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Leitfaden für das
Studienprojekt 1 und 2
(Modul 2 und 21)
im Studiengang Soziale Arbeit (BA)
der
Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen
- Abteilung Köln -
Fachbereich Sozialwesen
Stand: September 2015
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
1. Studienstruktur Soziale Arbeit (BA) 3
2. Studienprojekt 1 (Modul 2) 4
2.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 1 5
2.2 Dokumente zum Studienprojekt 1 6
2.3 Prüfungsvoraussetzungen und –leistungen 6
2.4 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 1 7
3. Studienprojekt 2 (Modul 21) 8
3.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 2 9
3.2 Dokumente zum Studienprojekt 2 10
3.3 Prüfungsvoraussetzungen und –leistungen 11
3.4 Studienprojekt 2 außerhalb von
Köln und Umgebung 12
3.5 Studienprojekt 2 im Ausland 13
3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2 14
4. Informationen zur Suche von Praxisstellen 17
4.1 Praxisstellen im Inland 17
4.2 Kooperierende Praxiseinrichtungen 17
4.3 Praxisstellen im Ausland 18
4.4 Bewerbung um eine Praxisstelle 18
5. Ansprechpartner/-innen 19
Internetadressen 20
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Dieser Leitfaden für die Studienprojekte 1 (Modul 2) und 2 (Modul
21) im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit an der Katholischen
Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW), Abteilung Köln,
dient zur Orientierung und Information für die Praxisphasen im Stu-
dium.
Grundlagen und Richtlinien zu diesem Leitfaden sind das Modul-
handbuch (Fachbereich Sozialwesen, Abteilung Köln) sowie die
Praxisordnung vom 11. April 2011 der Katholischen Hochschule
Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus sind im Online-Modulhandbuch der Abteilung Köln
für den BA-Studiengang Soziale Arbeit die verbindlichen Dokumen-
te und Handreichungen zu finden.
Alle benötigten Internetadressen für die Studienprojekte finden Sie
auf Seite 20.
2
Einleitung
1. Studienstruktur Soziale Arbeit (BA)
Der Studiengang Soziale Arbeit an der KatHO NRW, Abt. Köln sieht
zwei Studienprojekte mit Praxisphasen während des
sechssemestrigen Bachelorstudiums vor. Das Studienprojekt 1
(Modul 2) findet während und nach dem 1. Semesters statt, das
Studienprojekt 2 (Modul 21) ist im 4. und 5. Semester angesiedelt.
1. Studienstruktur
3
Studienprojekt 1 (Modul 2)
Studienprojekt 2 (Modul 21)
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
2. Studienprojekt 1 (Modul 2)
Das Studienprojekt 1 findet im 1. Semester statt. Es gliedert sich in
drei Teile:
Blockseminar zum Thema „Diversity - Vielfalt in der Sozialen
Arbeit“,
Begleitseminar zum Studienprojekt 1 sowie
20-tägiges Hospitationspraktikum.
4
2. Studienprojekt 1 (M 2)
Die Praxisphase im Studienprojekt 1 gibt Gelegenheit zur
Hospitation in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Zugleich
bietet sie eine erste Annäherung an die angewandte
Praxisforschung. Die Praxisphase kann in Teilzeit- oder Blockform
während des 1. Semesters und/oder in den darauffolgenden
Semesterferien absolviert werden.
Weiterhin findet im 1., 3. und 5. Semester die Theorie-Praxis Woche
statt. Eine erfolgreiche Teilnahme an dieser ist dann gegeben, wenn
die Praxisbörse besucht wurde und der Besuch von sechs Praxis-
einrichtungen im Zeitraum zwischen dem 1. und 5. Semester
schriftlich nachgewiesen werden kann. Die erfolgreiche Teilnahme
an den Theorie-Praxis Wochen (also Praxisbörse und Absolvierung
von sechs Praxisbesuchen) ist Voraussetzung, um das Modul 21
erfolgreich abzuschließen.
