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Wege-Zweckverband
der Gemeinden des Kreises Segeberg
Herausforderungen für die Erfassung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Dipl.-Ing. Torsten Höppner
WZV Bad Segeberg
Stuttgart 19.10.2017
Unsere Leistungen für Sie
Verbandsgebiet WZV
Elektroschrott-Sammlung seit 1984
Der “historische“ Rückblick
1984 Einführung der Getrenntsammlung
schadstoffhaltiger Abfälle
u.a. - „elektronische“ Bauteile
Kondensatoren
Leuchtstoffröhren
1988 Einführung der Sammlung
„Kühlgeräte“
1990 Einführung der Sammlung
„E-Schrott“
Gesetz zur Novellierung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes
Gesetz zur Novellierung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes
Änderung der Sammelgruppen ab 01.12.2018:
•SG 1: Kühlgeräte
•SG 2: Bildschirme, Monitore, TV-Geräte (> 100 cm²)
•SG 3: Lampen (Leuchten, Gasentladungslampen, LED usw.)
•SG 4: Großgeräte
•SG 5: Haushaltskleingeräte, IT, TK, Unterhaltungselektronik,
Werkzeuge, Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte,
Kontrollinstrument, Medizintechnik
•SG 6: Photovoltaik-Module
Gesetz zur Novellierung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes
Eigenvermarktung durch die Kommunen (Optierung)
•Sammel- und Übergabestellen müssen EAR angezeigt werden
(unabhängig von Optierung)
•Ausweitung des Optierungszeitraumes auf zwei Jahre
(bisher ein Jahr)
•Verlängerung der erforderlichen Anzeigefrist vor Aufnahme der
Optierung auf sechs Monate (bisher drei Monate)
•Einführung einer Meldefrist für Mengen, die im Rahmen der
Optierung entsorgt wurden (bis zum 15. des Folgemonats)
(auch „Null-Meldungen“ erforderlich, je Gruppe und Kategorie)
•Bisherige Jahresmeldung bleibt bestehen!
Informationspflicht der örE
örE informieren die privaten Haushalte
(z.B. als Teil der Abfallinformationsbroschüren) über:
•die Pflicht, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen
•Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung
•deren Beitrag zur Wiederverwendung und Verwertung
•allgemeine Auswirkungen von in Altgeräten enthaltenen
gefährlichen Stoffen auf Umwelt und Gesundheit
•Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Abfalltonne)
•Verpackung asbesthaltige Altgeräte und Löschung personenbezogener
Daten
Sperrmüll- und E-Gerätesammlung -
Organisation
Die Sperrmüllabholung erfolgt im WZV-Verbandsgebiet
auf Abruf.
Entsprechend dem jeweiligen Abfallbehältervolumen
besteht eine kostenfreie jährliche Freimenge.
Die Anmeldung zur Abholung erfolgt per Telefon (Hotline)
oder über das Internet www.wzv.de.
Für größere Wohnanlagen werden Container gestellt.
Sperrmüll- E-Gerätesammlung - Durchführung
Sammlung erfolgt mit vier Fahrzeugen:
•Sperrmüllpreßfahrzeug
•Altmetallsammelfahrzeug
•Sammelfahrzeug für Elektrogeräte
•Schadstoffmobil
Sperrmüllsammlung - Logistik
Der Kunde erhält bei Anmeldung bereits
seinen (Wunsch)Entsorgungstermin.
Dazu ist das Entsorgungsgebiet in
insgesamt 7 Sammelbereiche aufgeteilt.
Die Abfolge der Entsorgung in den einzelnen
Bereichen wird regelmäßig verändert.
Sperrmüllsammlung - Logistik
Die tägliche Praxis
Die tägliche Praxis
Die tägliche Praxis
Recyclinghof Bad Segeberg
Beispiel WZV – Welchen Anteil hat der gelbe Sack?
