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inprimo MittelstandsRenten AMI
1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
OGAW-Sondervermögen
Jahresbericht
3Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Inhaltsverzeichnis
Jahresbericht inprimo MittelstandsRenten AMI für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft 4
Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens 5
Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 6
Auf einen Blick 7
Bericht des Fondsmanagements 8
Vermögensübersicht 11
Vermögensaufstellung 12
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, … 14
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 15
Überblick über die Anteilklassen 15
Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV 15
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 16
Entwicklung des Sondervermögens 17
Berechnung der Ausschüttung 17
Vergleichende Übersicht 17
Angaben nach der Derivateverordnung 18
Sonstige Angaben 18
Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV 18
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote 19
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 20
Besondere Veröffentlichungspflichten für Anleger in der Schweiz 21
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG für die Anteilklasse P (a) 22
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG für die Anteilklasse I (a) 24
Bescheinigung über die steuerlichen Angaben - Anteilklasse P (a) 26
Bescheinigung über die steuerlichen Angaben - Anteilklasse I (a) 27
Steuerliche Hinweise 28
Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft 29
Besonderheiten für Anleger aus Österreich 30
Zusätzliche Informationen für Anleger aus der Schweiz 31
4 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über die
Entwicklung unseres Publikumsfonds inprimo Mittelstands-
Renten AMI (vormals: Johannes Führ Mittelstands-Renten-
fonds AMI) innerhalb des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2015
bis 31. Dezember 2015.
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammen-
setzung des Aufsichtsrates, den Gesellschafterkreis sowie
über das gezeichnete und eingezahlte Kapital finden Sie im
Abschnitt „Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft“.
Köln, im Januar 2016
Ampega Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
5Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens
Alle ausgegebenen Anteile einer Anteilklasse haben gleiche
Ausgestaltungsmerkmale.
Derzeit hat die Gesellschaft für den Fonds die Anteilklasse
P (a) und die Anteilklasse I (a) gebildet. Die Bildung von An-
teilklassen mit unterschiedlichen Ausgestaltungsmerkma-
len und Ausgabe entsprechender Anteile ist zulässig, sie
liegt im Ermessen der Gesellschaft. Anteile mit gleichen Aus-
gestaltungsmerkmalen bilden in diesem Fall jeweils eine
Anteilklasse. Über die Einrichtung von unterschiedlichen
Anteilklassen wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer
Homepage (www.ampega.de) unterrichten.
Alle ausgegebenen Anteile haben bis auf die durch Einrich-
tung der Anteilklassen bedingten Unterschiede gleiche Rech-
te. Für den Fonds können Anteilklassen gebildet werden, die
sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf-
schlags, der Währung des Anteilwertes einschließlich des
Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwal-
tungsvergütung, der Vergütung für die Verwahrstelle, der
Vertriebsvergütung, der erfolgsbezogenen Vergütung, der
Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merk-
male unterscheiden.
Nähere Informationen und Einzelheiten insbesondere hin-
sichtlich der Anteilpreisberechnung bei der Bildung von
unterschiedlichen Anteilklassen sind im Verkaufs prospekt
beschrieben, den Sie kostenlos bei der Gesellschaft erhalten.
6 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen
Der inprimo MittelstandsRenten AMI ist ein Rentenfonds. Die
Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Fonds ent-
sprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer nach
Bruchteilen beteiligt.
Der inprimo MittelstandsRenten AMI ist ein Rentenfonds,
dessen grundsätzliche Anlagepolitik darauf ausgerichtet ist,
mindestens 51 % des Wertes des Fonds in verzinsliche Wertpa-
piere anzulegen.
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung angemessener
Erträge und ein möglichst langfristiger Wertzuwachs durch
die Investition in Unternehmensanleihen. Schwerpunkt ist
dabei der ständig wachsende Bereich von Anleihen mittel-
ständischer oder familiengeführter Unternehmen.
Fokus der aktuellen Anlagepolitik sind auf Euro lautende Un-
ternehmensanleihen weltweiter Aussteller, die ein Rating von
mindestens B- besitzen. Der Fonds kann auch in Anleihen in-
vestieren, die nicht über ein Rating verfügen.
Der Fonds kann aufgrund seiner Spezialisierung höhere Wert-
schwankungen als Rentenfonds aufweisen, die z. B. aus-
schließlich in Wertpapiere von Ausstellern erstklassiger Boni-
tät investieren.
Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlage-
bedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben
werden. Dabei handelt es sich vor allem um verzinsliche
Wertpapiere. Daneben ist auch die Anlage in Geldmarkt-
instrumenten und Bankguthaben sowie sonstigen Vermö-
gensgegenständen möglich, die im KAGB und in den Anlage-
bedingungen genannt sind. Aktien dürfen für den Fonds nur
in dem in den Besonderen Anlagebedingungen beschriebe-
nen Umfang erworben werden.
Derivate dürfen zum Zwecke der Absicherung, der effizienten
Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen ein-
gesetzt werden. Das Marktrisikopotential beträgt maximal
200 %.
7Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Auf einen Blick (Stand 31.12.2015)
Anteilklasse P (a) Anteilklasse I (a)
ISIN: DE000A0YAYG5 DE000A0YAYH3
Auflagedatum: 12.10.2010 12.10.2010
Währung: Euro Euro
Geschäftsjahr: 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.