2.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 1
Inhalte
Die Studienprojektseminare finden im 1. Semester statt. Inhalte der
Seminare sind: Organisationserkundung, Kennenlernen von Berufs-
rollen, -profilen und –identitäten, Einsatz von Befragungs- und
Beobachtungstechniken sowie Reflektion der Praxiserfahrungen.
Belegung der Studienprojektseminare
Die Einteilung in die Studienprojektseminare erfolgt durch die Hoch-
schule in der Einführungswoche. Sollte ein begründeter Wechsel in
ein anderes Seminar notwendig sein, so ist dieser von dem/der
Studierenden mit dem/der zuständigen Dozenten/-in abzusprechen
und dem Praxisreferat mitzuteilen.
2. Studienprojekt 1 (M 2)
5
2.2 Dokumente zum Studienprojekt 1
Für das Bestehen von Studienprojekt 1 wird die entsprechende Be-
scheinigung benötigt, auf der die erfolgreiche Teilnahme durch die
Praxiseinrichtung nachgewiesen wird. Die Bescheinigung ist im On-
line-Modulhandbuch unter Modul 2 zu finden. Sie wird nach Ab-
schluss der Praxisphase von dem/der Studierenden und der
Praxiseinrichtung ausgefüllt und von der Praxisanleitung unter-
schrieben. Die Bescheinigung wird bis spätestens Ende März beim
Praxisreferat abgegeben.
2.3 Prüfungsvoraussetzungen und -leistungen
Die regelmäßige und aktive Teilnahme am Seminar „Diversity“ und
dem Studienprojektseminar sowie die erfolgreiche Ableistung des
20-tägigen Hospitationspraktikums, bescheinigt durch die
Praxiseinrichtung, sind Voraussetzung, um zur Modulprüfung in Mo-
dul 2 zugelassen zu werden.
Die Modulprüfung für Modul 2 erfolgt in Form einer Hausarbeit.
6
2. Studienprojekt 1 (M 2)
2.4 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 1
1. Semester
2. Studienprojekt 1 (M 2)
7
3. Studienprojekt 2 (Modul 21)
Das Studienprojekt 2 findet im 4. und 5. Semester statt. Es besteht
aus dem „Interdisziplinären Studienprojektseminar“ (ISPS), der
Theorie zur Supervision, der Supervision sowie der 80-tägigen Pra-
xisphase.
Die 80 Praxistage (=Arbeitstage in Vollzeit) werden von den Studie-
renden vorzugsweise in kooperierenden Praxiseinrichtungen abge-
leistet. Die Aneignung und Vertiefung anwendungsorientierter Kom-
petenzen in den Dimensionen des Wissens, des Könnens und der
Haltung stellen in Verbindung mit forschungsorientiertem Lernen die
Schwerpunkte der zweiten Praxisphase dar. Der zeitliche Ablauf
8
3. Studienprojekt 2 (M 21)
Der zeitliche Rahmen für die Ableistung der 80 Praxistage liegt
zwischen Juli und Dezember, je nach Semesterplan. Zwischen Juli
und September kann das Praktikum im Block abgeleistet werden,
allerdings findet teilweise montags Supervision statt. Ab Oktober ist
montags der Hochschultag, an dem im 14-tägigen Wechsel das
ISPS und die Supervision stattfinden. Weiterhin werden an dem
Hochschultag Seminare in Modul 3 und Modul 10 angeboten.
3.1 Begleitseminare zum Studienprojekt 2
Inhalte
Die „Interdisziplinären Studienprojektseminare“ (ISPS) finden im 4.
und 5. Semester statt. Informationen zu Inhalten und Schwerpunk-
ten der handlungsfeldspezifischen ISPS finden sie im jeweils aktuel-
len Vorlesungsverzeichnis.
Belegung der „Interdisziplinären Studienprojektseminare“
Die ISPS werden je nach Arbeitsfeld und Praxiseinrichtung, in der
die Praxisphase abgeleistet wird, belegt.
