jahressteuergesetz 2019 · cec) und robert sova (ceccar). die etaf steht für eine effektive...
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Gute Steuergesetzgebung hat viele Facetten. Sie nimmt nicht allein die Interessen des Fiskus in den Blick, sondern berücksichtigt auch die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen und beachtet die Systematik des Steuerrechts. Gute Steuergesetzgebung ist ausgewogen. Beim Jahressteuergesetz 2019 bspw. sieht die BStBK an einigen Stellen noch akuten Handlungsbedarf.
Im Mai 2019 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Entwurf für ein Jahressteuergesetz unter dem Titel „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Der Entwurf enthält verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität wie u. a. die angepasste Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung betrieblicher Elektro oder extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge. Bei den weiteren steuerlichen Vorschriften handelt es sich für den Ertragsteuerbereich zu einem bedeutenden Teil um Nichtanwendungsgesetzgebung, mit der missliebigen BFHUrteilen der Boden entzogen werden soll. In ihrer Stellungnahme kritisiert die BStBK dies und fordert den Gesetzgeber auf, der aktuellen Rechtsprechung zu folgen.
Die BStBK kritisiert zudem die Änderungen in der Grunderwerbsteuer sowie die geplanten Korrekturen bei der 44EuroGrenze für Sachbezüge und der Verlustberücksichtigung bei Kapitaleinkünften. Diese sind nach Auffassung der BStBK offensichtlich rein fiskalisch motiviert und verletzen z. T. die Steuersystematik und das Leistungsfähigkeitsprinzip. Für die Umsatzsteuer fordert die BStBK verschiedene Klarstellungen und eine Übergangsregelung für die geänderte Anwendung
der Margenbesteuerung. Im Weiteren enthält der Entwurf die lang diskutierte Verschärfung der „Share Deals“ in der Grunderwerbsteuer. Die BStBK lehnt diese Verschärfung in großen Teilen ab, da sie teilweise kaum praktisch umsetzbar wäre. Hingegen positiv zu bewerten sind nach Auffassung der BStBK die vorgesehenen Änderungen im Steuerberatungsgesetz, insbesondere die gesetzliche Verankerung der Stellung des Steuerberaters als Organ der Steuerrechtspflege.
Im Entwurf fehlt es an Änderungen im Unternehmensteuerrecht. Hier sind dringend Maßnahmen erforderlich, die den Standort Deutschland wieder stärken. Denn diese Rahmenbedingungen haben sich infolge von Steuerreformen in und außerhalb Europas spürbar verschlechtert. Dazu gehört z. B. eine Reform des Außensteuergesetzes und der Hinzurechnungsbesteuerung. Die BStBK fordert zudem, die Abschreibungsregelungen zu überarbeiten. Personengesellschaften würden von einer Überarbeitung der Begünstigungsregelungen für nicht entnommene Gewinne profitieren, die diese Regelungen für eine größere Zahl von Unternehmen anwendbar macht. Auch für den Bürokratieabbau sollte der Gesetzgeber wieder größere Anstrengungen unter nehmen, dies würde gerade kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen. Hier sollten u. a. die Aufbewahrungsfristen verkürzt oder die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze angehoben werden.
Es fehlt also nicht an Vorschlägen für Gesetzesänderungen, die unsere Wirtschaft stärken. Die Steuerpolitik sollte Fahrt aufnehmen und zügig ihren Gestaltungsauftrag im Sinne des Standorts Deutschland wahrnehmen.
Jahressteuergesetz 2019Die BStBK sieht im aktuellen Gesetzentwurf zum Jahressteuer-
gesetz Handlungsbedarf. Darüber hinaus fordert sie Anpassungen
im Unternehmenssteuerrecht, um die Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Unternehmen zu fördern.Prof. Dr. Hartmut SchwabVizepräsident der BStBK
BStBK-Report Juli 2019 1
FAQs zum Umgang mit KrisenunternehmenDie Bundessteuerberaterkammer veröffentlichte FAQs zu den Hinweisen zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den „Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen“. So gibt die BStBK dem Berufsstand eine Praxishilfe zum Umgang mit Krisenunternehmen an die Hand. Ziel der Hinweise und der FAQs ist es, den Berufsstand über neue Pflichten und verschärfte Haftungsrisiken aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Januar 2017 zu informieren.