Ertragsverwendung: Ausschüttung Ausschüttung
Ausgabeaufschlag (derzeit): 3,00 % 0,00 %
Verwaltungsvergütung (p.a.): 1,05 % 0,75 %
Portfoliomanagementvergütung (p.a.): 0,10 % 0,10 %
Verwahrstellenvergütung (p.a.) zzgl. MwSt.: 0,10 % 0,10 %
Fondsvermögen per 31.12.2015: 14.368.343,17 EUR* 14.368.343,17 EUR*
Nettomittelaufkommen (01.01.2015 – 31.12.2015): -10.979.355,60 EUR -3.696.477,14 EUR
Anteilumlauf per 31.12.2015: 360.340 Stück 68.181 Stück
Anteilwert (= Rücknahmepreis) per 31.12.2015: 33,53 EUR 33,54 EUR
Wertentwicklung (im Berichtszeitraum): -2,50 % -2,46 %
Wertentwicklung über drei Jahre (kumuliert): +0,32 % +0,87 %
Ausschüttung (für den Berichtszeitraum) je Anteil: 1,20 EUR 1,20 EUR
TER (Total Expense Ratio) nach BVI-Methode (01.01.2015 – 31.12.2015): 1,40 % 1,31 %
* Das Fondsvermögen wird nicht nach Anteilklassen aufgeteilt.
8 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Bericht des Fondsmanagements
Anlageziel
Der inprimo MittelstandsRenten AMI ist ein Rentenfonds, der
in Unternehmensanleihen von mittelständischen Firmen, Fa-
milienunternehmen und gründergemanagten Gesellschaften
von nationalen und internationalen Schuldnern anlegt.
Im Rahmen der global ausgerichteten Anlageentscheidungen
wird das bewährte Analysesystem CRIPS® (Credit Research &
Investment Process) sowohl zur Überwachung der Bonitätsri-
siken als auch zur Verbesserung der Rendite eingesetzt. Ne-
ben dieser titelbezogenen Qualitätsprüfung wird eine der
jeweiligen Marktsituation angepasste Duration1 zur Perfor-
mance-Optimierung vorgenommen.
Das Anlageziel des Fonds ist primär auf den Vermögenserhalt
der Anleger ausgelegt. Dabei räumt der Fondsberater den In-
vestmentprinzipien Qualität, Liquidität und Diversifizierung
einen besonderen Stellenwert ein. Ziel der Anlagepolitik ist
die Erwirtschaftung angemessener Erträge und ein möglichst
langfristiger Wertzuwachs.
Anlagestrategie und Anlageergebnis
Der inprimo MittelstandsRenten AMI erzielte während des
Berichtszeitraums vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember
2015 einen Wertentwicklung von -2,50 % in der Anteilklasse
P (a) und -2,46 % in der Anteilklasse I (a). Der IBOXX Euro Cor-
porate Financial fiel im gleichen Zeitraum um - 0,81 %. Das
schwächere Ergebnis des Fonds im Vergleich zum genannten
Index beruhte im Wesentlichen auf der Anlage in Unterneh-
mensanleihen aus dem Rohstoff- und Energiebereich. Darü-
ber hinaus wies der Fonds im Berichtszeitraum Mittelrück-
flüsse aus. Das Fondsvolumen lag zum 31. Dezember 2015 bei
14,4 Mio. EUR.
Auf Jahresbasis lag die Volatilität des Fonds in der Anteilklas-
se P (a) bei 1,85 % und für die Anteilklasse I (a) bei 1,83 %.
In der Berichtperiode unterlag die Entwicklung am Euroland-
Rentenmarkt großen Schwankungen. Zunächst erreichten die
Renditen zehnjähriger Bundesanleihen im April ein histori-
sches Tief. Ende April/Anfang Mai kam es jedoch bei Bundes-
anleihen zu einem dramatischen Einbruch, der zu einem kräf-
tigen Renditeanstieg führte. Der inprimo MittelstandsRenten
AMI wurde von dieser Entwicklung nicht beeinträchtigt, da
die niedrige Duration und der hohe durchschnittliche Kupon
den Fonds weitestgehend gegen Kursverluste immunisierte.
Mit Blick auf die zu erwartende Zinserhöhung in den USA
wurde die Duration des Fonds im Laufe des zweiten Halbjah-
res weiterhin niedrig gehalten. Belastend wirkte die seit Mitte
des Sommers einsetzende Ausweitung der Risikoaufschläge
bei Unternehmensanleihen. Insbesondere bei Anleihen aus
den Branchen Energie und Rohstoffe kam es zu einem deutli-
chen Kursrückgang. Deshalb wurde die Wertentwicklung bis
zum Ende der Berichtsperiode gedämpft.
Das Fondsmanagement konnte aufgrund seines detaillierten
kreditanalytischen Ansatzes alle Insolvenzkandidaten des
Mittelstandssegmentes vermeiden. Um auch weiterhin er-
folgreich Insolvenzrisiken zu mindern, achtet das Fondsma-
nagement bei der Investition in Kreditrisiken verstärkt auf die
Qualität der Emittenten. Neben dem Einsatz von Kreditrisiko-
Modellen und Frühwarnsystemen werden die Anleiheausstat-
tung sowie die Liquidität der Emissionen analysiert. Das
Fondsmanagement hält den stringenten analytischen Ansatz
für wichtig, da Anleiheausfälle im Mittelstandssegment auch
künftig nicht auszuschließen sind. Des Weiteren legte das
Fondsmanagement Wert auf eine breite Diversifizierung über
Einzeltitel und Branchen.