Im Zeitraum von Ende Wintersemester bis Beginn Sommersemes-
ter werden Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Begleit-
seminaren angeboten. Hier erhalten die Studierenden spezifische
Informationen zu Inhalten der einzelnen Seminare, sodass je indivi-
duell eine „Passung“ mit dem Arbeitsfeld des anstehenden Prakti-
kums erreicht werden kann.
Eine Anmeldung zu den ISPS erfolgt zu Beginn des Sommersemes-
ters.
Sollte ein begründeter Wechsel zwischen den ISPS notwendig sein,
so ist dieser mit den zuständigen Handlungsfelddozent/-innen
abzusprechen und dem Praxisreferat mitzuteilen.
3. Studienprojekt 2 (M 21)
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10
3. Studienprojekt 2 (M 21)
3.2 Dokumente zum Studienprojekt 2
Für das Studienprojekt 2 sind der Praxisvertrag, der
Ausbildungsplan sowie die Bescheinigung zum Studienprojekt 2
(integriert im Laufzettel für M21) auszufüllen. Diese Dokumente
sind im Online-Modulhandbuch zu finden.
Der Praxisvertrag wird von der Praxiseinrichtung, der
Praxisanleitung, dem/der Studierenden sowie des/der Dozenten/-in
in zweifacher Ausfertigung erstellt. Ein Original ist für die
Praxiseinrichtung, das andere für den/die Studierende/-n. Eine
Kopie des Praxisvertrages wird im Praxisreferat abgegeben.
Der Ausbildungsplan wird in Anlehnung an den Vorschlag zur
Gliederung des Ausbildungsplans in Kooperation mit der
Praxisanleitung, dem/der Studierenden und dem/der Dozent/-in
erstellt. Der Ausbildungsplan wird bei dem/der jeweiligen
Dozenten/-in abgegeben.
Nach Abschluss der Praxisphase wird die erfolgreiche Ableistung
der 80 Praxistage auf dem Laufzettel M 21 bescheinigt.
Der vollständig ausgefüllte Laufzettel wird dann zusammen mit der
Hausarbeit beim zuständigen Dozenten/-in im ISPS abgegeben.
3.3 Prüfungsvoraussetzungen und -leistungen
Die Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung in Modul 21
sind:
die Teilnahme an sechs Praxisexkursionen, während der
Theorie-Praxis-Woche,
die Teilnahme an den Praxisbörsen,
die regelmäßige aktive Teilnahme am ISPS,
die regelmäßige aktive Teilnahme an der Supervision
und die erfolgreiche Ableistung der 80 Praxistage, bescheinigt
durch die Praxiseinrichtung.
Die Prüfung zu M21 wird im ISPS in Form einer benoteten Projekt-
präsentation und wissenschaftlichen Hausarbeit abgelegt.
.
3. Studienprojekt 2 (M 21)
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3.4 Studienprojekt 2 außerhalb von Köln und Umgebung
Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum außerhalb von Köln und
Umgebung abzuleisten. Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen
zu beachten. Sowohl das ISPS als auch die Supervision müssen in
diesem Fall in gleichem Umfang erbracht werden.
Es gibt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass sich
Studierende für die Zeit der Praxisphase bei einer anderen
Hochschule für Soziale Arbeit einschreiben und dort das ISPS
sowie die Supervision belegen.
Zu beachten ist hierbei, dass die Modulinhalte an einer anderen
Hochschule mit denen der KatHO NRW, Abt. Köln übereinstimmen
müssen.
Das weitere Verfahren ist hierbei immer mit dem Praxisbeauftragten
Dipl. Soz. Päd. Franz-Peter Eicke, den zuständigen Dozent/-innen
und dem Prüfungsamt abzustimmen. Nähere Informationen dazu
sind im Praxisreferat erhältlich.
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3. Studienprojekt 2 (M 21)
3.5 Studienprojekt 2 im Ausland Gesamtes Studienprojekt 2 im Ausland:
Wer sein gesamtes Studienprojekt 2 im Ausland absolvieren will, kann
dies in allen drei Handlungsfeldern tun. Es müssen die jeweiligen Do-
zenten/-innen dem Auslandsstudienprojekt zustimmen und es müssen
die entsprechenden Standards gewährleistet sein (siehe Praxisord-
nung). Einzelheiten sind zusätzlich mit den Mitarbeitern/innen des
Auslandsbüros oder dem Auslandsbeauftragten abzustimmen.
