
Für diese Aufteilung werden aber zusätzliche Lehrer benötigt.
Es fehlen somit aktuell:
− Möglichkeiten für Schulsport gemäß Lernplan (Sporthalle und
Außenanlagen)
− ein größerer Werkraum
− Fachräume für Kunst und Musik
− ein größerer Informatikraum mit ausreichend PC-Plätzen
− 2 Räume für Gruppenarbeit
− Vorbereitungs- /Materialzimmer
− eigenes Büro für Schulleiter und Sekretärin
− Raum für Elternmitwirkung / Förderverein
Ausblick:
2017 wird das Schulgebäude 120 Jahre alt.
Die Schülerzahlen werden die nächsten Jahre weiterhin bei
durchschnittlich 20 Schülern pro Jahrgang liegen.
Sportunterricht
Defizite
Angaben der
Schulleitung vom
22.11.2016
Machbarkeitsstudie 19
02 Ausgangssituation
04
04 Förderschule Kleinwachau
Potentiale und Defizite
02 Ausgangssituation
Zufahrt
Gärtnerei
Wald Pausenhof
20 Machbarkeitsstudie
04 I Vorhandene Gebäudestruktur
Obere Ebene
Mittlere Ebene
Machbarkeitsstudie 21
Untere Ebene
Vorhandene Netto-Grundfläche: ca. 2.600 m2
Schulgrundstück inkl. Pausenflächen:
Flst. 245 /6 - Anteilig ca. 8.000 m2
Flst. 701 / 1 ca. 3.175 m2
(Flächen anhand Luftbild Geoportal Sachsen ermittelt)
22 Machbarkeitsstudie
02 Ausgangssituation
04 I IST-Zustand und Defizite
Die Förderschule wurde 2002 als eineinhalbzügige Schule für
maximal 52 Schüler gebaut. Die Schüler lernen in den Jahrgangsstufen:
Unterstufe: alle 6-9 jährigen
Mittelstufe: alle 9-12 jährigen
Oberstufe: alle 12-15 jährigen und
Werkstufe: alle 15-18 jährigen.
Ursprünglich ging man von 6 Klassenzimmern und einem Klinik-Klassen-Zimmer aus.
Unterstufe: 1 Klasse
Mittelstufe: 1 Klasse
Oberstufe: 2 Klassen
Werkstufe: 2 Klassen
Gebaut wurden:
− 7 Klassenzimmer
− ein Lehrerzimmer
− ein Therapieraum
− ein Förderräume
Der Klassenteiler liegt in der Unter- und Mittelstufe bei 10 Schülern, in der Ober- und Mittelstufe liegt er bei 12 Schülern.
Gegenwärtiger Stand:
In den letzten 8 Jahren ist der Anteil der Schwerstmehrfachbehinderten
(smb) Schüler von ca. 30% auf über 57% angewachsen.
Diese Schüler zählen doppelt und belegen 2 Plätze in einer Klasse.
Gegenwärtig werden 61 Schüler (plus 8 Krankenhausschüler) von
15 sonderpädagogischen Lehrkräften und 19 pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterrichtet und begleitet.
Die Schülerzahl schwankt seit ca. 8 Jahren konstant zwischen 55 und 60
Schülern. Davon haben aktuell 35 Schüler den smb Status und zählen
damit doppelt. Der Anteil der smb-Schüler liegt in der Unter- und
Mittelstufe bei ca. 57%.
Momentan sind im Schulhaus 10 Klassen und ein Klinik-Klassenzimmer
untergebracht. Die Schule ist mittlerweile 2-zügig. Ein Förderraum wurde durch das Schließen einer Nische gewonnen
(aktuell: Büro Schulsozialarbeit & Schüler-Praktikumsplanung).
IST-Zustand
Machbarkeitsstudie 23
In den letzten Jahren wurde das Lehrerzimmer zugunsten eines
Klassenzimmers aufgegeben.
Der Raum für Therapien wurde zu einem weiteren Klassenzimmer
umfunktioniert.
In diesem Schuljahr (2016/2017) hätte man aufgrund der Schülerzahlen
3 Oberstufenklassen bilden können. Hierzu fehlte aber die räumliche
Kapazität.
Es fehlen somit aktuell:
− 3 Klassenräume
− größere Fachkabinette (Werken und Kunst)
− für Therapien (Physio-/Ergotherapie) und Fördermaßnahmen in
Kleingruppen (bis 1:4) mindestens 4 kleinere (Förder-) Räume (ca. 12-15 qm / 15-20qm)
− ein Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsplätzen
− Besprechungszimmer / Büro für die Schulsozialarbeit und
Schulpsychologin
− Lehrmittelräume in der Nähe der Klassenräume
− PC Arbeitsplätze für Kinder mit feinmotorischer Einschränkung
Ausblick:
Im nächsten Schuljahr 2017/2018 wird wieder mit ca. 55 Schülern in 10
Klassen gerechnet.
Defizite
Angaben der Schulleitung
Förderschule Kleinwachau vom
21.11.2016
24 Machbarkeitsstudie
02 Ausgangssituation
05
„Grundschule und Hort sind Institutionen mit eigenem Profil aber dem
gemeinsamen Ziel, die Kinder bei Lernprozessen zu unterstützen.“ Arbeiterwohlfahrt - Regionalverband Radeberger Land e.V.
05 Kita Liegau-Augustusbad
Potentiale und Defizite
Grundschule
Aussenanlage KITA
Machbarkeitsstudie 25
02 Ausgangssituation
05 I IST-Zustand und Defizite
Die Kita der AWO Liegau-Augustusbad / Radeberg
wurde 2005/2006 geplant und 2007 mit 125 KITA-Plätzen eröffnet:
20 Krippenplätze 2 Gruppen
55 Kindergartenpätze 4 Gruppen
50 Hortplätze 2-3 Gruppen
Mit der Eröffnung ist die Anzahl der Kinder stetig angestiegen:
Jahr Krippe Kiga Hort KITA Gesamt
2006 17 31 40 88
2007 20 45 60 125
2008 20 45 60 125
2009 38 37 85 160
2010 38 37 85 160
2011 38 42 80 160
2012 37 42 84 163
2013 24 42 83 149
2014 21 56 84 161
2015 23 52 82 157
2016 25 51 81 157
2017 25 55 83 163
2018 25 55 83 163
Gegenwärtiger Stand:
Die Kapazitätsgrenze der Kita von max. 163 Kindern ist erreicht.
Allein für den Hortbereich fehlen im Gebäude ca. 20-30 Plätze.
Eine vierte Hort-Gruppe für ca. 23 Erstklässler wurde deshalb
interimsmäßig im benachbarten Gebäude „Silberdiele“ untergebracht.
Diese Lösung führt aber zu einem erheblich Aufwand bei der
Essenversorgung und der Betreuung. Auch sind dort die Platzverhältnisse unzureichend.
Quelle:
http://www.radeberg.de/inhalte/
radeberg/_inhalt/politik_ortsrecht/
ortsrecht/satzungen/h/hh-
s_anlagen_print.pdf
IST-Zustand
26 Machbarkeitsstudie
Die Nachfrage nach Krippen und Kindergartenplätzen übersteigt jährlich
das vorhandene Platzangebot.