3-Tonnen-System 4 Wertstoffhöfe
Restmüll
PapierBio
Problemmüll
Sammelmengen jährl.: Restmüll 34.000 tPapier 13.500 tBio 20.000 t
Sammelmengen jährl.:
Insgesamt 32.000 t
Wege-Zweckverband
Sammelmengen jährl.:Glas 4.000 tPapier 2.000 tAlttextilien 1.000 t
Wertstoffsammelplätzeca. 160 Sammelplätze
Glas
Wertstoffe
Duales System Deutschland
Sammelmengen jährl.:LVP 5.000 t
Papier LVP
Durch Systemträger beauftragtes Unternehmen
Die Ressourcenleistung der 4 WZV-Recyclinghöfe
Wertstoffhöfe32.000 t LVP
140 t
Gartenabfälle 7000 t
Restabfall 7000 t
Elektro- und Elektronikgeräte
2300 t
Altholz 5000 t
Metalle 1000 t
Bauschutt 5.800 t
Papier 530 t
Reifen 90 t
Dachpappe 180 t
KMF 160 t
Asbest 600 t
beh. Holz 500 t
Bauabfall 1400 t
2020
Vergleichsübersicht
Vergleich E-Schrott / Restfraktionen Gesamt Restl. Fraktionen E-Schrott Fläche RC-Hof SE 900 m² 600 m² 300 m²
Sammelmenge
Höfe(Mg)(2016)
32.000 Mg 28.800 Mg 2.300 Mg
Zeit/Arbeiter/Tag 8 h 5 h 3 h
Recyclinghof Norderstedt
Kundenabfrage gebrauchte E-Geräte
Kundenabfrage gebrauchte E-Geräte
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vorgezogene
RecyclinggebührenErfahrungen aus der Schweiz
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017 30
Vorgezogene RecyclinggebührenInhaltsverzeichnis
• Die Schweiz: Erfolg in Zahlen
• Erweiterte Produzenten Verantwortung
• Freiwilliges System: Gesetzgebung & Finanzierung
• Weitere Erfolgsfaktoren
• Herausforderungen der Freiwilligkeit
• Leitsätze zur Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft 2030
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
31
Kampagne
32
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))
Die Strategie zeigt Gesicht
Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Die Schweiz: Erfolge in Zahlen
Die Rücklaufquote
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
33
Die Sammlung pro Kopf
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
34
Kampagne
35
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))
Die Strategie zeigt Gesicht
Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Erweiterte Produzenten VerantwortungDas System
Freiwillige BranchenlösungenDie E+E Rücknahmesysteme der Schweiz
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
36
37Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Die Umwelt im FokusStiftung SENS
• Unabhängig, neutral, nicht gewinnorientiert (NPO)
• Rücknahmesystem für Elektro- und Elektronikgeräte
• Fördert privatwirtschaftlich organisierte Recyclinglösungen
• Gründung: 1990
SENS eRecyclingDie Stiftung
5
Auftrag Koordination Leistung
ca. 670 Hersteller,
Importeure, Grossverteiler
und Grossfachhandel
Partner / Verbände 22 Recycler,
Transporteure und
ca. 600 Sammelstellen
und Zerlegebetriebe
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
SENS eRecyclingGebündelte Kraft im Netzwerk
SENS eRecyclingEine Erfolgsgeschichte über 25 Jahre
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
39
SENS Ökobilanz 2016 unter www.erecycling.ch
Campaign
40
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Design, implementation, planning, media plan, etc.))
The strategy comes to the fore
Communication means as at 22 August 2016Freiwilliges System
Gesetzgebung &
Finanzierung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
• Verordnung VREG vom 1. Juli 1998 (zurzeit in Revision)
(Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die
Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte)
• Die Rücknahmepflicht betrifft jede Art von Verkaufsstelle, die elektrische und
elektronische Geräte anbietet. Sie ist nicht an eine Kaufverpflichtung gebunden.
