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Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 1
Allgemeine Erläuterungen
(BImSchG, TA Lärm)
Geräuschmessungen
Auswertung und Beurteilung
Tieffrequente Geräusche
Praktische Hinweise
Hinweise zu Geräuschmessungen
nach TA Lärm
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 2
Allgemeine Erläuterungen
Die Grundlage für die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden auf dem
Gebiet des Immissionsschutzes bildet in der Bundesrepublik
Deutschland das
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
aus dem Jahr 1974.
(zuletzt geändert 2012)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 3
Allgemeine Erläuterungen
1998 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift
erlassen:
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)
Vom 26. August 1998
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 4
Allgemeine Erläuterungen
Auszug aus der TA Lärm
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Technischen
Anleitung sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder
Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die
Nachbarschaft herbeizuführen.
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 5
Allgemeine Erläuterungen
Die TA Lärm gliedert sich in einen allgemeinen Teil und in einen Anhang.
Der Anhang trägt den Titel:
Ermittlung der Geräuschimmissionen
und umfasst drei Hauptpunkte:
A.1 Allgemeine Vorschriften für die Ermittlung der Geräuschimmissionen
A.2 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose
A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 6
Allgemeine Erläuterungen
Übersicht über Regelwerke
(normative Verweisungen zu DIN-Normen,
VDI-Richtlinien u. a.),
im Zusammenhang mit Geräuschmessungen
nach TA Lärm:
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 7
Allgemeine Erläuterungen
DIN 45645-1
DIN 45680
Beiblatt zu DIN 45680
Entwurf DIN ISO 9613-2 (1999)
Entwurf DIN 45681 (2005/2006)
VDI 3745 Blatt 1
ISO 8297
DIN 4109
DIN 45641
DIN EN 60651
DIN EN 60804
(Hinweis auf geänderte bzw. überarbeitete DIN-Normen)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 8
Allgemeine Erläuterungen TA Lärm
A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung
Anwendung folgender Regelwerke:
DIN 45645-1
Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen
Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft
Juli 1996
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 9
Allgemeine Erläuterungen TA Lärm
A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche
Anwendung folgender Regelwerke:
DIN 45680
Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der
Nachbarschaft
März 1997
(neue DIN 45680, in Bearbeitung)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 10
Allgemeine Erläuterungen TA Lärm
A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche
Anwendung folgender Regelwerke:
Beiblatt 1 zu DIN 45680
Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der
Nachbarschaft
Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen
März 1997
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 11
Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung
A.3.1 Grundsätze
Geräuschimmissionen sind je nach Aufgabenstellung für die
Vorbelastung, die Zusatzbelastung, die Gesamtbelastung oder die
Belastung durch Fremdgeräusche an den maßgeblichen
Immissionsorten zu ermitteln.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 12
Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung
A.3.1 Grundsätze
…
Wenn Messungen an den maßgeblichen Immissionsorten nach Nummer A.1.3 nicht
möglich sind, z. b. bei Fremdgeräuscheinfluss oder bei Seltenheit von
Mitwindwetterlagen (siehe Verweise in Nummer A.3.3.3), kann die zuständige
Behörde festlegen, dass die Geräuschimmissionen an den maßgeblichen
Immissionsorten aus Ersatzmessungen nach einem der in Nummer A.3.4
beschriebenen Verfahren ermittelt werden. Hierbei werden Messergebnisse
(Geräuschimmissionen an Ersatzimmissionsorten bzw. Schallleistungspegel) mit
Schallausbreitungsrechnungen verknüpft.
…
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 13
Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Messung
A.3.1 Grundsätze
…
Für die einzusetzenden Messgeräte, die Messverfahren sowie die
Bestimmung des maßgeblichen Beurteilungspegels gilt DIN 45645-1,
Ausgabe Juli 1996, soweit dieser Anhang nicht abweichende, eingrenzende
oder ergänzende Regelungen trifft.
Hinweise zur Ermittlung tieffrequenter Geräusche enthält Nummer A.1.5.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3.2 Messgeräte
Für die bei den Schallmessungen eingesetzten Messgeräte gelten
die Anforderungen nach DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996.