Welche besonderen Risiken bestehen für den Steuerberater bei einer verspäteten Erstellung des Jahresabschlusses? Diese und weitere 18 Fragen, die von hoher Praxisrelevanz für den Berufsstand sind, greift der FragenAntwortKatalog auf. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem „Anweisungsfall“. Der BGH verneinte zwar in seinem Urteil eine zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters dann, wenn dieser auf Anweisung seines Mandanten zu Fortfüh
rungswerten bilanziert, obwohl die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen, er dieses aber deutlich dokumentiert und seinen Mandanten über seine Bedenken informiert. In ihren FAQs stellt die Bundessteuerberaterkammer aber nochmals klar, dass auch die ausdrückliche Anweisung durch den Mandanten keine Enthaftung gegenüber Dritten bewirkt und den Steuerberater nicht vor einer strafrecht lichen Verfolgung sowie einer Berufspflichtverletzung schützt.
Die geänderte BGHRechtsprechung gilt in allen noch offenen Fällen. Ein Verschulden des Steuerberaters ist bis zum Ergehen des neuen BGHUrteils jedoch fraglich, so die FAQs.
Die FAQs sind auf der BStBK-Website unter www.bstbk.de/ de/presse/publikationen verfügbar.
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Save the Date – 8. BWL-Symposium der BStBKAm 12. September 2019 findet das 8. BWLSymposium der Bundessteuerberaterkammer zum Thema „Bürokratische Regelung versus Vertrauen in Werte – Brauchen deutsche Unternehmen eine Wertediskussion?“ statt. Prof. Dr. Georg Schreyögg von der Freien Universität Berlin führt mit einem Impulsreferat in die Rolle von Werten für die Unternehmensführung ein.
Mit welchen Rahmenbedingungen können Werte in den Unternehmen noch besser verankert werden? Diese und weitere Fragen diskutieren die namhaften Podiumsgäste im Anschluss unter der Moderation von Dr. Hendrik Wieduwilt, Wirtschaftskorrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Die Aktualität des Themas beruht darauf, dass die öffentliche Wahrnehmung von
Unternehmen für deren Erfolg eine immer wichtigere Rolle spielt. Themen, wie Nachhaltigkeit oder Compliance, stehen vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Auch ein legales Verhalten kann dabei als illegitim betrachtet werden. Der zunehmende Fachkräftemangel führt dazu, dass auch eine wertbasierte und wertschätzende Unternehmensführung gegenüber den Mitarbeitern an Bedeutung gewinnt. Dies gilt ebenfalls für den Umgang mit Kunden. Beob achtetes Fehlverhalten von Unternehmen, wie z. B. der Dieselskandal in der Auto industrie, führt dazu, dass die Politik den Regelungsdruck erhöht, neue Melde und Überwachungspflichten einführt und das Recht der Unternehmenssanktionen neu regeln will. Der Gesetzgeber bereitet aktuell einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Tax Compliance für Hand-werksbetriebe Die Bundessteuerberaterkammer veröffentlichte gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks die Broschüre „Tax Compliance für Handwerksbetriebe“.
Mit der Publikation informiert die BStBK Handwerksbetriebe über die Einrichtung, die Vorteile und die Dokumentation eines innerbetrieblichen Kontrollsystems („SteuerIKS“), damit sie den steuerlichen Pflichten gerecht werden können. Zudem veranschau licht die Broschüre, wie Handwerksbetriebe den passenden Steuerberater finden können.
Die Broschüre ist verfügbar unter www.steuer-iks-bstbk.de.
19.06.2019Haufe online„Zukunft und 2020 passen mittler-weile nicht mehr richtig zusammen“
15.06.2019Frankfurter Allgemeine Zeitung„Gute Grundsteuer“
14.06.2019Deutsche Handwerkszeitung„Tax Compliance: Selbstverpflichtung zur Steuerehrlichkeit“
11.06.2019Münchner Merkur„Was Privatvermieter wissen sollten“
04.06.2019Augsburger Allgemeine„Steuern sparen mit Kochschürze & Co.“
06/2019Finanztest„So geht die Rechnung auf“
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BStBK-Report Juli 20192
Berufsmodernisierungsgesetz: BStBK kritisiert neue FortbildungsstufenDie Bundesregierung beschloss am 15. Mai 2019 den finalen Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG). Hierzu nahm die BStBK am 7. Juni 2019 Stellung.
