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Handout Risikoprüfung
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Handout Risikoprüfung
Stand Juni 2018
1. Vorwort und Ansprechpartner .................................................................................... 3
2. Allgemeine Hinweise zur Antragsannahme ............................................................... 4
2.1. Die Antragsaufnahme und Risikoprüfung ............................................................... 4 2.2. Vereinfachte Gesundheitserklärung im CleVesto Allcase ....................................... 6 2.3. Gültigkeitsdauer der Unterlagen ............................................................................. 6 2.4. Mögliche Annahmeentscheidungen ....................................................................... 7
3. Berufliche Angaben ..................................................................................................... 7
3.1. Die Berufsgruppen in der BUZ ............................................................................... 7 3.2. Die Berufsgruppen in der SBU ............................................................................... 9
4. Untersuchungsgrenzen ..............................................................................................10
5. Angemessenheitsprüfung ..........................................................................................11
5.1. Angemessenheit für BU-Absicherungen ...............................................................11 5.2. Summengrenzen für die finanzielle Risikoprüfung .................................................12 5.3. Anrechnung der BU-Vorversicherungen ................................................................13 5.4. Existenzgründer ....................................................................................................14 5.5. Besonderheiten bestimmter Berufe .......................................................................14
6. Allgemeine Hinweise ..................................................................................................15
6.1. Dynamik ................................................................................................................15 6.1.1. Im Tarif RIK+ .........................................................................................................15 6.1.2. Im Tarif Allcase .....................................................................................................15 6.1.3. Im Tarif SBU .........................................................................................................16 6.2. Nachversicherungsgarantie...................................................................................17 6.2.1. Im Tarif RIK+ .........................................................................................................17 6.2.2. Im Tarif Allcase .....................................................................................................18 6.2.3. Im Tarif SBU .........................................................................................................20 6.3. Wechsel der Berufsgruppe ....................................................................................22 6.4. Nachprüfung von medizinischen Erschwerungen ..................................................22
7. Fragebögen .................................................................................................................23
7.1. Medizinische Fragebögen .....................................................................................23 7.2. Weitere Fragebögen .............................................................................................23
8. Minderjährige und Lebensversicherungen ...............................................................24
8.1. Minderjährige Versicherungsnehmer .....................................................................24 8.2. Minderjährige versicherte Personen ......................................................................24 8.3. Erbschaftssteuer-Modell (99/1-%) .........................................................................25
9. Inländer im Ausland und Ausländer im Inland .........................................................25
9.1. Versicherbarkeit ....................................................................................................25 9.2. Auslandsaufenthalte und Risikoprüfung ................................................................26
10. Sportrisiken .................................................................................................................27
11. CRS ..............................................................................................................................28
12. Geldwäschegesetz (GWG) .........................................................................................29
13. Risikovoranfragen ......................................................................................................30
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1. Vorwort und Ansprechpartner
Lieber Vertriebspartner,
durch die Antrags- und Risikoprüfung wird festgestellt, ob die zu versichernde Person
im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als versicherbar gilt
oder ob im Vergleich zur Kalkulation für das „Normalrisiko“ ein erhöhtes Risiko
vorliegt.
Wir möchten unsere Vorgehensweisen transparent machen und haben daher
wesentliche Punkte in diesem Handout beschrieben.
Bei Änderungen bzw. Ergänzungen passen wir das Handout zeitnah an.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen:
Telefon: 069 – 1332 883
Fax: 069 – 1332 371
Email: antrag.leben@helvetia.de
Anträge per Email: pdfantrag.leben@helvetia.de
Voranfragen: voranfrage.leben@helvetia.de
Persönlich erreichen Sie uns unter:
Name Telefon Email
Frau Fleischhauer (Mi&Do) 069 – 1332 669 kerstin.fleischhauer@helvetia.de
Herr Furtner 069 – 1332 747 tobias.furtner@helvetia.de
Frau Glaab (außer Mi) 069 – 1332 586 alexandra.glaab@helvetia.de
Frau Rage (Di – Fr) 069 – 1332 453 yvonne.rage@helvetia.de
Herr Soldner 069 – 1332 416 matthias.soldner@helvetia.de
Frau Weil 069 – 1332 658 anja.weil@helvetia.de
Frau Zetzmann 069 – 1332 300 marie.zetzmann@helvetia.de
Ihre Abteilung Neugeschäft
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2. Allgemeine Hinweise zur Antragsannahme
2.1. Die Antragsaufnahme und Risikoprüfung
Die Voraussetzung für die Bearbeitung von Neuanträgen ist ein vollständig
ausgefüllter Antrag. Dieser kann wie folgt an uns versendet werden:
• Per Email an: pdfantrag.leben@helvetia.de
• Per Post an: Weißadlergasse 2, 60311 Frankfurt
• Per Fax an: 069 – 1332 371
Wünscht der Kunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Todesfallleistung,
muss eine vollständig ausgefüllte Gesundheitserklärung eingereicht werden.
Speziell für unseren Tarif SBU stellen wir im HelvetiaNet eine Online-Risikoprüfung
zur Verfügung. Diese kann anschließend an die Tarifierung durchgeführt werden.
