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Frankenförder Forschungsgesellschaft mbH
Potsdamer Straße 18 a
14943 Luckenwalde
Informationen zum Arbeitsschutz in der
landwirtschaftlichen Tierproduktion
Oktober 2014
2
Inhaltsverzeichnis: 1 Hintergrund .................................................................................................................... 5
2 Aufbau des deutschen Arbeitsschutzsystems ................................................................ 5
2.1 Das „Zwei-Säulen-Modell“ ....................................................................................... 5
2.2 Gesetzliche Vorschriften ......................................................................................... 6
3 Die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb ....................................................................... 7
4 Persönlicher Arbeitsschutz ............................................................................................ 8
5 Beispiele für Initiativen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes...................................... 9
5.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ............................................ 9
5.2 Maßnahmen: z. B. Betriebliche Gesundheitsförderung ...........................................10
6 Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ..............................................................................10
6.1 Verantwortlicher Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung .....................10
6.1.1 Durchführung von Präventionskampagnen ......................................................11
6.2 Unfall- und Krankheitsgeschehen in der Landwirtschaft .........................................12
6.2.1 Arbeits- und Wegeunfälle in der Landwirtschaft ...............................................12
6.2.2 Berufskrankheiten in der Landwirtschaft ..........................................................17
6.3 Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ............................................19
6.4 Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in der Landwirtschaft und daraus
entstehende Gefährdungen für die Beschäftigten (nach TRBA 230) .........................19
6.5 Mögliche Wirkungen biologischer Arbeitsstoffe auf die Gesundheit (gemäß TRBA und
darüber hinaus) .........................................................................................................21
6.5.1 Landwirtschaftliche Stäube..............................................................................21
6.5.1.1 Stäube in der Stallluft ...............................................................................21
6.5.1.2 Schutzmaßnahmen für die Reduzierung des Einflusses von Staub auf die
Beschäftigten ...........................................................................................22
6.5.2 Tierhaltung - Umgang mit Tieren .....................................................................25
6.5.2.1 Rinderhaltung ...........................................................................................26
6.5.2.2 Schweinehaltung ......................................................................................28
6.5.2.3 Geflügelhaltung ........................................................................................29
6.6 Umgang mit Flüssigmist (Gülle)..............................................................................31
6.7 Zoonosen – Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten ..........................33
3
7 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz .....................................................................34
7.1 Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz ..............................................................35
8 Die längere Lebensarbeitszeit ......................................................................................39
8.1 Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer .................................................................41
8.1.1 Altersbedingte Veränderungen ........................................................................42
8.1.2 Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit ...........................................42
9 Beispiele für innovative Möglichkeiten zur Verbesserung des Arbeitsschutzes .............43
9.1 Sensortextilien ........................................................................................................43
9.2 Sensoranzug ..........................................................................................................44
9.3 Arbeitskleidung schützt vor Laserstrahlen ..............................................................45
10 Zusammenfassung ...................................................................................................45
11 Institutionen und Initiativen........................................................................................46
12 Quellen .....................................................................................................................46
4
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Das Zwei-Säulen-Modell des Arbeitsschutzsystems in Deutschland ................. 6
Abbildung 2: Arbeitsunfälle in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland (gesamt) .........13
Abbildung 3: Arbeits- und Wegeunfälle in der Landwirtschaft ...............................................14
Abbildung 4: Arbeitsunfälle in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland ........................14
Abbildung 5: Arbeitsunfälle mit Todesfolge in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland 15
Abbildung 6: Prozentuale Verteilung der Unfälle auf Altersgruppen ......................................15
Abbildung 7: Prozentuale Verteilung der Unfälle auf Arbeitsgebiete .....................................16
Abbildung 8: Angezeigte und anerkannte Berufskrankheiten in Deutschland .......................17
Abbildung 9: Angezeigte Berufskrankheiten in der Landwirtschaft ........................................18
Abbildung 10: Anerkannte Berufskrankheiten in der Landwirtschaft .....................................18
Abbildung 11: Vereinfachtes Schema zur Entstehung und den Folgen von Stress ...............35
Abbildung 12: Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation und daraus resultierende
Belastung .............................................................................................................................37
Abbildung 13: Wahrgenommene Belastungen im Betrieb .....................................................38
Abbildung 14: Körperliche und psychische Belastungen unterschiedlicher Berufsgruppen ...39
Abbildung 15: Aufbau der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 1910 ...................................40
Abbildung 16: Aufbau der Bevölkerung in Deutschland 2008 und 2060 ................................40
5
1 Hintergrund
Die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gehören zu den gefährlichsten. Das Unfallrisiko ist
dort besonders hoch. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, den Arbeitsschutz
einzuhalten bzw. zu verbessern. Zu den Gefahrenquellen gehört vor allem der Umgang mit
Tieren und Maschinen. Die Arbeit verlangt ein hohes Maß an Konzentration und
Aufmerksamkeit. Vor allem Stress und Zeitdruck führen dazu, dass sich Unfälle ereignen,
wie z. B. Kollisionen mit Traktoren, Tritt- und Bissverletzungen, Quetschungen oder Brüche
durch Tiere sowie Stürze von Leitern und Bauwerken. Im Jahr 2012 wurden in der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau über 164.500 Arbeits- und
Wegeunfälle mit Toten und Verletzen angezeigt. Neben Unfälle können auch
berufsspezifische Erkrankungen auftreten, die aus den Bedingungen am Arbeitsplatz
resultieren. Dazu gehören z. B. Erkrankungen der Atemwege durch Staub und Schadgase,
Hauterkrankungen infolge von Kontaktallergien oder die Übertragung von Zoonosen. Der
Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu gewährleisten,
um die Gesundheit der Beschäftigten während der Ausübung ihrer Tätigkeit zu schützen.
In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Zusätzlich
werden verschiedene Initiativen und Maßnahmen angeboten, um den Arbeitsschutz in den
Betrieben zu verbessern. Dabei stehen Prävention und Aufklärung sowie die Förderung der
Gesundheit im Vordergrund. Das betrifft nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle
Wirtschaftszweige und den öffentlichen Dienst. Deshalb wird in der Studie neben der
Landwirtschaft im Speziellen auch auf allgemeingültige Gesetze, Verordnungen und
Maßnahmen eingegangen.
2 Aufbau des deutschen Arbeitsschutzsystems
2.1 Das „Zwei-Säulen-Modell“
In Deutschland ruht der Arbeitsschutz auf zwei Säulen (Abbildung 1). Die staatliche
Arbeitsschutzaufsicht der Länder kontrolliert branchenübergreifend die Einhaltung der
staatlichen Rechtsvorschriften. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen) orientieren sich in ihrer Rechtssetzung, Überwachung und Präventionsarbeit
an ihren jeweiligen Branchen. Um das Ziel, die Sicherheit und die Gesundheit der
Beschäftigten bei der Arbeit zu erhalten, zu verbessern und zu fördern, zu erreichen, haben
der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger die „Gemeinsame Deutsche
Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) beschlossen. In dieser werden Arbeitsschutzziele festgelegt,
die kooperativ und arbeitsteilig umgesetzt werden.
6
Abbildung 1: Das Zwei-Säulen-Modell des Arbeitsschutzsystems in Deutschland
(Quelle: Arbeitswelt im Wandel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2014)
2.2 Gesetzliche Vorschriften
„Effizienter Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sind in einer immer schnelleren und
anspruchsvolleren Arbeitswelt elementar“ (Bundeministerium für Arbeit und Soziales). Die
Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen sind
Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Beschäftigungssystem. Die Beschäftigten
müssen vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen geschützt werden. Gesetzliche
Grundlagen und für alle Unternehmen gültige Regelungen sind deshalb unerlässlich. Das
wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das
Arbeitsschutzgesetz („Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der
Arbeit“) zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Darin wird der Arbeitgeber
verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige
Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten darüber
unterweisen und Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und –situationen
treffen. Die Maßnahmen umfassen z. B. sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung,
Lärmschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesundheit am Arbeitsplatz, Produktsicherheit
und Umgang mit Gefahrstoffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten
durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
7
Die Paragraphen 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes bilden die Ermächtigungsgrundlage
zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit. Folgende Verordnungen wurden bis 2013 erlassen:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
3 Die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im
Betrieb. Die wirksame Umsetzung kann durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe des Unternehmens erreicht werden.
Dabei spielt die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle. Sie dient dazu, sich auf der
Grundlage eines bestimmten Ablaufschemas über die vorhandenen Gefährdungen bei der
Arbeit klar zu werden, damit die „richtigen“ Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Das Vorgehen des Arbeitgebers orientiert sich dabei an der im Einzelfall vorliegenden
Betriebsart, der Betriebsgröße und den jeweils auftretenden Gefährdungsfaktoren, wozu
z. B. arbeitsstättenbezogene, arbeitsmittel- und tätigkeitsbezogene Risiken zählen.
Entsprechend der ermittelten Faktoren besteht nun der Kern der Gefährdungsbeurteilung in
der Notwendigkeit der Bewertung möglicher Schutzmaßnahmen.
Für den Arbeitgeber steht dafür ein Sortiment praxisbezogener Handlungsanleitungen zur
Verfügung. Anbieter sind z. B.:
die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
die Arbeitsschutzbehörden der Länder
die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Deutsche gesetzliche
Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau).
8
Wirksame Instrumente zur Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz sind die
Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) im Unternehmen. Sie erleichtern
systematisches Arbeitsschutzhandeln im Betrieb und unterstützen Unternehmen beim
Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In Deutschland haben sich
verschiedene AMS-Standards entwickelt, die sich am Nationalen Leitfaden für
Arbeitsschutzmanagementsysteme orientieren. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin stellt Informationen kostenlos zur Verfügung.
Entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) ist der Arbeitsgeber
verpflichtet, nach bestimmten Maßgaben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
zu bestellen. Diese unterstützen dann den Arbeitgeber. Für Kleinstbetriebe mit bis zu 10
Beschäftigten gibt es durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften ein
einsatzzeitenfreies Regelbetreuungsmodell, bei dem in bestimmten Intervallen
Grundbetreuung und bedarfsgerechte anlassbezogene Betreuung stattfinden. Unternehmen
mit bis zu 50 Beschäftigten können zwischen einem betriebsärztlichen und
sicherheitstechnischen Unternehmermodell wählen. Der Unternehmer wird durch
Motivations- und Informationsmaßnahmen befähigt, Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzes selbst wahrzunehmen und ist bei besonderen Anlässen zur
Inanspruchnahme betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung verpflichtet.
4 Persönlicher Arbeitsschutz
Die persönliche Schutzausrüstung schützt vor Unfallgefahren durch chemische,
physikalische, klimatische oder infektiöse Einwirkungen. Geschützt werden Arme, Beine und
der Rumpf. Die Schutzkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung und abzugrenzen
gegenüber Arbeits- oder Berufsbekleidung, die vor Verschmutzungen schützen soll oder als
Dienstkleidung eingesetzt wird.