Für alle Studierenden, die ihr Studienprojekt 2 im Ausland ohne Anbin-
dung an eine Hochschule im Ausland absolvieren, gilt, dass sie ab ca.
Mitte Juli nach den Prüfungen ausreisen können und dass sie zum
01.12. eines Jahres wieder zurück sein müssen. Im 5. Semester wer-
den ab Dezember Seminare in den Modulen 3 und 10 als wöchentli-
ches oder als Blockseminar angeboten. Die Praxistage können in Ab-
sprache mit der Einsatzstelle zeitlich flexibel geplant werden, so dass
sie auch noch Zeit haben, das Land und die Kultur kennen zu lernen.
Teile des Studienprojektes 2 im Ausland:
In allen drei Handlungsfeldern ist es möglich, Teile des Studienpro-
jekts 2 im Ausland zu absolvieren, so weit diese Teile in den Semes-
terferien vor dem 5. Semester liegen. Die Entscheidung liegt bei dem/
der jeweiligen verantwortlichen Dozenten/-in im Handlungsfeld.
Kombination von Studium und Studienprojekt 2 im Ausland:
Eine dritte Möglichkeit, ist der kombinierte Praxis- und Studienaufent-
halt im 5. Semester im Ausland: Studierende absolvieren ihr Studien-
projekt 2 im Ausland in Verbindung mit dem Studium an einer Hoch-
schule/Universität im Ausland. Sie kehren dann mit benoteten Stu-
dienleistungen zum 6. Semester zurück an die KatHO NRW, Abt. Köln.
3. Studienprojekt 2 (M 21)
13
3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2
3. Semester
14
3. Studienprojekt 2 (M 21)
3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2
4. Semester
3. Studienprojekt 2 (M 21)
15
3.6 Zeitliche Übersicht Studienprojekt 2
5. Semester
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3. Studienprojekt 2 (M 21)
4. Informationen zur Suche von Praxisstellen
Der Suche und Auswahl einer Praxisstelle werden bestimmte
Kriterien zugrunde gelegt. Diese Kriterien bezüglich der
Praxiseinrichtung sowie der Praxisanleitung sind in der
Praxisordnung der KatHO NRW beschrieben.
4.1 Praxisstellen im Inland
Bei der Suche nach einer Praxisstelle steht allen Studierenden im
Intranet der Hochschule die Praxisstellendatenbank zur Verfügung.
In dieser sind Praxisstellen mit Angaben zur Einrichtung, der
Praxisanleitung sowie den Tätigkeits- und Arbeitsbereichen
aufgeführt. Die Datenbank wird laufend aktualisiert und ergänzt.
Weiterhin können Studierende den entsprechenden Ordnern, die in
der Bibliothek zur Verfügung stehen, nach aktuellen Praktikumsplät-
zen suchen. Auch die Ordner werden regelmäßig mit Praktikums–
und Stellenangeboten aktualisiert.
Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet. So sind auf der
Homepage der KatHO NRW alle kooperierenden Praxiseinrichtun-
gen verzeichnet.
Über diese Informationsmöglichkeiten hinaus können sich die
Studierenden bei den entsprechenden Dozent/-innen über
Praxisstellen in den jeweiligen Arbeitsbereichen informieren und
beraten lassen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit das Beratungsangebot des
Praxisreferates in Anspruch zu nehmen.
4.2 Kooperierende Praxiseinrichtungen
Die KatHO NRW, Abt. Köln arbeitet mit anerkannten kooperierenden
Praxiseinrichtungen zusammen. Diese Einrichtungen erfüllen
besondere Qualitätsstandards und werden den Studierenden
4. Informationen zur Suche von Praxisstellen
17
seitens der Hochschule für die Ableistung der Praxisphasen
ausdrücklich empfohlen. Eine entsprechende Kennzeichnung der
kooperierenden Praxiseinrichtungen ist in der Praxisstellendaten-
bank zu finden.