Ergänzend ist zu beachten:
Als Schallpegelmessgeräte dürfen verwendet werden:
a) geeichte Schallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN EN 60651,
Ausgabe Mai 1994, oder DIN EN 60804, Ausgabe Mai 1994,
b) geeichte Schallpegelmesseinrichtungen im Sinne des
Abschnitts 3 der Anlage 21 zur Eichordnung.
… (Hinweise auf nicht geeichte Messtechnik, z. B. Richtmikrofone)
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Geräuschmessungen
DIN 45645-1
5 Messgeräte
5.1 Schallpegelmessgeräte
Die zur Messung der Schalldruckpegel LF(t), LI(t) und LFmax, der
äquivalenten Dauerschallpegel Leq und LIeq sowie des Mittelungs-
pegels LFTeq eingesetzten Schallpegelmesser, Schallpegelmess-
einrichtungen und Schallkalibratoren müssen den Anforderungen der
jeweils zutreffenden im folgenden aufgeführten Normen entsprechen:
DIN EN 60651
DIN 45657
DIN EN 60804
DIN IEC 942
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Geräuschmessungen
DIN 45645-1
5 Messgeräte
5.1 Schallpegelmessgeräte
Bei Messungen im Freien ist es im allgemeienen erforderlich,
das Mikrofon mit einem Windschirm zu versehen, um Beeinflussungen
der Messwerte durch Strömungsgeräusche gering zu halten
(siehe Anhang A).
Anmerkung: Die Mikrofonhalterung muss so beschaffen sein,
dass die Reflexionen an der Halterung das Schallfeld am Mikrofon
möglichst wenig stören. Personen oder schallreflektierende
Gegenstände dürfen sich, soweit vermeidbar, nicht in unmittelbarer
Nähe des Mikrofons befinden.
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Geräuschmessungen
DIN 45645-1
5 Messgeräte
5.2 Kalibrierung
Wenn ein Schallkalibrator verwendet wird, muss er DIN IEC 942
entsprechen. Mindestens alle zwei Jahre ist zu prüfen,
ob die Messgeräte der in 5.1 genannten Normen genügen.
Anmerkung: Für Schallpegelmesser und Schallpegelmess-
einrichtungen sind gegebenenfalls die Vorschriften
des Eichgesetzes zu beachten.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3.3 Messverfahren und Auswertung
A.3.3.1 Messwertarten
Bei Schallmessungen nach dieser Technischen Anleitung wird
in der Regel die Frequenzbewertung A und die Zeitbewertung F
nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1994, benutzt.
Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen werden in dieser
Technischen Anleitung die in Tabelle 1 aufgeführten Messwertarten
verwendet. Welche Messwertarten zusätzlich zum Mittelungspegel
LAeq zu erfassen sind, hängt vom Einzelfall ab.
Rubrik
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Geräuschmessungen
TA Lärm
Tabelle 1: Messwertarten und ihre Anwendung
Messwertart Anwendung Fundstelle
LAeq Beurteilung der Geräuschimmissionen
Nummer 2.7
Nummer A.1.4
LAFmax Beurteilung von Geräuschspitzen Nummer 2.8
LAFTeq Zuschlag für Impulshaltigkeit Nummer A.3.3.6
LAF95 Prüfung auf ständig vorherrschende
Fremdgeräusche Nummer 3.2.1
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.6 Schalldruckpegel LAF(t)
Der Schalldruckpegel LAF(t) ist der mit der Frequenzbewertung A
und der Zeitbewertung F nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1990,
gebildete momentane Wert des Schalldruckpegels. Er ist die
wesentliche Grundgröße für die Pegelbestimmung nach dieser
Technischen Anleitung.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.7 Mittelungspegel LAeq
Der Mittelungspegel LAeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe
Juni 1990, aus dem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels
oder mit Hilfe von Schallpegelmessern nach DIN EN 60804,
Ausgabe Mai 1994, gebildete zeitliche Mittelwert des
Schalldruckpegels.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.8 Kurzzeitige Geräuschspitzen
Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen
Anleitung sind durch Einzelereignisse hervorgerufene
Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungs-
gemäßen Betriebsablauf auftreten.
Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den
Maximalpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t)
beschrieben.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.9 Taktmaximalpegel LAFT(t), Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq
Der Taktmaximalpegel LAFT(t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels
LAF(t) während der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt
5 Sekunden.
Der Taktmaximal-Mittelungspegl LAFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe
Juni 1990, aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel.
Er wird zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche verwendet. Zu diesem
Zweck wird die Differenz LAFTeq – LAeq als Zuschlag für Impulshaltigkeit
definiert.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3.3.2 Messorte
Die Messungen werden in der Regel an den
maßgeblichen Immissionsorten nach Nummer A.1.3
durchgeführt. Zu den Messorten bei Ersatzmessungen
nach Nummer A.3.1 Abs. 2 siehe Nummer A.3.4.
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TA Lärm
A.3.4 Ersatzmessungen
A.3.4.1 Allgemeines
Die Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten
können nach einem der folgenden Verfahren aus Ersatzmessungen
ermittelt werden:
a) Messungen an Ersatzimmissionsorten
b) Rundum-Messung
c) Schallleistungsmessungen von Einzelanlagen oder
Anlagengruppen
…
Geräuschmessungen
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort
Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen
a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des
geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen
schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989;
b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude
mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten
betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht
Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden;
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort
Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen
c) bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen
schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei
der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten
betroffenen schutzbedürftigen Raum.
Ergänzend gelten die Bestimmungen nach DIN 45645 - 1, Ausgabe
Juli 1996, Abschnitt 6.1 zu Ersatzmessorten sowie zur
Mikrofonaufstellung und Messdurchführung.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort
Hinweis auf DIN 45645 - 1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 6.1 Messort
Ersatzweise kann statt dessen neben dem Gebäude möglichst in Höhe
des Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes
nach DIN 4109 gemessen werden, insbesondere, wenn die Bewohner
nicht informiert oder nicht gestört werden sollen. Dabei ist auf
ausreichenden Abstand von reflektierenden Flächen zu achten.
Anmerkung: …
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort
Hinweis auf DIN 45645 - 1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 6.1 Messort
…
Besteht keine andere Möglichkeit, kann statt dessen bei Fassaden, die
der Quelle zugewandt sind, das Mikrofon in etwa 2 m Abstand von der
Fassade bei geschlossenen Fenstern angeordnet werden. Dann sind zur
Berücksichtigung der Reflexionen an der Fassade vom Messwert 3 dB
abzuziehen.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.3 Maßgeblicher Immissionsort
Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des
Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage,
an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am
ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die
Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung
vorgenommen wird.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.3 Maßgeblicher Immissionsort
Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage auf Grund der
Vorbelastung zu erwarten ist, dass die Immissionsrichtwerte nach
Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung
überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die
Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach
Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher
Immissionsort festzulegen.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche
Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräusch-
immissionen von allen Anlagen, für die diese Technische
Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden
Anlage.
Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem
Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich
(bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden
Anlagen) hervorgerufen wird.
…
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Geräuschmessungen
TA Lärm
2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche
…
Gesamtbelastung im Sinne dieser Technischen Anleitung ist die
Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen
hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.
Fremdgeräusche sind alle die Geräusche, die nicht von der zu
beurteilenden Anlage ausgehen.
