kommunale zuschüssen stadt und kreis viersen und stadt kempen, 21. februar 2008

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Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und

Stadt Kempen, 21. Februar 2008

Ansprechpartner:

Postanschrift:

Kreis ViersenJugendamtRathausmarkt 341747 Viersen

Tel. (0 21 62) 39- 16 63 Fax (0 21 62) 39- 16 85

jugendamt@kreis-viersen.de

Herr Müller(Fachliche Beratung)Frau Holtmanns(Infos über Betriebskosten und Förderung)

Kempen

Petra SdunekTel.-Nr.: 02152-917-

295Anschrift:Nebenstelle

Antoniusstr.Antoniusstr. 20, 2447906 KempenPostanschrift:Postfach 100720 47884 Kempen

Christina Harmes

Tel.-Nr.:

02152-917-473

Allgemeine Bedingungen• Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 74 KJHG)• Kein Rechtsanspruch auf Förderung • Förderung im Rahmen des Haushalts• Angemessene Eigenleistung durch den Träger• Förderungen sind zweckgebunden und müssen

sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden• Änderungen bei Planung und Durchführung von

Maßnahmen sind dem Jugendamt anzuzeigen• städtische Fördermittel sind Restfinanzierungen• Verwaltung darf Bücher kontrollieren Belege

sind 5 Jahre aufzubewahren

Jugendbildung

Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen

Tagesveran-staltung

50% der Ref. KostenMax. 26 €/Tag/Ref.Über 6 Std. bis 39 €

50% der Ref. KostenMax. 25 €/Tag/Ref.Über 6 Std. bis 40 €

Mehrtägige Veranst.

3,60 €/Tag/Teilnehmer+ Ref. Kosten s.o. Mind. 6 Zeitstd./Tag

bis 1,50 €/Tag/TN + Ref. Kosten s.o. Mind. 5 Zeitstd./Tag

Veranstaltung mit Übernachtung

4,60 €/Tag/Teilnehmer+ Ref. Kosten s.o. 6 Zeitstd./Tag

Bis 3 €/Tag/TN+ Ref. Kosten s.o. 5 Zeitstd./Tag

Projekte mit hohen Kosten

Zusätzl. Auf Antrag im Einzelfall bis 155,- € pauschal

-

JugendbildungKempen Kreis Viersen Stadt

ViersenTagesveran-staltung

Mind. 10 TeilnehmerZwischen 14 und 25 Jahren

Mind. 5 Teilnehmer zwischen 8 – 27 Jahren

Mehrtägige Veranst.

Mind. 10 TeilnehmerZwischen 14 und 25 Jahren

Mind. 5 Teilnehmer zwischen 8 – 27 Jahren

Veranstaltung mit Übernachtung

Mind. 10 TeilnehmerZwischen 14 und 25 Jahren

Mind. 5 Teilnehmer zwischen 8 – 27 Jahren

Projekte mit hohen Kosten

-- -

Kinder- und Jugendfahrten

Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen

Mehrtägige Fahrten

3,90 €/Tag/ Teilnehmer

2 €/Tag/Teilnehmer

Ferienaktivitäten

Ferienspiele2 €/Tag/TeilnehmerMind. 5 Tage ohne Übernachtung

FerienhilfswerkBis 2 €/Tag/TNMind. 14 max. 30 Tage außerörtlich

Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen

Mehrtägige Fahrten

Mind. 10 TN zwischen 7 – 18 JahreBis 25 falls keine Berufliche TätigkeitJe angefangene 7 TN 1 BetreuerIn; bei koedukativen Maßnahmen bis 10 TN ein männl. u. weibl. BetreuerIN

Mind. 5 TN ab 6 – 18 Jahre Bis 21 falls keine Berufliche TätigkeitJe angefangene 10 TN 1 BetreuerInBei koedukativen Maßnahmen ab 8 TN ein männl. u. weibl. BetreuerIN

Ferienaktivitäten

FerienspieleKinder bis 14, Jugendliche bis 18; sonst. S.o.

