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Post on 17-Sep-2018
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Das Programm unternehmensWert:Mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Informationen für die Prozessberater/innen von
unternehmensWert:Mensch
Stand: 11/2017
• Das Beratungsprogramm uWM auf einen Blick
• Inhaltliche Einbettung: Die Initiative Neue Qualität der Arbeit
• Beratungsangebote in vier personalpolitischen Handlungsfeldern
• Der Beratungsprozess im Überblick: Erst- und Prozessberatung, Ergebnisgespräch
• Prüfung der Förderfähigkeit
• Die vier Phasen des Erstberatungsgesprächs
• Die Prozessberatung, Hinweise zum Erhalt der Autorisierung
• Unterstützungsangebote von BVA und Programmkoordinierungsstelle
• Öffentlichkeitsarbeit / Webseite
• unternehmensWert:Mensch plus
Agenda
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Das Beratungsprogramm uWMAuf einen Blick
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Kontext und Förderung
unternehmensWert:Mensch...
• speist sich inhaltlich aus dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit.
• steht im Gesamtkontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung.
• wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF)...
• ...und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
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Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte*)
niedrigschwellige Unterstützung von KMU bei der Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Personalpolitik durch professionelle Prozessberatung
die Inanspruchnahme der Beratungkann mit bis zu 50% bzw. bis zu 80 %
(Kleinstunternehmen) bezuschusst werden
Beschäftigte Unternehmensführung
FÖRDERUNG
ZIELGRUPPE
ZIEL
Das Programm auf einen Blick
Beratungsscheck
• In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind Förderungen nur für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten möglich. Landesprogramme bieten jedoch vergleichbare Angebote an. In Brandenburg sind in den meisten Branchen nur KMU mit weniger als 10 Beschäftigten förderfähig. Nur wenn eine Branche nicht über die Sozialpartnerrichtlinie des Landes Brandenburg abgedeckt ist, können auch Unternehmen mit bis zu 240 beschäftigten gefördert werden.
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Ziele und Ansatz des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch
• Eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur ist die Voraussetzung für gesunde, engagierte Beschäftigte, Innovation und einen nachhaltigen Unternehmens-erfolg. KMU verfügen in der Regel nicht über die nötigen Ressourcen zur strategischen Ausrichtung ihrer Personalpolitik.
• Ziel von unternehmensWert:Mensch (uWM) ist es, KMU mit einem niedrig-schwelligen Angebot für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren und bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten Personalpolitik zu unterstützen.
• Um dies zu erreichen, bietet uWM den KMU professionelle Prozessberatung in vier personalpolitischen Handlungsfeldern.
• Ziele, Ansatz und konkrete Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie unternehmensWert:Mensch zu entnehmen, zu finden auf der uWM-Webseite unter http://www.unternehmens-wert-mensch.de/dasprogramm/wer-wird-gefoerdert.html.
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Die zentralen Akteure des Programms
• 100 Erstberatungsstellen- Ansprechpartner für interessierte Unternehmen- Lotsenfunktion - Erstberatung, Ergebnisgespräch, Unterstützung bei
der Antragsstellung auf Förderung und Erstattung
• Ca. 1.500 Prozessberater/innen*- Erfahrene Experten/innen, die für uWM autorisiert
sind
• Programmkoordinierungsstelle (PKS)- Fachliche Koordinierung, Steuerung und inhaltliche
Begleitung des Programms - Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards
• Bundesverwaltungsamt- Finanztechnische Abwicklung - Bewilligung der Förderung und Erstattung- Verwaltung der Fördergelder
7*Stand vor der Pool-Neuöffnung im Oktober 2017
INHALTLICHE EINBETTUNGDie Initiative Neue Qualität der Arbeit
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Steigende Anforderungen erhöhen den Druck –auf Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen
Demografischer Wandel, strukturelle Umbrüche am Arbeitsmarkt sowie die zunehmende Globalisierung des Wettbewerbs erfordern von Unternehmen
strategisches Handeln, um innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Digitalisierung
rasanterStrukturwandel
demografischerWandel
globalerWettbewerb
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Fazit: Der Mensch rückt in den Mittelpunkt erfolgreichen Wirtschaftens
2015 2030
Erwerbspersonen-potenzial schrumpft
Rekrutierung von Fachkräften wird zur Herausforderung
Durchschnittsalter allerBeschäftigten steigt
Demografieals Engpass(Strukturelle Begrenzung)
Gute Arbeitsqualität,moderneUnternehmens-kultur
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Die Initiative: Wer steht dahinter?Wer ist Zielgruppe?
