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DETAILPROGRAMM
Kairo - Kapstadt
20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020
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20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020
VON KAIRO NACH KAPSTADT Ein grossartiger Streifzug durch den afrikanischen Kontinent.
Mit Kurt Schaad
Ägypten, Äthiopien, Kenia, Victoriafälle, Südafrika. Angelehnt an Kurt Schaads grosse SRF DOK-Produktion "Kairo-
Kapstadt", die ihr 10-jähriges Jubiläum feiert, machen Sie sich auf eine Entdeckungsreise quer durch Afrika. Mit dem
Reisejournalisten als Begleiter, der Ihnen von seinen eigenen Erfahrungen erzählt und – durch seine Kontakte – neue
Reiseerlebnisse ermöglicht. Vom nie an Attraktivität verlierenden alten ägyptischen Reich bis ans sagenumwobene Kap
der Guten Hoffnung führt Sie Ihre Route. Unterwegs gespickt mit Höhepunkten der unterschiedlichen historischen Epo-
chen, Hochkulturen, Landschaftstypen und Gesellschaftsformen.
Der Besuch der Pyramiden von Gizeh ist ein absolutes Must.
Sie sind noch heute die Schatzkammer der Weltgeschichte.
Im Schweizerischen Institut für Ägyptische Bauforschung
und Altertumskunde, idyllisch auf einer Insel direkt am Nil
in Kairo gelegen, erhalten Sie Einblick in zeitgenössische
Archäologieprojekte.
Im orthodoxen Äthiopien treffen Sie auf orientalisches
Christentum und erleben in der Hauptstadt den Aufbruch in
die Moderne. Sie bestaunen nicht nur die aus dem Boden
herausgemeisselten, faszinierenden Felsenkirchen sondern
spüren auch, wie intensiv Religion hier gelebt wird. Ein
Schweizer Projektverantwortlicher gibt Ihnen zudem Aus-
kunft wie in diesem faszinierendem Land Tradition und
Zukunftsvision Hand in Hand einhergehen.
Kenia verzaubert durch seine Landschaftszüge – die Sie auch
aus der Luft bewundern können. Mit dem Schweizer Buschpi-
loten Christian Strebel, CEO von Yellow Wings Air Services
Ltd., sehen Sie die Masai Mara unter sich vorbeiziehen und
bestaunen den Kilimandscharo hoch oben aus der Nähe. Eine
Pirschfahrt zu Geparden, Flusspferden und Löwen oder die
Elefantenfütterung in einem Wildlife Trust, der Besuch einer
Schule und ein Treffen mit SRF Radiokorrespondenten in
Nairobi erweitern Ihre Savannen- und Lodge-Momente.
Nach den Ehrfurcht gebietenden Victoriafällen wartet das wun-
derschöne Südafrika – in all seiner Pracht und Zwiespalt. Die
freie Afrikakorrespondentin Cristina Karrer begleitet Sie in und
um Johannesburg und zeigt Ihnen Facetten der – auch heute
noch – parallelen Gesellschaften. Zum Schluss bringt Sie der
nostalgische Zug von Rovos Rail gediegen bis nach Kapstadt.
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20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020
Reiseplanung
Tag 1 & 2: Zürich – Frankfurt – Kairo
Ihre Reise durch den afrikanischen Kontinent beginnt mit
Ihrem Lufthansa-Flug via Frankfurt nach Kairo. Als Erstes
tauchen Sie in die Stadtatmosphäre ein mit einem Besuch
des Chan el-Chalili-Basars in der Altstadt. Als grösster
Markt Afrikas bezeichnet, wurde er ursprünglich auf einem
ehemaligen Mamluken-Friedhof als Karawanserei und Han-
delshof gegründet. Ein Willkommensdinner rundet Ihren
ersten Tag ab. Kurt Schaad erzählt dabei von seinen Erleb-
nissen und wie sich das Land seit der DOK-Serie gewandelt
hat. Als Nächstes warten auf Sie die weltberühmten Pyrami-
den von Gizeh und die majestätische Sphinx. Sie erfahren
von der naheliegenden Theorie einiger Historiker, ihre Nase
sei von einem fanatischen Bilderstürmer im 14. Jh. abge-
schlagen worden. Nach dem Ägyptischen Museum, dessen
Artefakte in die Prädynastische Zeit und somit ins 4. Jtsd.
zurückreichen, begeben Sie sich zur Zitadelle von Saladin –
als Teil des Historischen Kairos zum UNESCO-
Weltkulturerbe gehörend und erst seit wenigen Jahrzehnten
öffentlich zugänglich. Malerisch auf der Nilinsel Zamalek
gelegen befindet sich das Schweizerische Institut für Ägyp-
tische Bauforschung und Altertumskunde. Der Direktor,
Dr. Cornelius von Pilgrim, empfängt Sie zu einem interes-
santen Gespräch über das alte und heutige Ägypten.
