it in der justiz 25.04.2014 elektronischer rechtsverkehr erv in der österreichischen justiz mag....
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IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr ERV
in der österreichischen Justiz
Mag. Thomas GottwaldRegR Peter Frank
Bundesministerium für JustizRechtsinformatik
IT in der Justiz
11.04.23
Funktionen und Schnittstellen
Poststraße
Register
Namens- Abfrage
Statistik
Gebühren
Sozial-Versich. Abfrage
GUI
Online HilfeIntegrierteText-Verarb.
Elektronischer Rechtsverkehr
VJ
Ediktsdatei im Internet
Externe Abfrage
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - Definition
• Der "Elektronische Rechtsverkehr" (ERV) ist die
– papierlose
– strukturierte
– elektronische Kommunikation
• zwischen den Parteien und den Gerichten sowie umgekehrt
• ersetzt die Kommunikation mit Papier und ist dieser rechtlich gleichwertig.
• Nicht zu verwechseln mit Übermittlung im Faxweg oder mit der Übermittlung durch einfaches e-Mail.
IT in der Justiz
11.04.23
ERV: Zeittafel
• 2003: Ausweitung Mahnverfahren auf 30.000 €• 2002: Abschluss Redesign-VJ • 2001: Jahresabschlüsse an Firmenbuch• 2000: unbeschränkter ERV-Teilnehmerkreis,
obligatorische elektronische Erledigungen, Erweiterung der elektronischen Erledigungen auf nachweisliche
Zustellungen• 1999: elektronische Erledigungen, Rückverkehr• 1997: Redesign Verfahrensautomation Justiz• 1995: ERV-Mahnklagen bei den Arbeitsgerichten, ERV-
Exekutionsanträge, "sonstige" Schriftsätze• 1990: Elektronischer Rechtsverkehr Mahnklagen
(ca 2.000 €)• 1990: Firmenbuch• 1986: Verfahrensautomation Justiz• 1980: Grundbuch
IT in der Justiz
11.04.23
Leistungen in der Praxis
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Eindeutige Identifikation durchAnschriftscode & Passwort
Schnittstelle zu Gerichtsverfahrenfür strukturierte Daten
PC
Drucker
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) 2004
• ca 4.800 Teilnehmer– Rechtsanwälte, Notare– Banken, Versicherungen– öffentliche Institutionen
• elektronische Eingaben– 2,2 Mio eEingaben
• 85% der Klagen an Bezirksgerichte
• 60% der Vollstreckungsanträge
• elektronische Zustellungen– 4,1 Mio eZustellungen– davon 1,2 Mio Bekanntgaben
von Aktenzeichen– Porto-Ersparnis: >2,5 Mio €
1990 2003
0
500
1000
1500
2000
2500
tho
usa
nd
s
Documents sent to courts
IT in der Justiz
11.04.23
Aufteilung der Einbringungen
Exekutionen29,57%
Arbeitsgerichtliche Mahnklagen
0,55%
Mahnklagen25,04%
Sonstige Schrif tsätze44,32%
Klagen Gerichtshof0,52%
IT in der Justiz
11.04.23
Aufteilung der Erledigungen
AZ-Infos22,76%
Ladungen6,13%
Zahlungsbefehle11,02%
Exekutions-Bew illigungen
13,57%
Rückscheine9,02%
Erledigungen37,51%
IT in der Justiz
11.04.23
Teilnehmer
Aufteilung der AnschlüsseSonstige6,04%
Anwälte93,96%
IT in der Justiz
11.04.23
PC, LAN, Großrechner Modem, Terminal-Adapter, Router Telefon- oder ISDN-Anschluss,
Standleitung Geeignete Kanzleisoftware WinSERV oder geeignetes
Übertragungsprogramm
Technische Grundlagen
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Rechtliche Grundlagen
• Gerichtsorganisationsgesetz § 89a ff • ERV-Verordnung 1995• AFV 2002 - Formblätter• Gerichtsgebührengesetz § 4• StPO § 77• FinStrG § 200a• Rechtsanwaltsordnung § 9• Rechtsanwaltstarifgesetz § 23a• ÖRAK-Richtlinie § 42a• Abbuchungs- und Einziehungsverordnung• Technische Festlegung der Schnittstelle =
Schnittstellenbeschreibung (www.telekom.at)
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Elektronischer Rechtsverkehr
• Alle Eingaben an Gerichte– Ausnahmen
• Grundbuch• Firmenbuch (Gegenausnahme: Rechnungsabschlüsse)• Originalbeilagen• technisch ungeeignet (Umfang und Struktur)
• Alle Erledigungen der Gerichte– Ausnahmen
• Rangordnungsbeschluss (Grundbuch)• Zustellung zu eigenen Handen
Was? (§ 1 ERV)
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr
• Eine Eingabe gilt als bei Gericht eingelangt, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind.
– jedoch mit jenem Zeitpunkt, an dem die Übermittlungsstelle (ausgenommen Direktverkehr) die Eingabe zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat und
– die technisch einwandfreie Übernahme an den Einbringer rückgemittelt wurde
• Die Zustellung an die Partei ist bewirkt, sobald die gerichtliche Erledigung in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist
Einbringungsdatum – Zustelldatum (§ 89 d GOG)
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr
• Vorschriften für Papiereingaben gelten– Ausnahme: Unterschrift
• kein Fax und gewöhnliches e-Mail• Schnittstellenbeschreibung• Formvorschriften für Mahnklagen und
Exekutionsanträge (Formblätter)• Übermittlungsstelle: Telekom
– Ausnahme: Direktverkehr
Wie ?