Es fehlen somit zur Umsetzung des "Sächsischen Bildungsplanes" (Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen,
Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege, 2007/2011):
− mindestens 2 Gruppenzimmer im Hortbereich für Rückzugsmöglichkeiten für Gespräche, Reflektionen sowie für
das Zusammenfinden themenzentrierter Kleingruppen
− Räume für Bewegungs- und sportliche Aktivitäten im Hortbereich
- innen und außen
− Mindestens 2 Gruppenzimmer Krippe / Kiga für
themenbezogenes Arbeiten im kreativen und musischen Bereich
als Rückzugsmöglichkeit und für die Arbeit mit Kleingruppen
− Speisezimmer im Bereich Kiga
− Ruhe-, Entspannungs- und Schlafraum im Bereich Kiga
− gut zugänglicher Aufbewahrungsbereich für Materialien zur
Nutzung innen und außen
− Garderobe / Umkleide / Aufbewahrung von Bekleidung der Kiga-,
Krippen- und Hortkinder
− Mitarbeiter-Garderobe
− Pausenraum für Mitarbeiter
Ausblick:
Die Hortkinderzahlen werden in den nächsten Jahren weiterhin an der
derzeitigen Kapazitätsgrenze von 83 Kindern liegen. Für das Kita-Jahr 2017 liegt zum Zeitpunkt ein Hortplatzbedarf von 88 Plätzen vor.
Es ist daher zu überlegen, zukünftig den Hortbereich baulich zu erweitern oder den Hort an einen anderen Standort zu verlegen.
Defizite
Angaben der Kitaleitung vom
09.01. und 30.01.2017
Machbarkeitsstudie 27
03
Analyse des Bedarfes
Quelle: https://www.sachsen.schule/~gs-liegau-a/aktuelles/
28 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
01
01 Entwicklung der Schülerzahlen
Grundschule Liegau-Augustusbad
Geburtenzeitraum Schuljahr 1. Klasse 2.Klasse 3.Klasse 4.Klasse Schüler insgesamt
2002/2003 2009/2010 20 22 25 24 91
2003/2004 2010/2011 20 20 22 25 87
2004/2005 2011/2012 19 20 20 22 81
2005/2006 2012/2013 25 23 17 20 85
2006/2007 2013/2014 22 23 20 16 81
2007/2008 2014/2015 25 22 22 21 90
2008/2009 2015/2016 18 25 19 24 86
2009/2010 2016/2017 23 19 22 18 82
2010/2011 2017/2018 19 23 19 22 83
2011/2012 2018/2019 22 19 23 19 83
2012/2013 2019/2020 21 20 19 23 83
2013/2014 2020/2021 21 19 20 19 79
2014/2015 2021/2022 18 21 19 20 78
2015/2016 2022/2023 16 16 21 19 72
2016/2017 2023/2024 19 19 16 21 75
2017/2018 2024/2025 19 19 19 16 73
2018/2019 2025/2026 19 19 19 19 76
2019/2020 2026/2027 19 19 19 19 76
2020/2021 2027/2028 19 19 19 19 76
2021/2022 2028/2029 19 19 19 19 76
grau = geschätzt Quelle: Stadtverwaltung Radeberg
Machbarkeitsstudie 29
03 Analyse des Bedarfes
01 I Entwicklung der Schülerzahlen
Förderschule Kleinwachau
Schuljahr g-Schüler g-Schüler mit
smb-Status
Krankenhausschüler Schüler insgesamt
2006/2007 48 14 7 69
2007/2008 48 14 7 69
2008/2009 42 20 9 71
2009/2010 40 22 9 71
2010/2011 39 22 9 70
2011/2012 33 26 8 67
2012/2013 34 29 9 72
2013/2014 32 24 12 68
2014/2015 30 28 12 70
2015/2016 29 27 8 64
2016/2017 26 33 8 67
2017/2018 20 35 9 64
g Geistige Behinderung Quelle: Kleinwachau
smb schwerstmehrfachbehindert
grau = geschätzt
30 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
01 I Entwicklung der Schülerzahlen
Aussicht
In den nächsten Jahren bleiben die Schülerzahlen an beiden Schulen
weitestgehend stabil.
Die Grundschule wird aufgrund der Geburtenrate im Ortsteil von ca. 20
Kindern je Schuljahr, auch weiterhin mit einer Klassenstärke von jeweils
ca. 20 Kindern 1-zügig bleiben.
Die Förderschule Kleinwachau schwankt seit ca. 8 Jahren konstant
zwischen 55 und 60 Schülern (ohne Krankenhausschüler).
In der Unterstufe (vergleichbar mit der 1-3 Klasse der Grundschule)
werden im Durchschnitt pro Klasse 5 anwesende Kinder unterrichtet.
Davon sind mehr als 50% schwerstmehrfachbehindert (smb).
Wenn zukünftig die Kinder der Grundschule und der Unterstufe der Förderschule gemeinsam lernen sollen, ergeben sich derzeit folgende
Klassenstärken:
Grundschule ca. 80 Kinder
ohne smb ca.7 Kinder Förderschule Unterstufe: ca. 10 Kinder und
Mittelstufe: ca. 4 Kinder
9-10 jährig
mit smb
(zählen doppelt)
ca. 7 Kinder
(bzw. 14 Plätze)
Gesamt: ca. 94 Kinder
(bzw. 101 Plätze)
Gesamt je Klasse: ca. 24 Kinder (bzw. 26 Plätze)
Damit wäre ein theoretischer Klassenteiler von 28 Plätzen pro Klasse der
Grundschule annähernd erreicht – obwohl nur ca. 24 Kinder tatsächlich
anwesend sind.
Es ist also zu klären, wie die Schulbehörde in einer Inklusionsgrund-schule den Klassenteiler tatsächlich ansetzt – auch unter der Berücksichtigung, dass eine Inklusionsklasse von einem Team aus Regelschullehrern, sonderpädagogischen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Schulhelferinnen und –helfern, unterrichtet wird.
Machbarkeitsstudie 31
03 Analyse des Bedarfes
01 I Entwicklung der Schülerzahlen
Aussicht
Die Regelschulen gliedern sich in einen Primärbereich (1-4 Klasse), den
Sekundärbereich I ( 5-10 Klasse) und Sekundärbereich II ( 11- 12 Klasse).
An der Förderschule dauert die Schulpflicht ebenfalls 12 Jahre.
Diese Schulzeit gliedert sich aber in eine jeweils 3-jährige Unter-, Mittel-,
Ober- und Werkstufe.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Strukturen kann die Unterstufe einer Förderschule vollständig in einer Inklusionsgrundschule aufgehen - die
Mittelstufe aber nur teilweise.
D.h. die 9-10 (11) jährigen Kinder gehen noch in die 4.Klasse der
Grundschule bevor sie dann in eine nur noch 2-jährige Mittelstufe der
Förderschule oder an eine weiterführende Inklusionsschule wechseln.
* Aktuell haben davon ca. 35 Schüler den
smb Status und zählen doppelt. D.h. die
eigentliche Schülerzahl beträgt ca. 96 Plätze
(smb=schwerstmehrfachbehindert)
32 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
02
"Nicht das Individuum muss sich also an ein bestimmtes System anpassen,
sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden
berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen." Aus Definition Inklusion I http://www.inklusion-schule.info
02 Umsetzung des Inklusionsgedankens
Definition Inklusion
http://www.inklusion-
schule.info/inklusion/definition-
inklusion.html
„Der Begriff Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen. Dort bedeutet
das Verb includere einlassen und einschließen, das Sustantiv inclusio
bedeutet Einschließung und Einbeziehung.
Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine
Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt
und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von
Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder
Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen
Merkmalen. In der inklusiven Gesellschaft gibt es keine definierte Normalität, die jedes Mitglied dieser Gesellschaft anzustreben oder zu
erfüllen hat. Normal ist allein die Tatsache, dass Unterschiede vorhanden
sind. Diese Unterschiede werden als Bereicherung aufgefasst und haben
keine Auswirkungen auf das selbstverständliche Recht der Individuen auf
Teilhabe. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen
Strukturen zu schaffen, die es den Mitgliedern dieser Gesellschaft
ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen.
So auch im Bereich der Bildung. Die inklusive Pädagogik beschreibt
einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt
beruht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam. Homogene und damit
separierende Lerngruppen werden nicht gebildet. Von der
Kindertagesstätte über die Schulen und Hochschulen bis hin zu
Einrichtungen der Weiterbildung wird niemand aufgrund einer
Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen.