NZZ-REISEN EXKLUSIV
Afrika-Abenteuer durch Ägypten, Äthiopien, Kenia, Victoriafälle, Südafrika
• Ein afrikanisches Reise-Unikat, ausgearbeitet mit dem Reisejournalisten Kurt Schaad
• Treffen mit neuen und alten Bekannten, die seit der Pro-duktion der DOK-Reportage "Kairo-Kapstadt" die letzten 10 Jahre und ihre Entwicklungen für Sie zusammenfassen
• Paradiesische Landschaften Afrikas: Wüsten, Felspla-teaus, grüne Ebenen, Seen, tosende Wasserfälle und Gebirgsketten
• Kleinflugzeug-Touren über Kenia mit dem Schweizer Buschpiloten Christian Strebel, Game Drive im Gelän-dewagen auf Geparden-Spuren, Nostalgie-Zugfahrt mit Rovos Rail durch Südafrika
IHRE BEGLEITUNG
KURT SCHAAD
Kurt Schaad arbeitete von 1972 bis 2010 für SRF. Er war Redaktionsleiter des Wirtschaftsmagazins „ECO“ und von „SF Spezial“, sowie Produzent und Mo-derator bei der Vorabendsendung „Ka-russell“ und der Tagesschau. Für seine Arbeiten wurde er mehrfach ausge-zeichnet. Unter seiner Verantwortung entstanden diverse Reisereportagen, u.a. die fünfteilige DOK-Serie von SRF, die ihn von Kairo nach Kapstadt geführt hat. Die Erfahrung dieser Reise, welche im 2020 ihr 10-jähriges Jubiläum feiert, haben für die Entstehung dieser NZZ-Reise eine wichtige Rolle gespielt. Er begleitet die Reise während der gesam-ten Dauer. Durch seine Erfahrungen und Kontakte macht er Afrika für Sie zugänglich und erlebbar.
LEISTUNGEN
• Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Taxen)
• Inlandflüge in Äthiopien, Kleinflugzeug-Inlandflüge in Kenia, alle Transporte, Eintritte, Trinkgelder, Visagebühren • Hotel- und Lodgeunterkünfte, 2 Übernachtungen im Zug von Rovos Rail in einer Pullman Suite zur Doppel-belegung (höhere Kabinenkategorien gegen Aufpreis buchbar, vorbehaltlich Verfügbarkeit), Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag
• Begleitung und Moderation durch Kurt Schaad, er-wähnte Expertengespräche, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung
• Ausführliche Reisedokumentation
TERMIN 20.10. – 10.11.2020
PREIS Fr. 18 450.- p.P.. EZ-Zuschlag: Fr. 2 880.-
TEILNEHMER/INNEN
Min. 15, max. 22 Personen
DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch
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Tag 3: Kairo – Addis Abeba
Mit dem Nachtflug von Ethiopian Airways fliegen Sie in
Richtung Horn von Afrika in die Hauptstadt Äthiopiens.
Ausgeruht suchen Sie am Nachmittag den auf 3'000 m gele-
genen Hausberg Entoto auf und lassen den Blick über die
Hauptstadt schweifen. Dicht von Eukalyptusbäumen be-
wachsen, wird er oft als „Lunge von Addis Abeba“ bezeich-
net. Mit der Kathedrale der Heiligsten Dreifaltigkeit kom-
men Sie das erste Mal in Berührung mit dem hier gelebten
altorientalischen Christentum der Äthiopisch-Orthodoxen
Tewahedo-Kirche. Die Kathedrale selbst ist letzte Ruhe-
stätte für Angehörige der Kaiserfamilie und geschichtlicher
Helden. Auf dem Merkato, dem – wiederum – grössten
seiner Art in ganz Afrika, erleben Sie das pulsierende Leben
der äthiopischen Hauptstadt. Von Computern über Souve-
nirs bis zu lebenden Tieren ist hier alles zu finden. Einen
einzigartigen Einblick darin, wie in Äthiopien Tradition und
Zukunftsvision Hand in Hand einhergehen, gewährt Ihnen
das Treffen mit Chris Annen. Der Schweizer blickt auf jah-
relange Äthiopien-Erfahrung zurück, hat er doch verschiede-
ne Entwicklungsprojekte im ganzen Land betreut, unter ande-
rem für Helvetas. In seiner Begleitung besuchen Sie eine
Kunstgalerie und ein traditionelles Restaurant mit spektakulä-
ren Aufführungen einer Tanzgruppe. Die Nacht verbringen
Sie im Wissen, sich mit 2'200 m.ü.M. in der dritthöchstgele-
genen Hauptstadt der Welt zu befinden.
Tag 4: Addis Abeba – Lalibela
Ein kurzer Inlandflug bringt Sie ins nördlich gelegene Lalibela,
wo Ihnen das Bild der ganz in weiss gehüllten Gläubigen und
Pilger bereits Aufschluss über die Besonderheit des Ortes gibt:
Die elf weltberühmten, UNESCO-klassierten Felsenkirchen,
gehauen aus roter Basaltlava im 12./13. Jh., machen Lalibela
zum wichtigen Pilgerziel. Sie scheinen bezüglich Architektur,
Grösse, Ausführung und Konzept von übermenschlicher Hand
erschaffen zu sein, weshalb zahlreiche Legenden ihre mysteriö-
se Entstehung interpretieren. Einige der mehrgeschossigen
Monolithkirchen sind untereinander mit einem komplizierten,
verwirrenden Labyrinth aus Tunneln, Gängen und versetzten
Krypten, Grotten und Galerien verbunden. Bet Medhanealem
ist die grösste aus Stein gehauene Kirche der Welt und gleicht
einem griechischen Tempel. Bet Giyorgis darf sich wahrschein-
lich als eleganteste aller Kirchen Lalibelas rühmen. Sie treffen
Priester und Diakone, die in dieser geheimnisvollen und wun-
derbaren Welt ihrer alltäglichen Arbeit nachgehen. Zusammen
mit den Gläubigen werden Sie Teil einer magischen Stimmung:
inmitten der eindrücklichen Prozessionen fühlt man sich in
biblische Zeiten zurückversetzt.