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Elektronischer Rechtsverkehr
• Eingaben: 24 Stunden, 7 Tage– Übermittlungsstelle = Einlaufstelle
• Erledigungen: von 6 bis 16 Uhr– Verfügungsbereich des Empfängers– Protokoll der Übernahme
Wann ?
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr
• Der Bund haftet für Fehler, die entstanden sind– ab Einlangen bei der Bundesrechenzentrum GmbH– bis zum Einlangen in den Verfügungsbereich des
Empfängers
• Die Haftung ist ausgeschlossen– bei einem unabwendbaren Ereignis, das– weder auf Fehler in der Beschaffenheit – noch auf Versagen der Mittel der Datenverarbeitung beruht
• im Übrigen ist das Amtshaftungsgesetz anzuwenden
Haftung (§ 89e Abs 2 GOG)
IT in der Justiz
11.04.23
Einrichtung (einmalig) 21,80WinSERV
500,00Monatliches Entgelt je ERV-Code bei sonstigen Teilnehmern
21,80 für einen Rechtsanwalt
21,80 für eine Kanzlei mit 2 Rechtsanwälten
32,70 für eine Kanzlei mit mehr als 2 Rechtsanw.
43,60
je eingebrachter Schriftsatz 0,36
Kosten (in €)
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr
• Entfall der Dateneingabe (Personal)• schnell, kostengünstig (Zeit, Porto, Papier)• korrekte Daten • 7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag• Übermittlung ohne Medienbruch - im Gegensatz zur
Fax-Übermittlung• strukturierte Daten: Weiterverarbeitung• Sicherheit: automatische Protokollierung aller
Schritte• rechtsverbindliche Bestätigung der Einbringung• Schriftsätze sind jederzeit auffindbar
Vorteile (1)
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronischer Rechtsverkehr
• Mitteilungen des Aktenzeichens im Rückverkehr bei ERV Eingaben
• erweitertes Service für Parteien/Vertreter möglich: zB sofortige Mitteilung des Aktenzeichens bei ERV Eingaben - gezielte Rückfragen bei Gericht möglich,
• rasche Information zum Fall für die Partei (externe Fallabfrage)
• Höhere Qualität der Schriftsätze– Geringere Anzahl der Zurückweisungen bei den ERV-
Schriftsätzen als bei den Papieranträgen– viele Fehler werden durch die Software bzw die
Übermittlungsstelle abgefangen
Vorteile (2)
IT in der Justiz
11.04.23
Elektronische Bilanzübermittlung
• Über Finanz Online (nicht Justiz-ERV)• Geringe Marktakzeptanz: 5 bis 6 %
– Nicht in Software der Steuerberater integriert– finanzieller Anreiz nur bis Ende 2001: keine
Veröffentlichungsgebühr von 110 Euro– Wiener Zeitung verlangt ab 2002 geringeres Entgelt für
Einschaltung
• Vorteile: – Umsetzung der Publizitätsrichtlinie: Schutz der
Wirtschaftspartner– Bilanzen im Firmenbuch abfragbar (günstig: 2,20 Euro)– Reduktion von Porto, Kopierkosten (4-fach Einreichung),
Verständigungspflichten, Plausibilitätskontrolle in der Übermittlungssoftware
IT in der Justiz
11.04.23
Zukunft des ERV 1
• Stärkere Einbindung von Internet-Technologie und Zukunfts-Perspektiven
– XML für Datenübertragung
– Web-Services
• Java-Applets für Schriftsatz-Prüfungen
• Zustellung zwischen Anwälten
• Internationalisierung des ERV (EU Mahnverfahren)
• Auch im Grund- und Firmenbuch
• Urkunden mit Originalwirkung (BRÄG 2005)
• Interaktive Formulare im Internet
• „Geeignete“ elektronische Signatur oder anderes gesichertes Verfahren (V nach BRÄG 2005)
IT in der Justiz
11.04.23
Zukunft des ERV 2
• Jänner 2005 Rückverkehr Firmenbuch• Mai 2005: Test mit ausgewählten Teilnehmern,
„sonstige“ Zivileingaben, pdf-Anhänge• Juli 2005: alle Teilnehmer• Ende 2005: weitere Erst- und Folgeanträge,
universelle Plattform für andere Anwendungen (GB, FB, institutioneller Datenaustausch, SOA, WEB-Services
• Ende 2007: Rückverkehr neu (mit pdf-Anhängen) erst möglich, wenn alle Teilnehmer auf ERV-neu umgestellt
IT in der Justiz
11.04.23
Auszeichnung
30. November 2001e-Government-Konferenz in Brüssel
eGovernment-Label
für herausragende e-Government-Applikation in Europa
ERV platzierte sich im Spitzenfeld der 281 eingereichten Projekte
wichtigste von einer unabhängigen Kommission
überprüfte Kriterien waren
Zeitersparnis, Effizienzsteigerung
und Kostensenkung
IT in der Justiz
11.04.23
www.justiz.gv.at
www.ris.bka.gv.at
www.edikte.justiz.gv.at
www.sdgliste.justiz.gv.at
Thomas.gottwald@bmj.gv.at
Peter.frank@bmj.gv.at
THANK YOU!
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