Vielmehr ist es die Aufgabe des Bildungssystems, durch Bereitstellen von speziellen Mitteln und Methoden einzelne Lernende besonders zu unterstützen und zu fördern.
Nicht das Individuum muss sich also an ein bestimmtes System anpassen,
sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden
berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen.“
Machbarkeitsstudie 33
03 Analyse des Bedarfes
02 I Umsetzung des Inklusionsgedankens
Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf auf die einzelnen
Förderschwerpunkte
Deutschland insgesamt, Schuljahr 2013/14
Quelle: http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/zukunft-bildung/213296/inklusion-worum-es-geht
Klaus Klemm (2015): Inklusion in Deutschland. Daten und Fakten. Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung,
Tab. 10.
Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de
Bundeszentrale für politische Bildung und Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung,
2015, www.bpb.de, www.wzb.eu
34 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
02 I Umsetzung des Inklusionsgedankens
Weg zur Umsetzung
In einer inklusiven Schule schlagen die Kinder zunächst alle den gleichen
schulischen Weg ein, egal wie leistungsfähig oder förderbedürftig sie
sind. Das bedeutet, egal wie schwer behindert eine Schülerin oder ein Schüler ist, ob verhaltensauffällig oder hochbegabt, all diese Kinder lernen zusammen in gemeinsamen Klassen.
Es spielt also gar keine Rolle, welche Voraussetzungen die Kinder
mitbringen. Die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler müssen aber individuell gefördert werden
„Damit ändern sich auch die Aufgaben der Lehrkräfte (Lehrkräfte der
Regelschulen und sonder-pädagogische Lehrkräfte). […]
Für die Lehrkräfte ändert sich durch Inklusion nicht nur der Arbeitsalltag,
sondern auch das Anforderungsprofil.
Sie müssen sich auf stärker gemischte Gruppen einstellen, neue Unterrichtsmethoden verwenden – und häufiger im Team arbeiten, mit sonderpädagogischen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Schulhelferinnen und -helfern.
In einer sehr gemischten Klasse kann nicht nur frontal unterrichtet
werden. Stattdessen muss der Unterricht individueller gestaltet sein.
Die Lehrkraft braucht Arbeitsblätter auf verschiedenen Schwierigkeitsniveaus, welche die Schülerinnen und Schüler
selbstständig bearbeiten – jede und jeder im eigenen Tempo. Ein Kind mit Konzentrationsproblemen braucht vielleicht öfter eine Pause; eines mit Lernschwierigkeiten mehr Zeit, bis es den Stoff für die
Prüfung sicher kann; leistungsstarke Kinder brauchen Extraaufgaben, wenn sie mit dem Unterrichtsstoff schon fertig sind. Das alles muss die
Lehrkraft im Blick behalten.
Um dafür Methoden und Fähigkeiten entwickeln zu können, brauchen
die Lehrkräfte Fortbildungsangebote und Beratungsmöglichkeiten im Schulalltag. […]
Die Schulen stellt die Inklusion vor ganz praktische Herausforderungen.
So sind viele Gebäude nicht barrierefrei. Viele Schulen haben außerdem
viel zu wenig Platz, was die Unterrichtsgestaltung schwierig macht.
Denn zum individualisierten Unterricht gehört es auch, die Klassen für einzelne Aufgaben oder Fächer teilen zu können – was ohne zusätzliche
Räume nur schwer gelingen kann.[…]“
Bundeszentrale für politische Bildung
Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. by-nc-nd/3.0/de/
Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: by-nc-nd/3.0/de/
Autor: Barbara Kerbel für bpb.de
Gemeinsames Lernen
Aufgaben der Lehrkräfte
Räume für individualisierten
Unterricht schaffen
Individueller Unterricht
Fortbildungsangebote
Machbarkeitsstudie 35
03 Analyse des Bedarfes
02 I Umsetzung des Inklusionsgedankens
Gemeinsames Lernen
Für die Grundschule Liegau und die Förderschule Kleinwachau
könnte dies konkret bedeuten, dass zwei „Lernhäuser“ unter
einem „Dach“ entstehen, unter welchem gemeinsames Lernen
und Begegnungen möglich sind.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich die Prozess-
überschneidungen des Unterrichtes auf Kinder im Grundschulalter
beziehen sollten (gemeinsamer bzw. zieldifferenzierter Unterricht).
36 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
03
03 Schulkonzepte
https://www.dresden.de/media/
pdf/schulen/Druckversion_SBLL.pdf
Musterraumprogramm Grundschule
Verwaltungsfläche bezogen auf
2-3 zügige Schule
Dresdner Schulbauleitlinie Stand 4. August 2016
"Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft. Aus diesem Grund hat die
Landeshauptstadt Dresden Bildungsinvestitionen zur obersten Priorität
erklärt und ein enormes Investitionsvolumen im aktuellen Haushalt
verankert.
Bildungseinrichtungen heute zu planen, bedeutet neben technischen
Erneuerungen oder der Anpassung an energetische Standards, vor allem zukunftsfähige Schulgebäude zu schaffen.
Schule ist mehr als eine Institution, die Kenntnisse und Fertigkeiten
vermittelt und Freude am lebenslangen Lernen wecken soll.
Veränderte pädagogische Anforderungen, aber auch neue
Organisationsformen (Ganztagsbetrieb, Integration und künftig Inklusion etc.) müssen in den Planungsgrundlagen für moderne und nachhaltige Bildungsräume Berücksichtigung finden.
Die Dresdner Schulbauleitlinie reagiert auf diese gesellschaftlichen
Forderungen an die Institution Schule, indem ein Handlungsrahmen für
Neubau- und Sanierungsvorhaben abgesteckt wird.
Dabei soll die Rahmensetzung planerisch belastbar sein, gleichzeitig aber
prozess- und objektspezifisch Gestaltungsspielräume eröffnen.
Mit anderen Worten: Es müssen verlässliche Ziele festgelegt werden, ohne eine schematische Standardisierung zu erzeugen.
Grundlage für die Erarbeitung der Leitlinie sind Erfahrungen aus der
Umsetzung kommunaler Schulbauvorhaben, die Sichtung verschiedener
Schulbauleitlinien in Deutschland und eine Aufarbeitung des aktuellen
Diskurses zu zeitgemäßen Schulbauten.
Insbesondere die „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ (Montag Stiftungen 2013) wurden als Grundlage für die
Dresdner Schulbauleitlinie adaptiert und auf die spezifischen
Anforderungen der Landeshauptstadt Dresden abgestimmt."
Machbarkeitsstudie 37
03 Analyse des Bedarfes
03 I Schulkonzepte
http://www.ganztag-
muenchen.de/images/pdf/kategor
ie/architektur/Lernhaus_Einleger_f
inal_web.pdf
Das Münchner LERNHAUS, Stand: Oktober 2015
"Leistungsfähige Schulen und ihre Gebäude sind wichtige Bestandteile einer Stadt bzw. eines Stadtquartiers und dem dazugehörigen
sozialorientierten Bildungsraum. Künftige Schulbaumaßnahmen und
Modernisierungen des Bestandes müssen diesen Herausforderungen
Rechnung tragen. […]
Denn Schulen, die das heutige Lernen als aktiven und interaktiven
Prozess umsetzen, erfordern ein anderes als das bisher übliche
Raumangebot. Die unterschiedlichen Lernarrangements und -settings
benötigen neue räumliche Rahmenbedingungen. Der Unterricht hat sich
in allen Schulformen grundlegend verändert.
Um die Individualität unterschiedlicher Lernbiographien und die Heterogenität einer jeden Lerngruppe als Chance für alle nutzen zu
können, müssen Lernorte so gestaltet werden, dass sie einen flexiblen Einsatz und einen variantenreichen Wechsel zwischen unterschiedlichen Methoden und Arbeitsformen zulassen.