Rückgabepflicht für Konsumenten
Rücknahmepflicht für Hersteller / Importeure und Händler
Entsorgungspflicht für Hersteller / Importeure und Händler
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Gesetzliche GrundlageVREG
Die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG)Das Verursacherprinzip
Recycling
Fonds
Sammelhof
$vRG
Produzent
Retailer
Recycling
Firma
Altprodukt
WEEE
Produkt
EEE
Konsument
$+$vRG
$vRG $vRG
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017 42
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Erfolg der vRG
• Konsument bezahlt Entsorgung des Altgerätes schon beim Kauf
• Keine Elektro-Abfälle mehr in der Umwelt
• Verlagerung der finanziellen Belastung für Abfallentsorgung von
Kommunen / Steuerzahlern zu Produzenten / Konsumenten nach
Verursacherprinzip
• Sehr hohe Akzeptanz bei Konsumenten
• Solange Branche ihre Verantwortung wahrnimmt, übernimmt
Gesetzgeber nur die Aufgabe des Supervisors
Und......
Kampagne
44
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))
Die Strategie zeigt Gesicht
Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Weitere Erfolgsfaktorendes Systems
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Weitere Erfolgsfaktoren
• Integration aller Marktteilnehmer durch finanzielle Beteiligung
– Kommunen
– Private Sammelhöfe
– Private Transporteure
– Schrottverwerter
• Verursacherprinzip
– Kosten werden durch Verursacher bezahlt
– Lenkungsmassnahme Abfallsackgebühr
• Siedlungsabfall kostet
• Separatsammlung ist für Konsumenten kostenlos
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Weitere Erfolgsfaktoren
• Transparenz in Finanz-, Material- und Informationsströmen
– Jährlicher Geschäftsbericht (extern revidiert)
– Jährlicher Technischer Fachbericht
KonsumentenEntsorgungs-
und Recycling-
Industrie
Bundesamt,
Kantone und
Kommunen
Produzenten
Importeure
Retailer
Transparenz
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Weitere Erfolgsfaktoren
• Durchsetzen hoher Qualitätsstandards
– Rückproduktion soll auf Marktmechanismen wie bei der Vorwärtsproduktion basieren
– Höchste Qualität muss ein Merkmal für die gesamte Recyclingbranche sein
– Unabhängige Organe zur technischen Qualitätskontrolle der Betriebe
Kampagne
48
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))
Die Strategie zeigt Gesicht
Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Herausforderungen der Freiwilligkeit
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Studien zum Recycling-Standort SchweizDie Schweiz ist (zu?) teuer
• Preisinsel Schweiz (Sofies SA)
– Recyclingpreise im europäischen Vergleich
• Finanzierung der Siedlungsabfallwirtschaft: Taugen die heutigen
Finanzierungssysteme auch für die Zukunft? (Ecoplan AG)
– Genügen die heutigen Anreizsysteme zur Steuerung der Abfallwirtschaft?
• Ökonomik von Entsorgung und Recycling (Avenir-Suisse)
– Gibt es ein perfektes Entsorgungssystem? Ist freiwillig besser als obligatorisch?
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Grenzen der FreiwilligkeitTrittbrettfahrer & Online-Sales
• „Verweigerer“ (echte Trittbrettfahrer)
• Auslandeinkauf von Privatpersonen
– Preisdifferenz CH-DE ist gross (je nach Produkttypen)
• Auslandeinkauf von Firmen
– Kücheneinrichtungen für Neu- und Umbauten
• Online-Sales über Grenzen hinweg
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
LösungsansätzeBasierend auf Freiwilligkeit
• Blacklisting der Trittbrettfahrer
– Aufhänger für mehrere Medienbeiträge durch Journalisten
• Generalunternehmen im Immobiliensektor aktiv
angehen
– Nachhaltigkeit und Fairness als Verkaufsargument
• Fair-vRG: freiwillige vRG-Bezahllösung für
Konsumenten
– mittels SMS, wie bei Spenden
– Umfrage im Schweizer Radio brachte 70% Zustimmung
• Label für am System beteiligte
Hersteller/Importeure
– Label für Kampagne „Wir schliessen den Kreis“
Kampagne
52
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))
Die Strategie zeigt Gesicht
Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Und wie weiter ?