Die Basis der Online-Risikoprüfung sind unsere Gesundheitsfragen an die
versicherte Person (analog der Gesundheitserklärung). Je nach Angaben des
Kunden folgt dann eine weitere dynamische Fragestellung in sämtlichen Bereichen
(Medizin, Sport, Auslandsreisen sowie Finanzen). In vielen Fällen kann sofort eine
Entscheidung getroffen werden, die dann im Angebot wie auch im Antrag direkt
berücksichtigt wird.
Die vom Kunden gemachten Angaben werden in den folgenden PDF-Antrag
übernommen und ersetzen somit die sonst notwendige Gesundheitserklärung. Durch
die dynamische Fragestellung wird sichergestellt, dass nur in den seltensten Fällen
noch Rückfragen seitens der Fachabteilung nötig sind.
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Bitte beachten Sie bei Nutzung der Gesundheitserklärung in Papierform folgende
Aspekte:
• Angaben zu Erkrankungen bzw. Gesundheitsstörungen sollten so konkret wie
möglich aufgeführt bzw. beschrieben werden
• Zeitpunkt und Dauer der Erkrankung sind zu benennen
• Bestehen Folgen bzw. welche Ergebnisse hat eine Untersuchung erbracht?
• Welche Therapie ist erfolgt (Medikamenteneinnahme, in welchem Zeitraum,
operative Therapie)?
• Behandelnder Arzt mit vollständiger Anschrift
• Untersuchungsbefunde möglichst mit einreichen, sofern vorhanden
• Ausgeheilt seit…
Je umfangreicher die uns vorliegenden Informationen sind, desto weniger Fragen
müssen geklärt werden. Dies führt zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung.
Die Prüfung des Risikos kann anhand folgender Unterlagen erfolgen:
• Antrag
• Arztbericht
• Ärztliche Unterlagen:
o M-Check von Medicals Direct bis 60.000 € BU-Jahresrente oder
alternativ
o Zeugnis einschließlich Labor, Ruhe- und Belastungs-EKG, HIV-Test.
Bei Nichtrauchertarif zusätzlich Cotinintest
• Fragebogen an den Kunden
• Individuelle Rückfragen an Kunden / Vermittler
• Fragebogen oder individuelle Rückfragen an den Arzt
• Finanzielle Unterlagen, z.B. Steuerbescheide
• Wirtschaftsauskünfte
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2.2. Vereinfachte Gesundheitserklärung im CleVesto Allcase
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die Berufsunfähigkeitsabsicherung und
die Todesfallleistung eine vereinfachte Gesundheitserklärung mit wesentlich weniger
Fragen als in der ausführlichen Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Möglich ist dies bei:
Bis maximal Fragen
Todesfallleistung 30.000 € 4
BUZ-Beitragsbefreiung 3.000 € jährlich 4
BUZ-Rente 6.000 € jährlich Zusätzlich 3
Die Summengrenzen beziehen sich auf alle bei der Helvetia bestehenden und
beantragten Verträge, d.h. bestehende Versicherungen bei anderen
Versicherungsunternehmen sind nicht zu berücksichtigen.
Die vereinfachte Gesundheitserklärung kann nicht verwendet werden, wenn:
• eine der Fragen der vereinfachten Gesundheitserklärung mit „Ja“ beantwortet
werden muss oder
• der Body-Mass-Index (BMI) außerhalb der Grenzen 18 bis 30 liegt oder
• bereits Vorversicherungen bei der Helvetia nur zu erschwerten Bedingungen
abgeschlossen werden konnten oder gar abgelehnt oder zurückgestellt wurden.
Unsere Risikoversicherung (RIK+) sowie die selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sind von der Möglichkeit der vereinfachten
Gesundheitsprüfung ausgenommen.
2.3. Gültigkeitsdauer der Unterlagen
Ein Ärztliches Zeugnis darf nicht älter als sechs Monate sein. Eine
Gesundheitserklärung akzeptieren wir sechs Wochen.
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2.4. Mögliche Annahmeentscheidungen
Folgende Annahmeentscheidungen sind möglich:
Entscheidung Lebensversicherung BU-Versicherung Normalannahme Ja Ja Ablehnung Ja Ja Rückstellung Ja Ja Risikozuschlag (temporär oder permanent)
Ja Ja
Laufzeitverkürzung/ Endalterbegrenzung
Ja Ja
Summenreduktion Ja Ja Ausschluss Dynamik oder Reduktion Dynamik-Prozentsatz
Ja Ja
Ausschlussklausel Bei Sportrisiko möglich Ja Ausschluss Umtauschrecht Bei Risikoversicherung Nein
3. Berufliche Angaben
Sofern ein biometrisches Risiko versichert werden soll, erbitten wir die Angabe des
Berufs, um folgendes Risikospektrum abzuklären:
• Erhöhtes Todesfallrisiko
• Erhöhte Invalidisierungswahrscheinlichkeit
• Medizinische Aspekte (Berufskrankheiten, berufliches Umfeld)
• Unfallgefahren
3.1. Die Berufsgruppen in der BUZ
Die Berufe sind in vier Berufsgruppen eingeteilt (A, B, C und D). Die verschiedenen
Gruppen unterscheiden sich in der körperlichen Belastung, dem Ausbildungsgrad
und dem Umfang der kognitiven Anforderungen. In der Gruppe A befinden sich
Kammer- oder kaufmännisch-administrative Berufe (z.B. Architekten). In die
ungünstige Gruppe D hingegen werden beispielsweise Bauhilfsarbeiter eingestuft.