Zwei Anforderungen an die heutige Schule sind von zentraler Bedeutung:
Zum einen der Ganztagsbetrieb und zum anderen der inklusive Unterricht.
Diese erweiterten Nutzungsanforderungen führen zu einem höheren Flächenbedarf und machen integrierte Raumlösungen notwendig, um
neue pädagogische Konzepte mit offenen Lernstrukturen und einem
breiten Spektrum an schülerzentrierten Lernformen zu verwirklichen.
Additive Konzepte, die Trennung in Vormittagsschule und Nachmittags-angebote, haben deutliche Nachteile.
Erst ein zeitlich rhythmisierter und räumlich integrierter Ganztag erzeugt
die gewünschten pädagogischen Wirkungen. Die Ganztagsflächen werden so integriert, dass sie den ganzen Tag nutzbar sind. Innerhalb des rhythmisierten Unterrichtstags muss es auch Raum und
Gelegenheit für Rückzug sowie individuelle Lernzeit geben.
Das Münchner Lernhauskonzept ist ein solch zukunftsweisendes und
integriertes Raumprogramm, welches diese pädagogischen und damit
auch schulorganisatorischen Forderungen erfüllt."
38 Machbarkeitsstudie
Funktionsschema Grundschulen
"Das Grundmuster des Münchner Lernhauses ist in allen Schulformen
gleich, sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe. Es ist räumlich als „Cluster“ organisiert: Um eine gemeinsame „Mitte“ (in
manchen Schulen als „Forum“, „Lerninsel“ oder „Schülertreff“
bezeichnet) sind die Klassen- und Gruppenräume angesiedelt.
Zugeordnet sind Teamzimmer, Lagerraum und Sanitärbereich.
Ein eigener Eingangsbereich sichert die unverwechselbare „Adresse“.
In der Mitte liegt die Kraft– ursprünglich ein konventioneller Flur, ist
dieses Zentrum eines Lernhauses mehr als nur ein ausgeweiteter
Verkehrsweg. Die gemeinsame Mitte bietet, entsprechend qualifiziert, zahlreiche Optionen für Unterricht und Schulleben.
Sie schafft den Raum, der für die Variation moderner Unterrichtsformen
dringend benötigt wird und bietet zugleich eine geschützte
Regenpausenfläche.
Entscheidend ist, dass zwischen allen Räumen des Clusters und der
„Mitte“ eine Sichtbeziehung besteht. Nur dann werden die Flächen
flexibel genutzt: für Kleingruppenarbeit, „Lernstraße“, Rollenspiele usw."
Machbarkeitsstudie 39
03 Analyse des Bedarfes
03 I Schulkonzepte
http://www.schulentwicklung-
net.de/images/stories/Anlagen/51
0%20schulhausbau_BW_2013.pdf
Empfehlungen für einen zeitgemäßen Schulhausbau
in Baden-Württemberg, Stand: September 2013
"Die Schulen in Baden-Württemberg befinden sich in einer
Umbruchphase: Zeitgemäße Unterrichtsmethoden, Ganztagsschule,
Inklusion, Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen Fachkräfte, vermehrte Zusammenarbeit von Schule und
außerschulischen Partnern, u. a. m.
Der mit diesen Stichworten angedeutete Wandel hat tiefgreifende
Konsequenzen – auch für Schulbauten und Freiflächen.
Ein Schulgebäude hat in der Regel eine „Lebensdauer“ über mehrere Schüler- und Lehrergenerationen hinweg. Bei der Planung darf also nicht nur ein aktueller pädagogischer Trend berücksichtigt werden.
Die Frage lautet auch: Was benötigt ein Schulgebäude, welches heute gebaut wird, morgen und übermorgen?
Insbesondere dort, wo Schulen neu gebaut werden, besteht eine
besondere Verantwortung, die sich verändernden Anforderungen in der
Planung aufzugreifen. Dies gilt in gleichem Maße für die Fälle, in denen Schulen als „Ersatzneubau“ neu errichtet werden, weil in Anbetracht der Lebenszykluskosten eine Sanierung des Bestandes nicht mehr wirtschaftlich ist. Zeitgemäße Nutzungskriterien sind aber auch beim
Regelfall „Umbau“ zu berücksichtigen.
Vorhandene Schulgebäude müssen nicht nur im Bestand gesichert und
den gegenwärtigen technischen, energetischen und ökologischen
Standards entsprechend erneuert werden, sondern auch organisatorisch und strukturell den veränderten pädagogischen Anforderungen angepasst werden. Viele Beispiele zeigen, dass vorhandene Bausubstanz
zukunftsfähig transformiert werden kann. […]
Die erweiterten Nutzungsanforderungen führen zu einem erhöhten Flächenbedarf. Sie können aber nicht mit einer bloß „additiven“
Vermehrung der Fläche beantwortet werden. Nicht nur aus
wirtschaftlichen, sondern auch aus pädagogischen Gründen müssen
dabei „intelligente Lösungen“ gefunden werden, um vorhandene Flächen möglichst intensiv und vielfältig zu nutzen. Da der zusätzliche
Bedarf aber nicht allein durch solche Lösungen abgedeckt werden kann,
ist eine Anpassung der Schulbauförderung auf der Grundlage eines höheren Flächenansatzes zwingend notwendig."
40 Machbarkeitsstudie
Klassenraum Plus
Klassenzimmer erhalten paarweise einen zwischengeschalteten
Verfügungsraum. Die Wände werden transparent gestaltet, so dass eine
direkte Einsichtnahme möglich ist. Je nach Bedarf wird der Gruppenraum
von beiden Klassen genutzt – individuell oder gemeinsam.
(Grundschule Landsberger Straße, Herford, D)
Cluster Vier Klassenräume liegen auf einer Etage und verfügen über einen
gemeinsamen Erschließungsbereich, der als offene »Lernwerkstatt« zur
freien Gruppenarbeit genutzt wird. Alle Klassenräume haben jeweils zwei Türen. Der Gruppenraum ist lediglich durch eine Glaswand abgetrennt.
(Grundschule Welsberg, Welsberg, IT)
Machbarkeitsstudie 41
Offene Lernlandschaft Um ein Auditorium – einem klassischen Hörsaal – mit 60 Plätzen sind
zwei offene Lernorte für je 60 Schüler angeordnet. Sie beinhalten große
gemeinsame Lernbereiche, Gruppenräume und kleine »Think-Tanks« für
bis zu fünf Personen. Teamräume für die Lehrerinnen un Lehrer sind
integriert. (Ringstabekk Skole, Baerum, NOR)
42 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
04
04 Notwendiger Raum- und Platzbedarf
einer Einfeld-Sporthalle inkl. Außenanlagen
(Hallenhöhe 5,50m)
Grundlage: DIN 18032-1 und DIN 18040-1
bestehendes
Kleinspielfeld der
Förderschule nutzbar
Machbarkeitsstudie 43
03 Analyse des Bedarfes
05
05 Notwendiger Raum- und Platzbedarf einer
Inklusions-Grundschule
* Flächenbedarf ohne Reserve-Klassenzimmer
Raumprogramm in Anlehnung an:
Dresdner Schulbauleitlinie und Münchner Lernhaus
evtl. bestehende
Räume der Förder-
schule nutzbar
Gemeinsam nutzbar
44 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
05 I Notwendiger Raum- und Platzbedarf Inklusions-Grundschule
Unterrichts-/ Fach- und Gemeinschaftsräume
Machbarkeitsstudie 45
03 Analyse des Bedarfes
05 I Notwendiger Raum- und Platzbedarf Grundschulneubau
Verwaltung, Sanitär und Wirtschaftsflächen
46 Machbarkeitsstudie
03 Analyse des Bedarfes
06
06 Notwendiger Raum- und Platzbedarf Hort
Machbarkeitsstudie 47
04
Schritte zur
Realisierung
48 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
01
01 Standortsuche und Standortuntersuchung
Kriterien: • Wegstrecke zwischen jetziger Grundschule und Standort
• Ausreichend vorhandene Fläche: o für eine Einfeld-Norm-Sporthalle + Außensportanlagen
mind. 790m2 + mind. 1.500 m2 o Flächenbedarf für eine Grundschulneubau mit Pausenhof
mind. 1.680 m2 bis max. 2.800 m2 (Nach DD-Schulbauleitlinie 15 bis 25 m2 pro Schüler )
o Flächenbedarf Parkplätze Sporthalle + GS-Neubau
ca. 225 m2 (9 Stellplätze) + ca. 175 m2 (7 Stellplätze)
• Eigentumsverhältnisse
• baurechtliche Machbarkeit
• technische Machbarkeit
Mögliche Standorte: a. Erweiterung am Standort der Grundschule
b. Felder westlich vom Bauernweg
c. Feld und Parkplatz Langebrücker Straße
d. Wiese Kreuzung Langebrücker Straße / Schönborner Straße
e. Sportplatz Liegau-Augustusbad
f. Freifläche Förderschule Kleinwachau
ca.