Die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden in
berufsgenossenschaftlichen Regeln, im Recht der Europäischen Union, auf der Grundlage
des Arbeitsschutzgesetzes in der PSA-Benutzungsverordnung und im Gesetz über
technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) formuliert.
Persönliche Schutzausrüstung wird gegen eine Vielzahl von Arbeitsrisiken eingesetzt. Dazu
zählen:
gegen Hitze, Kälte und bei Arbeiten im Freien
bei Einwirkung giftiger Stoffe, radioaktiver Stoffe, von Strahlmitteln,
elektromagnetischer Strahlen, infektiöser Stoffe
beim Umgang mit Kettensägen, mit elektrischem Strom, bei Schweißarbeiten
9
antistatische Schutzanzüge gegen elektrostatische Aufladungen.
Auswahl und Anschaffung geeigneter Schutzausrüstungen liegen in der Verantwortung des
Arbeitgebers.
5 Beispiele für Initiativen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes
5.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte
konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Über eng am betrieblichen Bedarf orientierte
Arbeitsschutzziele, transparente und praxisgerechte Vorschriften und Regeln sowie
zeitgemäße Beratungs- und Überwachungskonzepte sollen Anreize für die Betriebe
geschaffen werden, auf allen Ebenen des betrieblichen Gesundheitsschutzes eine
nachhaltige und langfristig angelegte Präventionspolitik zu betreiben. Arbeitsschutz soll
Innovationen unterstützen, nicht hemmen.
Mit der GDA setzt Deutschland eine zentrale Forderung der EU Gemeinschaftsstrategie für
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2007 – 2012 um. Um die Gemeinschaftsziele zu
erreichen, sieht die EU-Strategie die Entwicklung von nationalen Arbeitsschutzstrategien in
den Mitgliedstaaten vor.
Zusammengefasst besteht die GDA aus folgenden Kernelementen:
der Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, der Festlegung von vorrangigen
Handlungsfeldern und Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung
nach einheitlichen Grundsätzen
der Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der Landesbehörden und
Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe
der Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten
Vorschriften- und Regelwerks
Politisch gesteuert und zentral koordiniert wird die GDA durch die Nationale
Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Die NAK setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des
Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen
Unfallversicherung. An der NAK nehmen auch je drei Vertreter der Spitzenorganisationen
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt
jährlich im Turnus zwischen Bund, Unfallversicherungsträgern und Ländern.
Unterstützt wird die NAK durch die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin angesiedelte Geschäftsstelle.
10
5.2 Maßnahmen: z. B. Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung wird angeboten, um häufig vorkommenden
Krankheitsbildern vorzubeugen. Gezielt eingesetzt, führt sie zu geringeren Fehlzeiten,
längerer Lebensarbeitszeit und höherer Arbeitszufriedenheit. Bei personenbezogenen
Maßnahmen ist ein langfristiger Ansatz wichtig, wobei mindestens jährliche Informationen
der Arbeitnehmer notwendig sind. Angesprochen werden z. B. Fragen der Ernährung, der
Vorbeugung skelettaler Fehlbelastungen (Ergonomie, Heben und Tragen von Lasten,
Training bei hoher muskuloskelettaler Belastung) sowie des Abbaus psychischer
Belastungen (Gymnastik, Entspannung), Gruppenunterstützung des Einzelnen bei
emotionaler Belastung, Blutdruckkontrolle, Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen,
Tumoren, Vigilanzschulung bei Fahr- und Steuertätigkeiten. Aber auch spezifische
arbeitsbezogene Fragestellungen sollten je nach Tätigkeit angesprochen und
Schutzmaßnahmen geübt werden, z. B. Hautschutz, Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung, Maschinensicherheit und gesundheitsförderliche Arbeitstechniken.
Betriebliche Gesundheitsförderung hat den Vorteil, dass hier eine große Gruppe gleichartig
belasteter Arbeitnehmer im Betrieb gleichzeitig angesprochen und gezielt gefördert werden
kann. Zahlreiche Organisationen (Arbeitsschutzbehörden, Wirtschaftsförderung,
Gewerkschaften) bieten Hilfe und Beratung für Betriebe an. Der Arbeitgeber kann 500 Euro
pro Mitarbeiter steuerfrei zum Zwecke der Gesundheitsförderung der Mitarbeiter einsetzen.
6 Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
6.1 Verantwortlicher Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Zum 1. Januar 2013 wurde als Träger für die landwirtschaftliche Sozialversicherung eine
bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet. Sie
trägt den Namen „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)“.
Alle bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Alterskassen, landwirtschaftliche
Krankenkassen, landwirtschaftliche Pflegekassen), die Sozialversicherung für den
Gartenbau sowie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurden in
die SVLFG eingegliedert. Die LSV-Träger verfolgen den gesetzlichen Präventionsauftrag, mit
allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei
sollen sie auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit
nachgehen. Die LSV-Träger haben zur Erfüllung dieser Aufgaben unterschiedliche Konzepte
11
und Maßnahmen entwickelt. Die Errichtung des Bundesträgers erfordert zukünftig ein
abgestimmtes, einheitliches Vorgehen auch in der Prävention. Daher wurden in der
Projektgruppe Prävention, in der alle Träger vertreten sind, 24 Fachkonzepte entwickelt. Ziel
dieser Weiterentwicklung ist auch der Aufbau einer Präventionsstruktur, die als Dienstleister
vor Ort nah am Versicherten ist und eine möglichst optimale Betreuung gewährleistet. Damit
soll eine zukunftsfeste Präventionsstrategie für eine umfassende, ganzheitliche und
qualitative Versorgung des Versicherten in Zeiten des Strukturwandels und demografischen
Wandels etabliert werden. Die LSV will der in ihrem Versichertenkreis überproportional
vertretenen Gruppe älterer Menschen für ihre Lebens- und Arbeitswelt passgenaue
Gesundheits- und Präventionsleistungen zur Verfügung stellen. So wurde eine
Versichertenbefragung „55plus“ durchgeführt, auf deren Grundlage bedarfsgerechte
Angebote für mehr Gesundheit und Sicherheit abgeleitet werden sollen. Damit sollen die
Präventionsangebote den Anforderungen einer sich verändernden Arbeits- und Lebenswelt
gerecht werden. Die Präventionsleistungen Beratung, Information, Forschung und
Qualifizierung nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert ein.
6.1.1 Durchführung von Präventionskampagnen
Im Präventionsbericht 2012 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau werden verschiedene Kampagnen beschrieben, die es ermöglichen, Prävention
in der Landwirtschaft effektiv voranzutreiben.
„Risiko Raus“ zur Verkehrssicherheit
In den Jahren 2010 und 2011 wurde mit der Kampagne „Risiko Raus“ die Verkehrssicherheit
als Thema aufgegriffen, da 20 % aller landwirtschaftlichen Unfälle in den Bereich Verkehrs-
und Transportwege fallen. Bei den tödlichen Unfällen ist es sogar ein Drittel. Teil der
Kampagne waren Verkehrssicherheitstage für die Versicherten, mit denen u. a. Themen, wie
Ladungssicherung und Kenntlichmachung an landwirtschaftlichen Fahrzeugen,
veranschaulicht werden sollten. In der Kampagnenlaufzeit wurden 101 regionale
Veranstaltungen zur Verkehrssicherheit mit rund 68.000 Besuchern durchgeführt und in
nahezu 170 Vorträgen mit 5.400 Teilnehmern Kampagnenthemen erörtert. Die Kampagne
wurde als sehr erfolgreich gewertet.
„Denk an mich. Dein Rücken“
Die aktuelle Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ läuft von 2013 bis 2015
und verfolgt grundsätzlich folgende Präventionsziele:
12
Erhöhung der Anzahl der Betriebe mit ergonomisch optimierten Arbeitsplätzen, -
stätten und -abläufen, auch unter Berücksichtigung des Aspekts von altersgerechten
Arbeitsplätzen
Erhöhung der Anzahl und Qualität der Gefährdungsbeurteilungen zu physischen und
psychischen Belastungen mit Schwerpunkt Erhöhung der Anzahl der Betriebe, die
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen
Erhöhung der Präventionskultur in Betrieben, z. B. durch Verbesserung der
Arbeitsorganisation, der Führungskompetenz, Einführung von Elementen des
Gesundheitsmanagements
Erhöhung der individuellen Gesundheitskompetenz der Versicherten (Wissen,
Einstellung, Verhalten, subjektives Wohlbefinden)
Erhöhung der Anzahl von Versicherten, die (betrieblich geförderte)
Präventionsangebote mit Bezug auf Rückenbelastungen oder -beschwerden
wahrnehmen
Ableitung konkreter Präventionsprodukte aus arbeitswissenschaftlichen und
arbeitsmedizinischen Forschungserkenntnissen und Anwendung in der betrieblichen
Praxis
Weitere Angebote der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
umfassen Unternehmerschulungen, Präventionsreisen für Arbeitnehmer sowie spezielle
Schulungen, Lehrgänge oder Informationsveranstaltungen z. B. zum Umgang mit Tieren, wie
Rinder und Pferde.
6.2 Unfall- und Krankheitsgeschehen in der Landwirtschaft
Im Jahr 2013 arbeiteten 1.020.600 Personen in landwirtschaftlichen Betrieben. Davon waren
314.300 Saisonarbeitskräfte, so dass von 706.200 ständigen Beschäftigten auszugehen ist,
die sich in 505.600 Familienarbeitskräfte und 200.700 ständige Arbeitskräfte aufteilen
(Statistisches Bundesamt, Fachserie 3 Reihe 2.1.8, 2013).
6.2.1 Arbeits- und Wegeunfälle in der Landwirtschaft
Im Jahr 2013 wurden mehr Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft als im Vorjahr gemeldet. So
verzeichnete die landwirtschaftliche Unfallversicherung 167.090 Unfälle, wovon 160 Unfälle
mit Todesfolge waren, davon 3 Jungendliche (Abbildungen 2, 3, 5). Das waren weniger, als
in den beiden vorangegangenen Jahren (2011: 172, 2012: 194). Neben der Bauwirtschaft gilt
die Landwirtschaft somit als einer der gefährlichsten Berufszweige. Die meldepflichtigen
Unfälle lagen bei 84.629. Als meldepflichtig gilt ein Unfall, wenn der Verunglückte über drei
13
Tage arbeitsunfähig wird. Längerfristig gesehen, ging die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle als
auch der meldepflichtigen Ereignisse zurück. Gleichzeitig stieg die Zahl der nicht
meldepflichtigen Unfälle an, was darauf schließen lässt, dass weniger schwere Verletzungen
in größerer Anzahl auftraten (Abbildung 4).