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3.3.3 Durchführung der Messungen
Für die Durchführung der Messungen sind die Bestimmungen der
DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitte 6.2 bis 6.5 zu
beachten. Ergänzend wird festgelegt:
Ist die Vorbelastung oder die Gesamtbelastung (Nummer 2.4) zu
ermitteln, ist bei der Festlegung von Zeit und Dauer der Messung
auf die Anlagen abzustellen, die wesentliche Beiträge liefern. Bei
Abständen ab 200 m sind die Messungen in der Regel bei Mitwind
durchzuführen. Für die Ermittlung der Zusatzbelastung durch
Messung gilt Satz 2 entsprechend. …
Rubrik
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Geräuschmessungen
TA Lärm
A.3.3.3 Durchführung der Messungen
…
Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels ist die
meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2,
Entwurf Ausgabe September 1997, Gleichung (6) zu
berücksichtigen.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 36
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.2 Zeit und Dauer der Messungen
6.3 Fremdgeräusch
6.4 Wetterlage
6.5 Durchführung
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Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.2 Zeit und Dauer der Messungen
Zeit und Dauer der Messungen sind je nach Aufgabenstellung so zu
wählen, dass die Messregebnisse für die zu beurteilende
Geräuschimmission kennzeichnend sind.
…
Die Messdauer ist nach der Regelmäßigkeit des Pegelverlaufs zu
bestimmen. Bei Nutzungszyklen sollte sich die Messdauer für eine
Messung mindestens über einen oder mehrere typische Zyklen
erstrecken.
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Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.3 Fremdgeräusch
Wirken auf einen Messort neben dem zu messenden Geräusch
Fremdgeräusche ein, so ist vorzugsweise in Pausen des
Fremdgeräusches zu messen oder in den Zeiten, in denen der Pegel der
Fremdgeräusche um mindestens 10 dB unter dem des zu beurteilenden
Geräusches liegt.
Kann der äquivalente Dauerschallpegel der Fremdgeräusche – z. B. in den
Pausen des zu messenden Geräusches – bestimmt werden und liegt
dieser Wert um Δ L = 3 dB bis 10 dB unter dem des Gesamtgeräusches,
so ist vom äquivalenten Dauerschallüpegel des Gesamtgeräusches die
Fremdgeräuschkorrektur K nach Gleichung (3) abzuziehen. …
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 39
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.3 Fremdgeräusch
…
K = -10 log(1 – 1/100,1 Δ L/dB) dB (3)
Liegt der äquivalente Dauerschallpegel des Gesamtgeräusches
um weniger als Δ L = 3 dB über dem der Fremdgeräusche,
so ist an einem Ersatzort zu messen.
Bei der Messung ist darauf zu achten, dass die am Mikrofon
auftretenden Windgeräusche die Messergebnisse nicht beeinflussen;
siehe dazu Anhang A, Bild A.1.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 40
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.4 Wetterlage
Der Beurteilungspegel ist je nach Aufgabenstellung entweder für
schallausbreitungsgünstige Wetterlagen (z. B. Mitwind oder
Temperaturinversion) oder als Mittelwert über längere Zeiten zu
bestimmen.
Mitwind liegt vor, wenn der Wind von der Quelle in Richtung Messort in
einem Sektor bis zu ≤ 60
weht und wenn die Windgeschwindigkeit im
Bereich weitgehend ungestörter Windströmung (z. B. auf freiem Feld in
10 m Höhe bei mehr als 0,5 m/s liegt.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 41
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.4 Wetterlage …
Bei Windgeschwindigkeit unter 1 m/s in 10 m Höhe kann nachts,
insbesondere nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang, von
ausbreitungsgünstigen meteorologischen Bedingungen ausgegangen
werden.
…
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, wie stärkerem Regen, Schneefall,
größeren Windgeschwindigkeiten, gefrorenem oder schneebedecktem
Boden, sollten keine Schallpegelmessungen erfolgen.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 42
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.5 Durchführung
6.5.1 Messung mit Vorwissen
Messung mit Vorwissen heißt hier, dass der für die Messung
Verantwortliche schon vor der Messung über Informationen bezüglich der
wesentlichen Bedingungen der Messsituation verfügt; hierzu gehören die
Art und Anzahl der Geräuschquellen und deren üblicher zeitlicher Einsatz
sowie Fremdgeräusche u. ä.