Wir benötigen ein genaues Bild von den beruflichen Tätigkeiten des Kunden, um das
Risiko, welches der Beruf mit sich bringt, besser beurteilen zu können.
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Bei der Eingabe bestimmter Berufe in die Angebotssoftware HelvetiaNet wird
automatisch daher um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten (Beispiel
„Bundeswehrsoldat“: Verwaltungstätigkeit in einer deutschen Kaserne vs.
Hubschrauberpilot mit Auslandstätigkeit).
Wenn der ausgeübte Beruf des Kunden nicht genau definiert werden kann (Bsp.:
„Geschäftsführer“ ohne nähere Angaben), erfolgt lediglich eine Vorabeinstufung
durch die Angebotssoftware. Die genaue Einstufung erfolgt erst, wenn zusätzliche
Angaben wie Details zur beruflichen Ausbildung, dem beruflichen Status, den
speziellen Tauglichkeitsanforderungen, den besonderen beruflichen Gefahren und
den Einzeltätigkeiten vorliegen.
Schüler, Studenten und Auszubildende in der BUZ
Status Max. Invaliditäts-Absicherung inkl.
Vorversicherung in €
Studenten 12.000 (temporäre
Verweisungsklausel/“Studentenklausel“)
Schüler 12.000 (Schüler-Klausel)
Auszubildende 12.000 (temporäre
Verweisungsklausel/“Azubiklausel“)
Die temporäre Verweisungsklausel für Auszubildende und Studenten löst sich nach
Abschluss der Ausbildung/ des Studiums und Aufnahme einer dieser Ausbildung
bzw. dieses Studiums entsprechenden Tätigkeit selbst auf.
Die Schülerklausel bleibt Bestandteil des Vertrages. Ist die versicherte Person kein
Schüler mehr, kann anhand einer neuen Risikoprüfung eine neue Einstufung
erfolgen.
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3.2. Die Berufsgruppen in der SBU
Die Berufe sind in 10 Berufsgruppen unterteilt (1++ bis 4). Auch hier sind die
üblichen berufsbedingten Anforderungen, Belastungen und Gefahren
ausschlaggebend für die Einstufung.
Zusätzlichen Einfluss auf die Berufseinstufung haben die folgenden abgefragten
Kriterien. Diese können bei manchen Berufen zu einer Verbesserung der
Berufsgruppe führen:
• Anteil Bürotätigkeit
• Personalverantwortung
• Höchster Ausbildungsabschluss
Wenn ein Beruf eingegeben werden soll, empfiehlt es sich, mit dem offiziellen
Ausbildungsberuf, Studientitel usw. zu suchen. Der Beruf "Gärtner/in" beispielsweise
ist zu unspezifisch und würde einen Fragebogen für den Beruf nach sich ziehen. Um
dies zu vermeiden, genügt in vielen Fällen die Angabe der Fachrichtung.
Schüler, Studenten und Auszubildende in der SBU
Status Max. Invaliditäts-Absicherung inkl. Vorversicherung in €
Studenten 12.000
Schüler 12.000 (mit Fragebogen)
Auszubildende 12.000
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4. Untersuchungsgrenzen
Summengrenzen für Versicherungen ohne und mit ärztlicher Untersuchung
Todesfallleistung
Ab 300.001* € Versicherungssumme benötigen wir - unabhängig vom Eintrittsalter
der zu versichernden Person - folgende Unterlagen:
• Ärztliches Untersuchung
• Labor
• EKG
• HIV-Test
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Ab 30.001*/** € BU-Jahresrente benötigen wir - unabhängig vom Eintrittsalter der zu
versichernden Person - folgende Unterlagen:
• Ärztliches Untersuchung
• Labor
• EKG
• HIV-Test
*(Die Summengrenzen beinhalten alle bestehenden Vorversicherungen) ** (Beitragsbefreiungen ab 12.000,-- p.a. werden berücksichtigt)
Erläuterungen zu den verwendeten Bezeichnungen:
Ärztliche Untersuchung = M-Check (Medicals Direct) bis 60.000 € BU-Jahresrente oder
Ärztliches Zeugnis (auszufüllendes Formular, das Sie bei uns erhalten und im HelvetiaNet
hinterlegt ist)
Labor = kompletter Labor-Harnbefund; Blutbild; Blutzucker; Blutsenkung; Harnsäure; CRP;
BSG; Blutfette: Cholesterin mit HDL, Triglyceride; Leberwerte: Gamma-GT, SGPT, SGOT;
bei RIK+ und SBU: Nichtrauchernachweis mit Cotinin-Test
EKG = in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) – bitte Original-EKG-Streifen und
Ergometrie-Protokoll mit Interpretation beifügen
HIV = HIV-Antikörpertest
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5. Angemessenheitsprüfung
5.1. Angemessenheit für BU-Absicherungen
Die finanzielle Prüfung soll gewährleisten, dass die Höhe der Leistung und die Dauer
dem versicherbaren Interesse entsprechen.
