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Klimapolitik der EU

Dr Stefan Agne, Team Leader

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt,

Referat C1, Internationale Klimaverhandlungen

Gliederung

• Politische Kernfragen für Kopenhagen– Industriestaaten: vergleichbare Ziele für Emissionsminderung

– Entwicklungsländer: angemessene Maßnahmen zur Emissionsminderung

– Finanzarchitektur & Technologie

– Anpassung

– Emissionshandel: Verknüpfung von Kohlenstoffmärkten und CDM-Reform

• Klima- und Energiepaket der EU– Kernelemente

– Emissionshandel

– Lastenverteilung außerhalb des ETS

Übergeordnetes Ziel: < 2°C

22°C°C

Source: IPCC 2007

Emissionsminderungsziele: Vergleichbarkeit zw.

Industriestaaten

1. Industriestaaten – Ziele bis 2020– IPCC: 25-40%

– EU: 30% (= unteres Ende der IPCC-Spanne)

– Regelmäßige Überprüfung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse

Kriterien der Vergleichbarkeit– Zahlungsfähigkeit (BIP/Kopf)

– Reduktionspotenzial (THG/BIP)

– Bevölkerungstrends

– Bisher erreichte Reduktion (z.B. Basis 1990 und 2005 als Referenzjahr)

Entwicklungsländer – angemessene Maßnahmen

zur Emissionsminderung

2. Entwicklungländer

• Anspruchsniveau (kein quantitatives Ziel) 15-30% unter „Business-as-usual“

• “Angemessene“ nationale Maßnahmen: – Volkseinkommen (BIP/Kopf) und Reduktionspotential (THG/BIP)

– Sektorale Perspektive

• Differenzierung nach Maßnahmen, nicht Ländergruppen

• Strategien für kohlenstoffarme Entwicklung:

– Beitrag durch eigene Ressourcen?

– Bedarf an internationaler Unterstützung?

• Verbesserte Emissionsberichterstattung zur Bewertung der Effektivität der Strategien und Umsetzung

• Regelmäßige Überprüfung der Strategien

Neue Finanzmittel

3. Finanzarchitektur

1. Beitragsansatz (“Contributory approach”)

• alle Vertragsparteien tragen bei (ausser LDCs and SIDS)

• Unterstützung für jedes Land nach einer vereinbarten Skala

2. Marktansatz (“Market-based approach”)

• % der gesamten Emissionsrechte (AAUs) wird international versteigert (nur für Länder mit bindenden Zielen).

• Unterstützung für jedes Land nach einer verteinbarten Skala

3. Kombination verschiedener Ansätze

Zusätzlich wird ein globales Instrument zur Erschließung von Finanzquellen aus dem Flug- und Schiffsverkehr diskutiert

Finanzierung von Maßnahmen in Entwicklungsländern

2020 2013

Emissionsreduktion

Energie, Industrie, Landwirtschaft

Kohlenstoffmarkt Kohlenstoffmarkt

FE

+D

Zuschüsse von Industrieländern Zuschüsse von Industrieländern

Eigene Ressourcen EL/Kreditprogramme

Eigene Ressourcen EL/Kreditprogramme

Reduzierung von Entwaldung

(REDD)

Zuschüsse von Industrieländern Zuschüsse von Industrieländern

Eigene Ressourcen EL/Kreditprogramme

Eigene Ressourcen EL/Kreditprogramme

Anpassung Zuschüsse von Industrieländern Zuschüsse von Industrieländern

Eigene Ressourcen EL/Kreditprogramme

Eigene Ressourcen EL/Kreditprogramme

Stärkung von Kapazitäten Zuschüsse von Industrieländern Zuschüsse von Industrieländern(starting in 2010)

>1/2 von €175 Mrd p.a.

>1/2 der Massnahmen mit geringen Kosten

> 1/3 throughcarbon market

2030: €23 - 54 Mrd p.a. Global Climate

Financing Mech~ € 1 Mrd p.a.(2010-2014)

Verschiedene Maßnahmen entlang der Kostenkurve

Hohe Kosten

FE+D

Mittlere Kosten

Marktmechanismen

Niedrige Kosten

Anreizprogramme

Effizienzpotentiale

Regulierung

Quelle: McKinsey 2009

Angemessene Maßnahmen zur Emissionsminderung in

Entwicklungsländern

Low carbon development strategy- Mittel- und langfristige Pfade- Maßnahmen in wichtigsten Sektoren - Schätzung THG Reduktion- Bedarf an Unterstützung

