kosten 300.000 ¦ 3,5% 310.500 leistung 32.000 to … lp02.pdf · 84 · die verteilung und...
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Die Verteilung und Verrechnung von Kosten · 83
Plankostenrechnung
Vorperiode Veränderung Plangrößen
Kosten 300.000 € 3,5% 310.500 €
Leistung 32.000 to 2,0% 32.640 to
Kosten je Einheit 9,51 €/to
Kalkulation
Kosten je Einheit 9,51 €/to
+ Wagnis und Gewinn 8% 0,76 €/to
Verkaufspreis 10,27 €/to
3.1.2 Stufendivisionskalkulation
Die stufenweise Divisionskalkulation wird angewandt, wenn im Produktionsprozess des Pro-duktes mehrere Zwischenstufen bestehen und die dabei anfallenden Nebenprodukte
ebenfalls verkauft werden können. Die Kosten je Produktionsstufe werden ermittelt.
Für die bauausführende Wirtschaft ist diese Kalkulationsform von untergeordneter Bedeu-
tung.
3.1.3 Äquivalenzziffernkalkulation
Die Äquivalenzziffernkalkulation dient der Kostenverteilung auf artverwandte oder art-ähnliche Leistungen (zB Sorten) die in gleicher Einheit bestehen. Die Äquivalenzziffernkal-
kulation setzt voraus, dass die Kosten ähnlicher Leistungen in einem mengenproportiona-len Verhältnis stehen. Dieses Verhältnis wird durch Äquivalenzziffern ausgedrückt.
Bei der Äquivalenzziffernkalkulation wird wie folgt vorgegangen:
1) Ermittlung der Gesamtkosten des Unternehmens.
2) Festlegen der kostenrelevanten Bezugsgröße.
3) Definition der Leistungsvarianten und Festlegen einer (beliebigen) Leistungsvariante
als Basisleistung.
4) Berechnung der Äquivalenzziffern, wobei die Äquivalenzziffer (Äz) der Basisleistung
(Basissorte) gleich 1,0 gesetzt wird.
5) Berechnung der Äquivalenzmenge. Durch Multiplikation der tatsächlichen Einheiten
mit der jeweiligen Äquivalenzziffer werden die Produkte gleichrangig gemacht. So er-
geben sich Verrechnungseinheiten (Äquivalenzmengen).
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84 · Die Verteilung und Verrechnung von Kosten
6) Berechnung der Kosten der Basisleistung (k`= Kosten pro Verrechnungseinheit).
𝑘` =𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛
𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝑉𝑒𝑟𝑟𝑒𝑐ℎ𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑒𝑖𝑛ℎ𝑒𝑖𝑡𝑒𝑛
7) Ermittlung der Kosten der restlichen Leistungen (k) unter Anwendung der zuvor ermit-
telten Äquivalenzziffern.
𝑘 = 𝑘`𝑥 Ä𝑧
Eine Äquivalenzziffernkalkulation lässt sich zB in einem Planungsbüro durchführen. Die
Leistung sind die verkaufbaren Stunden. Diese stellen die Leistung dar. Die Frage welche
mit der Äquivalenzziffernkalkulation gelöst werden soll ist, in welcher Höhe die Stundensätze
für Personal mit unterschiedlicher Qualifikation in der weiteren Kalkulation anzusetzen sind.