• Die Initiative wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen.
• Im Fokus steht die gesamte Arbeitswelt: Arbeitgeber, Betriebs- / Personalräte und Beschäftigte.
• Die Initiative ist ein überparteiliches Bündnis, das sich für eine moderne Arbeitskultur und Personalpolitik einsetzt. Verschiedene Träger aus folgenden Bereichen engagieren sich im Rahmen der Initiative:
Politik
Unternehmen
Gewerkschaften
Arbeitgeberverbände
Stiftungen
Initiative Neue
Qualität der Arbeit
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Die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit im Überblick
Förderung innovativer Modellprojekte
Unterstützung unternehmensspezifischer Verbesserungsprozesse
Zusammenführung von Akteuren und Netzwerken
Durch Handlungshilfen und Beratungsangebote
Zur Gewinnung neuer generalisierbarer Erfahrungen
Für den Erfahrungsaustausch
• z.B. „psyGA – Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“
• z.B. Diversity- und Lebensphasenorientierung in KMU
• z.B. unternehmensWert:Mensch, INQA-Audit Zukunftsfähige Unternehmenskultur
• z.B. Checks „Guter Mittelstand“, „Personalführung“, Kurzcheck Pflege
• z.B. TOP 100 Datenbank• z.B. Veranstaltungen, Regionalforen
• z.B. bundesweite und regionale Partnernetzwerke
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Die zentralen Instrumente der Initiative
Bestandsaufnahme & Handlungshilfen
Beratung
Auditierung
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+
DIE HANDLUNGSFELDERBeratungsangebote in vier personalpolitischen Handlungsfeldern
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Vier personalpolitische Handlungsfelder
Unternehmen der Zukunft
Personalführung Chancengleichheit & Diversity
Wissen & KompetenzGesundheit
Führung und Kommunikation
Faire und verlässliche Arbeitsbedingungen
Physische und psychische Gesundheit
Partizipation und Motivation
Arbeitsorganisationund Arbeitszeit
Personalentwicklung
Lebenslanges Lernen
Wissenstransfer
Organisationelle und individuelle
Resilienz
Familie und Beruf
Frauenförderung
Inklusion
Demografie
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Der Beratungsprozess im ÜberblickErstberatung, Prozessberatung und Ergebnisgespräch
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Alle Prozessschritte auf einen Blick
Gespräch in der Erstberatungsstelle
• Klärung der Förderfähigkeiteines Unternehmens
• Ermittlung des Veränderungs-bedarfes (in den vier INQA-Handlungsfeldern)
• ggf. Ausstellung eines Beratungs-schecks
Erstberatung Prozessberatung(max. 10 Tage à 1.000€ netto) Ergebnisgespräch
• Erarbeitung von Handlungs-zielen und passgenauen Maßnahmen auf Basis einer individuellen Analyse
• Begleitung erster Umsetzungs-schritte vor Ort
• Initiierung von Veränderungs-prozessen unter Beteiligung der Beschäftigten
Gespräch in der Erstberatungsstelle
• Resümee der umgesetzten Maßnahmen (3 bis 6 Monate nach Abschluss der Prozessberatung)
• Bei Bedarf Hinweise auf weitere Förderoptionen/Handlungshilfen.