FerienhilfswerkMind. 10 TN keine Altersangaben

Kinder- und Jugendfahrten

Internationale Begegnungen

Zuschusshöhe Alter u. TN-Zahl

Sonst. Bedingung

Kempen

a) Ausland 3,90 €/Tag/TNb) Kempen 3,90 €/Tag/Gastc) Erwachsene Gäste 1,30 €/Tag

a) 12 – 18 (bzw. 25)b) 12 – 25c) Über 25

BetreuerInnen siehe Kinder- u. JugendfahrtenMind. 3 max. 21 Tage

Kreis Viersen

2,50 €/Tag/Teilnehmer TN 12 – 27BetreuerInnen ohne AltersgrenzeAus- & Inland Regel

Mind. 5 TNBetreuerInnen siehe Jugendfahrten

Stadt Viersen

Jugendpflegematerial

Zuschusshöhe Verfahren Nicht gefördert:

Kempen

50 % der anerkennungs- würdigen Kosten Mind. 410 €max. 1.023 €/Jahr/Verband

Formloser Antrag, Kostenvoranschlag & Finanzierungsplan4 Wochen vor Anschaffung

Bälle, Spiele, Bücher, Verbands- & Büroma-terial, Video, Musik-instrumente,ComputerSportgeräte, etc.

Kreis Viersen

30 % der anerkennungs- würdigen Kosten mind. 25 € max. 1.100 €/Jahr/Verband

Anträge bis 1. AprilKostenvoranschlag & Finanzierungsplan

Einrichtungsgegen- stände, Verbrauchs- material, Sportgeräte

Stadt Viersen

TeilnehmerInnen:a) Krefelder Kinder und Jugendliche von 6 bis

einschließlich 17 Jahrenb) Krefelder junge Erwachsene von 18 bis

einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind.

c) Krefelder mit Behinderungen bis 30d) BetreuerInnen mind. 16 Jahre:

• Bis 5 TeilnehmerInnen: 1 BetreuerIn• Von 6 bis 12 TeilnehmerInnen: 2 BetreuerInnen

etc.• Bei Freizeiten mit Menschen mit Behinderungen kann

Betreuerschlüssel unterschritten werden!

Antragsfrist:

• Grundsätzlich 1. März• Anträge fristgerecht einreichen!

– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!

• Antragsteller bestätigt durch Unterschrift wirtschaftl. Verhältnisse bei finanziell benachteiligten Familien geprüft zu haben

• Überprüfung kann im Einzelfall durch Jugendamt erfolgen

• Eltern müssen schriftlich Einverständnis zur Nachprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erklären

Sonstige Förderbedingungen:

• Freizeit mit mind. 2 Übernachtungen

• Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen und eine BetreuerIn

• Max. 21 Übernachtungen werden gefördert

Verwendungsnachweis:

• Vordruck „Verwendungsnachweis“

• Teilnehmerliste• Durchführungsbestätigung• Ggf. Angaben über reduzierte

Elternbeiträge

2. Örtliche Ferienveranstaltungen

Gefördert werden größere Veranstaltungen:

• in den Oster-, Sommer- od. Herbstferien• allen Kindern offen stehen • mit Programm• mind. 4 Veranstaltungstage• max. 10 Tage werden gefördert

Pauschale je Veranstaltungstag:

von 50 bis 150 TeilnehmerInnen 200 €/Tagüber 150 TeilnehmerInnen 250 €/Tag

Benötigte Unterlagen:• Antragsvordruck• Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan• Programm

Antragsfrist:

• Grundsätzlich 1. März• Anträge fristgerecht einreichen!

– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!

• Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden

Verwendungsnachweis:

• Vordruck „Verwendungsnachweis“• Tatsächliches Programm• Rechtsverbindliche unterzeichnete

Kosten- und Finanzierungsaufstellung

• Erfahrungsbericht (formlos) mit tatsächlicher Frequentierung

3. Außerschulische JugendbildungFormen außerschulischer Jugendbildung:

• Kurse, Seminare, Schulungen

• Thematische Feizeiten

• Interkulturelle Begegnung (kein Touri-Programm)

Inhalte außerschulischer Jugendbildung

• Politische und Soziale Bildung• Interkulturelle Bildung/Internationale

Begegnung• Kulturelle Bildung• Ökologische Bildung• Gesundheitliche Bildung• Medienkompetenz• Naturkundliche und technische

Bildung• Lebenspraktische Bildung!!