Abbildung 2: Arbeitsunfälle in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland (gesamt)
(Quelle: proplanta, Das Informationssystem für die Landwirtschaft)
14
Abbildung 3: Arbeits- und Wegeunfälle in der Landwirtschaft
(Quelle: Präventionsbericht der SVLFG, 2012)
Abbildung 4: Arbeitsunfälle in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland
(Quelle: proplanta, Das Informationssystem für die Landwirtschaft)
15
Abbildung 5: Arbeitsunfälle mit Todesfolge in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland
(Quelle: proplanta, Das Informationssystem für die Landwirtschaft)
Abbildung 6: Prozentuale Verteilung der Unfälle auf Altersgruppen
(Quelle: Präventionsbericht der SVLFG, 2012)
16
Die meisten Verletzten traten mit 32,6 % im Jahr 2012 in der Altersgruppe der über 35 bis 50
jährigen auf. Darauf folgten mit 27,1 % die über 50 bis 65 jährigen. Der höchste Anteil der
Toten trat hingegen in den Altersklassen über 50 bis 65 Jahre (28,9 %) und über 70 Jahre
(28,4 %) auf (Abbildung 6).
Abbildung 7: Prozentuale Verteilung der Unfälle auf Arbeitsgebiete
(Quelle: Präventionsbericht der SVLFG, 2012)
Mit relativ großem Abstand ereigneten sich die meisten Unfälle in der Tierhaltung. Hier traten
die meisten Verletzten (23,5 %) und auch die meisten Toten auf (17,0 %). Jeweils mit 17,8 %
der Verletzten folgten danach Unfälle in den Arbeitsgebieten „Unterhaltungsarbeiten an
Maschinen und Geräten“ sowie bei „Gartenbau- und Landschaftspflegearbeiten“. Todesfälle
in hohen prozentualen Anteilen traten bei „Feldarbeiten, auch im Garten, Weinberg und
Sonderkulturen“ (16,5 %), jeweils 14,4 % bei „Unterhaltungsarbeiten an Maschinen und
Geräten“ und auf dem Weg von und zur Arbeit auf. Wald- und Forstarbeiten folgten mit
13,9 %. Somit gab es die meisten Unfälle in der Tierhaltung und bei der Arbeit mit
Maschinen und Geräten (Abbildung 7).
17
6.2.2 Berufskrankheiten in der Landwirtschaft
Um einen Vergleich zu den auftretenden Berufskrankheiten in der Landwirtschaft zu
bekommen, wird die folgende Abbildung 8 herangezogen. Hier erfolgt eine Aufstellung der
am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten und ihre Anerkennung in Deutschland im Jahr
2012. Dabei ist zu erkennen, dass bei den Verdachtsanzeigen die Hauterkrankungen auf
dem ersten Platz mit 24.805 liegen, aber nur 596 Fälle anerkannt wurden. Anders sieht es
bei der Lärmschwerhörigkeit aus. Sie lag mit 12.477 Verdachtsfällen auf Platz 2, bei den
Anerkennungen jedoch mit 6.800 Fällen auf dem ersten Platz. Weitere auftretende
Berufskrankheiten sind die Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule durch Heben und
Tragen sowie Lungen- und Kehlkopfkrebs infolge von Asbest und Atemwegserkrankungen.
Abbildung 8: Angezeigte und anerkannte Berufskrankheiten in Deutschland
(Quelle: Arbeitswelt im Wandel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2014)
In der Landwirtschaft ist die Verteilung der angezeigten und anerkannten Berufskrankheiten
etwas anders (Abbildung 9 und 10). Hier liegen in beiden Kategorien „von Tieren auf
Menschen übertragene Krankheiten“ auf dem ersten Platz (552 Verdachtsanzeigen und 233
Anerkennungen). Danach folgen die Hautkrankheiten (493 Anzeigen und 214
Anerkennungen). Bei den Atemwegserkrankungen gab es im Jahr 2012 519
Verdachtsanzeigen, jedoch nur 89 Anerkennungen. Lärmschwerhörigkeit wurde zwar 460
18
Mal angezeigt, jedoch nur 16 Mal anerkannt. Auch Krankheiten der Lendenwirbelsäule
wurden angezeigt, aber nur 8 Mal anerkannt.
Abbildung 9: Angezeigte Berufskrankheiten in der Landwirtschaft
(Quelle: Präventionsbericht der SVLFG, 2012)
Abbildung 10: Anerkannte Berufskrankheiten in der Landwirtschaft
(Quelle: Präventionsbericht der SVLFG, 2012)
Im Jahr 2012 wurden somit 3.108 Berufskrankheiten angezeigt und 664 anerkannt. Damit
gingen die angezeigten Berufskrankheiten um 80 gegenüber 2011 zurück, die
Anerkennungen stiegen aber um 38 leicht an.
19
6.3 Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
Um Erkrankungen und Unfälle von Arbeitnehmern zu vermeiden, muss der Arbeitgeber
aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Vorsorgemaßnahmen treffen, die dokumentiert
werden müssen. Zusätzlich müssen verständliche Betriebsanweisungen für die
Arbeitnehmer in schriftlicher Form erstellt werden, die sie über Gefahren und deren
Vermeidung informieren. Diese Belehrung muss schriftlich bestätigt werden. Die TRBA 230
(Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren
Tätigkeiten) gibt viele Hinweise zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft.
Schutzmaßnahmen sind umso wirkungsvoller, je weniger sie von der Mitwirkung der
Arbeitnehmer abhängig sind. Bauliche und technische Schutzmaßnahmen haben deshalb
eine bessere Schutzwirkung als organisatorische Schutzmaßnahmen. Am wenigsten
wirksam sind meist persönliche Schutzmaßnahmen, da der Arbeitgeber nur unter hohem
Aufwand (jährliche Schulung im Gebrauch der Schutzmittel, häufige Kontrollen, ob die
Arbeitnehmer die persönlichen Schutzmaßnahmen auch anwenden) erreichen kann, dass
dieser Schutz wirksam wird.
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen
Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung
entsprechend angepasst. Dort sind die Auflistung der Gefährdungen durch biologische
Arbeitsstoffe sowie die Organisation von Schutzmaßnahmen beschrieben.
Darüber hinaus sind in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1, der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau alle wichtigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
und Vorschriften und Regeln der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgeführt, die es zu
beachten gilt.
6.4 Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in der Landwirtschaft und
daraus entstehende Gefährdungen für die Beschäftigten (nach
TRBA 230)
Bei der Tätigkeit in der Landwirtschaft gehen die Beschäftigten mit Tieren, Pflanzen, deren
Produkte und Zwischenprodukte, Fahrzeuge, Maschinen und Arbeitsgeräte um, die
20
biologische Arbeitsstoffe enthalten bzw. denen diese Stoffe anhaften. Dabei kann es zu einer
mikrobiellen Mischexposition unterschiedlichen Ausmaßes auf die Beschäftigten kommen.
Folgende Tätigkeiten zählen dazu:
der Umgang mit Nutztieren (z. B. Fütterung, Pflege, Betreuung von Tieren)
der Pflanzenbau (z. B. zum Zwecke der Verwertung zur Lebensmittel- und
Futtermittelerzeugung sowie nachwachsender Rohstoffe)
die Produktion von Lebensmitteln durch Zucht von Pilzen
die Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Biomasse, d. h. Wirtschaftsdünger
aus dem eigenen Betrieb, wie z. B. Festmist, Flüssigmist und nachwachsende
Rohstoffe sowie angrenzende Bereiche.
Zu den Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe zählen:
Einstreu, Futtermittel und gelagerte Pflanzenteile sowie Tiere für luftgetragene
biologische Arbeitsstoffe (Verwendung von verschimmeltem Stroh, Heu, Silage führt
zu einer deutlich erhöhten Exposition gegenüber sensibilisierenden und toxischen
biologischen Arbeitsstoffen)
Vermehrung von Bakterien und Schimmelpilzen auch außerhalb von Pflanzen und
Tiere durch z. B. schlechtem Hygienezustand und fehlerhaftes Arbeitsmanagement
Folgende Wege sind für die Aufnahme und Übertragung biologischer Arbeitsstoffe von
Bedeutung:
Atemwege: Staub und Tröpfchen in der Luft können neben Infektionserregern auch
sensibilisierende oder toxisch wirkende Substanzen enthalten.
Mund: Der Hand-Mundkontakt ist von Bedeutung sowie Schmierinfektionen. Auslöser sind
Essen, Trinken, Rauchen besonders bei häufigem Tierkontakt und Umgang mit
Wirtschaftsdünger.
Haut, Schleimhaut: Dort gibt es verschiedene Wege der Übertragung:
direkte Übertragung / Kontaktinfektion (z. B. Übertragung von Hautpilz
(„Kälberflechte“) von den Tieren auf den Menschen)
indirekte Übertragung / Schmierinfektion (z. B. Melkerknoten über kontaminierte
Gegenstände der Tierpflege, Stalleinrichtung usw.)
Übertragung durch Stich- und Schnittverletzungen mit kontaminierten Geräten
Übertragung über die Augen
21
Wenn die Haut eine verminderte Schutzbarriere aufweist, z. B. durch Wunden, Ekzeme oder
durch Nässe aufgeweicht ist, kann eine Übertragung von Infektionserregern begünstigt
werden.
Tiere: Hier können Infektionserreger durch Tierbisse sowie durch Ungeziefer, wie z. B.
Zecken, Wanzen und Mücken sowie Schadnager oder deren Ausscheidungen übertragen
werden.
6.5 Mögliche Wirkungen biologischer Arbeitsstoffe auf die Gesundheit
(gemäß TRBA und darüber hinaus)
6.5.1 Landwirtschaftliche Stäube
Erkrankungen der Atemwege sind bei Landwirten, insbesondere bei Tätigkeiten in der
Tierhaltung, besonders häufig anzutreffen. Ursache dieser Erkrankungen ist meist der Staub.
Laut TRBA können infektiöse, sensibilisierende und toxische Wirkungen unterschieden
werden. Stäube, denen biologische Arbeitsstoffe anhaften, können bereits bei geringer
Infektionsgefährdung sensibilisierende (allergieauslösende Schimmelpilze) und toxische
(Endotoxine, Mykotoxine) Reaktionen auslösen. Oft kommen gleichzeitig mehrere allergene
und toxische Mikroorganismen in Stäuben vor, die unterschiedliche Krankheitsbilder
auslösen können. Weiterhin können Pflanzen- und Futtermittelbestandteile, Pollen, Haare
und Partikel von Nutztieren in den Stäuben enthalten sein.