Facilitative Mechanism for Mitigation Support - Bewertung Vollständigkeit- Bewertung Anspruchsniveau und Bedarf an Unterstützung für einzelne Maßnahmen- Regelt Zulassung und Referenzniveaus für Marktmechanismen

- Zusätzliche Informationen - Zusätzliche Maßnahmen

- Bestätigte Maßnahmen- Bedarf an Unterstützung

Umsetzung

- Verbesserte Berichterstattung und Kontrolle

Finanzielle und technische Unterstützung durch Drittstaaten und Multilaterale Fonds bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion und

Beobachtung/Berichterstattung

Technical Support and Assessment Panel - prüft und bestätigt Methoden, Projektionen und Annahmen- prüft Kostenkalkulation

Maßnahmen- Register

- Eigene und unterstützte Maßnahmen- Mittel zur Unterstützung- Erwartete Emissions-reduktion

Üb

erp

rüfu

ng

(20

16)

Technologie: Forschung, Entwicklung und

Demonstration (FE+D)

4. Technologie

• Stärkung lokaler Kapazitäten: Bildung und Ausbildung

• Technologieorientierte Kooperation: Fokus auf Schlüsseltechniken, Nutzung internationaler Netzwerke, Ausbau bestehender EU-Projekte und Kooperationen

• Abbau von Handelshemmnissen, z.B. WTO, „IPR“ Problem

• Stärkung der FE+D-Budgets:

– Verdopplung energiebezogener FE+D Ausgaben bis 2012;– Vervierfachung bis 2020 bezogen auf Niveau von 2005;– Fokussierung auf Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

• FE+D-Kooperation mit Entwicklungsländern

• Technologiebedarf der Entwicklungsländer auf Basis der „Low Carbon Development“-Strategien

Anpassung an unvermeidbare

Klimawirkungen

5. Anpassung

• Alle Länder müssen sich anpassen: – Unterstützung für ärmste und anfälligste Länder– Vermeidung katastrophaler Schäden in allen Ländern

• Verpflichtung zur Integration von Anpassung in nationale Planung:

• Verbesserung der Methoden zur Planung und Umsetzung – Stärkung lokaler Kapazitäten – Rolle der UNFCCC– Koordinierung von Risikomanagement und -reduktion

Emissionshandel: Verknüpfung von

Kohlenstoffmärkten

6. Kohlenstoffmarkt

• Außerhalb der UN-Verhandlungen

• EU: Erfahrung als „Pionier“ mit EU ETS

• OECD-weiter Market:– Schaffung weiterer Systeme bis 2013– Verknüpfung kompatibler Systeme bis 2015

• Koordinierung zentraler Design-Parameter:– EU-US Arbeitsgruppe– Arbeitsgruppen mit anderen OECD-Staaten

• Bis 2020: Ausweitung auf Schwellenländer

• Unterstützung von Entwicklungsländern bei ETS– Verbesserung von Datenerhebung und Berichterstattung

Kohlenstoffmarkt: Reform der UN-

Mechanismen

• CDM wichtiger Katalysator für Maßnahmen in EL

• Reform des CDM:– Umweltwirkung verbessern

– Fokus auf zusätzliche Maßnahmen (mittlere Kosten)

• Emissionsgutschriften auf Basis angemessener EL Maßnahmen (nicht „BAU“)

• Sektoraler Mechanismus als Zwischenschritt hin zu Emissionshandel in Schlüsselsektoren

Klima- und Energiepaket /

Emissionshandel

Das Paket auf einen Blick

Richtlinie zu Kohlenstoffabscheidung und -speicherung

CO2&cars

Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Fuel Quality Directive

-20% / 30%

Technologie- und produktspezifische Maßnahmen

nicht-branchen-bezogene Ziele und & InstrumenteGroße indust-

rielle Anlagen und Luftverkehr

“kleine Emittenten”

EU ETS

Aufteilung der Minderungs-

beiträge

Wo stehen wir heute im Hinblick auf die 20/20 Ziele?

