heilerziehungspflege

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Heilerziehungspflege. v on Simone Janssen , Claudia Groß, Brigitte Nehm und Sebastian Flintrop. Geschichte. Die Heilerziehungspflege wurde von dem Pfarrer Ludwig Schlaich (1899–1977) begründet . Von 1930 bis 1965 leitete er die Diakonie Stetten, damals noch Heil- und Pflegeanstalt Stetten . - PowerPoint PPT Presentation

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Heilerziehungspflege

von Simone Janssen, Claudia Groß, Brigitte Nehm und Sebastian Flintrop

Geschichte

Die Heilerziehungspflege wurde von dem Pfarrer Ludwig Schlaich (1899–1977) begründet.

Von 1930 bis 1965 leitete er die Diakonie Stetten, damals noch Heil- und Pflegeanstalt Stetten.

1933 übernahm er die Ausbildung des Pflegepersonals der Anstalt.

Besonders wichtig war ihm die Qualifikation seiner Mitarbeiter.

Er galt er als Verfechter der „Würde der Gotteskindschaft“ auch für Schwerstbehinderte.

Er entwickelte das Berufsbild des Heilerziehungspflegers und eröffnete 1958 die erste Fachschule für Heilerziehungspflege in Deutschland.http://de.wikipedia.org/wiki/Heilerziehungspflegehttp://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Schlaich

Ausbildung HEP (gültig für NRW)

Wo: Fachschulen/Fachakademien

Dauer: 3 Jahre

Modell 1: Ausbildung in Vollzeitform 2 Jahre Lernort Schule und Praktika

1 Jahr Berufspraktikum

Modell 2: Praxisintegrierte Ausbildung 3 Jahre mit einem Lernort Schule und einem Lernort Praxis

Ziele: Aufgabe des HEP´s ist es, Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung aller Altersgruppen möglichst ganzheitlich zu betreuen, ihre außerschulische Bildung zu fördern, sie bei der Freizeitgestaltung zu unterstützen sowie die berufliche und soziale Eingliederung zu

erleichtern.

Aufnahmevoraussetzungen: Modell 1:

Fachoberschulreife

Abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer

oder

Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachoberschule Sozialwesen, 2-jährige Berufsfachschule Sozialwesen)

Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit beruflichen Tätigkeiten im sozialen Feld (z.B. FSJ)

Modell 2:

Fachoberschulreife – Sekundarstufe 1

Nachweis einer Praktikumsstelle über 3 Jahre in einer Einrichtung der Behindertenpflege

Abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer

oder

Abschluss eines einschlägigen Vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachoberschule Sozialwesen, 2-jährige Berufsfachschule Sozialwesen)

Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren (Einzelfallprüfung)

Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit beruflichen Tätigkeiten im sozialen Feld (z.B. FSJ)

Die Ausbildung umfasst: Allgemeinbildende Fächer

wie Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre und Religion/praktische Philosophie

Fachbezogene Fächer

wie Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege, Gesundheit/Pflege, Psychiatrie und Organisation Recht/Verwaltung

Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte

Werken/Gestalten, Musik/Rhythmik und Spiel

Sprachförderung und Basale Stimulation-Kommunikation

Psychomotorik

EDV (Organisation/IHP usw.)

Für weitere Informationen (BAföG, Kosten oder Ansprechpartner) hier klicken.

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