Folgende Tätigkeiten können eine Gefährdung durch landwirtschaftliche Stäube hervorrufen:
Ausbringung von Einstreumaterialien, wie z. B. von Stroh
Hochdruckreinigung eines Tierstalls
Kontrollgang in der Geflügelhaltung
Futter mischen
Reinigung von Lager- und Futterbehältern
Ernte, Aufbereitung, Transport und Lagerung von Pflanzen
Ausbringung von Holzhackschnitzeln
Herstellung von Substraten für die Pilzproduktion
6.5.1.1 Stäube in der Stallluft
Folgende schädliche Bestandteile können sich im Staub der Stallluft befinden:
Futtermittelbestandteile
Einstreu
22
pflanzliche Allergene (Pollen)
Milben und deren Ausscheidungen
Pilzsporen (Schimmelpilze)
Pilzgiftstoffe (Mykotoxine)
tierische Allergene (Tierhaare, z. B. bei Rindern, Hautschuppen, Federn)
Bakterien (Darmbakterien aus dem Kot, besonders hoch in Schweine- und
Geflügelställen)
Endotoxine (Bestandteile abgestorbener Bakterien, treten dort auf, wo auch viele
Bakterien sind, z. B. Schweine- und Geflügelställe)
Viren
Gase (Ammoniak in Schweine- und Geflügelställen)
Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Mineralstäube
Werden die Atemwege ständig durch Staub belastet, kann dies je nach
Staubzusammensetzung und Teilchengröße zu schwerwiegenden Erkrankungen führen,
wobei besonders der ganz feine Staub gefährlich ist, der in der ruhenden Luft über viele
Stunden schwebt, ohne sich abzusetzen. Dieser dringt mit jedem Atemzug tief in die Lunge
bis zu den kleinsten Lungenbläschen und kann nicht mehr vollständig ausgeatmet werden,
was eine ernste Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Erkrankungen der Atemwege durch
Staub können Chronische Bronchitis, Asthma, Farmerlunge und Inhalationsfieber sein.
Desweiteren können auch durch Viren und Bakterien in der Stallluft Zoonosen bei den
Beschäftigten verursacht werden.
6.5.1.2 Schutzmaßnahmen für die Reduzierung des Einflusses von Staub auf
die Beschäftigten
In der TRBA 230 sind Schutzmaßnahmen aufgeführt, die nach festgelegter Reihenfolge
anzuwenden sind, um einer möglichen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe
entgegenzuwirken. Das betrifft:
bauliche
technische
organisatorische (auch hygienische) und
persönliche Schutzmaßnahmen.
Zu jedem Punkt sind die genauen Schutzmaßnahmen in der TRBA festgelegt und
beschrieben. Folgende Schutzmaßnahmen sollten getroffen werden, um die schädliche
Wirkung von Staub in der Stallluft zu reduzieren
23
Technisch-bauliche Schutzmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen
Verwendung von geschlossenen Systemen zum Befüllen, Umfüllen, Abwerfen und
Zerkleinern von Futtermitteln
Mechanisierung der Fütterung
Verringerung der Höhe von Abwurf-, Füll- und Schüttstellen (z. B. Trogeinlauf)
Einsatz glatter Oberflächen im Stallbereich zur leichten Reinigung
der Bau von Auslaufflächen für die Tiere
Offenstallhaltung
Lüftung
optimierte Lüftung mit geeigneter Luftführung in den Stallanlagen
regelmäßige Wartung und Reinigung der Lüftungsanlagen
Erhöhung der Luftaustauschrate rechtzeitig vor Arbeitsbeginn, damit die Arbeiten im
Stall bei optimierter Luftqualität erfolgen
Trennung von Stall und den übrigen Betriebsbereichen
Durch die Trennung des Stalles von den übrigen Betriebsbereichen wird die Verschleppung
des Stallstaubes vermieden. Weiterhin ist eine Schmutzschleuse zu empfehlen, in der die
Stallkleidung bis zum nächsten Stallgang abgelegt werden kann. In der Schmutzschleuse
sollte eine Waschgelegenheit, am besten eine Dusche vorhanden sein.
Stall und Wohngebäude sollten ebenfalls räumlich getrennt sein. Bei großen Betrieben und
einem Neubau ist diese Forderung meistens erfüllt. Bei Altbauten und kleineren Betrieben,
wo das Wohnhaus in räumlicher Nähe zum Stall steht, ist eine Schmutzschleuse von
besonderer Bedeutung. Liegen Stall und Wohnhaus in einem Gebäude sollte die
verbindende Tür dauerhaft und dicht verschlossen werden.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen
zeitliche Begrenzung des Stallaufenthaltes
Vermeidung von Staubaufwirbelung durch Unruhe unter den Tieren (Geflügel)
Fütterung
staubarme Futtermittel verwenden (z. B. flüssig)
Futter und Einstreu außerhalb der übrigen, regelmäßigen Stallarbeiten in den Stall
einbringen
bei Fütterungsarbeiten unnötige Staubentwicklung vermeiden
24
Futter nur kurzzeitig im Stall lagern
Restfutter vor der nächsten Fütterung aus den Futtertrögen und dem Stall entfernen
Trockene Futtermittel sind eine erhebliche Staubquelle, besonders bei der Herstellung
(Getreideschrot) und der Weiterverarbeitung (Mischen) sowie der Fütterung von Hand. Durch
Zugabe von Pflanzenölen wird der Staub an das Futtermittel gebunden, wodurch die
Staubentwicklung reduziert wird.
Reinigung
Liegeflächen und Stallgänge täglich reinigen
regelmäßig entmisten
möglichst staubarm ein- und nachstreuen
Oberflächen feucht reinigen
regelmäßige und staubarme Grundreinigung des gesamten Stalls durchführen
zweckmäßige Geräte zur staubarmen Reinigung des Stalls
Schwarz-Weiß-Trennung
konsequentes Nutzen der Schmutzschleuse und der Schwarz-Weiß-Trennung
(unterschiedliche Schränke für Stall- und übrige Kleidung verwenden)
Wohnbereich nicht mit der Stallkleidung betreten, für kurze Kontrollgänge Overall mit
Kapuze nutzen
nach Arbeitsende, vor dem Schlafengehen Haare waschen
auf äußerste Sauberkeit im Haus achten (wischbare Böden, bei Allergieneigung auf
Teppichböden und Vorhänge verzichten)
Haustiere, die sich im Stall aufhalten, den Zugang zum Wohnhaus, insbesondere
dem Schlafbereich, verwehren
Persönliche Schutzmaßnahmen
Atemschutz
als atemschutzpartikelfiltrierende Halbmasken mindestens mit der Schutzklasse
FFP2 oder FFP3 verwenden, die eine CE-Kennzeichnung tragen, über ein
Ausatemventil verfügen und die richtige Größe und Passform haben
diese Masken sind nur zur Filtrierung von Partikeln (Staubteilchen) geeignet, nicht für
Gefahrstoffe, wie Gase oder Dämpfe
der Atemschutz sollte regelmäßig gegen einen neuen ausgetauscht werden
die Aufbewahrung sollte staubdicht erfolgen
Personen, die bereits unter Atemwegsbeschwerden leiden, sollten nur mit
gebläseunterstützten Atemschutzhauben bzw. –helmen arbeiten
25
Arbeitskleidung
die Arbeitskleidung sollte Arme und Beine bedecken (z. B. Overall)
Kopfbedeckung tragen
Arbeitskleidung regelmäßig reinigen
nicht ausschütteln, lieber vor dem Waschen in Wasser einweichen
Hautschutz
Bakterien und Rinderhaarallergene können auch über die Haut schädigend wirken. Das wird
durch trockene, rissige Haut an den Händen begünstigt. Durch konsequente Verwendung
spezieller, auf die Arbeit abgestimmter Hautschutzmittel wird die natürliche Barrierefunktion
der Haut unterstützt.
Persönliche Hygiene
Reinigen der Hände vor den Pausen und nach Arbeitsende
strikte Trennung der Stallkleidung von der übrigen Kleidung
Duschen nach Arbeitsende
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Arbeitnehmer mit intensivem Kontakt zu Stallstaub ist nach der
Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 H6 „Organische Stäube“ der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zweckmäßig.
Dabei wird durch einen Arbeitsmediziner eine Prüfung der Lungenfunktion durchgeführt.
6.5.2 Tierhaltung - Umgang mit Tieren
Trotz moderner Technik ist die Tierhaltung ein arbeitsintensiver und beschwerlicher
Wirtschaftsbereich. Ca. 24 % aller Unfälle in der Landwirtschaft ereigneten sich 2012 im
Bereich der Tierhaltung. Ältere Statistiken belegen eine Verteilung der Tierunfälle auf
Rindvieh mit 66 %, Pferde mit 16 %, Schweine mit 6 %, Schafe mit 1 % und sonstige Tiere
mit 11 %. In der TRBA 230 sind auch hierfür die notwendigen Schutzmaßnahmen aufgeführt,
die der Arbeitgeber einhalten muss, damit die Beschäftigten möglichst risikoarm ihre Arbeit
durchführen können und wodurch ihr Infektionsrisiko minimiert wird. Bei Bedarf sind diese in
der TRBA 230 nachzulesen. Im Folgenden wird auf die vorgeschriebenen einzuhaltenden
Schutzmaßnahmen für die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung eingegangen.
26
6.5.2.1 Rinderhaltung
Eine wirksame Maßnahme der Unfallverhütung ist die sichere Gestaltung der Ställe und
anderen baulichen Anlagen. Eine räumliche Trennung von Tier und Stallpersonal muss für
alle Tätigkeiten angestrebt werden. So sind Anbinde- und Fangvorrichtungen so zu
gestalten, dass sie kein Unfallrisiko (Quetschstellen) darstellen und sich im Gefahrfall leicht
lösen lassen (gruppenweises gleichzeitiges Entriegeln). Tore und Türen von Boxen müssen
sich nach außen öffnen lassen, gegen Ausheben gesichert sein und dürfen vom Tier nicht
selbständig geöffnet werden können.