1 Die Duration ist ein Maß für die mittlere Laufzeit der Zahlungen eines Zinstitels/ Zinsportfolios und gleichzeitig ein Maß für die Reagibilität des Portfoliowertes auf Marktzinsänderungen. Je höher die Duration, umso stärker reagiert der Portfoliowert auf Änderungen der Marktzinssätze.
9Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum
Die Hauptrisiken des Renten-Sondervermögens sind Zinsän-
derungsrisiken, Spreadrisiken und Adressenausfallrisiken. In
Abhängigkeit von der Marktsituation kann das Sondervermö-
gen zusätzlich Liquiditätsrisiken ausgesetzt sein.
Zur Reduzierung dieser Risiken verwendet der Fondsberater
das von ihm entwickelte Scoring-System „CRIPS®“, das auf
einer Synthese aus Fremd- und Eigen-Research basiert, um
Marktrisiken zu reduzieren und Chancen, die sich aus Markt-
übertreibungen ergeben, nutzen zu können.
1. Marktpreisrisiken
Währungsrisiken
Der inprimo MittelstandsRenten AMI war im Berichtszeit-
raum lediglich in Anleihen investiert, die in Euro denominiert
sind. Daher ist das Sondervermögen keinen nennenswerten
Währungsrisiken ausgesetzt.
Zinsänderungsrisiken
Über die Investition in Anleihen bonitätsrisikobehafteter
Emittenten ist das Sondervermögen allgemeinen Zinsän-
derungsrisiken und Spreadrisiken ausgesetzt. Als Spreadrisi-
ken werden Risiken im Hinblick auf die Renditeaufschläge
(Spreads) bonitätsrisikobehafteter Anleihen bezeichnet. Der
Fonds war entsprechend seiner Anlagepolitik im Berichtszeit-
raum breit diversifiziert in Anleihen unterschiedlicher Emit-
tenten aus verschiedenen Sektoren und Ländern investiert.
Diese Vorgehensweise dient der Reduzierung der Spread-
risiken.
2. Adressenausfallrisiken
Adressenausfallrisiken entstehen aus den Einzelinvestments
in Renten, bei denen es zu einem Ausfall der Zins- und Til-
gungszahlungen kommen kann. Bei Anleihen aus dem Mittel-
standssegment kann es hierbei eine höhere Ausfallwahr-
scheinlichkeit geben. Zum Geschäftsjahresende lag circa die
Hälfte des Fondsvermögens im Sub-Investmentgrade-Bereich.
Die Investments werden so weit wie möglich diversifiziert, um
Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Dies betrifft nicht nur
die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der
Sektoren und Länder. Weiterhin ergeben sich Adressenausfall-
risiken durch die Anlage liquider Mittel bei Banken, die jedoch
einem staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten Einla-
gensicherungsmechanismus unterliegen.
3. Liquiditätsrisiken
Als Rentenfonds wird die Liquiditätssituation des Sonderver-
mögens hauptsächlich von der Liquidität an den Anleihe-
märkten beeinflusst. Aufgrund des Anlageschwerpunkts in
Anleihen von Mittelstands-Unternehmen, die in der Regel nur
vergleichsweise geringe Emissionsvolumina und eine be-
grenzte Liquidität aufweisen, ist das Sondervermögen eben-
falls den diesem Anlagesegment inhärenten Liquiditätsrisi-
ken ausgesetzt. Um Liquiditätsrisiken zu begrenzen, achtet
das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissionsvolu-
men der individuellen Anleihen sowie eine ausreichende Di-
versifikation im Sondervermögen.
4. Operationelle Risiken
Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risi-
ken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen
getroffen worden.
Verzinsliche Wert-papiere Deutschland
Investment-anteile
Verzinsliche Wert-papiere Niederlande
Sonstige verzinslicheWertpapiere
Bankguthaben Sonstige Vermö-gensgegenstände
Verbindlich-keiten
31.12.2014 31.12.2015
2,98 %-0,15 % -0,13 %
-10 %
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
31,28 %
0,00 %1,67 % 2,68 % 2,18 %2,02 %
18,35 %16,39 %
46,68 % 47,48 %
28,63 %
10 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Wesentliche Ereignisse des Berichtsjahres
Zum 1. Februar 2015 wurde das Portfoliomanagement an die inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main ausgelagert. Diese fun-
gierte vorher als Anlageberater.
inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main
Das Portfoliomanagement
Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses
Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von verzinslichen Wertpapieren.