Kampagne
53
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))
Die Strategie zeigt Gesicht
Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Leitsätze zur
Schweizer Ressourcen-und Abfallwirtschaft
2030
7
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Leitsätze zur Schweizer Ressourcen- und
Abfallwirtschaft 2030
• Die Schweizer Abfallwirtschaft entwickelt sich immer stärker in Richtung
Ressourcenwirtschaft, in welcher Abfälle als wertvolle Ressourcen
genutzt werden.
• Von allen im Abfallwesen massgebenden Organisationen wurden
gemeinsam in Workshops (Ressourcen Trialog) 11 Leitsätze zur
Schweizerischen Ressourcen- und Abfallwirtschaft 2030 erarbeitet und
ausformuliert.
• Diese Leitsätze formulieren das gemeinsame Verständnis die Zukunft des
Abfallwesens in der Schweiz weiterzuentwickeln.
• Es ist die Idee aller beteiligten Organisationen, dem Transformations-
prozess der Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft eine gemeinsam
getragene Orientierung zu geben.
55
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
Leitsätze zur Schweizer Ressourcen- und
Abfallwirtschaft 2030
• Alle relevanten Organisationen waren involviert:
– Bundesamt für Umwelt BAFU
– Wirtschaft (economiesuisse)
– Verbände der Detailhändler (IG DHS)
– Verbände der Kommunen (OKI)
– Verband der Recycling-Organisationen (Swiss Recycling)
– Verband der Kies- und Betonindustrie (FSKB)
– Vorsteher der Umweltschutzämter (Cercle déchets)
– WWF / PUSCH / Cosedec
– Verband für Aushub und Rückbau (ARV)
– Verband der Zementhersteller (cemsuisse)
– Verband der Abfallverwertungsanlagen (VBSA)
Kampagne
56
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017
((Konzept, Umsetzung, Planung, Mediaplan, etc.))
Die Strategie zeigt Gesicht
Kommunikationsmittel Stand 22.8.2016Erweiterte Produzenten VerantwortungEin Erfolg
Roman Eppenberger
Technology & Quality
Stiftung SENS
Obstgartenstrasse 28
CH-8006 Zürich
Tel +41 43 255 20 09
roman.eppenberger@sens.ch
Stiftung SENSKontakt
Stiftung SENS | Stuttgart | Oktober 2017 57
Für Mensch & Umwelt
Behandlung – Erfassung: Alle Probleme gelöst?