• ggf. Ausstellung eines zweiten Beratungsschecks
• Nach Prozessberatung Antrag auf Förderung und Erstattung der Beratung sowie Feedback,
• bei Bedarf Unterstützung durch die Erstberatungsstelle
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Verfahren & Fristen
Gesamtzeitraum: bis max. Ende Laufzeit des Programms uWM (Juli 2020)
3 – 6 Monate
Erst-beratung
Ausgabe Beratungsscheck 1
Ergebnis-gespräch 1
ggfs. Beratungs-scheck 2
max. 9 MonateDurchführung
Prozessberatung 13 – 6
Monate3 – 6
Monate
max. 9 MonateDurchführung
Prozessberatung 2
1 MonatAntrag auf Förderung
1 MonatAntrag auf Förderung
Ergebnis-gespräch 2
Verlängerung Programmlaufzeit uWMFristen zur Ausgabe von Beratungsschecks
ErstberatungBeratungsscheck bis zu 10 Tagen
3 Monate Ergebnis-gespräch
Durchführung Prozessberatung
Bis 31.10.2019 max. 6 Monate + 3 Monate 31.07.2020
NEU: Richtlinienänderung vom 14. September 2017
Ø Letztmöglicher Durchlauf mit voller Laufzeit (Prozessberatung max. 9 Monate)
Ø Letztmöglicher Durchlauf insgesamt (Prozessberatung max. 6 Monate)
ErstberatungBeratungsscheck bis zu 10 Tage
Durchführung Prozessberatung 3 Monate Ergebnis-
gespräch
Bis 31.07.2019 max. 9 Monate + 3 Monate 31.07.2020
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Schritt 1 – Die Erstberatung
Prozessberatung ErgebnisgesprächErstberatung
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Die vier Phasen des Erstberatungs-gespräches für KMU
Information und Prüfung der Förderfähigkeit• Aufklärung über die Förderkonditionen des Programms uWM• Prüfung formaler Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Prozessberatung
Analyse der Ausgangslage des Unternehmens• Bestimmung der Bedarfs- und Problemlagen im Unternehmen• Sensibilisierung für weitergehende Fragestellungen
Handlungsempfehlung• Erstellen einer konkreten Handlungsempfehlung• Formulierung von notwendigen Handlungsschritten im Unternehmen (z. B.
Veränderungsprozesse)
Förderempfehlung• sofern Förderfähigkeit und Beratungsbedarf gegeben à Ausstellung Beratungsscheck• Hinweis auf den Prozessberaterpool, • Alternativ: Hinweis auf weitere Förderprogramme und Handlungshilfen
1.
2.
3.
4.
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Analyse der Ausgangslage des Unternehmens
• Im Rahmen der Erstberatung analysieren Unternehmen und Erstberater/in gemeinsam vorhandene Problemlagen.
• Mit Hilfe des Handlungsradars wird der konkrete Handlungsbedarf in den vier Handlungsfeldern von uWM erfasst.
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Die Handlungsempfehlungen als Einstieg in die Prozessberatung
• Die Analyse mit dem Handlungsradar dient als Grundlage für die zu erstellende Handlungsempfehlung.
• In der Handlungsempfehlung werden die mit dem Handlungsradar ermittelten, individuellen Schwerpunkte der Prozessberatung festgehalten.
• Darüber hinaus können erste Veränderungsziele und Prioritäten bezüglich der nächsten Handlungsschritte festgehalten werden.
• Am Ende der Erstberatung bekommen die Unternehmen die Handlungsempfehlung von ihrer Erstberaterin/ihrem Erstberater ausgehändigt.
• Die Handlungsempfehlung schafft einen Rahmen für Vorgehensweise und Ziele der Prozessberatung.
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Förderempfehlung
• sofern Förderfähigkeit und Beratungsbedarf gegeben:ü Beratungsprotokollü Ausstellung Beratungsscheck
• Alternativ zum Beratungscheck: Hinweis auf weitere Förderprogramme und Handlungshilfen
• Hinweis auf den Prozessberaterpool
• keine Empfehlungen von Prozessberatern/innen
• keine Vermittlung an/durch Dritte über zwischengeschaltete Instanzen
• keine Provisionen oder anderslautende Honorare
• keine Provisions- oder Honorarzahlungen im Nachhinein
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Schritt 2 – Die Prozessberatung
Prozessberatung ErgebnisgesprächErstberatung
Antragstellung auf Förderung undErstattung sowie Feedback
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Professionelle Beratung vor Ort
• Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen die im Beratungscheck festgelegten Beratungstage zur Verfügung.
• Es können max. 10 Beratungstage gefördert werden.
• Die Förderung der Beratung beträgt pro Beratungstage à 1.000 € netto bis zu 50% bzw. 80 % bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
• Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt und wird durch autorisierte Prozessberater/innen durchgeführt.
• Gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten/der Mitarbeitervertretung erarbeiten sie passgenaue Lösungsstrategien für den identifizierten Handlungsbedarf in dem jeweiligen Unternehmen.
• Auf Basis einer individuellen Analyse des Unternehmens werden konkrete Handlungsziele und Maßnahmen erarbeitet. Die Umsetzung der ersten Schritte erfolgt ebenfalls im Rahmen der Prozessberatung – in enger Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und Ihnen. Auf diese Weise initiiert uWM nachhaltige Veränderungsprozesse.
