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Information Prüfungswesen
Prüfungs- und Studienordnungen
Veranstaltungsplan und Prüfungsplan
• 1. Prüfungs- und Studienordnungen
Allgemeine Regelungen für alle Studiengängehttp://www.haw-hamburg.de/ws-w/pruefungen/allgemeine-pruefungs-und-
studienordnung.html
Bachelorstudiengängehttp://www.haw-
hamburg.de/ws-w/pruefungen/pruefungs-und-
studienordnungen-bachelorstudiengaenge.html
Masterstudiengängehttp://www.haw-
hamburg.de/ws-w/pruefungen/pruefungs-und-
studienordnungen-masterstudiengaenge.html
1.1 Wo finde ich die Regelungen, die für mich im Prüfungswesen gelten?Überblick:http://www.haw-hamburg.de/department-wirtschaft/pruefungen.html
1.2 Prüfungs- und Studienordnungen – Überblick über die BachelorprüfungsordnungenWebseite Department: http://www.haw-hamburg.de/ws-w/pruefungen/pruefungs-und-studienordnungen-bachelorstudiengaenge.htmlPrüfungs- und Studienordnungen der Bachelorstudiengänge
Außenwirtschaft/Internationales ManagementPrüfungs- und Studienordnung 2012 Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung Außenwirtschaft/Internationales Management vom 22. November 2012Prüfungs- und Studienordnung 2010 Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010 Prüfungs- und Studienordnung 2009 Prüfungs-und Studienordnung vom 22. Mai 2008Prüfungs- und Studienordnung vom 12. März 2009 ÄquivalenztabelleDiese Äquivalenztabelle gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013 / 2014 begonnen haben. Äquivalenztabellen
Logistik/Technische BetriebswirtschaftslehrePrüfungs- und Studienordnung 2012 Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung Logistik vom 22. November 2012 Prüfungs- und Studienordnung 2010 Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010 Prüfungs- und Studienordnung 2009 Prüfungs- und Studienordnung vom 22. Mai 2008Prüfungs- und Studienordnung vom 12. März 2009 ÄquivalenztabelleDiese Äquivalenztabelle gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013 / 2014 begonnen haben. Äquivalenztabelle
Marketing/Technische BetriebswirtschaftslehrePrüfungs- und Studienordnung 2012 Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2013/14 Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung Marketing vom 22. November 2012Prüfungs- und Studienordnung 2010 Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010 Prüfungs- und Studienordnung 2009 Prüfungs- und Studienordnung vom 22. Mai 2008Prüfungs- und Studienordnung vom 12. März 2009ÄquivalenztabelleDiese Äquivalenztabelle gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013 / 2014 begonnen haben. Äquivalenztabellen
1.3 Prüfungs- und Studienordnungen – Überblick über die Masterprüfungs- und studienordnungen
http://www.haw-hamburg.de/ws-w/pruefungen/pruefungs-und-studienordnungen-masterstudiengaenge.html
Prüfungs- und Studienordnungen der Master-Studiengänge
International Business and LogisticsPrüfungs- und Studienordnung 2008International Business and LogisticsÄnderung zur Prüfungs- und Studienordnung 2010Änderung zur Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010International Business and MarketingPrüfungs- und Studienordnung 2008International Business and Marketing Änderung zur Prüfungs- und Studienordnung 2010Änderung zur Prüfungs- und Studienordnung vom 30. Juni 2010
Multichannel Trade Management in Textile BusinessPrüfungs- und Studienordnung 2009Multichannel Trade Management in Textile BusinessPrüfungs- und Studienordnung 2011Multichannel Trade Management in Textile Business
3. Welche Lehrveranstaltungen muss ich im 1. Fachsemester besuchen?Siehe Veranstaltungsplanhttp://www.haw-hamburg.de/wsw/studium/veranstaltungsplan.html
Der Veranstaltungsplan ist die Umsetzung des Studienplans, der in der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung geregelt ist.
4. Welche Prüfungen muss ich im wann und wo ablegen?Siehe Prüfungsplanhttp://www.haw-hamburg.de/ws-w/pruefungen/pruefungsplan.html
Anmerkung: Der Prüfungen erfasst nur die Prüfungen der drei Klausurenwochen am Ende der vorlesungsfreien Zeit; andere Prüfungen werden von der jeweiligen Lehrkraft bekannt gegeben.
Der Prüfungsplan ist die Umsetzung des Studienplans, der in der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung geregelt ist.