5.4
50
m2 m
2
Machbarkeitsstudie 49
04 Schritte Realisierung
01 I a. Erweiterung am Standort der Grundschule
Wegstrecke keine +
Die freie Grundstücksfläche ist durch den Pausenhof, den
Schulgarten und durch Parkplätze besetzt.
Die noch freie Fläche beträgt: Schulgrundstück ca. 1.400 m2
und "Grünes Klassenzimmer" ca. 700 m2
−
Parkdeck / Tiefgarage auf dem Grundstück notwendig um
Fläche zu gewinnen −
Außensportanlagen wären z.T. auf dem Dach der
Turnhalle/Parkdeck mit Ballfangzaun anzuordnen. �
Vorhandene freie
Fläche
Eine Erweiterung der Grundschule für Inklusion wäre dann
kaum noch flächenmäßig zu realisieren, da dazu ein Anbau
mit Differenzierungs-u. Fachräumen / Behinderten WC /
Aufzug / etc. notwendig wäre
−
Eigentumsverhältnisse Im Eigentum der Stadt Radeberg +
Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten
über ein Lärmgutachten geklärt werden � Baurechtliche
Machbarkeit
Normales Baugenehmigungsverfahren möglich +
Hanglage sorgt für eine aufwendige Gründung und
Erschließung �
Aufgrund der Hanglage sind im Außenbereich ebenfalls
Hebelifte oder ein Aufzug vorzusehen −
Technische
Machbarkeit
Nutzung des Grünen Klassenzimmers als Pausenhof
(Querung öffentlicher Weg notwendig, da vom
Schulgrundstück keine direkte Anbindung vorhanden)
−
50 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
01 I b. Felder westlich vom Bauernweg
Wegstrecke Ca. 280m +
Freie Flächen >> 5.450 m2
Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +
Vorhandene freie
Fläche
Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) möglich +
Eigentumsverhältnisse Privateieigentum (evtl. verschiedene Eigentümer) −
Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +
Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten
über ein Lärmgutachten geklärt werden �
Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen. Keine Bauflächendarstellung im rechtswirksamen Flächen-
nutzungsplan, d.h. der FNP muss geändert werden.
�
Baurechtliche
Machbarkeit
Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �
Hanglage sorgt für eine aufwendige Gründung u. Entwässerung
�
Terrassierung für ebene Aussensportflächen notwendig �
Vorhandene Felddrainagen und Entwässerungsgräben sind
zu beachten und zu verlegen bzw. zu überbauen −
Technische Machbarkeit
Vorhandener Weg ist nicht asphaltiert und in einem
schlechten Zustand / Verkehrsanbindung ungünstig −
Machbarkeitsstudie 51
04 Schritte Realisierung
01 I c. Feld und Parkplatz - Langebrücker Straße
Wegstrecke Ca. 400m +
Größe des vorhanden Parkplatzes ca. 1.000m2
Fläche des angrenzenden Feldes > 5.450 m2
Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +
Vorhandene freie
Fläche
Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) möglich +
Das Flstck. 232/52, befindet sich im Eigentum der Stadt Radeberg und ist als öffentliche Grünfläche mit
Ausgleichsmaßnahmen und einer Parkplatzfläche
festgesetzt (siehe Ergänzungssatzung Langebrückerstr.)
− Eigentumsverhältnisse
Das Feld Flstck. 232/64 befindet sich in Privateigentum −
Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +
Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten
über ein Lärmgutachten geklärt werden �
Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen.
Keine Bauflächendarstellung im rechtswirksamen Flächen-
nutzungsplan, d.h. der FNP muss geändert werden.
�
Baurechtliche
Machbarkeit
Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �
Vermutlich normaler Gründungsaufwand + Technische
Machbarkeit Gute Verkehrsanbindung und Bushaltestelle vorhanden +
52 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
01 I d. Wiese - Kreuzung Langebrücker Straße / Schönborner Straße
Wegstrecke Ca. 1.300 m −
Freie Flächen >> 5.450 m2
Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +
Vorhandene freie
Fläche
Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) möglich +
Eigentumsverhältnisse Privateieigentum, verpachtet −
Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +
Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten
über ein Lärmgutachten geklärt werden �
Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen.
Keine Bauflächendarstellung im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan, d.h. der FNP muss geändert werden
�
Baurechtliche
Machbarkeit
Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �
Vermutlich normaler Gründungsaufwand + Technische
Machbarkeit Gute Verkehrsanbindung und Bushaltestelle vorhanden +
Machbarkeitsstudie 53
04 Schritte Realisierung
01 I e. Sportplatz - Liegau-Augustusbad
Wegstrecke Ca. 1.700 m −
Freie Fläche (breite nur 17m) ca. 1.450 m2 (inkl. Kiosk) und
ca. 400 m2 östlich des Fussballfeldes −
Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen nur bedingt
möglich �
Parkplätzflächen sind unzureichend vorhanden �
Vorhandene freie
Fläche
Realisierung Grundschulneubau (inkl. Hort) nicht möglich −
Eigentumsverhältnisse Im Eigentum der Stadt Radeberg +
Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung müssten
über ein Lärmgutachten geklärt werden - wenn nicht vorhanden
�
Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen. Es ist vorab zu prüfen, ob eine Erweiterung um eine Sporthalle im
Verhältnis zum vorhandenen Sportlerheim noch
angemessen ist
�
Baurechtliche
Machbarkeit
Ein größerer Ersatzneubau des maroden Sportlerheimes
hätte Vorrang −
Vermutlich normaler Gründungsaufwand +
Flächenprogramm ist auf dem vorhandenen Grundstück
schwer zu realisieren −
Technische
Machbarkeit
Gute Verkehrsanbindung +
54 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
01 I f. Freifläche - Förderschule Kleinwachau
Wegstrecke Ca. 800 m +
Flst. 245/6 - Anteilig nutzbare freie Fläche - ca. 3.500 m2
und Flst. 701/1 ca. 3.175 m2
Realisierung Sporthalle + Außensportanlagen möglich +
Realisierung Grundschulneubau möglich +
Vorhandene freie
Fläche
Realisierung zusätzliche Parkplatzflächen möglich +
Eigentumsverhältnisse Im Eigentum von Kleinwachau - Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH
+
Kein zu beachtendes Schutzgebiet (Biotop, GLB) +
Waldumwandlung erforderlich, da sonst die angrenzende
Waldfläche einen 30m Abstand erfordert, d.h. der FNP muss geändert werden
−
Fläche ist dem Außenbereich zu zuordnen. Im FNP aber als "Sondergebiet Klinik" aufgenommen, d.h. Änderung in
Fläche für "Gemeinbedarf - Schule" erforderlich.