• Die Prozessberatung muss innerhalb eines Zeitraums von max. neun Monaten erfolgen.
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Als förderfähige Prozessberatungen werden nur Beratungen anerkannt, die...
• mit Beteiligung von Unternehmensvertretern/innen und Beschäftigten/-vertretung• im Unternehmen stattgefunden haben
• durch eine/n für das Programm autorisierte Prozessberater/in durchgeführt wurden
• … siehe dazu uWM-Förderrichtlinie auf der uWM-Webseite unter 4.1
Bedingungen zur Förderfähigkeit einer Prozessberatung
Darüber hinaus zeichnet sich eine förderfähige Prozessberatung durch folgende Elemente aus:à Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der in der
Erstberatung ausgewiesenen Handlungsempfehlungen und Handlungsfelderà Entwicklung von Lösungswegen in den ausgewählten Handlungsfeldernà Maßnahmen-Festlegung in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplanà erste Maßnahmen-Umsetzung gemäß zeitlicher und finanzieller Möglichkeiten des
jeweiligen Unternehmens
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Nicht förderfähige Themen der Prozessberatung
• Marketing
• Vertrieb von bestimmten Waren, Dienstleistungen oder weiteren Beratungen
• steuerrechtliche Beratung, gutachterliche Stellungnahmen
• Rechts- und Versicherungsfragen
• betriebswirtschaftliche Beratung
• Einzelmaßnahmen wie Führungskräftetraining, Weiterbildung oder Coaching, die nicht in die Prozessberatung eingebettet sind (Anteil mehr als 40 %)
• Beratungen, die auf einen Personalabbau hinzielen
• Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung
• Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen (z. B. nach ISO 9000 ff.)
• ….
• à siehe Förderrichtlinie
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Dokumentationspflichten für Prozessberater/innenProzessberater/innen dokumentieren ihre Tätigkeit für das auftraggebende Unternehmen und für die zuständige Erstberatungsstelle mit folgenden Dokumenten:
1. Übersichtsliste der Beratungstage• Übersicht aller Tagesprotokolle jeweils mit zeitlichem Umfang der Beratung• Übersichtsliste dient später als Verwendungsnachweis im Rahmen der Antragstellung des
Unternehmens auf Förderung und Erstattung der Beratung beim BVA
2. Tagesprotokoll der Prozessberatung• für jeden Beratungstag ist ein separates Dokument durch den/die Prozessberater/in auszufüllen• ist jeweils innerhalb einer Woche beim Auftrag gebenden Unternehmen vorzulegen• jeweils Unterzeichnung von Prozessberater/in und Unternehmen• Versand des ersten Tagesprotokolls an die zuständige Erstberatungsstelle (als Information über Beginn
der Prozessberatung)
3. Betrieblicher Handlungsplan• Ergebnisdokumentation der Prozessberatung und Vorausplanung der Nach-Beratungsphase• enthält u. a. Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten, Zeitangaben und (angestrebte) Ergebnisse
à Vorlagen für diese drei Dokumente finden Sie unter:http://www.unternehmens-wert-mensch.de/fuer-prozessberaterinnen/materialien-zum-download/
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Erfolgsfaktoren der Prozessberatung
ZEITGeschäftsleitung, Führungskräfte und
Mitarbeitende nehmen sich ausreichend Zeit für die aktive
Beteiligung am Beratungsprozess
EINBINDUNG Leitung und Führungsebene
ermöglichen den Mitarbeitenden eine intensive, transparente Einbindung in
den ganzen Beratungsprozess
Prozess-berater/innen
VERSTÄNDNISfür die Situation des Unternehmens und seiner Belegschaft
(neben Mittelstands-und Branchenwissen)
FLEXIBILITÄThinsichtlich der zeit-
lichen und wirtschaft-lichen Rahmenbedin-gungen der beratenen
Unternehmen
RÜCKSICHTfür einen konstruktiven Umgang mit den KMU-
Ansprechpersonen sowie ihren Befindlich-keiten und Eigenheiten
KMU
ERGEBNISOFFENHEITdie Beratung erfolgt beid-
seitig ergebnissoffen (keine „Lieblingslösungen“ der
Berater/innen)
KLARHEITgemeinsame Festlegung
klarer Beratungsziele und -rollen sowie deren
regelmäßige Überprüfung
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Hinweise zum Erhalt der Autorisierung als Prozessberater/in (PB)
• Nach der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zum Programm ist die Autorisierung als PB bis Ende 2018 gültig.