Anerkennung woanders erbrachter Leistungen
6. Anerkennung fremder Leistungen
6. 1 Kann ich mir woanders erbrachte Leistungen anerkennen lassen? An Hochschulen erbrachte Leistungen
Anerkennung ja, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
An Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs erbrachter Leistungen
Anerkennung ja, wenn Gleichwertigkeit besteht, allerdings nur bis zu 50%.
6.2 AnerkennungenAnträge für die Anerkennung von Leistungen Unter: http://www.haw-hamburg.de/ws-w/formulare-und-antraege.htmlAnerkennungUnter: http://www.haw-hamburg.de/department-wirtschaft/studienberatung/anerkennung-von-woanders-erbrachten-leistungen.html
Immatrikulierte Studierende können ihre woanders erbrachten Leistungen anerkennen lassen, sofern sie gleichwertig sind. Buchstaben A-K Reg.Dir. Jens LeichsenringBerliner Tor 5, Raum 9.22Tel.: +49.40 42875-6963E-Mail: jens.leichsenring(@)haw-hamburg.de
Buchstaben L-Z Prof. Dr. Ralf LenschowBerliner Tor 5, Raum 9.10Tel.: +49.428 75 – 6919E-Mail: ralf.lenschow(@)haw-hamburgFür Gaststudierende und Studierende, die im Ausland studierenden wollen (oder studiert haben), bei der Student Exchange Coordinator Frau Andres beraten lassen. Siehe:http://www.haw-hamburg.de/ws-w/studienberatung/auslandssemester-outgoings.html
Prüfungen
7. Prüfungen schieben?
Wer Prüfungen schiebt, hat in der Regel ihr/sein Studium schlecht geplant und vor allem sich nicht richtig regelmäßig vor- und nachbereitet.Die Folge eines solchen Schiebens ist:- Verlängerung des Studiums,- Schwierigkeiten bei der nachfolgenden
Studienplanung,- Langzeitstudierende werden bei
Zugangsregelungen benachteiligt,- Ggf. Schwierigkeiten beim BaföG.
8. Welche Prüfungen muss ich wann und wo ablegen?Siehe Prüfungsplanhttp://www.haw-hamburg.de/ws-w/pruefungen/pruefungsplan.html
Anmerkung: Der Prüfungen erfasst nur die Prüfungen der drei Klausurenwochen am Ende der vorlesungsfreien Zeit; andere Prüfungen werden von der jeweiligen Lehrkraft bekannt gegeben.
Der Prüfungsplan ist die Umsetzung des Studienplans, der in der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung geregelt ist.
9. Prüfungsanmeldung
Für jede Prüfung = Anmeldepflicht
HELIOShttp://www.haw-hamburg.de/nc/
helios.html
10. Prüfungsanmeldung
Beginn und Ende
Fristen werden bekannt gegeben durch Lehrkräfte und unter Ankündigungen.
Abmeldung Normale Abmeldung (bis zum zweiten Tage vor der Prüfung; Prüfungstag wird mitgezählt).
Abmeldung am zweiten und ersten Tag vor der Prüfung (s.o.): Abmeldung nur unter Nachweis berechtigter Gründe, z.B. Krankheit. Nachweis schriftlich gegenüber Fakultätsservicebüro. Krankheitsformular sh. Webseite:http://www.haw-hamburg.de/ws-w/formulare-und-antraege.html
9.3 Fragen zur Abmeldung:
• Ich habe mich für eine Prüfung fristgemäß angemeldet. Die Prüfung findet am Freitag, den 4. Juli statt. Was muss ich in den folgenden Fällen machen?
a)Am Dienstag, den 1. Juli, werde ich krank?b)Am Freitag, 4. Juli, werde ich krank?c) Während der Prüfung werde ich krank?
9.3.1 Antwort zur Abmeldung:a) Am Dienstag, den 1. Juli, werde ich krank?Bis zum zweiten Tage vor der Prüfung, der Prüfungstag zählt mit, kann ich mich ohne weiteres abmelden. Letzter Tag ist daher der Mittwoch bis 24.00 Uhr. Somit kann ich mich bei Helios einfach abmelden.b) Am Freitag, 4. Juli, werde ich krank?Bis zum zweiten Tage vor der Prüfung, der Prüfungstag zählt mit, kann ich mich ohne weiteres abmelden. Letzter Tag ist daher der Mittwoch bis 24.00 Uhr. Ich kann mich daher am Freitag nicht mehr abmelden. Dies kann ich nur unter sofortiger Vorlage (beim Servicebüro) des ausgefüllten und von einem Arzt abgezeichneten Formulars.c) Während der Prüfung werde ich krank?Eine Abmeldung ist ausgeschlossen. Nur noch ein Rücktritt ist möglich. Erforderlich ist eine Abmeldung bei der Aufsicht und unverzügliche Vorlage einer Krankmeldung wie bei b). An die Rechtmäßigkeit solcher Rücktritte werden strengste Anforderungen gestellt, da durch die Unterschrift auf der Anwesenheitsliste anerkannt wurde, dass Prüfungsfähigkeit vorliegt.