Struktur des Sondervermögens
11Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 31.12.2015Kurswert % des
in EUR Fonds-vermögens
Vermögensgegenstände
Verzinsliche Wertpapiere 13.457.038,38 93,66
Belgien 431.250,00 3,00
Brasilien 362.052,50 2,52
Deutschland 6.707.509,88 46,68
Frankreich 1.079.367,00 7,51
Großbritannien 94.133,50 0,66
Irland 506.047,50 3,52
Italien 526.011,00 3,66
Luxemburg 762.437,50 5,31
Niederlande 2.636.419,00 18,35
Spanien 23.125,00 0,16
Türkei 98.937,50 0,69
Österreich 229.748,00 1,60
Investmentanteile 240.000,00 1,67
Rentenfonds 240.000,00 1,67
Bankguthaben 385.345,37 2,68
Sonstige Vermögensgegenstände 313.383,20 2,18
Verbindlichkeiten -27.423,78 -0,19
Fondsvermögen 14.368.343,17 100,00 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
12 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-
Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 9.778.455,25 68,06
Verzinsliche Wertpapiere
1,8750 % BSH Bosch und Siemens Hausgeräte 2013/2020 XS0992602465 EUR 300 0 0 % 105,4225 316.267,50 2,20
2,0000 % JC Decaux 2013/2018 FR0011413863 EUR 100 0 600 % 103,1350 103.135,00 0,72
2,0000 % Grenke Finance MTN 2013/2017 XS0940278707 EUR 500 0 0 % 101,2095 506.047,50 3,52
2,3750 % Hella Hueck & Co. 2013/2020 XS0875513268 EUR 300 0 500 % 105,3600 316.080,00 2,20
2,5000 % Mahle MTN 2014/2021 XS1068092839 EUR 250 0 0 % 102,8225 257.056,25 1,79
2,7500 % Schaeffler Finance MTN MC 2014/2019 XS1067862919 EUR 500 0 300 % 101,3750 506.875,00 3,53
2,8750 % Fresenius Finance MTN 2013/2020 XS0873432511 EUR 500 0 0 % 107,3125 536.562,50 3,73
3,1250 % Kering MTN 2012/2019 FR0011236983 EUR 400 0 100 % 108,1215 432.486,00 3,01
3,1250 % Eutelsat 2012/2022 FR0011339746 EUR 300 0 400 % 110,4570 331.371,00 2,31
3,2500 % Votorantim Cimentos 2014/2021 XS1061029614 EUR 500 0 500 % 72,4105 362.052,50 2,52
3,6250 % Phoenix PIB Dutch Finance MTN 2014/2021 XS1091770161 EUR 300 0 200 % 105,8125 317.437,50 2,21
3,8750 % Hornbach Baumarkt 2013/2020 DE000A1R02E0 EUR 400 0 200 % 108,0625 432.250,00 3,01
3,8750 % Arcelik 2014/2021 XS1109959467 EUR 100 0 0 % 98,9375 98.937,50 0,69
4,1250 % Suedzucker Int. Finance MTN 2011/2018 XS0606202454 EUR 300 0 500 % 107,2385 321.715,50 2,24
4,6250 % Piaggio & C MC 2014/2021 XS1061086846 EUR 200 0 0 % 102,5625 205.125,00 1,43
4,7500 % Verbund AG MTN 2009/2019 XS0439828269 EUR 200 0 300 % 114,8740 229.748,00 1,60
4,7500 % Grupo Antolin Dutch MC 2014/2021 XS1046537665 EUR 300 0 700 % 103,6875 311.062,50 2,16
4,8750 % SGL Carbon MC 2013/2021 XS1002933403 EUR 300 0 200 % 99,7500 299.250,00 2,08
5,0000 % Gerresheimer 2011/2018 XS0626028566 EUR 300 0 600 % 109,9375 329.812,50 2,30
5,1250 % Deutsche Lufthansa MTN PERP MRRN (sub.) 2015/2075 XS1271836600 EUR 100 100 0 % 102,5625 102.562,50 0,71
5,3750 % Exor 2007/2017 XS0300900478 EUR 300 0 200 % 106,9620 320.886,00 2,23
5,5000 % Katjes Int. MC 2015/2020 DE000A161F97 EUR 300 300 0 % 105,5000 316.500,00 2,20
5,5000 % Brenntag Finance 2011/2018 XS0645941419 EUR 400 0 0 % 111,8400 447.360,00 3,11
6,0000 % Barry Callebaut Services 2007/2017 BE0933072291 EUR 400 0 600 % 107,8125 431.250,00 3,00
6,0000 % Abengoa Finance (defaulted) 2014/2021 XS1048657800 EUR 200 400 200 % 11,5625 23.125,00 0,16
6,2500 % Kirk Beauty Zero MC 2015/2022 XS1251078009 EUR 100 500 400 % 105,4375 105.437,50 0,73
6,3750 % Fiat Finance & Trade MTN 2011/2016 XS0613002368 EUR 300 0 300 % 101,3125 303.937,50 2,12
6,5000 % FMC Finance VIII 2011/2018 XS0675221419 EUR 400 0 400 % 114,6250 458.500,00 3,19
6,7500 % Cegedim MC 2013/2020 XS0906984272 EUR 200 0 0 % 106,1875 212.375,00 1,48
7,7500 % Sanha 2013/2018 DE000A1TNA70 EUR 300 0 300 % 99,6250 298.875,00 2,08
8,0000 % Ferratum Capital Germany 2013/2018 DE000A1X3VZ3 EUR 500 500 0 % 108,8750 544.375,00 3,79
Vermögensaufstellung zum 31.12.2015
>>
>> Fortsetzung
13Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-
Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 3.678.583,13 25,60
Verzinsliche Wertpapiere
1,5000 % JAB Holdings 2014/2021 DE000A1ZSAF4 EUR 200 0 0 % 97,7030 195.406,00 1,36
3,5000 % OTE MTN 2014/2020 XS1086785182 EUR 100 400 300 % 94,1335 94.133,50 0,66
4,6250 % Otto GmbH & Co. KG MTN 2012/2017 AT0000A0UJL6 EUR 250 0 100 % 106,0735 265.183,75 1,85
5,7500 % Unitymedia Hessen GmbH&Co.KG/U. NRW GmbH MC 2012/2023 XS0862322947 EUR 500 0 200 % 95,6813 478.406,25 3,33
6,5000 % KSW Immobilien MC 2014/2019 DE000A12UAA8 EUR 300 0 100 % 102,2000 306.600,00 2,13
