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Lebensmittelsicherheit in der EU:
Verantwortung des Herstellers oder der
Behörde?
Listerien-Referenzlabor:
Akademischer Luxus oder Public Health Erfordernis?
AGES – Graz 19.10.2012
Dr. Ulrich Herzog
Inhalt
• Einleitung
• LM-Recht – Unternehmer, Behörde
• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die
Verantwortung?
Lebensmittelskandal !?
• In der Vergangenheit
– BSE bei Rindern - in den neunziger Jahren
– Arzneimittelmissbrauch in der Schweinemast - 2001
– Pestizide / Kontaminanten – Dauerthema
– Dioxin im Schweinefleisch – 2008
– Listerien im Quargel – 2010
– Dioxin in Geflügelprodukten – Anfang 2011
– Lebensmittel und Radioaktivität - 2011
– EHEC und Gemüse - 2011
– Erdbeern aus China - 2012
Warum?
• Europäischer / globaler Wirtschaftsraum
• Kontrolle vom “Feld bis zum Teller” seit 2002
– Mehr Transparenz im System und gegenüber der Öffentlichkeit
– Vernetzung der Kontrollsysteme z.B. Futtermittel / Lebensmittel
– Verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden
• Zoonosengesetzgebung aus dem Jahre 2003
– Intensivierung der Überwachung von Erkrankungen beim
Menschen
– Vernetzung der Informationen zwischen den Human-
Lebensmittel- und Veterinärkontrollsystemen
Inhalt
• Einleitung
• LM-Recht – Unternehmer, Behörde
• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die
Verantwortung?
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Ziel der europäischen Union
Entsprechend dem Prinzip der Kontrolle „vom Feld
bis zum Teller“ soll eine durchgehende Kontrolle
den freien Warenverkehr mit sicheren
Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten!
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• Allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts
- Risikoanalyse
- Vorsorgeprinzip
- Schutz der Verbraucher/inneninteressen
• Grundsätze der Transparenz
- Konsultation der Öffentlichkeit
- Information der Öffentlichkeit
Grundsätze der
Verordnung 178/2002
8
Rechtliche Aspekte I
• Einsatz der Risikoanalyse
– Risikobewertung,
– Risikomanagement,
– Risikokommunikation
• Transparenz
– QM – Maßnahmen für die amtl. Kontrolle
• Effizienzsteigerung
– Strategisch ausgerichtete und integrierte Kontrollkonzepte
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Rechtliche Aspekte II
• Organisation der amtlichen Kontrolle
– Grundlegendes Prinzip der Kontrolle ist
„vom Feld bis zum Teller“
– Integrierter Kontrollplan: Vernetzen der Kontrollen aus den
Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Futtermittel und Hygiene
– Delegation von amtl. Kontrollen an private Kontrollstellen
– Organisation eines europ. Krisenmanagements für
Lebensmittelkrisen
– Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)
Unternehmerverantwortung
Artikel 19
• „Erkennt ein Unternehmer oder hat er den Grund zur
Annahme, dass….“
• Abs. 1: Wenn es nicht entspricht:
– Rücknahme vom Markt,
– Information der Behörde
– effektive Information der Verbraucher.
• Abs. 2: Weitergabe der notwendigen Informationen
betreffend „Rückverfolgbarkeit“.
• Abs.3: Gesundheit schädigt:
– Unverzügliche Information der Behörde über sämtliche gesetzte
Maßnahmen um die Risiken für den Endverbraucher zu mindern.
Information durch den
Unternehmer
• LMSVG § 38 Abs. 4
• seit 01.01.2011 gilt:
– Der Bundesminister kann mit Verordnung nähere Vorschriften
über die von Unternehmern zu treffenden Maßnahmen gemäß
Abs.1 Z 5 lit. a erlassen
– Abs. 1 Z 5 lit. a stellt die Verbindung zu Artikel 19 der Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 dar.
Konsequenzen für den
Unternehmer
• Eigenkontrollsystem
– HACCP
• Rückverfolgbarkeit
• Zusammenarbeit mit den Behörden
• Information der Öffentlichkeit
• Mehr Transparenz ist gefordert
• Regressforderung der Geschädigten
– Sozialversicherungen
– Betroffene
Was kann der Unternehmer
tun?
• Vor Aufnahme der Tätigkeit sich mit den Risiken des
Produkts auseinander setzen.
• Keine Kompromisse zwischen Wirtschaftlichkeit und
Lebensmittelsicherheit eingehen.
• Bei der Herstellung von sensiblen Produkten wie z.b.
Rohmilchkäse oder Rohwürsten sich der Verantwortung
bewusst sein.
• „Über das was man tut reden“
• Im Anlassfall pro aktiv die Öffentlichkeit informieren.
Information der Verbraucher
• Kühlen
• Sauber arbeiten
• Durcherhitzen
• Küchenhygiene
• Ziel dieser Maßnahme:
– Der Verbraucherschaft seine
Verantwortung betreffend
Lebensmittelsicherheit nahebringen.
Inhalt
• Einleitung
• LM-Recht – Unternehmer, Behörde
• Sind unsere Lebensmittel sicher? – Wer trägt die
Verantwortung?
Wahrnehmung der
Öffentlichkeit
• „bad / extraordinary news are good news“
– Berichterstattung von sehr komplexen Zusammenhängen
• Lebensmittelrechtliche Beurteilung
• Wunsch nach Nulltoleranz und 100% Sicherheit
• Werbung - Handel
– Suggeriert absolute Sicherheit
– Mehrfach kontrolliert – welchen Nutzen hat es?
• Kunde / Verbraucher
– Nur mehr ein sehr geringer Bezug zur Lebensmittelproduktion
– Falsche Vorstellung über die Produktionsabläufe
Wie sicher sind unser
Lebensmittel?
• Es besteht eine gefühlte Unsicherheit, weil – mehr Transparenz besteht und öffentliche Kommunikation erfolgt.
– jeder einzelne bei Lebensmitteln eine sehr persönliche Risikowahrnehmung hat.
– Informationen im Zeitalter des Internets und der neuen Social-Networks ohne
Plausibilisierung zugänglich sind.
• Die Lebensmittel sind so sicher wie noch nie, weil – alle Stufen der Lebensmittelkette als Unternehmer verantwortlich zeichnen und
Kontrollen durchführen.
– Untersuchungsmethoden durch neue Verfahren vereinfacht und wirtschaftlicher
wurden.
– durch die Vernetzung der Kontrollsystem eine risikobasierte und integrierte
Kontrolle zielgerichtet umgesetzt werden kann.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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