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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SicherheitsdatenblattIWETEC GmbH
Überarbeitet am: 02.01.2015
DICHT-FIX_771079
Materialnummer: 955026 Seite 1 von 10
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Lösemittelhaltiger Fugendichtstoff für Dehnungs- und Anschlussfugen.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
IWETEC GmbHFirmenname:
Werner-von-Siemens-Str. 16Straße:
D-36041 FuldaOrt:
Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150
E-Mail: info@iwetec.de
www.iwetec.de/service/gefahrstoffmanagement/eg-sicherheitsdatenblatter/Internet:
Qualitätssicherung
Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr
Auskunftgebender Bereich:
GIZ Nord +49 (0)551 - 19 2401.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3
Gefahrenhinweise:
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungDestillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (Benzol
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Materialnummer: 955026 Seite 2 von 10
sorgen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Hinweis zur Kennzeichnung
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Bestandteile des Produktes können durch Einatmen vom Körper absorbiert werden.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
64742-54-7 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (Benzol
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Husten. Übelkeit. Erbrechen. Kopfschmerzen. Bewusstlosigkeit. Atemnot. Benommenheit.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Lungenödem. Depression des Zentralnervensystems. Wiederholte oder fortgesetzte Exposition kann
Hautreizungen und Dermatitis, auf Grund der entfettenden Eigenschaften des Produkts, bewirken.
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum. Trockenlöschmittel. Kohlendioxid. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Bei unvollständiger Verbrennung kann entstehen: Kohlenmonoxid.
Kohlendioxid (CO2) Stickoxide (NOx).
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Einatmen von
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite
bleiben. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen . Persönliche
Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Auslaufen oder Verschütten des Produktes vermeiden. Das Produkt darf nicht ohne Vorbehandlung
(biologische Kläranlage) in Gewässer gelangen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen und als besonders
überwachungsbedürftigen Abfall entsorgen. In geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.
Wenn die Flüssigkeit in großer Menge verschüttet wurde, sofort mit einer Schaufel oder einem Sauger
aufnehmen. Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Dieses Material kann sich durch
Ausfließen oder Rühren elektrostatisch aufladen und durch statische Entladung entzünden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Für
Frischluft sorgen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Dieses Material kann sich durch Ausfließen oder Rühren
elektrostatisch aufladen und durch statische Entladung entzünden. Eine Notkühlung ist für den Fall eines
Umgebungsbrandes vorzusehen. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen: beim Umfüllen
ausschließlich geerdete Leitungen benutzen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017
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Materialnummer: 955026 Seite 4 von 10
Dämpfe sind schwerer als Luft. Rückzündung auf große Entfernung möglich. Dämpfe können mit Luft ein
explosives Gemisch bilden.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Kühl aufbewahren. Behälter mit Vorsicht
öffnen und handhaben. Lagertemperatur bis °C: 60
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Lösemittelhaltiger Dichtstoff zur Fugenabdichtung
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2(I)62n-Butylacetat123-86-4 300
DNEL-/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
123-86-4 n-Butylacetat
Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 859,7 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 480 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 960 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 480 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 960 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 102,,34 mg/m³
Verbraucher DNEL, akut inhalativ systemisch 859,7 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ lokal 102,34 mg/m³
,
PNEC-Werte
BezeichnungCAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
123-86-4 n-Butylacetat
Süßwasser 0,18 mg/l
Süßwasser (intermittierende Freisetzung) 0,36 mg/l
Meerwasser 0,018 mg/l
Süßwassersediment 0,981 mg/kg
Meeressediment 0,0981 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 35,6 mg/l
Boden 0,0903 mg/kg
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Materialnummer: 955026 Seite 5 von 10
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist , muss der gesamte Arbeitsbereich
ausreichend technisch belüftet werden. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Betriebsbereite Dusche und
Augenspülflasche in unmittelbarer Arbeitsplatznähe bereit halten .
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den
Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dicht schließende Schutzbrille. Bei Spritzgefahr Gesichtsschutz tragen. DIN EN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Butylkautschuk. DIN EN 374 Stufe 3
Dicke des Handschuhmaterials: 0,3 mm; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): ca. 60 min.
Empfohlene Handschuhfabrikate: PVC (Polyvinylchlorid). NBR (Nitrilkautschuk). DIN EN 374 Stufe 2
Dicke des Handschuhmaterials: ca. 0,9 mm; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): 30 min.