Ressourceneffizienz- und KreislaufwirtschaftskongressBaden-Württemberg
Stuttgart 19.10.2017
Christiane SchnepelUmweltbundesamtFG III 1.6 Produktverantwortung
Gliederung
19.10.2017 Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg 59
1. Behandlung EAG – Aktuelles aus dem UBA
2. Erfassung EAG – Aktuelles aus der Praxis
3. Bilanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Projekt „AK EAG-Behandlungsanforderungen“ - Überblick und Konzeption
19.10.2017 60
32 feste Mitglieder
Unterstützung der Arbeiten des BMUB und des UBA
Einbringen von Wissen und Erfahrungen aus der Praxis
Thematische Querverbindungen zwischen den AGs
Diskussion der Empfehlungen aus den AGs
AG 2 Bildschirm-geräte
ArbeitskreisEAG-Behandlungs-
anforderungen
AG 3 Photovoltaik-module
AG 4 Kunststoffe
Teilnehmeroffene Fachgespräche
ExpertInnen aus Behörden, Wissenschaft, Wirtschaft, Sachverständige, Umweltverbände
1. AG-Treffen Bestandsaufnahme (Praxis, existierende Standards/ Normen, Forschung)
2. AG-Treffen: Diskussion von möglichen Anforderungen
Berücksichtigung von Gerätetrends, ändernder Zusammensetzung, Technikentwicklung
Ableiten von konkreten Empfehlungen für Behandlungsanforderungen
Vorschläge für Empfehlungen zur
Behandlung von EAG
Berücksichtigung in Empfehlungen des
UBA
AG 1 Leiterplatten
AG 5 Schadstoff-entfrachtung
AG 6 Kühlgeräte
HINTERGRUND
Prozess basiert auf Verordnungsermächtigung nach §24 ElektroG im Auftrag des BMUB
Ziele: SchadstoffentfrachtungUND Ressourceneffizienz stärker verankern
1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA
Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
transparenter Prozess, frühzeitige Einbeziehung der Akteure
Einrichtung Arbeitskreis
Timeline des AK / AGs EAG-Behandlungsanforderungen
19.10.2017 61
Nov Dez Jan Okt Sep AugJul Jun Mai Apr Mär Feb Dez JanNov Jul Jun Mai Apr Mär Feb
2015 2016 2017
03.11.2015 Auftakttreffen
18.02.2016 1. konstituierende AK-Sitzung
26.04.20161. Treffen AG 1
27.04.20161. Treffen AG 4
02.05.20161. Treffen AG 2
03.05.20161. Treffen AG 3
04.10.20161. Treffen AG 6
18.10.20161. Treffen AG 5
08.11.2016 2. AK-Sitzung
26.04.20172. Treffen AG 3
27.04.20172. Treffen AG 6
13.06.2017 3. AK-Sitzung
18.05.20172. Treffen AG 5
19.05.20172. Treffen AG 1
Absage
22.03.20172. Treffen AG 2
23.03.20172. Treffen AG 4
08.03.2017Fachgespräch Lampen
26
.10
.20
17
Ab
sch
luss
-ve
ran
stal
tun
g
Neu
Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA
• November 2015 bis Oktober 2017• 17 Veranstaltungen
Motivation, Herangehensweise und Schwerpunktsetzung
19.10.2017 62
Ziele:Mehr Ressourcenschonung,
weniger Schadstoffbelastung!Ressourcenschonung• Stärkung der Rückgewinnung ressourcenrelevanter Stoffe
• Quantitative und qualitative Verbesserung des Recyclings
Schadstoffentfrachtung• Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung
• Konkretisierung und Weiterentwicklung bestehender Behandlungsanforderungen gemäß Anlage 4 ElektroG
Definition der Behandlungsziele
Erarbeitung von Anforderungen
(konkret, prüfbar, adressierbar)
Diskussion der Vorschläge für Behandlungs-
anforderungen
Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA
Erarbeitung von Anforderungen (konkret, prüfbar, adressierbar)Grundlagen und Vorgehen zur Umsetzung der Ziele in Anforderungen
19.10.2017 63
Anforderungen WEEE-RL und
ElektroG
Erkenntnisse aus Forschungsvorhaben z.B. RePro, UPgrade,
e-Recmet
Umfragen:• Fragebogen EBA• interaktive Umfrage
AG-Teilnehmer
Begleitende Forschung:•SVT-Gutachten zur BehandV•UFOPLAN-VH zur BehandV
Arbeitsgrundlage für die Bearbeitung der