Ist Vorwissen vorhanden, können nach bestimmten Kriterien ausgewählte
Messungen mit zum Teil erheblich verringertem Aufwand erfolgen.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 43
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.5 Durchführung
6.5.1 Messung mit Vorwissen
… Im einzelnen ist anzugeben welche Betriebsvorgänge bei regulärem
vollen Betrieb der Geräuschquelle immissionserheblich sind und welche
davon durch die Messungen erfasst worden sind.
… (Es folgen Hinweise zur Emissionsmessung.)
Bei ausreichendem Vorwissen und geringen Abständen von der Quelle
genügt häufig eine Messung bei regulärem bestimmungsgemäßem Betrieb
der Geräuschquelle.
… (Angaben des Betreibers sowie der Nachbarschaft können Ergebnis stützen.)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 44
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.5 Durchführung
6.5.2 Messung ohne Vorwissen
Messung ohne Vorwissen heißt, dass der Betrieb der Geräuschquelle,
die Zeiten mit geringem Fremdgeräusch und die meteorologische
Situation im wesentlichen nicht bekannt und der Ermittlung nicht
zugänglich sind.
In diesem Fall können langfristige Immissionserhebungen erforderlich
werden, mit denen der Schwankungsbereich der Beurteilungspegel
bestimmt werden kann. Es ist zu ermtteln, ob Pegelschwankungen
emissions- und/oder wetterbedingt sind.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 45
Geräuschmessungen
DIN 45645-1
6.5 Durchführung
6.5.2 Messung ohne Vorwissen
…
Außerdem ist zu prüfen, ob und in welcher Stärke Fremdgeräusche
zeitgleich mit dem zu messenden Geräusch auftreten. Die Richtlinie
VDI 3723 Blatt 1 und VDI 3723 Blatt 2 geben hierzu weiterführende
Angaben und enthalten entsprechende Beispiele.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 46
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.3.3.4 Bestimmung des Beurteilungspegels
Der Beurteilungspegel ist nach Gleichung (G2) zu bestimmen.
(Gleichung (G2) siehe unter Nummer A.1.4)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 47
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.1.4 Beurteilungspegel Lr
Der Beurteilungspegel wird in Anlehnung an DIN 45645 – 1, Ausgabe
Juli 1996, Gleichung (1) gebildet. Der Zu- oder Abschlag für bestimmte
Geräusche und Situationen entfällt. Zusätzlich ist die meteorologische
Korrektur nach DIN ISO 9613 – 2, Entwurf Ausgabe September 1997,
Gleichung (6) zu berücksichtigen.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 48
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.1.4 Beurteilungspegel Lr
…
Treten während einer Beurteilungszeit unterschiedliche Emissionen auf
oder sind unterschiedliche Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit,
Impulshaltigkeit oder Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
erforderlich, so ist zur Ermittlung der Geräuschimmission während der
gesamten Beurteilungszeit diese in geeigneter Weise in Teilzeiten Tj
aufzuteilen, in denen die Emissionen im wesentlichen gleichartig und die
Zuschläge konstant sind. Eine solche Unterteilung ist z. B. bei zeitlich
abgrenzbarem unterschiedlichem Betrieb der Anlage erforderlich.
Der Beurteilungspegel wird dann nach Gleichung (G2) berechnet.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 49
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.1.4 Beurteilungspegel Lr
…
N
1j
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Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 50
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.1.4 Beurteilungspegel Lr
… mit
Tr gesamte Beurteilungszeit,
16 h tags; 1 h nachts
Tj Teilzeit j
N Zahl der gewählten Teilzeiten
LAeq, j Mittelungspegel während der Teilzeit Tj
Cmet meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613 - 2, Entwurf Ausgabe September 1997
KT,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit … in der Teilzeit j
KI,j Zuschlag für Impulshaltigkeit ... in der Teilzeit j
KR,j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit … in der Teilzeit j
Der Beurteilungspegel wird für die Beurteilungszeiten tags und nachts getrennt
ermittelt.
N
1j
)KKKCL(1,0j
rr
j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT
1lg10L
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 51
Auswertung und Beurteilung
Cmet
DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997, enthält Hinweise zur
Berechnung von Cmet.