6,5000 % Rudolf Woehrl 2013/2018 DE000A1R0YA4 EUR 100 0 0 % 107,0100 107.010,00 0,74
6,7500 % Bastei Lübbe 2011/2016 DE000A1K0169 EUR 463 0 0 % 103,8125 480.651,88 3,35
6,7500 % Steilmann-Boecker Fashion Point 2012/2017 DE000A1PGWZ2 EUR 415 700 285 % 94,7500 393.212,50 2,74
7,3750 % Karlsberg Brauerei MC 2012/2017 DE000A1REWV2 EUR 245 0 100 % 106,6000 261.170,00 1,82
7,5000 % Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig 2015/2021 DE000A13SAD4 EUR 400 500 100 % 96,9375 387.750,00 2,70
7,7500 % Singulus MTN MC 2012/2017 DE000A1MASJ4 EUR 199 249 50 % 20,9500 41.690,50 0,29
8,5000 % Ekosem-Agrar MTN MC 2012/2018 DE000A1R0RZ5 EUR 212 0 88 % 98,2500 208.290,00 1,45
8,7500 % Ekosem-Agrar MTN MC 2012/2017 DE000A1MLSJ1 EUR 195 0 0 % 97,9250 190.953,75 1,33
8,8750 % Rickmers Holding 2013/2018 DE000A1TNA39 EUR 300 110 300 % 89,3750 268.125,00 1,87
Investmentanteile EUR 240.000,00 1,67
Gruppenfremde Investmentanteile
inprimo E&P Structured High Yield Fonds DE000A14P832 ANT 5.000 5.000 0 EUR 48,0000 240.000,00 1,67
Summe Wertpapiervermögen 13.697.038,38 95,33
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 385.345,37 2,68
Bankguthaben EUR 385.345,37 2,68
EUR - Guthaben bei
Verwahrstelle EUR 382.426,99 EUR 382.426,99 2,66
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg EUR 2.918,38 EUR 2.918,38 0,02
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 313.383,20 2,18
Zinsansprüche EUR 313.383,20 2,18
Sonstige Verbindlichkeiten1) EUR -27.423,78 -0,19
Fondsvermögen EUR 14.368.343,17 100,00 2)
Anteilwert Klasse P (a) EUR 33,53
Anteilwert Klasse I (a) EUR 33,54
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 360.340
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 68.181
Fondsvermögen Anteilklasse P (a) EUR 12.081.376,29
Fondsvermögen Anteilklasse I (a) EUR 2.286.966,88
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 95,33
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung und Managementgebühr2) Durch Rundung der Prozentanteile können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
14 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Whg. in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
1,8750 % Cargill MTN 2012/2019 XS0823954580 EUR 0 500
2,1250 % Heineken MTN 2012/2020 XS0811554962 EUR 0 500
3,1250 % Grenke Finance MTN 2012/2016 XS0846775236 EUR 0 800
3,3750 % Ferrovial Emisiones 2013/2018 XS0879082914 EUR 0 500
4,0000 % Bouygues 2010/2018 FR0010853226 EUR 0 500
4,0000 % Heraeus Finance MTN 2010/2017 XS0511389453 EUR 0 800
4,3750 % A.P. Moller-Maersk MTN 2010/2017 XS0563106730 EUR 0 800
4,5000 % Davide Campari-Milano 2012/2019 XS0848458179 EUR 0 500
4,5000 % Finmeccanica MTN 2013/2021 XS0999654873 EUR 0 500
4,7500 % GTECH 2012/2020 XS0860855930 EUR 0 800
6,1250 % Rottapharm MC 2012/2015 XS0808637309 EUR 0 300
6,7500 % Wendel 2011/2018 FR0011036979 EUR 0 700
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
5,0000 % Robert Bosch MTN 2009/2019 XS0442988217 EUR 0 800
7,1250 % Katjes Int. MC 2011/2015 DE000A1KRBM2 EUR 0 100
7,2500 % Rene Lezard Mode 2012/2017 DE000A1PGQR1 EUR 0 140
7,7500 % Beate Uhse MC 2014/2019 DE000A12T1W6 EUR 394 394
9,7500 % Ekotechnika MTN 2013/2018 DE000A1R1A18 EUR 0 267
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinenKäufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung Stück bzw. VolumenAnteile bzw. in 1.000
Whrg. in 1.000
Derivate
(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte EUR 1.524
(Basiswert(e): BUND)
15Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Überblick über die AnteilklassenStand 31.12.2015
Anteilklasse P (a) Anteilklasse I (a)
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend
Zielgruppe Privatanleger Institutionelle
Ausgabeaufschlag (v.H.) 3,00 0,00
Verwaltungsvergütung (v.H. p.a.) 1,05 0,75
Mindestanlage (EUR) 500,00 100.000,00
Erfolgsabhängige Vergütung (v.H. p.a.) - -
Verwahrstellenvergütung (v.H. p.a.) 0,10 0,10
Managementvergütung (v.H. p.a.) 0,10 0,10
Wertpapierkurse bzw. MarktsätzeDie Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:In- und ausländische verzinsliche Wertpapiere
per 29.12.2015
Inländische Investmentanteile per 29.12.2015, soweit die Verwaltungsgesellschaf-ten den für diesen Tag maßgeblichen Rücknahme-preis rechtzeitig veröffentlicht haben; lag zum Bewertungsstichtag eine Veröffentlichung des Rücknahmepreises für den 29.12.2015 noch nicht vor, so wurde auf den aktuellsten veröffentlichten Kurs zurückgegriffen.