Private Anwartschaften dürfen insgesamt maximal 60% des
Jahresbruttoeinkommens nicht übersteigen, unter Anrechnung aller weiteren
Ansprüche für den Fall der BU.
Bei Direktversicherungen können wir bis zu einem Brutto-Einkommen von 90.000
Euro p.a. 75% des Bruttoeinkommens versichern, sofern keine Vorversicherungen
für den Fall der BU bestehen. Bei bestehenden Vorversicherungen müssen diese
natürlich angerechnet werden und insgesamt dürfen sie mit der bei uns beantragten
Jahresrente 70 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
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5.2. Summengrenzen für die finanzielle Risikoprüfung
Todesfallleistung
Ab 500.000* € Versicherungssumme benötigen wir, unabhängig vom Eintrittsalter der
zu versichernden Person, folgende Unterlagen:
• Finanzieller Fragebogen Lebensversicherung (je nach Zweck der Absicherung:
Hinterbliebenenvorsorge, Darlehensabsicherung, Erbschaftssteuerversicherung,
Keyman-Absicherung und Geschäftspartnerabsicherung)
• finanzielle Nachweise gemäß dem versicherten Interesse
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Ab 30.001* € BU-Jahresrente benötigen wir, unabhängig vom Eintrittsalter der zu
versichernden Person, folgende Unterlagen:
• Finanzieller Fragebogen Berufsunfähigkeitsversicherung (nicht nötig bei Online-
Risikoprüfung)
• Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre
*(die Summengrenzen beinhalten alle bestehenden Vorversicherungen) Erläuterungen zur Verwertbarkeit von Einkommensnachweisen
Folgende Einkommensnachweise sind geeignet:
Arbeiter/Angestellter: Gehaltsabrechnung, Bescheinigung vom Steuerberater**,
Arbeitsvertrag
Freiberufler: Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung bzw.
Einnahmen/Überschussrechnung, Bescheinigung vom Steuerberater
Einzelunternehmer: Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, Bescheinigung vom
Steuerberater
Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerbescheid, Bescheinigung vom Steuerberater
Vorstand: Steuerbescheid, Bescheinigung vom Steuerberater, Arbeitsvertrag
**Vordruck im Downloadcenter
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5.3. Anrechnung der BU-Vorversicherungen
Die Anrechenbarkeit ist abhängig von der Deckungsart der Vorversicherung:
• Bei privaten BU-, EU-, DU- und Grundfähigkeitsversicherungen erfolgt eine
Anrechnung auf die Gesamtversorgung zu 100%.
• BU-Beitragsbefreiungen ab 12.000 € jährlich werden zu 100% in Ansatz
gebracht.
• Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte) bis
zu 50.000 € BU-Jahresrente werden vernachlässigt. Oberhalb dieser Grenze
erfolgt eine Anrechnung zu 50%.
Nicht angerechnet werden:
• Gesetzliche Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung
• Unfallversicherung mit EU-Leistung
• Private Unfallversicherung (-srenten)
• Pflegeversicherung
• Krankengeld
• Krankenhaustagegeld
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5.4. Existenzgründer
Definition: Alle Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate
• eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben
• sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligt haben
• ein bestehendes Unternehmen übernommen haben
Bei der Prüfung werden die Branche, die Vorkenntnisse des Antragstellers und die
Unternehmenszahlen sowie das Einkommen vor der Existenzgründung in Betracht
gezogen.
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung:
• Existenzgründer-Fragebogen
• Einkommensnachweise aus vorheriger Tätigkeit
• Falls vorhanden, Jahresabschlüsse aus den letzten drei Jahren der zu
übernehmenden Firma
• Gründungskonzept
Anhand dieser Unterlagen erfolgt eine individuelle Festlegung der möglichen BU-
Rentenhöhe.
5.5. Besonderheiten bestimmter Berufe
Status Besonderheiten
Hausfrauen/-
männer
Maximal 12.000 € BU-Jahresrente
versicherbar
Beamte (außer
Polizei)
Maximal 12.000 € BU-Jahresrente
versicherbar
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6. Allgemeine Hinweise
6.1. Dynamik
6.1.1. Im Tarif RIK+
In unserer Risikoversicherung beträgt die Dynamik 3% jährlich. Die jährlichen
Erhöhungen enden 5 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer oder wenn die
älteste versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 65 Jahren erreicht hat.
6.1.2. Im Tarif Allcase
Beim Tarif CleVesto Allcase unterscheidet man zwischen investmentorientierter und
schutzorientierter Dynamik. Die jährlichen Erhöhungen enden 5 Jahre vor Ablauf der
Beitragszahlungsdauer oder wenn die versicherte Person das rechnungsmäßige
Alter von 65 Jahren erreicht hat.
Investmentorientierte Dynamik:
Die Beitragserhöhung fließt in die Fondsanlage. Gegebenenfalls eingeschlossene
Todesfall- und/oder Berufsunfähigkeitsleistungen werden nicht erhöht.
Schutzorientierte Dynamik:
Mit der Beitragssumme wird auch das versicherte Risiko (Todesfallleistung und/oder
BU-Rente) erhöht.
