kuriere unterwegs 2013 - heinrich vogel shop · 2012-09-11 · rechtsfragen im straßenverkehr....
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Das Bordbuch speziell für Kuriere liefert Selbstständigen und angestellten Fahrern wertvolle Informationen für die tägliche Arbeit. Neben Länderinformationen für Europa und dem Kalender 2013 mit internationalen Fahrverboten finden Sie hier wichtige Telefonnummern (Notrufnum-mern), Internet-Links, Adressen und Informationen zu Rechtsfragen im Straßenverkehr.
Kuriere unterwegs 2013
Jahrbuch für Fahrer und selbstfahrende Unternehmer
Bordbuch
Kuriereunterwegs 2013
Kur
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erw
egs
2013
Bestell-Nr. 26038 ISBN 978-3-574-26038-4www.heinrich-vogel-shop.de
SeiteVorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.1 Der KEP-Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341.2 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431.3 Kostenrechnung mit Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461.4 Preisfindung für KEP-Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . 501.5 Kundenbindung – die Rolle des Fahrers . . . . . . . . . . 61
2.1 Pakete schnell und einfach sichern . . . . . . . . . . . . . . 672.2 Internettipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702.3 Portemonnaie/Handy weg – was tun?. . . . . . . . . . . . 712.4 Umweltzonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 732.5 Umweltzonen/Schadstoffgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . 762.6 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 782.7 KEP im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 852.8 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 872.9 Zollfreimengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 892.10 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . . . . 932.11 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 942.12 Verkehrssünden in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 952.13 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962.14 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 972.15 Reifen-Check . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 982.16 Hätten Sie es noch gewusst? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1002.17 Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen . . . . . . . . 103
3.1 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1053.2 FahrpersonalVO – Ausnahmen Transporter . . . . . . . . 1083.3 Von A – Z: Recht im Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . 1113.4 Laden und Liefern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1163.5 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
5.1 Gefahrgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1725.2 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1815.3 Unfallrisiko Ablenkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1975.4 Onlinehändler als Paketdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1995.5 Praxistest: Hohes Tempo hat einen hohen Preis . . 203
6.1 Fahr Fit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2056.2 Heben und Tragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2196.3 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 222
7.1 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 232
8.1 BG-Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2348.2 Wichtige Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2368.3 Wichtige Anschriften/Notizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2378.4 Hätten Sie es noch gewusst? Lösungen . . . . . . . . . . 240
1 KEP
2 Nützliches für unterwegs
3 Recht
4 Länder- informationen
5 Rund um KEP
6 Fahrsicherheit/ Gesundheit
7 Beratungsdienst8 Adressen
4.1 Belgien . . . . . . . . 1374.2 Bosnien- Herzegowina . . . 1384.3 Bulgarien . . . . . . 1394.4 Dänemark . . . . . 1404.5 Deutschland . . . 1414.6 Estland . . . . . . . . 1424.7 Finnland . . . . . . 1434.8 Frankreich . . . . . 1444.9 Griechenland . . 1454.10 Großbritannien und Nordirland 1464.11 Irland . . . . . . . . . 1474.12 Italien . . . . . . . . 1484.13 Kroatien . . . . . . . 1494.14 Lettland . . . . . . . 1504.15 Litauen . . . . . . . . 1514.16 Luxemburg . . . . . 1524.17 Mazedonien . . . . 153
4.18 Niederlande . . . . . . . . . 1544.19 Norwegen . . . . . . . . . . . 1554.20 Österreich . . . . . . . . . . . 1564.21 Polen . . . . . . . . . . . . . . . 1574.22 Portugal . . . . . . . . . . . . . 1584.23 Rumänien . . . . . . . . . . . 1594.24 Russland . . . . . . . . . . . . 1604.25 Schweden . . . . . . . . . . . 1614.26 Schweiz . . . . . . . . . . . . . 1624.27 Serbien . . . . . . . . . . . . . . 1634.28 Slowakei . . . . . . . . . . . . 1644.29 Slowenien . . . . . . . . . . . 1654.30 Spanien . . . . . . . . . . . . . 1664.31 Tschechien . . . . . . . . . . 1674.32 Türkei . . . . . . . . . . . . . . . 1684.33 Ukraine . . . . . . . . . . . . . 1694.34 Ungarn . . . . . . . . . . . . . . 1704.35 Weißrussland (Belarus) . . . . . . . . . . . . .171
[1] 0.00 – 22.00 Uhr[2] vom 31.12.12 von 22.00 Uhr
bis 2.01.13 um 5.00 Uhr[8] 8.00 – 22.00 Uhr
[16] 15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
[34] 06.00 – 22.00 Uhr für überlange und -schwere Lkw
Januar 2013
• generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5W X Fahrverbot im jeweiligen LandV X Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen LandW X Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land
1 Neujahr ∂Å∂É2∂≤∂Ñ∂Ö41∂Ü∂à∂â8∂å∂ë8∂í34∂±1∂¥40b B DzUghiK43G4öSnop5s t 2 ∂í34∂¥40h16BgS5 1. Woche 3 4 5 6 Heilige Drei Könige ∂Å∂Ñ∂Ö41∂â8∂±1UP43hs 7 S5 2. Woche 8 9 10 11 12 13 h16
14 3. Woche 15 16 17 18 19 20 h16
21 4. Woche 22 23 24 25 26 27 h16
28 5. Woche 29 30 31
6
DiMiDoFrSa•MoDiMiDoFrSa•MoDiMiDoFrSa•MoDiMiDoFrSa•MoDiMiDo
[40] 8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken[41] Verschiedene Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und gewissen Tagen
auf bestimmten nationalen Strecken (bitte erkundigen Sie sich).[43] 14.00 – 23.00 Uhr auf bestimmten Strecken
Lenk- zeit
Arbeits- stunden
gefahrene km
Fahrtende km
Fahrtbeginn km
1 Neujahr ∂Å∂É2∂≤∂Ñ∂Ö41∂Ü∂à∂â8∂å∂ë8∂í34∂±1∂¥40b B DzUghiK43G4öSnop5s t 2 ∂í34∂¥40h16BgS5 1. Woche 3 4 5 6 Heilige Drei Könige ∂Å∂Ñ∂Ö41∂â8∂±1UP43hs 7 S5 2. Woche 8 9 10 11 12 13 h16
14 3. Woche 15 16 17 18 19 20 h16
21 4. Woche 22 23 24 25 26 27 h16
28 5. Woche 29 30 31
7
94
2.11 Internationale PromillegrenzenNützliches für unterwegs
Internationale Promillegrenzen*
* Bitte beachten Sie, dass für Führerschein-Neulinge und Pkw-Fahrer teilweise abweichende Grenzen gelten.