�
Baurechtliche Machbarkeit
Baurecht über einen B-Plan oder einer Ergänzungssatzung �
Erhöhter Gründungsaufwand aufgrund Hanglage und anstehenden Fels (ab ca. 2m Tiefe sog. Glimmerfels)
−
Sporthalle separat oder als eine Gebäudeeinheit aus Halle und Grundschule möglich - zur Minimierung des
Gründungsaufwandes
+
Technische Machbarkeit
Gute Verkehrsanbindung und Bushaltestelle vorhanden +
Machbarkeitsstudie 55
04 Schritte Realisierung
02
02 Vergleich der Standorte
Die wichtigsten Entscheidungskriterien sind aus Sicht des Verfassers:
1. Die entstehende Wegelänge zwischen Sportstätte und der Schule bzw. der Schulen
2. Die Verbesserung der Bedingungen für den Grundschulunterricht 3. Die Möglichkeit, den Inklusionsgedanken am Schulstandort Liegau-
Augustusbad umzusetzen
Flä
che
fü
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po
rth
alle
+ A
uß
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spo
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ge
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Flä
che
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mit
Pa
use
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of
*
Flä
che
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plä
tze
+ positiv � Realisierung mit Mehraufwand verbunden
− negativ
* oder Erweiterung des Bestandes
We
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ach
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it
1. f. Freifläche - Förderschule Kleinwachau + + + + + � �
2. c. Feld und Parkplatz - Langebrücker Straße + + + + − � +
3. b. Felder - westlich vom Bauernweg + + + + − � �
4. d. Wiese - Kreuzung Langebrücker- /
Schönborner Straße − + + + − � +
5. a. Erweiterung am Standort der Grundschule + � − − + + �
6. e. Sportplatz - Liegau-Augustusbad − � − − + − �
Damit entfallen folgende Standorte: "Erweiterung am Standort der Grundschule" und "Sportplatz L.A."
Auf den "Feldern - westlich vom Bauernweg" und dem "Feld -
Langebrücker Straße" sowie der "Wiese Kreuzung Langebrücker /
Schönborner Straße" ließe sich zwar ein Sporthallenneubau als auch ein
56 Machbarkeitsstudie
späterer Grundschulenneubau realisieren, die Grundstücke befinden
sich aber alle in Privatbesitz und müßten erst käuflich erworben werden.
Des weiteren befinden sich unmittelbar an die Felder angrenzend
Wohnbebauungen. Es ist zu berücksichtigen, dass die abendliche
Nutzung der Sporthalle durch Vereine zu einem erhöhten Verkehrsauf-
kommen (und damit auch zu mehr Lärm) am Standort führt.
Hier wäre die Machbarkeit erst über ein Lärmgutachten und den daraus
resultierenden Schutzabständen zu klären.
Der Standort "Wiese - Kreuzung Langebrücker / Schönborner Straße"
hat zudem den Nachteil, dass bei einer ausschließlichen Errichtung einer
Sporthalle sich eine unzumutbare Wegstrecke (hin und zurück ca. 34 Minuten) zwischen jetzigem Grundschulstandort und oben genannten
Standort ergeben würde.
Der Standort " Freifläche - Förderschule Kleinwachau" befindet sich zwar
im Besitz der Kleinwachau - Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg
gemeinnützige GmbH, diese ist aber bereit, die Fläche zur Verfügung zu
stellen (z.B. Verpachtung).
Nach Abwägung der Kriterien ist der Standort " Freifläche - Förderschule Kleinwachau" zu bevorzugen:
• Der Standort ist fußläufig gut vom jetzigen Grundschulstandort zu
erreichen und verfügt über eine optimale Verkehrsanbindung
einschließlich einer ÖPNV Haltestelle.
• Unmittelbar angrenzende Wohnbebauungen sind auch so gut wie
nicht vorhanden.
• Es ist ausreichend Platz für einen Sporthallenneubau mit
Außensportanlagen und einem späteren Neubau einer
Inklusionsgrundschule einschl. Parkplatzflächen.
• Ein Grundschulneubau könnte baulich an die Förderschule
"angedockt" werden. Damit ergäbe sich die Möglichkeit der
gemeinsamen Nutzung von Fach- und Therapieräumen , einer
gemeinsamen Aula sowie eines gemeinsamen Pausenhofes.
Weitere Vorteile sind:
• Synergieffekte und Wissensaustausch zwischen bestehender
Förderschule und zukünfiger Inklusionsgrundschule
• Nutzung der vorhandene Infrastruktur (u.a. Nahwärmenetz von
Kleinwachau)
Machbarkeitsstudie 57
04 Schritte Realisierung
02 I Vergleich der Standorte
Vergleich mit dem Flächenbedarf der Sporthalle
Grundschule "Stadt Mitte" Radeberg
einschl. der Flächen für Außensportanlagen
a b
c d
e f
58 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
03
03 Klären der baurechtlichen Machbarkeit
des Vorzugsstandortes
§ 35 Abs. (2) Sonstige
Vorhaben können im Einzelfall
zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung
öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
§ 35 Abs. (4) Den nachfolgend
bezeichneten sonstigen
Vorhaben im Sinne des
Absatzes 2 kann nicht
entgegengehalten werden,
dass sie Darstellungen des
Flächennutzungsplans oder
eines Landschaftsplans
widersprechen, die natürliche
Eigenart der Landschaft
beeinträchtigen oder die
Entstehung, Verfestigung oder
Erweiterung einer
Splittersiedlung befürchten
lassen, soweit sie im Übrigen
außenbereichsverträglich im
Sinne des Absatzes 3 sind:
6. die bauliche Erweiterung
eines zulässigerweise
errichteten gewerblichen
Betriebs, wenn die
Erweiterung im Verhältnis zum
vorhandenen Gebäude und
Betrieb angemessen ist.
Laut Flächennutzungsplan der Stadt Radeberg liegt das Grundstück,
welches für einen Sporthallenbau und einen Schulneubau genutzt
werden kann, in einem Sondergebiet Klinik
Laut Aussage von Herrn Berndt, Sachgebiet Bauaufsicht LRA Bautzen,
befindet sich das Epilepsiezentrum im baulichen Außenbereich. Die
planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist demnach nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Nach einer ersten Einschätzung des Bauaufsichtsamtes LRA Bautzen (Herr Berndt Sachgebiet Bauaufsicht in Rücksprache mit Frau Krupka
Sachgebiet Bauleitplanung), handelt es sich bei dem Vorhaben um kein
bevorrechtigt zulässiges "privilegiertes" Vorhaben im Sinne von § 35 Abs.
1 BauGB. Über die allgemeine Zulässigkeit ist laut Herrn Berndt somit
nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu entscheiden.
In Betracht käme eine Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 6 BauGB. Eine solche Zulässigkeit liegt jedoch nach seiner Einschätzung
nicht vor, denn:
"Im Außenbereich ist nur die angemessene Erweiterung eines
gewerblichen Betriebs (hier: Krankenhaus) zulässig. Im Epilepsiezentrum
fanden bereits mehrfach Baumaßnahmen statt, die dieser angemessenen
Erweiterung zugeordnet werden konnten. Weitere Vorhaben -
insbesondere von der beabsichtigten Größe und aus der vorhandenen
Bebauung herausragend - lösen nunmehr ein Planungsbedürfnis aus.
Auch die geplante Nutzung als integrative Schule (= Nutzung außerhalb des vorhandenen Betriebs "Krankenhaus") nimmt nicht an der Privilegierung des § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB teil."
Laut Frau Vogel, Bauamt Radeberg Sachgebietsleiterin Stadtplanung, sind aufgrund der Lage des Gebietes im Außenbereich planungs-
rechtliche Maßnahmen (Bebauungsplan) erforderlich. Es muss parallel
dazu der Flächennutzungsplan geändert werden.