Tag 5: Lalibela Am Morgen besuchen Sie eine weitere bedeutende Stätte,
das Felsenkloster Neakuto Leab. Die halb in den Fels ge-
schlagene Höhlenkirche im Schatten der Tafelberge des
Tigray-Gebirges diente dem gleichnamigen König nach
dessen Abdankung als Einsiedelei und beherbergt heute eine
beeindruckende Sammlung antiker Kreuze, illustrierter
Handschriften und weiterer Ikonen. Am Mittag begeben Sie
sich auf den Samstagsmarkt von Lalibela – hier herrscht
geordnetes Chaos. Im Irrgarten von Planen, Tischchen,
Andenken und Weihrauch beobachten Sie das tägliche Trei-
ben und den Austausch der Menschen beim Einkauf. Am
Nachmittag suchen Sie das imposante Felsenkloster Ashtem
Maryam auf: In der relativ kleinen, auf 3'800 m steil am
Berg gelegenen Kirche mit semi-monolithischer Architektur
treffen Sie auf liebevoll gestaltete Kreuze und geniessen den
Rundblick auf die Gegend von Lalibela. Nicht fehlen darf
eine klassische Kaffeezeremonie und den Genuss des herrli-
chen äthiopischen "Buna".
Tag 6: Lalibela – Axum Kurz vor Mittag bringt Sie ein weiterer kurzer Inlandflug
nach Axum, das Zentrum des legendären Reichs der Köni-
gin von Saba. Die imposanten Stelen von Axum verkörpern
ein Wahrzeichen der jahrtausendealten äthiopischen Kultur
– darunter befindet sich der grösste jemals von Menschen
bearbeitete und aufgerichtete Steinblock der Welt, sowie die
Inschriften von König Ezana. Die Kirche der heiligen Maria
von Zion indes wird als Aufbewahrungsort der Bundeslade
vermutet. Das seit dem 4. Jh. verankerte Christentum ist
auch hier nach wie vor lebendig: Sie haben die Gelegenheit,
den Schreibern über die Schultern zu schauen, die bis heute
die Heiligen Schriften von Hand auf Pergament kopieren.
Etwas ausserhalb der Stadtgrenzen liegen die Gräber von
König Kaleb und seines Sohnes Gebre Meskel auf einem
kleinen Hügel, die für ihre reiche Verzierung bekannt sind.
Der Abend bietet sich an, um in einem typischen „Tej-Bet“
das zweite Nationalgetränk, den Honigwein, zu probieren.
Tag 7: Axum – Yeha – Adrigrat – Gheralta Auf einer der schönsten Strassen des Landes inmitten der
grandiosen Berglandschaft ist Ihr Tagesziel Gheralta. Unter-
wegs kommen Sie in Adwa vorbei, wo 1896 die berühmte
Schlacht zwischen den äthiopischen und den italienischen
Streitkräften stattfand und welche die äthiopische Souveräni-
tät sicherte. In Yeha besichtigen Sie die vor mehr als 2'500
Jahren erbaute Tempelanlage. Der sogenannte „Mondtempel“
wurde der Überlieferung nach für die Königin von Saba ge-
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baut und dem Gott des Mondes Almaq gewidmet. In Adrigat
besuchen Sie eine Kaktusfarm. Ihre Frucht, die Kaktusbirne,
spielt eine immer wichtigere Rolle als Nahrungs- und Futter-
mittelquelle in der Region. Sie wird auch als Brennstoff,
natürlicher Zaun oder Hecke und zur Bodenerhaltung ver-
wendet und bietet so eine Einkommensquelle. Kurt Schaad
erzählt dabei mehr über die modernen und was es braucht um
die Lebensqualität zu steigern. Anschliessend geht es weiter
in die Region Gheralta, wo Sie Ihre Lodge beziehen. Das
Gheralta-Massiv beeindruckt als spektakuläre Landschaft mit
bizarren Gesteinsformationen, Felsnadeln aus rotem Sandstein
und uralten Sykomoren-Bäumen.
Tag 8: Gheralta – Mekele Die aussergewöhnlichen Felsenkirchen der Region nisten
zum Teil in unzugänglichen Orten und Höhen. Optional
können Sie die Ruhe Ihrer Unterkunft geniessen oder eine
spektakuläre Wanderung durch das Gheralta-Gebirge unter-
nehmen (eine gute Kondition ist hierfür erforderlich). Die
Felsenkirchen von Tigray befinden sich weit oben in den
Bergen und wurden in mühevoller Arbeit, vor meist mehr
als 1‘000 Jahren, erschaffen. Eine kleine Kletterpartie bringt
Sie zur Kirche von Maryam Korkor hinauf. Der Priester der
Kirche und Verwahrer der Schlüssel sowie die Kinderschar
der Umgebung werden Sie dabei begleiten. Die Anstrengung
wird von der Aussicht und den einmaligen Malereien in der
Kirche mehr als belohnt: die beeindruckende Lage und Ab-
geschiedenheit sind ein bleibendes Erlebnis. Am Nachmittag
verlassen Sie das Massiv und machen sich auf in Richtung
Süden. Die Strasse führt entlang des östlichen Abhanges des
äthiopischen Hochlandes, mit wunderschönen Ausblicken
sowohl über die Berge als auch über die Danakil-Ebene. Mit
Mekele, der relativ jungen und für äthiopische Verhältnisse
modernen Stadt, erreichen Sie einen wichtigen Handels-
punkt. Völker verschiedenster Ethnien und Religionsgrup-
pen treffen auf dem Markt zusammen und die Salzstrasse
aus der Danakil-Ebene findet hier ihr Ziel. Am Abend ge-
niessen Sie Ihr letztes äthiopisches Abendessen.