Anlagen und Einrichtungen
Melkstände
müssen über eine feste Melkstandumwehrung zum Schutz vor dem Ausschlagen der
Tiere verfügen
müssen mit einer trittsicher gestalteten und einem Handlauf versehenen Treppe
ausgestattet sein
der Fußboden der Melkstandsgrube ist rutschhemmend zu gestalten
empfehlenswert ist der Einbau einer Fußbodenheizung
Sprung- und Pflegestände
müssen frei stehen
die Tiere müssen zwischen starken Schranken und vorderer Begrenzung stehen und
von außen an der Leitvorrichtung gehalten werden können
wenn sie in Räumen eingerichtet sind, muss ein Schutzbereich mit einer nach außen
aufgehenden nicht abschließbaren Tür vorhanden sein
Zuchtbullenboxen
müssen mit einer ausreichend stabilen Umgrenzung versehen sein
müssen so eingerichtet sein, dass ein Fluchtweg oder eine Personenschlupföffnung
vorhanden ist
müssen eine Anbindemöglichkeit zur Durchführung von Pflegearbeiten aufweisen
Befestigung und Lösen der Leitstange und des Leitstricks muss außerhalb der Box
erfolgen können
da Zuchtbullen im Milchviehstall ein Sicherheitsrisiko darstellen, muss eine fest
umgrenzte Box im Laufbereich der Kühe vorgesehen sein
27
Mastbullenboxen
stabile Umgrenzung
die Tiere sollten von außen gefüttert werden können
die Tränkebecken sollten von außen kontrolliert werden können
Fluchtwege (Personenschlupföffnungen, fest angebrachte Leitern) müssen
vorhanden sein
Verladen oder Umtreiben von Rindern
ortsfeste Treibgänge oder ortsveränderliche Treibgitter nutzen
verengte Verladerampen verhindern ein Zurückgehen der Tiere
Hinweise für den Umgang mit Rindern
Allgemeine Hinweise
Sicherheitsschuhe oder –stiefel nach DIN EN 345 tragen
ruhiges, umsichtiges und entschlossenes Verhalten
Schreck- und Reizsituationen vermeiden
Tier beobachten, um frühzeitig Angriffsreaktionen zu erkennen
bösartige Tiere aus dem Bestand entfernen
beim Führen von Großtieren durch Türen und schmale Durchlässe vor dem Tier
hergehen
bei Untersuchungen und Impfungen sowie anderen Behandlungen Tier sicher
anbinden, Fangfressgitter, Fang- oder Behandlungsstand sicher arretieren
Besondere Hinweise für den Umgang mit Kühen
weibliche Rinder nur mit Halfter und Leitstrick führen, neben dem Kopf des Tieres
gehen, eine Abwehrhilfe mitführen, Leitstrick niemals um die Hand wickeln
beim Decken Sprungstände verwenden
Kühe nicht an Gebäudewänden anbinden
beim Handmelken ruhig und besonnen vorgehen
bei ständigem Ausschlagen Schlagbügel oder Hüftfessel einsetzen
anschnallbare Melkschemel verwenden
vor Arbeiten am Euter im Anbindestall Kuhschwanz fixieren
zum Aussondern von Einzeltieren möglichst mehrere Personen einsetzen
zum Einfangen von Rindern Einfanghilfen benutzen
Die häufigste Unfallursache beim Umgang mit Kühen sind Fußverletzungen.
28
Besondere Hinweise für den Umgang mit Zuchtbullen
Zuchtbullen muss spätestens im Alter von 12 Monaten ein Nasenring eingezogen
werden (aus nichtrostendem Stahl)
nie am Nasenring anbinden
nur mit Leitstange und Leitstrick führen
Leitstange oder -strick nur von außerhalb der Box befestigen oder lösen
Zuchtbullenboxen nur betreten, wenn der Bulle angebunden ist und ausreichend
Fluchtmöglichkeiten bestehen
beim Umgang mit nicht angebundenen Zuchtbullen über 200 kg muss eine weitere
Person anwesend sein, die mit geeigneten Hilfsmitteln (z. B. elektrische Treibhilfe)
notfalls eingreifen kann
Für den Weidebetrieb sind weitere Bedingungen und spezielle Vorschriften einzuhalten.
6.5.2.2 Schweinehaltung
Anlagen und Einrichtungen
Eber- und Sauenbuchten
Türen müssen sich von innen und außen öffnen lassen
Fluchtmöglichkeiten müssen vorhanden sein: übersteigbare Trenneinrichtungen,
Fluchtspalten
die Fütterung muss von außen möglich sein
ein sicheres Umtreiben, z. B. durch ortsfeste Treibgänge muss möglich sein
Abferkelbuchten
beim Fangen der Ferkel muss die Muttersau durch Fang- oder Arretierbügel
festsetzbar sein
Sicherer Umgang mit Ebern bei Arbeiten in der Eberbucht
Fluchtwege nicht verstellen
Tier fixieren
niemals dem Tier den Rücken zudrehen
eine zweite Person sollte in der Nähe sein
beim Treiben geeignete Treibschilder, -stöcke oder –paddel verwenden
Sicherer Umgang mit Muttersauen
Tiere nicht erschrecken
Tiere vor dem Herantreten ansprechen und beruhigen
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Arbeiten in der Abferkelbucht dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Muttersau
sicher arretiert ist
Treiben von Schweinen unter Verwendung von:
ortsfesten Treibgängen
ortsveränderlichen Treibgestellen
Treibschildern
bei Schweinegruppen möglichst mit mehreren Personen
Bei Arbeiten in Großstallanlagen ist das Vorhandensein einer mobilen Sprechvorrichtung
empfehlenswert.
6.5.2.3 Geflügelhaltung
Anlagen und Einrichtungen
Laufender Betrieb
Einhalten von Brandschutzzonen, z. B. von Mindestabständen von Heizgeräten zu
brennbaren Gegenständen und zur Einstreu
Belegungspause
Überprüfen der E-Anlagen
Funktionsfähigkeit des Fehlerstrom-Schutzschalters
Messen und Prüfen von Isolationswiderstand, Auslösewiderstand, Berührungsstrom,
Schleifenwiderstand
Überprüfen der Fütterungsanlagen
Erdung der Mischfuttersilos
funktionssichere Entlüftung und Druckentlastung der Silos
sichere Befestigung der Einblaserohre
Lager von Elevatoren und Förderaggregaten prüfen
Vorhandensein der Kennzeichnung von Gefahrenbereichen durch Verbotsschilder
Überprüfung der Gasheizgeräte
gründliche Reinigung und Beseitigung von Staub und Verkrustungen (Brandgefahr)
Prüfung der Funktionssicherheit, insbesondere des Zündsystems
Dichtheitsprüfung der Anschlüsse
30
Alle durchgeführten Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sollten in einem
Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.
Legehennen- und Geflügelmast
Ausstallen der Tiere
Unterweisung der beauftragten Personen über die örtlichen Verhältnisse und
gesundheitlichen Gefahren
Bereitstellung von persönlicher Schutzkleidung, insbesondere Handschutz
hygienische Besonderheiten bei der Beseitigung von Tierkadavern beachten
empfehlenswert ist das Tragen von Schutzanzügen, Stiefeln und einer
Feinstaubmaske (mindestens P2)
bei Störungen im Betriebsablauf sind technische Anlagen gegen unbefugtes
Wiedereinschalten zu sichern
die Erstellung eines Störplans ist empfehlenswert
Stalldesinfektion
Verwendung (möglichst) von Reinigungs-, Desinfektions- und
Schädlingsbekämpfungsmitteln, die nicht der Gefahrstoffverordnung unterliegen
für jedes Mittel, das der Gefahrstoffverordnung unterliegt, ist gemäß § 20 der
Verordnung eine Betriebsanweisung zu erstellen
die in der Gebrauchsanweisung des zu verwendenden Mittels genannte persönliche
Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Atemschutz) bereits beim Anmischen und
Befüllen der Spritzgeräte verwenden
besondere Vorsicht ist bei der Anwendung formaldehydhaltiger Mittel geboten
Empfehlung: nur Mittel verwenden, die von der DVG oder DLG geprüft sind
möglichst Mittel auf Basis organischer Säuren verwenden
den Umgang mit Begasungsmitteln nur Personen gestatten, die über eine hierfür
notwendige behördliche Erlaubnis verfügen
Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe
in der Tierhaltung treten auf: Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Endotoxine, diese
können unterschiedliche Krankheiten und Allergien beim Menschen auslösen
Spezielle Gefährdungen in der Geflügelhaltung
Stallstäube und von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten:
Salmonellosen (Salmonellen), Ornithosen (Chlamydien), Geflügelpest (Influenza A-
Virus), New-Castle-Krankheit (ND-Virus)
31
6.6 Umgang mit Flüssigmist (Gülle)
Flüssigmist ist ein Wirtschaftsdünger mit wertvollen Inhaltsstoffen. Wird er jedoch
unsachgemäß gelagert, entnommen oder aufbereitet, kann er Ursache für schwere bzw.
tödliche Unfälle sein. Die Gefahren gehen von den im Flüssigmist gelösten Schadgasen aus.
Es kann beim Einsteigen in Behälter oder Kanäle zu tragischen Unfällen kommen, wobei
bereits ganze Familien verstarben.
Beim Abbau von organischen Bestandteilen durch in der Gülle lebende Mikroorganismen
unter Ausschluss von Sauerstoff entstehen folgende Schadgase:
Schwefelwasserstoff (H2S)
Ammoniak (NH3)
Methan (CH4)
Kohlendioxid (CO2)
Die Hauptgefahren im Umgang mit den Schadgasen sind:
Vergiftungsgefahr
Erstickungsgefahr
Explosionsgefahr
Schwefelwasserstoff (H2S): ist ein farbloses, nach faulen Eiern riechendes Gas, das
schwerer als Luft ist. Es ist ein starkes Blut- und Nervengift. In höheren, gefährlichen
Konzentrationen werden Geruchssinn und Atmung gelähmt.
Ammoniak (NH3): ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das leichter als Luft ist.
Bereits in geringen Konzentrationen bei 30 bis 40 ml/m3 findet eine Reizung von
Schleimhäuten, Atemwegen und Augen statt.
Methan (CH4): ist ein farb- und geruchloses Gas, das leichter als Luft ist. Bei hoher
Konzentration, wenn der Luftsauerstoff verdrängt wird, besteht Erstickungsgefahr.
Kohlendioxid (CO2): Kohlendioxid ist ein farbloses Gas und schwerer als Luft und wirkt
erstickend.
Methan und Schwefelwasserstoff können mit Luft bzw. Sauerstoff ein hochexplosives
Gemisch bilden. Ein Teil der Gase (H2S) ist in der Gülle gelöst und wird bei Bewegung der
Gülle (rühren, abfließen, pumpen, spülen) in gefährlicher Menge freigesetzt.
32
Bereiche mit gefährlichen Gaskonzentrationen
bei Stau- und Wechselstauverfahren im Bereich der geöffneten Schieber zur
Vorgrube, zum Hauptbehälter, zu Querkanälen
an Rühr- und Entnahmestellen, z. B. der Vorgrube bei eingeschalteten Rühr- und
Pumpwerken
an Rührwerken mit hoher Drehzahl
am Auslauf von Spülleitungen und an Umlenkstellen am Kanalsystem
in schlecht belüftbaren Bereichen des Stalls
bei Tankwagen im Behälter, auch wenn dieser bis auf eine kleine Restmenge geleert
ist, an Befüllöffnungen, in der Nähe der Ablasseinrichtung
In diesen Bereichen sind Zündquellen zu vermeiden.
Bei der Güllelagerung ist die Außenlagerung der Innenlagerung vorzuziehen. Dazu sind
bestimmte Vorschriften entsprechend der Bauarten (offen oder geschlossen) einzuhalten.