DIN ISO 9613-2 …
8. Meteorologische Korrektur (Cmet)
…
Die Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf die Schallausbreitung
sind klein für kurze Abstände dp sowie für längere Abstände bei größeren
Höhen von Quelle und Aufpunkt.
…
N
1j
)KKKCL(1,0j
rr
j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT
1lg10L
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 52
Auswertung und Beurteilung
Cmet
Cmet = 0 wenn dp ≤ 10(hs + hr)
Cmet = C0[1 – 10(hs + hr)/dp] wenn dp > 10(hs + hr)
Dabei ist
hs die Höhe der Quelle in Metern;
hr die Höhe des Aufpunktes in Metern;
dp der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale
Bodenebene, in Metern;
C0 ein Faktor, in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für
Windgeschwindigkeit und –richtung sowie Temperaturgradienten abhängt.
N
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)KKKCL(1,0j
rr
j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT
1lg10L
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 53
Auswertung und Beurteilung
Cmet
Cmet = C0[1 – 10(hs + hr)/dp] wenn dp > 10(hs + hr)
hs = 3 m; hr = 3 m
C0 = 2 dB
hs = 15 m; hr = 5 m
dp Cmet dp Cmet
100 m 0,8 dB 100 m 0 dB
200 m 1,4 dB 200 m 0 dB
300 m 1,6dB 300 m 0,7 dB
400 m 1,7 dB 400 m 1,0 dB
500 m 1,76 dB 500 m 1,2 dB
C0: Die Witterungsbedingungen zur Bewertung von C0 können von den
örtlichen Behörden festgelegt werden.
C0: Kann zwischen 0 dB und + 5 dB liegen, Werte über + 2 dB treten nur in
Ausnahmen auf.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 54
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.3.3.5 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit
Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten Tj
ein oder mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch
informationshaltig, so beträgt der Zuschlasg für Ton- und
Informationshaltigkeit KT,j für diese Teilzeiten
je nach Auffälligkeit 3 dB oder 6 dB.
Die Tonhaltigkeit eines Geräusches kann auch messtechnisch
bestimmt werden (DIN 45681, Entwurf Ausgabe Mai 1992).
N
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)KKKCL(1,0j
rr
j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT
1lg10L
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 55
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.3.3.6 Zuschlag für Impulshaltigkeit
Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter
Teilzeiten Tj Impulse, so beträgt der Zuschlag KI,j für
Impulshaltigkeit für diese Teilzeiten:
KI,j = LAFTeq,j – LAeq,j (G6)
LAFTeq,j ist der Taktmaximal-Mittelungspegel nach Nummer 2.9.
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)KKKCL(1,0j
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j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT
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Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 56
Auswertung und Beurteilung
DIN 45645-1
4.2 Zuschläge
4.2.1 Impulszuschlag …
Der Impulszuschlag ist
KI = LAFTeq – LAeq.
…
Wenn diese Differenz nicht größer als 2 dB ist, kann auf den
Impulszuschlag verzichtet werden.
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 57
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des
Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu
berücksichtigen:
1. an Werktagen 06.00 bis 07.00 Uhr,
20.00 bis 22.00 Uhr
2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 bis 09.00 Uhr,
13.00 bis 15.00 Uhr,
20.00 bis 22.00 Uhr.
Der Zuschlag beträgt 6 dB.
Von der Berücksichtigung des Zuschlages kann abgesehen werden, soweit dies
wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes
vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.
N
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)KKKCL(1,0j
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j,Rj,Ij,Tmetj,Aeq10TT
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d) in allgemeinen Wohgebieten
und Kleinsiedlungsgebieten
e) in reinen Wohngebieten
f) in Kurgebieten, für Kranken-
häuser und Pflegeanstalten
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 58
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.3.3.7 Maßgeblicher Wert des Beurteilungspegels
Der maßgebliche Wert des Beurteilungspegels wird nach
DIN 45645 – 1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitt 7.2 bestimmt.