Sollten Studierende ihre Praxisphasen in einer Einrichtung
absolvieren, die nicht als kooperierende Einrichtung der Hochschule
offiziell anerkannt ist, so wird diese seitens der Hochschule geprüft.
Die Hochschule möchte die Studierenden ausdrücklich darauf
hinweisen, dass sie selbst auch besonders qualifizierte
Einrichtungen für eine Kooperation vorschlagen können. Die
Studierenden können sich diesbezüglich an das Praxisreferat
wenden.
4.3 Praxisstellen im Ausland
Bei der Suche nach einer Praxisstelle im Ausland stehen
unterschiedliche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung:
Es besteht die Möglichkeit, das Beratungsangebot des
Auslandsbüros in Anspruch zu nehmen. Das Auslandsbüro
informiert neben möglichen Praxisstellen auch über entsprechende
Finanzierungsmöglichkeiten und bietet eine individuelle Beratung.
Weiterhin sind auf der Homepage des Auslandsbüros detaillierte
Informationen zur Praxisstellensuche aufgeführt.
4.4 Bewerbung um eine Praxisstelle
Die Hochschule stellt den Studierenden für die Bewerbung bei einer
Praxiseinrichtung vorformulierte Begleitschreiben auf deutsch,
englisch und spanisch zur Verfügung. Diese sind im Online-
Modulhandbuch zu finden.
18
4. Informationen zur Suche von Praxisstellen
5. Ansprechpartner/-innen
Praxisbeauftragter und Modulbeauftragter M 2 und M 21:
Dipl. Soz. Päd. Franz-Peter Eicke
Telefon: 0221/7757-130
E-Mail: fp.eicke@katho-nrw.de
Raum: 314
Praxisreferent:
Michael Hermes, M.A.
Telefon: 0221/7757-215
E-Mail: praxis.swkoeln@katho-nrw.de
Raum: 312b
Auslandsbeauftragter:
Prof. Dr. Heinz Theisen
Telefon: 0221/7757- 184
E-Mail: h.theisen@katho-nrw.de
Raum: 417
Auslandsbüro:
Dipl. Päd. Svea Karlström
Telefon: 0221/7757-208
E-Mail: ausland.koeln@katho-nrw.de
Raum: 431
5. Ansprechpartner/-innen
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wird zwischen den Studierenden, den Dozent/-innen und den Pra-
xisanleitern/Praxisanleiterinnen vereinbart.
Internetadressen Online-Modulhandbuch:
http://koeln.katho-nrw.de/index.html
Im Online-Modulhandbuch finden Sie folgende Dokumente:
Praxisordnung
Prüfungsordnung
Studienordnung
Zu Modul 2:
Begleitschreiben für die Praxisstellen
Bescheinigung Studienprojekt 1
Zu Modul 21:
Zeitplan Studienprojekt 2
Laufzettel zu M21 (dt. / engl. / span.)
Handreichung zu M21
Auslandspraktikum
Begleitschreiben für die Praxisstellen (dt. / engl. / span.)
Praxisvertrag Studienprojekt 2 (dt. / engl. / span.)
Ausbildungsplan
Informationen zum Studienprojekt 2 im Ausland: http://www.katho-nrw.de/koeln/internationales/ http://www.katho-nrw.de/koeln/internationales/outgoing-
students/
Internetadressen
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Notizen
Impressum
Herausgeber:
Katholische Hochschule NRW Abteilung Köln
Fachbereich Sozialwesen Wörthstraße 10
50668 Köln
Verantwortlicher: Praxisbeauftragter Franz-Peter Eicke
Telefon: 0221/7757-130 E-Mail: fp.eicke@katho-nrw.de
Kontakt:
Praxisreferent Michael Hermes Telefon: 0221/7757-215
E-Mail: praxis.swkoeln@katho-nrw.de
Ausgabe 09/15, Juli 2015
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