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6.1.3. Im Tarif SBU
In der SBU wird zwischen zwei Arten der Dynamik unterschieden:
Leistungsdynamik 2%
Mit Leistungsdynamik wird im Tarif SBUW die garantierte Rentensteigerung im
Leistungsfall bezeichnet.
Beitragsdynamik 3%
Der Beitrag für diesen Vertrag erhöht sich jährlich um 3 %. Jede Beitragserhöhung
führt zu einer Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der
Höchstwert beträgt 150 % der zu Vertragsbeginn vereinbarten
Berufsunfähigkeitsjahresrente (gegebenenfalls inklusive Bonusrente), mindestens
aber 30.000 EUR.
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6.2. Nachversicherungsgarantie
6.2.1. Im Tarif RIK+
Erhöhungsoption bei speziellen Anlässen (innerhalb von 3 Monaten) bis 45
Jahre
• Erreichen der Volljährigkeit
• Heirat
• Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit, sofern diese die
Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert
• Geburt bzw. Adoption eines Kindes
• Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie
• Wegfall oder Reduzierung der betrieblichen Altersversorgung bei Fortbestand
des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Verschlechterung der betrieblichen
Altersversorgung für alle Mitarbeiter des Unternehmens erfolgte oder bei
Arbeitgeberwechsel in eine vergleichbare oder bessere berufliche Position
• Einkommenserhöhung der versicherten Person, die erstmalig zum
Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung führt
• Einkommenserhöhung von mindestens 20% in einem Jahr aus
nichtselbständiger Tätigkeit der versicherten Person
Voraussetzungen
Die Todesfallsumme der Nachversicherung beträgt höchstens 100% der ursprünglich
vereinbarten Todesfallsumme, jedoch nicht mehr als 25.000 EUR. Die
Gesamtsumme der Nachversicherungen innerhalb von fünf Jahren ist auf 40.000
EUR begrenzt.
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6.2.2. Im Tarif Allcase
Erhöhungsoption bei speziellen Anlässen (innerhalb 3 Monaten) bis 45 Jahre:
• Erreichen der Volljährigkeit
• Heirat
• Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit, sofern diese die
Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert
• Der Geburt bzw. Adoption eines Kindes
• Dem Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie
• Dem Wegfall oder der Reduzierung der betrieblichen Altersversorgung bei
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Verschlechterung der
betrieblichen Altersversorgung für alle Mitarbeiter des Unternehmens erfolgte
oder bei Arbeitgeberwechsel in eine vergleichbare oder bessere berufliche
Position
• Einer Einkommenserhöhung der versicherten Person, die erstmalig zum
Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung geführt hat
• Einer Einkommenserhöhung von mindestens 20% in einem Jahr aus
nichtselbständiger Tätigkeit der versicherten Person
Erhöhungsoption für Berufsanfänger (innerhalb 12 Monaten) bis 35 Jahre:
Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung oder eines
akademischen Abschlusses und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erhöhen. Dazu
muss ein Ausbildungsnachweis beziehungsweise ein Nachweis über den
akademischen Abschluss vorgelegt werden.
Voraussetzungen für die BUZ:
Bei Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente gelten folgende Einschränkungen:
• Die Jahresrente aus der jeweiligen Nachversicherung muss mindestens 600
EUR betragen und darf höchstens 6.000 EUR betragen
• Die Erhöhung darf 100% der ursprünglichen BU-Rente nicht übersteigen
• Die gesamte Jahresrente aus diesen und allen anderweitigen
Versicherungsverträgen darf inklusive der Nachversicherungen nicht mehr als
30.000 EUR betragen
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• Es muss eine angemessene Relation der gesamten versicherten
Berufsunfähigkeitsrente zum Einkommen bestehen (maximal 60% des
letztjährigen Bruttoeinkommens unter Berücksichtigung aller anderweitig
bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten)
• Es muss ein Einkommensnachweis vorgelegt werden
• Die Nachversicherung muss vor einem Eintritt der Berufsunfähigkeit
vorgenommen werden
Falls bei der Versicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos medizinische
Erschwerungen vorliegen, ist die Nachversicherungsmöglichkeit bei der
Versicherung der Berufsunfähigkeit ausgeschlossen.
Voraussetzungen für Todesfallleistungen:
Die Todesfallsumme der Nachversicherung beträgt höchstens 100% der ursprünglich
vereinbarten Todesfallsumme, jedoch nicht mehr als 25.000 EUR. Die
Gesamtsumme der Nachversicherungen innerhalb von fünf Jahren ist auf 40.000
EUR begrenzt.
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6.2.3. Im Tarif SBU
Einmalige Nachversicherung ohne Angabe von Gründen bis 35 Jahre:
Voraussetzung: Die versicherte Person darf in den vorangegangenen zwölf
Monaten nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande gewesen sein,
ihre Berufstätigkeit auszuüben.