• Die Autorisierung als PB ist nicht übertragbar und gilt immer für Einzelpersonen, nicht für Unternehmen.
• Das BVA behält sich vor, die Bewerbungsunterlagen, Nachweise und Selbsterklärungen von PB stichprobenartig zu prüfen.
• Der Prozessberaterpool mit den Kontaktdaten der autorisierten PB ist auf der Programm-Website öffentlich zugänglich.
• Die Adressen im Prozessberaterpool dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden.
• Für den Erhalt der Autorisierung ist die jährliche Teilnahme an einem uWM-Erfahrungsaustausch erforderlich. • Der Erfahrungsaustausch zwischen PB wird im Rahmen des Programms jeweils regional
durch die regionale EBS angeboten und durchgeführt. Die EBS werden über diese Veranstaltungen rechtzeitig informieren und einladen.
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Schritt 3 – Das Ergebnisgespräch
Prozessberatung ErgebnisgesprächErstberatung
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Resümee der Maßnahmen im Rahmen eines Ergebnisgesprächs
• Ca. drei bis sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung: Angebot der EBS: Ergebnisgespräch als Resümee der umgesetzten Maßnahmen
• Ziel des Ergebnisgesprächs ist es zu reflektieren, wie die Handlungsempfehlungen aus der Erstberatung umgesetzt und ob die damit verbundenen Zielsetzungen erreicht wurden.
• Sofern weiterer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht:- kann entweder ein zweiter Beratungsscheck ausgestellt werden – sofern der Umfang an
maximalen Beratungstagen und die zur Verfügung stehenden Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind und die Dauer des gesamten Folgeprozesses (Prozessberatung und Ergebnisgespräch) nicht die Laufzeit des Programms (Juli 2020) überschreitet.
- oder die Unternehmen erhalten Hinweise auf alternative Förderoptionen und Handlungshilfen.
• Mögliche weiterführende Angebote werden besprochen, damit die durch die Prozessberatung angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können.
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ÖffentlichkeitsarbeitHinweise
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Grundlegende Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit
• Für den Auftritt der Prozessberater/innen in der Öffentlichkeit stehen das Zertifikat und das Logo „autorisierte/r Prozessberater/in“ zur Verfügung.
• Weitere Logos (EU, ESF, BMAS, unternehmensWert:Mensch, INQA etc) dürfen von den Prozessberatern/innen nicht verwendet werden.
• zu beachten: in Fließtexten auf die korrekte Schreibweise des Programm-namens unternehmensWert:Mensch. Dieser wird immer ohne Anführungszeichen, kursiv und ohne Leerzeichen verwendet.
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Toolbox für KMU
• nach erfolgreich durchlaufender Prozessberatung haben KMU die Möglichkeit, folgende Elemente zu integrieren:
Online Banner E-Mail Signatur
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DIE WEBSEITEwww.unternehmens-wert-mensch.de
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Alle Informationen finden Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de
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Alle Informationen finden Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de
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Suche nach Erstberatungsstellen
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Prozessberater/innen – Pool
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unternehmensWert:Mensch plus
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Das Programm auf einen Blick
Zielgruppe • Kleine und mittlere Unternehmen • bis zu 249 Beschäftigte (in allen Bundesländern)
Fördergegenstand • Personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse im
Zusammenhang mit einer digitalen Transformation innerhalb des Betriebes
Förderung • Beratung: 12 Tage• Fördersatz: 80 Prozent
BESCHÄFTIGTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Beratungsscheck
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Akkreditierung
• Autorisierte uWM Prozessberater/innen haben die Möglichkeit, sich durch die Teilnahme an einer eintägigen Schulung für uWM plus zu akkreditieren.
• Im 1. Quartal 2018 wird es weitere Schulungsmöglichkeiten geben.
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Weiterführende Hinweise, Unterlagen
• Förderrichtlinie zum Programm unternehmensWert:Mensch sowie unternehmensWert:Mensch plus
• Leitfaden für Prozessberater/innen zu uWM und uWM plus
• Leitfaden für KMU zu uWM
• Handreichung zur weiteren Unterstützung von KMU (u.a. INQA Angebote, Instrumente…)
• Hinweise zu Schulungsveranstaltungen
• Verlinkungen zu regionalen Netzwerken
• Aktuelle Hinweise
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.inqa.de
www.unternehmens-wert-mensch.de
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