Tag 9 & 10: Mekele – Addis Abeba – Nairo-
bi – Masai Mara Sie verlassen Äthiopien und seine distinktive Kultur und
fliegen via Addis Abeba in die Hauptstadt Kenias, Nairobi.
Hier treffen Sie auf Ihren Piloten der kommenden Tage: den
Schweizer Christian Strebel, Gründer von Yellow Wings Air
Services Ltd.. Mit ihm fliegen Sie in den Masai Mara Natio-
nalpark und sehen die faszinierenden Weiten Afrikas aus der
Vogelperspektive. In diesem weltberühmten Teil der Seren-
geti sind die beeindruckenden «Big Five» beheimatet: Ele-
fant, Spitzmaulnashorn, afrikanischer Büffel, Leopard und
Löwe. Es erwarten Sie Ausflüge tief in die Savanne und
zahlreiche Tierbegegnungen, aber auch ein authentischer
Blick in Traditionen und Alltagsleben: Was hat es mit den
hohen Sprüngen der Massai-Männer und dem Klang des
Kuduhorns auf sich? Beim Besuch einer lokalen Primar-
schule indes erfahren Sie mehr über das Bildungssystem und
dessen Wichtigkeit. Während Ihrer Flugtouren mit Christian
Strebel erzählt er Ihnen seinerseits von seinen Erfahrungen
mit Natur, Menschen und Herausforderungen des Lebens in
dieser wunderschönen Region. Die Nächte verbringen Sie in
wundervollen Lodges, die Ihr Kenia-Erlebnis unterstreichen
und auch tagsüber zum Entspannen einladen.
Tag 11 & 12: Masai Mara – Amboseli Den letzten Tag in der Masai Mara, Kenias berühmtestem
Reservat und bekannter Savannenlandschaft aus "Out of
Africa", widmen Sie spezifisch den Geparden. Seit Beginn
dieses Jahrhunderts ist ihr Bestand dramatisch gesunken auf
7'500 Tiere – Hauptgrund hierfür das menschliche Eingrei-
fen in ihren Lebensraum und -art. Das Mara-Meru Cheetah
Projekt setzt sich mit Forschung und Informationsarbeit für
den Schutz dieser Spezies ein. Mit einem Team, welches seit
Jahren mit dem Projekt zusammenarbeitet, begeben Sie sich
auf einen Game Drive in offenen Geländewagen, um unter
fachkundiger Leitung Ausschau nach den Geparden zu hal-
ten. Am Abend zuvor erhalten Sie von der Verantwortlichen
des Projektes selbst, Dr. Elena Chelysheva, eine Einführung
in die Thematik. Nach Ihrer Pirschfahrt bringt Sie Christian
Strebel auf einem wunderbaren Flug – mit Sicht über das
Rift Valley, über Seen mit Flamingoschwärmen und mit
Blick auf den grandiosen Kilimandscharo in den Amboseli-
Nationalpark. Hier tauchen Sie erneut in die weitläufige
Natur des afrikanischen Kontinents ein. Bekannt ist der Park
vor allem für seine grossen Elefantenherden. Nebst Freizeit
unternehmen Sie Safaris, auf welchen Ihnen Kurt Schaad
von seinen Tiererlebnissen als Reisejournalist erzählt. Auch
erfahren Sie, wie das Volk der Massai als Besitzer des um-
liegenden Landes zum Erhalt der hiesigen Elefantenpopula-
tion beigetragen hat.
Tag 13: Amboseli – Nairobi Nach Freizeit am Morgen fliegen Sie zurück nach Nairobi.
Dort wartet eine private Führung durch den David Sheldrick
Wildlife Trust auf Sie, eine der ältesten Wildtier-Stiftungen
des Kontinents, welche sich dem Schicksal verwaister und
erkrankter Elefanten annimmt. Auf dieser Spezialführung
nehmen Sie Teil an der Fütterung der imposanten Tiere, die
Sie auf diese Weise ganz nah erleben. Auch von Ihrem Ho-
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tel aus geniessen Sie den Ausblick auf den direkt anliegen-
den Nairobi Nationalpark. Zum Abendessen gesellen sich
Samuel Burri und Anna Lemmenmeier zu Ihnen – die bei-
den Journalisten teilen sich in der Hauptstadt die Korres-
pondentenstelle für Radio SRF und berichten regelmässig
für "Echo der Zeit" über Kenia.
Tag 14: Nairobi – Victoriafälle Ein weltberühmtes Naturhighlight steht heute auf dem Pro-
gramm. Am frühen Morgen verabschieden Sie sich von
Kenia und fliegen mit der nationalen Airline südlich über
den afrikanischen Kontinent an die Grenze zwischen Sambia
und Simbabwe. Hier erblicken Sie die tosenden Victoriafäl-
le. Auf einer abendlichen Sundowner-Bootsfahrt auf dem
Sambesi werden Himmel und Wasser in tiefes Abendrot
getunkt.