Alle anderen Vermögenswerte per 29.12.2015
Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBVVerwaltungsvergütung der im inprimo MittelstandsRenten AMI enthaltenen Investmentanteile: % p.a.
inprimo E&P Structured High Yield Fonds 0,95000
Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeab-schläge gezahlt.
Quelle: WM Datenservice
16 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Anteilklasse P (a) Anteilklasse I (a)
EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 270.571,68 51.263,34
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 278.682,07 52.818,07
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -68,04 -12,88
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -2.225,21 -421,41
Summe der Erträge 546.960,50 103.647,12
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -35,50 -6,76
2. Verwaltungsvergütung -132.068,59 -17.902,65
3. Beratervergütung -4.881,71 -926,53
4. Managementgebühr -7.698,80 -1.457,45
5. Verwahrstellenvergütung -13.562,22 -2.569,77
6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -15.670,05 -8.906,62
7. Kontoführungsgebühren -4,92 -0,94
Summe der Aufwendungen -173.921,79 -31.770,72
III. Ordentlicher Nettoertrag 373.038,71 71.876,40
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 419.801,72 79.560,70
2. Realisierte Verluste -279.258,65 -52.930,99
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 140.543,07 26.629,71
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 513.581,78 98.506,11
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.127.237,98 -171.482,86
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -903.940,16 -137.513,33
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -223.297,82 -33.969,53
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -613.656,20 -72.976,75
17Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Berechnung der AusschüttungAnteilklasse P (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 513.581,78 1,4252700
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung -81.173,78 -0,2252700
III. Gesamtausschüttung 432.408,00 1,2000000
(auf einen Anteilumlauf von 360.340 Stück)
Berechnung der AusschüttungAnteilklasse I (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 98.506,11 1,4447736
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung -16.688,91 -0,2447736
III. Gesamtausschüttung 81.817,20 1,2000000
(auf einen Anteilumlauf von 68.181 Stück)
Vergleichende Übersichtüber die letzten drei Geschäftsjahre
Anteilklasse P (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2015 12.081.376,29 33,53
31.12.2014 24.153.099,63 35,67
31.12.2013 45.384.334,67 36,38
31.12.2012 43.058.613,13 36,83
Vergleichende Übersichtüber die letzten drei Geschäftsjahre
Anteilklasse I (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2015 2.286.966,88 33,54
31.12.2014 6.229.017,07 35,86
31.12.2013 16.194.476,08 36,59
31.12.2012 51.794.063,20 37,12
Entwicklung des Sondervermögensfür den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 24.153.099,63
1. Ausschüttung für das Vorjahr -815.816,31
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -10.979.355,60
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 1.691.406,02
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -12.670.761,62
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 337.104,77
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -613.656,20
davon nicht realisierte Gewinne -903.940,16
davon nicht realisierte Verluste -223.297,82
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 12.081.376,29
Entwicklung des Sondervermögensfür den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 6.229.017,07
1. Ausschüttung für das Vorjahr -234.417,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -3.696.477,14
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 1.361,50
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -3.697.838,64
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 61.820,70
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -72.976,75
davon nicht realisierte Gewinne -137.513,33
davon nicht realisierte Verluste -33.969,53
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 2.286.966,88
18 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Durch Derivate eingegangenes Exposure (Summe der Marktwerte)
EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine
Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten
davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 95,33
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO
Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,03 %
Größter potenzieller Risikobetrag 2,02 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,55 %
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde
Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation
Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden
Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 180 Wochenrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,96325
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO
50 % ML Euro High Yield + 50 % iBoxx Euro Corp
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage
Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/2013.
99,18 %
Sonstige AngabenAnteilwert Klasse P (a) EUR 33,53
Anteilwert Klasse I (a) EUR 33,54
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 360.340
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 68.181
Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisier-ten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt ver- fügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.
Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informa- tionssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.
Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.
Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.
Zum Stichtag 31.12.2015 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 99 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 1 % auf Basis von geeigneten Bewertungs-modellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.
19Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Angaben zur Transparenz sowie zur GesamtkostenquoteDie Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt 1,40 % für die Anteilklasse P (a) und 1,31 % für die Anteilklasse I (a).
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten TER bzw. Verwaltungsko-sten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befind-lichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.
Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermö-gen beträgt 0 % für die Anteilklasse P (a) und 0 % für die Anteilklasse I (a).
Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Im Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erhielt die Kapitalverwaltungsgesell-schaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen inprimo Mittelstands-Renten AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahr-stelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Ver- äußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 8.530,83 EUR.
Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transak- tionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.
Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.
Köln, im März 2016
Ampega Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
20 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers
An die Ampega Investment GmbH, Köln
Die Ampega Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß
§ 102 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) den Jahresbe-
richt des Sondervermögens inprimo MittelstandsRenten AMI
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
zu prüfen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des
KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-
geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht
abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichen-
der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-
fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwal-
tung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-
den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen inter-
nen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im
Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben be-
urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewand-
ten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und
der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 den
gesetzlichen Vorschriften.