Stand Juni 2012
Deutschland 0,0 ‰(Gefahrgut + Bus)EstlandItalien (Lkw + Bus)Kroatien (Lkw + Bus)LettlandLitauenMazedonien (Lkw + Bus)RumänienSerbien (Lkw+Bus)RusslandSlowakeiSlowenien (Lkw+Bus)TschechienTürkei (Lkw + Bus)UkraineUngarnWeißrusslandFrankreich (Bus) 0,2 ‰Griechenland (Lkw & Bus)Luxemburg (Lkw + Bus)NorwegenPolenSchweden
Bosnien & 0,3 ‰HerzegowinaSpanien (Lkw + Bus)Litauen 0,4 ‰Belgien 0,5 ‰BulgarienDänemarkDeutschlandFinnlandFrankreich GriechenlandIrlandIslandMontenegroNiederlandeÖsterreichPortugalSchweizZypern Großbritannien 0,8 ‰LiechtensteinMalta
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Länderinformationen4.4
dänisch Kopenhagen
1 dän. Krone (DKK) = 100 Öre10050
2520 1 EUR = 7,43 DKK*
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw besteht im grenzüber-schreitenden Verkehr nicht.
! Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. Zwischen 15. Juni und 31. August können die Behörden bei Temperaturen von 25 Grad Celsius und mehr ein Fahr-verbot von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Schwertransporte erlassen. Promillegrenze (BAK**) in ‰: 0,5.
Stockholmsgade 57, DK–2100 Kopenhagendeutsche Botschaft Tel.: (0045) 35 45 99 00, Fax: (0045) 35 26 71 05 E-Mail: info@kopenhagen.diplo.de
von Deutschland nach Dänemark 0045 von Dänemark nach Deutschland 0049
+ Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr 112
km/h
Höchst- zulässige
Geschwin-digkeit
innerorts 50 km/hLandstraßen 80 km/hSchnellstraßen 80 km/hAutobahnen 130 km/h
(für Lkw über 3,5 tGesamtgewicht)innerorts 50 km/haußerhalbgeschl. Ortschaften 70 km/hSchnellstraße 70 km/hAutobahn 80 km/h
* variabler Kurs (Stand 1.06.2012), kein Euro-Teilnehmerland** Blutalkoholkonzentration
Dänemark ∂D
222
Fahrsicherheit /GesundheitVerhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe6.3
Verhalten nach einem UnfallHilfeleistungspflichtWer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird nach § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) „Unterlassene Hilfeleistung“ mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
InformationsaustauschAngaben über Unfallbeteiligung und – auf Verlangen – über Name und Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein und Haft-pflichtversicherung an alle Beteiligten.
FeststellungenAdressen von Zeugen notieren: Skizze mit Standpunkt der Fahr-zeuge, Straßenverlauf, Straßenmarkierungen, Glassplitter usw. anfertigen; Bremsspuren vermessen und in Skizze eintragen; eventuell Unfallstelle und Beschädigungen fotografieren; Sach-verhalt schriftlich niederlegen und unterschreiben lassen, aber kein Schuldanerkenntnis abgeben!
Verhalten gegenüber der PolizeiBei Hinzuziehung der Polizei (z.B. bei Verletzungen): Angaben zur Person; zur Sache selbst kann man auch später Angaben machen (eventuell über einen Rechtsanwalt). Bei eindeutigem Verschulden Verwarnung der Polizei annehmen; bei Unklarhei-ten um Zahlungsfrist (1 Woche) bitten, während der man sich beraten lassen kann.
WartepflichtWenn niemand anwesend ist, angemessene Zeit warten; er-scheint niemand, Angaben über Name, Anschrift und Kennzei-chen hinterlassen oder per Mobiltelefon die Polizei verständi-gen. Sollte dies nicht möglich sein, bitte anschließend unverzüglich die Polizei oder den Geschädigten benachrichtigen und Personalien sowie Standort des Fahrzeugs angeben.
Fit in Erster Hilfe?Zu Beginn Ihrer Fahrausbildung haben Sie einen Erste-Hilfe-Kurs oder zumindest eine Unterweisung in lebensrettenden So-fortmaßnahmen absolviert. Der Zahn der Zeit hat an diesem Wissen bereits genagt.
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