Schwerpunktthemen Fortlaufende
Aktualisierung
Ableitung von Behandlungs-
anforderungen
Anforderungen anderer Staaten:
• Österreich (AbfallbehandPflichtV)
• Schweiz (SENS/SWICO)
Diverse Anlagenbesichtigungen,
Rücksprachen bei Entsorgern
Anforderungen anderer Regelungen,
z.B.:• LAGA M 31• VDI-Normen• CENELEC-Normen• POP-VO
Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA
19.10.2017 64Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA
Ergebnis - Behandlungsanforderungen in Zahlen (Stand 13.06.2017)
AG 1 Leiterplatten
AG 2 Bildschirm-
geräte
AG 3 Photovoltaik
-module
AG 4 Kunststoffe
AG 5 Schadstoff-
entfrachtung
10 26 18 8 22
7 16 15 6 15
84
60
Präsentierte Anforderungen
zum 2. AG-Treffen
Anforderungen zum Abschluss der
3. AK-Sitzung
Überarbeitung, Nachschärfung, Umformulierung, Zusammenfassung, Streichung
6 12 10 (3) (1) 6 (2)
3 7 4 5 9
1 7 4 3 7
angenommene / (teilw. angenommene)
diskutierte
gestrichene
1
Fortentwicklung und Fokussierung/PriorisierungVorstellung auf Abschlusssymposium Bonn,
26.10.2017
UBA: Abschlussbericht mit Empfehlungen / Veröffentlichung 2018
19.10.2017 65Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
1. Behandlung EAG - Aktuelles aus dem UBA
Empfehlungen für Behandlungsanforderungen Beispiele
Diskussion in AGs Änderung / Streichen verschiedener UBA-Vorschläge,
bspw.:
AG 3 PhotovoltaikmoduleDemontage/ Separation
außenliegender metallhaltiger Bauteile der PV-Module vor mechanischer Zerkleinerung
• verschiedene Verfahren zur Behandlung von Si-basierten Modulen
• kein Technologieausschluss
• Metallseparation erfolgt ohnehin, da werthaltige Fraktion
AG 2 Bildschirmgerätekeine Kippung sondern
Abstellen des Containers und Abgleiten der Geräte
AG 2 Bildschirmgerätealle Fraktionen zur Verwertung aus
Flachbildschirmen (ausg. Lampenglas): max. 0,5 mg Hg/kg
AG 3 PhotovoltaikmoduleBruchsichere Entladung,
Lagerung und Handhabung von PV-Modulen
AG 5 SchadstoffentfrachtungSeparation von min. 1,8 kg
Altbatterien pro t des Inputs Elektrokleingeräte
Relevanz der Erfassung für die Behandlung
19.10.2017 66Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis
SG ALT bis 4. Quartal 2018
SG 1: Haushaltsgroßgeräte, autom. AusgabegeräteSG 2: Kühlgeräte, ölgefüllte RadiatorenSG 3: Bildschirme, Monitore und TV-GeräteSG 4: LampenSG 5: Haushaltskleingeräte, ITK, Geräte der UE, Leuchten und sonstige BeleuchtungskörperSG 6: Photovoltaikmodule
SG NEU ab 4. Quartal 2018
SG 1: WärmeüberträgerSG 2: Bildschirme, Monitore, Geräte mit einer Bildschirmoberfläche > 100 cm²SG 3: LampenSG 4: Großgeräte, mindestens eine äußere Abmessungen > 50 cmSG 5: Kleingeräte, kleine Geräte ITK, keine äußere Abmessungen > 50 cmSG 6: Photovoltaikmodule
Rechtslage - Erfassung nach ElektroG
• Vorbereitung zur Wiederverwendung, Gerätedemontage, Recycling dürfen nicht behindert werden (§ 10 Abs. 2)
• 2018/2019 Bereitstellung der EAG nach den Sammelgruppen 1-6 (§ 14 Abs. 1)• Mindestmengen für Abholkoordination je nach SG (§ 14 Abs. 3)
• geeignete Behältnisse• Bruchsichere Erfassung Geräte nicht in Container einwerfen, keine Verdichtung der Geräte im Behältnis
• Behältnisse abdecken
Mindesterfassungsquote: 45 %ab 2019: 65%
Relevanz der Erfassung für die Behandler
19.10.2017 67Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis
Erfassung erster entscheidender Bestandteil fürWertschöpfungskette
• hochwertiges Recycling erfordert hochwertige Erfassung
• Probleme durch
o Bruch (BS-Geräte, Wärmeüberträger, SG 5)
o Fehlbefüllung (Gewerbl. Geräte wie Rauchmelder u.ä. etc.)