Das betrifft z. B. Umwehrungen und Abdeckungen sowie Entlüftungsöffnungen in
vorgeschriebener Größe. Bei geschlossenen, innenliegenden Gruben können
Entlüftungsöffnungen z. B. durch entsprechende Abluftrohre, die über dem Dach münden,
realisiert werden. Generell gilt: die Gase aus geschlossenen Gruben müssen ins Freie
abgeführt werden. Um Menschen und Tiere vor den Güllegasen zu schützen, müssen die
Güllegruben bzw. –kanäle durch wirksame Gasverschlüsse von den Ställen und übrigen
Räumen getrennt werden.
Die Lüftung ist für ein optimales Stallklima verantwortlich. Zusätzlich muss sie auch dafür
sorgen, dass gefährliche Schadgaskonzentrationen vermieden und freiwerdende Gase
sicher abgeführt werden. Man unterscheidet dabei zwischen mechanischen und natürlichen
Lüftungsverfahren. Bei natürlichen Lüftungsverfahren handelt es sich meist um
Schwerkraftlüftungen, bei denen die Zu- und Abluft über dafür vorgesehene
Gebäudeöffnungen geführt wird, wie z. B. in der Rinderhaltung. Schweineställe werden in
der Regel mechanisch belüftet. Die Zuluft kann über Düsen, Wandelementen oder
Rieselkanälen und Porendecken in den Stall geführt werden.
Bei der Unterflurabsaugung wird die Luft unter dem Spaltenboden abgesaugt und über
Kanäle ins Freie befördert. Dadurch können die Schadgase aus der Gülle nicht in den Stall
gelangen, wodurch der Schadgasgehalt der Stallluft deutlich reduziert wird.
Für die Messung von Gasen gibt es verschiedene Systeme, die Anwendung finden können.
Zu den unterschiedlichen Messprinzipien zählen z. B. Infrarot, Photoionisation,
Wärmeleitfähigkeit sowie elektrochemische und katalytische Systeme. Tragbare Messgeräte,
33
die an die Arbeitskleidung angesteckt werden, gibt es als Eingas- oder Mehrgasmessgeräte,
die bis zu 7 Gasgefahren gleichzeitig überwachen können. Bei Überschreitung einer
einstellbaren Warnschwelle geben die Geräte optischen und akustischen Alarm. Neben den
tragbaren, personenbezogenen Geräten, die zur PSA gehören, gibt es transportable oder
stationäre Geräte zur Prozess- oder Bereichsüberwachung. Gaswarnsysteme erkennen
frühzeitig, wenn die Konzentrationen ansteigen und melden jeden kritischen Wert an eine
Zentrale. Diese sollte sich an einem ungefährdeten, gasfreien Ort befinden, wo Alarme und
Abschaltmechanismen ausgelöst und sämtliche Daten aufgezeichnet werden können. Diese
Überwachungs- und Warnsysteme sind modular aufgebaut, können mehr als 100
verschiedene Gase überwachen und arbeiten kabellos.
6.7 Zoonosen – Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten
In der Landwirtschaft liegen die Zoonosen bei den Berufskrankheiten auf dem 1. Platz. Sie
werden von Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten und Milben hervorgerufen. Nach dem Umgang
mit infizierten Tieren oder tierischem Material können Krankheitserreger über die Haut oder
Schleimhäute in den menschlichen Körper gelangen. Weiterhin ist es möglich, die
Krankheitserreger durch Einatmen verunreinigter Luft oder über den Verdauungsweg z. B.
über kontaminierte Hände aufzunehmen. Das Erregerreservoir sind Säugetiere, Vögel und
Fische. Neben der direkten Übertragung der Krankheitserreger durch das Tier können auch
Insekten oder Zecken als Überträger in Frage kommen. Nagetiere, Fliegen und Schaben
können die Keime auf den jeweiligen Wirt, wie Mensch und Tier, übertragen. Zusätzlich gibt
es unbelebte Überträger, wie Wasser, Staub, Luft, tierische Abfälle und Tierpflegegenstände.
Es gibt weltweit mehr als 200 als Zoonosen bekannte Krankheiten, von denen auch einige in
Deutschland vorkommen. Zu den häufigsten in der Landwirtschaft vorkommenden Zoonosen
gehören:
Rinder-/Kälberflechte
Rindertuberkulose
Milzbrand
Brucellose
Maul- und Klauenseuche
Rotlauf
Listeriose
Papageienkrankheit (Psittakose, Ornithose)
New Castle-Krankheit (atypische Geflügelpest)
Geflügelpest (Influenza A-Virus)
Salmonellen (Salmonellose)
34
Tollwut
Um Zoonosen zu vermeiden, ist eine gute Stallhygiene notwendig:
Sauberkeit am Arbeitsplatz und in den Stallanlagen
regelmäßige Desinfektion der Ställe und der Tierpflegegegenstände
regelmäßige Schadnager- und Insektenbekämpfung
Tragen sauberer Kleidung bei der Milchgewinnung
gute persönliche Hygiene
Bei Verdacht einer Zoonose müssen sofort ärztliche Untersuchungen eingeleitet werden.
Zoonosen können als Berufskrankheiten anerkannt werden. Verdachtsmeldungen werden an
die zuständige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft geschickt. In der
Berufskrankheiten-Verordnung, Merkblätter zu Berufskrankheiten, Merkblatt zu der
Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): „Von Tieren
auf Menschen übertragbare Krankheiten“ sind die Infektionen oder Krankheitsbilder erfasst,
die von Tieren auf die Menschen übertragen werden. In dem Merkblatt sind die wichtigsten
von Tieren auf den Menschen übertragbaren Krankheiten in einer Kurzcharakteristik mit
Angaben zu Krankheit, Erreger, Inkubationszeit, Reservoir, Infektionswege und
Krankheitsbild beschrieben. So können dort Informationen zu 37 Krankheiten entnommen
werden (http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/672192/publicationFile/).
7 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz betreffen alle Berufsgruppen gleichermaßen.
Sie gewinnen in der Arbeitswelt infolge neuer Technologien, steigender Arbeitsverdichtung
und der Flexibilisierung betrieblicher Prozesse zunehmend an Bedeutung und können die
Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Im Stressreport „Deutschland 2012, Psychische
Anforderungen, Ressourcen und Befinden“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin werden Ursachen und Wirkungen aufgezeigt, die durch eine
Erwerbstätigenbefragung gewonnen wurden. 2012 waren in Deutschland psychische
Störungen für mehr als 53 Millionen Krankheitstage verantwortlich. Bereits 41 % der
Frühberentungen haben psychische Ursachen. Die Betroffenen sind im Durchschnitt erst 48
Jahre alt.
35
7.1 Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz
Andauernder Stress am Arbeitsplatz kann zu einer Reihe von Erkrankungen führen, die von
körperlichen Beschwerden (z. B. Kopf- und Rückenschmerzen, hoher Blutdruck, Herz- und
Kreislaufbeschwerden) bis zu psychischen Beschwerden (z. B. Depressionen, Burnout)
reichen. Kurzzeitig anhaltende Stresssituationen stellen in der Regel erst einmal kein
Problem dar. Der Körper schüttet vermehrt Hormone, wie Cortisol, Adrenalin und
Noradrenalin aus und der Blutzuckerspiegel, der Herzschlag, der Blutdruck und die
Durchblutung steigen. Der Körper hat sich quasi kampf- und/ oder fluchtbereit gemacht.
Physiologisch betrachtet stellt dies eine wichtige und sinnvolle Reaktion dar, denn der Körper
mobilisiert sozusagen seine Kraftreserven. Im Idealfall erholt sich der Körper dann jedoch
auch wieder, wenn die Stresssituation vorbei ist und die Körperfunktionen „normalisieren“
sich. Dauert eine Stresssituation jedoch länger an und/oder steht anhaltend nicht
ausreichend Zeit für Erholung zur Verfügung, bevor erneut Stressoren wieder auf den
Organismus einwirken, versucht sich der Organismus zunächst anzupassen, die Menschen
laufen anhaltend auf Hochtouren, wodurch jedoch die Belastbarkeit und
Bewältigungsfähigkeit beginnen zu sinken, was beispielsweise die Schwächung des
Immunsystems nach sich ziehen kann. Hält der Stress chronisch an, führt dies irgendwann
zu einer Erschöpfungsreaktion, die dann auch zu organischen Erkrankungen, wie z. B. Herz-
Kreislauferkrankungen, führen kann (Abbildung 11).
Abbildung 11: Vereinfachtes Schema zur Entstehung und den Folgen von Stress
(Quelle: Stressreport, Deutschland 2012, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
36
Bei den Befragungen im Stressreport wurden Situationen aufgeführt, die für Arbeitnehmer
als „psychisch belastend“ und „häufig auftretend“ empfunden werden (Abbildung 12). Der
Stand der psychischen Arbeitsanforderungen kann verkürzt mit den Schlagworten „viel
gleichzeitig, schnell und auf Termin, immer wieder neu, aber auch oft das Gleiche“
zusammengefasst werden. Denn es sind vor allem Kriterien, wie „verschiedenartige Arbeiten
gleichzeitig betreuen“ (58 %) sowie der „starke Termin- und Leistungsdruck“ (52 %), aber
auch Arbeitsunterbrechungen (44 %) sowie „sehr schnell arbeiten müssen“ (39 %), von
denen häufiges Auftreten berichtet wird. Darüber hinaus sind auch „ständig wiederkehrende
Arbeitsvorgänge“ (50 %) noch sehr verbreitet und immerhin auf Platz drei der psychischen
Anforderungen. Ein Belastetsein durch die jeweilige Anforderung wird absolut betrachtet, am
häufigsten bei „starkem Termin- und Leistungsdruck“ (34 %) sowie „Arbeitsunterbrechungen“
(26 %) angegeben. Betrachtet man, in welchem Ausmaß die psychischen Anforderungen,
die aus Beschäftigtensicht häufig auftreten, zugleich als belastend bewertet werden (relative
Belastung), zeigt sich das „Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit“ als Spitzenreiter.
Die Anforderung tritt zwar mit knapp über 16 % nicht so häufig auf, wird aber mit gut 74 %
umso öfter von den Betroffenen als belastend erlebt. Dicht darauf folgen die Belastung durch
„fehlende“ (73 %), oder „nicht rechtzeitige Informationen“ (65 %).
37
Abbildung 12: Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation und daraus resultierende Belastung
(Quelle: Stressreport, Deutschland 2012, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Neben den Anforderungen an Arbeitsinhalt und –organisation werden jedoch auch andere
Arbeitsbedingungen im Betrieb als belastend empfunden. Dazu zählen die Angst vor dem
Arbeitsplatzverlust, ein schwieriges Vorgesetztenverhalten und ein schlechtes Betriebsklima
(Abbildung 13).