Erhöhungsoption bei speziellen Anlässen (innerhalb 6 Monaten) bis 45 Jahre:
• Erreichen der Volljährigkeit,
• Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft,
• Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
• Geburt beziehungsweise Adoption eines Kindes,
• Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
• in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
• bei Vorliegen eines abgeschlossenen Studiums,
• Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung, sofern die versicherte
Person eine der Weiterqualifizierung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt,
• Erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung,
• Erfolgreicher Abschluss einer beruflichen Qualifikation für in einem Kammerberuf
selbstständig Tätige (zum Beispiel Fachanwalt, Wirtschaftsprüfer, Facharzt),
• Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR zur Finanzierung im
eigenen Unternehmen beziehungsweise zur Finanzierung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie,
• Erwerb einer eigengenutzten Immobilie im Wert von mindestens 50.000 EUR,
• Wegfall oder Kürzung (um mindestens 25%) einer
Berufsunfähigkeitsabsicherung aus einer berufsständischen Versorgung oder
einer betrieblichen Altersversorgung,
• Wegfall der Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung für Selbstständige,
• Einkommenserhöhung der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten
der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung geführt
hat,
• Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten
Person von mindestens 10% aus nichtselbstständiger Tätigkeit durch einen
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Karrieresprung (zum Beispiel Beförderung, Gehaltserhöhung, Wechsel des
Arbeitgebers),
• nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten
drei Jahre bei Selbstständigen um mindestens 30 % im Vergleich zum
durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre.
Erhöhungsoption für Berufsanfänger (innerhalb 12 Monaten) bis 35 Jahre:
Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung oder eines
akademischen Abschlusses und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Dazu muss
ein Ausbildungsnachweis beziehungsweise ein Nachweis über den akademischen
Abschluss vorgelegt werden.
Voraussetzungen:
• Die Jahresrente aus der jeweiligen Nachversicherung muss mindestens 600
EUR betragen und darf höchstens 6.000 EUR betragen
• Die Erhöhung darf 100% der ursprünglichen BU-Rente nicht übersteigen
• Die gesamten Erhöhungen der Jahresrente (gegebenenfalls inklusive
Bonusrente) aus allen Nachversicherungen für alle für die versicherte Person bei
uns bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen höchstens 12.000
EUR betragen
• In den vergangenen 6 Monaten ist die Erhöhungsoption nicht genutzt worden
• Es muss eine angemessene Relation der gesamten versicherten
Berufsunfähigkeitsrente zum Einkommen bestehen (maximal 60% des
letztjährigen Bruttoeinkommens unter Berücksichtigung aller anderweitig
bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten)
• Die Versicherung darf nicht aufgrund der Erhöhung oder Umwandlung einer
anderen Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zustande gekommen
sein
• Für die versicherte Person darf nicht bereits eine Erwerbsminderung, Berufs-
oder Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit festgestellt oder hierfür
Leistungen beantragt worden sein
• Es muss ein Einkommensnachweis vorgelegt werden
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6.3. Wechsel der Berufsgruppe
Im Allgemeinen ist eine bei Antragstellung erfolgte Berufsgruppeneinstufung für die
gesamte Laufzeit gültig.
Dies hat zur Folge, dass eine nachträgliche Gefahrerhöhung (Wechsel in eine
ungünstigere Berufsgruppe) nicht angezeigt werden muss.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein späterer Wechsel in eine „bessere“
Berufsgruppe erfolgen. Wünscht der Kunde eine Neueinstufung, erfordert dies eine
erneute Gesundheitsprüfung. Des Weiteren benötigen wir eine genaue Beschreibung
der aktuellen Tätigkeit sowie eine schriftliche Erläuterung des Kunden zum Grund
des Tätigkeitswechsels (z.B. innerbetrieblicher Aufstieg durch
Fortbildungsmaßnahmen; gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die „alte“
Tätigkeit…) und gegebenenfalls eine Beschreibung der bisherigen beruflichen
Laufbahn.
Bei Tarif SBU muss darauf geachtet werden, dass durch die folgende Neutarifierung
auch die Preferred Life Kriterien aktualisiert werden.
6.4. Nachprüfung von medizinischen Erschwerungen
Wenn eine Verbesserung bzw. Ausheilung einer Erkrankung zu erwarten ist, bieten
wir zusammen mit der Erschwerung eine Nachprüfung nach einem gewissen
Zeitraum an. In begründeten Einzelfällen kann diese Nachprüfung auch auf
Kundenwunsch erfolgen.
Die zur individuellen Überprüfung erforderlichen Unterlagen sind bei der Abteilung
Neugeschäft zu erfragen.
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7. Fragebögen
7.1. Medizinische Fragebögen
Sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Kunde uns zur Risikoprüfung
ausreichende Informationen selbst erteilen kann, versenden wir über den Vermittler
einen entsprechenden Fragebogen.
Fragebögen sind in der Angebotssoftware hinterlegt und können bereits bei
Antragstellung dem Antrag beigefügt werden.
In Fällen, bei denen dies aufgrund der Komplexität der Erkrankung nicht möglich ist,
richten wir eine Anfrage an den behandelnden Arzt.
7.2. Weitere Fragebögen
Des Weiteren verwenden wir Fragebögen zu den Themen Sport, Beruf,
Auslandsaufenthalt, finanzielle und/oder berufliche Situation.