In 2005• - 6.5% Treibhausgas-Emissionen verglichen mit 1990

(einschließlich Luftverkehr)• + 8.5% erneuerbare Energie

(hauptsächlich durch große Wasserkraftwerke und konventionelle Biomasse)

Anspruchsvolle Zielsetzungen für 2020• - 14% Treibhausgas-Emissionen verglichen mit 2005• + 11.5% erneuerbarer Energieanteil verglichen mit 2005

Die wichtigsten Elemente des Pakets

– Richtlinie zur Verbesserung und Ausweitung des Handels mit Emissionszertifikaten

– Entscheidung zur Aufteilung von Minderungsbeiträgen (Lastenverteilung außerhalb des Emissionshandels)

– Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien

– Richtlinie zur Kohlendioxid-Speicherung

Minderung bis 2020:-20% bezogen auf 1990

-14% bezogen auf 2005

EU ETS-21% bezogen

auf 2005

Nicht-ETS Sektoren -10% bezogen auf 2005

27 Mitgliedstaaten, Ziele von -20% to +20%

Das überarbeitete Emissionshandelssystem

-20%

-30%

2083 Mt/yr

Gradient: -1.74%

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Grundlegendes Merkmal: EU-weite Begrenzung über 2020

hinausAusgangspunkt: 1974 Mt in 2013

1720 Mt

Neubestimmung des linearen Faktors bis spätestens 2025Einbeziehung des Luftverkehrs; Anpassung der Zahlen, aber Begrenzung bleibt erhaltenAchtung: alle Zahlen sind vorläufig und ohne Berücksichtigung der neu hinzukommenden Branchen

Harmonisierte Zuteilungsregeln

• Vollständig harmonisierte Zuteilungsregeln

• Versteigerung als Standardzuteilungsmethode

• Freie Zuteilung auf der Basis anspruchsvoller ex-ante-Benchmarks für alle anspruchsberechtigten Branchen

Minderung des Verlagerungsrisikos

• Liste der Branchen und Teilbranchen bis Dezember 2009 bestimmt

• Überarbeitung alle fünf Jahre

• Kriterien und Schwellenwerte in der Richtlinie:– 5% Kostensteigerung und 10% nicht-EU Handelsintensität

– 30% für einen der beiden Schwellenwerte

• 100% der Zertifikate werden auf Basis eines Benchmarks frei zugeteilt

• Überarbeitung nach Kopenhagen

Die Entscheidung zur Aufteilung der Minderungsbeiträge

Anwendungsbereich

• Verkehr, Gebäudeheizung, Dienstleistungen und KMUs, Landwirtschaft (N20, CH4), Abfall (CH4), FKW’s

• Alle “Kleinemittenten” als Ergebnis unserer täglichen Aktivitäten

• Große Unterschiede in kosteneffizienten Emissionsminderungspotential (z.B. hoch für einige Nicht-CO2-Emissionen und Gebäude, niedrig für Verkehr)

• Nationale, regionale und lokale Maßnahmen sehr wichtig

• Unterstützung durch EU-weite Maßnahmen (z.B. Effizienzstandards, CO2&cars, Energy labelling,…)

Prinzipien zur Bestimmung der nationalen Ziele

• Prinzip der Solidarität und des Wachstums– Nationale Emissionsminderungsziele bestimmt als

Funktion von BIP/Kopf

– MS mit hohem BIP/Kopf müssen Emissionen reduzieren

– MS mit niedrigem BIP/Kopf können Emissionen erhöhen

• Aber:– Keine Reduktion über 20%

– Keine Erhöhung über 20%

Nationale Ziele 2020

-20

-15

-10

-5

0

5

10

15

20

BE BG CZ DK DE EE IE EL ES FR IT CY LV LT LU HU MT NL AU PL PT RO SI SK FI SE UK EU

Prozentuale Änderungen verglichen mit 2005 Emissionen im NHS-Sektor

Wirkungsvolle und starke Einhaltung

• Jährliche Überprüfung der Einhaltung (wie ETS)

• Bessere Berichterstattung

• Abhilfemaßnahmen– Zusätzlich zu möglichen Vertragsverletzungsverfahren– Unmittelbar bei Feststellung von Nicht-Einhaltung (nicht

erst in 2022)– Minderungsfaktor von 1.08 auf jährlicher Basis

• Mehr Sicherheit bezüglich Umwelteffektivität

Schlussfolgerungen

• Vereinbarte Gesetzgebung– Teil des Acquis Communautaire– Bestätigt Führungsrolle und Entschlossenheit der EU, den Klimawandel

wirkungsvoll zu bekämpfen

• Fundament für den längerfristigen Übergang zu einer kohlenstoffeffizienteren Wirtschaft

• Hauptinstrumente für die Politik stehen bereit

• Internationales Abkommen – Grundlage effektiver globaler Klimapolitik

• Europäischer Kohlenstoffmarkt “ready to go global”

Weitere Informationen:

http://ec.europa.eu/environment/climat/future_action.htm

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