Eine Einordnung der Neubauten innerhalb der Flächen Sondergebiet
Klink gemäß FNP würde die planungsrechtlichen Maßnahmen aus Ihrer
Sicht vereinfachen. D.h. ein "Hineinragen" in die Flächen Wald (siehe
FNP )sollte vermieden werden.
Gemäß Flächennutzungsplan grenzt an das vorhabenbezogene Flurstück
eine Waldfläche an. Laut rechtlichem Sinne liegt derzeit eine Waldfläche
auf dem Flurstück 709 und überwiegend auf dem Flurstück 247/3.
Machbarkeitsstudie 59
Eine Anfrage bei dem zuständigen Forstrevier Ohorn / Radeberg über
das Landratsamt Bautzen hat folgende Aussage des Revierleiters Herrn
Uwe Leonhardt vom 29. November 2016 ergeben:
Flst. Nr.
701/1 kein Wald i.S. des WaldG
246/1 i.T. Wald i.S.WaldG
247/3 überwiegend Wald i.S. WaldG
245/6 Im Ostteil des Flurstückes Wald i.S. WaldG
Eine erforderliche Waldumwandlung müsste über die Gemeinde Radeberg im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes veranlasst
werden. Mit der Genehmigung der Waldumwandlung ist eine
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, betreffend
naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Desweiteren
muss bei einer Waldumwandlung voraussichtlich eine neue Waldfläche
als Ersatz geschaffen werden.
Ebenfalls ist zu prüfen, ob es sich auf dem Flurstück 245/6 -
Streuobstwiese bereits um eine Ausgleichsmaßnahme im Zuge
vergangener Baumaßnahmen handelt und ob bei einer Überbauung ein
Ersatz für die Ausgleichsfläche zu erbringen ist.
Sonstige Sondergebiete (§ 11
BauNVO) - Klinikgebiete
Gesundheitlichen Zwecken
dienende Gebäude und
Einrichtungen
Flächen für Wald (Bestand)
Flächen für Landwirtschaft
Quelle: http://radeberg.de/inhalte/radeberg/_inhalt/politik_ortsrecht/ortsrecht/fnp/fnp
60 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
04
04 Klären der technischen Machbarkeit
− Untersuchung zum Standort auf dem Gelände von Kleinwachau und
Einordung neuer Gebäude oder nur eines neuen Gebäudes in die
vorhandene Topographie (städtebauliche Lösungsansätze).
Hierbei soll besonders Wert auf den Erhalt des parkartigen Charakters und der Verzahnung von Gebäuden und Landschaft gelegt
werden.
− Anbindung an die bestehende Förderschule unter Berücksichtigung
der Barrierefreiheit und der vorhanden Geschoss- und Gelände-
höhen.
− Einbeziehung des „Gartenhauses“ in die Überlegung hinsichtlich
Nutzung als Hort.
Einfeld-Sporthalle und Inklusionsgrundschule
Es wird vorgeschlagen, die Einfeld-Sporthalle in den vorhanden Hang
einzugraben und verkehrstechnisch von der Kleinwachauerstraße zu
erschließen. Eine direkte Anbindung (Treppe und Aufzug) an die
Förderschule sollte schon im Zuge des Sporthallenbaues erfolgen.
− Eine (spätere) Inklusionsgrundschule kann auf die Sporthalle
aufgesetzt werden um so das Fussbodennievau des
eingeschossigen Schulneubaues auf das gleiche Fussbodenniveau der mittleren Ebene der bestehenden Föderschule zu bringen.
Machbarkeitsstudie 61
− Damit ist die gemeinsame Nutzung des bestehenden
Pausenhofes möglich.
− Es wird dadurch ein hohes Maß an Barrierefreiheit zwischen
beiden Schulgebäuden erreicht.
Alternativ könnten die Einfeld-Sporthalle und der Grundschulneubau
jeweils als separate freistehende Baukörper erfolgen. Dies hätte aber folgende Nachteile:
− Eine direkte Anbindung an die Förderschule wäre eventuell nicht
gegeben.
− Die Gründungen müssen für jeden Baukörper einzeln erfolgen
Verlegung des Hortes nach Kleinwachau Auf dem Gelände des Epilepsiezentrum Kleinwachau befindet sich in der unmittelbaren Nähe der Förderschule das denkmalgeschützte Gebäude
"Gartenhaus" . Die Umnutzung dieses Gebäudes zum Hort wäre
flächenmäßig prinzipiell möglich. Im EG beträgt die vorhandene
Nutzfläche ca. 365 m2.
Der notwendige Platzbedarf für einen Hortbetrieb liegt bei ca. 540 m2. Die fehlende Fläche von ca. 175m2 könnten eventuell über den Ausbau
des Dachgeschoßes bzw. Haustechnik und Aussenspielgeräte über das
Kellergeschoß abgedeckt werden. Die barrierefreie Erschließung - für die
Schüler von der Förderschule / Inklusionsgrundschule - sollte über einen Aufzug gelöst werden.
Erdgeschoß bzw. Obergeschoß (Hanglage)
Dachgeschoß
62 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
05
05 Variantenuntersuchung
Variante 1
Sporthalle und Inklusionsgrundschule
als ein Baukörper
Grobkostenschätzung
KGR 200 59.500 €
KGR 300 4.326.245 €
KGR 400 1.137.521 €
KGR 500 663.425 €
KGR 600 126.318 €
KGR 700 1.578.252 €
Gesamt brutto ca. 7.891.261 €
Machbarkeitsstudie 63
Grundriss
Ebene Turnhalle
Grundriss
Untere Ebene (in Bezug auf Ebene der
Förderschule)
64 Machbarkeitsstudie
Grundriss
Mittlere Ebene (in Bezug auf Ebene der
Förderschule)
Pausenhof
beider Schulen
Schulgarten / Grünes
Klassenzimmer
Machbarkeitsstudie 65
04 Schritte Realisierung
05 I Variantenuntersuchung
Variante 1
Sporthalle und Inklusionsgrundschule
als ein Baukörper
66 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
05 I Variantenuntersuchung
Variante 2
Sporthalle und Inklusionsgrundschule
als separate Baukörper
Grobkostenschätzung
Einfeld-Sporthalle inkl.