Bei der Festlegung von Zahl und Umfang der Messungen
sind die Vereinfachungen nach DIN 45645 – 1, Ausgabe
Juli 1996, Abschnitt 6.5.1 zu berücksichtigen.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 59
Auswertung und Beurteilung
DIN 45645-1
7.2 Bestimmung des maßgebenden Wertes des Beurteilungspegels …
Wenn aus Vorwissen bekannt ist, dass die Spanne der Beurteilungspegel der zu
beurteilenden Geräuschimmission in der Kennzeichnungszeit kleiner als 3 dB ist, ist
das Ergebnis einer einmaligen Bestimmung der maßgebende Wert des
Beurteilungspegels.
…
3.3 Beurteilungspegel Lr, maßgebender Wert des Beuteilungspegels …
Der maßgebende Wert des Beurteilungspegels ist der Wert des Beurteilungspegels,
der zum Vergleich mit vorgegebenen Immissionswerten (z. B. Immissionsrichtwerte)
bestimmt wird.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 60
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
6. Immissionsrichtwerte
6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen außerhalb von
Gebäuden
a) in Industriegebieten
70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten
tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 61
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
6. Immissionsrichtwerte
6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
…
e) in reinen Wohngebieten
tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) in Kurgebieten, für Krankenhaäuser und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte
am Tage um nicht mehr als 30 dB(A)
und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 62
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
6. Immissionsrichtwerte
6.2 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden
Bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschall-
übertragung betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel
für betriebsfremde schutzbedürftige Räume
nach DIN 4109, Ausgabe November 1989,
unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der in Nummer 6.1 unter
Buchstaben a bis f genannten Gebiete
tags 35 dB(A)
nachts 25 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht
mehr als 10 dB(A) überschreiten.
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 63
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
6. Immissionsrichtwerte
6.3 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse
Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 betragen die Immissionsrichtwerte für
den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten
nach Nummer 6.1 Buchstaben b bis f
tags 70 dB(A)
nachts 55 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte
in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tage
um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A),
in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f am Tage
um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A)
überschreiten.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 64
Auswertung und Beurteilung
TA Lärm
A.3.5 Messbericht
Die Geräuschimmissionsmessungen sind in einem Bericht
darzustellen, der die erforderlichen Angaben enthält, um die
Durchführung der Ermittlungen und die Darstellung der
Ergebnisse nachvollziehen sowie die Qualität der Ergebnisse
einschätzen zu können. Im Bericht ist insbesondere
anzugeben:
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 65
Bezeichnung der Anlage,
Antragsteller,
Auftraggeber,
Name der Institution und des verantwortlichen Bearbeiters,
Aufgabenstellung,
verwendetes Verfahren,
Lageplan,
Ort und Zeit der Messungen,
Schallausbreitungsbedingungen,
Messgeräte sowie Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Messsicherheit,
Betriebsweise und Auslastung der Anlage(n) während der Messungen,
Fremdgeräuschsituation während der Messungen, gegebenenfalls
Schallpegelkorrekturen,
Beurteilungspegel, Maximalpegel sowie die zugehörigen Bestimmungsgrößen,
Qualität der Ergebnisse,
gegebenenfalls erforderliche Angaben nach Nummer A.3.4 bei Ersatzmessungen.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 66
TA Lärm
6.9 Messabschlag bei Überwachungsmessungen
Wird bei der Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen
Immissionsrichtwerte der Beurteilungspegel durch Messung nach den
Nummern A.1.6 oder A.3 des Anhangs ermittelt, so ist zum Vergleich
mit den Immissionsrichtwerten nach Nummer 6 ein um 3 dB(A)
verminderter Beurteilungspegel heranzuziehen.