Tag 15: Victoriafälle – Johannesburg Die Eindrücke häufen sich – als letztes Land Ihrer Reiseroute
erreichen Sie mit South African Airways am Nachmittag den
südlichsten Staat des Kontinents. In der landesgrössten Stadt
Johannesburg erhalten Sie Dank der Begleitung durch Cristi-
na Karrer einen besonders lebendigen Einblick in die The-
men, welche Gesellschaft und öffentliche Meinung beherr-
schen. Die freie Afrikakorrespondentin, Dokumentarfilmerin
und Autorin hat hier seit bald 20 Jahren ihre Basis und zeigt
Ihnen "ihr" Johannesburg. Mit der Nelson Mandela Bridge
sehen Sie ein Bauwerk, dessen Namensgebung dem grossen
Politiker und seinen Bemühungen, die unterschiedlichen
Völkergruppen Südafrikas einander näher zu bringen, Tribut
zollen sollte. Beim gemeinsamen Dinner in gemütlicher At-
mosphäre erzählt Cristina Karrer aus ihrem Leben.
Tag 16-18: Johannesburg – Rovos Zug –
Kapstadt Das Township Soweto steht als Synonym für den Wider-
stand der einheimischen Bevölkerung während der Apart-
heid. Cristina Karrer begleitet Sie durch den Stadtteil mit der
weltweit einzigen Strasse, in der zwei Nobelpreisträger
wohnten. Im Mandela House, wo der Widerstandskämpfer
und Präsident zeitweise selber zu Hause war, erfahren Sie
mehr über Nelson Mandela und seine Familie. In der Nach-
barschaft Kliptown besuchen Sie einen Kindergarten, wo
nach der Feldenkrais-Methode ein körperzentriertes Projekt
die Kinder begleitet – eine berührende Erfahrung, welche
die Journalistin filmisch festgehalten hat. Danach begeben
Sie sich in die Hauptstadt Pretoria: Im wunderbaren Koloni-
algebäude der alten Transvaal-Dampfbahn wartet der Zug
von Rovos Rail auf Sie. Ein privates Eisenbahnunterneh-
men, das 1986 seine Lizenz erhielt und seitdem sein Netz
kontinuierlich ausgebaut hat. In nostalgischen Zugwaggons
legen Sie eine 1'600 km lange Strecke bis an die Südküste
des Kontinents zurück. Während diesen zwei Fahrttagen
inklusive Übernachtungen auf Schienen durchstreifen Sie
die majestätischen Landschaften Südafrikas – die weiten
Ebenen des nördlichen Hochlandes, durch Gebirgsketten
und Weinanbaugebiete. Ziel ist Kapstadt, mit Tafelberg,
Devil's Peak und Lion's Head im Hintergrund.
Tag 19 & 20: Kapstadt & Kap der Guten
Hoffnung Von fast überall her kann man in der Metropole das schie-
fergraue Urgestein des Tafelbergs sehen. Sofern das Wetter
dem Programm keinen Strich durch die Rechnung macht,
nehmen Sie die Seilbahn zur Gipfelebene, um die Aussicht
auf Kapstadt, Ozean und Halbinsel zu geniessen. Danach
begeben Sie sich etwas ausgedehnter auf die Spuren Nelson
Mandelas. Auf einem Rundgang durch das historische und
kulturelle Herz der Stadt erfahren Sie von seinen Lebenssta-
tionen: Verurteilung, die Zeit im Gefängnis bis hin zu sei-
nem heutigen gesellschaftlichen Stand. Sie erfahren vor Ort,
welche Hebel für seine Freilassung in Bewegung gesetzt
wurden und die Involvierung eines Präsidenten, eines Ge-
fängnisdirektors und eines Spions. Ein alter Bekannter Kurt
Schaads, der leidenschaftliche Motorradfahrer Geoff Rus-
sell, erzählt Ihnen aus dem Alltag und seinen Touren, bei
denen er jeden Stein der weiteren Region kennengelernt hat.
Als letzten Höhepunkt Ihrer Reise besuchen Sie das Kap der
Guten Hoffnung, wo Indischer Ozean und Atlantik aufei-
nandertreffen und gewaltige Stürme entstehen können. In
blühenden Seefahrtszeiten liessen hier so manche
Schiffscrewmitglieder ihr Leben, entsprechend ranken sich
vielzählige Sagen ums Kap. Heute kaum mehr vorstellbar
beim Anblick des wunderschönen Naturschutzgebietes, wo
zu Dutzenden Straussenvögel die Küste entlang spazieren
und fotogen in die Kamera schauen. Auf dem Rückweg
machen Sie einen Halt bei den kleinen Brillen-Pinguinen der
bekannten Boulders Beach-Kolonie. Mit einem Galadinner
setzten Sie den Schlusspunkt Ihrer Afrika-Erfahrung.
Tag 21/22: Kapstadt – Frankfurt – Zürich Es bleibt Zeit, Kapstadt auf eigene Faust zu entdecken vor
dem Rückflug am frühen Abend mit Lufthansa via Frankfurt
nach Zürich, Ankunft am frühen Morgen des letzten Tages.
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Allgemeines
Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem
Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entstand in Zu-
sammenarbeit mit dem Reisejournalisten Kurt Schaad –
sowie dem für diese Art von Reisen spezialisierten Veran-
stalter. Unter der Verantwortung von Kurt Schaad entstan-
den diverse Reisereportagen, u.a. die fünfteilige DOK-Serie
von SRF, die ihn von Kairo nach Kapstadt geführt hat. Die
Erfahrung dieser Reise, welche im 2020 ihr 10-jähriges
Jubiläum feiert, haben für die Entstehung dieser NZZ-Reise
eine wichtige Rolle gespielt. Kurt Schaad begleitet die Reise
während der gesamten Dauer. Durch seine Erfahrungen und
seine Kontakte macht er Afrika für Sie zugänglich und er-
lebbar. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen
für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer
offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei de-
nen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art
entdeckt.