10. Rücktritt von der Prüfung
Wer an einer Klausurprüfung, mündlichen Prüfung, Referat oder einer anderen punktuellen Prüfung teilnimmt, geht das Risiko mangelnder Prüfungsunfähigkeit ein und kann sich nachträglich nicht auf fehlende Prüfungsunfähigkeit berufen.
11. Säumnis
Wer einen Prüfungstermin versäumt, zu dem sie oder er sich verbindlich angemeldet hat, hat die Prüfung nicht bestanden. Z.B. Nichterscheinen zur Klausurprüfung trotz Anmeldung, Nichtabgabe einer Hausarbeit.Das gilt nicht, wenn berechtigte Gründe nachgewiesen werden. Die obigen Grundsätze gelten entsprechend (sh. Folie 10.).
12. Verlängerung
Wer eine Arbeit über einen längeren Zeitraum anfertigt, z.B: eine Hausarbeit, Bachelorthesis, kann, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die Bearbeitungszeit auf Antrag verlängern. Für den Nachweis der Gründe gelten die obigen Ausführungen entsprechend (sh. Folie 10.).
13. Prüfungsergebnisse
Prüfungsergebnisse siehe Helios.
HELIOShttp://www.haw-hamburg.de/nc/
helios.html
Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse
14. Zweitüberprüfung und Widerspruch 14. Meine Klausur ist mit 5,0 bewertet worden? Mit dieser Note bin ich nicht einverstanden.
Was kann ich dagegen tun?1. ZweitüberprüfungAntrag auf Überprüfung der Bewertung durch den Prüfenden. Antrag bei der oder dem Prüfenden zu stellen.2. WiderspruchSchriftliche Einlegung eines Widerspruchs beim Prüfungsausschuss (Fakultätsservicebüro oder Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter). Dieser überprüft die Bewertung nur eingeschränkt auf folgende Bewertungsfehler:(1) Beruht die angefochtene Prüfungsentscheidung auf einem Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften? Z.B. unzumutbare Lärmbelästigung.(2) Ist die oder der Prüfende von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen? Z.B. Die oder der Prüfende bewertet eine andere als die gestellte Aufgabe.(3) Hat die oder der Prüfende sachfremde Erwägungen angestellt? Strengere Bewertung von Langzeitstudierenden.(4) Werden allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze nicht beachtet; oder wurde ggf. willkürlich entschieden? Z.B.: Die Benotung geht nicht aus der Bewertung hervor, sie kann nicht begründet werden. (5) Fachlich-wissenschaftliche Inhalte, sofern der Prüfling vertretbar argumentiert hat, dabei zu vertretbaren Ergebnissen gelangt ist und die oder der Prüfende dies zu Unrecht als falsch bewertet hat.
Keine Begründung ist in der Regel eine nachträglich angezeigte Prüfungsunfähigkeit, z.B. wegen Krankheit oder Baulärm. Wer sich auf eine Prüfung einlässt, geht das Risiko mangelnder Prüfungsunfähigkeit ein und kann sich darauf grundsätzlich im Nachhinein nicht darauf berufen.
15. Klausureneinsicht
In die Korrektur ihrer schriftlichen Ausarbeitungen können die Studierenden bei der oder dem Prüfenden nach vorheriger Terminbekanntgabe spätestens bis zum Ablauf des Folgesemesters Einsicht nehmen. Nach Ablauf des Folgesemesters ist eine Einsichtnahme ausgeschlossen.
Die Einzelheiten werden von der oder dem Prüfenden mitgeteilt.
ENB
14. Ich habe dreimal nicht bestanden. Ich habe gehört, dass das „schlimm“ sein soll. Stimmt das? Was kann ich dagegen tun?• Dreimaliges Nichtbestehen in einem Fach führt zum endgültigen
Nichtbestehen. Grund: Jeder Prüfling hat je Fach nur drei Prüfungsversuche.• Die Folge des dreimaligen Nichtbestehens führt zur
Exmatrikulation von Amts wegen.