38
Abbildung 13: Wahrgenommene Belastungen im Betrieb
(Quelle: IG Metall, „Wenn Aufgaben und Termine über den Kopf wachsen“, 2010)
In der Abbildung 14 sind die durch eine Erhebung vom Statistischen Bundesamt
festgestellten körperlichen und psychischen Belastungen von unterschiedlichen
Berufsgruppen dargestellt. Darin ist zu erkennen, dass sich je nach Berufsgruppe die
Belastungen erheblich unterscheiden. Bei Wissenschaftlern, Führungskräften, Technikern
und Bürokräften überwiegen die psychischen Belastungen gegenüber den körperlichen,
wogegen Anlagen-/Maschinenbediener, Handwerker und Fachkräfte in der Landwirtschaft
und Fischerei höhere körperliche Belastungen empfinden.
39
Abbildung 14: Körperliche und psychische Belastungen unterschiedlicher Berufsgruppen
(Quelle: Statisches Bundesamt, Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, 2009)
8 Die längere Lebensarbeitszeit
Die Menschen in Deutschland müssen länger arbeiten und sollen erst mit 67 Jahren in Rente
gehen. Das ist die Gesetzeslage. Danach wurde das Rentenalter ab 2012 für alle, die nicht
45 Jahre Beiträge gezahlt haben, schrittweise auf 67 Jahre gesteigert. Durch die Anhebung
soll sichergestellt werden, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.
Der Grund: Die Deutschen leben länger und bekommen länger Rente – heute im Schnitt 17
Jahre. 1960 waren es nicht einmal zehn Jahre. Wer ab 1947 geboren ist, muss sich also auf
ein längeres Arbeitsleben einstellen. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt dann in der Regel die
Rente mit 67.
Die neue Berliner Altersstudie vom Jahr 2013 hat untersucht, wie sich die Dauer der
Erwerbstätigkeit bei älteren Menschen erhöhen lässt. Denn um die wirtschaftlichen Folgen
des demografischen Wandels abzumildern, ist es wichtig, dass die Arbeitskraft älterer
Menschen länger erhalten bleibt. Die folgenden Abbildungen 15 und 16 verdeutlichen die
Veränderung der Altersstruktur in Deutschland in den Jahren 1910, 2008 und 2060.
40
Abbildung 15: Aufbau der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 1910
(Quelle: Arbeitswelt im Wandel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2014)
Abbildung 16: Aufbau der Bevölkerung in Deutschland 2008 und 2060
(Quelle: Arbeitswelt im Wandel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2014)
41
Der demografische Wandel hat Folgen für den Wohlstand und die Sozialsysteme, weil
aufgrund des steigenden Durchschnittsalters der Anteil der arbeitenden Bevölkerung immer
kleiner wird. Daher ist es wichtig, ältere Menschen verstärkt in das Erwerbsleben
einzubinden. Politik und Unternehmen sind verstärkt gefordert, Rahmenbedingungen für ein
längeres Arbeitsleben zu schaffen.
Der Anteil der Erwerbstätigen bei den 55- bis 64-Jährigen ist in den letzten zehn Jahren von
38,6 auf 61,5 % gestiegen. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich im vorderen
Mittelfeld. In einigen Ländern wie beispielsweise Island, Schweden und Norwegen gehen
allerdings deutlich mehr ältere Menschen einer Beschäftigung nach als in Deutschland. Die
aktuelle Berliner Altersstudie hat ergeben, dass vor allem die Erhöhung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters zu einer längeren Lebensarbeitszeit führt. Als wichtig erachten die
Experten, flexible Möglichkeiten des Übergangs in den Ruhestand auszubauen und dem
Wunsch vieler älterer Arbeitnehmer nachzukommen, schrittweise aus dem Berufsleben
auszutreten. Hierzu sollte vor allem das bislang wenig genutzte Instrument der Teilrente
stärker ausgebaut werden. Um bei den Unternehmen ein stärkeres Interesse an älteren
Arbeitnehmern zu fördern, könnten Informationskampagnen sinnvoll sein, die dem Vorurteil
entgegenwirken, Ältere seien weniger leistungsfähig. Wichtig ist es auch, Arbeitslosen den
Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Weiterbildungsmaßnahmen können Erfolg
zeigen; allerdings sollten sie nach Möglichkeit nicht erst dann eingesetzt werden, wenn die
Betroffenen bereits arbeitslos sind. Vielmehr sollte es selbstverständlich werden, dass sich
Beschäftigte im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich fort- und weiterbilden.
8.1 Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmer sind Mitarbeiter, die in der zweiten Hälfte des Berufslebens stehen, das
Rentenalter noch nicht erreicht haben und gesund und arbeitsfähig sind. Eine konkrete
Altersangabe, ab wann ein Beschäftigter zu den älteren Arbeitnehmern zählt, gibt es nicht.
Häufig werden Arbeitnehmer ab 50 (sog. "50+") bzw. 55 Jahren zu den älteren
Arbeitnehmern gezählt. Forderungen nach Verlängerung der Lebensarbeitszeit zwingen
Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, damit ältere Arbeitnehmer gesund und leistungsfähig
bleiben. Unternehmer und Personalverantwortliche haben teilweise die Vorstellung, dass
ältere Arbeitnehmer teuer, häufig krank und wenig belastbar sind.
42
8.1.1 Altersbedingte Veränderungen
Der großen Lebens- und Berufserfahrung älterer Arbeitnehmer sowie Eigenschaften, wie
Zuverlässigkeit und Besonnenheit, stehen altersbedingte Veränderungen gegenüber:
abnehmende körperliche Ausdauer
altersbedingt erhöhte Werte für das Körpergewicht und den Body Maß Index
Körperkraft, Kraft beim Greifen, Gelenkbeweglichkeit, Wirbelsäulen-Flexibilität und
andere Parameter unterliegen zwar altersbedingten Verschlechterungen, sind aber
individuell extrem unterschiedlich ausgeprägt und können teilweise durch Training
kompensiert werden
Erholungsbedürfnis und die Notwendigkeit von Pausen nehmen mit dem Alter zu
Reaktionszeiten verlängern sich, dies wird jedoch teilweise durch Übung und
Erfahrung kompensiert
für kognitive Fähigkeiten gilt: "Use it or lose it" (Gebrauch es oder verlier es), d. h.,
Übung ist extrem wichtig, um intellektuelle Kompetenzen im Alter zu behalten
Fähigkeiten der Sinnesorgane, wie Hörvermögen, Sehschärfe, Farbunterscheidung
usw. lassen mit dem Alter zunehmend nach.
Für die Leistungsfähigkeit sind allerdings nicht Alter oder Geschlecht entscheidend, sondern
Arbeitsbedingungen, Lebensverhältnisse, Bildung und Motivation.
Krankheit und Unfallrisiko
Ältere Beschäftigte sind im Allgemeinen seltener krank als jüngere, allerdings ist die Dauer
der Arbeitsunfähigkeit pro Krankheitsfall höher. Laut BauA liegt sie bei Beschäftigten bis
unter 45 Jahre bei durchschnittlich 8,3 und bei Beschäftigten, die 45 Jahre und älter sind, bei
15,7 Ausfalltagen. Ältere Arbeitnehmer sind seltener als jüngere von Unfällen und
Verletzungen betroffen. Falls Ältere jedoch Unfälle erleiden, so sind diese schwerwiegender
und häufiger tödlich. Unfallursache ist in 25 % aller Fälle Erschöpfung. Während Unfälle
insgesamt eine Arbeitsunfähigkeit von durchschnittlich 8 Tagen verursachen, liegt dieser
Wert
für 55- bis 64-Jährige bei 12 Tagen und
für über 65-Jährige bei 18 Tagen.
8.1.2 Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit
Wissen und Erfahrung der älteren Beschäftigten dürfen nicht verloren gehen, sie dürfen nicht
von Weiterbildung ausgeschlossen werden. Organisatorische Maßnahmen können sein:
altersgemischte Teams
43
Wissensmanagement, d. h. Weitergabe von Wissen an jüngere Kollegen oder
Nachfolger
regelmäßige Weiterbildung und Erwerb neuer Qualifikationen.
Ziel betrieblicher Maßnahmen muss vor allem sein, dass auch ältere Beschäftigte gesund
und arbeitsfähig bleiben:
Eine gute ergonomische Arbeitsplatzgestaltung kann körperliche Belastungen oder
länger dauernde einseitige Belastungen vermeiden bzw. verringern. Anpassung an
altersbedingte Veränderungen geht vor Umsetzen an einen anderen Arbeitsplatz
(Schonarbeitsplatz). Nur wenn auch ältere Arbeitnehmer gefordert und ihre
Fähigkeiten regelmäßig trainiert werden, bleiben sie leistungsfähig.
Da die Fähigkeiten der Sinnesorgane mit dem Alter zunehmend nachlassen, können
folgende technische Maßnahmen sinnvoll sein, z. B. verbesserte Beleuchtung am
Arbeitsplatz, Beschriftung und Hinweise in großer gut lesbarer Schrift, akustische
Signale in Frequenzbereichen, die sowohl ältere als auch jüngere Beschäftigte gut
hören.
Betriebliches Gesundheitsmanagement – mit Aktionen und Veranstaltungen z. B. zu
gesunder Ernährung, Ausgleichsübungen, Umgang mit Stress – kommt allen
Mitarbeitern zugute, auch den Älteren.
Betriebliches Altersmanagement umfasst:
1. Altersstruktur, Krankenstand und Qualifikationsstruktur analysieren
2. Maßnahmen festlegen und umsetzen
3. Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten.
Demografie-Lotsen oder -Berater unterstützen Unternehmen und Mitarbeiter dabei,
altersgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
9 Beispiele für innovative Möglichkeiten zur Verbesserung des
Arbeitsschutzes
9.1 Sensortextilien
Mitarbeiter in Laboren, der chemischen Industrie oder der Halbleiterproduktion arbeiten
häufig mit gesundheitsschädlichen Substanzen. Die Integration von Sensorfarbstoffen in
Textilien bietet neue Möglichkeiten für einen effektiven Arbeitsschutz. Die
Sensorschutzbekleidung, die bei Kontamination mit bestimmten Gefahrstoffen ihre Farbe
ändert, kann die Mitarbeiter schnell und einfach über eine vorliegende Gefahrensituation
44
informieren. Weitere mögliche Anwendungsgebiete für Sensorfarbstoffe in Textilien sind z. B.
das Wundenmonitoring, die Krankheitsfrüherkennung und das Umweltmonitoring.