Begleitung durch Kurt Schaad und Begeg-
nungen vor Ort Dank Kurt Schaads Netzwerk sind diverse Expertengesprä-
che und Treffen mit neuen und alten Bekannten geplant, die
seit der Produktion der DOK-Reportage "Kairo-Kapstadt"
die letzten 10 Jahre und ihre Entwicklungen für Sie zusam-
menfassen. Sollte Ihr Begleiter oder die Experten vor Ort
nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass
ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
Anforderungsprofil Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und
richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum
jeden Alters. Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie
Interesse und Respekt für fremde Kulturen sind wichtige
Voraussetzungen für diese Art von Reise. Wer Erholung und
Entspannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensberei-
cherung, sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. Eine
gute Verfassung ist aufgrund der zurückgelegten Kilometer
per Flugzeug und Bus und den warmen Temperaturen von
Vorteil.
Klima In den bereisten Ländern herrscht je nach Region wüstenhaf-
tes bis subtropisches Klima vor. Während Ihrer Reisezeit
gibt es in der Regel keine andauernden Regenfälle, vielmehr
ist das Klima in weiten Teilen trocken. Einzelne Regenfälle
können aber nicht ausgeschlossen werden (in Kenia und
Südafrika). Der Unterschied zwischen Tages- und Nacht-
temperaturen ist besonders in den höher gelegenen und
wüstenhaften Regionen (Äthiopien) teilweise erheblich; hier
kann es in der Nacht bis 8°C kalt werden. Die durchschnitt-
lichen Tagestemperaturen betragen in den bereisten Gebie-
ten im Oktober/November zwischen 23°C und 30°C.
Leichte Sommerkleidung aus Baumwolle oder atmungsakti-
vem Material ist empfehlenswert. Für die kühlen bis kalten
Morgen- und Abendstunden und die Safaris in offenen Fahr-
zeugen sollten Sie zusätzlich warme Sachen mitnehmen. An
Bord des Zuges von Rovos Rail ist am Abend für die Herren
ein Jackett sowie eine Krawatte Pflicht. Bei den Damen wird
eine schicke Garderobe (z.B. schwarzes Kleid, es muss kein
Cocktailkleid sein) ebenfalls erwünscht. Auf den Kleinflug-
zeug-Inlandflügen in Kenia darf maximal 15kg Gepäck pro
Person in weichen Reisetaschen mitgeführt werden. Allfälli-
ge weitere Gepäckstücke können in Nairobi deponiert wer-
den. Generell empfehlen wir deshalb die Mitnahme von
weichen Reisetaschen an Stelle von Hartschalenkoffern.
Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in die
bereisten fünf Länder einen Reisepass, der noch mindestens
sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist,
sowie über 8 leere Seiten verfügt. Zudem wird für die Ein-
reise nach Ägypten, Äthiopien, Kenia sowie Simbabwe ein
Visum benötigt. cotravel wird für Sie die benötigten Visa
vor Abreise einholen. Die Gebühren sind bereits im Arran-
gementpreis inbegriffen (Ägypten: USD 25.-, Äthiopien:
CHF 64.-, Kenia: USD 51.-, Simbabwe: USD 30.-, Stand
November 2019). Schweizer Staatsbürger können ohne
Visum nach Südafrika einreisen – vorausgesetzt der Aufent-
halt beträgt max. 90 Tage.
WICHTIG: Wer einen israelischen Pass oder einen israeli-
schen Sichtvermerk (Stempel) im Pass hat, dem wird die
Einreise nach Ägypten verweigert. In diesem Falle raten wir,
einen neuen Pass ausstellen zu lassen.
Impfungen Für die Einreise in die fünf bereisten Länder sind grundsätz-
lich keine Impfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimp-
fung ist nur obligatorisch bei Einreise innerhalb von zehn
Tagen aus einem Endemiegebiet (nicht bei dortigem Flugha-
fentransit), einschliesslich bei Einreise aus Eritrea, Ruanda,
Somalia, Tansania, Sambia São Tomé und Príncipe. Ein
hohes Malariarisiko besteht in Äthiopien und Kenia in den
Regionen unter 2‘500 m.ü.M. sowie an den Victoriafällen
ganzjährig. Weil es keinen 100%-igen medikamentösen
Schutz gibt, kommt Schutzmassnahmen wie Mückenspray
und langer Bekleidung eine wichtige Funktion zu. Bei einer
Tablettenprophylaxe ist die Einnahme genau nach ärztlicher
Vorschrift wichtig. Welche gesundheitlichen Vorkehrungen
für Sie sinnvoll sind, sollte unbedingt vor Abreise mit dem
Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detail-
lierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch. Die
medizinische Versorgung ist teilweise unzureichend (v.a. in
Äthiopien). Persönliche Medikamente sollten Sie daher von
zuhause mitbringen.
