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Post on 06-Apr-2016

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Haar-Raubwild

Fuchs

Dachs

Waschbär

Marderhund

SystematikKlasse Säugetiere (Mammalia)

Ordnung Raubtiere (Carnivora) ca. 200 Arten

Familie Hunde (Canidae)

Marder (Mustelidae)

Kleinbären (Procyonidae)

Gattung Füchse (Vulpes)

Dachse (Meles)

Waschbären (Procyon)

Marderhunde (Nyctereutes)

Systematik Fuchs

Klasse Säugetiere (Mammalia)

Ordnung Raubtiere (Carnivora)

Familie Hunde (Canidae)

Gattung Füchse (Vulpes)

Art Rotfuchs (Vulpes vulpes)

Der Fuchs

Verbreitung: ganz Europa (außer Island und einigen Mittelmeerinseln)

Körperbau:bis 40 cm Schulterhöhe, 9 kg Gewicht, bis 130 cm lang

Ernährung:Allesfresser (Kleinnager, Insekten, Aas, Obst und Beeren)

Sinnesleistung:Sehvermögen gut, Geruchs- und Hörsinn sehr gut

Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; meist außerhalb des Baues!

Verbreitung des Rotfuchses

Katzenartiges Anschleichen, Lauern und Springen nach Mäusen

Die Pupille des Fuchses steht senkrecht

(„Spaltpupille“ wie bei Katzen)

Gebiss des Fuchses

3 Incisivi (Schneidezähne)

1 Caninus (Reißzahn)

4 Prämolaren (vordere Backenzähne)

2-3 Molaren (hintere Backenzähne)

max. 42 Zähne

M1 unten und P4 oben bilden das Brechscherenpaar

Typisches Fleischfressergebiss

Das typische „Brechscherengebiss“ des Fuchses

I = Incisivi (Schneidezahn)

C = Caninus (Eckzahn)

P = Prämolar (vorderer Backenzahn)

M = Molar (hinterer Backenzahn)

Der Dachs (Meles meles)Verbreitung: ganz Europa (außer Island, Mittelmeerinseln, Nordskandinavien)

Körperbau:bis 30 cm Schulterhöhe, bis 23 kg Gewicht, bis 100 cm lang

Ernährung:Allesfresser (Insekten, Weichtiere, Kleinnager, Wurzeln, Früchte)

Sinnesleistung:Sehvermögen sehr mäßig, Geruchssinn sehr gut, Hörsinn gut

Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; Winterruhe!

Schädel des Dachses

Systematik WaschbärKlasse Säugetiere (Mammalia)

Ordnung Raubtiere (Carnivora)

Familie Kleinbären (Procyonidae)

Gattung Waschbären (Procyon)

Art Waschbär (Procyon lotor)

Der Waschbär (Procyon lotor)

Verbreitung: Mitteldeutschland (mit starker Ausbreitungstendenz)

Körperbau:bis 35 cm Schulterhöhe, bis 7 kg Gewicht, bis 100 cm lang

Ernährung:Allesfresser (Kleinnager, Weichtiere, Insekten, Obst und Beeren)

Sinnesleistung:Sehvermögen gut, Geruchs- und Hörsinn gut;Tastsinn sehr gut

Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; Familienverbände

Waschbärabschuss Deutschland

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Jagdjahr

Stüc

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Zugang für Waschbär am Hausdach

Waschbären haben ganze Arbeit geleistet

Wochenstube im Dachboden

Verzweifelte Maßnahmen gegen die Kletterkünste des Waschbären

Manchmal hilft nur noch Hochspannung

Sicherung der Biotonnen vor Waschbärzugriff

Systematik MarderhundKlasse Säugetiere (Mammalia)

Ordnung Raubtiere (Carnivora)

Familie Hunde (Canidae)

Gattung Marderhunde (Nyctereutes)

Art Marderhund (Nyctereutes procyonoides)

Der Marderhund (Nyctereutes procyonoides)

Verbreitung: Deutschland und Österreich; starke Ausbreitungstendenz

Körperbau:bis 22 cm Schulterhöhe, bis 10 kg Gewicht, bis 100 cm lang

Ernährung:Allesfresser (Insekten, Kleinnager, Obst und Beeren)

Sinnesleistung:Sehvermögen mäßig, Geruchssinn sehr gut; Hörsinn mäßig

Lebensweise:dämmerungs- und nachtaktiv; Winterruhe!

Marderhundabschuss Deutschland

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Tollwut und FuchsbandwurmTollwut

Fuchs als Hauptträger der Tollwut

Übertragung durch Kontakt (Beißerei)

Ängste der Bevölkerung

Übertragbarkeit auf alle Säugetiere

Fuchsbandwurm

schon immer vorhanden

sehr kleine, leichte Eier

können überall vorkommen

Befall beim Menschen kaum heilbar

Vorbeugung

Hygiene (Waschen von Händen, Beeren, Pilzen)

Impfung von Haustieren

Entwurmung von haustieren

Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Tollwutverordnung (17.01.2005)

hier: Bekämpfung der Gefahr der Einschleppung von Tollwut

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G: Eine verstärkte Bejagung von Füchsen wird gem. § 12 Abs.

1 der Tollwutverordnung mit sofortiger Wirkung angeordnet.

Dies gilt nicht für die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere in den Setzzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere, gem. § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.

Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird der sofortige Vollzug dieser Verfügung angeordnet.

Zuwiderhandlungen werden nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 der Tollwutverordnung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 1 b und Abs. 3 des Tierseuchengesetzes geahndet. Sie können eine Geldbuße bis zu 25.000,- Euro nach sich ziehen.

Fuchsangel (links) und

Tellereisen (unten)

Folgen einer starken Bejagung:

Erhöhung der Reproduktionsrate

Versprengen von Tieren

Neuordnung der Reviere

Neustruktur der Sozialordnung

Höhere Kontaktrate

Hasen- und Fuchsstrecke in Deutschland

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Hasen- und Fuchsstrecke in Deutschland

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