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Karolina Kaloyanova & Patrick Seidel
Parteien und Verfassungsorgane
Freie Universität BerlinOtto Suhr Institut für PolitikwissenschaftProseminar: ParteienanalyseDozent: Oskar NiedermayerSommersemester 2014
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Gliederung1. Regierungssystemstruktur und die Rolle der Parteien
2. Strukturelle Verflechtung zwischen Parteien und Staat
3. Wirken der Parteien nach den verschiedenen Verfassungsorganen
Hauptorgane der Gesetzgebung und Staatsleitung:
A. Parlament
B. Regierung
„gegenmajoritäre“ und/oder „nicht-parteiliche“ Institutionen:
C. Bundesrat
D. Bundespräsident
E. Bundesverfassungsgericht
4. Fazit
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1. Regierungssystemstruktur und die Rolle der Parteien
1.1 Das Konzept des Parteienstaates
❖ „die selbstverständliche Wahrheit, dass der moderne demokratische Staat durch politische Parteien regiert wird“ (Sontheimer/Bleek 2001:217)
1.2 Parlamentarisches/Präsidentielles System
1.3. Mehrheits-/Konsensdemokratie
❖ politische Kultur
❖ Wahlsystem
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2. Strukturelle Verflechtung zwischen Parteien und Staat
2.1. Personelle Verflechtung
❖ Herrschaftspatronage
❖ Versorgungspatronage
2.2 Finanzielle Verflechtung (Staatliche Parteienfinanzierung)
2.3 Rechtliche Verflechtung
2.4 Politische Kartellbildung
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3. Wirken der Parteien nach den verschiedenen Verfassungsorganen
Hauptorgane der Gesetzgebung und Staatsleitung:
A. Parlament
❖ Die Rolle der Parteien mit Blick auf das Verhältnis von Partei und Fraktion
❖ Die Rolle der Parteien mit Blick auf das Verhältnis von Fraktion und einzelnen Abgeordneten
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3. Wirken der Parteien nach den verschiedenen Verfassungsorganen
B. Regierung
❖ Hegemonie im Gesetzgebungsprozess -> „Parlamentarische Mitregierung“
❖ Rekrutierung nicht geborener Parteipolitiker als Quer- und Seiteneinsteiger
❖ Zentrale Rolle der Parteien besonders bei Koalitionsregierungen
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Bundesrat I
❖ gegen-majoritäre Institution -> pro aktive Rolle
❖ Historisch: Ausgestaltung der 2. Kammer als Vertretungsorgan der Länder
Parteien Wähler
größere Einfluss im gesamtstaatlichen
Parteienwettbewerb
Zieldurchsetzung
Zwischenwahleffekt
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Bundesrat II
❖ Faktisch die Notwendigkeit einer Allparteienkoalition (vgl. Lehmbruch)
❖ Zwang zur Übereinkunft für Opposition und Regierung
parlamentarische Ebene
bundesstaatliche Ebene
(vgl.Scharpf)
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Bundespräsident
❖ neutral/„nicht parteilich“ -> Korrigierungsfunktion
❖ Historisch: Begrenzung der Befugnisse auf ein Minimum
❖ Alle Amtsinhaber haben sich der „Machtlosigkeit“ gefügt
❖ parteiliche Wahlverfahren
❖ Mögliche Lösung -> Direktwahl durch die Bürger
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Bundesverfassungsgericht❖ primär juristische Körperschaft -> als „neutrale“
Institution außerhalb des Parteienwettbewerbs
❖ Wahl der Richter vollständig durch Parteien kontrolliert
❖ Zusammensetzung nach Parteimitgliedschaft (im Schnitt):
❖ Verfassungsrecht ist in seinem Wesen politisches Recht
Union/FDP SPD/Grüne parteilos
vgl. Wegschal
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Fazit I
❖ Charakterisierung der Bundesrepublik als Parteienstaat
❖ ABER: kein Herrschaftsmonopol!
❖ Institutionelle Gegengewichte:
• Verfassungsgericht
• Föderalismus
• Medien
❖ Äußerlich funktionierenden, gegnerschaftlich geprägten Parteienwettbewerb
❖ Ermöglicht den politischen Wechsel über Koalitionsbildung
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Fazit II
❖ Bewertung der parteipolitische Einflussnahme:
• Selbstprivilegierung der Parteien als kaum zu rechtfertigende Machtanmaßung (demokratisch- verfassungsstaatlicher Sicht)
• Parteien leisten wichtigen Beitrag zur Integration der Regierungsgeschäfte, der Innovationen fördert & Stillstand verhindert (funktionale Sichtweise)
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Kritik/Verbesserungen
❖ Problem der doppelten Gesetzgebungsmehrheiten durch den Bundesrat
❖ Mehr Transparenz bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter
❖ Direkte Wahl des Bundespräsidenten durch die Bürger
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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