Die Fraunhofer-Einrichtung für modulare Festkörper-Technologie EMFT, München entwickelt
maßgeschneiderte Sensorfarbstoffe, die auf spezifische Kundenanforderungen
zugeschnitten sind. Es können passende Indikatorstoffe für eine breite Palette an
gesundheitsschädlichen (z. B. toxischen, ätzenden oder reizenden) Substanzen hergestellt
werden. Nach den üblichen Färbe- und Druckverfahren können die Sensorfarbstoffe auf
Garne, Gewebe und Textilien aufgebracht werden. Es werden Sensorfarbstoffe und –
pigmente entwickelt, die das Vorliegen von Analyten, wie z. B. CO, CO2, O2, NO, NH3,
Aminen, Aldehyden und Sacchariden durch Farb- oder Fluoreszenzveränderungen
anzeigen. Durch miniaturisierte in Textilien integrierte Sensormodule können neben der
Gefahrstoffdetektion die Messwerte auch abgelegt, gespeichert und ausgewertet werden,
wodurch dokumentiert werden kann, wie häufig eine Person in einem gefährdeten Umfeld
gearbeitet hat und wie lange sie welchen Konzentrationen an Gefahrstoffen ausgesetzt war.
9.2 Sensoranzug
Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), Bremen entwickelt
derzeit einen Sensoranzug, der vor körperlicher Überbelastung im Beruf schützen soll. In
dem vom BMBF geförderten Verbundprojekt (SIRKA-Sensoranzug zur individuellen
Rückmeldung körperlicher Aktivität) sollen integrierte Miniatursensoren die Aktivität im
Arbeitsalltag messen und auf kritische Bewegungsmuster hinweisen. Als Test-Berufsgruppen
wurden Rettungssanitäter und Schweißer im Schiffbau ausgewählt, die im kommenden Jahr
den Anzug ausprobieren sollen. Der Anzug soll auf zwei Gebieten Anwendung finden. Zuerst
wird er in seiner Diagnosefunktion eingesetzt, um Bewegungen detailliert aufzuzeichnen.
Danach können Betriebsarzt, Physiotherapeut und Nutzer die Daten gemeinsam
analysieren, um darauf aufbauend präventive und rehabilitierende Maßnahmen einzuleiten.
Kritische Bewegungsmuster können somit durch andere ersetzt, bzw. durch den Einsatz von
Hilfsmitteln vermieden werden. Bei der Sammlung und der Auswertung der Daten muss der
Datenschutz beachtet werden. Die zweite Funktion des Anzuges umfasst die Umsetzung der
Erkenntnisse. Ein akustisches Warnsignal meldet, wenn sein Träger die belastenden
Bewegungen ausführt. Der geschulte Träger kann dadurch seine Fehlhaltung erkennen und
korrigieren. Weiterhin kann für die Eigenkontrolle die über den Arbeitstag akkumulierte
Gesamtbelastung ermittelt werden.
Nach erfolgreichem Projektabschluss soll der Sensoranzug auch anderen Berufsgruppen zur
Verfügung stehen.
45
9.3 Arbeitskleidung schützt vor Laserstrahlen
Ein internationales Forscherteam hat im Rahmen des EU-Projektes PROSYS-Laser unter
Leitung des Laserzentrums Hannover (LZH) neuartige Schutzsysteme (Hosen, Jacken,
Handschuhe) mit integrierten Sensoren entwickelt. Diese sollen vor sehr starken Lasern mit
Leistungsdichten von mindestens 20 Megawatt pro Quadratmeter schützen. Laser werden
immer häufiger als Werkzeug in der Industrie und Forschung eingesetzt. Dazu wurden aktive
Sensoren mit einem passiven Schutzsystem kombiniert. Das passive System besteht aus
mehrlagigen technischen Textilien, wobei die oberste Schicht eine spezielle Beschichtung
besitzt, die diffus reflektiert. Wenn trotzdem Strahlung in die Schutzkleidung eindringt, wird
diese möglichst breitflächig mittig verteilt. Die Restwärme, die dann durch die Kleidung
dringt, verursacht beabsichtigt Schmerzen. Dies ist gewollt, da der Anwender spüren soll,
dass er einer gefährlichen Bestrahlung ausgesetzt ist, damit er den betreffenden Körperteil
wegziehen kann. Beim aktiven System sind Sensoren in die Textilien eingearbeitet, die bei
Schädigung durch Strahlung innerhalb weniger als 100 ms ein elektrisches Signal an den
Laser schicken, der daraufhin automatisch abgeschaltet wird. Die neue Schutzkleidung wird
derzeit auf Messen vorgestellt.
10 Zusammenfassung
Die gesundheitlichen Gefährdungen, die durch die Arbeit in der Landwirtschaft entstehen
können, sind vielfältig. Sie gehen hauptsächlich vom Umgang mit Tieren, dem Vorkommen
vielfältiger biologischer Arbeitsstoffe, den auftretenden landwirtschaftlichen Stäuben und
dem Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen aus. Zusätzlich entstehende Stresssituationen
verschärfen das Unfallrisiko. Durch die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen wird die
Sicherheit erhöht. Für die Bereitstellung und Durchsetzung der baulichen, organisatorischen
und persönlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ist der Arbeitsgeber verantwortlich. Er muss
aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen Vorsorgemaßnahmen treffen. Hierfür gibt es eine
Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sowie Richtlinien und technische Vorschriften.
Hilfe erhält der Arbeitgeber z. B. von der zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG). Neben dem notwendigen Informationsmaterial,
Empfehlungen und Schulungen werden dort Präventionsmaßnahmen angeboten, die es
auch den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Arbeitsweise in Hinblick auf Sicherheit und
Gesundheit zu überdenken und zu verbessern. Eine gute Zusammenarbeit und
gegenseitiges Verständnis sind dazu notwendig. Zahlreiche Kampagnen und Forschungen
beschäftigen sich mit innovativen Möglichkeiten zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. So
können z. B. Sensoren eingesetzt werden, die Arbeitsabläufe analysieren und durch
46
persönliche Feedbacks zur Verbesserung der eigenen Gesundheit beitragen. Im Zuge der
Überalterung der Gesellschaft ist darauf zu achten, dass auch ältere Arbeitnehmer im
Arbeitsalltag integriert und ihnen Möglichkeiten zur Weiterbildung und Prävention angeboten
werden.
11 Institutionen und Initiativen
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
https://osha.europa.eu/de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
http://www.baua.de/de/Startseite.html
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
http://www.dguv.de/de/index.jsp
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
http://www.svlfg.de/
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
http://www.gda-portal.de/de/Startseite.html
Initiative neue Qualität der Arbeit
http://www.inqa.de/DE/Startseite/start.html
12 Quellen
Arbeitskleidung schützt vor starker Laserstrahlung
http://www.ingenieur.de/Themen/Arbeitssicherheit/Arbeitskleidung-schuetzt-starker-Laserstrahlung
Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Netzwerke/Infektionsfrei/TIERARZT-
LANDWIRTSCHAFT/Arbeitsschutz/Seiten/Landwirtschaft.aspx
47
Arbeitsschutzgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf
http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbschg.html
Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Arbeitsschutzorganisationen/Arbeitsschutzorganisation-im-
Betrieb/arbeitsschutzorganisation-im-betrieb.html
Arbeitsschutzsystem im Betrieb: Verantwortung des Arbeitsgebers
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/arbeitsschutzsystem_gefaehrdungsbeurteilung/verantwortung_des
_arbeitgebers/index.php
Arbeitssicherheitsgesetz
http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/asig.html
Arbeitswelt im Wandel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2014
http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A90.html;jsessionid=D7349076C3729BB046AD0A517F75F91
5.1_cid323
„Ältere Arbeitnehmer“
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/aeltere-arbeitnehmer_idesk_PI957_HI2828684.html
„Berliner Altersstudie untersucht Bedingungen für längeres Arbeitsleben“, 2013,
Gesundheitsstadt Berlin – Das Hauptstadtnetzwerk
http://www.gesundheitsstadt-berlin.de/berliner-altersstudie-untersucht-bedingungen-fuer-laengeres-arbeitsleben-
2598/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=20131127_Newsletter_16&utm_content=
Mailing_6897522
Berufskrankheiten-Verordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkv/gesamt.pdf
Berufskrankheiten-Verordnung – Merkblätter zu Berufskrankheiten, Merkblatt zur
Berufskrankheit Nr. 3102 „Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten“
http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/672192/publicationFile/
Betriebliche Gesundheitsförderung
http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Gesundheitsthemen/Arbeitsmedizin/StaatlicherGewerbearzt/Betriebliche-
Gesundheitsfoerderung/Seiten/default.aspx
48
Broschüre „Flüssigmist“, Ausgabe September 2013, Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Broschüre „Sicher Arbeiten“, Ausgabe 2007, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Broschüre „Staub“, Ausgabe Juni 2010, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Broschüre „Tierhaltung“, Ausgabe November 2005, Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Fachserie 3 Reihe 2.1.8, Statistisches Bundesamt, 2013
Gase im Arbeitsschutz
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/210/Gase-im-Arbeitsschutz/
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
http://www.gda-portal.de/de/Ueber-die-GDA/Ueber-die-GDA.html
Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Statistisches Bundesamt, 2009
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/STATmagazin/Arbeitsmarkt/2009_09/2009_09Gesundheitsrisiken.html
Mehr Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft 2013, proplanta, Das Informationssystem für die
Landwirtschaft
http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Agrarwirtschaft/Mehr-Arbeitsunfaelle-in-der-Landwirtschaft-
2013_article1404817567.html
Persönlicher Arbeitsschutz
http://www.gesundheitsamt-
bw.de/oegd/Gesundheitsthemen/Arbeitsmedizin/StaatlicherGewerbearzt/Persoenlicher-
Arbeitsschutz/Seiten/default.aspx
Präventionsbericht der SVLFG, 2012
http://www.svlfg.de/30-praevention/prv04-informationsmaterial/praeventionsbericht_kor.pdf
Sensoranzug soll vor Überlastung im Beruf schützen
http://www.dfki.de/web/presse/pressemitteilungen_intern/2014/sensoranzug-soll-vor-korperlicher-uberbelastung-
im-beruf-schutzen
49
Sensortextilien für besseren Arbeitsschutz
http://www.emft.fraunhofer.de/content/dam/emft/de/documents/Infoblaetter/4_D_Sensortextilien%20f%C3%BCr%
20besseren%20Arbeitsschutz_slim.pdf
Stressreport, Deutschland 2012, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd68.html
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, TRBA 230
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-
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Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1, 1. April 2011, Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
https://www.svlfg.de/30-praevention/prv03-gesetze-und-vorschriften/prv0301-vorschriften-fuer-sicherheit-und-
gesundheitsschutz/01_vsg11.pdf
Was ist Arbeitsschutz?
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/erklaerung-arbeitsschutz.html
„Wenn Aufgaben und Termine über den Kopf wachsen“, IG Metall, 2010
http://www.igmetall.de/gesundheit-arbeitsbelastung-3122.htm
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