Bewertungen
15. Worin unterscheiden sich Leistungspunkte von der Note?Welche Notenskala wird an der HAW verwendet?Leistungspunkte (CP)Sie geben die pauschalierte Einschätzung der studentischenArbeitsbelastung (workload) an.Bestehend aus:• Präsenzstunden
(Lehrveranstaltungen)• Vor- und Nachbereitung der
Präsenzstunden• Prüfungsvorbereitungen• Prüfungen.
1 CP = 30 Zeitstunden h
Lehrveranstaltung von 5 CP = 150 hStudium von 210 CP = 6300 h
Absolute NoteDie Note ist die Bewertung einer Leistung nach folgendemNotenschema:bis einschließlich
1,5 sehr gut,
über 1,5 bis 2,5 gut,
über 2,5 bis 3,5 befriedigend,
über 3,5 bis 4,0 ausreichend,
über 4,0 nicht ausreichend.
15. Neulich hörte ich den Begriff relative Note? Was ist denn das?Die absolute Note ist die Bewertungeiner Leistung nach folgendemNotenschema:
Relative NoteZusätzlich zur Abschlussnote wird die relative Note errechnet. Die relative Note drückt aus, welchen Rang die Absolventin oder der Absolvent innerhalb einer festzulegenden Prüfungsperiode gegenüber den übrigen Absolventinnen und Absolventen einnimmt.
1,5 sehr gut, A die besten 10 %, 1,5 bis 2,5 gut, B die nächsten 25 %, 2,5 bis 3,5 befriedigend, C die nächsten 30 %, 3,5 bis 4,0 ausreichend, D die nächsten 25 %,
4,0 nicht ausreichend.
E die nächsten 10 %.
Beratungsangebote des Departments
16. Beratungsangebote des Departments - Überblick
• die Anerkennung von (woanders) erbrachten Leistungen• Auslandssemester (Outgoings)• ausländische Studierende (Incomings)• BAföG- und Förderangelegenheiten• Fakultätsservicebüro: insbesondere Anmeldung zur Bachlor- u.
Masterthesis, Ausstellung der Zeugnisse, Abgabe der Krankmeldungen, Fragen zu Helios sowie allgemeine Fragen zur Prüfungs- und Lehrplanung
• Praxisangelegenheiten• Prüfungsangelegenheiten• Studienfachberatung(sh. http://www.haw-hamburg.de/ws-w/studienberatung.html)
16.1 Beratung - Fakultätsservicebüro
Welche Serviceleistungen erhalte ich vom Fakultätsservicebüro?FakultätsservicebüroDas Fakultätsservicebüro regelt die prüfungs- und studiengangsbezogenen Angelegenheiten für das Department Wirtschaft, insbesondere:HeliosSiehe Leistungsübersicht und PrüfungsangelegenheitenLeistungskontenÜberwachung und Pflege der LeistungskontenPrüfungsanmeldung,- plan und - termine Prüfungsanmeldungen, - termine und -abläufePrüfungen Auskünfte insb. über Zulassungsvoraussetzungen zu Modulen und Anmeldung zu Prüfungen über Helios.Prüfungs- und StudienordnungAuskünfte über die RegelungenPrüfungsunfähigkeitAbgabe des Formulars zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit, z.B. bei Krankheit, einschließlich des ärztlichen Attests.Zeugnisse und UrkundenAusgabe der Bachelor- oder Masterzeugnisse und sonstigen Bachelor- oder Masterurkunde
Raum 9.24
T. +49.40.428 75-6923 gudrun.wildtraut@haw-hamburg.de
T. +49.40.428 75-6977 N.N.
16.2 Beratung - Fakultätsservicebüro
Wie und wo beantrage ich die Ausgabe meiner Bachelorthesis?• Fakultätservicebüro• Formular siehehttp://www.haw-hamburg.de/ws-w/formulare-und-antraege.html
Beratung - Fakultätsservicebüro
Ich benötige eine Leistungsübersicht in englischer Sprache. Was muss ich machen?Die Leistungsübersicht in englischer Sprache aus Helios ausdrucken und im Fakultätsservicebüro beglaubigen lassen.