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8. Minderjährige und Lebensversicherungen
8.1. Minderjährige Versicherungsnehmer
Möchte ein minderjähriger Versicherungsnehmer einen Lebens- oder
Rentenversicherungsvertrag abschließen, müssen beide Erziehungsberechtigte bzw.
der Alleinerziehungsberechtigte oder der Vormund als gesetzlicher Vertreter auf dem
Antrag einwilligen.
Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter reicht nur für Einmalbeiträge oder
Verträge mit einer Beitragszahlungsdauer, die nicht über das vollendete 18.
Lebensjahr des Versicherungsnehmers hinausgeht, aus. In allen anderen Fällen
benötigen wir eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht.
Wichtig: Der Minderjährige muss ab dem 15. Lebensjahr den Antrag zusätzlich selbst
unterschreiben.
8.2. Minderjährige versicherte Personen
Auch hier müssen beide Erziehungsberechtigte bzw. der Alleinerziehungsberechtigte
einwilligen. Es ist darauf zu achten, dass die Todesfallsumme (garantierte
Todesfallleistung, Fondsguthaben oder Prämienrückerstattung) bis zur Vollendung
des 7. Lebensjahres des versicherten Kindes nicht über 8.000 € liegen darf. Sollte
eine höhere Todesfallleistung beantragt sein, müssen wir diese mit folgender
Nacherklärung zeitlich beschränken:
Besondere Vereinbarung (§150 VVG)
„Bei Ableben des Kindes vor Vollendung des 7. Lebensjahres wird eine verminderte
Todesfallsumme / ein Betrag von max. EUR 8.000,-- fällig.“
Diese Einverständniserklärung muss vor Policierung vorliegen.
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8.3. Erbschaftssteuer-Modell (99/1-%) Bei diesem Modell soll gewährleistet werden, dass derjenige, der etwas vererben
möchte, zu Lebzeiten noch seine Zustimmung bei der Verwertung geben kann.
Hierbei gibt es zwei Modelle:
• Erben und Schenken: Großeltern und Enkel
• Erben und Schenken: Eltern und Kind
Der (Groß-)Elternteil behält steuerrechtlich 1% der Versicherungsnehmereigenschaft.
99% gehen an das (Enkel-)Kind.
Bitte beachten Sie, dass alle Regelungen für minderjährige Versicherungsnehmer
gelten.
9. Inländer im Ausland und Ausländer im Inland
9.1. Versicherbarkeit
Die Versicherbarkeit von Deutschen im Ausland muss individuell geprüft werden.
Lastschriften sind von Konten innerhalb des SEPA-Raumes möglich. Sollten
biometrische Risiken eingeschlossen sein, beachten Sie auch den Punkt 9.2 auf der
nächsten Seite.
Nicht gezeichnet werden können:
• Deutsche in der Schweiz (aufsichtsrechtliche Gründe)
• Deutsche in Österreich (steuerrechtliche Gründe)
• Fondspolicen bei US-Bürgern
Es können Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
versichert werden. Bei Personen aus der EU benötigen wir in der Regel keine
Aufenthaltsgenehmigung. Allerdings muss in beiden Fällen der Lebensmittelpunkt
des Versicherten eindeutig in Deutschland liegen.
Ein Ausländer im Ausland ist nicht versicherbar.
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9.2. Auslandsaufenthalte und Risikoprüfung
Sofern bei Antragstellung bekannt ist, dass der Kunde innerhalb der nächsten 12
Monate einen Auslandsaufenthalt von mehr als 12 Wochen außerhalb der EU,
Islands, Norwegens, der Schweiz, der USA und Kanadas plant, so ist dies anhand
eines Fragebogens näher abzuklären. Erforderlich sind Informationen, die
Risikofaktoren und die daraus resultierenden Gefahrumstände aufzeigen sollen.
Besondere Aufmerksamkeit für die Beurteilung gilt den aktuellen politischen
Verhältnissen, der medizinischen Versorgungssituation und der Sicherheitslage eines
Landes sowie den Klima- und Umweltverhältnissen.
Wichtig sind ebenso Informationen bezüglich der Lebensbedingungen des
Versicherten im Ausland sowie der Arbeitsbedingungen in dem Land, in das der
Versicherte seinen Wohn- oder Arbeitsort verlegt, die konkrete berufliche Tätigkeit,
eventuelle sportliche Aktivitäten sowie Vorerkrankungen.
Die Höhe des gegebenenfalls erforderlichen Zuschlages richtet sich nach den
Bedingungen, unter welchen der Aufenthalt im Ausland gestaltet ist (Unterkunft des
Versicherten und die berufliche Tätigkeit vor Ort, Dauer des Aufenthaltes, Reisen
innerhalb des Landes usw.). Ein Kaufmann, der in einem Hotel untergebracht und
lediglich aufsichtsführend in einer Großstadt tätig ist, wird anders eingeschätzt als ein
Handwerker, der auf einer Bohrinsel arbeitet. Dies gilt auch, wenn es sich um das
gleiche Aufenthaltsland handelt.
Eine Einschätzung kann nur erfolgen, sofern für das betreffende Land keine Notlage
oder kein Kriegszustand vorliegt.