Hamburg, den 11. April 2016
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Behrens Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
21Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio (TER)) für Fonds mit Registrierung in der Schweiz im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Anteilklasse ISIN TER
inprimo MittelstandsRenten AMI P (a) DE000A0YAYG5 1,38 %
inprimo MittelstandsRenten AMI I (a) DE000A0YAYH3 1,30 %
Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Trans- aktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Jahres aus (TER inkl. erfolgsabhängiger Vergütung gem. SFA-Richtlinie).
Der TER-Ausweis im Anhang zu diesem Jahresberichten kann hiervon abweichen, da er nach BVI-Methode ermittelt wurde.
Portfolio Turnover Rate* (PTR) für Fonds mit Registrierung in der Schweizim Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Fonds PTR*
inprimo MittelstandsRenten AMI 24,329
* Die Portfolio Turnover Rate drückt die Summe der Wertpapierkäufe und -verkäufe abzüglich der Summe aus Anteilscheinkäufen und -verkäufen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Jahres aus.
Besondere Veröffentlichungspflichten für Anleger in der Schweiz
22 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo MittelstandsRenten AMI P (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN A0YAYG, ISIN DE000A0YAYG5, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0661821 1,0661821Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1399932 0,1399932 0,1399932Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061753 0,0061753 0,0061753
Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
23Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
inprimo MittelstandsRenten AMI P (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN A0YAYG, ISIN DE000A0YAYG5, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0661821 1,0661821Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1399932 0,1399932 0,1399932Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061753 0,0061753 0,0061753
Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
24 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo MittelstandsRenten AMI I (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN A0YAYH, ISIN DE000A0YAYH3, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0842028 1,0842028Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1219780 0,1219780 0,1219780Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061808 0,0061808 0,0061808
Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
25Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
inprimo MittelstandsRenten AMI I (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN A0YAYH, ISIN DE000A0YAYH3, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0842028 1,0842028Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1219780 0,1219780 0,1219780Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061808 0,0061808 0,0061808
Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
26 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI P (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015An die Ampega Investment GmbH (nachfolgend die Gesell-schaft):
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesell-schaft für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI P (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 zu veröf-fentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzli-chen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanla-gegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vor-schriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-fonds vorliegenden steuerlichen Angaben.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Ge-sellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu veröffentlichenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberich-tes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Über-leitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungs-kosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, be-schränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuer-lichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegen-der Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstan-den, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuer-rechts ermittelt wurden.
Düsseldorf, den 13. März 2016
KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hans-Peter Niedrig Maximilian HardtRechtsanwalt SteuerberaterWirtschaftsprüferSteuerberater
27Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI I (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015An die Ampega Investment GmbH (nachfolgend die Gesell-schaft):
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesell-schaft für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI I (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 zu veröf-fentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzli-chen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanla-gegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vor-schriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-fonds vorliegenden steuerlichen Angaben.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Ge-sellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu veröffentlichen-den Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf be-ruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbeson-dere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnun-gen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds inves-tiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Über-nahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstan-den, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuer-rechts ermittelt wurden.
Düsseldorf, den 13. März 2016
KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hans-Peter Niedrig Maximilian HardtRechtsanwalt SteuerberaterWirtschaftsprüferSteuerberater
28 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Steuerliche Hinweise
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in
Aktien in der Rechtssache „Manninen“ für einen finnisch-
schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung
der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf aus-
ländische Dividenden nach finnischem Recht europarechts-
widrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des so
genannten Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des
Veranlagungszeitraums 2000) nur die auf inländische Divi-
denden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die auslän-
dische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld
des Anlegers angerechnet werden.
Zur Vereinbarkeit des deutschen Anrechnungsverfahrens mit
europäischem Gemeinschaftsrecht hat der EuGH mit Urteil
vom 06.03.2007 in der Rechtssache Meilicke (Az. C-292/04)
hinsichtlich eines Sachverhalts innerhalb der Europäischen
Union entschieden, dass das deutsche Körperschaftsteuer-
Anrechnungsverfahren insoweit europarechtswidrig war, als
die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht zu-
lässig war. Danach ist es geboten, dass ein inländischer Anle-
ger, der während der Geltung des deutschen Anrechnungsver-
fahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz
in einem EU-Mitgliedsstaat erhalten hat, die ausländische
Körperschaftsteuer nachträglich auf seine inländische Steuer-
schuld anrechnen lassen kann. Die verfahrensrechtliche Lage
im Hinblick auf die Geltendmachung der ausländischen Steu-
er ist derzeit für die Fondsanlage allerdings noch unklar. Zur
Wahrung möglicher Rechte in dieser Angelegenheit kann es
sinnvoll sein, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu
setzen.
29Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI
Verwahrstelle
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
Kaiserstraße 24
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Ampega Investment GmbH
Charles-de-Gaulle-Platz 1
50679 Köln
Postfach 10 16 65
50456 Köln
Deutschland
Fon +49 (221) 790 799-799
Fax +49 (221) 790 799-729
Email fonds@talanx.com
Web www.ampega.de
Amtsgericht Köln: HRB 3495
USt-Id-Nr. DE 115658034
Gezeichnetes Kapital: 6 Mio. EUR (Stand 31.12.2015)
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
Gesellschafter
Talanx Asset Management GmbH (94,9 %)
Alstertor Erste Beteiligungs- und
Investitionssteuerungs-GmbH & Co. KG (5,1 %)
Aufsichtsrat
Harry Ploemacher, Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Talanx Asset Management GmbH, Köln
Dr. Immo Querner, stellv. Vorsitzender
Mitglied des Vorstandes der Talanx AG, Hannover
Walter Drefahl
Mitglied des Vorstandes der
HDI Vertriebs AG, Hannover
Prof. Dr. Juergen B. Donges
Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik, Köln
Prof. Dr. Alexander Kempf
Direktor des Seminars für Allgemeine BWL und
Finanzierungslehre, Köln
Dr. Dr. Günter Scheipermeier
Vorsitzender der Geschäftsführung der
NOBILIA-WERKE GmbH & Co., Verl
Geschäftsführung
Dr. Thomas Mann, Sprecher
Mitglied der Geschäftsführung der
Talanx Asset Management GmbH
Jörg Burger
Manfred Köberlein
Ralf Pohl
Abschlussprüfer
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
30 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI
Auslagerung Portfoliomanagement
inprimo invest GmbH
Clemensstr. 10
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Besonderheiten für Anleger aus Österreich
Auslagerung
Compliance, Revision, Rechnungswesen und IT-Dienstleistun-
gen sind auf Konzernunternehmen ausgelagert, d. h. die
Talanx AG (Compliance und Revision), die Talanx Service AG
(Rechnungswesen) und die Talanx Systeme AG (IT-Dienstleis-
tungen).
Zahl- und Informationsstelle
Capital Bank – GRAWE Gruppe AG
Burgring 16
8010 Graz
Österreich
Steuerlicher Vertreter
PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Erdbergstraße 200
1030 Wien
Österreich
Das Sondervermögen wird in Österreich ausschließlich über
konzessionierte Banken, konzessionierte Wert papierfirmen
und/oder konzessionierte Wertpapier dienst leistungs unter-
nehmen vertrieben. Rücknahmeanträge können bei der öster-
reichischen Zahlstelle eingereicht werden. Gültige Verkaufs-
prospekte nebst Fondsvertragsbedingungen, Jahres- und
Halbjahresberichte sowie ggf. weitere Fondsunterlagen sind
bei der Zahl- und Informationsstelle erhältlich. Diese Unter-
lagen sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage
der Gesellschaft (www.ampega.de).
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich in
der österreichischen Tageszeitung „DIE PRESSE“ veröffent licht.
Gerichtsstand für Klagen gegen die Investmentgesell schaft,
die auf den Vertrieb der Investmentanteile in Öster reich Be-
zug haben, ist Wien. In Ergänzung zum Hinweis nach § 126
InvG im Verkaufsprospekt (Widerrufsrechte bei „Haustürge-
schäften“) gilt, dass für österreichische Anleger § 3 KSchG an-
zuwenden ist.
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24 - 28
60439 Frankfurt am Main
Deutschland
Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellen den
Halb jahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der
Ampega Investment GmbH (www. ampega.de) informiert.
Vertreterin in der Schweiz
ACOLIN Fund Services AG
Stadelhoferstrasse 18
8001 Zürich
Schweiz
Zahlstelle in der Schweiz
Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG
Börsenstrasse 16
Postfach
8022 Zürich
Schweiz
Bezugsort der maßgeblichen Dokumente
Die maßgebenden Dokumente wie Prospekt, vereinfachter
Prospekt bzw. wesentliche Informationen für den Anleger
(KIID) und Fondsvertrag sowie der Jahres- und Halbjahresbe-
richt können beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden.
Publikationen, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen
Die Publikationen bezüglich des Anlagefonds erfolgen in
der Schweiz im „Schweizerischen Handelsamtsblatt“ sowie
auf der elektronischen Plattform der „fundinfo AG“ (www.
fundinfo.com).In diesen Publikationsorganen werden insbe-
sondere wesentliche Mitteilungen an die Anteilseigner wie
wichtige Änderungen am Verkaufsprospekt sowie die Liqui-
dation des Anlagefonds oder eines oder mehrerer Teilfonds
veröffentlicht.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Inventarwert
mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“ aller Anteilklas-
sen werden täglich auf der elektronischen Plattform der
„fundinfo AG“ (www.fundinfo.com) publiziert.
Zusätzliche Informationen für Anleger in der Schweiz
Zahlung von Rückvergütungen und Vertriebsentschädigungen
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann der
Fonds (Sondervermögen) an die nachstehenden qualifizierten
Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die
Anteile kollektiver Kapitalanlagen für Dritte halten, Rückver-
gütungen bezahlen:
– Lebensversicherungsgesellschaften
– Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen
– Anlagestiftungen
– Schweizerische Fondsleitungen
– Ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften
– Investmentgesellschaften.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann der
Fonds (Sondervermögen) an die nachstehenden Vertriebsträ-
ger und Vertriebspartner Vertriebsentschädigungen bezah-
len:
– bewilligte Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 1 KAG
– von der Bewilligungspflicht befreite Vertriebsträger im
Sinne von Art. 19 Abs. 4 KAG und Art. 8 KKV
– Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen
ausschließlich bei institutionellen Anlegern mit professio-
neller Tresorerie platzieren
– Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen
ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Vermögensver-
waltungsauftrags platzieren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Mit Bezug auf die in der Schweiz und von der Schweiz aus ver-
triebenen Anteile des Anlagefonds sind Erfüllungsort und Ge-
richtsstand am Sitz des Vertreters in der Schweiz begründet.
Ampega Investment GmbHPostfach 10 16 65, 50456 Köln, Deutschland
Fon +49 (221) 790 799-799Fax +49 (221) 790 799-729Email fonds@talanx.com Web www.ampega.de
Überreicht durch:
Ein Unternehmen der Talanx
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