Beratung - Prüfungsausschuss
Buchstaben A-K Reg.Dir. Jens LeichsenringBerliner Tor 5, Raum 9.22Tel.: +49.40 42875-6963E-Mail: jens.leichsenring(@)haw-hamburg.de
Buchstaben L-Z Prof. Dr. Ralf LenschowBerliner Tor 5, Raum 9.10Tel.: +49.428 75 – 6919E-Mail: ralf.lenschow(@)haw-hamburg
Siehe:http://www.haw-hamburg.de/department-wirtschaft/studienberatung/pruefungsangelegenheiten.html
16.3 Studienfachberatung
StudienfachberatungNur fachliche Beratung über Studieninhalte
http://www.haw-hamburg.de/wsw/studienberatung/studienfachberatung.html
16.4 Beratung - ProfessorInnen
5. Ich möchte die aktuellen Sprechzeiten einer Professorin oder eines Professors wissen?Sprechzeiten auf der Webseite des Departments unter:http://www.haw-hamburg.de/ws-w/unser-department/kontakt.html
http://www.haw-hamburg.de/fileadmin/user_upload/WS-W/aktuelle_sprechzeiten.pdf
16.5 Beratung - Ausland
20. Ich möchte ein Semester im Ausland studieren. Wo kann ich mich beraten lassen?
Auslandssemester (Outgoings)Beratung und Informationen für Studierende, die an einer ausländischen Partnerhochschule studieren möchten, insbesondere zu folgenden Themen:Partnerhochschulen und ERASMUSBewerbungsprozess Anerkennung der im Auslandssemester erbrachten Leistungen (learning agreements),Auswahl der KurseEnglischsprachige Übersetzung der Leistungsübersicht (Transcript of Credits (ToC)) Bitte die internen Bewerbungsdeadlines beachten:Zum Wintersemester: 1. April des gleichen JahresZum Sommersemester: 1. Oktober des VorjahresIm Falle einer Verlängerung der Deadline werden alle Studierenden per Email benachrichtigt. Weitere Informationen gibt es im Moodle Raum „Student Exchange – Outgoings“.
Beratung erfolgt durch: Frau Lea Andres (Student Exchange Coordinator) Berliner Tor 5, Raum 9.25 Tel.: +49.40.42875-6975E-Mail:student_exchange_WS(@)haw-hamburg.de student-exchange(@)wiwi.haw-hamburg.de
16.6 Beratung - Bafög
19. Wer ist zuständig für Stipendiumsangelegenheiten, insb. BaföG, und was beinhaltet diese Zuständigkeit?
BAföG / FörderangelegenheitenDie bzw. der Förderdozent(in) und ihre bzw. seine Vertretung stellen nur Bescheinigungen insbesondere über den Leistungsstand (sogn. § 48 BaföG-Bescheinigung) und Pflichtpraktika aus. Für das Verfahren zur Überprüfung der Voraussetzungen und der Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einschließlich der Beratung ist in Hamburg das Studierendenwerk Hamburg, Amt für Ausbildungsförderung (kurz BAföG-Amt), zuständig. Im BAföG-Amt (Grindelallee 9) oder im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de erhalten Sie alle notwendigen Formulare und Auskünfte. Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auch auf den Seiten des BAföG-Amtes unter www.studierendenwerk-hamburg.de. Buchstaben A-K Reg. Dir. Jens Leichsenring (stellvertretender Förderdozent) Berliner Tor 5, Raum 8.24Tel.: +49.40.428 75- 6905E-Mail: jens.leichsenring(@)haw-hamburg.de Aktuelle Sprechzeiten Buchstaben L-Z Prof. Dr. Christine Lacher (Förderdozentin) Berliner Tor 5, Raum 8.24bTel.: +49.40.428 75-6933E-Mail: christine.lacher(@)haw-hamburg.de
16.6 Beratung - PraxissemesterPraxisphase Außenwirtschaft/Internationales ManagementDie Praxisphase führt die Studierenden an die berufspraktische Tätigkeit heran. Sie dauert 24 Wochen und soll im 5. Semester abgeleistet werden. Die Einzelheiten werden in Richtlinien geregelt (siehe unten). Die Beratung erfolgt durch: Frau Prof. Dr. Adelheid Iken Berliner Tor 5, R. 9.16Tel.: +49.40.428 75-6991E-Mail: adelheid.iken(@)haw-hamburg.de Aktuelle Sprechzeiten Weitere Informationen hier:PraxisrichtlinienMustervertragAnleitung PraxisberichtBeispiel PraxisberichtWege ins AuslandBeratungsseite der HAWrausvonzuhaus.deinwent - Informationsseite zum Auslandsaufenthaltter der Webseite:
Praxisphase Logistik/TBWL und Marketing/TBWLDie Praxisphase führt die Studierenden an die berufspraktische Tätigkeit heran. Sie dauert 24 Wochen und soll im 5. Semester abgeleistet werden. Die Einzelheiten werden in Richtlinien geregelt (siehe unten). Die Beratung erfolgt durch: Prof. Dr. Bernd Meyer-Eilers Berliner Tor 5, R. 9.14Tel.: +49.40.428 75-6911E-Mail: bernd.meyer-eilers(@)haw-hamburg.de Aktuelle Sprechzeiten Weitere Informationen hier:PraxisrichtlinienMustervertrag
Beratungsangebote der Hochschule
17.1 Zentrale Studienberatung
Zentrale StudienberatungAllgemeine Beratung Studienschwierigkeiten, Orientierung,
Prüfungsängsten etc.http://www.haw-hamburg.de/beratung.html
17.2 Akademisches Auslandsamt – International Office
Akademisches AuslandsamtAllgemeine Beratung für Gaststudierende und
Internationale Studierendenhttp://www.haw-hamburg.de/international.html
Kommunikation
18. Wo erfahre ich die aktuellen Neuigkeiten? Z.B. über Raumverlegungen.Unter Ankündigungen auf der Departmentswebseite:
http://www.haw-hamburg.de/ws-w/unser-department/ankuendigungen.html
19. Elektronische Kommunikation
HAW-Mailer - das zentrale Mailsystem der HAW Hamburg
Die elektronische Kommunikation läuft nur über den HAW-Mailer.http://www.haw-hamburg.de/online-services/haw-mailer.html
Die „Versetzungsregeln“und
Voraussetzungsprüfungen
20.Die „Versetzungsregeln“und Voraussetzungsprüfungen
Die „Versetzungsregelungen“
Prüfungen des 4., 6. und 7. Fachsemesters können erst abgelegt werden, wenn die Prüfungen des 1., 3. bzw. 4. Fachsemesters bestanden
sind.
Voraussetzungsprüfungen
Bestimmte Prüfungen können erst abgelegt werden, wenn die Prüfungen bestimmter,
vorheriger Module bestanden sind.
20. Die Verstezungsregelungen
Regelungen BeispieleSatz 1Module des vierten Fachsemesters können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Module des ersten Fachsemesters der Teilnahme an der Studienfachberatung belegt werden.
Ich bin im 4. Fachsemester (FS) und habe 65 Leistungspunkte (CP). Mir fehlt eine Leistung des 1. FS Ich möchte schon Leistungen des 4. Fachsemesters erbringen. Antwort: Weiterstudium im 4. FS nicht möglich, da eine Leistung des 1. FS fehlt.
Satz 2Module des sechsten Fachsemesters können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Module des dritten Fachsemesters sowie nach Ableistung des Praxissemesters belegt werden.
Ich bin im 4. Fachsemester (FS) und habe 115 Leistungspunkte (CP). Mir fehlt eine Leistung des 3. FS Ich möchte schon Leistungen des 6. Fachsemesters erbringen.
Antwort: Weiterstudium im 6. FS nicht möglich, da eine Leistung des 3. FS fehlt.
Satz 3Module des siebten Fachsemesters können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Module des vierten Fachsemesters und dem Vorliegen der Voraussetzungen von Satz 2 belegt werden.
Ich bin im 6. Fachsemester und habe 155 Leistungspunkte (CP).Ich möchte schon Leistungen des 7. Fachsemesters erbringen. Mir fehlt eine Leistung des 4. Fachsemesters.
Antwort: Weiterstudium im 7. FS nicht möglich, da eine Leistung des 4. FS fehlt.
21. Versetzungsregel und Härtefallantrag
Führt die Versetzungsregelung zu einer unbilligen Härte, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses von der Versetzungsregelung eine Ausnahme zulassen. Eine unbilligen Härte liegt insbesondere vor, wenn es anderenfalls zu einer aus familiären und/oder sozialen Gründen nicht zu verantwortenden Verlängerung des Studiums führt und die Abweichung einem sinnvollen Aufbau des Studiums nicht entgegensteht.Eine Entscheidung erfolgt nur auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags.
22.
Voraussetzungsprüfungen
Prüfungen bestimmter Module können erst dann abgelegt werden, wenn die Prüfungen bestimmter, vorheriger Module bestanden sind. Z.B: QM 3 verlangt als fachliche Voraussetzungen das Bestehen der Fächer QM 1 und QM 2.
Die Voraussetzungsprüfungen ergeben sich aus dem Studienplan
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