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Post on 19-Oct-2020
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Kreis Kleve
Anlage
mehr als niederrhein Der Landrat
Kreisverwartung Kleve • Postfach 15 52 • 47515 Kleve
Landkreistag Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 8 40123 Düsseldorf
Fachbereich: Technik Abteilung:
Dienstgebäude: Telefax:
Ansprechpartner/in: Zimmer-Nr: Durchwahl:
(Bitte stets angeben) => Z e i c h e n :
Datum:
Bauen und Umwelt - Verwaltung Nassauerallee 15-23, Kleve 02821 85-700 Frau Elbers/Herr Bäumen E.247/E.241 02821 85423/508 6.3 - 32 00 03 -16.12.2015
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG)
Rundschreiben-Nr. 395/15 vom 02.07.2015, 32.95.00 Mü/MB sowie Email vom 11.12.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne vorweg grundsätzlich darauf hinweisen, dass meine mit Schreiben vom 17.08.2015 zu dem Gesetzesentwurf geäußerten Bedenken aufrechterhalten werden. In keinem Punkt ist es durch die nun vorgenommenen Änderungen zu einer Ausräumung der Bedenken gekommen.
Es wird weiterhin in erheblichem Maße in die kommunale Organisationsfreiheit eingegriffen.
Vielmehr sind folgende zu kritisierende Punkte hinzugekommen:
In § 34 Abs. 2 wird nun eine eindeutige und mit Datum versehene Zuordnung von Ersatzgeldzahlung und Einsatz des Ersatzgeldes gefordert. Dies ist so nicht praktikabel. Einerseits werden in vielen Fällen Ersatzgelder gebündelt, um größere Maßnahmen wie z.B. Flächenkäufe zu finanzieren. Andererseits ist es absehbar, dass größere Beträge, wie sie z.B. bei Landschaftseingriffen durch Windenergieanlagen (WEA) in § 34 Abs. 5 des Gesetzentwurfs vorgesehen sind, bei verschiedenen kleineren Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbildes im Umfeld der Windenergieanlage eingesetzt werden. Hinsichtlich des § 31 Abs. 5 bestehen darüber hinaus grundsätzliche Bedenken, da vom Verursacherprinzip des § 15 BNatSchG abgewichen wird und die Verpflichtung zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für Mast- und Turmbauten von mehr als 20 m Höhe den unteren Landschaftsbehörden auferlegt wird, die in der Regel nicht über geeignete Flächen für Maßnahmen verfügen. Die Betreiber von WEA bzw. die Verpächter von Flächen für WEA verfügen über weitaus bessere Möglichkeiten, im Umfeld der WEA Aufwertungen des Landschaftsbildes durchzuführen.
Die dem Gesetzesentwurf nunmehr beigefügte Kostenfolgeabschätzung entspricht weiterhin in keiner Weise den hierdurch zu erwartenden finanziellen und personellen Auswirkungen.
Uefwanschrift Sprechzeiten Sparkasse Kleve Sparkasse Krefeld Postbank Köln Kreisverwaltung Kleve montags bis donnerstags BLZ32450000, Kontos001 69B BLZ32050000, Konto323112144 BLZ37010050, Konto27917-501 Nassauerallee 15-23 von 09:00 bis 16:00Uhr BIC: WELADED1KLE BI&SPKRDE33 BICPBNKDEFF 47533 Kleve freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE04 3245 0000 0005 D016 98 IBAN: DE51 3205 000C 03231121 44 IBAN: DE32 37010050 0027 9175 01
http://www.krels-kleve.de • e-mail: Info@kreis-kleve.de • Vermittlung: 02821 85-0 Öffentliche Verkehrsmittel: NIAG-Bus-Llnie 49 (City-Bus) bis Haltestelle Postamt, NIAG-Bus-Unfe 54 oder RVN-Bus-Linie 70 bis Haltestelle Nassauerallee
Sprechzeiten Bauordnungswesen, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Abfallwirtschaft: dienstags und donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr
Zu 2: Dem LANUV zur Verfügung zu stellenden Daten (§ 3) Wie im Schreiben vom 17.08.2015 bereits dargelegt, führt die Verpflichtung Daten zur Verfügung zu stellen - auch falls sie bereits vorliegen sollten - zu höherem Personalaufwand und sonstigen Mehrkosten (Vermeidung von Doppelerfassung, Schnittstellen erstellen und pflegen)
Zu 3. Vollzug der gesetzlichen Vorgaben für die Landwirtschaft (§ 4) Der Ansatz von 6 Fällen pro Behörde und Jahr ist völlig unrealistisch. In ländlich geprägten Kreisen wird dies mindestens das 20fache ausmachen. Der deutlich höhere personelle Aufwand für Überwachung und Ahndung von Verstößen kann trotz Gebühreneinnahmen nicht kostendeckend erfolgen.
Zu 5. Aufstellung von Listen für die Verwendung von Ersatzgeldern (§ 31) Bei den Erläuterungen zu § 31 wird völlig außer Acht gelassen, dass durch die Ersatzgeldzahlungen für Mast- und Turmbauten von mehr als 20 m Höhe ein enormer Mehraufwand auf die Landschaftsbehörden zukommt. Aufgaben, die eigentlich die Investoren zu leisten hätten, werden auf die Landschaftsbehörden abgewälzt. Die zu erwartenden Einnahmen, die im ländlichen Raum sicherlich im oberen sechsstelligen Bereich pro Jahr liegen, müssen innerhalb von 4 Jahren für sinnvolle Maßnahmen ausgegeben werden, dies macht mindestens eine halbe Stelle erforderlich. Die Annahme von insgesamt 4 Stunden im Jahr ist absolut unrealistisch.
Zu 6. Verzeichnisse (§ 34) Die einleitende Bewertung des MKULNV zu der Frage ob und wie Daten bei den unteren Naturschutzbehörden vorgehalten werden ist irrelevant und obliegt in keiner Weise der Einschätzung des Ministeriums. In der Regel hat jede Verwaltung sich für ein eigenes Datenmanagementsystem entschieden. Die Frage der Vermeidung von Doppelerfassung und Schnittstellen wird an keiner Stelle berücksichtigt.
Der Ansatz von insgesamt 8 Stunden pro Behörde für das Führen eines Ersatzgeldverzeichnisses ist völlig unplausibel. Die geforderte eindeutige und mit Datum versehene Zuordnung von Ersatzgeldzahlung und Einsatz des Ersatzgeldes führt zu einem enormen bürokratischen Mehraufwand.
Auch hinsichtlich des FFH-Summationsverzeichnisses kann der Stunden-Ansatz nicht nachvollzogen werden. Insbesondere der prognostizierte Minderaufwand wird in den ersten 5 Jahren nicht zum Tragen kommen, da das Verzeichnis erst noch mit Daten gefüllt werden muss.
Zu 10. Beteiligungsrechte von Naturschutzvereinigungen (§§66-67) Trotz der Rücknahme der Beteiligung der Naturschutzvereinigungen bei Befreiungen und Ausnahmen in Landschaftsschutzgebieten stellt das in § 67 vorgesehene Beteiligungsverfahren (Versenden an jede anerkannte Naturschutzvereinigung) einen deutlichen Mehraufwand dar, der nicht in 1 Stunde pro Fall erledigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Reynders
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