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Transport Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Kairo und retour
ab Kapstadt (jeweils via Frankfurt) sind bei Lufthansa ge-
bucht. Die Flugdauer beträgt:
Zürich – Frankfurt: 1h00 Frankfurt – Kairo: 4h10
Kapstadt – Frankfurt: 11h55 Frankfurt – Zürich: 0h55
Der Flug Kairo – Addis Abeba, die Inlandsflüge in Äthiopi-
en sowie der Flug Addis Abeba – Nairobi sind bei Ethiopian
Airlines gebucht. In zwei 12-Plätzer Cessnas von Yellow
Wings Air Services Ltd. fliegen Sie mit dem Schweizer
Christian Strebel sowie einem anderen erfahrenen Piloten
auf den folgenden Strecken: Nairobi – Masai Mara, Masai
Mara – Amboseli, Amboseli – Nairobi. Die Strecke Nairobi
– Victoriafälle legen Sie mit Kenya Airways zurück, von
den Victoriafälle nach Johannesburg fliegen Sie mit South
African Airways. Flugänderungen bleiben vorbehalten.
Nebst dem Flugzeug, werden Sie mit komfortablen, klimati-
sierten Reisebussen der besten landesüblichen Qualität unter-
wegs sein. In komfortablen 4x4 Geländefahrzeugen gehen Sie
in Kenia auf Pirschfahrt. In Äthiopien wurde in den letzten
Jahren stark in den Ausbau der Strassen investiert und das
geteerte Strassennetz wird ständig ausgedehnter. Noch sind
die Strassen aber nur z.T. in gutem Zustand und die Fahrt
kann auch mal holprig sein. Generell entschädigen die spek-
takulären Landschaften die teilweise langen Fahrten und es
lohnt, auf dem Landweg unterwegs zu sein, auch wenn Sie für
längere Tagesetappen öfters früh aufstehen müssen. Von
Pretoria bis nach Kapstadt sind Sie auf Schienen mit Rovos
Rail unterwegs. Nebst den Schlafwaggons verfügt der Zug
über einen Speise-, Lounge- sowie Beobachtungswaggon mit
Freiluftbalkon sowie einen kleinen Souvenirladen und eine
Raucherlounge.
Unterkunft/Mahlzeiten Generell übernachten Sie in den grösseren Ortschaften in
ausgewählten 4* - 5* Hotels. Der Hotelstandard ist aller-
dings nicht immer mit jenem in der Schweiz vergleichbar.
Die Hotelsituation in Äthiopien verbessert sich von Jahr zu
Jahr, bleibt im Vergleich zu anderen afrikanischen Staaten
jedoch bescheiden und kann nicht mit internationalen Stan-
dards mithalten. Die Hotels in Addis Abeba und einige Lod-
ges bieten einen sehr guten Komfort. Die Zimmer in Lalibe-
la, Axum, Gheralta und Mekele sind einfach, jedoch sauber
und verfügen ebenso über eine eigene Dusche/WC wie alle
anderen Unterkünfte auf der Reise auch. Es kann hin und
wieder mal vorkommen, dass Sie in Äthiopien vorüberge-
hend auf Elektrizität oder warmes Wasser verzichten müs-
sen. Klassische Übernachtungsmöglichkeiten in Kenia sind
Lodges oder Tented Camps. Letztere bieten mehr Naturnä-
he, aber dennoch viel Komfort. Die grosszügigen Zelte sind
mit komfortablen Betten, schönem Mobiliar und privatem
Bad/WC ausgestattet.
Zwei Nächte verbringen Sie im nostalgischen Zug von Ro-
vos Rail. Im Arrangementpreis ist eine Pullman Suite zur
Doppelbelegung inkludiert. Die Kabine ist 7m2 gross – tags-
über ausgestattet mit einem bequemen Sofasitz ausgestattet,
der abends in ein Doppelbett oder zwei übereinanderliegen-
de Einzelbetten umgewandelt wird, und verfügt über ein
eigenes Bad mit Dusche. Die holzgetäfelten, umgebauten
Schlafwagen, bieten jeglichen modernen Komfort. In den
Badezimmern verbinden sich die originalen Armaturen mit
der modernen Technologie von Warmwasserduschen, Haar-
trocknern und Rasiersteckern. Gegen Aufpreis und vorbe-
haltlich Verfügbarkeit kann auf dem Zug ein Upgrade in
eine höheren Kabinen-Kategorie gebucht werden:
Deluxe Suite
Die Deluxe Suite ist 10m2 gross, verfügt über einen „Wohn-
bereich“ mit zwei Stühlen und einen Tisch, ein Doppelbett,
welches auch in zwei Einzelbetten geteilt werden kann, ein
eigenes Bad mit Dusche sowie eine Minibar. Aufpreis: CHF
850.- pro Person in Doppel- respektive CHF 1 190- in Ein-
zelbelegung.
Royal Suite
Die Royal Suite ist 16m2 gross, verfügt über einen eigenen
Loungebereich sowie ein geräumiges Doppelbett (oder zwei
Einzelbetten) und ein komplettes Badezimmer mit einer
viktorianischen Badewanne und einer separaten Dusche. Die
Royal Suiten sind der Inbegriff von Luxus mit schönen
Holzvertäfelungen und Elementen aus der edwardischen
Epoche. Zusätzlich verfügt diese Kabinen-Kategorie über
eine Minibar. Aufpreis: CHF 1 650.- pro Person in Doppel-
respektive CHF 2 290- in Einzelbelegung.
Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere
Mahlzeit pro Tag inbegriffen. Auf der Reise werden Sie
sowohl einheimische als auch internationale Küche genies-
sen können. Sie begegnen den verschiedensten regionalen
Kochstilen und Spezialitäten, erleben gehobene Restaurants
ebenso wie authentische Lokale.
Versicherung Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat-
sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung
„Secure Trip“ der Allianz Global Assistance: CHF 124.- pro
Person (CHF 25 000.- Annullierungskosten gedeckt) oder
CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemein-
schaft lebend (CHF 50 000.- Annullierungskosten gedeckt).
Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und
schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf
Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien
vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall
aus dem Ausland). Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde-
formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen
sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.
Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem
Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt
muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.–
pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels
eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro
Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange-
mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge-
führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen)
gelten auch für Änderungen durch den Kunden.
Durchführungsentscheid bis 61 Tage vor Abreise 30%
60-31 Tage vor Abreise 50%
30-0 Tage vor Abreise 100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so
entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht.
Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun-
gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi-
viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker-
stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet
werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal-
tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
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Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit
für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir
offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas-
sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei-
severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En-
gagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von
mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat.
Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines
natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen
Verhältnissen in unseren Zielgebieten.
Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten
wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-
schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den
CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen
oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro-
jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam-
menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren
wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss
auszugleichen:
Von Zürich nach Kairo und retour ab Kapstadt (jeweils via
Frankfurt) – Economy – Flugdistanz: ca. 12 900 km
Kompensationskosten: CHF 65.- (Stand November 2019,
kann bis zur Abreise geringfügig variieren)
Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am
Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter
Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich
bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name
und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der
Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner
weitergeleitet werden können.
Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise
zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses
Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe-
ne Fragen stellen zu können.
Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-
sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen
in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF
2 880.- (inklusive Einzelnutzung einer Pullman Suite im
Zug).
Teilnehmer Maximal können 22 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz
vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen-
den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns
dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
Kosten/Leistungen Die 22-tägige Reise kostet CHF 18 450.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa, Ethiopian,
Kenya sowie South African Airways in der Economy-Klasse
(inkl. Flugtaxen), Inlandflüge in Äthiopien, Kleinflugzeug-
Inlandflüge in Kenia, alle Transfers, Hotel- und Lodgeun-
terkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 2 Übernachtungen
im Zug von Rovos Rail in einer Pullman Suite zur Doppel-
belegung (höhere Kabinenkategorien gegen Aufpreis buch-
bar, vorbehaltlich Verfügbarkeit), Frühstück, eine weitere
Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Pirschfahr-
ten, Visagebühren, ausführliche Reisedokumentation,
Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Begleitung und Mo-
deration durch Kurt Schaad während der gesamten Reise,
erwähnte Expertengespräche, Begleitung durch lokale
Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi-
cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag
CHF 2 880.-. Upgrade in höhere Zugskabinen-Kategorien
(Deluxe oder Royal Suite, vorbehalten Verfügbarkeit).
Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG.
IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
ANMELDUNG
NZZ REISEN KAIRO – KAPSTADT MIT KURT SCHAAD 20. OKTOBER – 10. NOVEMBER 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel – Kairo-Kapstadt – Gerbergasse 26 – 4001 Basel
Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die
Reise von Kairo nach Kapstadt an. Die 22-tägige Reise kostet CHF 18 450.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa, Ethiopian, Kenya sowie South African Airways in der Economy-
Klasse (inkl. Flugtaxen), Inlandflüge in Äthiopien, Kleinflugzeug-Inlandflüge in Kenia, alle Transfers, Hotel- und
Lodgeunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 2 Übernachtungen im Zug von Rovos Rail in einer Pullman Suite
zur Doppelbelegung (höhere Kabinenkategorien gegen Aufpreis buchbar, vorbehaltlich Verfügbarkeit), Frühstück,
eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Pirschfahrten, Visagebühren, ausführliche Reisedoku-
mentation, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Begleitung und Moderation durch Kurt Schaad während der
gesamten Reise, erwähnte Expertengespräche, Begleitung durch lokale Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel-
Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag
CHF 2 880.-. Upgrade in höhere Zugskabinen-Kategorien (Deluxe oder Royal Suite, vorbehaltlich Verfügbarkeit).
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise.
Programmänderungen vorbehalten.
Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität
Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort
Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail
Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 2 880.-
Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:
Ich buche eine Deluxe Suite (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Aufpreis CHF 850.- pro Person bei Doppel-, bzw.
CHF 1 190.- bei Einzelbelegung.
Ich buche eine Royal Suite (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Aufpreis CHF 1 650.- pro Person bei Doppel-, bzw.
CHF 2 290.- bei Einzelbelegung.
Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:
Für Einzelpersonen CHF 124.-
Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-
Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.
Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse.
Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 65.- pro Person).
Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.
Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:
Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken
Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und
MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati-
onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.
1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das
Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.
DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich.
2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech-nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek-
ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre-
den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-
räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft
und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.
3. Preis
3.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-
lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu-
schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie
allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-
schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-
rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-
traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-derungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage
vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der
Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-
gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-
genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen
bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes
gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-
zahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-
bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet
gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal
aber Fr. 200.– pro Auftrag an.
5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises,
ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es
dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-
wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An-spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich
erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er-satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des
Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für
DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-
forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-
rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.
6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum
bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf-
trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich
bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung
des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH
6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech-
tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen.
6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund
unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-
sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und
Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-
sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und
Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies
gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-falls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von
Mängeln (Ziff. 8) entfallen.
8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von
DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-
gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich
anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.
9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-
schränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-
tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-
tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-
lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen
Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des
Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.
10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-
genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-
nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-
ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-
schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-
gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor,
dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-
formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er
die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten
bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung
eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus
Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu
diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres-
se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-
Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der
Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.
12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi-
on massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best-
immungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist
nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch.
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.
DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
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