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10. Sportrisiken
Folgende Fragebögen stehen in HelvetiaNet zur Verfügung:
• Automobilsport
• Bergsport
• Kampfsport
• Motorradsport
• Privat- und Sportflugrisiko
• Reitsport
• Höhlenforschen
• Tauchsport
• Wassersport
• Allgemeiner Sportfragebogen
Bei der Einschätzung von Sportrisiken in der BU-Versicherung unterscheidet man
zwischen akuten Unfallereignissen und Folgen der sportlichen Betätigung, die sich
teilweise erst nach einem längeren Zeitraum entwickeln (Beispiel:
Überlastungsbeschwerden der Gelenke beim Moto-Cross). Diese Langfristschäden
sind in der Regel mit einer Ausschlussklausel nicht sicher von der Deckung
auszugrenzen. Daher werden im Bereich der BU in aller Regel Zuschläge vergeben.
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11. CRS
Der Europäische Rat hat die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs
(AIA) auf globaler Ebene beschlossen. Ziel ist die Schaffung einer international
steuerrechtlichen Transparenz und die Bekämpfung von grenzüberschreitendem
Steuerbetrug. Mehr als 60 Länder – darunter auch Deutschland – haben die
Vereinbarung bislang unterschrieben. Versicherungsunternehmen sind dadurch ab
dem 01.01.2016 verpflichtet, entsprechend dem globalen Meldestandard (Common
Reporting Standard – CRS) für meldepflichtige Konten, insbesondere für Lebens-
und Rentenversicherungen, festgelegte Informationen zu beschaffen und zu
übermitteln.
Folgende Informationen müssen gemäß AIA übermittelt werden:
• die steuerliche Ansässigkeit des Versicherungsnehmers
• die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers
• die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte am Vertrag haben.
Maßgeblich ist neben der deutschen auch die ausländische Steuerpflicht. Falls eine
Steuerpflicht im Ausland gegeben ist, benötigen wir die steuerliche
Identifikationsnummer des Kunden.
Sofern die Frage nach der steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands nicht in
dem von Ihnen genutzten Antragsformular enthalten ist, bitten wir Sie, das
entsprechende Formular beizulegen.
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12. Geldwäschegesetz (GWG)
Zur Verhinderung von Geldwäsche treffen Lebensversicherungsunternehmen
besondere Identifizierungs-, Feststellungs- und Aufzeichnungspflichten. Aktuell
gelten für die Identifizierung von Versicherungsnehmern und wirtschaftlich
Berechtigten folgende Richtlinien:
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche Person, sind folgende
Angaben zu erfassen und anhand eines gültigen Personalausweises oder
Reisepasses zu überprüfen (die Daten müssen lesbar und das Bild erkennbar sein,
Gültigkeit des Dokuments mindestens bis Antragstellung und Beginn):
• Name
• Geburtsort
• Geburtsdatum
• Staatsangehörigkeit
• Anschrift
Bei Einmalbeiträgen ab 100.000 € wird zusätzlich eine Information bzgl. der
Geldherkunft benötigt.
Ist der Vertragspartner eine juristische Person oder Personengesellschaft, sind
folgende Angaben zu erheben:
• Name oder Bezeichnung (Firma)
• Rechtsform
• Registernummer, insbesondere Handelsregisternummer
• Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung
• Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans bzw. der gesetzlichen Vertreter
(Angaben zu 5 Vertretern ausreichend)
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil auch
Vereinsregister können z. B. kostenpflichtig über die Servicestelle des gemeinsamen
Registerportals der Länder (www.handelsregister.de) online eingesehen werden.
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13. Risikovoranfragen
Als zusätzliche Serviceleistung bearbeiten wir Risikovoranfragen zu Berufs-, Hobby-,
Auslands- und Gesundheitsrisiken. Diese können auf 2 verschiedene Arten
eingereicht werden:
• anonymisiert mit Geburtsdatum (ohne personalisierte Daten von
Interessenten, d.h. keine Nennung von Namen, Vornamen, Adresse, etc. in
der Risikovoranfrage oder in ergänzenden Unterlagen)
• mit dem "Auftrag zur Risikovoranfrage" und unterschriebener
Schweigepflichtentbindungserklärung (zu finden im Downloadcenter)
Bei sehr komplexen Krankheitsbildern oder besonders umfangreichen medizinischen
Befunden (mehr als 30 Seiten) benötigen wir einen Neuantrag. Die erforderlichen
aktuellen Befunde können wir erst nach Antragstellung beim behandelnden Arzt
anfordern.
Risikovoranfragen schätzen wir bis zu folgenden Versicherungssummen ein:
• EUR 30.000 BU-Jahresrente
• EUR 300.000 Todesfallsumme
Wir geben unsere Entscheidung anschließend vorbehaltlich der bei tatsächlicher
Beantragung noch durchzuführenden Gesamtrisikoprüfung ab.
Im Downloadcenter stehen folgende nützliche Dokumente zur Verfügung:
• Diagnoseliste mit Annahmewahrscheinlichkeit der häufigsten Krankheiten
• Auftrag zur Risikovoranfrage
Die Voranfragen können wie folgt eingereicht werden:
• Per Email an: voranfrage.leben@helvetia.de
• Per Fax an: 069-1332-371.
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