Auswertung und Beurteilung
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„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 67
Tieffrequente Geräusche
TA Lärm
7.3 Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche
Für Geräusche, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich
unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche), ist die Frage, ob von ihnen
schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen
Verhältnissen zu beurteilen. Schädliche Umwelteinwirkungen können
insbesondere auftreten, wenn bei deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten
Geräuschen
in schutzbedürftigen Räumen bei geschlossenen Fenstern
die nach Nummer A.1.5 des Anhangs ermittelte
Differenz LCeq – LAeq
den Wert 20 dB überschreitet. Hinweise zur Ermittlung und Bewertung
tieffrequenter Geräusche enthält Nummer A.1.5 des Anhangs.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 68
Tieffrequente Geräusche
TA Lärm
A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche
Tieffrequente Geräusche können z. B. durch folgende Schallquellen
verursacht werden:
langsam laufende Ventilatoren (z. B. bei Kühltürmen),
Auspuffanlagen langsam laufender Verbrennungsmotoren,
Brenner in Verbindung mit Feuerungsanlagen,
Motorenprüfstände,
Vakuumpumpen,
Rootsgebläse,
langsam laufende Siebe, Mühlen und Rinnen,
Kolbenkompressoren,
Auspacktrommeln.
…
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 69
Tieffrequente Geräusche
TA Lärm
A.1.5 Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche
…
Bestimmte Anlagen leiten auch tieffrequente Wechselkräfte in den Baugrund
ein. Die dadurch erzeugten Schwingungen können als Körperschall in
schutzbedürftige Räume übertragen werden und dort tieffrequente
Geräusche verursachen.
Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält
DIN 45680, Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind
schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1
genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 70
Tieffrequente Geräusche
DIN 45680
4.3 Messorte
Unabhängig von der Art der Schallübertragung (Luft- oder
Körperschall) wird das tieffrequente Geräusch innerhalb des
Gebäudes in dem am stärksten betroffenen Aufenthaltsraum
gemessen.
Es ist bei geschlossenen Fenstern und Türen und üblicher
Raumausstattung zu messen. Maßgeblicher Immissionsort ist die
Stelle höchster Belastung, an der sich Personen regelmäßig
aufhalten (siehe auch Anhang B). Der gewählte Mikrofonstandort ist
im Messbericht anzugeben. Bei Messorten in Wandnähe
(Sitzgelegenheiten, Betten) ist etwa 0,5 m vor der Wand zu messen.
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 71
Praktische Hinweise zur Messdurchführung
(vor der Messung)
Informationen über die Quelle(n)
Informationen über den IO
Fremdgeräuschsituation
Wetter
Kartenmaterial
Dokumentationsmaterial (Schreibzeug, Diktiergerät)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 72
Praktische Hinweise zur Messdurchführung
(vor der Messung)
Tauglichkeit des SPM zur Erfüllung der Messaufgabe? (Messwertarten nach TA Lärm) Kalibrator Überprüfung der Batterien bzw. der Akkus des SPM und des Kalibrators Vorhandensein des Windschirmes am SPM Stativ für Messmikrofon bzw. SPM (sehr empfehlenswert)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 73
Praktische Hinweise zur Messdurchführung
Nützliche Zusatzfunktionen am SPM:
„Rückwärtslöschen“ (Pausenfunktion), beim Auftreten von Fremdgeräuschen
Speicherung des Zeitverlaufes des Schallpegels (setzt i. d. R. Auswertesoftware voraus)
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 74
Praktische Hinweise zur Auswahl bzw. zur
Anschaffung von Schallmesstechnik
SPM der Klasse 1, eichfähig (Bauart geprüft durch PTB)
Messwertarten der TA Lärm
zeitgleiche Erfassung von LAeq, LAFTeq, LAFmax, LAF95 sowie LCeq und LCFmax
„Rückwärtslöschen“ (Pausenfunktion)
Ausdrucken der Messdaten bzw. Auslesen über PC
Mikrofonstativ mit Ausleger und Mikrofonverlängerungskabel
Kalibrator der Klasse 1, eichfähig (Bauart geprüft durch PTB), ist dem SPM zugeordnet
Rubrik
„Geräuschmessungen nach TA Lärm“ - Herr J. Pakebusch 29.05.2013 75
Vorbereitung der Messung
Messdurchführung
Auswertung der Messergebnisse
Beurteilungspegel
Messbericht
N
1j
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