Beispiel:
Äquivalenzziffernkalkulation – Ermittlung der Stundensätze (Planungsbüro)
Basisdaten aus der (vereinfachten) Kostenartenrechnung
1. Personalkosten (inkl lohngeb Kosten)
1.1. Personalkosten Planung 870.000 € 70,7%
1.2. Personalkosten Back Office 120.000 € 9,8%
2. Projektbezogene sonstige Kosten 55.000 € 4,5%
3. Allgemeine sonstige Kosten 110.000 € 8,9%
4. Kalkulatorische Abschreibungen 35.000 € 2,8%
5. Kalkulatorisches Wagnis 40.000 € 3,3%
Summe 1.230.000 € 100,0%
Mitarbeiterstruktur und Kollektivvertragsgehälter in der Planung (Struktur zu Pkt 1.1)
Anzahl der
Mitarbeiter
KV-Gruppe Gehalt gem KV
(€/Mo)
Guppen-/ Projektleitung 1 A 3.900 €
Techniker Qualifikation A 5 B 3.500 €
Techniker Qualifikation B 2 C 3.200 €
Konstrukteur 3 D 2.400 € Lese
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Anzahl der
Mitarbeiter
KV-Gruppe Gehalt gem
KV (€/Mo)
Äquivalenz-
ziffer
Menge
(Bezugsgröße)
Aquivalenz-
menge
Std/Jahr
1 A 3.900 € 1,1143 1.000 1.114
5 B 3.500 € 1,0000 1.500 7.500
2 C 3.200 € 0,9143 1.600 2.926
3 D 2.400 € 0,6857 1.600 3.291
14.831
Gesamtkosten pro Jahr 1.230.000 €
Äquivalenzmenge 14.831 Std
Kosten je Stunde f d Bezugsgröße (KV-Gruppe B) 82,93 €/Std
KV-Gruppe Äquivalenz-
ziffer
Stundensatz
(Kosten)
Gewinn u
Restwagnis
Stundensatz
(Preis)
A 1,1143 92,41 € 10,0% 101,65 €
B 82,93 € 1,0000 82,93 € 10,0% 91,22 €
C 0,9143 75,82 € 10,0% 83,40 €
D 0,6857 56,87 € 10,0% 62,56 €
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Die Verteilung und Verrechnung von Kosten · 87
3.2 Zuschlagskalkulation
Im Gegensatz zur Divisionskalkulation trennt die Zuschlagskalkulation Kostenträgereinzel-
und Kostenträgergemeinkosten und rechnet auf Wertebasis (Euro) und nicht auf Basis tech-
nischer Einheiten. Die Einzelkosten und gegebenenfalls auch die Sonderkosten (wie Bau-
stellen-Gemeinkosten) werden den Kostenträgern direkt zugerechnet. Die Gemeinkosten,
das sind jene Kosten, welche für mehrere oder alle Leistungen anfallen, werden mittels Zu-
schlagssätzen weiterverrechnet.
Die Zuschlagskalkulation ist ein Verrechnungsverfahren um den Einzel- und Sonder-kosten die Gemeinkosten aufrechnen zu können.
Bei der Zuschlagskalkulation unterscheidet man die einfache Zuschlagskalkulation, die
auch ohne Kostenstellengliederung auskommt und die Zuschlagskalkulation auf Kostenstel-
lenbasis (differenzierende Zuschlagskalkulation). Das System der einfachen Zu-
schlagskalkulation trennt die Gemeinkosten nicht. Die differenzierende Zuschlagskalkulation
trennt die Gemeinkosten sodass Teile davon verursachungsgerechter zugeordnet werden
können.
Die einfache Zuschlagskalkulation findet in Klein- und Mittelbetrieben ohne ausgeprägte
Kostenstellenrechnung Anwendung. Ist jedoch die Produktion durch verschiedene Leistun-
gen mit unterschiedlichem Kostengefüge gekennzeichnet, so ist die differenzierende Zu-
schlagskalkulation vorteilhafter, da den Leistungen die Gemeinkosten über den Umweg der
Kostenstellenrechnung verursachungsgerechter zugerechnet werden können.
Der Zuschlagskalkulation wird angelastet, dass sie den Gemeinkostenverbrauch proportional
zu den Einheitskosten ansetzt. Eine Leistung, die beispielsweise doppelt so teuer ist wie eine
andere, zieht bei dieser Art der Verrechnung auch doppelt so viele Deckungsbeiträge für die
Gemeinkostenabdeckung an. Nachteilen dieses Gewichtskostenverfahrens soll mit gleich-
zeitiger Berücksichtigung anderer Verfahren, etwa der Prozesskostenrechnung oder der
Berücksichtigung des Kostentragfähigkeitsprinzips, begegnet werden.
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