o Gefährdung durch fehlende Batterieentnahme
o Beschädigte Gehäuse/dezimierte Schutz der Batterie
o Beraubung
• Fokussierung in den AGs auf Behandlung,
o wenn Behandlungsverordnung, dann
o Lösung notwendig zu
Mindestabholmenge und
Kriterien zu „Geeignetheit“ von Behältnissen
Photovoltaikmodule sind kein Bauabfall
Relevanz der Erfassung für die Behandlung
19.10.2017 68Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis
Konkret:
• Bruch behindert
o Vorbereitung zur Wiederverwendung,
o manuelle Demontage und Recycling
• und bewirkt Schadstofffreisetzung und –Verschleppung
o Umwelt- und Arbeitsschutz !
o Querkontaminationen in den Produktströmen
• Beispiele
Fehlwürfe von Kompaktleuchtstofflampen oder Batterien
Quecksilber in der Hintergrundbeleuchtung von CCFL-
Flachbildschirmen zerstört
Emissionen Cd-haltige Leuchtschicht bei CRT-Geräten
Scherben von gebrochenen PV-Modulen/Schadstoffe, z.B. Cd
Brandgefahr durch Beschädigung von in Geräten enthaltenen
Li-Ionen-Batterien
Die bruchsichere Erfassung ist grundlegend
für die weitere Behandlung
und um Schadstoff-austräge zu verhindern!
Was sind geeignete Behälter für eine
bruchsichere Erfassung?
Erfassungssituation – worst caseBeispiel: Bildschirmgeräte, Lampen, PV-Module
19.10.2017 69Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der PraxisPV-Module sind kein gemischter
Bauabfall!
Bildquellen: eigene Aufnahmen UBA 2016, Lightcycle 2017
• Schäden durch
unsachgemäße Lagerung /
keine bruchsichere Erfassung
• BSG werden teils nur in das
Behältnis „hineingeschmissen“
statt gestapelt
• Beladung von oben
• Geschlossene Behälter:
5 mal mehr Lampenbruch
deutlich stärkere Vermüllung
Störstoffe
Behälterimplosionen
• Schäden durch
unsachgemäße, nicht
fachgerechte Demontage
Module werden vom Dach
„heruntergeschmissen“
Demontage von Fachpersonal
muss sichergestellt werden !
Quecksilber – das große Problem der Erfassung für die VerwertungErgebnisse aus Forschungsvorhaben, Fachgesprächen und Statements von Akteuren
19.10.2017 70Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis
• quecksilberhaltige Hintergrundbeleuchtung von LCD-CCFL-Bildschirmgeräten
o Ø 4 mg/Hg pro CCFL-Röhre Monitore: 2 CCFL- Röhren; Fernseher: 16 bis > 50 CCFL-Röhren
Hg-Gehalte: 8 mg bzw. 64 mg bis > 200 mg pro Gerät
Hg emittiert bei Bruch der CCFL-Röhren und wurde bei Hg-Messungen im IUTA nachgewiesen:o in Erfassungsbehältnisseno in beschädigten Geräteno am Arbeitsplatz mit und ohne Arbeitsplatzabsaugung (teils über dem AGW)o im Bereich der Lagerung von Lampen (Behältnisse für separierte Lampen und Bruch)o in der feinsten Verwertungsfraktion
beschädigte Geräte werden z.T. in Anlagen mit voll automatischer Zerlegung geschickt (Arbeitsschutz)o bis zu 65 % des Hg entweichen aus der Anlage oder lagern sich darin ab
Die größte Gefahr für Mensch und Umwelt geht vom Quecksilber aus. (Wolf et al. 2016, Anforderungen an die Behandlung spezifischer Elektroaltgeräte unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten)
nach div. Messungen der DGUV* bzgl. der Demontage von Hg-haltigen Flachbildschirmen (auch unter worst case Szenarien) wurde der AGW für Hg „deutlich“ eingehalten
Hg emittiert, wird verschleppt
und lagert sich im Gerät und
den Verwertungsfraktionen an!