Die BStBK kritisiert die geplanten neuen Fortbildungsstufen mit den Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in für …“, „Bachelor Professional in …“ und „Master Professional in …“, die parallel und zulasten der etablierten Fortbildungen eingeführt werden sollen. Im Gegensatz zum Referentenentwurf werden die Bezeichnungen „Berufsbachelor“ und „Berufsmas ter“ nicht weiterverfolgt. Der Gesetzgeber plant mit den neuen Bezeichnungen, die langjährig bestehenden Fortbildungsberufe nicht nur international vergleichbar zu machen, son
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Der Regierungsentwurf legt folgende Mindestausbildungsvergütungen fest:
1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr (zzgl. 18 %)
3. Ausbildungsjahr (zzgl. 35 %)
ab 2020 515,00 € 607,70 € 695, 25 €
ab 2021 550,00 € 649,00 € 742,50 €
ab 2022 585,00 € 690,30 € 789, 75 €
ab 2023 620,00 € 731,60 € 837,00 €
dern auch auf eine Stufe mit den Bachelor und Masterabschlüssen der Hochschulen zu heben. Die Neuregelung betrifft nicht nur die Fortbildungen zum/zur „Steuerfachwirt/in“ und zum/zur Fachassistenten/Fachassistentin „Lohn und Gehalt“ bzw. „Rechnungswesen und Controlling“, sondern auch die Fortbildungsprüfungen aller anderen Mitglieder des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB). Nach Ansicht der Bundessteuerberaterkammer werden auf diese Weise berufliche und akademische Ausbildungen vermischt, obwohl diese unterschiedliche Qualifikationen und Tätigkeiten beinhalten. Starke Kritik erfolgte auch seitens der Mitglieder der Kultusminis terkonferenz (KMK).
Unproblematisch ist nach Auffassung der BStBK dagegen die gesetzliche Verankerung
einer Mindestvergütung für Auszubildende ab dem Jahr 2020. Entgegen dem Referentenentwurf wird die Mindestausbildungsvergütung nicht mehr an der Höhe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ausgerichtet, sondern bis 2023 gesetzlich vorgegeben und ab 2024 durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) anhand der durchschnittlichen Höhe aller Ausbildungsvergütungen festgelegt (siehe Tabelle).
Die seitens der 21 Steuerberaterkammern empfohlene Ausbildungsvergütung mit Stand vom 14. Mai 2019 übertrifft bereits heute die für das Jahr 2023 vorgeschlagene Mindestausbildungsvergütung und liegt im Bundesdurchschnitt bei 793,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 893,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 998,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.
Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich auch in Zukunft für die Beibehaltung der etablierten Fortbildungsbezeichnungen ein.
Die BStBK-Stellungnahme ist unter www.bstbk.de/de/ presse/stellungnahmen veröffentlicht.
BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser erneut im ETAF-Vorstand
Am 12. Juni 2019 bestätigten die Delegierten bei der Generalversammlung der European Tax Adviser Federation (ETAF) in Brüssel BStBK Vizepräsident Volker Kaiser in seinem Amt als Vorstandsmitglied. Zudem wurde Philippe Arraou als ETAFPräsident wiedergewählt.
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Alle zwei Jahre stellen die Delegierten mit der Wahl des Vorstands und des Präsidenten die Weichen für die Zukunft der Steuerberater in Europa. Weitere Vorstandsmitglieder sind Benoît Vanderstichelen (IECIAB), Prof. Dr. HansMichael Korth (DStV), Luigi Carunchio (CNDCEC) und Robert Sova (CECCAR).
Die ETAF steht für eine effektive Zusammenarbeit der berufsständischen Organisationen. Sie vertritt die Interessen der Steuerberater gegenüber europäischen Entscheidungsträgern besonders wirkungsvoll, wie bei dem von der EUKommission geplanten Dienstleistungspaket.
Die BStBK gründete 2016 gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband und der französischen und italienischen Steuerberatervereinigung die ETAF, um u. a. dem Deregulierungsdruck seitens der EU überzeugend begegnen zu können. Seither erfreut sich die Initiative großen Zuspruchs und einer steigenden Mitgliederzahl. Mit mehr als 250.000 Berufsangehörigen ist die ETAF die größte Organisation der steuerberatenden Berufe in Europa.
