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Health & Medicine

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"Listerien-Referenzlabor: Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis?", 19. Oktober 2012 (AGES, Graz) Das Nationale Listerien-Referenzlabor ist innerhalb der AGES an das "Zentrum für lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten" / Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Graz übersiedelt. Zum Auftakt am neuen Standort veranstaltete die AGES dieses Fachgespräch, bei dem verschiedene Aspekte in Zusammenhang mit dem potentiellen Auftreten von Listerien aktuell beleuchtet wurden. Erstmals wurden zudem die neuen Richtlinien des Europäischen Referenzlabors (EU-RL) für Listeria monocytogenes zur Harmonisierung der Probennahme vorgestellt. Dokumentation der Fachtagung mit Präsentationen: http://www.ages.at/ages/ages-akademie/stakeholderveranstaltungen/graz-listerien-referenzlabor/

TRANSCRIPT

Lebensmittelsicherheit in der EU:

Verantwortung des Herstellers oder der

Behörde?

Listerien-Referenzlabor:

Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis?

AGES – Graz 19.10.2012

Dr. Ulrich Herzog

Inhalt

• Einleitung

• LM-Recht – Unternehmer, Behörde

• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die

Verantwortung?

Lebensmittelskandal !?

• In der Vergangenheit

– BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren

– Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast - 2001

– Pestizide / Kontaminanten – Dauerthema

– Dioxin im Schweinefleisch – 2008

– Listerien im Quargel – 2010

– Dioxin in Geflügelprodukten – Anfang 2011

– Lebensmittel und Radioaktivität - 2011

– EHEC und Gemüse - 2011

– Erdbeern aus China - 2012

Warum?

• Europäischer / globaler Wirtschaftsraum

• Kontrolle vom “Feld bis zum Teller” seit 2002

– Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit

– Vernetzung der Kontrollsysteme z.B. Futtermittel / Lebensmittel

– Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden

• Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003

– Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim

Menschen

– Vernetzung der Informationen zwischen den Human-

Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen

Inhalt

• Einleitung

• LM-Recht – Unternehmer, Behörde

• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die

Verantwortung?

6

Ziel der europäischen Union

Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle „vom Feld

bis zum Teller“ soll eine durchgehende Kontrolle

den freien Warenverkehr mit sicheren

Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten!

7

• Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts

- Risikoanalyse

- Vorsorgeprinzip

- Schutz der Verbraucher/inneninteressen

• Grundsätze der Transparenz

- Konsultation der Öffentlichkeit

- Information der Öffentlichkeit

Grundsätze der

Verordnung 178/2002

8

Rechtliche Aspekte I

• Einsatz der Risikoanalyse

– Risikobewertung,

– Risikomanagement,

– Risikokommunikation

• Transparenz

– QM – Maßnahmen für die amtl. Kontrolle

• Effizienzsteigerung

– Strategisch ausgerichtete und integrierte Kontrollkonzepte

9

Rechtliche Aspekte II

• Organisation der amtlichen Kontrolle

– Grundlegendes Prinzip der Kontrolle ist

„vom Feld bis zum Teller“

– Integrierter Kontrollplan: Vernetzen der Kontrollen aus den

Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Futtermittel und Hygiene

– Delegation von amtl. Kontrollen an private Kontrollstellen

– Organisation eines europ. Krisenmanagements für

Lebensmittelkrisen

– Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)

Unternehmerverantwortung

Artikel 19

• „Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur

Annahme, dass….“

• Abs. 1: Wenn es nicht entspricht:

– Rücknahme vom Markt,

– Information der Behörde

– effektive Information der Verbraucher.

• Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen

betreffend „Rückverfolgbarkeit“.

• Abs.3: Gesundheit schädigt:

– Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte

Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.

Information durch den

Unternehmer

• LMSVG § 38 Abs. 4

• seit 01.01.2011 gilt:

– Der Bundesminister kann mit Verordnung nähere Vorschriften

über die von Unternehmern zu treffenden Maßnahmen gemäß

Abs.1 Z 5 lit. a erlassen

– Abs. 1 Z 5 lit. a stellt die Verbindung zu Artikel 19 der Verordnung

(EG) Nr. 178/2002 dar.

Konsequenzen für den

Unternehmer

• Eigenkontrollsystem

– HACCP

• Rückverfolgbarkeit

• Zusammenarbeit mit den Behörden

• Information der Öffentlichkeit

• Mehr Transparenz ist gefordert

• Regressforderung der Geschädigten

– Sozialversicherungen

– Betroffene

Was kann der Unternehmer

tun?

• Vor Aufnahme der Tätigkeit sich mit den Risiken des

Produkts auseinander setzen.

• Keine Kompromisse zwischen Wirtschaftlichkeit und

Lebensmittelsicherheit eingehen.

• Bei der Herstellung von sensiblen Produkten wie z.b.

Rohmilchkäse oder Rohwürsten sich der Verantwortung

bewusst sein.

• „Über das was man tut reden“

• Im Anlassfall pro aktiv die Öffentlichkeit informieren.

Information der Verbraucher

• Kühlen

• Sauber arbeiten

• Durcherhitzen

• Küchenhygiene

• Ziel dieser Maßnahme:

– Der Verbraucherschaft seine

Verantwortung betreffend

Lebensmittelsicherheit nahebringen.

Inhalt

• Einleitung

• LM-Recht – Unternehmer, Behörde

• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die

Verantwortung?

Wahrnehmung der

Öffentlichkeit

• „bad / extraordinary news are good news“

– Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen

• Lebensmittelrechtliche Beurteilung

• Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit

• Werbung - Handel

– Suggeriert absolute Sicherheit

– Mehrfach kontrolliert – welchen Nutzen hat es?

• Kunde / Verbraucher

– Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion

– Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe

Wie sicher sind unser

Lebensmittel?

• Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil – mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt.

– jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat.

– Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne

Plausibilisierung zugänglich sind.

• Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil – alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und

Kontrollen durchführen.

– Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher

wurden.

– durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte

Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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