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Gesichtsschutzschild. Vollschutzanzug.
Körperschutz
Schutzausrüstung Filtergerät (Vollmaske oder Mundstückgarnitur) mit Filter: A
Vollmaske (DIN EN 136). Halbmasken (DIN EN 140). Partikelfiltergerät (DIN EN 143).
Atemschutz
Ist das Austreten des Produkte nichts zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos aufzusaugen.
Emmissionswerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Unter Beachtung der behördlichen Bestimmungen
beseitigen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
transparent
flüssigAggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristischGeruch:
Prüfnorm
pH-Wert: 6,2
Zustandsänderungen
126 °CSiedebeginn und Siedebereich:
27 °CFlammpunkt:
1,2 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:
7,5 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:
Dampfdruck:
(bei 20 °C)
15 hPa
Dichte (bei 20 °C): 0,93 g/cm³
Wasserlöslichkeit: unlöslich
Dyn. Viskosität:
(bei 20 °C)
15.000 mPa·s
Dampfdichte:
(bei 20 °C)
4
24 % n-ButylacetatLösemittelgehalt:
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9.2. Sonstige Angaben
Geruchsschwelle: 7-20 ppm
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Starke Säure , Starke Basen. Oxidationsmittel, stark.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
10.5. Unverträgliche Materialien
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode
123-86-4 n-Butylacetat
ratLD50 10770
mg/kgoral
rabLD50 >17600
mg/kgdermal
inhalativ (4 h) Dampf LC50 >21 mg/l rat
Reiz- und Ätzwirkung
Reizwirkung an der Haut: nicht reizend. Kaninchen.
Reizwirkung am Auge: nicht reizend. Kaninchen.
Sensibilisierende Wirkungen
nicht sensibilisierend. Meerschweinchen.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund fehlender Daten kann keine Aussage darüber getroffen werden , ob der Stoff die Kriterien für
CMR-Stoffe der Kategorie 1 oder 2 erfüllt.
Allgemeine Bemerkungen
Einatmen verursacht narkotische Wirkung/Rausch.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
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CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
n-Butylacetat123-86-4
Akute Fischtoxizität 96 hLC50 18 mg/l pimephales promelas
Akute Algentoxizität 96 hErC50 320 mg/l
Akute
Crustaceatoxizität
48 hEC50 44 mg/l daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
CAS-Nr. Bezeichnung
QuelleWertMethode d
Bewertung
n-Butylacetat123-86-4
83 % 28
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien)
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log PowBezeichnungCAS-Nr.
123-86-4 1,8n-Butylacetat
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
mit 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol (UV-328) ist ein Stoff enthalten der laut Publikation vom
17.12.2014 als persistent, bioakkumulativ oder toxisch (PBT) und als sehr persistent oder als sehr
bioakkumulativ (vPvB) betrachtet wird
Diese Information ist nicht verfügbar.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Abfallschlüssel Produkt
080409 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON
BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND
DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich
wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder
andere gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND
SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Papier und Pappe
150101
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1133
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Materialnummer: 955026 Seite 8 von 10
Klebstoffe14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
314.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: III
Gefahrzettel: 3
Klassifizierungscode: F1
Sondervorschriften: 640E
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E1
Beförderungskategorie: 3
30Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode: D/E
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1133
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Klebstoffe
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: III
Gefahrzettel: 3
F1Klassifizierungscode:
640ESondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E1
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1133
Adhesives14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: 3
14.4. Verpackungsgruppe: III
Gefahrzettel: 3
223, 955Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ): 5 L
Freigestellte Menge: E1
EmS: F-E, S-D
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: UN 1133
Adhesives14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
314.3. Transportgefahrenklassen:
Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Überarbeitet am: 02.01.2015
DICHT-FIX_771079
Materialnummer: 955026 Seite 9 von 10
III14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 3
Sondervorschriften: A3
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 10 L
Y344Passenger LQ:
Freigestellte Menge: E1
355IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
60 LIATA-Maximale Menge - Passenger:
366IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
220 LIATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
neinUMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
keine/keiner
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
Sonstige einschlägige Angaben
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 28: Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (Benzol
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EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich "Persönliche
Schutzausrüstung".
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017
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