Außenanlagen
KGR 200 53.500 €
KGR 300 1.675.520 €
KGR 400 434.588 €
KGR 500 577.150 €
KGR 600 57.596 €
KGR 700 699.601 €
Halle brutto ca. 3.498.005 €
Grobkostenschätzung
Inklusionsgrundschule
KGR 200 35.700 €
KGR 300 2.847.075 €
KGR 400 702.933 €
KGR 500 142.800 €
KGR 600 68.722 €
KGR 700 949.307 €
Schule brutto ca. 4.746.538 €
Gesamt
Halle + Schule brutto ca. 8.244.543 €
Machbarkeitsstudie 67
Grundriss
Ebene Eingangsbereich
Grundriss
Technik-
und
Außenanlagenebene
68 Machbarkeitsstudie
04 Schritte Realisierung
05
05 Variantenuntersuchung
Verlegung des Hortes nach Kleinwachau
in das Gebäude "Gartenhaus"
Grobkostenschätzung
KGR 200 30.000 €
KGR 300 650.000 €
KGR 400 350.000 €
KGR 500 150.000 €
KGR 600 50.000 €
KGR 700 307.500 €
Gesamt brutto ca. 1.537.500 €
Standort für einen Hort (Gebäude Gartenhaus)
Förderschule
Machbarkeitsstudie 69
05
Kosten-Nutzen
70 Machbarkeitsstudie
05 Kosten-Nutzen
01
01 Bewertung und Gegenüberstellung der Varianten
und der mögliche Bauabschnitte
Bewertung Variante 1 Variante 2 Differenz
ohne Hort
ca. 7.891.261 €
ca. 8.244.543 €
mit Hort
ca. 9.428.761 €
ca. 9.782.043 €
ca. 350.000 €
Variante 1
Positiv
− direkter Zugang der beiden Schulen zur Sporthalle (damit
witterunsunabhängige Verbindung)
− Energetisch kompakteres Gebäude
− die Variante 1 ist ca. 350.000 € günstiger als die Variante 2
Negativ
− Umsetzung nur als ein Bauabschnitt möglich (höhere Anfangs-
Investitionskosten)
Variante 2
Positiv
− Ausführung in zwei Bauabschnitten möglich
Negativ
− größerer Flächenbedarf und Versiegelung von Bodenfläche
notwendig
− keine direkte Anbindung an beide Schulen
− höherer Erschließungsaufwand und Unterhaltungskosten
Verlegung des Hortes
Positiv
− Konzentrierung an einem Ort
− Reduzierung von Wegstrecken
− Nutzung der freiwerdenden Horträume in der bisherigen KITA zur Abdeckung der Nachfrage nach Krippen- und Kindergarten-
plätzen
Machbarkeitsstudie 71
05 Kosten-Nutzen
02
02 Fördermöglichkeiten (Land, Bund , EU)
Medieninformation des
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
vom 09.06.2015
"EU-Mittel für Schulhausbau in Sachsen – Kabinett
verabschiedet Förderrichtlinie
Energieeffizienz wird gefördert, außerdem stehen Bundes- und
Landesmittel für kommunalen Schulhausbau zur Verfügung
Das sächsische Kabinett hat heute (9. Juni 2015) die EFRE-Förderrichtlinie für investive Maßnahmen in den Schulen des
Freistaates beschlossen.
(EFRE….Europäischer Fond für regionale Entwicklung)
Mit den EU-Mitteln in Höhe von 23 Millionen Euro für 2015/16 soll die energetische Sanierung von Schulgebäuden unterstützt werden.
Anlass für die Änderung ist die neue EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020.
„Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes zur Bekämpfung des Klimawandels
stellt eine Herausforderung dar, der sich auch der Freistaat Sachsen
stellen muss“, betonte Kultusministerin Brunhild Kurth, die darauf
verwies, dass die Bauvorhaben in einen Umfang von 75 bis zu 100
Prozent gefördert werden können.
Neben den EU-Mitteln können die Kommunen beim Schulhausbau
weiterhin auf Unterstützung vom Land und Bund zählen. Der Freistaat Sachsen hat seit Beginn der staatlichen Schulhausbauförderung im Jahr
1990 rund 2,5 Milliarden Euro in die schulische Infrastruktur investiert. Im aktuellen Doppelhaushalt 2015/2016 stehen für Neubewilligungen
derzeit 76 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
„Die frei verfügbaren Finanzen der Kommunen sind im laufenden
Doppelhaushalt mit insgesamt 10,7 Milliarden Euro so hoch wie noch nie.
Ich appelliere daher an die Städte und Gemeinden, so viel wie möglich
davon in die Bildungsinfrastruktur zu investieren, denn Investitionen in
die Bildung unserer Kinder zahlen sich am Ende doppelt und dreifach
wieder aus“,betonte Kurth, die zudem darauf verwies, dass
Schulhausbau eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist.
Der Bund stellt mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds 156 Millionen Euro für 2015 bis 2018 vor allem auch für die Bildungsinfra-
struktur bereit. „Wie der Kuchen am Ende verteilt wird und für welche
Bildungsinvestitionen die Gelder genutzt werden können, muss noch
EFRE-Förderrichtlinie
Staatlichen Schulhausbauförderung
Kommunalinvestitions-förderungsfonds
72 Machbarkeitsstudie
abgestimmt werden.
Als Kultusministerin und damit als Anwältin von Eltern, Kindern,
Schülern, Lehrern und Erziehern werde ich mich mit aller Kraft dafür
einsetzen, dass möglichst viel von den Bundesgeldern in die
Bildungsinfrastruktur fließt.
Nur so können wir den Schulhausbau und Kita-
Ausbau weiter voranbringen und den hohen Bedarf abbauen“,
erklärte Kurth auf der Kabinettspressekonferenz.
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen
Infrastruktur im Freistaat Sachsen
(Förderrichtlinie SchulInfra – FöriSIF)
Vom 29. Juni 2015
Teil A: Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung sowie
Teilsanierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsport-hallen, Schulsportaußenanlagen und Schulhorten sowie mit dem
Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung.
Teil B: Gegenstand der Förderung im Rahmen des EFRE und des für den
Freistaat Sachsen geltenden Operationellen Programms sind
energetische Maßnahmen bei Bestandssanierungen einschließlich
Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien als auch die Errichtung von energetisch innovativen Neubauten in Form von Schulgebäuden,
Schulhorten und Schulsporthallen.
Bei Neubaumaßnahmen werden energetisch innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit
Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.
Förderung energetisch innovative Modell-/
Pilotvorhaben
Machbarkeitsstudie 73
06
Anhang
Quelle: https://www.sachsen.schule/~gs-liegau-a/aktuelles/
74 Machbarkeitsstudie
06 Anhang
01
01 Literaturverzeichnis
Richtlinien, Vorschriften
und Gesetze
1. Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004, zuletzt
geändert 16.12.2015
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) vom 18. März
2005, zuletzt geändert am 07. August 2012
3. Aktionsplan der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Men-
schen mit Behinderung, Beschluss vom 11.07.2013-12.07.2013
zu Vorlage V2103/13.
4. FöriSIF (Förderrichtlinie SchulInfra) Förderrichtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren
Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen
vom 29. Juni 2015.
5. Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012, Beschluss vom
12.07.2012 zu Vorlage V1282-1/11.
6. Evaluation 2014 der Schulnetzplanung, Informationsvorlage
V2858/14.
7. DIN 18040-1: (Deutsches Institut für Normung e. V.)
Barrierefreies Bauen. Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich
zugängli-che Gebäude.
8. LEP 2013 (Landesentwicklungsplan 2013) Verordnung der
Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan
Sachsen vom 14. August 2013.
9. SächsSchulG (Schulgesetz für den Freistaat Sachsen) i. d. F. d.
Bek. vom 16.07.2004, SächsGVBl., Jg. 2004, Bl.-Nr. 15, S. 298,
Fsn-Nr.: 710-1, Fassung gültig ab: 05.06.2010.
10. Lehrplan Grundschule - Sport - des Freistaates Sachsen:
http://www.schule.sachsen.de/lpdb/web/downloads/lp_gs_spor
t_2009.pdf?v2
11. Verzeichnis der Lehrpläne: http://www.schule.sachsen.de/lpdb/
12. Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
http://behindern.verhindern.sachsen.de/download/Kampagnen
material/Aktionsplan.pdf
13. Der Sächsische Bildungsplan - ein Leitfaden für pädagogische
Fachkräfte in Kinderkrippen und Kindergärten http://www.kita-
bildungsserver.de/fileadmin/inc/do_download.php?did=37
Machbarkeitsstudie 75
Literatur 14. Dresdner Schulbauleitlinie Stand 4. August 2016,
Landeshauptstadt Dresden Schulverwaltungsamt
15. Das Münchner LERNHAUS - Chancen für alle, Landeshauptstadt
München Referat für Bildung und Sport , Autor: Dr. Otto Seydel,
Institut für Schulentwicklung / Überlingen
16. Seydel, Otto (im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und
Sport Baden- Württemberg): Empfehlungen für einen
zeitgemäßen Schulhausbau in Baden-Württemberg. Grundlagen
für eine Überarbeitung der Schulbauförderrichtlinien,
Stuttgart/Überlingen 2013a.
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