Städtische Fördermittel:

Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00

Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00

Für Übernachtungen bei internat.Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €

Teilnehmer:a) Krefelder Kinder und Jugendliche von 10

bis einschließlich 17 Jahren

b) Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind.

c) Krefelder mit Behinderungen bis 30

d) BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre

• Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn

• Max. 30 TN an 6 Tage/5 Nächte gefördert

• Internat. Begegnung max. 20 TN an 14 Tagen/ 13 Übernachtungen

• Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet

• Kosten unter 50 € unberücksichtigt

Antragsfrist:

• 4 Wochen vor der Maßnahme• Anträge fristgerecht einreichen!

– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!

• Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden, müssen aber vor der Veranstaltung da sein!

Verwendungsnachweis:

• Vordruck „Verwendungsnachweis“• Tatsächliches Programm• Teilnehmerliste• Erfahrungsbericht (formlos)• Durchführungsbestätigung

4. Materialzuschüsse

Kauf, Entleihung und Reparatur• Büchern und Lernmitteln• PC• Bild und Tonträgern• Zelten und Lagergerät• Spielmaterialien und –geräte• Werkzeuge

Materialzuschuss:

• Anerkennungswürdige Kosten > 50 €• Förderung bis 1/3 der anerkennungs-

würdigen Kosten max. 1.500 €/Jahr/Träger

• Keine Förderung von Büromaterial!• Keine Förderung für Material unter 250 €

Einzelwert, wenn Einrichtung Betriebskosten- zuschuss erhält

Antragsfrist:

• 2 Wochen vor der geplanten Anschaffung

• Begründung der Notwendigkeit für geplante Anschaffung

• Kostenvoranschlag oder Katalogpreise beifügen

Verwendungsnachweis:

• Vordruck „Verwendungsnachweis“Antrag+Verwendungsnachweis.pdf

• Anlage 5 mit AusgabebelegenAnlage 5 Material.pdf

• Achtung! Verwendungsnachweis muss bis spätestens 4 Wochen nach Anschaffung vorliegen!

5. Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte

• Grundausbildung– Mind. 40 Stunden umfassend

• Aufbauende Qualifikationen • Behandlung spezieller, aus praktischer

Arbeit ergebenen Fragen und Themen• Vor- und Nachbereitung von Jugendbe-

gegnungen mit TN aus mind. 2 Ländern• Fachlicher Erfahrungsaustausch

zwischen TN aus mind. 2 Ländern

Städtische Fördermittel:

Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00

Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00

Für Übernachtungen bei internat.Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €

Teilnehmer:a) Krefelder Kinder und Jugendliche von 10

bis einschließlich 17 Jahren

b) Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind.

c) Krefelder mit Behinderungen bis 30

d) BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre

• Mind. 7 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn

• Max. 30 TN 6 Tage/5 Nächte gefördert

• Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet

• Kosten unter 50 € unberücksichtigt

Antragsfrist:

• 4 Wochen vor der Maßnahme• Anträge fristgerecht einreichen!

– Mit Angabe wie viele Kinder und wohin!

• Programm kann nachgereicht werden, muss aber vor der Veranstaltung da sein!

Verwendungsnachweis:

• Vordruck „Verwendungsnachweis“• Tatsächliches Programm• Teilnehmerliste• Erfahrungsbericht (formlos)• Durchführungsbestätigung

6. Um- und Neubau, Innenein-richtungen und Instandsetzung

• Fördermittel max. 25% der Gesamtkosten

• Entscheidung durch Stadtrat Krefeld • Formloser Antrag mit zahlreichen

Unterlagen• Antragsfrist: „Alle Vorhaben sind im

Rahmen einer planvollen Zusammenarbeit rechtzeitig mit Fachbereich Jugendhilfe abzustimmen“

• Verwendungsnachweis: Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben

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