AGW-Überschreitungen nach
UBA-Gutachten 2016
* Deutsch Gesetzliche
Unfallversicherung
Geeignete Behälter für die Übergabe von Altgeräten nach LAGA M 31 A (Stand: Januar 2017)
19.10.2017 71
SG 1 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
• vorne/hinten begehbare Container; 36m³; möglichst gedeckelt oder mit sonstigen wirksamem Witterungsschutz
SG 2 Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren
• vorne/hinten begehbare Container; 36m³; möglichst gedeckelt oder mit sonstigen wirksamem Witterungsschutz
SG 3 Bildschirme, Monitore und TV-Geräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
• vorne/hinten begehbare Container; 36m³ (nach Stiftung ear zulässig)• Empfohlen wird getrennte Erfassung: CRT-Geräte: begehbare Container (36m³, gedeckelt, ggf. auch mit Plane) FBS-Geräte: Flachcontainer (max. 10-20m³, gedeckelt, ggf. auch mit Plane), Gitterboxen und
ähnliche Behältnisse
Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis
19.10.2017 72
SG 4 Gasentladungslampen
• Rungenpaletten mit Rungenbügeln und Inlay (stabförmige LED- und Leuchtstoffröhren 80 bis 150 cm)
• Kartons für stabförmige Lampen > 150 cm
• Gitterboxen mit Inlay oder andere vergleichbare Behältnisse (Kompaktleuchtstofflampen, Sonderbauformen, Leuchtstoffröhren bis 80 cm)
• Lampenbruch in dicht verschließbaren Behältern, z.B. Spannring-Fässer
SG 5 Haushaltskleingeräte, ITK-Geräte, Geräte der UE, Leuchten u. Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
• vorne/hinten begehbare Container; 36m³; möglichst gedeckelt oder mit sonstigen wirksamem Witterungsschutz
• Gitterboxen mit Inlay bzw. ähnliche Behältnisse; gedeckelt oder überdacht für batteriebetriebene Altgeräte
• Altbatterien in einer separaten Sammlung Vorschriften BattG und ADR
SG 6 Photovoltaikmodule
• Big-Bags in Kombination mit geeigneten Paletten
• spezielle Kunststoff-Palettenboxen (Paloxe)
Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
Geeignete Behälter für die Übergabe von Altgeräten nach LAGA M 31 A (Stand: Januar 2017)
2. Erfassung EAG - Aktuelles aus der Praxis
3. Bilanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
19.10.2017 73Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg
Behandlung – Erfassung: Alle Probleme gelöst, wenn
Anspruch:
Mindesterfassungsquote EAG: bis 2019: 45 %ab 2019: 65%
Wirklichkeit:
2012: 7,71 kg/Einw/a = 40,9 %2013: 7,64 kg/Einw/a = 42,2 %2014: 7.58 kg/Einw/a = 42,9 %
Vorl. 2015: 7,58 kg/Einw/a = 42,5 %
• Erfassungsmenge steigt
• Qualität der Erfassung gesichert
• geeignete Behältnisse konkretisiert
• Behandlungsanforderungen normiert
• mehr Ressourcenschutz
• ….
74
Vielen Dank für IhreAufmerksamkeitChristiane SchnepelChristiane.Schnepel@uba.de
http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft
http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete
Autoren: Axel Strobelt FG III 1.6, Christiane Schnepel III 1.6
26.04.2016
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