Quelle: Bundestagsdrucksache 19/10815
Philippe Arraou (l.) und Volker Kaiser
BStBK-Report Juli 2019 3
BStBK-ReportHerausgeber:BundessteuerberaterkammerPostfach 02 88 55, 10131 BerlinTelefon: 030 240087 0, Fax: 99www.bstbk.de
Verantwortlich für den Inhalt:StB/WP/RA Dr. Raoul Riedlinger
Redaktion: Minou KhodaverdiPresse und Kommunikation, BStBK
Gestaltung: Hahn Images Berlinwww.hahnimages.de
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T E R M I N E
BStBK bei ETAF-Vorstandssitzung
BStBK erweitert Seminarangebot
Am 11. Juni 2019 nahm BStBKVizepräsident Volker Kaiser an der ETAFVorstandssitzung in Brüssel teil. Neben den Vorbereitungen der Generalversammlung am 12. Juni 2019 ging es auch um die ETAFStrategie für das Jahr 2020. Höchste Priorität haben weiterhin die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Veranstaltung regelmäßiger Konferenzen in Brüssel zu aktuellen steuer und berufspolitischen Themen. Die ETAF führt auch in Zukunft die enge Zusammenarbeit ihrer Mitglie
der fort und setzt auf einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit politischen Entscheidungsträgern in der Europäischen Kommission und dem Parlament. Volker Kaiser unterstützte den Vorschlag, hierfür die bestehenden Kontakte der ETAFMitgliedsorganisationen zu nutzen. Außerdem zogen die Vorstandsmitglieder Bilanz zu den Wahlen des Europäischen Parlaments und beschlossen, das ETAFNetzwerk in Brüssel weiter auszubauen.
Ab dem 2. Halbjahr 2019 gestaltet die Bundessteuerberaterkammer das Fortbildungsangebot für Steuerberaterinnen und Steuer berater noch umfangreicher. Folgende Themen gehen neu an den Start:
Erfolgsfaktor Betriebswirtschaftliche Beratung Dipl.Kfm. Dr. Andreas Nagel, StB, Neustadt23. August 2019, Frankfurt a. M. 22. November 2019, Hannover
Unternehmensbewertung bei steuerlichen Bewertungsanlässen, Unternehmenskauf und AbfindungDipl.Kfm. Christoph Wollny, StB/WP, Berlin23. Oktober 2019, Berlin28. November 2019, Dortmund
Strategieplanung für die SteuerberaterkanzleiDipl.Betriebsw. (BA) Ulf Hausmann LL. M., Berlin15. August 2019, Berlin12. September 2019, Hamburg
Den digitalen Wandel managen – Die TechnikJens Henke LL. M., StB, BerlinCarmen Kretschmer, StBin, Sonneberg3. September 2019, Berlin5. Dezember 2019, Dortmund
Honorarstrategien und -verhandlungen in der Steuerberatungskanzlei/Grundlagen für erfolgreiche HonorarverhandlungenDr. Gregor Feiter, RA, DüsseldorfSigrid Ludwig, Berlin10. Oktober 2019, Frankfurt a. M. 28. November 2019, Hamburg
2019 Update: Besteuerung in den NiederlandenEtienne Spierts, Belastingadviseur, Amsterdam; Joost van Helvoirt, Belastingadviseur, Rotterdam6. September 2019, Düsseldorf15. November 2019, Frankfurt a. M.
Ausführliche Informationen und weitere Termine unter www.bstbk-seminare.de
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S E M I N a R E
DWS-Jahresbericht und Tagungsband zum DWS-Symposium 2018Der aktuell erschienene Jahresbericht 2018 gibt umfassende Einblicke in die Arbeit und die Erfolge des DWSInstituts aus dem vergangenen Jahr. Dabei stehen insbesondere die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle und die Digitalisierung als berufsrechtliche Herausforderung im Mittelpunkt. Zudem veröffentlichte das DWSInstitut den Tagungsband des Symposiums 2018 mit dem Titel „Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle – vollziehbar?“. Dieser erhält alles Wissenswerte aus den Vorträgen der Referenten und der anschließenden Diskussion. Der Jahresbericht steht unter www.dws-institut.de zum Download bereit. Der Tagungsband kann ebenfalls unter www.dws-institut.de bestellt werden.
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BStBKSeminare
Internationale Verrechnungspreise: Ermittlung – Dokumentation –
Steuerliche Risiken25.07.2019 (Nürnberg)
13.09.19 (Hamburg)
Brennpunkte des Außensteuerrechts
14.08.2019 (Berlin)
Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht
29.08.2019 (Hamburg)
Personalgewinnung, -entwicklung und -bindung
03.09.2019 (München)
Erbschaftsteuer International04.09.2019 (Berlin)
Workshop: Mitarbeiterführung in der Steuerberaterkanzlei
04.09.2019 (München)
Detaillierte Informationen und Anmeldung unter
www.bstbkseminare.de
BStBK-Report Juli 20194
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